Beiträge von Elektra


    Ein eindeutiger Verstoß zur UVSV, WHO.Ein UV-Bestrahlungsgerät, nach Rücksprache BFS, muss technisch so ausgestattet sein das sichergestellt werden muss, dass ausschließlich nur das Fachpersonal die Erythem wirksame Bestrahlungsstäke oder Sonstiges umschalten kann! Das ist bei allen JK Solarium nicht der Fall und dürfen daher auf keinem Fall in Verkehr gebracht werden. JK Solarium- Bedieneinheiten die nicht mit der UVSV vereinbar sind:


    1. SB-Touchscreen mit zahlreichen Umschaltmöglichkeiten für Nutzern (unmittelbare Schädigung der Augen durch UV-Strahlung).


    2. Durch die SB-NFC –Technik, mit abspeichern und einlesen (laut JK-Gruppe mit NFC-Kundenkarten) zur „Speicherung seiner Wunscheinstellung zum Solarium“ sind direkt durch die Nutzern anwendbar.


    Die Selbstbedienung der Nutzerinnen oder Nutzer ist so strikt verboten!Das Verbot beschreibt die UVSV wie schon zuvor erwähnt, durch die §5 mit Anlage 6 nach § 3; § 4 mit Anlagen 1, Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 und §7; §8.


    Durch Einbau von SB-Touchscreen und NFC –Technik, beweist JK-Gruppe selber, dass UVSV- Forderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung nicht umgesetzt werden.Solche Selbstbedienungs- JKSolarien entsprechen nicht der UVSV nicht der WHO und sind daher nicht in den Solarium- Betrieben einsetzbar.
    Mit an den JK-Solarien angebrachtem NFC –Technik (Near Field Communication) am Solarium Oberteil mit NFC Symbol, kann ganz einfach durch eine Kunden -NFC Karte, der Nutzer oder Nutzerrinn, seine „Wunscheinstellung zum Solarium“ durch Anlegen am markiertem NFC -Symbol abspeichern und bei jeder erneuten Solarium – Nutzung die Einstellungen wieder einlesen. Laut JK-Gruppe Beschreibungen, sind die Einstellungen sogar auch auf andere JK- Solarien direkt übertragbar. Unverantwortlich zur UVSV.
    Dadurch kann angenommen werden, dass JK-Ergoline das UVSV Fachpersonal nach § 5 für überflüssig hält und danach handelt? Wir als Konkurrent, der die UVSV Forderungen 1:1 unterstützt, wird sogar als feindlichen Hersteller laut Aussagen von Solarienbetriebe und JK Händlern angesehen und direkt oder indirekt von JK-Ergoline gemobbt und somit bekämpft? Die Notwendig, das Bundeskartellamt hierzu zu informieren ist gegeben. Zudem verfügen die JK-Solarien über ein Bluetooth-Interface und ein Internetanschluss zur Kommunikation Daten-Software- Updates, die nicht von der UVSV vorgesehen sind.


    Der SB-Touchscreen ist für die Augen der Nutzer ein sehr gefährlicher Unsinn. Die NFC – Technik unterstützt direkt den SB-Betrieb, diesen Unsinn untersagt die UVSV unmittelbar. Durch eine JK-Ankündigung sollen die SB-Bedienungen der JK-Geräte mittels einer Sprachsteuerung erweitert werden. Wenn dem so umgesetzt, disqualifiziert sich JK-Ergoline als Solarium- Hersteller unmittelbar. Eine Glaubwürdigkeit und Kompetenz zur Umsetzung der künstlichen UV-Bestrahlung ist dann ohnehin schon nicht mehr vorhanden!


    Schon 2011 zur BMUB Anhörungen zu Bonn zur UVSV und 2013 Anhörung mit Vorstellung UVSV-Fachschulungen bei DAkkS in Frankfurt, wurde der JK-Gruppe von der BMUB Vorsitzenden eindeutig und unmissverständlich mitgeteilt, dass es keine Übergangszeit zum SB geben wird, das SB strikt verboten ist.
    Alle JK-UV- Bestrahlungsgeräte (durch BFS-Rücksprache), die technisch nicht sicherstellen können, dass ausschließlich nur das Fachpersonal UV-Umschaltungen vornehmen können, sind verboten (UVSV, WHO) und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden! An Ergoline JK-Solarien sind schon optisch erkennbar und so ausgelegt, das der Nutzer oder Nutzerin selber an den JK- Solarien schalten und walten kann.
    Eine vorsätzliche Absicht zum Umgehen wollen der UVSV ist erkennbar? Ein Solarium Betreiber kann und darf
    so ein JK-SB- UV-Gerät nicht in Betrieb nehmen. Ein nach der UVSV definiertem Fachpersonal, kann mit solchen SB- UV- Bestrahlungsräten die UVSV- Forderungen nie umsetzen. Erkennbar ignoriert
    JK-Ergoline absichtlich die UVSV Forderungen? Anhand vom technischen Aufbau der JK- Solarien wird erkannt, dass es sich um SB-Solarien handeln muss. Offensichtlich verfügt die JK-Gruppe nicht über ein Qualitäts- Management, das gesetzliche Forderungen berücksichtigt und umsetzt kann.
    Der JK-Gruppe ist offensichtlich auch nicht bekannt, dass ein verringertes Erythem wirksame Bestrahlungsstärke in W/m², im Bezug zur Dosierung in J/m², exakt die gleiche Wirkung zur der UVSV in Anlage 5 genannten Dosierungen je nach Hauttyp, hervorruft. Der einzige Unterschied zu den unterschiedlichen Dosierungen zu den Hauttypen, sind die sich daraus errechnete längeren UV-Bestrahlungszeiten bei verringertem Erythem wirksame Bestrahlungsstärke. Das Ergebnis zur Dosierung ist somit immer gleich.


