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Konkret werden. Welcher Schulungsträger? Dieser muss, nach erfolgloser Beratung die 100 J/m² benennen. Das ist wichtig, denn alles was danach gemacht wird, ist von der UVSV nicht gedeckt.
Die Schulung ist eine Personalschulung und kein Betreiber- Schulung. Für die Umsetzung ist der Inhaber verantwortlich. Das hatte ich schon mehrmals erwähnt.
Wer ein Solarium in der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke herabsetzt, wird seine Arbeit messen. Das kann ausdrücklich der Betreiber machen, im Gegensatz zu den Behauptungen eines Herstellers. Es wird sogar in der Zukunft eine Vorordnung geben, die hierzu Stellung nimmt. Bfs arbeitet daran.
Elektra