Beiträge von Elektra

    Die UV-Fibel ist weltweit die einzige Literatur, wie professionell, medizinisch korrekt, die Anwendungen der künstlichen UV-Bestrahlungen zu handhaben ist... So zumindest anzuwenden, ist von den Medizinern, bei korrekter UV-Fibel Anwendung, erstmals als unbedenklich anzusehen. Im Grunde war das der „Fahrplan“ für künftige professionelle Sonnenstudios.


    Das war nun schon vor 10 Jahren. Was ist daraus geworden?


    Nichts, wurde so nie verstanden. Denn die UV-Fibel schreibt keine UV-Bestrahlungszeiten vor, sondern diese müssen vom Studiopersonal mit den Nutzern zusammen erarbeitet werden. Anhand vom Hauttyp und der vorgegebenen Erythem wirksame Dosierungstabelle je Hauttyp und in Bezug zur der Erythem wirksame Bestrahlungsstärke vom an zuwendeten Solarium, müssen die Bestrahlungszeiten zuvor errechnet werden. Somit wird ein SB-Betrieb unmöglich gemacht.


    Wenn man nun die Akteure im Umgang hierzu, zur UVSV basierend auf die UV-Fibel, sich nach 10 Jahren anschaut, wie z.B. H.D. Roggendorf damals bei Ergoline und Klaus Lahr KBL, oder auch Solarienbetreiber, kann man feststellen, dass diese Typen und Firmen, nun nach 10 Jahren noch nicht mal im Ansatz, zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung, nie was verstanden haben. Sind unfähig dementsprechende UVSV Solarien zu bauen, sind komplett unfähig die künstliche UV-Bestrahlung im Sinne der UV-Fibel anzuwenden. Es fehlt hauptsächlich an Ausbildung, das Verständnis zum Verstehen können der UV-Fibel, weshalb und wieso das so anzuwenden ist.


    Das bedeutet, die Solarienbranche ist unfähig, die künstliche UV- Bestrahlung professionell anzuwenden. Die gesamte Branche ist heutzutage nur noch ein Schatten seiner selbst.


    Weil das so ist und weil es keine Änderungen zur Zukunft in der Solarienbrache erkennbar ist, werden Mediziner alles daransetzen, die Solarien auf Dauer zu verbannen. Der Bericht im vorgehenden Artikel von Norbert, ist ein weiterer Ansatz hierzu. Die Mediziner handeln durch Unfähigkeit der Solarienbranche nach dem Motto, „jeder Tropfen höhlt den Stein“.


    Somit durch die Mediziner, haben der Solarienbranche durch die UV-Bibel gezeigt, wie eine professionelle Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung auszusehen hat. Nur die nachträgliche Diagnose der Mediziner zu den Solarienbetrieben, zeigt deutlich auf, dass ein Solarienbetrieb zur UV-Fibel komplett überfordert ist.


    Somit werden die Mediziner das Schrumpfen der Solarienbranche weiterhin beobachten und zusätzlich neuste medizinische Erkenntnisse zur Anwendung der UV-Bestrahlung veröffentlichen.


    Nur die Solarienhersteller und auch viele Solarienbetreiber mit dem immer noch existieren Bundesverband für Blöde (BFB) mit dem Roggendorf als Anführer, sind nicht in der Lage, das alles so zu erkennen und sind deshalb auch nicht in der Lage, professionell zu handeln.


    :thumbsup: :sleeping: :evil:

    Ja und Nein...


    Soweit ist das richtig. Die Verwirrungen sind groß. Es kommt immer dadraufan, was für eine "Kasse" man benutzt. Eine Kasse mit Bon Drucker und keine elektronischer Speicherung hierzu, muss seine 15 km langen Bon's pro Jahr, drucken und nachweisen. (sammeln)


    Eindeutig ist aber, das der Kassenbon alternativ elektronisch gespeichert werden darf und kann. Der Vorteil ist, das man den Kunden fragen kann, ob er einen Bon benötigt. Ist das nicht der Fall, müssen die Kassentätigkeiten zum Bon elektronisch nachgewiesen und auf verlangen dem Finanzamt in lesbarer Form ausgehändigt werden.


    :thumbsup:

    Unsere DIGCOM WinSolar Computersteuerung für Sonnenstudios, mit Kassensystem auf Basis einer Warenwirtsystems, ist sehr modern zur heutigen Zeit. Das hatte ich schon vor 12 Jahren so erkannt. Damals schon hatte ich erst gar nicht einen zusätzlichen Bon Drucker vorgesehen, weil kaum ein Studiogast ein Bon will oder einfordertet. Nach Umfragen, nur jeder hundertste Gast fordert eine Quittung ein, wenn überhaupt.


    In der Praxis braucht jedes Sonnenstudio einen z.B. einen SW-Drucker. Preiswerte Leserdrucker gibt es für 100 Euro was im Sonnenstudio schon vom Preis her akzeptiert wird. Genau deshalb zum Kassenbon, druckt das WinSolar-System in Form einer Quittung auf Wunsch vom Studiogast eine Quittung auf eine A4 Blatt aus. Da ist zwar oft nur zur Hälfte bedruckt, stört aber niemanden. Denn auch heutzutage im Supermarkt, oder Getränkemarkt, wird man gefragt ob man einen Kassenbon haben will, der sehr oft abgelehnt wird. Denn ein Kunde kann selber entscheiden, ob er ein Bon haben will.


    Nun heute, diese Kassenbonpflicht ist wie jeder erkennen kann, ist im digitalen Zeitalter nicht praxisgerecht und bringt im Gesamten niemanden was! Die Papierflut ist auch nicht umweltfreundlich und passt einfach nicht mehr zur heutigen Zeit. Zudem nach Umfragen von Sonnenstudios, wird ein Kassenbon mit einem zusätzlichen Kassenbon –Drucker, im Grunde abgelehnt. Nun, so wie man es von Studios-Betreiber auch erfahren hat, steht dort immer ein Drucker zur Verfügung, was WinSolar zum Ausdruck zu einer Quittung nutzt. Somit ist dem zum Bon Genüge getan. Es muss kein Bon-Drucker sein, ist auch nicht vorgeschrieben.


    Außerdem gegenüber zum Finanzamt, kopiert WinSolar (nur als Administrator) aus der Warenwirtschaft, alle Datensätze zum Bon z.B. auf einen USB-Stick. Diesen kann man nach Aufforderung, dem Finanzamt aushändigen. Somit alle gesetzlichen Forderungen werden vom WinSolar System erfüllt. Also ohne 140.000 Kilometern zusätzlichen Kassenbons im Jahr!


    :thumbup:

    Altmaier attackiert Scholz' Kassenbonpflicht


    Quelle: Bericht kopiert von Spiegel Online vom Samstag, 14.12.2019


    Für jedes Brötchen ein Bon: Ab Januar sind Kassenzettel Pflicht. Nun positioniert sich Wirtschaftsminister Altmaier offenbar gegen Finanzminister
    Scholz und will die Vorschrift stoppen. Sie schade der Umwelt. Die Bundesregierung sollte das Ziel verfolgen, "die Belegausgabepflicht komplett
    abzuschaffen", zitierte "Bild" aus einem Schreiben Altmaiers Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).


    Darin weist Altmaier demnach darauf hin, dass etwa die Supermarktkette Rewe durch die zum Jahreswechsel in Kraft tretende Bonpflicht mit einer Steigerung
    des "Papiereinsatzes an ihren Kassen von 40 Prozent oder rund 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr" rechne. "Im gesamten
    Handel werden Milliarden zusätzlicher Bons gedruckt und in den allermeisten Fällen direkt im Müll landen." Kassenbons würden häufig auf
    umweltbelastendem Thermopapier gedruckt, mahnte Altmaier. Deshalb sollte abgesehen vom "erheblichen Mehraufwand an Bürokratie" auch aus "Nachhaltigkeitsgründen dieser Abfall vermieden werden"


    Die sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen. Altmaier weist laut "Bild" diesen Grund in
    seinem Schreiben als "nicht plausibel" zurück, da der Handel seine Kassen bis September 2020 auf manipulationssichere Systeme umrüsten müsse.
    Außerdem stehe Steuerprüfern mit der "unangekündigten Kassennachschau seit 2018 ein weiteres Prüfinstrument zur Verfügung".


    Einzelhändler müssen Kunden ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg aushändigen. Aber wenn der Kunde ablehnt, dann nicht. Die Kassenbonpflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Um Müll zu vermeiden, ist auch eine digitale Bonübermittlung per App oder E-Mail vorgesehen.


    Italien etwa hat die Bonpflicht längst eingeführt, allerdings fanden Geschäftsinhaber immer noch Wege, trotzdem Steuern zu hinterziehen. Neue Idee:
    Der Kassenzettel soll südlich der Alpen künftig auch als Lottoschein gelten. So soll den Italienern Lust auf den Bon gemacht werden.


    Unsere DIGCOM WinSolar Computersteuerung für Sonnenstudios, mit Kassensystem auf Basis einer Warenwirtsystems, ist sehr modern zur heutigen Zeit. Das hatte ich schon vor 12 Jahren so erkannt. Damals schon hatte ich erst gar nicht einen zusätzlichen Bon Drucker vorgesehen, weil kaum ein Studiogast ein Bon will oder einfordertet. Nach Umfragen, nur jeder hundertste Gast fordert eine Quittung ein, wenn überhaupt.


    In der Praxis braucht jedes Sonnenstudio einen z.B. einen SW-Drucker. Preiswerte Leserdrucker gibt es für 100 Euro was im Sonnenstudio schon vom
    Preis her akzeptiert wird. Genau deshalb zum Kassenbon, druckt das WinSolar-System in Form einer Quittung auf Wunsch vom Studiogast eine Quittung auf eine A4 Blatt aus. Das ist zwar oft nur zur Hälfte bedruckt, stört aber niemanden. Denn auch heutzutage im Supermarkt, oder Getränkemarkt, wird man gefragt ob man einen Kassenbon haben will, der sehr oft abgelehnt wird. Denn ein Kunde kann selber entscheiden, ob er ein Bon haben will.


    Nun heute, diese Kassenbonpflicht ist wie jeder erkennen kann, ist im digitalen Zeitalter nicht praxisgerecht und bringt im Gesamten niemanden was! Die
    Papierflut ist auch nicht umweltfreundlich und passt einfach nicht mehr zur heutigen Zeit. Zudem nach Umfragen von Sonnenstudios, wird ein Kassenbon mit einem zusätzlichen Kassenbon –Drucker, im Grunde abgelehnt. Nun, so wie man es von Studios-Betreiber auch erfahren hat, steht dort immer ein Drucker zur Verfügung, was WinSolar im Ausdruck zu einer Quittung nutzt Außerdem gegenüber zum Finanzamt, kopiert WinSolar (nur als Administrator) aus
    der Warenwirtschaft, alle Datensätze zum Bon z.B. auf einen USB-Stick. Diesen kann man nach Aufforderung, dem Finanzamt aushändigen. Somit alle gesetzlichen Forderungen werden vom WinSolar System erfüllt. Also ohne 140.000 Kilometern zusätzlichen Kassenbons im Jahr!

    ….


    In sehr vielen Sonnenstudios und in vielen Fitness Studios mit Service kosmetische UV-Anwendungen, wird die Dosierung in J/m² zum jeweiligen Hauttyp nie oder kaum angewendet. Das wird durch fehlendes Verständnis vom Fachpersonal einfach ignoriert.


    Aber in der Praxis wird der Kundenwunsch in Minuten ausgedrückt und muss zur Dosierung unter Berücksichtigung die Erythemwirksame Bestrahlungsstäre vom Solarium, rückgerechnet werden. Nur dann ist erkennbar in welcher Bestrahlungsstufe von 1 bis 10 befindet sich der Nutzer zum angewandten Dosierungsplan.


    Nur dann kann ein Fachpersonal den Nutzer (Kunden) beraten , ob sein Bestrahlungswunsch in Minuten für Ihn hautverträglich ist und in welcher Bestrahlungstufe er sich befindet. Wer das so ausrechnen und anwenden kann, ist ein professionelles Sonnenstudio. Aber zu einer großen Anzahl vom Fachpersonal ist erschreckend zu erkennen, dass diese Rückrechnung von Minuten / Erythemwirksamkeit zum Dosierungswert nicht beherrscht wird. Aber der Gesetzgeber hat zur UVSV pro Hauttyp zu 10 Bestrahlungen die Dosierung zur Anwendung und zur Kontrolle vorgeschrieben.