    Die Behauptung der JK-Gruppe,dass jede UV-Bestrahlungsstärke unterhalb 0,3W/m² einfach so ohne Kontrolle angewendet werden könnten, ist unsinnig- fatal und falsch. Denn das verbietet sich durch das eingeforderte Verständnis zur „Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“. Durch UVSV § 4, Anlagen 5,insbesondere Anlagen 5 Absatz 5 sowie § 5 mit Anlage 6.


    Nach zuvor geführten Fachpersonalgesprächen mit den Nutzern, dann einfach die Erythem wirksame Bestrahlungsstärke durch den Nutzer oder Nutzerin gegen zuvor Vereinbartes, durch Umschaltungen verändern zu können, wiederspricht jeglicher Vernunft. Das sogar laut Beschreibung Ergoline Prestige Lightvision, während der UV-Bestrahlung verändert wird, ist jegliche eingeforderte Kontrolle durch Fachpersonal unmöglich und verbietet sich von selber. Die JK-Gruppe kann erkennbar kein Verständnis zu UVSV Forderungen aufbringen? Somit fehlt ein Verständnis „zur Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ und auch komplett zur fachlichen Ausrichtung zu UV-Bestrahlungsgeräte?





    Eine UVSV entsprechende glaubhafte Ausweisung der Erythem wirksame Bestrahlungsstäre in W/m² von JK- Solarien ist nicht erkennbar vorhanden. Auch zu keiner der JK-Ergoline UV-Umschaltungen durch Nutzer, wurde ein Erythem wirksame Bestrahlungsstäre in W/m² benannt, somit keine explizite Ausweisung für das Fachpersonal. Stattdessen laut JK Ergoline: „Wunschbräune auf Kopfdruck“ für alle Solarium-Nutzer:


    Das ist gefährlich für alle Nutzer, unvereinbar zur UVSV, WHO:


    Eine nach UVSV- glaubhafte, durch Zertifikat belegte normgerechte Vermessung von JK Solarien mit Ausweisung der exakten Erythem wirksamen Bestrahlungsstärke sowie zu den drei möglichen JK Solarien-Umschaltung benannten Bräunungsintensität (Sensitive / Medium / Intensive), sind nicht erkennbar vorhanden und geliefert worden.


    Stattdessen wird zuallen JK Solarien nur die nichtsausagende „Die 0,3-optimierte Ultra Performance Plus- Technologie“ zur UV-Bestrahlung benannt,ohne Benennung der Erythem Wirksamkeit in W/m²,ist das keine Angabe zur normgerechten Vermessung der JK- Solarien. Schon gar nicht zu den Bräunungsintensität (Sensitive / Medium / Intensive) oder laut JK Ergoline Prestige 1600 SLP „WUNSCHBRÄUNE AUF KNOPFDRUCK“.


    Die Erythem Wirksamkeit mit „0,3 Ultra –Performance Technologie“ anzugeben, damit kann ein UVSV Fachpersonal zu § 5 nichts anfangen, nichts berechnen und nichts kontrollieren nach § 4 Anlage 5 Absatz 5 und auch nichts hierzu dokumentieren.


    Vom Solarienbetreiber muss sichergestellt werden, dass die von Ihm genutzten UV-Bestrahlungsgeräte nach den beiden gesetzlichen Normen, entsprechend normgerecht vermessen wurden. Die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte müssen dem Solarienbetreiber technisch- verbindlich schriftlich benannt werden.


    Für eine normgerechte Vermessung der JK Solarien müssen die beidenDIN EN 80335-2-27vom April 2009 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung -(IEC 60335-2-27:2009, modifiziert); Deutsche Fassung EN 603352-27:2013) und dieDIN 5050-1 Januar 2010 herangezogen werden.


    Hierzu hat BFS (Bundesamt für Strahlenschutz)vom 15.05.2014 durch Anfrage uns eindeutig mitgeteilt:


    Inverkehrbringen von Solarien…: „Laut Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3 Satz2; § 8 Absatz 1 Satz 2) der UVSV sind als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte die DIN EN 60335-2-27 (VDE 070-27) Ausgabe April 2009 und die DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 heranzuziehen. Mit Nennung der Normen in der UVSV sind dieInhalte dieser Normen, die an sich keine rechtliche Verbindlichkeit haben, durch diese Rechtsverordnung verbindlich geworden.“
    Diese beiden Normen werden so, von JK-Ergoline zu allen JK- Solarien nicht ausgewiesen. Das ergeht aus unserer Email- Anfrage an den Gesetzgeber an BFS (in Abstimmung mit dem BMUB) vom 12.April 2014 (Inverkehrbringen von Solarien …)
    und die BFS Antwort vom 18.05.2014 eindeutig hervor.


    Die BFS - UVSV- Klarstellung zum normgerechten Vermessung von UV-Bestrahlungsgeräte, wurde das Ergebnis JK Ergoline 2014 und anderen Solarien Herstellernumgehend mitgeteilt, um dementsprechend zu handeln. Zudem wurde das BFS Schreiben in unserem DIGCOM Forum gestellt. „www.Solariumforum1.de und zusätzlich diskutiert. Trotz Kenntnis wurden beiden Normungen zur UV-Vermessung von UV-Bestrahlungsgeräte von der JK- Gruppe nicht technisch- glaubhaft ausgewiesen. Bis zum heutigen Tag wurde von der JK-Gruppe zu allen JK-Solarien kein an zu kennendesZertifikat zur normgerechten Vermessung ausgewiesen, vorgelegt oder veröffentlicht.



    Das Fachpersonal durch die UVSV bedingt, benötigt dringend zur Berechnung der Bestrahlungszeiten, zum jeweiligen Hauttyp die vorgeschriebene Dosierung laut persönlichen Dosierungsplan vom Nutzer oder Nutzerinnen, eine exakte, verlässliche Ausweisung der Erythem wirksame Bestrahlungsstärke vom UV-Bestrahlungsgerät, um die Bestrahlungszeit daraus tatsächlich berechnen zu können.


    Zu den von JK- Ergoline genannten Umschaltungen durch Nutzer, Sensitive / Medium / Intensive wird jeweils keine der UVSV entsprechende Erythem wirksame Bestrahlungsstärke in W/m² benannt und glaubhaft durch die JK-Gruppe ausgewiesen.


    Somit ist es dem Fachpersonal unmöglich, nach § 4 Anlage 5, Bestrahlungszeiten zu berechnen!


    Der Gesetzgeber BMU-Bonn und Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) hatten schon 2012 auf Nachfrage zu möglichen Umschaltungen zur Erythem wirksame Bestrahlungsstäke an einem UV-Bestrahlungsgerät klargestellt, das ausschließlich nur Fachpersonal Umschaltungen am Solarium vernehmen dürfen.


    Das ergibt sich auch logischerweise aus den UVSV Forderungen vom Fachpersonal nach §5 mit Anlage 6 nach § 3, § 4 mit Anlagen 1, Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 und §7, §8.



    Inverkehrbringen von JK- UV-Bestrahlungsgeräte die nicht der UVSV, NiSG, WHO entsprechen:


    ist durch die UV Schutzverordnung und der EU strikt verboten. Das Inverkehrbringen von solchen JK –Solarien, wie in den weiteren benannten Punkten bemängelt, ist im gesamten europäischen Raum und auch weltweit durch die WHO verboten. Ein Inverkehrbringen von nicht der UVSV entsprechenden JK –Solarien, auch auf der MesseFIBO 2019, wiederspricht der UVSV, EU, WHO unmittelbar.
    Das
    UV-Bestrahlungsgerät von Ergoline „Prestige Lightvision“ ein von JK –Gruppe benanntes Topmodel als Weltpremiere im Oktober 2018 in der F&G Fitness und Gesundheit Magazin 6/2018 vorgestellt, ist unvereinbar mit den UVSV, NiSG, WHO Forderungen. Mit dieser sogenannten „Weltpremiere“ vermittelt die JK-Gruppe Verstöße zur künstlichen UV-Bestrahlung durch Nichtbeachtung der Forderungen zur UVSV.
    Dieses UV-JK-Gerät und auch weitere andere JK –Solarien, sind direkte Selbstbedienung UV-Bestrahlungsgerät (SB) für Nutzer und Nutzerinnen.


    Somit für das Fachpersonal nach UVSV § 5 unmöglich, die UVSV Forderungen nach § 4 mit Anlage 1, mit Anlage 3, mit Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 umzusetzen. Stellen dadurch eine Behinderung für unsere DIGCOM – Kunden, zur Umsetzungen der Forderungen der UVSV, NiSG, mit unserer zur UVSV 1:1 optimierten WinSolar STREAM Computersteuerungen, dar. Das Inverkehrbringen von ungenügenden UV- Bestrahlungsgeräten wird beanstandet.


    Ein Nutzer oder Nutzerin kann nach Fachpersonal- Beratungen, zu Berechnung der Bestrahlungszeit, mit erstellter Dokumentation laut § 8, nach Freischalung vom UV-Gerät, einfach selbständig die Erythem wirksame Bestrahlungsstärke direkt am JK-Solarium in der Kabine nachträglich verändern. Dadurch werden alle zuvor festgesetzten UVSV Bedingungen zur UV-Bestrahlung somit irrelevant.
    Eine durch die UVSV geforderte, kontrollierte UV-Bestrahlung durch Fachpersonal, ist so nicht möglich.


    Dem Fachpersonal wird durch die JK-Gerätebauart, unmittelbar die Kontrolle laut UVSV Anlage 5 Absatz 5, zur „Einhaltung der Abfolge der im Dosierungsplan festgesetzten Einzelbestrahlungen“ entzogen. Solche SB-Solarien sind strikt durch die WHO, UVSV verboten.


    Durch zu beanstandeten, unvereinbaren Interface- SB-Bedieneinheiten 1. durch NFC Interface mit NFC-Kundenkarte, 2. ein Touchscreen Display außen in der Mitte am Oberteil, 3. das zweiteTouchscreen Display im Bestrahlungstunnel am Kopfende montiert. Die sichtbare NFC –Symbol ist am Oberteil meist rechts angebracht. Laut JK-Gruppe Ergoline Beschreibung Zitat: „Auf einem großem Touchscreen Display können Bräunungsintensität (Senitive / Medium / Intensive) und Komfortpräfenzen oder auch die Wunschbräune durch Personalstyl mit NFC Karte von Nutzern eingestellt werden“. Unverantwortlich zur UVSV! Somit ein kompletter Verstoß zur UVSV § 4 mitAnlage 1, Anlage 5; § 3 mit Anlage 4, und § 7; § 8 wird dokumentiert.



    Kurz vorweg: Schon am 27.September 2017 hatten wir auch mit auf Grund von Solarienbetreiber Beschwerden
    an uns zur unmittelbarer Nähe zu Fitness Studios, die keine Umsetzungen zur UVSV folgten, VTC München zur gesetzlichen Lage ausführlich informiert. Hautsächlich auch, weil JK-Ergoline behauptete, dass dessen Solarien medizinische Geräte sein. Wir hatten VTC aufgefordert, das auf dessen Homepage zu den Behauptungenzu löschen.
    Mit VTC- Antwort vom 07. November 2017 wurde und mitgeteilt das zur Kenntnis genommen wurde und Ihre Homepage abgeändert hatten.


    Zumindest hatte VTC Mündchen erkannt, das JK-Ergoline mit „falschen Karten“ argumentiert hatte.
    Das kann auch mit ein Grund dafür sein, das VTC München das JK- Management gefeuert hatte.


    Das F&G Fitness und Gesundheit Insider Magazin mit der März Ausgabe 2/2019, das mir vorliegt, wird auf Seite 106 das neue Management von JK- Ergoline im Gesprächsform vorgestellt.


    Ab sofort wird Marco Jakobs als CSO (Chief Sales Officer) das Geschäftsführungsteam ergänzen. Der Der neue Peter Althaus, CEO (Vorsitzender) freut sich sehr, auf die Zusammenarbeit mit Marco Jakobs, dem ehemaligen Bob- Olympiasieger. Beide sind sich sicher das Unternehmensziel,optimal weiterentwickeln zu können.

    Die Aufgaben sind aber enorm. Denn die JK-Gruppe mit Nichtbeachtung gesetzlicher Forderungen, vorsätzlicher Verstöße zur UVSV, NiSG, WHO, der Publikationen der EU-SCHEER-o-003 Nov-2016, und der Europäische Kommission Sitizens_sunbeds.de,
    müssen im Grunde alls JK-Solarien neue entwickelt werden. Denn diese sind reine SB-Solarien.


    Mit diesem JK- Solarium-Schrott kann keine Fachkraft in einem Solarium-Betrieb „die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ bedienen. Definiert durch UVSV § 4, Anlage 5, insbesondere Anlage 5Absatz 5 sowie § 5 mit Anlage 6. Zu dem von JK- Ergoline genannten Umschaltungen durch Nutzer, ( Sensitive / Medium / Intensive) wird jeweils keine der UVSV entsprechende Erythemwirksame Bestrahlungsstärke in W/m² benannt und glaubhaft ausgewiesen. Somit ist es dem Fachpersonal unmöglich, nach § 4 Anlage 5, Bestrahlungszeiten zu berechnen!
    Auch das und einiges mehr, wurde der VTC-München schon schriftlich mitgeteilt. Somit ein Inverkehrbringen von JK- SB-UV-Bestrahlungsgeräten auf der FIBO 2019,
    die nicht der UVSV, NiSG, WHO entsprechen ist sehr riskant. Eine VTC- Antwort hierzu steht noch aus.


    Im Weiteren,( morgen oder übermorgen je nach Zeit) werde ich detailliert über die Fehlentwicklungen der JK- Solarien hier berichten das auch schon VTC-München so dargelegtwurden. Dann wird jedem wahrscheinlich klar, warum das alte Management ausgetauscht, gefeuert wurde. Wenn die Branche überhaupt noch eine Zukunft erleben will, sind diese Maßnahmen unumgänglich. Dazu gehört auch, dass der BfB eliminiert oder in einen Neutralität überführt wird. Auf der JK-Homepage ist das neue Management Team schon eingetragen. Kann jeder nachschauen. :thumbup:





    LieberThorsten,


    gerne will Ich Dir fachlich geprägt, in Bezug zur UVSV Deine Frage beantworten…


    Im Zeitalter der UVSV seit 2012, sind 160 W Geräte Schrott. In Bezug zum Strompreise ebenfalls. Sind einfach unrentabel.


    Die „Bräunungsleistung“


    Eine „Bräunungsleistung“ wird hervorgerufen von der UV-Strahlungsleistung, ausgewiesen durch Erythemwirksame Bestrahlungsstärke vom jeweiligen Gerät. Die Anwendung der Erythemwirksamkeit ist abhängig vom Hauttyp der Nutzer und hierzu die jeweils vorgeschriebene Dosierung laut UVSV. Das wird in einem Dosierungsplan pro Nutzer vom Fachpersonal erarbeitet.


    Also so lange Dir nicht die Erythemwirksamkeit in Bezug zur Dosierung verständlich ist, ist es besser Du schließt Dein Studio. Denn das ist um ein vielfaches billiger bei Kontrollen, die zurzeit im Bundesgebiet laufen. Denn Studios werden bei Fehlverhalten mit einem fünfstelligen Betrag abgestraft und können sich dann keine Investitionen mehr leisten.


    Die Kenntnis von Kontrollen bekomme ich per Email, oder SMS. Wobei unsere Kunden uns mitteilten, dass es durch Anwendung von WinSolar STREAM Computersteuerungen keine Probleme gegeben hat. Diese wurden als sehr vorbildlich bezeichnet, weil die Erythemwirksamkeit in Bezug zur Dosierung professionell angewendet wird.


    Also spreche in der Öffentlich nie von Geräte- „Bräunungsleistung“. Denn dadurch wirst Du sofort als Laie erkannt, der den Bezug zur Erythemwirksamkeit einer UV-Quelle, wiederum in Bezug zur Dosierung des jeweiligen Hauttyps, nie verstanden hat.


    Bitter denke mal darüber nach… weitere Erklärungen findest Du hierzu im Forum…



    :thumbup:



    das SB Geschäftsmodell zu eliminieren , ist der Branchen schon sehr lange bekannt. Die es ignoriert hatten, wurden von Behörden sehr teuer weg- honoriert! Wer nicht verstehen will, ist somit Zahlmeister der Branche. So einfach ist das Verständnis zu SB erklärt.


    Aber das wirklich zu verstehen, muss man nun mal auch hierzu, das Hirn einschalten....


    hierzu hatte BFS mit seiner PDF - Veröffentlichung „Solarienregulierung 2-2016“ alles nochmal genau formuliert. Somit jedes Sonnenstudio, Fitness-Studio sollte dieses PDF File genau studieren und dementsprechend handeln.


    Jeder wird blitzartig erkennen können, wie falsch der von Ergoline zitierte Prof. Reichrath Leitender Oberarzt Hautklinik Universitätsklinikum des Saarlandes liegt, der immer wieder bei jeder Gelegenheit von den Ergoline - Dummköpfen zitiert wird. Im Grunde sollen die Sonnenstudios, Fitness- Studios von Ergoline durch immer wiederkehrende Benennung Prof. Reichrath UV –Unsinn verblendet werden, bewusst durch Verharmlosung von Tatsachen der Mediziner, WHO und UVSV. Aber Ergoline ist auch schon in der Vergangenheit noch nie mit Hirn aufgefallen. :thumbsup:


    BFS - Solarienregulierung:




    Jedes Fitness-Studio muss bei Kontrollen durch Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Zählt man den weit überteuerten Einkaufspreis der Ergoline SB-Solarien mit bis zu 50 TEuro hinzu, ist das ein Verlasst pro Gerät, pro Studio von 100.000 Euro. Denn das Solarium wird von den Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit stillgelegt.


    Wie falsch der überhebliche Prof. Dr. Jörg Reichrath Leitender Oberarzt Hautklinik Universitätsklinikum des Saarlandes liegt, hat BFS eindeutig beantwortet. Es gilt nicht die Reichrath Behauptungen, sondern laut Regierung BFS was BFS die WHO festgestellt, vorgeschrieben hat. SB ist strikt verboten. Im Übrigen verweise ich hierzu auf die zahlreichen deutschen Gerichturteile hier hin. Selbst das Verfassungsgericht hat eindeutig SB- Geräte verboten, verbannt. So wenn nun ein Fitness –Studio gegen einen Bußgeldbescheid klagen sollte, ist das ein hoffnungsloses Unterfangen.


    In Deutschland dürfen nur dann Solarien gewerblich eingesetzt, wenn die Regelung der UVSV und NiSG, WHO, EU nachgewiesen und eingehalten werden. Das wird kaum von den meisten Fitness Studio berücksichtigt und stehen somit auf der Abschussliste. Das ist nur noch eine Frage der Zeit.


    Hierzu hatte BFS mit seiner PDF - Veröffentlichung „Solarienregulierung 2-2016“ alles nochmal genau formuliert. Somit jedes Fitness-Studio sollte dieses PDF File genau studieren und dementsprechend handeln. Jeder wird blitzartig erkennen können, wie falsch der Prof. Reichrath liegt, der immer wieder bei jeder Gelegenheit von den Ergoline - Dummköpfen zitiert wird.Im Grunde sollen die Fitness- Studios von Ergoline verblendet werden, bewusst durch Verharmlosung von Tatsachen der Mediziner, WHO und UVSV. Aber Ergoline ist auch schon in der Vergangenheit noch nie mit Hirn aufgefallen. :thumbup:



    BFS - Solarienregulierung:




    Schon 2013 BMU / BFS von Dr. Asmuß Charite Berlin ganz klar sich zur UV -Strahlung geäußert und das in einem PDF File zusammengefasst. Im Grunde müsste damals schon jeder die Bedeutung der fachlichen Anwendung laut UVSV erkennen?


    Es geht um Fachwissen. Daraus kann jeder ernsthafte, seriöser Solarienbetreiber erkennen, wie wichtig es ist, fachorientiert und mit geschultem Wissen zur UVSV, im Sonnenstudio zu arbeiten.


    UV-Strahlenschutz, Erfassung, Wirkung, medizinische Bedeutung





    der das ernsthaft will, braucht nur die tausende Beiträge hier im Forum studieren, um auch die UVSV umzusetzen zu können. Hierzu bräuchte dringend die Branche UVSV-- Konforme Solarien. Diese fehlen aber seit 6 Jahren der Branche. Die eigensinnigen, dummen Solarienhersteller die noch nicht mal im Ansatz die UVSV, WHO verstehen können, produzieren deshalb eigensinnig an der UVSV und somit am Markt vorbei.


    Die Ergoline und auch KBL Solarien sind nur bundleuchtende SB-Solarien (lächerlicheres Spielzug), die beim Einsatz und damit mögliche Kontrollen der Bundesländer ein Bußgeld von bis 50.000 Euro dem Betreiber einbringen werden. Zudem werden diese Solarien dann stillgelegt. Also ein Exitus vom Studio, der so dumm weitüberteuerte SB-Solarien einkauft. Diese SB-Solarien sind verboten: Siehe EU, WHO und UVSV, NiSG und zahlreiche Gerichtsurteile.


    Die traurigste Bilanz einer Branche aller Zeiten, hervorgerufen ausschließe durch „das nichtverstehen der Künstlichen UV- Bestrahlung“... Somit nur durch Dummheit und fehlender Intelligenz. Folge: Der Solarien-Markt ist heute kaum noch präsent und arbeitet auch mitunter, kriminell veranlagt, im Untergrund. Das sehen die Mediziner als pure Köperverletzungen an. Die Bertreiber die das machen, denen ist so oder so nicht mehr zu helfen.


    Zudem fehlt ein Zusammenschluss seriöser Betreiber seit Jahren, die zusammen das Image der Branche erheblich Verbesseren könnten. Auch in dem sie unseriöse Betreiber beim Namen benennen. Aber sowie das aussieht, kann so eine Seriosität in der Branche nicht mehr erreicht werden.


    Auch die jahrelange Aufklärung hier im Forum zur Seriosität im Umgang mit der künstlicheren UV-Bestrahlung, ist kaum angekommen. Schade, die Zukunft wurde durch Dummheit und Unverständnis zugemauert… :thumbup: :!: :!:

    Isi;


    Deine Aussage kann man so interpretieren: Wenn blöde Leute, tatsächlich für blöd verkauft werden sollen. Aber bestimmte Leute sind schon deshalb blöd, weil diese den Kopf nur noch auf der Schulter tragen, damit es oben nicht rein regnet.


    Genau nur diese Leute kann mit unnützen, wertlosen, weitüberteuerten, oft unwirksamen Kosmetik Schund erreichen, die sich zudem schädigen wollen? Diese Produkte sind eher Blender und haben offensichtlich keine dermatologische Überprüfung jemals überstanden?


    Jeder Discounter hat heutzutage, wesentlich bessere und wirkungsvollere Kosmetik im Regal und vor allem wurde diese Kosmetik, dermatologisch überprüft. Werden zudem um 95% billiger angeboten…


    Aber ich versichere Dir, die Sonnenstudio Betreiber lassen sich nicht mehr verblenden…


    Vom Admin:
    Solltest Du nochmal mit so einem Unsinn aufwarten, löschen wir Dich und Deine Beiträge!


    Firmen müssen Ihren Datenschutz zur EU- DSGVO bearbeiten, erweitern, ergänzen. Ist ein Bestandteil zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. :!:



    Zur Geschäftsbedingung, muss zwingend eine zusätzliche DSGVO - Datenschutzerklärung erstellt werden. Hier ein
    Beispielhafter Formulierungsvorschlag auf WinSolar bezogen. Es müssen zwingend alle Daten die gespeichert werden genannt und wie diese verwendet werden, aufgeführt sein:


    Beginn:


    „Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich. „Name“, „Adresse“ Geburtsdatummit Nutzer-Foto, die persönliche UV-Geräte Nutzungs-Daten und den Verlauf der UV- Dosierung Daten, der Kaufmit Verwaltung von Abonnementen und der Abonnementen.- Nutzungsdaten zum Zweck als Nachweis zur UVSV (UV-Schutzverordnung) und bei eventueller medizinischer Nachfragen, in unserer EDV- sicher gespeichert, verarbeitet und angewendet werden. Diese Daten werden nur intern verwendet und nie an Dritte weitergegeben. Nur berechtigte, zugelassene Mitarbeiter können diese Daten überhaupt bearbeiten und einsehen.


    Diese Einwilligung kann jederzeit bei … (Angabe der entsprechenden Kontaktdaten) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.“


    Ende:


    Das reicht vorerst. Tipp: Im Internet zu Firmen DSGVO-Verpflichtungserklärungen gibt es zu genüge. Diese können einfach mal eingesehen und zu den persönlichen Formulierungen herangezogen werden. Es ist im Bedarfsfall wesentlich mehr zu berücksichtigen.


    Mit WinSolar STREAM wird absolut sichergestellt, welcher Mitarbeiter die Daten mit WinSolar bearbeiten darf! Denn Jeder Mitarbeiter hat seinen eigen Login zum WinSolar STREAM System. Das wird vom Inhaber erstellt. Das ist sehr Wichtig für die Sicherheit zum gesamten Betrieb und zur DSGVO. Somit haben überhaupt zur Datenverarbeitung nur bekannte genehmigte Mitarbeiter einen Zugriff. Ein Nachweis hierzu kann jederzeit erbracht werden.


    Dann weiter:

    DSGVO
    Aushang in den Geschäftsräumen um die Kunden zu informieren.


    Hierzu ein Beispiel:

    Unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Daten Ihr Vertrauen in uns ist uns sehr wichtig.
    Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass wir unsere Datenschutzerklärung aktualisiert und eine DSGVO-Verpflichtungserklärung hinzugefügt haben, um besser zu erklären, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.


    Wichtigste Aktualisierungen unserer Datenschutzerklärung


    1. Die Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und mit wem wir
    diese teilen, um eine bestmögliche Kundenerfahrung zu bieten.
    2. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten speichern und schützen und für wie lange wir diese aufbewahren, was unsere Verpflichtung zur Handhabung Ihrer personenbezogenen Daten mit der gebotenen Sorgfalt unterstreicht.
    3. Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten und an wen Sie sich wenden können, falls Sie Bedenken haben sollten, um Ihnen dabei zu helfen, die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten.


    Das alles haben wir in einem verbesserten „Datenschutz- Layout“ für einfachere Lesbarkeit und mehr Transparenz erstellt. Das können Sie jederzeit einsehen. Alle Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.


    Somit die zusätzlich erstellte DSGVO – Datenschutzerklärung zum Betrieb, kann jeder Kunde einsehen, diesem zustimmen oder auch schriftlich, mündlich, Datenerhebung widerrufen.


    Es muss somit nicht extra zur WinSolar Erstberatung mit der daraus resultierende unterschrieben Einverständniserklärung, noch zusätzlich einen Einverständnis zum Datenschutz unterschieben werden. Denn den Grundsatz zum Datenschutz erklärt die Firma in Ihren Datenschutz laut Vorgabe der EU. Ein Verweis auf den firmeneigenen Datenschutz- Erklärung reicht somit aus. :thumbup:


    DSGVO Tipp: Wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, muss der Betrieb einen Datenschutzbeauftragten benennen, beauftragen.


    Nom de Insider;


    Offensichtlich hast du den Sinn zur DSGVO zur Anwendung falsch verstanden?


    Kein Kunde muss nicht extra schriftlich zu einer Datenerhebung zustimmen.Wie mit Kunden- Daten umgegangen wird, legt ein Betrieb in einer DSGVO-Verpflichtungserklärung an. Das ist einen Ergänzung, oder Erweiterung zu den allgemeinen Geschäftsbedingen. Der Datenschutz in der jeweiligen Firma.


    Ein Verweis mit Aushändigung ,auf die Firmen- Datenschutzerklärung, reicht aus. DSGVO ist kein Papier-Monster,


    Bei der Erstberatung mit resultierender Einverständniserklärung hat der Kunde ja zur Erhebung seiner Daten schon zugestimmt, ansonsten könnte kein persönliche Einverständniserklärung zustande kommen. Es reicht ein Verweis auf die Datenschutzerklärung aus.


    Siehe hierzu, zu weiteren Informationen, weiter Im Forumsteil: DIGCOM digitale Communication ….



    Der EU –Datenschutz: EU-Verordnung DSGVO, ist ja schon seit zwei Jahren in allen Funktionen und Forderungen bekannt. Am 25.5.2018 sind nur die Übergangsfristen ausgelaufen und nun EU-Weit geltendes Recht.


    Zur UVSV müssen nun mal viele Nutzer- Daten erhoben und der Datenschutz eingehalten werden. Das steht so auch in der UVSV und ist seit 6 Jahren hoffentlich jedem bekannt. Denn die Datenerhebung ergeben sich aus der Logik der UVSV- Funktionen und Forderungen. Mit WinSolar STREAM ist das alles sehr einfach handhabbar und stellt somit keine Beeinträchtigung dar. Es ist im Ganzen ein professioneller Vorgang, zur fachlich perfekten Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung mit jeweiligem Nachweis hierzu.


    Somit ist die EU- DSGVO, eine Grunddaten - Schutzverordnung für alle Verbraucher, nur noch eine Ergänzung zur UVSV.Deshalb erstellt WinSolar nach der Erstberatung auch eine Einverständniserklärung, die beidseitig per Unterschrift bestätigt wird. Das Einverständnis zur notwendigen Datenverarbeitung wird somit eingeholt.
    :thumbup:


    ab Freitag 25.5.2018 gilt der neue Datenschutz


    Kurz gesagt zum Hauptziel: Sicherheit und Schutz von Personalbezogenen Daten. Diese sind nur Nutzbar mit Einverständnis von den Personen selbst und wenn diese Daten sehr sicher verwaltet und gespeichert werden. Das müssen Betriebe strikt gewährleisten. Vorab erstellte Zustimmungen können jederzeit wiederrufen werden. Betriebe müssen dann auch Daten löschen usw…


    Im Jahr 1995 hielt sich das Lied "Back for Good" der britischen Band Take That 31 Wochen lang in den Charts, Siemens brachte das erste Mobiltelefon auf den Markt, das SMS senden und empfangen konnte, und nur 250.000 Deutsche hatten einen Internetanschluss. So alt sind auch die bisher geltenden Datenschutzregeln in Europa. Heute sind 60 Millionen Deutschen online. Das Internet hat sich rapide gewandelt, jedes Jahr vervielfacht sich die Menge produzierter Daten, ihre Nutzung wird immer komplexer. Eine Anpassung des Datenschutzes war daher überfällig.

    Die Verordnung gilt europaweit


    und soll den Schutz von Daten innerhalb der EU einheitlich gewährleisten. Verbraucherrechte werden gestärkt, indem es künftig etwa ein "Recht auf Vergessen werden" gibt. EU-Bürger dürfen demnach von Unternehmen verlangen, dass die ihre personenbezogenen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Kontonummer oder Kfz-Kennzeichen) löschen, wenn die Speicherung nicht länger notwendig ist oder es einen Missbrauch der Informationen gab.


    Eine weitere wichtige Änderung: Wer sich über die Nutzung seiner Daten beschweren will, kann dies künftig immer im Heimatland und in der eigenen Sprache tun - und muss nicht mehr wie bisher etwa den Dienstsitz eines sozialen Netzwerks wie Facebook beachten.


    Mit WinSolar STREAM werden alle Daten sehr sicher gespeichert und der Zugriff auf die Daten der Kunden regelt der Studiobetreiber mit der WinSolar –Personalverwaltung. Er vergibt pro Mitarbeiter einen Login mit Passwort. So ist jederzeit nachvollziehbar, wer was wo wie gemacht hat.


    Grundsätzlich sollte jeder Kunde die Verwaltung seiner Daten dem Studio zustimmen und dem Kunden mitteilen, dass seine Daten nie das Studio verlassen und seine Daten auch nie zu Werbezwecke weitergegeben werden. Nur zur UVSV-Verwaltungen brauchen wir personenbezogene Daten um schon alleine z.B. die Abfolge vom persönlichen Dosierungsplan zu kontrollieren und einzuhalten. usw… :thumbup:


    Ab Freitag 25.5.2018 gilt der neue Datenschutz

    Kurz gesagt zum Hauptziel: Sicherheit und Schutz von Personalbezogenen Daten. Diese sind nur Nutzbar mit Einverständnis von den Personen selbst und wenn diese Daten sehr sicher verwaltet und gespeichert werden. Das müssen Betriebe strikt gewährleisten. Vorab erstellte Zustimmungen können jederzeit wiederrufen werden. Betriebe müssen dann auch Daten löschen usw…


    Im Jahr 1995 hielt sich das Lied "Back for Good" der britischen Band Take That 31 Wochen lang in den Charts, Siemens brachte das erste Mobiltelefon auf den Markt, das SMS senden und empfangen konnte, und nur 250.000 Deutsche hatten einen Internetanschluss. So alt sind auch die bisher geltenden Datenschutzregeln in Europa. Heute sind 60 Millionen Deutschen online. Das Internet hat sich rapide gewandelt, jedes Jahr vervielfacht sich die Menge produzierter Daten, ihre Nutzung wird immer komplexer. Eine Anpassung des Datenschutzes war daher überfällig.


    Die Verordnung gilt europaweit


    und soll den Schutz von Daten innerhalb der EU einheitlich gewährleisten. Verbraucherrechte werden gestärkt, indem es künftig etwa ein "Recht auf Vergessen werden" gibt. EU-Bürger dürfen demnach von Unternehmen verlangen, dass die ihre personenbezogenen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Kontonummer oder Kfz-Kennzeichen) löschen, wenn die Speicherung nicht länger notwendig ist oder es einen Missbrauch der Informationen gab.


    Eine weitere wichtige Änderung: Wer sich über die Nutzung seiner Daten beschweren will, kann dies künftig immer im Heimatland und in der eigenen Sprache tun - und muss nicht mehr wie bisher etwa den Dienstsitz eines sozialen Netzwerks wie Facebook beachten.


    Grundsätzlich verlangt die Verordnung auch, dass Dienstleister im Netz - vom Reisebüro bis zum Onlinehändler - ihre Portale von vornherein so einstellen, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Bisher war es oftmals so, dass die Kunden erst in die Verästelungen eines Menüs vordringen mussten, um der umfangreichen Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Stichworte für diese Änderungen sind "Privacy by Design" (privatsphärenfreundliche Gestaltung) und "Privacy by Default" (Voreinstellungen im Sinne des Datenschutzes).


    Wer was tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein? Wer ist betroffen?


    Alle Betreiber von Internetseiten und Diensten, die Personendaten wie Namen, Kontonummern und E-Mail-Adressen erheben und verarbeiten - egal ob Unternehmen oder Sportvereine, Handwerker oder Blogger.


    Was müssen Betreiber tun? Fachanwälte raten Betreibern kleiner Websites dazu, sich einen Überblick über sogenannte Plug-ins zu verschaffen, die auf der eigenen Website im Hintergrund laufen und womöglich personenbezogene Nutzerdaten wie IP-Adressen speichern. Wenn diese Programme nicht gebraucht werden, sollten sie deaktiviert werden. Außerdem braucht es zusätzlich zum Impressum eine Datenschutzerklärung, die mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform ist. Eine solche Erklärung lässt sich mit Online-Instrumenten erstellen.


    Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten? Eine speziell zur Überwachung des Datenschutzes ausgebildete Person brauchen alle Firmen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind.


    Risiken für Nutzer Bei Nutzungsbedingungen einfach auf "Zustimmen" zu klicken, sollten Nutzer vermeiden. "Grundsätzlich kann es sein, dass Anbieter unter dem Vorwand der DSGVO versuchen, sich mehr Rechte einzuräumen", rät die Verbraucherzentrale NRW. Eine vorschnelle Einwilligung könnten Nutzer jederzeit widerrufen. Ein Missbrauch von Daten kann bei den Landesdatenschutzbehörden gemeldet werden.
    :thumbsup: :!: :thumbup:



    sonnemo;


    Was ist denn mit Dir passiert? Seit wann interessierst Du Dich für Österreichisches Recht zu dessen Solarienverordnung? Willst Du als Ostfriese in Österreich ein Studio eröffnen?


    ?( :?: ?(


    Die österreichische Solarienverordnung mit Fassung 23.5.2018 hat absolut nichts mit der deutschen UVSV zu tun… In Österreich braucht man eine Genehmigung zum Betreiben von einem Studio. In Deutschland nicht. Beide Vorschriften haben gelten immer nur in den jeweiligen Ländern.


    Ich vermute, Du hast da richtig was verwechselt oder warst beim Lesen nicht ausgeschlafen?


    Also keine Änderung zur UVSV…


    Zur UVSV seit Inkraftsetzung, hat sich absolut nichts geändert. Was aber bemitleidenswert ist, das die UVSV und deren Sinn zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung bis zum heutigen Tag von der Branche immer noch in weiten Teilen, nicht verstanden und deshalb die Funktionen hierzu nicht umgesetzt wurden. Eine Besserung zum Professionellen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung, ist also auch in Zukunft nicht zu erwarten… Es fehlen die Intelligenzen hierzu. :thumbup: