Beiträge von sunshower

    Es gab mal eine Diskussion, warum der BfB nicht auf die Hersteller verzichten kann. Es ging damals um das liebe Geld. Ich denke der "Verein der Solarienbetreiber e.V." stirbt, weil er kein Geld hat.


    1. Inhalt: Die inhaltliche Ausrichtung der Webseite und der hier verfügbar gemachten "Werbetexte" ist vollkommen uninteressant und am Interesse der Adressierten vorbei. Der Zweck des Vereins lt. Satzung ist die "Unterstützung der Studiobetreiber"... Wie soll mcih jemand unterstützen, der nichtmal seine eigenen Werbemittel gestalten kann?


    2. Gestaltung: Sorry, aber ein 10jähriger kann diesen 6-seiter mit Word 97 gestalten. Die Webseite hat das optische Erscheinungsbild von 2003


    Damit schließt sich der Kreis. Ich kann nur vermuten, dass der Verein kein Geld hat um diese essentiell wichtigen Sachen von Fachleuten(!) gestalten zu lassen. Inhaltlich sollte der Verein sich klar werden, was er sein will und was er aussagen will. Auch das reine Stützen auf Vitamin D hilft überhaupt nicht.
    Ich denke der Verein hat auf diese Weise überhaupt keine Chance sich zu bewähren. Er spricht kaum jemanden inhaltlich an und die Optik ist grauenhaft.
    Damit werden die Solarienbetreiber wohl weder Gefallen finden, noch wir die Sache "explodieren", höchstens implodieren!


    Übrigens Elektra, sobald du deine Finger im Spiel hast, ist der Verein völlig verloren, dann nämlich ist es das gleiche wie beim BfB, nur statt Ergoline beeinflusst Winsolar den Verein. Das war glaube ich genau das, was nicht gewollt war.

    Deine vorgestellte „Bessere Lösung“ ist erst mal wesentlich preiswerter und sehr gut. Ältere Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten sind somit noch wie vor, sehr gute „Dienstgeräte“, auch schon deshalb weil die Erythemwirksamkeit laut Röhren- Datenblatt um 30 % nach 50Std. nachlässt und sich bei 0,21 W/m² einpendelt. Somit eine Goldgrube zum kaufmännischen hin gesehen. Siehe hierzu auch das „Thema Bräunungs- Rezepte“ weiter unten…. Ich konnte wie auch immer noch nie verstehen, dass dubiose Händler diese Solarien dem Studiobetreiber ausreden wollen… Denn zur UVSV und zum kaufmännischen hin gesehen, ist der Einsatz von solchen Solarien als perfekt anzusehen.

    Kannst du die These 30% nach 50 Std rechtssicher nachweisen? Ich halte diese Aussage für sehr sportlich. Es wäre interessant zu sehen, wie sich ein Kontrolleur im Studio verhält, wenn ich die Dosierung auf 0,21 statt 0,3 anwende. Selbst wenn ich mit einem Solarmeter komme, befürchte ich, dass diese als nicht geeicht angesehen wird und dessen Messwerte nicht akzeptiert werden.

    Es wäre auch sehr Sinnvoll, wenn neue Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet werden. Dann sind diese im Einkauf für ein Studio sehr preiswert, Leistungsreduziert und der Solarienbetreiber ist „Herr seiner Kundenbestrahlungen“ mit allen bekannten Parametern ohne irgendeine Beeinträchtigung. Der Markt wird es ohnehin bald einfordern…

    Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Genauso wie ich nicht nachvollziehen kann, wie du aus einem Gerät mit weniger Leistung und damit verbundener längerer Besonnungszeit einen "Goldgrube" machst. An anderen Stellen erklärst du immer, wie kritisch und aufgeklärt der Kunde schon ist, aber hier bist du der Meinung ich kann den Kunden betrügen, indem ich ihm die gleiche Leistung für mehr Geld verkaufen kann. Ist zwar ne tolle Idee aber ob der Kunde das akzeptiert halte ich für zweifelhaft. Deshalb und aus oben genannten Gründen halte ich EVGs für die einzig sinnvolle Methode, dem Kunden eine gleichbleibende gute Leistung für sein Geld anzubieten.


    Das zum Thema von Dir angesprochenes: „Die Gleichmäßigkeit und Einhaltung der Obergrenze kann mit einem geeigneten Breitbandradiometer gesichert werden“ sollten wir nun vertiefen… Das ist sehr gut… Auch deshalb habe ich hierzu ein neues Thema aufgemacht… Es geht dabei nicht um eine Neuvermessung vom Solarium, sondern um eine fachliche Überprüfung von relevanten Parametern mit Werte. Auch jede einzelne Röhre kann hiermit auf Leistungsabfall überprüft werden. Das ist auch die einzige brauchbare Möglichkeit, die Einhaltungen zu allem zu überprüfen. Im Zweifelsfall, kann dann der Hersteller kontaktiert werden und muss dann hierzu Stellung nehmen…

    Dann freue ich mich auf denjenigen, der damit das erste Mal bei einer Kontrolle seine "Überdosierung" begründen will. Freiwillige vor! Ich möchte das jedoch nicht sein.

