Der Verband kann ein solches "schnell mit Powerpoint" erstelltes Dokument gar nicht verbreiten. Ganz einfach deshalb, weil es nicht rechtssicher ist. DU kannst das, weil niemand auf die Idee kommen würde, dich für deine Aussagen in Regress zu nehmen. DU bist nur jemand, der seine Meinung verkündet, auf die man aber im Rechtsstreit keinen Bezug nehmen kann. Der Verband jedoch darf solche Aussagen nicht tätigen. Es sind einfach mehrere Punkte, die auf DEINER Interpretation beruhen.
Wenn der Verband jedoch Aussagen verbreitet, die nicht rechtssicher sind, wird man sich im Ernstfall darauf berufen können und den Verband in Regress nehmen können. Bei dir jedoch, geht das nicht.
Die UVSV ist (mit Absicht??) so formuliert, dass es Spielraum gibt. Insbesondere betrifft das die "Ablehnung". Das Thema ist so schwammig formuliert, dass sich nichtmal Frau Baldermann zu einer sicheren Aussage hat hinreissen lassen. Selbst sie hat gesagt, dass der Kunde alles ablehnen darf. Gleichzeitig hat sie eingeschränkt, dass es Sache des Betreibers ist, den Nachweis dazu zu führen. Ja aber nun ist doch interessant, welcher Nachweis dem Prüfen denn reicht? Reicht da eine einmalige Bestätigung, dass er nicht beraten werden will? Muss diese denn unterschrieben sein? Reicht vielleicht auch ein Zeuge? Oder muss der Kunde tatsächlich, wie du das behauptest, jede nicht beratene Nutzung unterschreiben?
Davon gibt es nun noch einige andere Aussagen, wie z.B. Art und Umfang der Folgeberatung.
Und nun sag mir, was soll der BfB machen? Sind seine Richtlinien zu streng, bekommt er von den Betreibern auf den Deckel, wenn es nicht stimmt. Sind sie zu locker, ist es genau das Gleiche.
Du bist im Ernstfall nur ein "Spinner" (Sorry, nicht übel nehmen und auch nicht persönlich!), der für sein Produkt geworben hat. Bei dir sagt man hinterher, "Glaubst du alles, was in der Werbung kommt". Beim BfB geht das nicht, deshalb kannst du diese Powerpoint-Folien nicht vom BfB erwarten.
Aus meiner Sicht decken die Unterlagen des BfB alle wichtigen Kernpunkte der UVSV ab. Ich kann da keine ernsthaften Schwächen erkennen. Das Thema Ablehnung wird genauso schwammig formuliert wie Frau Baldermann das getan hat. Mit der Dokumentation wird der Betreiber jedoch weitestgehend allein gelassen. Da hast du Recht. Wie die Dokumentation ohne Software-Lösung erfolgen kann, wird weitestgehend offen gelassen.