Ein eindeutiger Verstoß zur UVSV, WHO.Ein UV-Bestrahlungsgerät, nach Rücksprache BFS, muss technisch so ausgestattet sein das sichergestellt werden muss, dass ausschließlich nur das Fachpersonal die Erythem wirksame Bestrahlungsstäke oder Sonstiges umschalten kann! Das ist bei allen JK Solarium nicht der Fall und dürfen daher auf keinem Fall in Verkehr gebracht werden. JK Solarium- Bedieneinheiten die nicht mit der UVSV vereinbar sind:
1. SB-Touchscreen mit zahlreichen Umschaltmöglichkeiten für Nutzern (unmittelbare Schädigung der Augen durch UV-Strahlung).
2. Durch die SB-NFC –Technik, mit abspeichern und einlesen (laut JK-Gruppe mit NFC-Kundenkarten) zur „Speicherung seiner Wunscheinstellung zum Solarium“ sind direkt durch die Nutzern anwendbar.
Die Selbstbedienung der Nutzerinnen oder Nutzer ist so strikt verboten!Das Verbot beschreibt die UVSV wie schon zuvor erwähnt, durch die §5 mit Anlage 6 nach § 3; § 4 mit Anlagen 1, Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 und §7; §8.
Durch Einbau von SB-Touchscreen und NFC –Technik, beweist JK-Gruppe selber, dass UVSV- Forderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung nicht umgesetzt werden.Solche Selbstbedienungs- JKSolarien entsprechen nicht der UVSV nicht der WHO und sind daher nicht in den Solarium- Betrieben einsetzbar.
Mit an den JK-Solarien angebrachtem NFC –Technik (Near Field Communication) am Solarium Oberteil mit NFC Symbol, kann ganz einfach durch eine Kunden -NFC Karte, der Nutzer oder Nutzerrinn, seine „Wunscheinstellung zum Solarium“ durch Anlegen am markiertem NFC -Symbol abspeichern und bei jeder erneuten Solarium – Nutzung die Einstellungen wieder einlesen. Laut JK-Gruppe Beschreibungen, sind die Einstellungen sogar auch auf andere JK- Solarien direkt übertragbar. Unverantwortlich zur UVSV.
Dadurch kann angenommen werden, dass JK-Ergoline das UVSV Fachpersonal nach § 5 für überflüssig hält und danach handelt? Wir als Konkurrent, der die UVSV Forderungen 1:1 unterstützt, wird sogar als feindlichen Hersteller laut Aussagen von Solarienbetriebe und JK Händlern angesehen und direkt oder indirekt von JK-Ergoline gemobbt und somit bekämpft? Die Notwendig, das Bundeskartellamt hierzu zu informieren ist gegeben. Zudem verfügen die JK-Solarien über ein Bluetooth-Interface und ein Internetanschluss zur Kommunikation Daten-Software- Updates, die nicht von der UVSV vorgesehen sind.
Der SB-Touchscreen ist für die Augen der Nutzer ein sehr gefährlicher Unsinn. Die NFC – Technik unterstützt direkt den SB-Betrieb, diesen Unsinn untersagt die UVSV unmittelbar. Durch eine JK-Ankündigung sollen die SB-Bedienungen der JK-Geräte mittels einer Sprachsteuerung erweitert werden. Wenn dem so umgesetzt, disqualifiziert sich JK-Ergoline als Solarium- Hersteller unmittelbar. Eine Glaubwürdigkeit und Kompetenz zur Umsetzung der künstlichen UV-Bestrahlung ist dann ohnehin schon nicht mehr vorhanden!
Schon 2011 zur BMUB Anhörungen zu Bonn zur UVSV und 2013 Anhörung mit Vorstellung UVSV-Fachschulungen bei DAkkS in Frankfurt, wurde der JK-Gruppe von der BMUB Vorsitzenden eindeutig und unmissverständlich mitgeteilt, dass es keine Übergangszeit zum SB geben wird, das SB strikt verboten ist.
Alle JK-UV- Bestrahlungsgeräte (durch BFS-Rücksprache), die technisch nicht sicherstellen können, dass ausschließlich nur das Fachpersonal UV-Umschaltungen vornehmen können, sind verboten (UVSV, WHO) und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden! An Ergoline JK-Solarien sind schon optisch erkennbar und so ausgelegt, das der Nutzer oder Nutzerin selber an den JK- Solarien schalten und walten kann.
Eine vorsätzliche Absicht zum Umgehen wollen der UVSV ist erkennbar? Ein Solarium Betreiber kann und darf so ein JK-SB- UV-Gerät nicht in Betrieb nehmen. Ein nach der UVSV definiertem Fachpersonal, kann mit solchen SB- UV- Bestrahlungsräten die UVSV- Forderungen nie umsetzen. Erkennbar ignoriert JK-Ergoline absichtlich die UVSV Forderungen? Anhand vom technischen Aufbau der JK- Solarien wird erkannt, dass es sich um SB-Solarien handeln muss. Offensichtlich verfügt die JK-Gruppe nicht über ein Qualitäts- Management, das gesetzliche Forderungen berücksichtigt und umsetzt kann.
Der JK-Gruppe ist offensichtlich auch nicht bekannt, dass ein verringertes Erythem wirksame Bestrahlungsstärke in W/m², im Bezug zur Dosierung in J/m², exakt die gleiche Wirkung zur der UVSV in Anlage 5 genannten Dosierungen je nach Hauttyp, hervorruft. Der einzige Unterschied zu den unterschiedlichen Dosierungen zu den Hauttypen, sind die sich daraus errechnete längeren UV-Bestrahlungszeiten bei verringertem Erythem wirksame Bestrahlungsstärke. Das Ergebnis zur Dosierung ist somit immer gleich.
Die Behauptung der JK-Gruppe,dass jede UV-Bestrahlungsstärke unterhalb 0,3W/m² einfach so ohne Kontrolle angewendet werden könnten, ist unsinnig- fatal und falsch. Denn das verbietet sich durch das eingeforderte Verständnis zur „Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“. Durch UVSV § 4, Anlagen 5,insbesondere Anlagen 5 Absatz 5 sowie § 5 mit Anlage 6.
Nach zuvor geführten Fachpersonalgesprächen mit den Nutzern, dann einfach die Erythem wirksame Bestrahlungsstärke durch den Nutzer oder Nutzerin gegen zuvor Vereinbartes, durch Umschaltungen verändern zu können, wiederspricht jeglicher Vernunft. Das sogar laut Beschreibung Ergoline Prestige Lightvision, während der UV-Bestrahlung verändert wird, ist jegliche eingeforderte Kontrolle durch Fachpersonal unmöglich und verbietet sich von selber. Die JK-Gruppe kann erkennbar kein Verständnis zu UVSV Forderungen aufbringen? Somit fehlt ein Verständnis „zur Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ und auch komplett zur fachlichen Ausrichtung zu UV-Bestrahlungsgeräte?