@all
Elektra, das ist sicherlich gut gemeint, aber dazu sollte man sich vom Kunden eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen.
Zitat:
Wann ist Werbung per E-Mail und SMS zulässig?
SMS-Werbung ist der Eingang unerwünschter Werbe-Kurznachrichten.
SMS-Werbung unbekannter Firmen ist grundsätzlich wettbewerbswidrig.
Das EU Parlament hat am 24.11.09 der Novellierung der der Richtlinie
über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der
Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zugestimmt. Im Dezember
wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis spätestens Juni
2011 müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit Inkrafttreten der EU-Neuregelung ist bei Werbung per
E-Mail, Fax, SMS oder MMS und automatisierten Marketinganrufen eine
vorherige Zustimmung des Verbraucher einzuholen.
Werbung per E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn
der Verbraucher zuvor in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich
zugestimmt hat. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Verlag Gruner + Jahr
entschieden.
Quelle:Verbraucherzentrale Bundesverband v. 10.08.10
Wer allerdings bei laufenden Verträgen dem
Unternehmer seine Handynummer nennt, darf von ihm SMS-Werbung für eigene
Angebote erhalten, solange dem nicht widersprochen wird. So ein
Widerspruch kann auch schon zusammen mit der Nennung der Handynummer
erklärt werden.
Zitat Ende.
Also, Vorsicht walten lassen.
Wir sollten mit den Kundendaten sensibel umgehen!