Beiträge von cnova80

    Hast du fein gemacht.
    Aber deine Software kann nicht mehr als andere auf dem Markt. Es wäre schön, wenn du deine Eigenwerbung zurück fahren würdest. Sonst betreibst du nämlich kein "Fachforum" mehr sondern ein "Werbeforum". Das solltest du dringend deinen Mitmenschen ersparen. Ich kann das geleier leider nicht mehr hören.

    Tak: Ich weiss du redest nicht mit mir, aber das sind völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Ein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung ist nicht mit einem Bußgeld zu vergleichen. Recht hast du aber, dass wir im Ernstfall, je nach Schwere und Wiederholungszahl, von sicher mehr als den kolportierten 50000€ reden könnten.

    Eigentlich ist es sinnlos mit dir zu dieskutieren, da du offensichtlich nicht verstehst, was ich meine und deine durchaus vorhandenen Grenzen nicht erkennen willst und kannst.


    Aber interessieren würde mich, wie Winsolar sicher stellt, dass nur ausgebildetes Fachpersonal die Kunden berät.


    Dann mal los...

    Du übertreibst ein wenig. Du vergisst den Kunden, der leider nicht mehr die gleiche Einstellung wie früher hat. Für 18000 Sonnenstudios müsste sich die allgemeine Einstellung zur Bräune ändern. In den allermeisten Fällen höre ich vom Kunden, dass eine "normale", natürliche Bräune gewünscht ist. Der Kunde kommt unterm Strich einfach seltener. Das hat überhaupt nix mit der UVSV zu tun.


    Ich gebe dir in so fern Recht, dass die UVSV eine überfällige Regelung war, um die "Bekloppten" aus der Branche zu drängen. Jeder Vollpfosten ohne Sachverstand kann und konnte ein Sonnenstudio eröffnen. Es galt branchenweit das Gesetz der stärksten Röhre zu niedrigsten Preis. Genau das war der Sinn des Gesetzes. Das konnte mit einer freiwilligen Zertifizierung niemals erreicht werden, weil genau diese Typen sowas nicht mitgemacht haben, da deren Geschäftsgrundlage geplatzt wäre. Ihr schimpft immer auf Sunpoint, aber genau die waren nicht für die UVSV verantwortlich. Bei Sunpoint gabs nie diese Extrem-Röhren zu kaufen, deshalb konnte man bei Sunpoint schon immer locker 15-20 Minuten sonnen.


    Im Übrigen sind deine "Aufklärungen" zur UVSV gut und wichtig. Sicher stimme ich dir nicht in jedem Punkt vollumfänglich zu, macht auch nix. Warum sich einige (viele?) nicht daran halten erklärt sich aus oben beschriebener Situation. Ich persönlich bin absolut für Kontrollen, einfach um Chancengleichheit zu schaffen. Ich glaube aber nicht daran, weil allein das Erlassen der UVSV den Zweck erfüllt hat. In meinem Wettbewerbsumfeld ist letztens der letzte Abtrünnige ausgestiegen. Ich denke der Markt wird sich weiterhin selbst bereinigen.


    Das du von einem Forum hier sprichst, halte ich für ein wenig übertrieben. Dafür gibt es einfach zu wenige aktive Nutzer. Finde ich ehrlich gesagt ein bissl schade, mir würde ein wenig mehr Opposition zu Elektra durchaus gefallen, denn ich glaube dass du bestimmte Dinge falsch und übertrieben darstellst.
    Entweder es beschäftigen sich zu wenige ernsthaft mit dem Thema oder die stillen Leser lassen dich einfach nur "quatschen" und ziehen sich die für sich interessanten Informationen heraus. Auch das ist nicht der Sinn eines Forums.


    Im Übrigen tun deine (Elektras) Beleidigungen der Situation nicht helfen. Was soll man zu dir noch sagen, ohne dass du den Gegenüber nicht als dummen Ignoranten hinzustellen.

    Tja... Das ordentlich recherchieren ist leider nicht deine Stärke. Wenigstens korrigierst du dich selbst mal, sehr lobenswert.


    Im Übrigen bestätigst du "Meinen Unsinn" genau so, wie ich das auch gemeint habe. Winsolar ist nicht in der Lage zu kontrollieren, ob alle Röhren ordentlich auf maximal 0,3 laufen, es können keine Personalzertifizierungen geprüft werden und Gerätebücher können auch nicht kontrolliert werden. Lediglich die Personalarbeit kann und wird wohl auch "kontrolliert" und gesteuert. Heisst, "mein Unsinn" ist eine völlig korrekte Aussage.


    Ergebnis: Winsolar ist KEINE 1:1 Umsetzung der UVSV. Lediglich bestimmte (wichtige) Teile können umgesetzt werden und auch nur, wenn Personal und Betreiber sich daran halten!

    Jaja mit einem Winsolar kann mir gar nix passieren. Wenn ich diesen Unsinn schonwieder lese.


    Elektra:
    Genauso wie du zu dem Sonnenstudio-Brand recherchierst, genauso ein Unsinn redest du über 50000,- € Bußgeld. Selbst wenn du die Zahlen vor dir siehst, erzählst du den Sachverhalt noch falsch. Ich möchte mal wissen, wer dir den Dreck eingeredet hat. Vielleicht begreifst DU auch so das eine oder andere nicht ganz.
    Im Übrigen bin ich nicht blind, dafür realistisch, statt propagandistisch ;-)



    Für alle anderen:
    - (Bis zu) 50000,- € kostet einmal einen Minderjährigen sonnen lassen.
    - Der Rest ist gestaffelt, je nach Schwere, Auslegung und Häufigkeit der Rechtsverletzung. Genauso wie im Straßenverkehr und überall anders auch.


    Heisst nicht, dass es in der Summe nicht auch teuer werden kann. Unter Umständen auch deutlich über Elektras 50000,- € hinaus.

    du musst die "von bis" Spanne sehen. Bis die Höchstsummen verteilt werden, Muss man schon desöfteren negativ aufgefallen sein. Und wenn du dann die "Kleinsummen" gegen Schulungs- und Aufwandskosten der Beamten rechnest, wird da nicht mehr viel "Gewinn" übrig bleiben.

    Auf den Fotos sieht es aus, als wäre es tiefste Nacht. Ich denke nicht, dass da ein "Notaus"-Problem vorliegt.


    Bei keinem meiner Ergoline - Geräte wird nach 30 Minuten der Strom weggeschalten. Vor UVSV war die Höchstbestrahlungsdauer bei Ergoline-Geräten immer 30 Minuten. Bei Erreichen dieser Grenze ging das Gerät immer in den Lüfternachlauf. Genauso ist das heute auch noch. Ich würde sagen, das komplette trennen vom Stromnetz ist auf eine defekte Hauptplatine oder Lüfterplatine zurück zu führen.


    Edit: http://www.nordbayern.de/regio…rring-uberfuhrt-1.3340224
    Edit2: [url=http://www.infranken.de/regional/bamberg/Brand-in-Bamberger-Mehrfamilienhaus-endet-glimpflich;art212,585466]http://www.infranken.de/region…-glimpflich;art212,585466[/url]
    Edit3: https://www.polizei.bayern.de/…aktuell/index.html/191302


    Also nix mit Notaus...

    der Nutzer kann nicht machen was er will, das ist Dein Sonnenstudio in Deiner Verantwortung.

    Nein. es ist mein Risko. Mehr nicht.

    Die Verantwortlichen
    haben hierzu gesagt, das bei trotz aktives Beratungsangebot es vorkommen kann, das der Nutzer ablehnt. Dann ist der Nutzer so zu bedienen, wie das Personal es in der Schulung gelernt hat. Zusätzlich muss jede Ablehnung dokumentiert werden.

    Das ist schlichtweg falsch. Du liest den Text, wie es dir beliebt. Der Nutzer ist "verantwortungsvoll" zu bedienen. Eine Ablehnung sollte (!) zur Riskiominderung des Betreibers dokumentiert werden. Von "muss" ist keine Rede.

    Du sagt es, es soll ein Einzelfall bleiben. Aber wegen dem musst Du keinen Nutzer wegschicken. Ich kenne aber genug Sonnenstudios, die dann einem Nutzer schon im Klartext sagen, was Sache ist und sehr bestimmt, stolz aber höflich auftreten.

    Deswegen kann ich nur von mir sprechen!

    Meistens ist die Antwort bei Ablehnung im Sinn nach folgende:
    „ Wir sind ein Fachbetrieb… aber wenn Sie unsern Fachservice nicht wünschen und unser Beratung ablehnen, können wir Ihre Hautempfindlichkeit nicht ermitteln und können nicht dosieren. Es gibt genug medizinische Gründe immer eine Beratung durchzuführen….

    es könnte ja sein, das Sie uns dann wegen nicht erfüllter Beratung in Regress nehmen wollen…. zum Risiko hingesehen, sind uns Ihre acht Euro das nicht wert. Wir sind kein SB-Betrieb … tut uns leid“

    Klar... das ist die Diskussion, die ich unbedingt mit dem Kunden führen will. Das zeugt von sehr großer Kundenfreundlichkeit! Da bin ich mir sicher, dass ich diesen Kunden als Stammkunden gewinnen kann ;-)

    Zu 99% wird der Kunde dann nicht mehr ablehnen. Zudem kann es auch sein, das ein Mitbewerber es auf so was anlegt…. und dem Fachbetrieb schädigen will… Im Fazit: Ohne Kenntnis der Haut vom Nutzer, keine "Sonne".

    Der Kunde bleibt bei seiner Meinung und es wird immer Kunden geben, die keine Daten da lassen wollen und die auch nicht "vollgequatscht" werden wollen. Ich für meinen Teil will brauche die 8 Euro. Ich wäge mein Risko (0,01%) gegen die einnahmen ab und kann damit leben. Eine Kontrolle wird nichts gegen diese Handlungsweise sagen (können) und das Klagerisiko ist bei 0,3 extrem gering.


    Tak: Das ist doch Unsinn, was du erzählst. Bei mir gab es noch nie eine "Selbstdosierung", weder SB-Betrieb noch mit Münzern oder ähnlichem. Es gibt auch für Kunden, die eine Beratung ablehnen keine "Selbstdosierung". Und rumgeeier ist das nicht. Ich halte mich strikt an den Gesetzestext und führe keine Elektra-Übertreibungen auf. Das ist der Kernpunkt. Vielleicht solltest du mal darüber bissl nachdenken, dann hättest du vielleicht auch mehr Kunden und müsstest deine Läden nicht schließen. Auch deine Kunden kommen wegen der Bräune und nicht wegen nicht vorhandenem Vitamin D.

    Hierzu BMU:


    Also bei Ablehnung einer aktiven Beratung gibt es keine UVSV Anweisung mehr. Da ist erst mal ende der Fahnenstange. BMU gibt Dir aber einen Tipp: Logischerweise sollte er sich die Ablehnung bestätigen lassen…. das für jede erneute Ablehnung.

    Heisst also im Umkehrschluss, dass der Kunde eine Beratung nach UVSV ablehnt und er machen kann, was er möchte. Der "verantwortungsvolle" Studiobetreiber achtet dann nur noch darauf, dass der Kunde sich nach Möglichkeit nicht verbrennt... Wobei wir hier wieder bei meinen 13 Minuten sind ;-)


    Um das klar zu stellen. Dieser Fall darf und soll nur ein EInzelfall sein. Ich will damit nur ausdrücken, dass ich keinen Kunden weg schicke, nur weil ich ihn nicht UVSV-gerecht beraten "darf". Mehr ist dazu aus meiner Sicht nicht zu sagen ;-)

    ... wenn du verstehen könntest, was ich geschrieben habe.


    Hättest du mal meine Zeilen einfach stehen lassen, dann hättest du dir Deinen unsinnigen Kommentar sparen können.


    Das ist übrigens genau das was ich meine, du hörst nicht zu (bzw. liest nur oberflächlich) und drehst die Aussagen so wie es dir gerade einfällt. Sorry. Ich hoffe mal, dass alle anderen verstanden haben, was ich gemeint habe.

    Es ist doch immer wieder interessant, wie du anderen erklärst, sie hätten die UVSV nicht verstanden oder wären gar nicht erst in der Lage die UVSV zu verstehen. Sicher hast du in vielen Teilen Recht und wenn man sich an deine Interpretation hält, macht man auch definitiv keine Fehler. Wir Studiobetreiber müssen das ganze aber von der Seite der praktischen Umsetzung in Kombination mit unserem Umsatz betrachten. Mit anderen Worten stellt sich uns die Frage, was machen wir mit einzelnen (!) Kunden die nicht beraten werden wollen, bzw. die das Beratungsergebnis nicht interessiert. Aus meiner praktischen Erfahrung reden wir (bei mir!!) von einem Prozentsatz zwischen 2-6% der Kunden (je nach Standort). Also was mache ich mit diesen Typen. Die Studiobetreiber werden mir sicher alle recht geben, ich tue mich schwer, einen Kunden weg zu schicken oder einen Kunden nur mit 100J zu bestrahlen.


    Ich zitiere mal:


    Zitat:
    Es wird immer mal wieder Kunden geben, die eine Beratung ablehnen, und entsprechend keine
    Dokumentation der Beratung erfolgen kann. Im Falle einer Kontrolle durch die zuständige Behörde
    hat der Studiobetreiber aber sein aktives Angebot der Beratung vorzuweisen. Wie er das
    bewerkstelligt, wenn ein Kunde nicht beraten werden will, ist seine Angelegenheit. Logischerweise
    sollte er sich die Ablehnung durch den Kunden bestätigen lassen. Es wäre in diesem
    Zusammenhang sehr auffällig, wenn in einem Studio keiner der Kunden sich beraten lassen wollte.
    Hier kann eine Kontrollbehörde dann von einer Missachtung des Gebots des aktiven Angebots der
    Beratung ausgehen und entsprechend dies als zu ahndende Ordnungswidrigkeit einstufen.


    ..



    „Eine abgelehnte Beratung bedeutet nicht automatisch, dass dem Solarienbetreiber die Hände
    gebunden sind. Er weist Gerät und Bestrahlungszeit zu. Wenn er die Inhalte der Schulung
    verstanden hat, dann wird er auch bei Ablehnung der Beratung verantwortlich handeln.


    Zitat Ende


    Und jetzt, was du aus diesen Aussagen machst:
    Zitat:


    Eine aktive Beratung ist bei jedem Kunden- Besuch ein MUSS. Erst wenn die aktive Beratung erfolgte,
    kann der Kunde ablehnen. (weiteres vorgehen siehe oben) Hierzu ist anzumerken: Das Ende der
    UVSV wurde dort nicht direkt genannt. Jedoch gibt es wie in der UVSV üblich, das logische Ende. Das
    ist klar und eindeutig in Anlage 1 (Hautypenbestimmung) wiederum im letzen Satz eindeutig-logisch
    beschrieben:
    Zitat Ende


    Also ich kann aus den Aussagen vom BMU deine Interpretation nicht erkennen. Das BMU sagt ganz klar, dass der Kunde eine Beratung ablehnen kann und das die Fachkraft in diesem Fall "verantwortungsvoll" handeln kann und soll. Verantwortungsvoll heisst für mich, dass ich dafür sorge, dass der Kunde sich nicht verbrennt. Wenn ich also die Erythemschwellen der Hauttypen betrachte, kann der Kunde z.B. HT2 locker 13 Minuten (Erstbestrahlung!) sonnen. Damit bin ich ganz eindeutig "verantwortungsvoll". Das Ganze gilt solange, wie ich nachweisen kann, dass der größte Teil meiner Kunden beraten ist und auch dementsprechend sonnt. Wie du jetzt den Bogen zu einer Hauttypbestimmung ziehst, die ja gar nicht stattfindet, weil der Kunde ja die Beratung abgelehnt hat, ist mir schleierhaft und auch mit Sicherheit weder das Gewollte noch gesetzlich verankert. Selbst wie du darauf kommst, dass eine Ablehnung automatische eine Selbstdosierung nach sich zieht ist mir nicht klar. Aus meiner Praxis kann ich dir sagen, dass die Mitarbeiterin mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vor einer Beratung erkennt, dass der Kunde ablehnen wird. Sie wird also immer mit einem "Beratungsversuch" anfangen um dann festzustellen, dass der Kunde keine Beratung will. Damit ist auch ganz klar ein Beratungsangebot erfolgt.


    Was ich auch nicht teile ist, dass ich die Ablehnung vor jeder Besonnung dokumentieren muss. Ich dokumentiere das einmalig und habe damit den Nachweis. Der Kunde hat technisch bedingt sowieso nicht die Möglichkeit sich selbst zu dosieren, er steht also zu jeder Zeit unter Kontrolle einer fachkundigen Mitarbeiterin.


    Unterm Strich ist es doch wie mit dem Finanzamt. Das Finanzamt prüft doch auch, gibt es eine Möglichkeit das Geld auf dem Weg vom Kunden in die Kasse verschwindet? Wenn nein, dann wird geprüft ob Stromverbrauch im Verhältnis zu Umsatz innerhalb bestimmter Grenzwerte ist und dann ist gut. Kommt also eine Kontrolle, dann stelle ich ihm meine 5 Ordner Erstberatungsdokumentationen aus dem letzten halben Jahr hin, dann ist der Nachweis der aktiven Beratung schon geführt. Dann wird er sehen, dass der Kunde keine Möglichkeit hat, die Geräte selbst einzuschalten. Dann brauch er nur noch die Zertifikate (und die Gerätebücher) kontrollieren und fertig ist...

    Future... Vergiss aber eines nicht. Im Moment hast du gut bezahlte Mitarbeiter, dass wissen sie wahrscheinlich auch. Mit Einführung des Mindestlohnes bekommen deine Mitarbeiter aber plötzlich NUR noch Mindestlohn, also genauso viel wie jeder 8.-Klasse-Abbrecher... Du wirst sehen, dass du demnächst auch tiefer in die Tasche greifen müssen wirst.


    Bekommen deine Pauschalkräfte auch so viel?

    Elektra: Du hast dir gerade selbst ein "Gütesiegel" verliehen. NIchts anderes macht der BfB. Jeder kann sich selbst ein Gütesiegel ausstellen. Es hat nur keinen Wert. Ob der Kunde das weiss oder nicht ist dann die andere Frage.


    Bevor du aber zum Rundumschlag ausholst... Deine Euphorie ist unbegründet. Der BfB hat vielleicht die Paragraphen zu lasch ausgelegt, obwohl es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre, klare Linien zu ziehen. Deine Auslegung ist aber auch nicht besser. Sie geht genau in die andere Richtung und genauso über das Ziel hinaus. Und bevor du dich jetzt feierst... Im Grunde ist jeder in der Lage die UVSV zu lesen, zu verstehen und fachgerecht umzusetzen. Es wird immer den einen oder anderen geben, der versucht Grenzen auszuloten. (Siehe Tak mit seinem Teil-SB-Betreiber). Entweder das Ausloten hat Erfolg oder eben auch nicht. Jeder Selbstständige kennt sein Risiko. Jeder muss für sich entscheiden, wie viel Risiko er eingeht.


    Im Übrigen hat der BfB immer gesagt, dass SB tot ist. Ich (!) habe da noch niemals eine andere Aussage gehört.


    Tak: Die Steuerung ist nur im "Ausnahmebetrieb" teil des UV-Gerätes. Ansonsten kann ich die UVSV auch mit Zettel & Stift umsetzen. Im Übrigen wünsche ich dir weiterhin viel Erfolg im Kampf gegen deine SB-Wettbewerber. Die Typen sind so dämlich, die habens schon fast verdient...

    Einzelhandel ist weitestgehend auszuschließen. Da sind nur die Fachgeschäfte, die etwas unter Mindestlohn zahlen, die sind aber nicht weit weg.


    Deine restliche Aufzählung macht aber keinen wesentlichen Teil der Beschäftigten in Deutschland aus. Ich denke wir reden hier von vielleicht 10-15% der Beschäftigten, die unmittelbar betroffen sind. Sicher... diese Branchen müssen die gestiegenen Lohnkosten umlegen, daran werden sich alle beteiligen müssen. Ich will also niemanden jammern höhren, was Porto 85 Cent und das Schnitzel 16,90 € kostet. Aber es werden sicher nicht alle Branchen sein, die Kostensteigerungen zu erwarten haben.


    Ich bin persönlich strikt gegen Mindestlohn (nur um das klar zu stellen), einfach weil die Grenze viel zu hoch ist und das Risiko erheblich ist. Ich will nur anmerken, dass das Ganze auch in die andere Richtung gehen kann.

    Ich schätze mal, du sprichst auf die rechtlichen Klärungen an, die in diesem Dokument veröffentlicht sind.


    Ich sag mal so,
    1.) Die rechtliche Klärung hätte schon vor 3 Jahren erfolgen können
    2.) Die rechtliche Klärung führt zu einer strengeren Auslegung, zumindest was die BfB-Interpretation angeht. Sie ist aber noch nicht auf dem "Level" von Elektra.
    3.) Selbst ich, der kein Jura studiert habe, konnte schon wissen, dass die BfB-Auslegung nicht ausreicht. Das würde ich als "schwach" bezeichnen.
    4.) Die rechtliche Klärung lässt leider immernoch zuviele Fragen offen, die bei der Gelegenheit gleich geklärt hätten werden können.


    Der Studiobetreiber ist bei der rechtlichen Bewertung der UVSV weiterhin weitestgehend sich selbst überlassen. Man kann den Aussagen von Elektra folgen, dann macht man definitiv keinen Fehler. Jedoch ist die Auslegung sooo streng, dass man sich eventuell den einen oder anderen Kunden vergrault. Die (ursprüngliche) rechtliche Bewertung des BfB ist jedoch wirklich recht lasch. Ich bin für meine Person froh, dass ich einen eigenen Kopf zum Denken habe. Endgültige Klärung wird es jedoch nur durch einen Richter geben.


    Was ich persönlich schwach finde, ist das "Rumreiten" auf der Ausnahmeregel. Die Ausnahmeregel ist offensichtlich so schwer umzusetzen, dass der Betrieb eigentlich auf Jahre nicht wirtschaftlich sein kann. Die Hürden sind so hoch gelegt, dass man eigentlich sich langsam von dem Thema verabschieden kann ;-)