    Niemand schreibt hier irgendwem was vor. Keiner bei Ergoline hat gesagt, ich müsse (!) die Software nutzen. Rein gefühlsmäßig gibt es da ganz andere Leute, die hin und wieder behaupten, jeder Betreiber müsse seine Software nutzen und die damit verbundene Steuerelektronik ;-)


    In Sachen Beauty Select gebe ich dir teilweise recht.
    1. Halte ich es für essentiell wichtig, dass der Hersteller eine klare Aussage zur Erythemwirksamkeit der einzelnen Einstellungen trifft. Wobei "Pure Beauty" und "Sun & Beauty" klar sind. Die Zwischenstufe fehlt allerdings und die sollte man als Betreiber schon zuverlässig wissen. Du hast aber eines nicht beachtet:
    2. Solange man von einer maximalen Bestrahlungsstärke von 0,3 ausgeht, darf man völlig problemlos unterdosieren. Einzig die Einstellung "Pure Beauty", nämlich ausschließlich Collagen, ist da als fragwürdig einzustufen. Im Übrigen, wenn die Brandenburger Behörden dieses Thema so einschätzen wie du, dann hatten sie auf Ihrem Weg alle Sensorgeräte aus dem Verkehr gezogen. Ganz so streng ist die UVSV aber nicht. Solange du keine Überdosierung machst, ist das ganze weitestgehend ok. Zwar nicht genau aber gesetzeskonform. Im Übrigen ist so gut wie jede Besonnung eine Unterdosierung, da wohl kein Gerät zu jeder Zeit exakt 0,3 hat.


    Im Übrigen wäre so eine Zulassungnummer durchaus eine sinnvolle Geschichte. Denn nur so kann verhindert werden, dass jede Hohlbirne aus jedem x-beliebigen Gerät ein anderes umbaut, anschließend sein Gerätebuch umschreibt und der Meinung ist, das wird schon irgendwie so hinhauen. Du glaubst sicher nicht, was für lustige Sachen in der Branche dem Kunden angeboten werden. Ich halte da eine Beschränkung des Gerätes auf das, was der Hersteller irgendwan mal gebaut und gemeint hat für duchaus angebracht. Wenn man sein Auto tiefer legt, muss man das schließlich auch beim TÜV eintragen lassen.


    Das du gern gegen Ergoline schießt ist ja mittlerweile bekannt. Aber die Beauty-Select-Geräteserie ist durchaus halbwegs uvsv-gerecht, was man von den Sensor-Geräten ja nun nicht sagen kann. Unabhängig davon sind die beim Kunden durchaus beliebt. Wie gesagt der Kunde ist durchaus bereit für das Gerät tief in die Tasche zu greifen.



    Deine Einschätzungen zu MySQL sind leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Da hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Quick & Dirty sind lange vorbei. Und dass nur Studenten an dem Ding rumfrickeln ist jetzt ein Witz oder? Ich mach mal ne ganz schlaue Vermutung: Dein Forum läuft auch auf MySQL?

    Also bezüglich der Sunlync-Software hast du absolut recht. Unabhängig von dem schrecklichen Nutzerinterface, was meines erachtens unbedienbar ist, fehlen natürlich sämtliche UVSV Umsetzungen. Ganz lustig fand ich die Frage wie man mit Hilfe der Software den Hauttyp bestimmt und auch dokumentiert. Du hättest dich dabei wohl im Grabe noch umgedreht ;-)
    Ich muss dir aber dahingehend widersprechen, dass MySQL, also Open-Source-Datenbank nicht für seriöse Geschäftsunternehmen einzusetzen ist. MySQL gehört meines Wissens zu Oracle und gilt wohl als meist verbreitetes relationales Datenbanksystem weltweit. UNd warum Oben Source schlecht sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich weiss ja nicht, was du als Datenbanksystem verwendest, kann ja deinen Aussagen zu Folge nur der MS SQL Server oder Oracle sein, aber deine Aussage "Daten können nie verloren gehen" halte ich für extrem abenteuerlich.


    Bzgl. der Fitnessbranche bin ich ganz und gar nicht deiner Meinung. Ich denke genau wie in der Sonnenbranche bewegt sich dort gerade gar nichts. Ich habe überhaupt keine Innovationen gesehen, im Gegenteil, ich habe nur viel heiße Luft gesehen!


    Zum Thema Beauty Select, was du sicher mit Knöpfchen-Einstellung meinst, gebe ich dir zum Teil recht. Na klar wäre es klasse, wenn man die Einstellung personalgesteuert festlegen könnte. Da sind wir aber noch sehr weit entfernt. Ich konnte ja nichtmal die Bestrahlungsstärken bei den unterschiedlichen Einstellungen erfahren. Bei einer Dosierung muss also immer von 0,3 ausgegangen werden. Das ist schade! Aber andererseits sind das genau die Geräte, die der Kunde derzeit haben möchte und dafür auch bereit ist, tief in seine Tasche zu greifen.


    Wenn ich dagegen KBL oder Luxura sehe. Denen fällt ja nunmal gar nix ein! Die Geräte bei Luxura sind die gleichen wie vor 10 Jahren und KBL fällt in erster Linie durch billiges Plastik mit LED aufgehübscht auf. Auch sind die Geräte abartig tief, sodass man mit einer 2,50er Kabine schon Probleme bekommt.


    Insgesamt muss ich sagen, dafür dass die Branche überall für tot erklärt wird, war gerade bei Ergoline ziemlich viel Betrieb. Mir haben die meisten Geräte gut gefallen, klar der Stromverbauch bleibt zu hoch, das Sensorthema ist immernoch nicht vom Tisch und die NFC-Technik ist völliger Blödsinn, aber gerade das Thema Beauty Select finde ich hochinteressant.

    Diesmal muss ich klar zustimmen. Die UVSV war lange überfällig. Auch eine freiwillige Zertifizierung war völlig zwecklos, da diese nur diejenigen mitgemacht haben, die nicht zu den "schwarzen Schafen" der Branche gehörten. Die SBler und die mit den Extrem-Röhren und den Sonnenbränden nach 8 MInuten, sind das Branchenproblem und genau für diejenigen ist die UVSV und das ist richtig so. Diese Kasper, die keine Ahnung haben und keinen Willen sich fehlendes Fachwissen anzueigenen, genau die müssen vom Markt verschwinden. Dann ist sicher unser Image immernoch nicht besser, dafür können die vernünftigen vielleicht wieder Geld verdienen.


    Dafür war aber die freiwillige Zertifizierung Nonsense. Kein Kunde interessierte sich damals für die Zertifizierung, genauso wie heute keinen "Sonnen ok" interessiert. Der Kunde denkt nur, hab ich mich einmal verbrannt, verbrenne ich mich immer. Diese Kunden sind auf Jahre verprellt. Genau deshalb brauchen wir die UVSV.


    Elektra: im Übrigen hast du das Forum gegründet, weil du damals im anderen Forum wegen deiner Art und Weise, verbunden mit deiner ununterbrochenen Werbung rausgeflogen bist, bzw vertrieben wurdest.


    Dein Kläger gehört genau zu diesen Kaspern, die vom Markt verschwinden müssen. Genau diese zerstören das Geschäft der guten Studiobetreiber. Diejenigen, die meinen ich weiss alles besser, finde vielleicht ein Schlupfloch oder die denken das interessiert mich alles nicht, genau diejenigen sorgen direkt und indirekt für den Untergang der Branche. Nicht er sondern das Gericht hat der Branche einen Gefallen getan!
    Auch kann ich nicht erkennen, was das Urteil der BRanche bringen soll. Alles was da drin steht, ist jedem Studiobetreiber klar. Jeder weiss, dass es kein SB mehr gibt, jeder weiss, dass man mit Teil-SB nicht durch kommt. Deine "Unverbesserlichen" wissen das auch und machen das mit voller Absicht. Die lächeln müde über das Urteil und machen genau an der Stelle weiter. Und warum? Weil es sich lohnt. Solange das so ist, ändert sich nix. Und das kann eigentlich nur der Kunde entgültig entscheiden! Nur wenn der Kunde kein SB mehr akzeptiert, dann ändert sich das mal.

    Tak: Is doch wurscht, was in §3 Absatz 2 Nummer 1 genau steht. Entscheidend ist, was in §4 Absatz 2 steht. Dort steht klar, dass 2er SB kein Fachpersonal benötigt wenn VOR der BestrahlungsSERIE der Dosierungsplan erstellt wurde, die Schutzbrille ausgehändigt wurde, der Kunde in die Bedienung eingewiesen wurde, die Hauttypbestimmung gemacht wurde und so weiter...


    Also wenn das nicht klar formuliert ist, was dann?

    @ Eli: Elektra hat hier einen grundsätzlichen Denkfehler. Er glaubt, ein Paragraph kann einen anderen nicht einschränken. So ist aber die gesamte deutsche Gesetzgebung nicht. Selbst Grundrechte werden durch andere Paragraphen beschränkt und sind hinterher trotzdem gültig. Der Ausnahme-Paragraph schränkt die vorangegenen (nicht nur den Schutzbrillen-Teil) ein und das wird sogar noch explizit erwähnt. Du hast das schon ganz richtig erfasst. Ein schönes Beispiel ist der §622 BGB, welcher die Kündigungsfristen zw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Dort steht in Punkt 1, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15ten oder zum Ende des Monats beträgt. In Punkt 2 steht dan,, dass aber wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre dauert, der AG nur noch zum Monatsende kündigen darf. Bei 5 Jahren wird sogar der Zeitraum verlängert. Zusätzlich kann der Paragraph sogar durch einen Tarifvertrag ganz ausgehebelt werden. Gemäß dem Denkfehler von Elektra wären im besagten §622 alle folgenden Punkte nach 1. nur Papierverschwendung, da nicht gültig. Ich denke aber jeder hier wird wissen, dass die Regelungen sehr wohl gültig und vor Gericht auch angewendet werden, oder?


    Also die Ausnahmeregelung beschränkt die vorangegenen Paragraphen und Punkte und zwar unter der Bedingung, dass nur 2 UV-Geräte an einem Ort (!) betrieben werden. Der Paragraph nimmt aber eindeutig keinen Bezug zum NiSG, demnach U18 Verbot gilt. Und das Thema wird dann schwierig zu lösen. An der Schutzbrille wird die Regelung aber nicht sterben.


    Jedenfalls ist das Thema Schutzbrille ein viel disutiertes Thema, wobei wie du schon richtig erkannt hast, es eigentlich kein Disukssionsthema gibt.
    Leider gibt es da noch einige andere Themen, die Elektra zum interpretieren anregen. Ich rate jedem, auf seinen eigenen Verstand zu vertrauen. Die UVSV ist in seinem Wortlaut klar und deutlich. Alle Pflichten sind klar und deutlich formuliert. Ob

    Er hat für mich weder Anerkennung noch Hochachtung verdient.


    Er hat sich klar gesetzeswidrig verhalten. Dafür kann ich kein Mitleid empfinden. Wir alle müssen mit der UVSV umgehen und neben vielen guten auch einige sinnfreie Paragraphen umsetzen. Er hat offensichtlich genau gewusst, was er tut. Er hat sich also vorsätzlich den Bestimmungen widersetzt. Ich hoffe die Geschichte war richtig teuer!

    Wie man so sich auf eine Schutzbrille versteifen kann ist mir unerklärlich:


    Ich zitiere die UVSV:
    "Wer nicht mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte an einem Aufstellort betreibt, kann von ABsatz 1 Satz 1 Nummer 1 abweichen, wenn durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Nutzung der UV-Bestrahlungsgeräte nur möglich ist, wenn der Nutzerin oder dem Nutzer vor Beginn jeder Bestrahlungsserie gemäß Anlage 5 Nummer 3 das Angebot, das in §3 Absatz 2 Nummer 1 geregelt ist, sowie die Angebote, die in ABsatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 geregelt sind, durch Fachpersonal unterbreitet werden."


    Das Thema Schutzbrille ist in §3 Absatz 2 Nummer 1 geregelt.
    Also der Paragraph heisst bezogen auf die Schutzbrille, dass der Nutzer VOR jeder Bestrahlungsserie eine Schutzbrille angeboten bekommen mus.


    Also ist das Thema Schutzbrille damit ein für alle mal beendet? Der Nutzer muss bei Ausnahme-SB keinesfalls ständig von irgendjemandem die Brille in die Hand gedrückt bekommen.


    Hat aber weiterhin nix mit dem NiSG zu tun.

    Tja, also das was ich gelesen habe besagt eindeutig was anderes.


    Der Betreiber hatte 7 Geräte im SB. Geklagt hat er dann auf alles mögliche, unter anderem fühlte er sich ungerecht behandelt gegenüber der Ausnahmeregelung. Das Gericht hat eindeutig klar gemacht, dass er keinesfalls mit seinen 7 Geräten SB betreiben darf. Jeder der die UVSV gelesen hat, hat das verstanden. Nur er wollte das offenbar nicht einsehen. Das Gericht hat klar gemacht, dass er an diesem besagten Standort, nämlich nur darum ging es in dem Prozess, ansonsten hätte er eine erneute Klage anstrengen müssen, nicht unter die Ausnahmeregel fällt und das Verbot auch keinem Berufsverbot gleicht. Das Gericht hat klar gemacht, warum, und weshalb das so ist.


    Ich will nicht falsch verstanden werden, daher hier nochmal klar und deutlich:
    SB gibt es nicht mehr und Ausnahme-SB ist kaum umsetzbar. Das steht aber nicht in diesem Urteil! Im Gegenteil Ausnahme-SB ist noch nirgendwo in seiner Reinform angegriffen worden, ob wohl es sicher möglich wäre. Nochmal, hier ging es klar um SB mit 7 Geräten!


    Im Übrigen, weil ja hier gern auf der Schutzbrille, welche durch Personal übergeben werden solle rumgeritten wird:
    Es steht geschrieben, dass jeder Nutzer vor Nutzung eines UV-Gerätes eine Schutzbrille ausgehändigt werden muss. Das heisst aber nicht, dass vor JEDER Nutzung der Nutzer eine Brille ERNEUT ausgehändigt werden muss. Gemäß dem reinen Gesetzestext reicht die Übergabe vor der ersten Nutzung.


    Das spielt aber in Sachen NiSG keine Rolle.


    Elektra: Dass der Betrieber die Klage verliert war sonnenklar und ist auch nicht überraschend. Aber Ausnahme-SB ist in bestimmten Fällen möglich. Z.B. als Zusatzgeschäft beim Friseur oder ähnliches. Das steht explizit genau so in diesem Urteil. Ich weiss ehrlich nicht, was du immer speziell mit mir hast. Ich denke deine Forenregeln untersagen explizit das persönliche Angreifen und beleidigen??

    Paula, ihm wurde der Betrieb untersagt, weil er zwei Geräte im Erdgeschoß und fünf weitere im Obergeschoß betrieben hat. (Siehe Nr 1)


    Das ein Betreiber nicht zeitweise Geräte abschalten kann um als Ausnahme-SB zu gelten ist breits hinlänglich diskutiert. Er hat also SB mit 7 Geräten betrieben. Und genau darum geht es in diesem Urteil. ALLE Aussagen beziehen sich auf SB mit 7 Geräten!


    Keiner zweifelt an der Tatsache, dass SB verboten ist. Abgesehen von der Ausnahmeregelung. Ob die Ausnahmeregelung umsetzbar ist, ist weiterhin stark zu beweifeln, da es keine mir bekannte technische Sicherung gibt. Es steht aber nirgendwo in diesem Urteil, dass die Ausnahmeregel verboten ist, im Gegenteil sie ist explizit vorgesehen! Darüber kann sich das Gericht nicht hinwegsetzen, schließlich steht die Ausnahmeregel ja auch in der Verordnung.

    Ne das steht da eben genau nicht!


    In dem Urteil geht es um einen SB-Betreiber, der sieben Geräte im (Teil-)SB betrieb. Er machte für sich unter anderem geltend, dass er unverhältnismäßig benachteiligt gegenüber der Ausnahmeregelung wäre. Das hat das Gericht verneint. Er hat bei mehr als 2 Geräten selbstverständlich Fachpersonal vorzuhalten.


    Ich zitiere: "Wenn nach § 4 Abs. 2 UVSV das sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UVSV ergebende
    Erfordernis der ständigen Anwesenheit von Fachpersonal dann entfällt, falls an
    einem Aufstellungsort nicht mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betrieben werden,
    so liegt darin jedenfalls insoweit kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
    (Art. 3 Abs. 1 GG), als diese Regelung solchen Betreibern zugutekommt, die die
    Möglichkeit zur Benutzung von Solarien lediglich als Annex zu einer anderen, im
    Vordergrund stehenden Leistung anbieten... "


    Außerdem:
    "Dass der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 UVSV auch reine Sonnenstudios
    unterfallen, sofern sie an einem bestimmten Aufstellungsort nicht über mehr als zwei
    derartige Geräte verfügen, stellt das Ergebnis nicht in Frage, da „klassische Sonnenstudios“
    (d.h. solche, bei denen die UV-Bestrahlung dem Haupterwerb der Inhaber
    dient) typischerweise über vier oder mehr derartiger Geräte verfügen (BR-Drs.
    825/10, S. 57)"


    Ich weiss nicht, was es an diesen klar formulierten Aussagen nicht zu verstehen gibt.

    Tak: Du hast vollkommen recht. Ich bezweifel auch, dass es eine echte technische Lösung gibt. Jedenfalls mit einer einfachen Chipkarte geht es nicht.


    Elektra: Ich wo du hernimmst, dass der Kunde, welche eine Beratung grundsätzlich ablehnt, diese Ablehnung bei jedem Besuch erneut dokumentieren muss, wenn ich dieses bereits beim ersten Besuch getan habe. Wobei ich für mich sagen kann, dass ich den Kunden wieder erkenne, daher weiss ich auch genau, dass es ein sinnloses Unterfangen wird, den Kunden erneut beraten zu wollen. Abgesehen davon, dass Frau Baldermann mit dem Kopf schütteln würde, was du aus ihren Aussagen machst, ist deine Auslegen nicht ansatzweise niedergeschrieben. Im übrigens merkt man daran, wie realitätsfremd manche Aussagen von dir sind. Gern lasse ich mich aber eines besseren belehren, indem du mir 1 Studio nennst, welches tausende (TAUSENDE) Kunden hat mit nur 2-3 Ablehnungen pro Jahr(!). Wenn du mir ein Studio nennst, rufe ich dort an und frage, wie er das denn macht. Dann mache ich das hinterher ganz genauso! Ich denke das wirst du nicht können.


    Im übrigen bist du derjenige, der den Vergleich zur StVo nicht versteht. An die StVo müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten. Die UVSV gilt für alle Studiobetreiber, aber nicht für den Kunden. Es gibt also zwei Parteien mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Die gibt es nunmal in der StVo nicht. Deshalb kannst du diesen Vergleich einfach nicht bringen.


    Ist aber trotzdem sehr nett, dass du dich auf mein Niveau herablässt, weil ich so sachlich schreibe. Es wäre toll, wenn du das auch machen würdest.
    "So sieht tatsächlich ein professioneller Solariumbetrieb aus. Das hat aber auch damit zu tun, dass der Kopf der das Studio führt, das Gewollte zur Gesetzgebung auch tatsächlich verstanden hat. "
    Den Satz beziehst du ja offensichtlich auf mich. Und offensichtlich bist du der Meinung das ich meine Geschäfte nicht professionell führe, da ich ja offensichtlich nicht in der Lage bin, einfach Texte zu lesen und zu verstehen. Vielleicht solltest du dich etwas gewählter ausdrücken. Ansonsten kannst du hier auch deine Winsolar-Werbung einstellen, denn wer will schon mit einem Softwarehersteller zusammen arbeiten, der einen bei nächster Gelegenheit mal beleidigt.

    Das ist eindeutig. Das bedeutet, jeder Bürger hat ein Recht auf Ablehnung. Das steht zwar nicht in der UVSV so drin, denn das ist ein Grundrecht der Bürger überhaupt. Nur was kann damit ein Solarienbetreiber anfangen? Im Grunde gesehen nicht viel. Denn jede Ablehnung, bei jeder Nutzung, muss dokumentiert werden und der Betreiber muss trotzdem nach der UVSV handeln. Der Aufwand bei einer Ablehnung ist größer, als wenn eine fachliche gute Beratung durchgeführt wird.


    Deine Interpretation ist abenteuerlich! Wie kommst du darauf, dass ich bei jedem Besuch erneut dokumentieren muss, dass der Kunde keine Beratung haben möchte, wenn ich das beim ersten mal schon getan habe? Wo soll das denn stehen? Diese Interpreation ist eine maßlose Übertreibung und hat keine Grundlage. Das ist auch überhaupt nicht das, was Frau Baldermann geschrieben hat. Wie kommst du auf eine solche Aussage?

    Nun, wir haben es hier mit einer UV-Schutzverordnung zutun. Wenn nun ein Betreiber die Bratungspflichten nicht einhält oder nicht nachkommt, ist die sehr schnelle Antwort hierzu, aus dem Brandenburger Abschlussbericht zu den harten Kontrollen entnehmen. Es wird direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet… So einfach ist die Wirklichkeit…

    Was interpretierst du denn in die Checkliste der Kontrollbehörde Brandenburgs hinein? Was steht da drin, was so dramatisch sein soll?

    Das wäre parallel zur Verkehrsverordnung gesehen: Jeder Bürger hat ein Recht, die Verkehrsverordnung abzulehnen. Nur dann muss der Verkehrsteilnehmer mit allen bekannten Folgen hierzu rechnen. Genauso ist es für den Betreiber zu sehen.

    Die Aussage ist inhaltlich falsch. Ich habe zweifellos als Verkehrsteilnehmer NICHT das Recht die StVo abzulehnen, genau wie ich als Sonnenstudio-Betreiber kein Recht habe, die UVSV abzulehnen. Wie kommst du denn darauf? Als Betreiber muss ich mich exakt an den Wortlauf der UVSV halten. Der Kunde muss sich nicht daran halten. Das kannst du aber nicht mit der StVo vergleichen, weil es da keinen Kunden gibt!

    Wenn nun bei Dir im Betrieb im Schnitt 10 bis 20% Ablehnungen vorhanden sind, läuft bei Dir im Betrieb zu fachlichen Beratungen grundsätzlich was schief. Du müsstest zu den Ablehnungen mittlerweile dann zig Ordner hierzu im Studio stehen haben… Was für ein Aufwand ….

    Jep, hab ich. Ich dokumentiere jede Erstberatung schriftlich. Davon sind 10-20% je nach Standort tatsächlich Ablehnungen. Dazu gehören auch Kunden, welche nur auf der Durchreise sind und nur 1x kurz sonnen kommen, genauso wie Sturköpfe, welche als Kundennamen Donald Duck eintragen. Und stimmt ich habe zig Ordner hier stehen, welche ich fein säuberlich alle 6 Monate der Verwertung zuführe.

    Wiederum im Vergleich, professionelle Solarienbetriebe haben über das Ganze Jahr gesehen, nur 2 bis 3 Ablehnungen. Auf diese Kunden verzichten dann die Betriebe. Nur der Konsens daraus ist, dass genau die paar Kunden, meist 14 Tagen später wiederkommen und dann mit Fachberatungen grundsätzlich einverstanden sind.

    Dann mach die Augen auf. 2-3 Ablehnungen pro Jahr sind nur realistisch, wenn du pro Jahr 15-20 Neukunden hast. Sorry da liege ich deutlich drüber ;-) Deine Zahlen können niemals stimmen!

    Das nun nach 3 Jahren UVSV noch mal alles zu diskutieren, ist schon bemerkenswert.

    Stimmt. Du bist eben immer noch kein Studiobetreiber.


    @Paula: Leider hast du recht ;-(

    Da ich ja offensichtlich hier der einzige Dumme bin, der die eigentlich klar formulierten Anforderungen der UVSV nicht versteht, möchte ich nochmal eine Datei aus dem Forum anhängen, die Elektra selbst erstellt hat. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man trotz dieser klaren Antwort immer noch so umfangreich viele Falschaussagen verbreiten kann und diese dann noch unter dem Mantel "Fach(!)forum" als richtig deklariert.


    Frau Baldermann hat klar definiert, dass die Beratung angeboten werden muss. Der Kunde aber selbstverständlich das Recht hat, diese abzulehnen. Im statistischen Mittel werden vielleicht 10-20% die Beratung ablehnen. Der Betreiber, welcher diesen Wert überschreitet, muss damit rechnen, dass ein Kontrollorgan behauptet, dass er die Beratung nicht UVSV-gerecht anbietet. Er hat dann den Nachweis zu führen, dass er es doch macht. Auch was nach der Ablehnung passiert ist klar und deutlich formuliert. Der Betreiber weißt ein Gerät und eine Bestrahlungszeit zu. Er hat dabei verantwortungsvoll zu handeln.


    Zitat Frau Baldermann: "Ich muss hier noch einmal betonen:
    Sollte ein Kunde die aktiv angebotene Beratung ablehnen und das Fachpersonal in einem
    Studio dann den Kunden nach seinen Wünschen bestrahlen lassen so lange und so oft er will,
    dann ist das laut UVSV möglich. Das bedeutet aber keinen Freibrief für Studiobetreiber und
    Fachpersonal. Die Beratung ist grundsätzlich anzubieten und zu dokumentieren, die Geräte
    sind nach Vorgaben der UVSV zu betreiben."


    Tak: In der UVSV steht, dass Fachpersonal nicht anwesend sein muss, wenn technisch sichergestellt ist, dass der Nutzer nur den vorgebenen Dosierungsplan nutzen kann. ob das technisch möglich ist und wie das umsetzbar sein könnte, darüber will ich nicht diskutieren und ehrlich, damit möchte ich mich auch nicht beschäftigen.


    Ich glaube die Diskussionen hier verlaufen langsam im Sande. Es gibt keine "Neuigkeiten" mehr, alle Themen wiederholen sich und entfernen sich in der x-ten Runde immer weiter von Sinn und Unsinn. Die eigentlichen Studiothemen gibt es hier nicht mehr. Ich frage mich, was eigentlich die Bezeichnung "Fachforum" gerechtfertigt.


    Edit: Dateianhang ist leider nicht möglich, da nur 250kb (!) hochgeladen werden dürfen. Daher hier der Link zum entsprechenden Beitrag:
    Zur „Selbstschädigung“ Antwort vom BMU, BfS vom 25.11.2013

    Ich möchte eine inhaltliche Unzulänglichkeiten korrigieren:


    1.) Falsch: "Vor jeder Bestrahlung muss durch Personal sichergestellt und geprüft werden, ob das es auch die Person ist..." . Richtig: "Es muss sichergestellt sein, dass der zu der Person gehörende Dosierungsplan eingehalten wird". Das geht natürlich auch mit einer technischen Lösung.
    2.) Falsch: "Nach der Bestrahlung muss immer durch Personal sichergestellt werden, dass die Solarien fachgerecht gereinigt, desinfiziert wurden". Wo hast du denn das gelesen? Diese Regelung gibt es nicht!
    3.) Falsch: "Ein Kunde kann erst dann eine Beratung ablehnen, wenn zuvor sich der Kunde die komplette Beratung angehört hat. Nur dann kann ein Kunde laut anderen Gesetzen hierzu, erst überhaupt entscheiden". In der UVSV steht wörtlich: "...Beratung anbieten...". Um daraus ein "Der Nutzer muss eine Beratung erhalten..." zu interpretieren ist sehr phantasievoll. Das hattest du vor einizger Zeit explizit beim Gesetzgeber angefragt und er hat dir explizit geantwortet, dass der Nutzer eine Beratung ablehnen kann, der Betreiber aber zumindestens einen Beratungsversuch machen muss. (und das dann nachweisen muss, wobei aber reicht, wenn er in den meisten Fällen eine erfolgreiche Beratung durchführt)
    4.) Falsch: "so handeln, wie er es in der Schulung gelernt hat. (indirekt deutlich gesagt, …berate besser oder schicke Dein Kunden nach hause…) ". Richtig: Den Kunden so bestrahlt, dass er sich nicht verbrennt.
    5.) Falsch: "Ein professionelles Rezept zum Handeln wollen, dazu ist ein professionelles WinSolar EDV –System vonentscheidender Bedeutung". Eine Unterstützung der Arbeit ist durch ein EDV-System sinnvoll, aber es muss mit Sicherheit nicht Winsolar sein und diverse Betreiber sind auch ohne EDV System in der Lage die UVSV einzuhalten


    Im übrigen halte ich Personal, was eine Beratung nur mit Hilfe von einer Software machen kann für absolut inkompetent. Wenn ich mich von einem PC beraten lassen will, dann suche ich mir ein besseres SB Studio ;-)


    Deine Interpretationen richten sich vornehmlich nach dem, was deine Software kann. Das merkt man beim Thema Club, das merkt man beim Thema Ausnahmeregelung und bei der allgemeinen Studioarbeit. Dabei neigst du gelegentlich zu Panikmache und Übertreibungen. Ehrlich gesagt, wer heutzutage die UVSV nicht wenigstens dem wortlaut nach umsetzt, der soll gern seine Läden geschlossen bekommen. DEN brauch die Branche wirklich nicht, weil derjenige weder investiert noch mit einem Mindestmaß an Kompetenz ausgestattet ist. Kein Studiobetreiber brauch mir daher kommen und erklären, dass er von der UVSV nichts gewusst hat. Wenn er wenigstens den aus meiner Sicht klar verständlichen Wortlaut umsetzt, dann ists für mich ok. Dazu zählt meines Erachtens in erster Linie die Umrüstung auf 0,3 und die Einhaltung des Dosierungsplanes.


    Tak Die Geräte sind lt. Gerätepass mit 0,3 ausgewiesen. Damit sind 100J 5:33 Min. Eher spannend ist die Frage nach Beauty Select Einstellung und nach Sensor. Da kräht aber kein Hahn nach...

    Professionalität bedeutet die Vorgaben des Gesetzgebers mit den Wünschen des Kunden in Einklang zu bringen.


    Übrigens, machst du eigentlich nur noch Copy 'n' Paste? Deine Beiträge, egal in welchem Thread erzählen immer nur das gleiche. Meistens sehr galant am eigentlichen Thema vorbei!


    Erzähl doch mal lieber, passend zu diesem Thread, wie die Anbindung einer Balance 770 Beauty Select an deine Steuerung funktionieren könnte, sodass das Gerät hinterher UVSV - gerecht zu betreiben geht. Das wäre mal interessant und damit hättest du tatsächlich mal die Möglichkeit einen Kunden für deine Software direkt anzusprechen. Das ewige Wiederholen der gleichen Phrasen und Inhalte bringt hier weder dich noch die anderen weiter.

    Was willst du denn immer wieder mit diesem BILD-Artikel? Wirst du von der Truppe bezahlt?


    Ich denke nicht, dass wir eine Diskussion über die inhaltliche Qualität des Artikels führen müssen oder? Zumal der Artikel aus dem August letzten Jahres stammt und schon längst in den Untiefen des Internets verschwunden ist. Da musst du doch nicht dich hinstellen und den Mist wieder neu verlinken. Ich hab dir die Sache mit Google und sogenannten Backlinks doch schonmal erzählt oder?