Beiträge von Elektra

    Die Deutsche Krebshilfe hat mit der Sendung zu Schweinchen Rosi erst den Auftakt einer Kampagne gesetzt:


    www.rosi-hat-schwein-gehabt.de/


    Wir, die seriösen Studiobetreiber müssen der Presse möglichst schnell klarmachen, dass unsere Branche zwei Lager hat:


    1. Die unverbesserlichen SB-Betreiber, für diese ist die Schweinchen-Aktion angebracht, wenn auch übertrieben. Aber die Gegener wollen verdeutlichen, was sie von den SBlern halten.


    2. Die seriösen Studiobetreiber, die gesetzeskonform arbeiten und die UVSV anerkennen. Diese nutzen die gesetzlich erlaubten Bestrahlungsdosen für die uns laut Gesetz keiner mehr kritisieren kann und darf. Daran müssten sich auch alle Presse-Redaktionen halten.


    So wird die Zukunft ausschließlich von dem Verhalten der seriösen Studiobetreiber abhängig sein. :) :!:


    Elektra

    mir wurde per Email mitgeteilt, dass Zerti behauptet, dass unser neues Forum daran schuld sein solle. Zerti hätte ich wesentlich mehr Intelligenz zugetraut. Aber er ist offensichtlich nun „Stadthalter der SB-Betreiber vom BfB“
    Der Zusammenhang ist unmöglich, denn ein Forum ist nicht abhängig von einem völlig anderen Forum:


    1. sondern vom seinem Provider- Vertrag, wo MCGyver das Forum betreibt. MCgyver ist offensichtlich überfordert. Hilfe bekommt er vom seinem Software – Hersteller unter


    www.worltlap.com


    Dort ist ein Service Forum, wo er Probleme nachlesen kann.


    2. Ein Forum benötigt für seine Geschwindigkeit ausreichend Arbeitsspeicher.
    3. Der Provider- SQL-Server darf nicht überlastet werden.
    4. Das hängt hauptsächlich von dem Administrator und der Forums- Struktur ab.
    5. Wenn der Administrator, beim Login alle Daten auf einmal anzeigen will, ist der Server völlig überfordert. Was sich in der Performens sehr deutlich macht.
    6. MCGyver hat nicht überrissen, das die Struktur aus: 1. Aus ein FORUM (Container),
    2. darin viele Themen(Directoire) und 3. wiederum darin sehr viele Beiträge besteht.
    Wenn nun viele Foren und deren Inhalt beim Login zur Anzeige bereitgestellt werden sollen, ist der Server überfordert, weil bei jedem Login neuer User, der Arbeitsspeicher schwindet.
    7. Die Geschwindigkeit hängt auch hautsächlich von den verwendeten Modulen ab. Ist das System überladen, fehlt einfach der Speicher zur Ausführung.


    Der Zerti sollte seinem Freund Rüdiger Lux mitteilen, dass dieser seinen Provider auch kontaktieren soll, um Speicher-Kontingent zu ordern.
    Übrigens: Dieser Service von Elektra ist kostenlos.


    Elektra

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige


    Die am 4. August 2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) bestimmt, dass Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht gestattet werden darf.


    Die 1994 geborene Beschwerdeführerin zu 1. nutzt gelegentlich öffentliche Solarien und sieht sich durch die Verbotsregelung in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Ihre Eltern, die Beschwerdeführer zu 2. und 3., rügen die Verletzung ihres Elterngrundrechts, weil der nach ihrer Ansicht unverhältnismäßige Eingriff sie daran hindere, ihrer Tochter die Solariennutzung zu erlauben. Der Beschwerdeführer zu 4. ist Betreiber eines Sonnenstudios und macht im Wesentlichen eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend.


    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahme voraussetzungen nicht vorliegen. Die Beschwerdeführer sind durch das Verbot der öffentlichen Solariennutzung für Minderjährige nicht in ihren Grundrechten verletzt.


    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:


    1. Die Beschwerdeführerin zu 1. wird durch das Nutzungsverbot nicht in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, weil der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist. Die Regelung verfolgt das legitime Ziel, Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen, die nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Einschätzung des Gesetzgebers gerade im jugendlichen Alter Schäden an den Hautzellen verursachen kann, die zu Hautkrebs führen. Im Hinblick auf dieses wichtige Gemeinschaftsanliegen ist das Nutzungsverbot verhältnismäßig. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass der Ausschluss dieser - neben der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne - zusätzlichen Bestrahlungsmöglichkeit geeignet ist, eine deutliche Reduzierung der auf Kinder und Jugendliche einwirkenden UV-Strahlung zu erreichen. Die Regelung ist zur Verfolgung des angestrebten Ziels auch erforderlich. Angesichts des dem Gesetzgeber im Bereich der Gefahrenverhütung zustehenden Beurteilungsspielraums ist seine auf wissenschaftlichen Untersuchungen beruhende Einschätzung nicht zu beanstanden, dass UV-Strahlung im Allgemeinen und bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen eine für die Haut negative Wirkung vor allem im Hinblick auf die Entstehung und den Verlauf von Hautkrebs hat. Durch das Verbot der Benutzung von Sonnenstudios wird den Minderjährigen auch keine unzumutbare Einschränkung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit auferlegt. Das Verbot wirkt nur eingeschränkt, da den Minderjährigen die Möglichkeit des „Sonnenbadens“ im Freien und der Nutzung privater Solarien bleibt. Andererseits ist der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit für die betroffenen Minderjährigen keineswegs belanglos. Ihnen wird die Dispositionsbefugnis über die Gestaltung ihres Aussehens und ihrer Freizeitgestaltung teilweise genommen, ohne dass es sich dabei um ein gemeinwohlschädliches Verhalten handelt. Zudem verfolgt die angegriffene Verbotsregelung mit dem Schutz vor selbstschädigendem Verhalten ein Ziel, das nur in besonders gravierenden Fällen in der Abwägung mit einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu bestehen vermag. Denn diese umfasst gerade auch im Freizeitbereich die Freiheit, Handlungen vorzunehmen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Anderes gilt jedoch im Bereich des Jugendschutzes, der als Rechtfertigungsgrund für Grundrechtseingriffe im Grundgesetz ausdrücklich anerkannt ist. Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungestörten Entwicklung der Jugend berechtigt den Gesetzgeber zu Regelungen, durch welche der Jugend drohende Gefahren abgewehrt werden. Da Aufklärungskampagnen und freiwillige Selbstverpflichtungen bislang nicht den gewünschten Erfolg hatten, musste der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass Minderjährige schon vor der Vollendung des 18. Lebensjahres die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, den Besuch von Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen aus freien Stücken zu unterlassen.


    2. Der durch das Sonnenstudio-Verbot bewirkte Eingriff in das nach Art. 6 Abs. 2 GG grundrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Beschwerdeführer zu 2. und 3. ist ebenfalls gerechtfertigt. Es bleibt den Eltern unbenommen, ihrem Kind im privaten Lebensbereich den Zugang zu einer UV-Bestrahlung zu eröffnen, wenn sie dies für verantwortbar und richtig halten. Angesichts der daher geringen Eingriffsintensität durfte der Gesetzgeber sich auf ein umfassendes, nicht nach Altersgruppen und daran anknüpfende Einverständnis-pflichten differenzierendes und damit für alle Beteiligten leicht praktikables Verbot entscheiden.


    3. Schließlich ist auch der Beschwerdeführer zu 4. durch das Nutzungsverbot von Sonnenstudios für Minderjährige nicht in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt. In Anbetracht der hohen Bedeutung des Jugendschutzes und der vom Gesetzgeber vertretbar eingeschätzten Gefahr, die Kindern und Jugendlichen durch die Nutzung von Sonnenbänken droht, erweist sich die mit der Regelung verbundene Einschränkung der Berufsausübung für die Betreiber von Sonnenstudios ebenfalls nicht als unverhältnismäßig.


    Text von der Bfs Home Page Seite, formatiert für das Forum durch Elektra

    mit WinSolar wäre das alles kein Thema, Denn das System hat auch eine Ausgabenliste, die direkt Einfluss auf die Kasse hat. Wenn diese ordnungsgemäß geführt wird, liegen alle Daten sofort vor.


    Auch das Personal kann in die Ausgaben- Liste schreiben, wenn der Postbote aus der Kasse Geld haben will. Der Beleg ist dann Bestandteil der Kassenabrechnung :huh:


    Elektra

    @All;


    wer den Link


    http://www.stern.de/


    folgt und neben „STERN“ in „Suche“ Breitbart eingibt, wird weitere Informationen zu unserer Branche mit negative Nachrichten finden. Der Chart zur Sendung ist auch sehr aufschlussreich.


    Ich nehme an, das Herr Pleitgen seine Verbindungen „spielen“ lässt …..


    sonnige grüße Elektra

    Paula74;


    Das DIE unser „Aus“ wollen ist unübersehbar. Du hast Recht. Aber wir könnten locker dagegenhalten, wenn in der Branche einfach nur mal die Richtung geändert wird.


    Das hatte ich ja mit meinen ca. 600 Beiträgen auf der anderen Seite im alten Forum versucht klarzumachen. Aber immer noch ist keine Verhaltensänderung erkennbar. Es muss erst noch viel mehr passieren, bevor eine Einsicht erkennbar wird.


    Schade nur, um die doch sehr vielen seriösen Sonnenstudios und deren Familien... 8)


    sonnige grüße Elektra

    Grizzu;


    ich gebe Dir Recht, wir müssen uns wehren. Aber im Augenblick ist die beste Waffe gegen diese „Schweine“ Kampagne von Herrn Pleitgen, das wir als Fachbetriebe für Besonnung auftreten.


    Unsere Branche hat nicht das Geld und die Möglichkeiten, gegen solche Kampagnen gegenzuhalten.
    Alles was die Branche jetzt veröffentlichen würde, würde Pleitgen in der Luft zerreißen.


    Wenn Herr Pleitgen unser altes Forum List, werden aus dem einen Schwein gleich mehrere und es wird uns zu Recht Kompetenzen abgesprochen. Denn was da gesprochen wird, hat mit Normalität nichts mehr zu tun.


    Das Einzige was uns allen hilft, ist Kompetenz in Sachen zur nichtionisierenden Strahlung aufzubringen und nach der UVSV handeln. Denn von dem BfB ist keine Kompetenz zu erwarten, schon gar nicht eine 1:1 Umsetzung der UVSV.


    Die SB-Studios müssen verschwinden und die Personalstudios müssen beweisen, dass wir keine „Schweine“ bestrahlen.


    sonnige Grüße Elektra

    @all;


    Paula74


    Die Sendung „SternTV“ war im Grunde ein Mahnhinweis zum NiSG Gesetz und das es in der Sonnenstudiobranche ohnehin nicht beachtet oder einfach ignoriert wird. Das die Einhaltung minderjähriger mit UV nicht zu bestrahlen, wurde eindrucksvoll bekräftigt und erklärt.


    Das Herr Pleitgen (ehemaliger Intendant der ARD, nun Unterstützer von Prof. Breitbart) das Beispiel mit dem tressierten Schwein gebracht hat, war fehl am Platz. In der Regel stehen die Schweine im Stall und werden kaum künstliche UV-Strahlungen ausgesetzt. Wahrscheinlich hat Herr Pleitgen sich das alte Forum mit den Äußerungen der Unverbesserlichen angeschaut und war dann auf die Idee mit dem Schwein gekommen. Das ist allerdings tiefgründig in Bezug zur Branche anzusehen.


    Es wurde darauf hingewiesen das die UVSV von Sonnenstudios anzuwenden ist und das die maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke mit 0,3W/m² dem der Äquatorsonne entspricht. Prof. Breitbart hat auch erwähnt, dass die Länder die Studios zunehmend prüfen werden. Leider hat der Moderator mit zu vielen Unterbrechungen die Ausführungen von Prof. Breitbart gestört.


    Deutlich wurde wieder mal, dass eine Kompetenz den Sonnenstudios nicht zugetraut wird. Die Branche muss schnell Veränderungen herbeiführen. Deutlich war auch die Resonanz der Zuschauer in Bezug zur Hautveränderungen und Thema „Muttermahl“ usw.


    Deutlich geht aus der Sendung hervor, dass eine Beratung der Kunden in den Sonnenstudios unabdingbar ist, schon alleine aus dem Grund der Imagepflege und Anerkennung der Branche.


    So ist eine Fachkompetenz in den Sonnenstudios nicht nur zur Einhaltung der UVSV dar, sondern das Verhalten hat auch direkt Einfluss auf das Überleben der Branche. Das sollte jeder genauestens beachten und immer im Hinterkopf haben.


    Da passen SB-Betriebe überhaupt nicht mehr in die Branchen- Neuzeit, denn diese sind nicht nur für das schlechte Image der Branche verantwortlich, sondern bestätigen auch die Inkompetenz zur UV-Bestrahlungen.


    Das die Trommelgesellschaft und Unverbesserlichen im alten Forum das alles nicht wahrhaben will, ist auch verständlich, denn diese verstehen ohnehin nichts vom Ganzen und schaden nur noch der Branche.


    sonnige Grüße Elektra

    Es soll angeblich bald ein Melanotan-Pflaster geben, das die Haut für 60 Stunden tief braun färbt.
    Ein Bodybuilder berichtete von so was. Eine Firma will so ein Pflaster entwickeln, damit eine Injektion überflüssig werden soll …


    Ein Horrerszenario? Dann hätte sich die Sonnenbranche eh erledigt…..


    sonnige Grüße Elektra



    Wie ein Branchen– Fremder, der noch nie die Arbeit in einem Sonnenstudio erfahren hat, will das Personal und Inhaber schulen.


    Wie Tak sagt „Vom Saulus zum Paulus.“ Einen „BranchenDoktor“ der noch nie wissenschaftlich gearbeitet hat und noch nie von Ihm eine wissenschaftliche Arbeit aufgetaucht ist, den haben wir schon in der Branche.


    Jetzt kommt noch ein „Sauna-Bund-Doktrore“ hinzu der erst massiver Gegner der UVSV war, will nun Paulus zur UVSV spielen und will mit einer Abzocke, in Form von zwei Lehrgängen die Studiobetreiber belasten.


    Richtig zur Schulung ist:


    Der Gesetzgeber fordert nur eine 12 stündige Schulung zur UVSV. Die Erwartungen an die Schulungsteilnehmer sind hierzu:
    „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen fähig sein, das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UVBestrahlungund zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten“
    Das ist nur eine Erkennung für den Prüfer, ob alles Vermittelte auch angekommen ist. Ein „Durchfallen“ ist nicht vorgesehen. Eine Urkunde zur Schulungsteilnahme muss ausgehändigt werden.


    Die Konsequenzen:


    Denn, wenn der Geschulte nicht das in seinem Betrieb umsetzen kann, wird es in Form von „Bußgelder“ teuer. Aber dafür ist nicht der Schulungsträger verantwortlich. Der Schulungsnachweis
    dient nur als Grundlage, dass das Gewollte zur UVSV vermittelt wurde. Es ist im Grunde unerheblich für einen Schulungsträger, ob dieser dass auch alles verstanden hat. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Seine Aufgabe ist es, tatsächlich den gesetzlich geforderten Inhalt tatsächlich vermittelt zu haben.


    Somit ist die Bezeichnung vom Sauna-Bäder-Bund „Anmeldeformular Prüfung“ irreführend und falsch und vermutlich eine Abzocke die Ängste schüren soll und die Prüfung 5 x nach Möglichkeit machen soll … (Abzucke)


    Richtig ist: Der Staat fordert eine Schulung für das „Fachpersonal für den Umgang mit Bestrahlungsgeräten“. In der UVSV steht keine „Prüfungsschulung“


    Wenn man den Inhalt hierzu vom Sauna-Bäder-Bund anschaut, wird man schnell feststellen, dass die wichtigsten Inhalte zur Schulung einfach fehlen. Man hat den Eindruck, dass der Sauna-Bäder-Bund das „Regelwerk“ zur UVSV erst gar nicht verstanden hat. Ein weiterer negativer Eindruck entsteht, weil der Sauna-Bäder-Bund nur wieder eine „Papierlösung“ zur UVSV, ähnlich BfB, an den Mann bringen will. Das geht eindeutig aus dem „Prüfungsseminar“ hervor.


    Jeder Studiobetreiber sollte nur einen 12 Std. Lehrgang besuchen und sich hierzu anmelden, wo keine „Papierlösung“ erkennbar ist. Also einfach abwarten.


    sonnige Grüße Elektra


    @all;


    die Prüfungen werden die Länder noch dem 1.11.2012 zügig starten. Diese wurden vom Bfs hierzu sehr genau geschult.


    Zuständig sind die Gesundheits- Gewerbeaufsichts- Ämter oder auch Bürgermeister- Büros,
    stättische Ämter die im Organogramm der jeweiligen Verwaltungen zu suchen sind.


    Das ist nicht einfach, denn jedes Land hat seine eigenen Bezeichnungen und Strukturen.


    sonnige Grüße Elektra

    @all;
    Tak;


    Das habe ich ja im alten Forum deutlich erleben können, das dieser einfach fehlt. Oft fehlen auch das Verständnis zum Ganzen sowie das Verstehen wollen. Dazu braucht man auch logisches Denken und Verstand. Der ist bei einigen scheinbar nicht vorhanden. Die dummen Albereien und Laberreien sind auch einem SB- Betreiber Forum nicht würdig.


    Das was da im alten Forum abgeht, ist im Grunde eine Blamage für die ganze Branche. Aber der BfB fördert ja auch so einen Unsinn in Form seiner Trommelgesellschaft. Wenn der BfB die UVSV und NiSG nicht versteht, kann man das auch nicht von seinen Mitgliedern erwarten.


    Von den Admin Rüdiger Lux, Alias „McGyver“ der ein Lackierer bei Daimler ist und schon lange kein Sonnenstudio mehr hat, ist mit dem ganzen Forum und der UVSV einfach hoffnungslos überfordert. Das Resultat ist direkt sichtbar. Der kann erst gar nicht überreißen, was die Branchen –Neuzeit ist.


    Das Resultat von dem alten Forum lesen ja auch die verantwortlichen vom Staat. So ist es nicht verwunderlich, wenn der STERN die Studiobetreiber in Frage stellt. Der Bericht wird den Vorstand vom BfB wieder zur Weißglut bringen, wird aber wie immer nicht die Schuld bei sich selber suchen.


    sonnige Grüße Elektra

    Hallo @Paula7


    Hallo Tak;


    vielen Dank für Euren Beitrag hier im neuem Forum...


    Es ist schade, dass es so viele unseriöse Studiobetreiber gibt. Das diese Betreiber sich weder Gedanken zur UVSV machen noch das diese die Konsequenzen für die Branche erkennen können, ist eine große Blamage für die ganze Branche und dem BfB.


    Der Verband hat diese jetzige Situation herbeigeführt. Durch seine Untätigkeit und Desinformationen zur der tatsächlichen Gesetzeslage und der ganzen Situation mit den Konsequenzen für den einzelnen Sonnenstudiobetrieb wurde nicht erkannt und es wurde nicht gehandelt. Diese Leute sägen den dünnen Ast, den die Branche noch hat, ab.


    So wie auch Ihr die Gefahrenlage erkannt habt, ist Eurer Vorhaben wirklich zu begrüßen und ist absolut notwendig, wenn die seriösen Geschäftsleute in der Branche überleben wollen.


    Das unseriöse Verhalten einiger Studiobetreiber stärkt und bestätigt nur den Gesetzgeber dazu, dass die UVSV eine Notwendigkeit für die Branche war und ist. Kompromisse wird der Staat nicht mehr machen, denn dazu wurde dieser zu oft allzu sehr von der Branche enttäuscht.


    Es wäre begrüßenswert, wenn hier alle seriösen Studiobetreiber sich in diesem Forum versammeln könnten. Denn dann kann die Branche endlich mal was Positives vorweisen. :)


    sonnige Grüße Elektra

    Tak;


    Hallo Tak;


    Dein Aufruf ist mutig sehr gut und zukunftsweisend. Jeder sollte das für sich prüfen und Dich direkt unterstützen.


    Wie wichtig ein unabhängiger Verband für Studio - Manger ist, hat uns die jüngste Vergangenheit deutlich gezeigt.


    Viele Studiobetreiber wurden nicht vom jetzigen Verband ausreichend zur UVSV vorbereitet und Informiert und geschult. Es stehen ausschließlich nur kommerzielle Interessen im Vordergrund.


    Wage und verunsichernde Informationen, sowie „es könnte sein“ oder „es würde sich ohnehin nicht viel ändern“ helfen keinem Studiobetreiber weiter.


    Ein Verband muss in der Lage sein, auch unangenehme Themen anzusprechen. Das hat der Verband komplett versäumt und hat eher ein großes Chaos verursacht.


    Jeder sollte sich im Klaren sein, das der Staat zur Solarien-Branche seine Arbeit mit der UVSV getan hat, daran nichts mehr ändert und der Vollzug im Grunde genommen nur noch „Aufräumen muss.


    Das alles kann ein neuer unabhängiger Verband ändern. Es wäre Wünschenswert, wenn hierzu viele seriöse Studio-Manger sich daran beteiligen würden.


    Ich bin der Überzeugung, dass das ohnehin in naher Zukunft der Fall sein wird. Spätestens dann, wenn die Prüfungen die Wahrheit aufdecken werden.


    sonnige Grüße Elektra

    Elektra wird hier wieder zur UVSV und der Branche berichten. Elektra versteht sich als Opposition zum BfB und wird auch hierzu berichten.


    Elektra ist als Insider der Branche bekannt und wird jedem serösen Studiobetreiber tatkräftig unterstützen. Sollte ein Studiobetreiber zur Branche oder der gesetzlichen Situation Fragen oder Klagen haben, Elektra wird hierzu versuchen zu helfen, soweit es ihm möglich ist.


    Elektra geht es hauptsächlich um das „Verstehen im Ganzen“ zur Branchen-Neuzeit. Der Staat hat seine Arbeit erledigt. Der Staat braucht nichts mehr zu tun, als darauf zu achten, dass die UVSV angewendet wird. Der Vollzug der Länder wird diese Aufgabe übernehmen. Sollten erneute Klagen zum Gesetz bei Gericht eingereicht werden, wird es die jetzige Situation nicht beeinflussen. Der Studiobetreiber muss sich an die gesetzlichen Forderungen halten. Erst wenn eine Klage Wiedererwartens Erfolg hat, könnte eine Änderung möglich sein. Das ist unwahrscheinlich.


    Wer nicht bereit ist, dem Gesetz zu folgen oder es nach seinen unvollständigen Vorstellungen, Verständnis auszulegen, wird sich sehr schwer tun. Gleichzeitig wird durch Fehlverhalten einzelner Studiobetreiber die Branche negative im Image runtergezogen. Damit das erst nicht vorkommen kann, versucht Elektra dem entgegenzuwirken.


    Die Neuzeit der Branche ist im Grunde genommen einfach zu verstehen. Wer die Vergangenheit und das Verhalten der Branche analysiert, wird verstehen, das der Staat zur Branche keine Geduld mehr aufbringt und aufbringen wird.


    sonnige Grüße Elektra