Beiträge von Tak

    @all
    "Joule" ist die Maßeinheit für die Strahlungsmenge.
    Diese ist die DOSIS im Dosierungsplan.
    Sie das Produkt aus Strahlungsstärke (auf der Körperoberfläche - Bauch/Gesicht/Rücken - gemessen)
    und der Bestrahlungsdauer.


    Die Strahlungsstärke ist der Unsicherheitsfaktor,
    der die Intention der UVSV gefährden kann.
    Bei konventionellen Vorschaltgeräten schwindet der Output .
    Die Chargen des gleichen Lampentyps können sehr unterschiedlich ausfallen.
    Die Betriebstemperatur kann den Output variieren
    Alle diejenigen, die immer noch nicht die UVSV mögen,
    wollen diesen Unsicherheitsfaktor erhalten und nutzen.
    Gesteuerte elektronische Vorschaltgeräte eignen sich bestens dazu,
    die Strahlungsstärke unbemerkt zu ändern.


    Ohne Messung wird es keine Wahrhaftigkeit und Redlichkeit geben.
    Um den UV-Output gezielt zu ändern, muss man also nicht gleich "UMBAUEN".
    Man kann z.B. den UV-Output halbieren, indem man jede zweite Röhre durch eine
    Rotlichtröhre ersetzt.
    Oder man klemmt bei einem mehrstufigen GB soviel VGs weg, um im GB-Bereich
    0.3 oder weniger einzuhalten ( ZU wenig ist schlecht, weil sonst die Brenner durch zögerliches Zünden
    schnell abnutzen.)


    Tak

    @all
    Die UVSV richtet sich an uns :


    § 1
    Anwendungsbereich
    Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten,
    die zu kosmetischen Zwecken oder
    für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb
    der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im
    Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen
    eingesetzt werden.


    Die UVSV hat die Anlage 4, die Bezug nimmt auf:



    § 3
    Anforderungen an
    den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
    .......
    6. die Wartung und die Prüfung der Einhaltung der
    Anforderungen des Absatzes 1 und der Nummern 1
    bis 5, insbesondere die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
    und soweit erforderlich eine Messung der
    Bestrahlungsstärke, durch fachkundiges Personal
    unter Berücksichtigung der Betriebs- und Wartungsanleitung
    des Herstellers durchgeführt und im Betriebsbuch
    nach Anlage 4 dokumentiert werden; die
    Betriebs- und Wartungsanleitung ist in dem Geräte und
    Betriebsbuch beizufügen, und
    7. die im Geräte- und Betriebsbuch nach Anlage 4
    geforderten Angaben und Unterlagen vollständig
    sind und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten
    werden.
    (3) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat der
    zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen,
    dass die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2
    erfüllt sind.


    § 8
    Dokumentationspflichten
    (1) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat für
    das UV-Bestrahlungsgerät fortlaufend ein Geräte- und
    Betriebsbuch zu führen. Das Geräte- und Betriebsbuch
    muss zumindest die in Anlage 4 genannten Informationen
    enthalten. Das Geräte- und Betriebsbuch ist nach
    der letzten Nutzung des UV-Bestrahlungsgerätes drei
    Jahre aufzubewahren. Die Unterlagen sind vor unbefugtem
    Zugriff zu schützen.


    Im Anhang findet ihr die UVSV. Dort könnt ihr die Anlage 4 komplett lesen.
    Dort steht alles was man wissen und befolgen muss.
    Auch dies:


    Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27
    (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth
    Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).


    Die DIN-Dokumente müsst Ihr kaufen, insbesondere die 5050-1 Januar 2010.
    Es darf daraus nichts ohne Erlaubnis kopiert werden. Deshalb kann ich hier nur verweisen auf
    auf den Punkt 5 Messverfahren und davon den Unterpunkt 5.3 Integrales Verfahren
    Das ist die Messung mit einem Breitbandradiometer. Welche technische Voraussetzungen
    dieses Gerät erfüllen muss, ist dort beschrieben.

    Zur Orientierung habe ich auch das Datenblatt eines Breitbandradiometers hochgeladen.


    Wer alles sorgfältig liest und nur glaubt, was dort steht,
    kommt zu dem Schluss: ICH BIN DOCH NICHT BLÖD !



    Im Übrigen muss der Betreiber JEDES Betriebsbuch unterschreiben,
    ER ist immer letztlich verantwortlich.


    Auch für das Betriebsbuch vom Hersteller .
    Also ist der Betreiber auch dafür verantwortlich,
    dass das vom Hersteller gelieferte Betriebsbuch
    alle Angaben enthält, die die UVSV gemäß Anlage 4 fordert.
    Wenn der Betreiber Komponenten ändert, ist er automatisch, der INVERKEHRBRINGER.


    Tak

    PS: In der Natursonne nutze ich einen kleinen UV-Monitor von solarmeter zur Ermittling des UVI.
    Es gebt auch andere, billigere, Die geben aber total überzogene Werte an, vermutlich um die Anwendung
    von sogenannten Sonnenschutzmitteln zu fördern.
    Der UV-Monitor von solarmeter ist dagegen recht genau.
    Im Anhang habe ich die Bedienungsanleitung (gekürzt) hochgeladen.

    @winsolarfreund
    Gelegenheitskunden sind ein Ausnahmefall.
    Seine Daten musst Du allerdings auch komplett aufnehmen, Hauttyp etc.
    Letzte Besonnung kann auch in der Natursonne gewesen sein.
    Am besten wäre, sie/er könnte ihre/seine letzte Dosis in Joule
    nennen, wenn er zuletzt in einem Sonnenstudio war.


    Wir haben einen Entscheidungsspielraum.
    Wer nicht ganz sicher im Dialog mit dem Kunden und in der Einschätzung seiner Glaubwürdigkeit ist,
    muss die Erstbestrahlung mit 100 Joule machen.
    Wenn Du viele Gelegenheitssonner in den Deiner Dokumentation hättest
    und das Studio nicht gerade in einem Badeurlaubsort läge,
    wäre es wenig plausibel und würde Missbrauch des Spielraums vermuten lassen.


    Der Beratungsdialog muss immer "echt" sein und bemüht sein,
    dem Kunden ein Ergebnis deutlich unter der Erythemschwelle anzuraten.
    Die Unterschrift ist auf jeden Fall erforderlich für die Ausschlusskriterien
    und den Hauttyp und die Dosierungs-Empfehlung (Dosierungsplan) als Ergebnis der Beratung.
    Der Kunde muss immer zu seinen Angaben stehen - mit der Unterschrift.


    Nie eine Ausnahme machen.
    Kunden, die sich zieren, können nicht anders überzeugt werden.
    Letztlich gibt auch der Kaiser von China seine Unterschrift.



    Tak

    Elektra
    gestern das:

    Zitat

    nachdem was man so von Studiobetreibern hört, ......Vom Ergebnis her wieder keine Bekenntnisse zur UVSV durch den BfB

    und heute das:

    Zitat

    Wie mir heute berichtet wurde, ist auf dem Kongress in seiner jetzigen Form, die UVSV bestätigt worden. Die wichtigsten Punkte wurden hierzu angesprochen.

    Und dann noch das:

    Zitat

    Wie auch immer die UVSV interpretiert wird, der Neuanfang ist geschafft.

    Darum geht es doch die ganze Zeit:
    WELCHE INTERPRETATION GILT ?


    Dass die UVSV vom Gesetzgeber beschlossen wurde,
    hat der BfB doch nie bezweifelt,
    sonst hätte der doch nicht die Klagen unterstützt.


    ES GING IMMER NUR UM INTERPRETATION !


    Elektra, Dein Hin und Her ist erklärungsbedürftig.


    Tak

    @Paula
    Ob sich an den Web-Seiten ablesen lässt, was vorgeht, ist fraglich.
    Dennoch bin ich sehr skeptisch, dass sich wirklich etwas bewegt.
    Die IGS-Seite ist bereits 3 Jahre eingefroren.
    Der letzte Versuch von der vorletzten Sprecher-Crew,
    im Gespräch mit dem BfS zu bleiben, zeigt, dass man nicht akzeptieren
    wollte, dass für alle Studios gleich Bedingungen gelten sollte:
    Das zeigt, dass die IGSler nicht begriffen hatten, was eigentlich ihre Aufgabe gewesen war,
    nämlich mit ihren Vorbild die Selbstdosierung abzuschaffen.
    Zitat:


    4. Wir wenden uns aber gegen gesetzliche Detailregelungen, die jenseits der
    Sicherheits-Notwendigkeiten Verbraucher und Betreiber unnötig bevormunden, den
    Zugang zu den zahllosen positiven Wirkungen der künstlichen Besonnung den
    Verbrauchern durch bürokratische Hürden erschweren und den kreativen
    Qualitätswettbewerb behindern oder gar gänzlich ersticken, ohne in der Praxis ein
    Mehr an Verbraucherschutz und Gesundheitsprävention zu bewirken.


    Damit zeigten die 4 IGS-Sprecher, dass sie Ihre eigentliche Aufgabe,
    die Kunden zur Einhaltung der Dosierungsregeln
    anzuhalten, selbst als "unnötig bevormunden" ansahen.
    Eigentlich wäre es ihre Aufgabe gewesen, die Einhaltung der Dosierungsregeln
    in der gesamten Branche einzufordern und damit als erste Maßnahme die sofortige Abschaffung von SB
    zu fordern.
    Stattdessen fordern sie das Gegenteil, eine gesetzliche Regulierung
    unter dem Niveau dem Vorschriften für die freiwillige Zertifizierung:


    1. Wir sind der Überzeugung, dass eine gesetzliche Basisregulierung des
    Besonnungsmarktes nicht "in Konkurrenz" zu einer freiwilligen Zertifizierung steht
    sondern, im Gegenteil, sich beide sinnvoll ergänzen.
    2. Wir begrüßen daher ein "Solariengesetz" das die wesentlichen Grundlagen unseres
    Geschäfts regelt.


    Als ich in der Folgezeit im Sprecherkreis war, wurde allerdings nie mehr darüber gesprochen,
    was man als verbindlich für alle Branchenteilnehmer in der "gesetzlichen Basisregulierung" regeln sollte.
    Man hätte also gar nicht vorbereitet in ein Gespräch mit dem BfS gehen können.
    Der Grund liegt auf der Hand, die Solidarität mit den Interessen der Krake.


    Ich spekuliere mal, was für eine "gesetzliche Basisregulierung" von der IGS gefordert worden wäre:
    "SB nur noch mit Sensor und 0.3-Einhaltung"


    Tak





    Sonnenschutzmittel sollen aus kosmetischen Grund unsichtbar sein, damit sie
    den natürlichen Hautschutz ersetzen können.
    Der natürliche Hautschutz soll " ein Schrei nach Hilfe sein", weil die Haut sich damit
    vor negativen Folgen der Sonnenstrahlung schützt.
    Als das geringere Übel propagieren die UV-Hysteriker den Einsatz von
    kosmetischen UV-Filtern (Sonnenschutzmitteln)
    Nachdem die chemischen Filter wegen hormoneller Wirkung
    in Verruf gekommen sind, wurden die physikalischen Filter
    als Nanopartikel als unbdenklich eingestuft.
    Die "Unbedenklichkeit" sowohl der chemischen als auch der physikalischen
    Filter bezieht sich nicht nur auf den Einsatz am Menschen, sondern auch auf
    die Umwelt, insbesondere auf die Wasserorganismen in natürlichen Gewässern.


    z.B- hier: http://www.pm-magazin.de/r/gut…adet-sonnencreme-dem-meer


    Titanoxid-Nanopartikel werden nicht nur durch Sonnenschutzmittel in Naturgewässer gebracht,
    sondern auch durch Wasserreinigungssysteme. Dort dienen die Nanopartikel zur Herstellung von freien Radikalen,
    indem die Nanopatrikel mit UV-Licht bestrahlt werden.


    Eine Forschung zu diesem Gebiet findet sich hier:


    http://www.uni-koblenz-landau.…bundschuh/mirco-bundschuh



    Als Meldung dazu stand heute früh in unserer Zeitung unter der der verharmlosenden Überschrift
    "Klein, aber oho":
    Nanopartikel wirken über Generationen
    dapd Koblenz


    Nanopartikel schädigen kleine Wasserorganismen stärker als bisher angenommen-
    denn sie wirken sich auf die nächste Generation aus.
    Das zeigt eine Studie an Wasserflöhen. Setzen sie diese Kleinkrebse erhöhten Konzentrationen
    von Titandioxid-Nanoteilchen aus, zeigten sich bei deren Nachkommen deutliche Folgen:
    Ihre Schwimmfähigkeit war beeinträchtigt. Diese beobachtung sei vor allem deshalb bemerkenswert.
    weil bei denEltern, die den Naonpartikeln ausgesetzt waren, keine direkten Wirkungen Nachzuweisen waren,
    berichtet Mirco Bundschuh von der Universität Koblenz-Landau.



    Das BfR
    http://www.bfr.bund.de/de/a-z_…ogie-7585.html#fragment-2
    muss wohl nachbessern.


    Im Anhang hier befindet sich die Stellungnahme des BfR.
    Die kann man auch bei BfR herunterladen.



    Tak

    @Paula
    ist SD
    Selbstdosierung.


    Allle Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen, sind hinfällig.
    An erster Stelle trifft es auf SB zu, dann auf Flat.
    Club muss nicht Flat sein, ist aber z.Zt. immer noch identisch.
    Andernfalls müssten die Verträge auf Hauttypen zugeschnitten sein.
    Das Flat-Werbeversprechen wäre weg und damit das Marketinginstrument tot.
    Außerdem müssten die 4wöchigen Pausen
    bei den Serien eingehalten werden. es müsste also für Monate gezahlt werden,
    die praktisch nicht genutzt werden können.
    Ich bezweifele, dass die "Systemgeber " ein Vertragswerk schaffen können,
    dass nicht den Vorgaben der UVSV widerspricht.


    Mit dem Wettbewerbsrecht könnte man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
    Dann müsste ein Wettbewerber klagen.


    Aber auch Vertragskunden könnten auf die Idee kommen,
    die Zahlungen einzustellen, wenn sie davon Wind bekämen,
    dass die Vertragsgrundlage rechtlich angezweifelt werden kann.
    Solche "speziellen" Kunden gibt es gerade bei Bräunungssüchtigen, die
    auf Biegen und Brechen auf Vorteile aus sind.


    Ich bin froh, dass ich diese nicht mehr an der Backe habe.




    Tak



    @Paula
    es ist genau andersherum.
    Der BfB hält mit seinen Mitgliedsbeiträgen die die AfB aus.
    20 000 € sollen neulich mal so nebenbei vom 1. Vorsitzenden
    dafür abgezweigt worden sein (Gerücht).


    Tak

    @für den Illusionskünstler, der das NiSG und die UVSV immer dadurch ungültig erscheinen lassen hat,
    dass er durchblicken ließ, dass Verfassungsklagen es schon richten werden.
    Leichtes Spiel hat er gehabt, weil die Branche seit ihrem Bestehen Leute angezogen hat,
    die immer schon gerne seinen Versprechungen geglaubt haben, statt sich auf eigene
    Qualifikationen zu stützen. Daher dieser Effekt:, wie er hier von Elektra angedeutet wird,


    Zitat

    Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Da muss man davon ausgehen, dass die „Neugier“ zur Branche doch sehr groß sein muss. Außerdem wird über das Thema schon seit 6 Jahren berichtet. Das zu übersehen, ist fast unmöglich.

    Die Masse der Branchenteilnehmer wollte geführt werden, und zwar dahin, wo es keine UVSV gibt, weil sie
    sich eine Exitenz unter UVSV-Regeln nicht vorstellen konnte.
    Der BfB war möglicherweise mehr Getriebener als Antreiber,
    wenn er auf den Roadshows mit seiner Klientel konfrontiert wurde.


    Tak

    @bodysun

    Zitat

    Zitat bodysun: das heisst du weiss nicht ob die studios die du abmahns durch dein anwalt ob sie sich an uvsv halten oder nicht,?!

    Ich habe die Abmahnungen selbst geschrieben

    Zitat

    Zitat bodysun: wenn du es weiss, dann hast du dich erkündigt in dem du sie ausspioniert hast, also hast die aufgabe eine ordnugshüter nachgegangen?!

    Um zu erfahren, was ein anderes Geschäft mit seinen Kunden macht,
    muss man nicht "spionieren".
    Ein SB-Studio ist für alle zugänglich - auch für mich.
    Wenn ich bereit bin zu zahlen, starte ich eine Bank
    und mache eine Messung mit meinem Breitbandradiometer.


    Bei einem Studio mit Bedienung verhalte ich mich wie ein Kunde.
    Da ich nicht ein Kontrolleur vom Staat bin, muss ich nicht sagen,
    dass ich prüfen möchte, wie ein Kunde (wie ich) beraten wird.
    Das Personal bedient dann ganz unbefangen wie bei anderen Kunden auch.
    Was soll daran Spionage sein?


    Oder betreibst Du DEINEN LADEN wie Dein privates Schlafzimmer ?


    Dort müsste man spionieren, um herauszufinden, was passiert -
    es sei denn, Du berichtest freiwillig und öffentlich darüber.


    In zwei Fällen habe ich sogar mit den Betreibern diskutiert.
    Ich konnte mich bei der Abmahnung darauf berufen, was sie mir gesagt hatten.


    Zitat

    damit räumst du nur ein kleine problem um dich herum,

    Damit liegst Du wieder völlig falsch.

    Wer Vorteile hat, gibt sie nicht freiwillig her.
    Wer auf freiwilliges Verzichten setzt, wird nur ausgelacht.
    Selbst auf staatlichen Druck wird nicht reagiert,
    wenn der nur Worte in Gesetzte und Verordnungen schreibt.


    Das hast Du doch alles jahrelang im SBler-Forum
    erfahren können.
    Das ist doch gerade das Problem, dass der Staat nicht tätig eingegriffen hat
    - abgesehen von in einen Warnschuss den er im Heilbronner Raum abgegeben hat.


    Das Verfahren, dass ich jetzt anstrenge,
    mache ich nicht nur für mich, sondern für alle.

    Damit soll der Maßstab gesetzt werden für andere Gerichte, die dann in vielen anderen Fällen
    kurzen Prozess machen können.
    Die staatlichen Kontrollen werden dadurch nicht ersetzt aber wirkungsvoll ergänzt.
    Denn Gerichtsurteile zu Wettbewerbsfragen können von jeden benutzt werden,
    um unfaire Mitbewerber wieder in die Spur zu bringen.
    Die Urteile schrecken mehr als die Drohung mit der Anzeige bei den Aufsichtsbehörden.


    Im Übrigen bin ich nicht der einzige, ein solches "Musterverfahren" anstrebt.
    Hier im Forum weiß ich es auch von Nom de Insider.


    Warum ist das, was in anderen Branchen selbstverständlich ist, bei uns bisher
    nicht selbstverständlich???
    Weil es eine Branche von Unausgebildeten ist,
    von Leuten, die 'ne schnelle Mark oder schnellen Euro machen wollten.
    Der Staat ist für die nur suspekt und dagegen der erfolgreicheMarkführer das Idol.


    Und wenn es zum Showdown kommt haben sie nur noch Schiss und
    verkriechen sich, um abzuwarten, was bei dem Showdown herauskommt.


    Und weil sie sich nicht eingestehen wollen, dass sie die Hosen voll haben,
    meckern sie an allem nur herum ohne Stellung zu beziehen und fühlen sich dabei
    über alle erhaben.
    Wenn die sich auch aus der Branche verabschieden sollten,
    habe ich nichts dagegen einzuwenden.


    Tak

    @Am Abend vor dem eurogalaktischen Solarienkongress sollen die IGS-Mitglieder darüber entscheiden,
    was mit dem restlichen Guthaben von ca. 17 000 Euro geschehen soll.
    Bis zu dem Kongress des letzten Jahres hatte die IGS noch selbst Mitgliedsbeiträge erhalten
    und daraus auch z.B. den VitaminD-Update2011- Kongress in der Charitee unterstützt.


    Die IGS hatte sich im Frühjahr 2011 selbst ins Koma geschickt,
    weil sie mehrheitlich der BfB-Auslegung der UVSV gefolgt war,
    dass der Kunde nur die Beratung ablehnen muss, damit alles beim Alten bliebe.
    Zudem:
    Das Wissen über die beabsichtige Verfassungsklage
    ( vermutlich haben sich der BfB-Kassenwart und der BfB-Geschäftsführer
    samt Familie als klagende Personen dazu hergegeben)
    gegen das NiSG mit dem U-18 Verbot
    hat wohl im Kreis der Wissenden ( Ich wusste nichts davon )die Zuversicht verbreitet,
    dass die staatliche Regulierung endgültig ausgehebelt werden könnte.


    Damit hätte sich auch die damals schön von BfB fälschlicherweise auf den November 2012 angezeigte
    Bedrohung der SB-Betriebsform erledigt.


    Das rudimentäre Bewußtsein innerhalb der IGS über Studiobetreiber-Interessenvertretung
    war bereits vorher ( von einem Vertreter von Sun's ) durch eine "Gütesiegel-Diskussion" zerstört worden.


    Was als Initiative sanftes Sonnen gestartet war, dann zur Initiative Geprüftes Sonnenstudio geworden war,
    und sich zuletzt als Initiative Gesundes Sonnen geöffnet hatte für nicht zertifizierte Personalstudios,
    fiel in einer Mischung aus Mutlosigkeit und Perspektivlosigkeit in sich zusammen.


    Dem größten Anteil hatte daran der erste Vorsitzende des BfB Roggendorf,
    der als "Macher" und Herrscher der Branche den Endsieg in Aussicht stellte.
    Entsprechend euphorisch wurde auf dem letzten Kongress
    eine rosige Branchen-Zukunft herbeigetrommelt.


    Mal sehen, wofür die 17 000 € jetzt benötigt werden?


    Tak

    und noch will, will er auch nicht, dass einzelne Branchenteilnehmer
    mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts die Einhaltung der UVSV erzwingen.


    Ein Verein wie der BfB, der sich den Forderungen des demokratischen Staates widersetzt,
    kann leider nicht als als Interessenvertreter der Branche handeln und als Verband anerkannt werden.


    Tatsächlich übernehmen in vielen Wirtschaftszweigen deren Verbände
    die Funktion der Wettbewerbskontrolle, indem sich die Mitglieder an den vom Verband
    bestimmten Anwalt oder Abmahnverein wenden können.


    Das funktioniert aber nur , weil die gesetzlichen Vorgaben für die Branchenaktivitäten
    von allen akzeptiert werden also auch vom jeweiligen Verband.
    Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wird es nur dann kommen,
    wenn es für einen Konflikt noch kein Beispiel gegeben hat.


    Also bodysuns Gedanke, ein Verband könnte mithelfen, ist richtig.
    Aber der Verband ( den haben wir ja nicht ) würde nichts anderes machen
    als ich und und andere Studiobetreiber, die jetzt die Einhaltung der UVSV anmahnen
    und nötigenfalls das Gericht anrufen, damit dieses den Streit entscheidet.


    Bodysun kennt anscheinend nicht das Prinzip der Gewaltenteilung im Staat.
    Also deshalb hier das kleine Einmaleins:
    Der Polizist gehört zu der ausführenden Gewalt, der Exekutive
    Die Justiz ( Judikative) ist davon unabhängig. Sie entscheidet, wie die Gesetze konkret anzuwenden sind.
    Die Gesetze hat die Politik gemacht, also die Legislative.
    Aber selbst die Gesetze werden wieder von Verfassungsgerichten kontrolliert.


    Wenn man jemand abmahnt, dann fordert man ihn im Grunde auf,
    sich von einem Gericht kontrollieren zu lassen,
    wenn man sich nicht vorher einigen kann.


    Das Abmahnen hat nichts mit der Polizei oder mit der Anrufung von Kontrollbehörden zu tun.
    Diese gehören zur Exekutive.
    Wenn diese selbst tätig geworden ist, weil die Politik (Legislative) so wollte,
    und jemand wegen eines Verstoßes gegen die UVSV eine Ordnungsstrafe
    erhalten hat, kann dieser sich gegen diese durch die Exekutive Ordnungsstrafe wehren,
    indem er sich - wenn er sich zu unrecht bestraft fühlt - an die Judikative wenden, damit diese
    sich die entsprechenden Gesetze der Legislative genau anschaut und kontrolliert,
    ob die Exekutive diese auch richtig angewendet hat.


    Ob also die Ordnungsstrafe wirklich angemessen ist,
    um das auch wirklich zu erreichen, was der Gesetzgeber (Legislative) gewollt hat, .



    Tak

    @ Elektra

    Denn der aktuelle Stand zur Gesetzgebung ist seit dem 1.11.2012 komplett abgeschlossen.

    Das ist so nicht richtig.
    Die UVSV wurde im Juni Mitte 2010 als gültig beschlossen und trat sofort in Kraft.
    Es gab nur noch Übergangsfristen für die Verhängung von Ordnungsstrafen.
    Die erste endete am 31.12.2011.
    Ab dem 1. Januar musste fast alles befolgt werden,
    mit zwei Ausnahmen, Abrüstung auf 0.3 (1. August 2012)
    und "nur Fachpersonal im Kundenkontakt" 1. November 2012.


    Tak

    @Bodysun
    Stell Dir vor wir wären alle Fischer an einem See.
    Unsere gemeinsames Interesse ist, dass immer möglichst viele Fische im See sind.
    Denn das ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass jeder von möglichst viel fangen kann.
    Damit sich die Fische gut vermehren, dürfen wir nicht zu viele fangen .- überfischen .
    Außerdem dürfen wir die Vermehrung nicht stören
    oder die Fische krank machen mit unseren Fangmethoden.
    Wir müssen alle Regeln einhalten, damit es uns allen gut gehen kann.
    Das nennt man Nachhaltigkeit.


    Nachhaltigkeit schaffen wir, indem wir aufeinander aufpassen, dass jeder die Regeln einhält.


    Mehr dazu kannst Du hier erfahren:


    http://www.ipwiki.de/wettbewerbsrecht:wettbewerbsrecht



    Tak

    Die Forscher schlossen daraus, dass das gelbliche Phäomelanin selbst krebserregend
    oder zumindest krebsfördernd sein muss - eine These, die sich in weiteren Versuchen bestätigte.
    Blockierten die Wissenschaftler nämlich die Bildung des Pigments,
    sank das Krebsrisiko der Mäuse wieder auf das Niveau der anderen beiden Gruppen.


    Wie genau der Farbstoff die Krebsentstehung fördert, können die Forscher noch nicht sagen.
    Er scheint zwar die Menge an besonders reaktionsfreudigen Sauerstoffverbindungen,
    besser bekannt als freie Radikale, zu erhöhen.
    Bevor jedoch nicht genau geklärt sei, was dabei passiert, könne man keine Empfehlung aussprechen,
    wie Rothaarige sich besser vor Hautkrebs schützen können, betont das Team.
    Es sei denkbar, dass eine künstliche Erhöhung der Eumelanin-Menge
    durch Cremes hilfreich sei oder aber die Behandlung mit Antioxidantien.
    Vorläufig könne man aber nur betonen, dass Menschen mit sehr heller Haut
    sehr viel mehr als andere auf ausreichenden UV-Schutz achten müssen
    - und dass sie möglichst regelmäßig ihre Haut vom Hautarzt untersuchen lassen sollten.
    (doi: 10.1038/nature11624
    (Nature, 01.11.2012 - ILB)


    Der ganze Artikel ist hier zu lesen: http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-15278-2012-11-01.html


    Tak

    @all
    Ferber hat es vorgemacht, Kbl zieht nach. Jetzt gibt es zwei Portale.
    Bisher würden die Rückläufer innerhalb der Seilschaft im Dutzend versteigert.
    Daraus entstanden dann die Studios mit den Dumpingpreisen, wenn die Geräte
    auf dem deutschen Markt blieben.
    Über den KBL-Markt kann auch ins Ausland verkauft werden.


    Tak

    unseres Rechtssytems scheint wohl nicht mehr gelehrt zu werden.
    Wie kann es sonst angehen, dass ein Geschäftsmann wie bodysun Wettbewerbsrecht
    mit polizeilichen Auzfgaben verwechselt ?
    Tak

    @Paula
    Der Vorsatz ist gut.


    Durch "Studiobetreiber-Stammtische" ?
    Hatte der BfB mal versprochen.
    Wäre auch richtig, wenn die direkten Mitbewerber sich verständigen würden.
    Nur auf welcher Basis sollten die sich jetzt noch verständigen können ?
    (Wenn sie überhaupt zusammen kämen:)


    Selbst "aufgewachte" und "alarmierte" Händler, die sich ihre Kunden erhalten wollen,
    verzweifeln an der Trägkeit ihrer Kunden.
    Wenn diese Händler schon so wenig Gehör finden bei ihren Kunden,
    wie sollte es denn erst uns ergehen, wenn wir sie missionieren wollten.


    Selbst Ratschläge mit äußersten Nachdruck
    - das sind im Grunde wettbewerbliche Abmahnungen -
    werden ignoriert.


    Tak