    Zum einem weil die Umrechnungen zum Kundenwusch vom Fachpersonal kaum beherrscht und auch kaum verstanden wird, ist das im WinSolar Stream EDV- Computersteuerung alles automatisiert. Mit jedem Klick auf Minuten plus / minus Botton, oder Solarium Auswahl – Botton in automatischer Verbindung zum Kundenhauttyp hin, werden die Berechnungen zur Dosierung in J/m² zu jeder Zeit automatisch durchgeführt und gut platziert, wird im Mittelpunkt vom Steuerungsfenster die Dosierung in J/m² (zum zuvor gewählten Hauttyp) angezeigt. Hierzu ist der virtuelle, automatische Dosierungsplan immer präsent und für das Fachpersonal jederzeit sichtbar und die Bestrahlungstufe einstellbar. Auch dann sinnvoll einsetzbar, wenn kein eigener Dosierungsplan für den Kunden existieren sollte.


    Das so automatisiert zur Verfügung gestellt, ist das Verständnis zur Dosierung in J/m² zur Erythemwirksamkeit sehr einfach und sehr groß. Die Zusammenhänge hierzu sind dann verständlich.


    Dementsprechend ist ein WinSolar STREAM Sonnenstudio, automatisch ein UV- Fachbetrieb für gewerbliche kosmetische UV- Anwendungen. Denn das Fachpersonal hat die Anwendung der Dosierung zum jeweiligen Hauttyp voll verstanden und kann dementsprechend seine Kunden sehr gut beraten. So einfach können professionelle UV-Bestrahlung angewendet werden.





    :thumbup:

    die Brachen Zukunft ist durch Ergoline Dummheiten zur UVSV Vernachlässigung sehr stark gefährdet!
    Sollten Länderbehörden eine konzentrierte Kontrollaktion in allen Bundesländern zu UVSV-Kontrollen ansetzen, ist die Brache mehr oder weniger erledigt. Dann werden Informationen zur Solarien-Brache nur noch in den Gesichtsbüchern stehen.


    Viele Sonnenstudio-Betreiber beschweren sich bei mir zu Fitness- Studios, die meist 2 Solarien oder auch mehr, ohne Fachpersonal betreiben. Und das in hunderten von Fitness-Betrieben. Das Schlimme daran ist, das Ergoline die Fitness – Studios zum Betrieb von zwei Solarien nicht nur in Vertriebsgesprächen behauptet, das die UVSV zur Betreiben von nur zwei Solarien eine UVSV –Ausnahmeregelung existiere. Zum Betrieb von nur Solarien wäre deshalb kein Fachpersonal notwendig.


    Das sind nicht nur Fake News, sondern eine Dummheit ohne Gleichem, die der Branche die Existenz –Berechtigung kosten wird. Das ist ein noch nicht abzusehender Skandal, der Ergoline zu seinen SB-Solarien, Millionen- Busgelder kosten könnte? Denn in sehr vielen kleinen und großen Fitness Studios, werden Ergoline- Solarien zu hunderten im SB-Betrieb, ganz ohne Fachpersonal betrieben. Die Solarienleistungen sind durch den Fitness-Vertrag meist abgedeckt. Zum sehr großem Nachteil von anliegenden gewerblichen Sonnenstudios. Die werden kaufmännisch kaputt gemacht. Nach neun Jahren UVSV ist die Ergoline –Dummheit in eigenem Interesse unfassbar.


    Die UVSV- Ausnahme Regelung zum Betreiben von nur zwei Solarien besagt eindeutig:
    Kosmetikbetriebe oder Sonnenstudiobetreiber die nur 2 Solarien im Nebengewerbe betreiben, kann auf die Anwesenheitspflicht des Fachpersonals nur zu Betriebszeit (eingeschaltet, läuft gerade) des Solariums verzichten. Aber auf eine Erstberatung mit Dokumentation, eine Einweisung zum Solarium, eine Hauttypbestimmung mit Erstellung des Dosierungsplans zur jeder Bestrahlungsserie von jeweils 10 Bestrahlungen, auf jeweilige Alterskontrolle laut NiSG, Kontrolle der Bestrahlungspausen, kann jedoch niemals verzichtet werden und muss genauso gehandhabt werden, wie bei Betrieben die mehr als zwei Solarien betreiben. Somit ohne Fachpersonal- Aktivitäten läuft gar nichts!


    Also z.B. eine Nagelpflegebehandlung kann in einem Betrieb mit zwei Solarien dann fortgesetzt werden, solange das Solarium eingeschaltet ist. Die Behandlung der Nägel kann somit in separaten Räumlichkeiten zu Ende gebracht werden.


    Hierzu gibt es auch genügend Gerichtsurteile zum Betrieb von 2 Solarien oder auch mehr. Jeder Betreiber, der die UVSV nicht verstehen konnte, der das alles auch nicht einsehen wollte, hat sehr teuer dafür bezahlt und gebüßt. Oft ist eine Weiterführung vom Betrieb nicht mehr möglich gewesen.


    Somit wer sich auf die Ergoline Fake News zum Betrieb von zwei Solarien einlässt, ist im Grunde hoffnungslos verloren. Denn jeder der gewerblichen Solarien anbietet, ist für sein Tun und Handeln selber verantwortlich. Das man das nun nach vielen Jahren der UVSV noch mal berichten und erwähnen muss, ist schon traurig genug. Mitschuld hat auch der BfB Verein, der über die ganzen Jahre hinweg, seine Mitglieder, auch noch mit Ergoline Fake News vera…scht hat. Denn treffender, kann man das nicht mehr beantworten.


    Ergoline ist dabei, auf dem Fitness- Ast wo dieser nun sitzt, sich selbst abzusägen. Die normalen Solarienbetriebe werden sträflich vernachlässigt. Die weit überteuerten bunten SB- Ergoline Solarium, die zudem auch nicht der UVSV entsprechen können, wird keiner mehr kaufen wollen. Denn schon kaufmännisch sind diese auf Dauer einfach unrentabel und zur UVSV nicht einsetzbar. Genau das, muss jeder der Solarien gewerblich betreibt, einfach erkennen und einsehen und dementsprechend handeln.


    :thumbup:

    FOCUS Online berichtet am 04.04.2019 Hautkrebsreport 2019


    Hautkrebsreport 2019 Immer mehr Hautkrebsfälle in Deutschland: Simpler Test zeigt, ob Sie betroffen sind.


    Sonnencreme und lange Kleidung bewahren die Haut vor gefährlichen UV-Strahlen. Das ist den meisten bewusst. Trotzdem vernachlässigen viele den nötigen Schutz oder waren als Kind zu lange in der Sonne. Infolge erkranken immer mehr Menschen an Hautkrebs. Ein Krankenkassen-Report zeigt die steigenden Zahlen.




    https://www.focus.de/gesundhei…fen-sind_id_10786218.html

    Bericht aus Focus Online vom 30.05.2019



    https://www.focus.de/gesundhei…naehrung_id_10372436.html


    Die Haut ist das größte menschliche Organ. Sie gesund zu erhalten, bedarf nicht nur einer guten Pflege von außen, sie muss auch von Innen genährt werden. Die Dermatologin Yael Adler erklärt, welche Nahrungsmittel eine gesunde Haut fördern – und auf was Sie verzichten sollten.


    1. Für eine gesunde Haut brauchen wir keine teuren Cremes. Um unser größtes Organ gesund und schön zu erhalten, kommt es in erster Linie auf die richtige Ernährung an. Die Dermatologin Yael Adler empfiehlt daher, auf eine naturbelassene, ballast- und mikronährstoffreiche Kost zu setzen, die die Darmflora stärkt. Wichtig für Haut sind unter anderem folgenden Lebensmittel:


    2. Karotten: Sie enthalten das Provitamin A, Beta-Karotin, das entzündungshemmend wirkt und den hauteigenen UV-Schutz stärkt.


    3. Tomatenmark, Wassermelone und Hagebutte: Sie enthalten Lycopin, ein Antioxidans, die freie Radikale in der Haut neutralisiert, die beispielsweise durch Sonneneinstrahlung und Rauchen entstehen.


    4. Fetter Seefisch wie Lachs, Makrele und Hering liefern hochwertiges Eiweiß für straffe Haut sowie Omega-3-Fettsäuren, Vitamin D und Selen, die Entzündungen hemmen.


    5. Nüsse, Avocados und kaltgepresste Pflanzenöle wie Lein-, Walnuss-, Raps- und Olivenöl liefern wichtige einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die den Aufbau und die Regeneration der Haut fördern. Außerdem sorgen sie für ein günstiges Verhältnis von Omega-3- zu Omega-6-Fettsäuren und wirken so Entzündungen entgegen.


    6. Pflanzliche Lebensmittel wie Topinambur, Artischocken, Radicchio, Rucola, Spargel, Chicoree und Schwarzwurzel enthalten Ballast- und Bitterstoffe, die das Wachstum von nützlichen Darmbakterien fördern und die Nährstoffaufnahme sowie den Schutz vor Giftstoffen verbessern.


    7. Wichtig bei der Ernährung ist es, denn Blutzuckerspiegel nicht radikal in die Höhe zu treiben. Yael Adler sagt: „Ein hoher Blutzuckerwert stimuliert die Talgdrüsen, macht fettige Haut, begünstigt Akne, fördert Entzündungen und lässt die Haut schneller altern.“ Daher sollten Sie einfache Kohlenhydrate wie Weißmehl und Zucker vermeiden und komplexe Kohlenhydrate wie Vollkorn und einmal abgekühlte Kartoffeln bevorzugen.


    Auch Milch ist laut Adler nicht gut für die Haut: „Sie ist für Kälber gemacht und stimuliert Wachstumshormone, die zu Hautunreinheiten und Akne führen können.“ Besser seien fermentierte Milchprodukte wie Kefir, Jogurt und Buttermilch. Sie enthalten außerdem probiotische Bakterien, die die Darmflora schützen. Adler erklärt: „Wenn die Darmflora stark ist, geht es der Haut richtig gut“. :thumbup:




    Damit der Sonnenstudio – Inhaber vernünftige Werte laut UVSV in seinem Betriebs – und Gerätebücher eintragen kann, muss ein Solarienhersteller verlässliche und glaubwürdige Daten zum Solarium liefern. Das ist aber nicht der Fall und der gesamte Aufbau zur Selbstbedienung (SB) wiederspricht der UVSV, NiSG und der WHO. Das nun schon seit 2012. Diese Dummheiten belasten die Branche sehr und ein Ende der Dummheiten, ist noch nicht mal zu erkennen.



    Das Inverkehrbringen von Solarien, die nicht den gesetzlichen Forderungen entsprechen können, ist das eigentliche Branchenproblem seit 2012.


    Das hat was mit fehlender Intelligenz zu tun, die entweder nicht vorhanden sein kann, oder man will bewusst SB –Gehabe durchsetzen wollen. Das ist ein hoffnungsloses Unterfangen!


    Dabei ist die korrekte Umsetzung aller Forderungen der UVSV, NiSG, WHO mit Intelligenzen ganz einfach, was wir schon bewiesen haben. Aber dazu müssen Fachpersonal und auch gesetzeskonforme Solarien vorhanden sein um alles perfekt umsetzen zu können. Also das erkannte Brachen- Problem wird der Branche vermutlich nach Zeit die Existenzen kosten! Denn nach 8 Jahren UVSV, ist kein Zusammenschluss zu intelligenter Allianz zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen in der Branche erkennbar. X( ;(




    Diese Sichtweise ist falsch und das Inverkehrbringen ist sehr genau geregelt. Für die Einhaltung der Regeln sind die Bundesländer zuständig. Die UVSV basiert auf das NiSG und EU Normen. Zudem hat deshalb die UVSV auch ein Definitions- Abschnitt das kaum einer gelesen und verstanden hat.


    Siehe auch hierzu das PDF File vom „BFS 1. BFS: Inverkehrbringen von Solarien“ Dort ist alles hierzu gesagt worden. Ist auch logisch, denn ein „Verbraucher“ verfügt nicht über die technische Ausrüstung und hat nicht die technische Erfahrung sowas zu vermessen. Dem „Verbraucher“ muss eindeutig vom Hersteller das Einhalten von Vorschriften zertifiziert vorgelegt werden, damit dieser beurteilen kann, ob so ein Gerät für Ihn einsetzbar ist.


    Ein Autofahrer kann auch nicht erkennen, ob die Vorschriften zum PKW eingehalten wurden. Deshalb hat jetzt Porsche zu Verfehlungen soeben 500 Millionen Bußgelder an den Staat bezahlt.

    Verständnis zur UVSV aufbringen, zum Betreiben von Sonnenstudios


    sunshower;


    Ich hatte zwar Deinen Beitrag gestern gelesen, aber Du hast diesen selbständig gelöscht und deshalb gehe ich nicht mehr darauf ein. Denn es war gut so, vorbildlich, wie Du gehandelt hast.


    Deshalb nun einfach Aufklärungen, um das Verständnis zur UV- Bestrahlung zu vertiefen.


    Ich habe hierzu folgende PDF Files veröffentlicht:


    1. BFS: Inverkehrbringen von Solarien
    2. EU: Merkblatt, Sind Solarien sicher? Sehr informativ, weil der BfB hierzu die gleiche Ffage gestellt hat aber sehr dämlich beantwortet hat.
    3. Urteil vom 20.4.2018 VG-Regensburg: Anforderungen an die Anwesenheit von Fachpersonal im Sonnenstudio. Also ein neues Urteil, das kaum jemand kennt.
    4. VGH München 12.3.2015 Urteil: Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal.



    Nochmal hierzu eine eindringliche Warnung an Fitness –Studios! :thumbup:

    Die detailliert- gelisteten Beiträge zur JK –Gruppe erlaubt es Jedem, anhand der Angaben und UVSV- Paragrafen, das alles genau nachzuvollziehen. Dauert etwa einen Tag. Sachliche Rückfragen werden jedem Interessenten beantwortet.

    BfB ein Verein, der keine Zukunft haben kann


    Ich vermute, dass der BfB bald reglementiert wird.


    Wenn man sich die neusten Entwicklungen anschaut, das der Roggendorf mit seinem eigenwilligen verdummen der Branche, als JK-Manager in die Wüste geschickt wurde, ist sein BfB Vorstand – Posten überflüssig und nur noch als lächerlich anzusehen.


    Der BfB ist auf ganzer Linie schon seit Jahren gescheitert. Der Verein hat nur dann funktioniert, solange Ergoline seine BfB -Mitglieder auf Ergoline Partys verköstigt und besoffen gemacht hatte. Das fanden die Mitglieder geil. Aber zur Sache der Realität wurde jedes Mitglied eindeutig zur gesetzlichen Lage hinters Licht geführt. Roggendorf wollte immer sein Unkenntnis und Dummheiten zur UVSV verkaufen, damit er sein SB- Stimmungsgehabe verkaufen kann. Das fanden auch einige Mitglieder geil, weil der Horizont zur UVSV eindeutig fehlte.


    Aber das kann nur solange funktionieren, solange sich die Mitglieder sich vera…schen lassen. Haben diese aber erstmals die BfB –Lügen vom Vorstand Roggendorf erkannt, wird kein einziger Cent mehr den BfB erreichen.


    Eine Gemeinnützigkeit zum Verein, ist schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Der Verein ist nichts anderes, als ein dummer Ergoline Vertriebs- Haufen, der die Neuzeit der Branche durch die UVSV- Forderungen weder geistig noch fachlich folgen konnte.


    Wenn man sich die albern- blöden Hilfsmittel zur UVSV anschaut, wird deutlich wie verblödet der BfB tatsächlich ist. Keiner der im Vorstand vertreten ist, kann die Funktionen und Absichten der UVSV buchstabieren noch erkennen. Die haben noch nicht mal erkannt, was eine Dosierung zur künstlichen UV- Bestrahlung tatsächlich bedeutet und welche Auswirkungen damit verbunden sind. Das belegen eindeutig die benannten „UVSV – Hilfsmittel“ vom depperten BfB-Verein. Der Roggendorf konnte noch nicht mal erkennen um was es tatsächlich bei der UVSV geht. Das belegen seine sehr dummen Aussagen zur UVSVjederzeit.


    Alle die darauf reingefallen sind, haben sehr viel Geld und Ihre Identität zum Beruf durch BfB- UVSV-Lügen verloren. Die haben nie erkennen können was die Neuzeit zur UVSVB bedeutet. Wer dort noch ein Cent- Beitrag leisten sollte, dem kann man einfach nicht mehr zu helfen! Aber alles so erkennen können, muss jeder selber daran arbeiten.


    :thumbdown: :thumbsup: :thumbup:



    Im Grunde ist alles Fachliche zur UVSV, NiSG schon spätestens seit 2010 eindeutig bekannt. Wie ich erkennen musste, wurde vermutlich VTC –München in einem Vertriebsgespräch, alle JK- Solarien als medizinische und Beauty Geräte verkauft? Das geht aus Veröffentlichungen, der VTC-München hervor. Daraufhin hatte ich reagiert und VTC-München zu allen gesetzlichen Vorgaben sachlich und fachlich Informiert.Mittlerweile ist das Management der JK-Gruppe ausgetauscht. Auf Facebook wurden hierzu Änderungen herbeigeführt.


    Dennoch, das Erbe ist sehr schwer zu erstragen, denn nahezu alle JK – Solarien müssen zur gesetzlichen Lage überarbeitet werden. Inwieweit nun VTC-München dem folgen wird, ist noch nicht bekannt.


    Wenn die Branche auch nur einen Hauch Zukunft erleben will, müssen auch alle Solarienbetreiber umdenken, müssen mit VTC-München zu Änderungen geleichziehen und somit umdenken und umstrukturieren. Sich selber somit neu zur UVSV aufstellen, wenn nicht schon geschehen.


    Inwieweit Unterstützungen der Solarien-Hersteller dem Solarienbetreiber zugutekommen, ist noch nicht abzusehen. Denn KBL sagt nach eigenen Angaben, dass man nur noch ins Ausland verkaufen will. Das teilten mir auch schon mehrere Solarienbetreiber so mit. Es ist zu vermutlich zur Vorgeschichte zu erkennen, dass der Roggendorf und der Klaus Lahr eine Absprache getroffen hatten? KBL verkauft nur noch ins Ausland und Roggendorf an die heimische lukrativere Fitness-Brache? Ein paar gewerbliche Solarienbetriebe könnten noch nebenbei mit bedient werden? So jedenfalls ist der Konsens hierzu, so zu erkennen?


    Also es ist an der Zeit, der Wirklichkeit ins Auge zu schauen. Das geht aber nur, wenn alle Beteiligten am selben Strang ziehen. Der verblende Strang, den der H.D Roggendorf ausgelegt hatte, damit alle daran ziehen könnten, ist verfault und gerissen. Somit die Dummheiten wurden verbannt. Er selber ist von der Bildfläche verschwunden. Ein Segen für die Branche.


    Somit sollten alle dem neuen VTC-Management Vertrauen entgegenbringen und gemeinsam Änderungen herbeiführen. Das wäre dann eine echte WIN –WIN Situation. :thumbup:

    JK –UV- Bestrahlungsgeräte verfügen über keinen indiziellen spezifizierten Notabschaltungstaster.


    Die UVSV schreibt für UV-Bestrahlungsgeräte Notabschaltung §3 Absatz 3 vor. Die, die Strahlung sofort beendet und von der Nutzerin oder Nutzer während der Bestrahlung leicht erreicht werden kann.


    Eine Not-Aus- Schalung (abschalten im Notfall, bei Panik) wird eingefordert. Das ist so in den JK Solarien mit Touchscreen- Stopp- Botten nicht gewährleistet. Ein industrieller mechanisch- verrastenden, pilzförmigen roter Not-Aus Taster für die Notabschaltung, der leicht von den Nutzern erreichbar ist, ist notwendig. Ein Not-Aus- Taster beim Draufschlagen rastet dieser ein und kann nur durch drehen wieder gelöst werden. So ein industrieller, einrastender, leichtzugänglicher Not-Aus –Taster, ist in JK- Solarien der JK-Gruppe nicht vorhanden. Hierzu die Not-Aus Norm EN ISO13850 (Not-Aus Sicherheit, Gestaltungsleitsätze) besagt:


    „Muss jedes Gerät durch eine einzige Handlung einer beliebigen Person ohne lange zu überlegen, das Gerät ausgeschaltet, stillgesetzt werden kann. Diese Not-Aus Einrichtung muss leicht erreichbar sein und mechanisch verrasten“. Mit Nennungen einer Notabschaltung in der UVSV, sind die Inhalte der Not-Aus Norm EN ISO13850 die an sich keine Rechtsverbindlichkeit haben, durch die Rechtsvorschrift verbindlich geworden. Das ist in JK –Solarien so nicht vorhanden, wird von der JK-Gruppe missachtet.


    An JK – UV-Bestrahlungsgräten sind keine Warnungen und Hinweise laut §7 Absatz 2 angebracht.

    Die UVSV, diese Verordnung schreibt durch § 7 Absatz 2 Satz 1 mit Satz 2 sichergestellt werden, das Information laut Satz 1 und Satz 2 dauerhaft und deutlich Sicht- und lesbar am UV-Bestrahlungsgerät angebracht sind. Das wurde bei allen JK Solarien nicht berücksichtigt.


    Somit laut § 7 Absatz 2 Satz 1 muss nachfolgendes dauerhafter erkennbar angebracht sein:


    Zu Satz 1: Angaben zur maximalen Bestrahlungsdauer der ersten Bestrahlung von ungebräunter Haut und zur Höchstbetrahlungsdauer für die Hauttypen I bis VI sowie der Hinweis, dass Hauttypen I und II nach Anlage 5 Ausschlusskriterien für die Nutzung von UV-Bestrahlungsgeräten darstellt. Diese Tabellen und Hinweise für Nutzer und Nutzrinnen sind an keinem JK – Solarien erkennbar angebracht.


    Somit laut § 7 Absatz 2 Satz 2 muss nachfolgendes dauerhafter erkennbar angebracht sein:


    Ein Hinweis mit Überschrift „WARNUNG“ und folgendem oder Sinngemäßen Inhalt: „Vorsicht! UV-Strahlung kann akute Schäden an Augen und Haut verursachen, führt zu vorzeitiger Hautalterung und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Empfehlungen zum Gesundheitsschutz beachten! Schutzbrille tragen! Medikamente und Kosmetika können die UV-Empfindlichkeit der Haut erhöhen“


    Diese ausdrückliche vorgeschriebene Warnung mit Hinweisen für Nutzer und Nutzerinnen, ist an keinem JK-Solarien erkennbar angebracht.



    Eine klare Missachtung zu Forderungen der UVSV. Somit alle JK-Solarien die über eine NFC-Technik verfügen, sind verbotene SB-Solarien. Das betrifft fast alle JK-Geräte. Als Beispiel genannt: das ERGOLINE PASSION 350 –S TURB O POWER, TWIN POWER, SUPER POWER JK-Solarium ist laut Beschreibung Zitat: „einsetzbar als Stand-alone-Lösung. Die integrierte Timerfunktion ermöglicht einen Betrieb ohne Studiosteuerung“. Somit ein reines SB-Solarium auch mit NFC-Technik, das ganz einfach ohne Fachpersonal mit der eingebauten Timerfunktion, von Nutzern selber gewählten und eingestellten Bestrahlungszeiten, sich ganz einfach selbst bedienen kann. Ein sehr gefährliches Solarium Unsinn, da alle Forderungen zur UV-Schutzverordnung, NiSG, WHO missachtet werden.


    Die Absicht zum Werdegang der UVSV war schon 2009 eindeutig, um genau das zu verhindern. Auch das und vieles mehr, wusste JK- Ergoline schon damals. Somit ist Vorsatz zur Missachtung der UVSV heutzutage erkennbar?


    1.d) Touchscreen Display eine optische Nutzerbedieneinheit, unverantwortlich im Tunnel am Kopfende des UV-Bestrahlungsgerät eingebaut, ist sehr UVA / UVB Augenschädlich für alle Nutzer. Die meist sinnlosen zahlreichen Einstellungen für Nutzer, auch während der Bestrahlung einstellbar, zeigt durch die JK-Gruppe die unmittelbare Unverantwortlichkeit zur künstlichen UV-Bestrahlung.


    Hier kann auch während der UV-Bestrahlung die Erythem Wirksame Bestrahlungsstärke vom Nutzer erhöht und verringert werden. Der einzige erkennbare Grund durch den technischen Aufbau bedingt von JK-Solarien ist, dass ein Nutzer oder Nutzerin sich immer selber bedienen und somit einfach unkontrolliert schalten und walten kann! Somit eindeutig als ein SB-Solarium von JK-Gruppe spezifiziert.


    Das ist ausdrücklich verboten! Spätentens hier wird eindeutig erkannt, dass die JK-Gruppe keine Interesse daran haben kann, der UV-Schutzverordnung zu folgen? Die UVSV sieht solche eingebauten Elektronik-Schnittstellen nicht vor. Es gibt KEINE Notwendigkeit hierzu. Denn die Präventionen der UV-Schutzverordnung sind eindeutig und verbieten das eindeutig! :thumbup:


    Der Gesetzgeber BMUB, hat keine elektronischen Schnittstellen, in der UVSV und NiSG spezifiziert.


    Ein UVSV- UV-Bestrahlungsgerät enthält zur Bedienung durch Nutzern, lediglich nur ein Starttaster und einen Notaustaster. Alle weiteren notwendigen Einstellungen zur UV-Bestrahlung werden durch das Fachpersonal, beziehungsweise mit Einsatz unserer DIGCOM STREAM Computersteuerung für gewerbliche Anwendung zur künstlichen UV-Bestrahlung vorgenommen.


    Nach einer Beratung / Vereinbarung zur UV-Anwendung für die Nutzerin oder Nutzer wird hierzu durch das geschulte Fachpersonal der Starttaster erst dann freigeschaltet.


    Das DIGCOM WinSolar Stream System wartet auf einer Betätigung des Starttasters aus der Kabine und schaltet dann erst das UV-Gerät ein. Das wurde durch die JK-Gruppe als unnötige übertriebene unnötige Funktion, Aktion kommentiert und durch Solarienbetreiber so an uns herangetragen. Das wird reklamiert.


    Die UV-Schutzverordnung spezifiziert keine weiteren Taster oder elektronische Schnittstellen. Aber in JK-UV-Bestrahlungsgeräte sind weitere vielfältige Selbstbedienungs- Schnittstellen für Nutzer verbaut. Wer die UV-Schutzverordnung aufmerksam gelesen und auch verstanden hat, wird erkennen müssen, dass durch Paragraphen die Verordnung eine Selbstbedienung vom UV-Bestrahlungsgerät durch Nutzer ausschließt. Das ist das angestrebte Ziel der UVSV und wurde der JK-Gruppe zum Werdegang der UVSV 2011 von der BMUB Vorsitzenden ausdrücklich auch so mitgeteilt.


    Trotz dieser Kenntnisse der JK-Gruppe, sind weitere unbegründete elektronische Schnittstellen für Nutzer und Solarienbetreiber verbaut. Eine klare eindeutige Missachtung der UVSV. Das wird missbilligt und behindert das geschulte Fachpersonal und DIGCOM – Kunden daran, die Forderungen der UVSV verlässlich umzusetzen.


    In JK- UV- Bestrahlungsgeräten verbaute elektronische Schnittstellen,um eine Selbstbedienung der JK Bestrahlungsgeräte durch die Nutzer unmittelbar zu ermöglichen.

    1a. Internet-Kommunikation-Anschluss, von JK-Gruppe genannt: Remote Access „Zugriff auch von zu Hause aus“ laut Beschreibung um Daten abzugreifen und um ein Software Update von der Ferne aus zu ermöglichen. Hierzu besteht berechtigt der Anfangsverdacht zum Gesamtverhalten der JK-Gruppe zur Umsetzung der UVSV, NiSG, das einfach zusätzlich durch Internet – Schnittstellen, aus der Ferne Software- Änderungen zum Setup der verwendeten Elektronischen Vorschaltgeräte (Einstellung der Erythem wirksame Bestrahlungsstärke bei Röhrenwechsel) durchgeführt werden könnte?


    Somit Software-Änderungen ohne das ein Techniker vor Ort ist, ausgeführt werden. Damit ist keine erneute Funktionsprüfung, mit Überprüfung zur korrekt eingestellter Erythem wirksame Bestrahlungsstärke vor Ort möglich. Sehr unverantwortlich, insgesamt zur UVSV Präventionen. Somit erkennbar, das Vorsichtsmaßnahmen, Sicherheiten zur künstlichen UV-Bestrahlung der VTC- München / JK-Gruppe als Solarium- Hersteller einfach fremd, offensichtlich egal sind? Ein Vertrauen können von JK-Solarien-Technik, zur künstlichen UV-Bestrahlung, ist somit zu keinem Zeitpunkt gegeben.


    1b. Bluetooth – bidirektionaler Datenkommunikation, ausgewiesen als Sound Interface, ist aber auch eine sehr schnelle bidirektionale Schnittstelle, um Setup- und Update Daten zu übertragen. Eine verlässliche Begründung mit Funktionserklärung um Missbrauch auszuschließen, liefert die JK-Gruppe nicht.


    1.c. bidirektionale NFC –Technik (Near Field Communication) in Verbindung mit einer NFC-Kundenkarte, ist meist rechts am Solarium- Oberteil angebracht. Der offensichtliche Grund und der Sinn hierzu, ist die Selbstbedienung der Nutzer zu automatisieren. Hierzu, kann eine Nutzerin oder Nutzer, ganz einfach durch anlegen seiner Kunden NFC- Kundenkarte, seine „Wunscheinstellung zum Solarium samt Bestrahlungszeit bei einigen JK- Geräte“ durch Anlegen am markiertem NFC- Symbol abspeichern und bei jeder erneuten Solarium Nutzung die Einstellungen am NFC Symbol wieder einlesen. Laut JK-Gruppe Beschreibungen, sind sogar die Einstellungen auf andere JK- Solarien direkt übertragbar. Das ist eine automatisierte Selbstbedienung der Nutzer durch die VTC München / JK-Gruppe ermöglicht, das Fachpersonal überflüssig machen soll. Auch ein Laie kann so ein SB- UV-Gerät erkennen.


    sunshower;


    Hast recht, Dein Kommentar ist einfach nur heiße Luft. War von Dir auch nicht anders zu erwarten.


    Wenn Du die UVSV, NiSG, Who auch gelesen und verstanden hast, dann erledigt sich Deine Frage von selbst. Dazu ist aber Bildung notwendig, um Funktionen zu erkennen und auch dann verstehen zu können! Genau darin hast Du auch in der Vergangenheit noch nie geglänzt.


    Denn SB ist schon seit acht Jahren strikt verboten, nicht Nutzer schalten, sondern nur das Fachpersonal laut UVSV, WHO. Das ist aber mit der Ergoline - Fehlentwicklung so nicht machbar. Oder kannst Du das auch nicht erkennen und auch nicht verstehen?


    Nicht umsonst hat VTC München durch Erkenntnisse, das Jk-Ergoline Management ausgetauscht. Selbst auf Facebook sind Roggendorf und Ergoline dort nun Geschichte. Denn alles wurde komplett aufgeräumt.


    Was noch ausstehend ist, dass der BfB (Bundesverband für Blöde) auch noch eliminiert wird. Denn genau dieser, hat der Branche immer nur geschadet. Das nun schon seit acht Jahren. Darum hat auch WHO, BfS und die EU so reagiert, wie es zu lesen ist.


    Wenn sich nicht schlagartig die Solarium- Branche ändert und nicht der gesetzlichen Lage folge leistet, wird auch diese ebenfalls Geschichte sein. Aber diese Zusammenhänge kannst Du vermutlich auch nicht verstehen… :thumbup:


    Aber vom geschulten Fachpersonal laut UVSV § 5 Anlage 6 wird genau dieses Verständnis unmittelbar eingefordert!



    Zudem sind die genannten JK-Umschaltungen durch Nutzer und Nutzerinnen sehr Haut und Augenschädlich. Die Solarien-Nutzer können die schädlichen Langzeit UVA, UVB- Auswirkungen zur künstlichen UV-Bestrahlung, meist erst nur nach vielen Jahren erkennen. Darum sind solche SB- Solarien weltweit strikt verboten. (WHO)


    Von JK Ergoline Herrn H. D. Roggendorf der zudem auch noch BfB Versitzender, ist mit seiner Aussage: „man kann nicht kontrollieren, was ein Kunde in der Solarium-Kabine macht“, ist verwerflich. Diese Aussage belegt deutlich, dass JK- Ergoline die UVSV im Ganzen und die Arbeit vom UVSV-Fachpersonal missachtet.


    Offensichtlich beruft sich die JK-Gruppe auf die Universität des Saarlandes: eine sehr unumstrittene Studie stellt bisherige Ergebnisse der WHO zur Melanom Entstehung durch Solarien in Frage. Dieser Bericht wurde in der Presse F&G März 2/2018 (Anlage 5)durch Ergoline veröffentlicht um der WHO zu wiedersprechen um SB-Solarien zu rehabilitieren.


    Zusätzlich wurde der Bericht in der ganzen Branche verteilt. Erstellt von Herrn Prof. Reichrath, Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Schwarzem Hautkrebs wäre nicht bewiesen.
    Dieser Bericht wurde am 01.02.2018 von uns an BFS Salzgitter mit Bitte um Klärung weitergeleitet. Mit Antwortschreiben vom 28.02.2018 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) Salzgitter, wird durch eindeutige Klarstellung das Hautkrebsrisiko durch Solarium direkt bestätigt und bekräftigt:


    Zitat: „Aufgrund der Tatsache, dass UV-Strahlung nachgewiesenermaßen kanzerogen und Hauptursache für Hautkrebs ist und darum richtig in die höchste Risikogruppe I „Krebserregend für den Menschen“ von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) eingeordnet wurde, haben die Empfehlungen zum Umgang mit Solarien und zum Verhalten in der Sonne, die im Einklang mit den internationalen Empfehlungen stehen, uneingeschränkte Gültigkeit.


    ImEuropäischen Kodex zur Krebsbekämpfung (European Code against Cancer), sind diese klar zusammengefasst:“ Vermeiden Sie zu viel Sonnenstrahlung, Insbesondere bei Kinder. Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz. Gehen Sie nicht ins Solarium“. Zitat Ende.


    Dem eher als med. Außenseiter angesehenen Prof. Reichrath wurde somit durch BFS widersprochen. Die WHO / IARC Feststellungen, dass Solarien in die höchste Risikogruppe 1 eingestuft wurden und das Solarien „Krebserregend für den Menschen“ sind, wird von JK- Gruppe Ergoline einfach ignoriert Erkennbar: Dadurch die Unvernunft der JK-Gruppe selber, durch Uneinsichtigkeiten zur künstlichen UV-Bestrahlung, liefert unmittelbar alle Begründungen und alle Argumente zur Einstufung der Solarien in die IARC Risikogruppe 1.


    Offensichtlich hierzu, konnte sich der Ergoline- BfB Vorsitzende H.D. Roggendorf (Ein Vertriebsverein von Ergoline kontrolliert und vereinnahmt) mit der Tatsache, dass Solarien „Krebserregend für den Menschen“ sind, nicht abfinden und hat mit einem BfB News Letter vom 26.11.2018 Anlage 7 dort wird die JK- Frage gestellt „Wie sicher sind Solarien?“ Zu den UVSV-Forderungen wird aber nicht berichtet.


    Stattdessen sollen „140 Bauteile“ für die Sicherheit der JK Geräte sorgen. Weiter: „Diese stellen sicher, dass der Sonnengast nicht nur sein gewünschtes Ergebnis erreicht…“


    Belegt somit direkt SB –Solarien. Belegt damit erneut die JK-Gruppe mit seinem BfB – Verein die Inkompetenzen zur künstlichen UV-Bestrahlung. Aber zusätzlich wird unsinnig behauptet, dass moderne JK- Solarien Vitamin „D“ Spender sein sollen. Dieser Unsinn wurde von JK Ergoline- Gruppe bis heute nicht glaubhaft nachgewiesen! Spätentens hierzu, können die Kompetenzen des Herstellers zum Inverkehrbringen, zur Herstellung von Solarien angezweifelt werden?


    Die Solarien sind offensichtlich nur für ein „Sonnengast“ gebaut, obwohl die UVSV, WHO genau das untersagt. Der wissenschaftliche Ausschuss, Europäische SCHEER Kommission, hat im November 2016 genau die gleiche Frage gestellt:“ Sind Sonnenbänke sicher?“.Auszug: Das FAZIT des Gutachtens lautet:


    Der wissenschaftliche EU Ausschuss SCHEER ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass verlässlich
    nachgewiesen ist, dass die Benutzung von Solarien die Entstehung verschiedener Hautkrebsarten
    auslöst (Hautmelanome, Spinaliome oder Basaliome) und auch Augenmelanome verursachen kann, und dass es keinen Grenzwert
    gibt, bis zu dem die UV-Strahlung von Sonnenbänken als sicher betrachtet werden kann.


    Somit auch die genannte maximale Erythem wirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² von Solarien laut NiSG und die verringerten Erythem wirksame Bestrahlungsstärken durch eigenwillige JK –Umschaltungen, als unsicher angesehenwerden müssen.


    Schon deshalb ist die UV-Schutzverordnung (UVSV) im Interesse der Solarium-Branche strikt einzuhalten, damit in Zukunft überhaupt noch Solarien gewerblich genutzt werden dürfen.
    Einen glaubhaften Bewies zur Einhaltung der UVSV, hat JK Ergoline bis heute nicht erbracht.


    Somit EU-SCHEER FACIT: man kann zu einer gewerblich genutzten Solarium-Anwendung keine sichere Erythem wirksame UV- Bestrahlung benennen.


    Und weiter: Das Risikoeiner Überdosierung an UV-Bestrahlung besteht im Sonnenstudio!
    Die JK-Gruppeliefert unmittelbare alle Argumente hierzu!


    ;( :rolleyes: :?: :cursing: