Ich würde mal die Funktion des Kritikers übernehmen und deine Aussagen mal "nacharbeiten"
1.) das heisst "Design" und nicht "Designe", genaus wie es "Chance" und nicht "Change" heisst, sorry das stört mich schon lange!
2.) Wenn man eine Analyse macht, dann werden unabhängige Punkte nicht multipliziert, sondern addiert, da die Bewertungspunkte sonst nicht voneinander unabhängig sind Die einzelnen Kriterien kann man dann unterschiedlich gewichten, dann darf man die erreichten Punkte mit einer Gewichtung multiplizieren. Du hast aber beide Punkte als gleichwertig betrachtet, somit hat Ergoline in deiner "Analyse" 10 von 20 möglichen Punkten erreicht.
3.) Über Design lässt sich grundsätzlich streiten, ich finde beispielsweise, dass ein weißes, medizinisch wirkendes Design unpassend und unglaubwürdig ist. Bei mir gäbe es somit keine 4 Punkte
4.) "Wir werden Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen" ... Diese Unterstützung sprichst du Ergoline komplett ab. Das sehe ich völlig anders. Die Aufgabe des Herstellers ist nicht, den Betreiber zu kontrollieren ob er denn ausschließlich Fachpersonal einsetzt, welches sich dann an die gesetzlichen Vorgaben hält oder ob die Kunden alle einen Hauttyp-Test mit Dosierungsplan erhalten. Die Aufgabe des Herstellers ist dafür zu sorgen, dass die Altgeräte umgerüstet werden können und alle Neugeräte gesetzeskonform sind. Außerdem muss der Hersteller dafür sorgen, dass alle Geräte gesetzeskonform vermessen sind und entsprechende Zertifikate ausstellen. Was genau hat denn Ergoline aus deiner Sicht nicht erfüllt?
5.) Die Nutzung von "erythemalen Wert" zur Beschreibung der maximal zulässigen erythemwirksamen Bestrahlungsstärke halte ich für in Ordnung. Ich denke jeder Betreiber hat es verstanden, du ja offensichtlich auch. Damit ist die Aussage auch nicht falsch, sondern vollkommen korrekt! Denn nirgendwo behauptet Ergoline, dass ein Gerät exakt (!) 0,3 W/qm hat. Ich würde sagen, das ergibt volle Punkte!
6.) Das Thema Schulung geht Ergoline im Prinzip gar nichts an, da der Herstteler (!) kein Schulungsanbieter ist. Was du meinst ist die AfB, welche ein Teil des Bundesverbandes ist. Der Verband ist aber nicht, wie du das immer darstellst, Ergoline. das ist nicht das Gleiche! Überhaupt zu behaupten, dass AfB die Prüfung nicht bestanden hätte, halte ich für eine sehr gewagte These. Wenn du mich fragst, hätte die AfB niemals die Akkreditierung bekommen können, aber nur weil ihr die gebotene Unabhängigkeit fehlt, nicht weil sie zu dumm sind! Jedenfalls gehört dieser Punkt niemals in deine Herstellerbewertung, KBL hat ja soweit ich weiss auch keine Akkreditierung!
7.) Was ist denn am Abschnitt Informationspflichten denn falsch? Und vor allem, was hat Ergoline damit zu tun? Wie und warum will denn Ergoline sicherstellen, dass der Nutzer gesetzeskonform beraten wurde??
8.) UVSV-Einhaltung ist für dich gleich null. Versteh ich jetzt nicht! Der Hersteller hält sich definitiv an die maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke, mir ist kein gerät bekannt, was nicht 0,3 konform (also du weisst schon, erythemwirksame Bestrahlungsstärke und so) ist. Beauty Select genauso wie Sonnenengel halte ich für grenzwertig, da hiermit keine Dosierung gemäß Dosierungsplan mehr möglich ist. Ob diese Unterdosierung (nix anderes ist es ja) erlaubt ist, muss sich zeigen und ist bisher nicht eindeutig geklärt. Ich kann dir aber versichern, dass die Kunden die Funktion toll finden
9.) Deine Vermutung, dass 0,3 doch überschritten werden könnte, kannst du nicht nachweisen, du willst doch deine wertvolle Analyse nicht auf Vermutungen oder Halbwahrheiten stützen oder doch?
10.) Das Thema Chipkarte ist glasklar und eindeutig. Die Chipkarte gehört zum Lampensatz. Wird die Chipkarte verändert oder gehört sie nicht zum passenden Lampensatz ist das Gerät technisch verändert und darf aus mehreren Gründen so nicht betrieben werden. Das gleiche gilt, wenn ich andere Vorschaltgeräte einbaue oder sonstwie technische Veränderungen vornehme. Ich glaub das weisst du schon ganz genau oder?
Damit haben wir 70% gesetzeskonformität, weil das Thema Sensor und Beauty Select rechtlich ungeklärt ist. UVSV-Verständnis kann man nicht bewerten, wenn dann müsste es volle Punkte geben, da kein echter Verstoß bekannt ist. Und Vertrauen kann man mit Sicherheit nicht in Punkte zusammen fassen. Dein Vertrauen in Ergoline ist offensichtlich 0, das kann mehrere Gründe haben, vielleicht vor allem, weil du keine Schnittstelle zum Gerät bekommst. Ich für meinen Teil habe großes Vertrauen in Ergoline. Die Geräte sind top, leicht zu warten und vernünftig zu bedienen. Meine Kunden sind damit mehr als zufrieden. Vertrauen ist da!
Zuletzt muss ich nochwas zu deiner Anmerkung sagen:
Deine Software kann noch so toll sein, obwohl das UI furchtbar ist, aber eine Sonnenbank darf mit Sicherheit nicht mehr als 0,3 W/qm (maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke- im Fall, dass du nicht weisst, was gemeint ist) haben. da hilft auch nicht, wenn ich die Dosierung reduziere und damit der Dosierungsplan stimmt. Das Gerät ist und bleibt verboten. Da hilft auch die Beste Software nicht. Dieser Satz macht deine Arbeit der letzten Jahre zunichte, dieser Satz zeigt, dass du bereit bist, gesetzliche Grenzen zu überschreiten. Du brauchst damit gar nichts mehr erzählen, vor allem nicht anderen Leuten irgendwelche Sachen andichten!
Wenn mir vor 3 Jahren einer gesagt hätte, dass du heute solchen Unsinn erzählst, wahrscheinlich nur um des Schreibens willen, hätte ich es auch nicht geglaubt. Offensichtlich merkst du nichtmal, dass dir hier niemand mehr zuhört, geht auch gar nicht, steht eh in jedem Post das Gleiche. Aber einer muss dich ja mal wieder auf den Boden holen...