Beiträge von Sonnenlicht

    Tak


    Zuerst möchte ich nochmal betonen, ich bin ein absoluter Befürworter der UVSV. Nicht jeder der die UVSV kritisch sieht ist gleich ein Gegner!


    Das man bei "Regelwerken" Kompromisse eingehen muss, das weiss ich genauso wie wohl die meisten.
    Diese Kompromisse sind aber inhaltlicher Art, das bedeutet man einigt sich auf Grenzwerte, z.B. 100J oder 80J oder 125J.
    Auch die "2 Kabinen-Lösung" könnte ja so ein Kompromiss sein.


    Aber: Jeder kann doch erwarten, dass das daraus resultierende Regelwerk, sprich hier UVSV, eineindeutig, also unmißverständlich ist.


    Obwohl Beispiele immer schwierig sind, versuche ich es trotzdem.
    Wenn als Kompromiss 3 heraus kommt, so kann man doch auch 3 schreiben. In der UVSV würde man aber schreiben: eine Zahl zwischen 2 und 4.


    Somit entsteht "Interpretationsspielraum". Einer meint 2,3; ein anderer 3,6. Somit muss man Anwälte und ein Gericht bemühen, damit ein Richter dann entscheidet, es ist 3 gemeint oder beamtendeutsch, eine ganze Zahl zwischen 2 und 4.


    Wie auch Du feststellen durftest, steht nichts eindeutig verbindliches in der UVSV, was wir mit Kunden machen MÜSSEN, die eine Beratung UND Unterschrift ablehnen. Mit einer Unterschrift auf Beratungsverzicht könnte man noch umgehen, wenn die Qualifizierung der Mitarbeiter eine "im Moment verträgliche Dosierung" verkauft. Seien wir mal ehrlich, mit genügend Erfahrung könnte man so etwas machen. Ich würde dann aber lieber eine Besonnung ausschließen oder max 100J zulassen. Da bin ich von meinen Wünschen her ganz bei Elektra.


    Aber die UVSV läßt hier sehr viel, ich meine zuviel, Interpretatiosspielraum.


    Auch sehe ich in der UVSV nicht eindeutig WANN die Schutzbrille aktiv angeboten werden muss.
    Einmal vor jeder Serie, vor JEDEM Besuch oder ... oder ... oder ...


    Anscheinend verstehe nicht nur ich dieses nicht ganz richtig, sondern auch der für mich zuständige Vollzug. Mir persönlich wurde mitgeteilt, das es sich hier um rechtsunsichere Begriffe handelt. Deshalb erwarte ich von den von uns gewählten Volksvertretern Rechtssicherheit.
    Also wieder Anwalt, Gericht, richterliche Entscheidung. Das ist für mich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Ob bewußt gewollt oder handwerklich schlampig gearbeitet, lassen wir dahin gestellt, kann ich nicht beurteilen.


    Im Rahmen einer Anzeige beim Vollzug passiert im Moment bei uns so gut wie garnichts.


    Also "private Anzeige" im Rahmen des Wettbewerbes, weil der vollzug NICHT für den Wettbewerb zuständig ist, so wie es in ganz Deutschland kein Wettbewerbsrecht und somit keine Wettbewerskontrolle gibt.
    Also muss man dem Beklagten vorwefen und nachweisen Gesetzeswidrig gehandelt zu haben. Bei nicht eindeutig formulierter UVSV bin ich auf das richterliche Urteil gespannt, sofern es nicht vorher zu einer gütigen Einigung kommt.


    Es ist schön, wenn Du Tak da als Studio-Betreiber und Verfechter der UVSV voran gehst. Noch schöner wäre es, eine Interessengemeinschaft zu haben, die sich auch an den zu entstehenden Kosten beteiligt, denn alle die die UVSV positiv sehen und sie so gut es geht optimal uimsetzen wollen, hätten von so einem Urteil eine sehr gute Unterstützung für ihre tägliche Arbeit.


    So müssen wir warten, bis der Vollzug mal geschult ist, dann können wir diesen fragen wie die kritischen Punkte dann absolut zu verstehen sind und dann einen Verstoß anzeigen.

    Tak


    Also, doch. Die UVSV ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte.


    Mag sein, das die beschriebene Stufe 2 Kompromisse eingeht. Ob gewollt oder zähneknirschend sei dahin gestellt. Aber wir, als das auch von Dir beschriebene Souverän, können doch genauso eine ordentliche Arbeit erwarten, wie die Volksvertreter von uns erwarten.

    Ist es zuviel verlangt in ein Gesetzt und Verordnung hineinzuschreiben was man will?


    Aber anscheinend typisch Deutschland. Wir machen ein Gesetz, das alles ordentlich regelt.
    Um aber Niemanden weh zu tun, machen wir Ausnahmen. Somit bleibt alles beim alten.


    Auch auf das Risiko, das ich mich hier wiederhole, zu jeder erwerbsmäßig betriebenen Sonnenbank gehört qualifiziertes Personal.



    Wunderbar, eine ernsthafte Initiative.


    Auch wir unterstützen diese Initiative.


    Unsere Anregung:
    Viele, sehr viele Studiobetreiber dazu bewegen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anzurufen (Beamtendeutsch, es erfolgt schriftlich).
    Dieser kann den Gesetzgeber verpflichten das Gesetz so anzupassen, das es unmissverständlich, auch für Nichtbeamte, ist.

    Tak


    Daaaanke,
    sehe die von Dir beschriebene Situation sehr ähnlich.
    Nachdem persönlicher Kontaktaufnahme nichts einbrachte, den weg der Anmahnung gehen. Dabei musste ich (nach einigen intensiven Telefonaten mit der entsprechenden Behörde) leider feststellen, dass diese zum Einen zu spät beauftragt wurden (in unserer Region im Oktober 2012) und zum Anderen nicht ausreichend informiert sind um rechtssicher Maßnahmen ergreifen zu können.
    Denn, ein Fehlverhalten einer Behörde kann zu erheblichen Maßnahmen gegen diese Behörde (bis zu Schadensersatz) werden.
    Wenn eine Behörde (Vollzug wie es Elektra immer nennt) nicht rechtssicher ist, wer dann?


    Also passiert erstmal in der Praxis gar nichts. Das scheint ganz so im Sinne derjenigen zu sein, die auf komplette Selbstbestimmung und freien Gebrauch von UV-Geräten bauen.


    Aus meiner Sicht tut sich die Branche und allen voran die Hersteller keinen Gefallen mit dieser Einstellung. Meiner Einschätzung sind vielleicht 1/3 bereit sich einer UVSV inhaltlich ganz anzupassen. Nur über den Vollzug kann es gehen. Ob das Wettbewerbsrecht hier hilft? Ich bin skeptisch. Habe beim BfB angeregt den Petitionsausschuss anzurufen, öhne Erfolg. Der Petitionsausschuß hat die Möglichkeit hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Alleine aber, wird mir wohl kein Gehör geboten (wegen zu geringen öffentlichen Interesse), als "Sammelklage" von vielen Mitgliedern muss sich der Ausschuss aber darum kümmern.


    Wir haben uns seit über einem Jahr umstrukturiert. Ein durchaus schmerzhafter aber lohnender Prozeß.


    Die Kunden sind dankbar wenn man mal neint sagt und sie erst zum Arzt schickt. Sie bedanken sich, wenn man nein zu 12 Minuten sagt und ihnen vermittelt heute seien 10 Minuten genug. UVSV hin oder her, den Plan immer von 1-10, Pause, 1-10, Pause zu durchlaufen ist realitätsfremd, aber max. 50 Besonnungen im Jahr mit max. erythemischer Bestrahlung einzuhalten ist absolut ok.


    Nochmal, wir sind absoluter Befürworter einer UVSV, aber, wahrscheinlich durch Lobbyisten verursacht, ist die jetzige Form nicht klar genug. Sie kommt denen zu gute, die SB durch einen Türschlitz doch ermöglichen wollen und schadet denen, die gewissenhaft mit ihr umgehen.


    Hoffentlich unterstützen mehr Dein Vorhaben VFS, auf uns kannst Du zählen.


    Elektra
    Eine heutige Studio-Steuerung MUSS UVSV-Konform (auch in der härtesten Auslegung) sein, aber ein Studio kann auch UVSV-Konform ohne Steuerung sein.
    Zu meinen 0,50€ pro Minute, dieses ist ein Durchschnittspreis. Egal wie Du den anhebst oder nicht, bei einer 0,16W-Bank brauchst Du ca. die doppelte Zeit, also auch den Doppelten Preis, sonst bekommst Du in der Praxis Erklärungsnotstand. Man hat schon genug damit zu tun Preisunterschiede zwischen Geräten mit und ohne Sound oder Air-Fresh darzustellen.
    Kunden wollen heute immer das Beste zum günstigsten Preis.
    Geiz ist Geil.
    Mediamarkt lässt grüssen.

    Tak


    Daaaanke,
    sehe die von Dir beschriebene Situation sehr ähnlich.
    Nachdem persönlicher Kontaktaufnahme nichts einbrachte, den weg der Anmahnung gehen. Dabei musste ich (nach einigen intensiven Telefonaten mit der entsprechenden Behörde) leider feststellen, dass diese zum Einen zu spät beauftragt wurden (in unserer Region im Oktober 2012) und zum Anderen nicht ausreichend informiert sind um rechtssicher Maßnahmen ergreifen zu können.
    Denn, ein Fehlverhalten einer Behörde kann zu erheblichen Maßnahmen gegen diese Behörde (bis zu Schadensersatz) werden.
    Wenn eine Behörde (Vollzug wie es Elektra immer nennt) nicht rechtssicher ist, wer dann?


    Also passiert erstmal in der Praxis gar nichts. Das scheint ganz so im Sinne derjenigen zu sein, die auf komplette Selbstbestimmung und freien Gebrauch von UV-Geräten bauen.


    Aus meiner Sicht tut sich die Branche und allen voran die Hersteller keinen Gefallen mit dieser Einstellung. Meiner Einschätzung sind vielleicht 1/3 bereit sich einer UVSV inhaltlich ganz anzupassen. Nur über den Vollzug kann es gehen. Ob das Wettbewerbsrecht hier hilft? Ich bin skeptisch. Habe beim BfB angeregt den Petitionsausschuss anzurufen, öhne Erfolg. Der Petitionsausschuß hat die Möglichkeit hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Alleine aber, wird mir wohl kein Gehör geboten (wegen zu geringen öffentlichen Interesse), als "Sammelklage" von vielen Mitgliedern muss sich der Ausschuss aber darum kümmern.


    Wir haben uns seit über einem Jahr umstrukturiert. Ein durchaus schmerzhafter aber lohnender Prozeß.


    Die Kunden sind dankbar wenn man mal neint sagt und sie erst zum Arzt schickt. Sie bedanken sich, wenn man nein zu 12 Minuten sagt und ihnen vermittelt heute seien 10 Minuten genug. UVSV hin oder her, den Plan immer von 1-10, Pause, 1-10, Pause zu durchlaufen ist realitätsfremd, aber max. 50 Besonnungen im Jahr mit max. erythemischer Bestrahlung einzuhalten ist absolut ok.


    Nochmal, wir sind absoluter Befürworter einer UVSV, aber, wahrscheinlich durch Lobbyisten verursacht, ist die jetzige Form nicht klar genug. Sie kommt denen zu gute, die SB durch einen Türschlitz doch ermöglichen wollen und schadet denen, die gewissenhaft mit ihr umgehen.


    Hoffentlich unterstützen mehr Dein Vorhaben VFS, auf uns kannst Du zählen.


    Elektra
    Eine heutige Studio-Steuerung MUSS UVSV-Konform (auch in der härtesten Auslegung) sein, aber ein Studio kann auch UVSV-Konform ohne Steuerung sein.
    Zu meinen 0,50€ pro Minute, dieses ist ein Durchschnittspreis. Egal wie Du den anhebst oder nicht, bei einer 0,16W-Bank brauchst Du ca. die doppelte Zeit, also auch den Doppelten Preis, sonst bekommst Du in der Praxis Erklärungsnotstand. Man hat schon genug damit zu tun Preisunterschiede zwischen Geräten mit und ohne Sound oder Air-Fresh darzustellen.
    Kunden wollen heute immer das Beste zum günstigsten Preis.
    Geiz ist Geil.
    Mediamarkt lässt grüssen.

    Dadurch, dass viele Kunden so gerademal mit den Hauttyp auf 2,5 kommen, rentieren sich solche Solarien. Auch wenn ein unverbesserlicher Kunde „Langzeit“ auf die „Bank“ will, ist das mit solch einem Gerät ohne weiteres möglich. Denn 350 J/m² werden bei solch einem Gerät nach „Langzeit“ erreicht, ohne das ein Verstoß zur UVSV erfolgt. Hat man solche Möglichkeiten im Sonnenstudio geschaffen, ist man nach meiner Meinung flexibel und unabhängig. Aber man muss nur diese Zusammenhänge verstehen.


    Elektra

    Hurra, jetzt haben wir noch einen neuen Hauttyp - Typ 2,5.
    Wie berechne ich hier die Dosierung?


    Nach derzeitigem Gebrauch ist so ein Mensch gemäß UVSV Hauttyp 3 und darf max 350J besonnen.
    Bei einem 0,16W-Gerät immerhin über 36 Minuten. Bei einem Besonnungsplan gemäß UVSV in der Summe auf >234 Minuten.
    Bei Durchschnittlich 0,50€ pro Minute soll der Kunde dann 117,-€ pro Besonnungsplan bezahlen. Also doppelt soviel wie heute!!!
    Wie das in die Praxis umgesetzt werden kann, möchte ich glaubhaft erklärt haben.
    Denn, wenn ich den Kunden im Laufe des Besonnungsplan auf eine andere Sonnenbank schicke, die dann plötzlich günstiger ist, habe ich Erklärungsnotstand.


    1 Wochende Malle kostet nicht viel mehr und er könnte dasselbe Bräunungsergebnis erzielen plus Erlebnis seiner Wahl.


    Hoffentlich kommen wir endlich mal wieder zu einer fairen Diskussion mit durchaus kontroversen Meinungen.


    Die UVSV in der jetzigen Form ist schon ein Beschäftigungsinstrument für Anwälte, denn selbst der für mich zuständige Vollzug und auch das BMU hat mir bis heute (Anfrage im Februar 2013) keine Antwort gegeben. Daher kann ich mir nicht vorstellen, das irgendjemad aus dem Forum hier rechtsverbindliche Aussagen machen kann, geschweige darf.


    Man kann in der Art der hier stattfindenden Diskussionen sehen, welche Unsicherheit am Markt herrscht. Die Schulung zur UVSV-Fachkraft, egal bei wem, hat garnicht die Aufgabe hier Rechtssicherheit herzustellen. Wer das verlangt, verlangt zuviel.


    Aus meiner Sicht sind in der UVSV folgende Punkte überhaupt nicht eindeutig niedergeschrieben:
    1. §3 Abs.2 Satz 1
    Anbieten von Schutzbrillen......
    1x im Leben, 1x im Jahr, 1x vor Beginn einer Bestrahlungsserie oder jedes mal?


    2. §4 Abs.2 Satz1
    Wer nicht mehr als 2 UV-Bestrahlungsgeräte ....... betreibt ..
    Niemand kann im Moment Rechtssicher sagen, wie das 2 Geräte betreiben eindeutig zu verstehen ist.


    2.1 Stehen mehr als 2 Geräte aber es können technisch nur 2 gleichzeitig laufen oder
    2.2 Es stehen mehr als 2 Geräte und 2 gehören Papa und 2 der Mama und 2 dem Opa oder
    2.3 Wenn Personal anwesend ist werden mehr als 2 Geräte frei gegeben und wenn kein Personal anwesend ist dann nur 2, dummerweise hat doch das Personal vergessen mal die eine oder andere Kabine zu sperren.


    (Hier gibt es am Markt doch die grössten Verzerrungen, ich nenne es Pseudo-SB. Nur, weil es im Moment Rechtsunsicherheit gibt)


    Und:
    Wie MUSS gesetzeskonform gehandelt werden, wenn der Kunde die Beratung ablehnt?


    Solange das alles noch nicht ganz geklärt ist, können wir uns die "Köpfe heiss reden", aber nichts ändern.


    So gut es Elektra meint, mag er mehr Informationen als wir aus "erster Hand" haben, es ändert nichts daran, dass in der Praxis jeder Studio-Betreiber die UVSV nach seinen Möglichkeiten umsetzt.
    Somit gibt es sehr grosse Unterschiede.
    Der Kunde merkt garnicht und ihm ist es auch völlig egal wie UVSV-Konform ein Studio ist, er will möglichst viel UV zu einem möglichst geringen Preis.


    Aushalten und im Moment so nah wie möglich an der UVSV arbeiten scheint die angebrachte Devise zu sein.


    Wer sich mehr mit den Menschen beschäftigt und auch der Meinung ist, die Sonne ist eine unserer Lebensgrundlagen, der sollte sich mehr mit dem Thema Licht auseinander setzen.


    Das den Menschen beeinflussende Licht fängt bei wohl UV an (auch WinSolar), hört aber erst bei IR auf (WinSolar schon eher).


    Meiner Meinung nach ist der Mensch (biologisch betrachtet) noch lange nicht in unsererer jetzigen, technisierten Welt angekommen. Durch die jetzige Lebensart erleiden viele Lichtmangel. Hier ist unser aktueller Markt anzusehen, das wäre die von Elektra beschriebene Neuzeit, nicht die ewige 0,16W Debatte.

    @all


    Warum hacken wir so viel auf diesen 0,16W rum?


    Die UVSV schreibt uns im §3 100J/qm bei der Erstbestrahlung und eine Möglichkeit diese am Gerät auch einzustellen (also 5:33 min.bei 0,3W). Ende.


    Ob man sich nun ein Kombi-Gerät (UV und Collagen) anschafft oder nicht, hat doch mit der UVSV nichts zu tun, sondern ist eine rein unternehmerische Entscheidung. Möchte und kann ich (incl. Personal) so ein Gerät, mit seinen durchaus positiven Eigenschaften, platzieren.
    Aufgrund der "Doppelwirkung" so eines Gerätes werden hierfür ca. 10-15€ pro Besonnung erwirtschaftet.


    JK hat den Beauty Angel mit 0,2W. Mir ist aber kein Gerät bekannt, wo ich bei diesem NUR UV einschalten kann. Alle haben das Collagen als Basis und UV kann dazu geschaltet werden. Somit reden wir in der Praxis über eine ganz andere Kalkulation als nur den Mehrpreis für die erhöhte Minutenanzahl.
    Ob man das bei einer Erstbesonnung durchsetzen kann, muss jeder selbst entscheiden. Es gibt Studiobetreiber, die schicken JEDEN Erstkunden erstmal auf so ein Kombi-Gerät.


    Ob sich ein reines 0,16W oder 0,2W-Gerät dauerhaft rechnet ist eine interessante, offene Frage. Hängt absolut mit der Kundenstruktur zusammen. Den Sonnenbankgenießern (also den 8-12 Minuten Nutzern) könnte es gefallen, da bei denen die Bräunung nicht so ausschlaggebend und auch genug Geld vorhanden ist. Den Bräunungsfans läuft man ins offene Messer, wenn ich nur an die 0,3 Diskussion denke, wo der Kunde für dasselbe Bräunungsergebnis ca. 20-30% länger (am besten Kostenneutral) besonnen sollte.


    Ein Umbau (abweichend der 0,3W) in Eigenregie ist nicht zu empfehlen, da der EU-Gerätepass neu ausgestellt werden muss. Dieses darf nur der Hersteller.
    Meiner Meinung reicht da eine Äquivalenz Bestätigung nicht, da sich die technischen Daten des Gerätes deutlich ändern. Ob sich ein Hersteller auf so einen Umbau einläßt ist fraglich. Auch die Kostenbabwägung ist gewissenhaft zu machen.

    Einwand:


    Die BSA bietet keine Eintagesschule an.
    Es sind 12 Unterrichtsstunden auf zwei Tage verteilt. So wie es zur Akreditierung notwendig ist.
    Wie die Nachschulung in 5 Jahren aussieht weiss man heute noch nicht genau, dieses wird wohl dann an einem Tag zu bewerkstelligen sein.

    Zum einen, niemand bei uns redet hier von SB-Betrieb.
    Also, unsere Vorgehensweise ist doch deutlich zu erkennen.


    Gemäß UVSV BIETEN wir Beratung, Besonnungsplan usw an. Wird dieses angenommen, so wird dieses dokumentiert.


    Was sagt die UVSV, wenn der Kunde dieses Angebot ablehnt?
    Zu lesen ist darüber nicht. Die Annahmen gehen von 100J bis zur freiwillgen Wahl des Kunden. Der Gesetzgeber war der Meinung man darf einen Kunden nicht bevormunden. Wer macht das am Badesee?


    Da wir die Geräte frei geben, kann unser Kunde garnicht überdosieren. Mit seiner Unterschrift entbindet er mich aber aus der Haftung für eventuelle Folgeschäden und auch die Ablehnung ist somit bei uns dokumentiert.
    So wurde es auch in der Schulung der BSA dargestellt.


    Bevor der Kunde allerdings unterschreibt, fängt er an nachzudenken. Die Verantwortungsbewussten lassen sich jetzt doch beraten und die Verantwortungslosen verlassen das Geschäft und suchen sich ein anderes Studio. So ist die Praxis.


    Eigentlich wäre SB nur möglich, wenn ein Besonnungsplan erstellt wurde und unter zu Hilfenahme von technischen Möglichkeiten dieser kontrolliert und somit eingehalten wird.
    In der Praxis wird dieses aber weitgehend anders praktiziert.


    Leider ist Beamtendeutsch schwieriges Deutsch.
    Wir werden wohl warten müssen, bis der Vollzug Klarheit in einigen Punkten bringt.
    Es ist an der Zeit, damit jeder wieder Planungssicherheit hat.

    @ eigentlich an alle hier


    So langsam wird mir der Umgangston zu rüde. Ob wir uns auch an einem runden Tisch so angreifen würden?


    Der eine legt die UVSV als Verordnung eben strenger aus (warum auch immer), der andere sieht diese Praxisgerechter.


    Mach mal einem "Stammkunden, der jahrelang 8 oder 10 oder 12 Minuten mit unterschiedlichen Pausen auf seine Liege geht klar, er muss eine 100J "Testbesonnung" machen.
    Der denkt, man kommt von einem anderen Stern.
    Man hat schon genug damit zu tun, ihm zu erklären, das er aufgrund der 0,3W Regel 20-30% länger besonnen müsste um auf das selbe Ergebnis wie im Vorjahr zu kommen.


    Neukunden dagegen sind dafür, aufgrund der Hysterie in den Medien, hierfür viel offener und sind in der Regel dankbar für eine OBJEKTIVE Beratung mit dem Besonnungsplan als Ergebnis. Wir geben dem Kunden seinen Besonnungsplan sogar als Visitenkarte mit!


    Die gesamte UVSV berücksichtigt doch in der Ausführungen (Besonnungsplan, Besonnungsserien, Pausen) überhaupt nicht das, was sie eigentlich meinte: die Jahresdosis als Summe von Solarienbesuchen UND natürlichem Sonnenlicht.
    Wir können uns noch so viel Mühe geben, wenn der Kunde will, geht er in zwei unabhängige Studios und unsere ganze Rechnerei und Winsolar ist für die Katz.


    Also müssen wir doch sensibel genug sein und auf den Kunden und seine Bedürfnisse und Wünsche eingehen. Wir haben noch keinen Kunden gehabt, welcher sich vorsätzlich schädigen will.
    Allerdings verlassen pro Woch 2-3 Kunden unser Studio, weil wir konsequent sind.
    Für manche ist die Frage: wann er das letzte mal auf einer Sonnenbank war, ein eingriff in seine Intimspähre.
    Andere gehen wieder, weil wir Ihnen klar machen wollen, alle Bänke sind gleich stark bzw schwach. Dann werden wir als Dumm hingestellt. Unter dem Motto: eine 800er war schon immer stärker als eine 600er und erst recht die Turbo-Geräte. Solche Kunden laufen weg und suchen sich den nächsten SB-ler.


    Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, das Beste zum Wohl der Kunden veranlassen und uns nicht von der Praxis der 2 Geräte SB-ler verrückt machen lassen.


    Der Gesetzgeber hat nun mal keine UVSV-Karte, analog zu einer Arztkarte beschlossen. Nur so wäre es weitgehendst möglich eine Überdosierung durch UV-Bestrahlungsgeräte zu vermeiden. Aber, was ist mit den Sonnenstunden auf dem Balkon?
    Als müsste analog zu den MTA's und PTA's und deren Röntgenbestrahlungen jeder Mensch ein "UV-Bestrahlungsdosometer" tragen.


    So, allen weiterhin frohes schaffen

    Nun,
    so langsam scheinen ja doch immer mehr den positiven Aspekt einer ordentlichen, gewissenhaften Beratung zu erkennen.


    Paula74
    die Dateien sind aber "sehr weich" fotmuliert und mit den Hauttypen 1-4 auch nicht aktuell.


    Im Anhang unsere Arbeitsgrundlage.
    Ich kann nicht verhehlen, dass 1-2 Personen pro Wochen das Geschäft aufgrund unserer geringen Tolerantzgrenze verlassen. Nicht unser Problem, wir setzen auf Qualität.

    Paula74


    Hallo,
    ich weiss in der Zwischenzeit sehr, sehr gut auf was ich mich da eingelassen habe. Strukturiere uns seit 15 Monaten um.


    OK, wir haben das Glück ein Studio gekauft zu haben und konnten somit das alte SB-Image leicht ablegen und auch gut begründen.


    Wir waren mutig, aus einer Kabine wurde ein Empfang gemacht (ging aus Platzgründen nicht anders), in einer Kabine machen wir Druckwellenmassage (Slimyonik) und in eine Kabine habe ich von JK einen Beauty-Angel rein gestellt. Im Herbst werde ich nocht Licht- bzw Farblichttherapie und eine IR-Liege anbieten. Also alles Richtung Wellness. So verkaufe ich auch meine UV-Minuten.
    Somit habe ich meinen Gesamt-Umsatz deutlich erhöht und den prozentualen Umsatzanteil der Bräunung reduziert. Damit bin ich etwas unabhängiger.


    Sicherlich, fragwürdig umstrukturierte SB-Studios halten den Preis tief, da habe ich auch zwei Konkurenten in unmittelbarer Nähe, aber, einige Kunden kommen von denen zu uns, warum wohl?


    Wenn Du mehr wissen willst, kontaktiere mich.

    Tak


    Kann alle beruhigen, bin nicht Herr Debus und kenne diesen auch gar nicht.
    Bin eigentlich ein Newcomer, weil ich erst knapp 2 Jahre in der Branche bin.


    Warum ich das mache?


    Ich bin absoluter Befürworter der UVSV. So etwas sensibles wie UV-Licht hätte NIE ohne Kontrolle (sprich SB-Betrieb) erlaubt sein dürfen.
    Der Abstand zum med. Bereich ist einfach zu gering!
    Somit gehört ein Solarium in qualifizierte Hände!!!


    Dein Begriff fairsol ist interessant, wo findet man Dich im Netz? www.????.??

    Der Stern-Hauttest ist eine Lachnummer.
    Woher soll der Leser ohne Hauttypbestimmung seinen Hauttyp wissen?
    Hier wird wiedermal mit schlechten Nachrichten panik verbreitet.


    Das Problem: mit Sonnenlicht läßt sich kein Geld generieren, aber mit Pharmaka und mit Arztbesuchen.


    Jährlich 3.000 Verkehrstote und unzählig Geschädigte durch damit im Zusammenhang stehende Umweltberlastung. Käme Jemand auf die Idee Autos zu verbieten?


    Nein, es verdienen viel zu viele daran.

    Paula74


    Sei es, das wir zu wenig sind.
    Das hindert mich aber nicht daran meinen Weg zu gehen. Alle reden davon mit der Zeit zu gehen, aber die meisten wollen sich nicht ändern.
    Unter dem Motto wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.


    Das Thema nur Bräune ist meiner Meinung nach "ausgelutscht". Wohl aufgrund vieler "schwarzen Schafe", für die der Kunde nur Geldbote war und auf eine einfache Botschaft gehört hat: Viel Bräune in möglichst kurzer Zeit.


    Es gibt ständig neue Berichte über die positiven Elemte des Sonnenlichtes. Mehr und mehr werden Licht- und damit Sonnenlichtdefizite für unsere sogenannten Zivilisationskrankheiten mit verantwortlich gemacht.
    Der Mensch als Individuum ist biologisch noch nicht in unserer technisierten Welt angekommen.


    Wir, als "Kunstsonnenanbieter" können hier mit Kompetenz zur Seite stehen. Das bedeutet aber auch sich mit etwas mehr als nur UVSV und Minutenpreise auseinander zu setzen. Wer zu spät anfängt, der wird Probleme bekommen oder dann viel Geld in die Hand nehmen müssen.


    Wer glaubt irgendeine SB-Variante mit minimalem Personalaufwand könnte diese Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen, der sollte sich die Tränen von den Augen wischen und sein Blickfeld erweitern.

    Die UVSV scheint doch Landesweit für grosse Aufregung aber auch Unsicherheit zu sorgen.


    Siehe hierzu auch:


    http://www.hna.de/lokales/frit…st-angezeigt-2645388.html


    Wir sollten uns mehr damit beschäftigen die positiven Elemente heraus zu lesen und den Markt neu motivieren. Es nützt doch nichts mit dem Finger auf die recht grosse Herde der schwarzen Schafe zu zeigen.


    Wenn der Vollzug erstmal zeigt, wie die UVSV korrekt einzuhalten ist, dann werden die Karten neu gemischt.
    Wer sich jetzt damit beschäftigt die UVSV mit allen möglichen Tricks auszuhebeln wird sich dann wohl wundern.


    Ohne Sonne gebe es kein Leben auf unserer Erde. Also liegt es an uns und unserer Qualifikation die positiven Elemente dem Kunden zu seinem Schutz zu vermitteln.


    Sonnenlicht kann mehr als nur bräunen. Vernünftig betrachtet ist die Bräunung nur der kritische (daher auch gefährliche) Nebeneffekt zu anderen biopositiven Abläufen in unserem Körper.

    Auch hier wurde wieder deutlich, die Chefetage weiss meist nicht was an der Basis los ist und kann auch gar nicht damit umgehen. SP hat hier seine menschliche Ader gezeigt, nicht mehr und nicht weniger. Vesteckte Werbung, da sie ja so hygenisch sind und unbedingt die Sprühfarbe verkaufen wollen.
    Was haben die für ein Desinfektionsmittel, das ohne Einwirkzeit auskommt?
    Am besten desinfiziert war wahrscheinlich der Putzlappen.
    Kundenberatung und -betreuung kam überhaupt nicht vor (Pfaffenhaolz konnte noch nicht mal seine Studiosteuerung bedienen).
    Ebenso wie keine Ansätze von Risiken und Positiven der künstlichen UV-Bestrahlung die Rede war.
    Zusammenfassend: Aus meiner Sicht enttäuschend und schade um die verbrachte Zeit.