Beiträge von cnova80

    @ Elektra:
    Ich halte deine Aussagen für äußerst fragwürdig.
    Bis jetzt sind wir noch nichtmal an dem Punkt, dass richterlich einwandfrei geklärt ist, ob der Kunde sich über die UVSV-Regeln hinweg sonnen darf. Die Einschränkung "vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen" könnte schon als etwas überraschend interpretiert werden, aber dass der Richter den gesamten Vertrag für nichtig erklärt halte ich für sehr mutig formuliert. Der Richter wird sich bei einer entsprechenden Klage nämlich nicht mit der UVSV auseinander setzen, sondern ob der Kunde zahlungspflichtig ist oder nicht. Der Richter wird dementsprechend natürlich keinesfalls das Studio von Amtswegen (??) schließen.

    @Adam:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
    "Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Hauttyp erwirbt das Clubmitglied das Recht, einmal pro Tag für max. 25 Minuten die Bräunungsgeräte des Partnerstudios zu nutzen."



    Unabhängig davon ist die Diskussion eh sinnlos, die ihr führt. Club ist ein Bezahlmodell, wie Sonnenkarten und Barzahlung. Ein Clubsystem hat nix mit der UVSV zu tun.

    Aber... um deine Ausführungen noch ein wenig weiter zu führen...


    Ein Solarmeter ist ein ungenaues Meßwerkzeug, was lediglich einen Anhaltspunkt geben kann, ob das Gerät unter 0,3 ist. Die Verwendung dieses Meßwertes zur Berechnung der Bestrahlungszeit (gem. Dosierungsplan) sollte für jeden als äußerst zweifelhaft angesehen werden. Damit hätten wir uns einmal im Kreis gedreht. Ohne exakte Vermessung des Gerätes kann ich keine nicht-äquivalenten Röhren einbauen. Weil ich nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Gerät unter 0,3 ist. Vor allem kann ich den "Schätz-Meß-Wert" nicht zur Berechnung der Dosierung heranziehen.


    Würde ich zumindestens nicht tun...

    Ich glaube das Thema Mindesteinschaltpreis hatten wir schonmal, da hatte ich erzählt, dass der Kunde bei mir immer mindestens für 13 Minuten bezahlt. Da wurde ich übrigens gleich gekreuzigt und geteert...

    Meine Herren...


    Die Antwort auf die Diskussion ist ziemlich klar und eindeutig. Der Betreiber ist dafür verantwortlich die Bücher auszufüllen. WENN der Betreiber in der Lage ist, die Sonnenbank fachgerecht zu vermessen, dann braucht er natürlich keine Herstellerzertifikate. Soweit ICH das weiss, geht das aber nicht mit einem 0-8-15 Messgerät, soweit ICH das gehört habe, sind fachgerechte Messungen ziemlich teuer. Deshalb wird das bei den ganz alten Geräten nicht mehr gemacht.


    Der Vollzug wird aber nicht kommen und die Bank selbst vermessen, der Beamte wird sagen "weisen Sie mir nach, dass das Gerät 0,3 hat" und anschließend "Was sie da haben, ist kein Messgerät, sondern ein Schätzgerät". Dann guckst der Betreiber dumm aus der Wäsche, weil er nun keine Möglichkeit hat 0,3 nachzuweisen.


    Don hat aber in gewisser Weise recht, wenn es um die Beratung geht, dann sind Tak und vor allem Elektra die Exaktesten, die versuchen jedes Wort in seine kleinesten Bestandteile zu zerlegen, ob man da eventuell mit viel Fantasie noch eine strengere Bedeutung reindeuten kann. Aber wenns um die Geräte geht, dem eigentlichen Zweck der UVSV, da darf der Betreiber plötzlich mit einem kleinen Laiengerät seine Sonnenbank vermessen. Das klingt alles schon bissl lustig. Das müsst ihr selbst mal zugeben.


    Aus meiner Sicht können wir unter das Thema einen Strich drunter machen. Aus meiner Sicht ist es wie mit der Beratung. Wenn Tak in der Lage ist, bzw. denkt, dass er es ist, dann soll er doch seine Geräte selbst vermessen. Ich halte es für extrem riskant, da halte ich in jedem Fall das "Ablehnungskreuzchen" für legaler. Ich glaube für meine Person, dass ich im Ernstfall den 0,3 nicht nachweisen könnte, wenn ich kein Gerätepass habe.


    Wenn Du ein Solarium anders ausrüstest, als vom Hersteller vorgesehen,
    musst Du als "Inverkehrbringer" den Nachweis führen,
    dass an keiner Stelle des veränderten Bestrahlungsgerätes
    die vorgeschriebene Obergrenze der Erythemwirksamkeit überschritten wird.

    Frage: Darfst du das elektrische Gerät als "Nicht-Fachmann" (nämlich ohne Elektriker-Ausbildung) ÜBERHAUPT anders bestücken, als vom Hersteller vorgegeben? Verändert man nicht damit die Produkteigenschaften maßgeblich?


    Ich bin da in diesem Thema leider nicht so ganz sattelfest, aber ich behaupte mal ganz kess, dass diese Veränderung nur in einem ganz engen Rahmen erlaubt sein könnte...

    @Adam:
    Da liegst du völlig falsch. Bei der Diskussion um Mindestlohn geht es immer um Brutto-Beträge. Ob Der Arbeitnehmer pauschal oder sv-pflichtig beschäftigt ist, spielt keine Rolle.


    Aktuell zahlt der Arbeitgeber freiwillig den Lohnkostenanteil des Arbeitnehmers bei einer Pauschalbeschäftigung. Daher hat es sich eingebürgert, dass der Arbeitnehmer Brutto = Netto verdient. Bei einem Mindestlohn wird IMMER der Bruttobetrag angesetzt, sonst wären ja SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse krass benachteiligt, bzw würden wir dann nicht über 8,50 € sondern über 11 € reden!


    Aber grundsätzlich könnt ihr auch heute schon, die Hälfte der Lohnkosten auf den Arbeitnehmer umlegen. Das gilt auch für Pauschalbeschäftigungen.

    Das ist so einfach nicht richtig.


    Bis zum Inkraftreten der UVSV galt 0,3 für Neugeräte. Erst mit Ablauf der Übergangsfrist mussten die Altgeräte umgerüstet sein. Zum Ereigniszeitpunkt war das Gerät also keinesfalls gesetzeswidrig. Es kann unter Voraussetzungen auch heute noch gesetzeskonform sein. Das weisst du ja :-)


    Und MEIN BfB hat mit dieser Sache gar nichts zu tun. Das weisst du auch.


    Wie Jugendliche oder auch Ältere im Internet sich zu verschiedenen Sachen äußern, kann ich sehr wohl gut einschätzen, ob und wer mir in Sachen Internet was vormacht, darüber kannst und solltest du dir keine Meinung bilden, ohne das du mich kennst.

    Alsoo... Um dir mal den Wind ein wenig aus den Segeln zu nehmen...


    Der Artikel ist vom Juli 2011 und bezieht sich auf eine Meldung von Bild online. Allein das letztere sollte deine Alarmglocken schrillen lassen!! Der eigentliche Vorfall wird aber vermutlich noch älter sein!
    Zwar gilt die ab 18 Regel zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon, dass also das Mädel sonnen durfte ist nicht korrekt, egal wie das nun zustande gekommen ist, Aber die UVSV ist erst am 20. Juli veröffentlicht worden, also definitiv NACH dem Vorfall. Außerdem gabs da ja dann noch reichlich Übergangszeit. Also zum Zeitpunkt des Vorfalls war der "Karibik"-Schalter, was auch immer der machen soll, in jedem Fall nicht gesetzeswidrig. Außerdem ist der "Karibik"-Schalter keineswegs verboten. Das Gerät darf nur höchstens(!) 0,3 W/qm abgeben. selbstverständlich darf das Gerät auch weniger Leistung haben! Sunpoints Sunselect-Geräte sind ja auch nicht gesetzeswidrig, solange in der maximalen Einstellung nur 0,3 rauskommen ;-)


    Was die Kommentare betrifft, denke ich, dass Schadenfreude grundsätzlich die schönste Freude ist, damit ist die Reaktion durchaus verständlich. Außerdem ist die Geschichte ja auch schon Bild-mäßig geschrieben...

    Eure Aussagen sind für mich zusammengefasst alles Hetze gegen Clubs.


    Eure Argumente sind allesamt nicht wirksam, weil es keinen Unterschied zu einem normalen Preissystem gibt. Man kann auch im normalen Preissystem übermäßig und damit UVSV-widrig sonnen. Aus meiner Sicht hat Flatrate und UVSV nix miteinander zu tun. Flatrate ist ein Preismodell wie es noch einige andere auch gibt.


    Die Presse ist an dieser Stelle völlig wurscht, weil Clubs, bzw. Flats aus meiner Sicht keinen Einfluss auf ein Branchenimage haben. Einfluss haben die Negativmeldungen zum Thema Hautkrebs und da bin ich ehrlich gesagt ganz bei Roggendorf, ich halte das Thema auch für völlig überzogen. Wenn man die Statistiken sich mal genauer ansieht, dann kann man jeglichen Anstieg von Hautkrebsfällen schon allein auf die bessere Erkennungstechnik und auf die extreme Übervorsicht der Hautärzte zurück führen.


    Elektra: Ich glaube eher du verstehst verschiedene Sachen nicht. Du verstehst die Presselandschaft nicht. Du weisst nicht, wie die heutzutage funktioniert. Heute bekommt derrjenige Aufmerksamkeit, der bezahlt. Man bekommt problemlos redaktionelle Beiträge. Auch wir Sonnenstudiobetreiber. Die Frage ist nur, wie groß die parallel geschaltete Anzeige ist! Genauso arbeitet die Krebshilfe. DIe Jungs haben nur wesentlich mehr Geld in der Hinterhand. Wenn die Hersteller keinen BfB-Beitrag mehr zahlen, haben wir dann gar keine positive Presse mehr!

    Da wird es keine Wettbewerbsklage geben! Die UVSV fordert 24h Pause zwischen den Besonnungen. Der Kunde kann also im Ernst täglich sonnen. Deshalb ist die Werbeaussage auch nicht falsch!

    Ich liebe Leute die in erster Linie "meckern"...


    @ Elektra:
    1) WAS?! ist deiner Meinung nach an den angebotenen Hilfsmitteln falsch?! Was darf aus deiner Sicht denn nicht verwendet werden?!
    2) Welche Ansichten des BfB zur Umsetzung bzgl. UVSV sind aus deiner Sichtweise NICHT korrekt.
    3) Kannst du nachweisen, dass die Aussage bzgl. 3500 Sonnenstudios nicht stimmt? ICH kann es nicht! Und - Welchen Wert hat die Information wieviele Studios es tatsächlich gibt denn für dich?
    4) Die Aussage, dass der BfB Dinge, die der Gesetzgeber möchte und tut, nicht versteht, halte ich für völlig daneben. Das zeugt wieder von deiner Super-Überheblichkeit! Warum darf ich denn nicht von Bräunungszeit sprechen? Ich empfehle dem Kunden immer eine Bräunungszeit! Er kann nämlich mit einer Bestrahlungsdosis nichts anfangen! Deswegen programmierst du Software und ich betreibe Sonnenstudios ;-) Im Übrigen.. Wenn ich von einer Bestrahlungsstärke von 0,3 ausgehe, daraus eine Bräunungszeit errechne und diese dann noch abrunde, bin ich in jedem Fall in Sachen Nutzersicherheit besser als du!


    5) Und jetzt kommts... ICH verkaufe meinem Kunden Bräune (!!!) nicht eine Bestrahlungsdosis! Du kannst mir erzählen was du willst, aber weit über 90% unserer, in jedem Fall meiner, Kunden wollen BRAUN werden. Sie wollen nicht dosiert werden, sondern was sehen für ihr Geld. Ich freu mich für jeden, bei dem das nicht so ist, aber meine Kunden wollen braun werden.


    Wenn du aber der Oberschlaue Oberlehrer bist, der sowieso alles besser weiss... Dann rate ich dir, eröffne ein Sonnenstudio und zeige uns, dass du es besser und erfolgreicher kannst. Alternativ gründe einfach einen Verband, aber ein Sonnenstudio eröffnen ist bestimmt einfacher ;-)


    Im Übrigen... der du ja der Oberschlauste bist, der jeden Gesetzestext immer bis ins letzte Detail liest, interpretiert und befolgst.... Hast du eigentlich schonmal eine Abmahnung für das Versenden von unerwünschten Werbemails bekommen? Du weisst ja... Werbeemails sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig....


    @ Paula:
    Nimm es mir nicht übel, ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn du was verändern möchtest, tritt dem BfB bei und lass dich in entsprechende Gremien wählen. Ich stehe weiter zu meiner Meinung: Ohne das Geld der Hersteller, wäre der Verband noch weniger als er schon ist. Mit den läppischen 100 € von ein paar Studiobetreibern, kann man nicht mal einen Social Media - Redakteur bezahlen! Von euch will es doch auch niemand kostenlos machen oder doch??


    @All:
    Was erwarten ihr von der deutschen Krebshilfe?! Deren Motto ist, so lange ich denken kann, "Solarien brauchen wir nicht". Was wollt ihr? Was soll der BfB denn bei denen erreichen? Dort liegen wesentlich mehr Gelder, als wir je bereit stellen könnten. Also was soll der BfB bei denen tun??

    Endlich mal wieder inhaltlich falsches Gelaber von Adam.


    Wer hat dir eigentlich das Rechnen beigebracht? Warum bezeichnest du das Preiskonzept als "Billig-Flatrate"?? Wer sagt, dass das "billig" ist? Warum sollte nicht jeder Betreiber für sich selbst errechnen, ob und ab wann sich ein Club-Konzept für ihn lohnt?! Club-Konzepte haben in jedem Fall ihre Daseinsberechtigungen. Es wird Standorte geben, da funktioniert Club prächtig und es wird Standorte geben, da funktioniert es nicht. Wenn es nicht funktioniert, dann hat der Betreiber ein grundsätzliches Problem, wenn es läuft und er genügend Verträge geschrieben hat, dann Glückwunsch dazu.


    Auch kann ich gleich die Argumentation UVSV und Club sind nicht vereinbar verneinen. Club ist ein Preissystem, was überhaupt nix mit der UVSV zu tun hat. Club ist eine Mischkalkulation, welches abhängig von der Nutzungshäufigkeit verteilt über einen längeren Zeitraum (24 Mo / 12 Mo) sich rechnet oder nicht.


    Selbstverständlich geht der Clubkunde nicht mehr zum Wettbewerb, dass ist das größte Problem, was die Nicht-Clubber haben. Dafür haben diese auch kein Risiko.


    Und wenn ich schonwieder lese, dass der BfB wieder direkt für "Billig-Flat" und damit unseren Untergang verantwortlich ist, dann zeigt mir das, wie wenig Ahnung du Adam vom Sonnenstudiobetrieb hast. Bitte lass doch einfach deine unsinnigen Kommentare.


    body-sun: Mit Sonne lässt sich Geld verdienen, vielleich nicht mehr diese Unmengen wie früher. Heutzutage ist das Risiko größer. Club oder nicht Club ist heute eine schwierige Risiko-Entscheidung. Früher war die Entscheidung einfacher, da hatten wir Club nicht nötig. Heute ist die Situation anders und durchaus diskussionswürdig.
    Grundsätzlich hast du aber Recht. Neue Ideen wären gut, bisher konnte ich leider nichts zu Sonnenstudios passendes finden.

    @ Topgun: Ich bitte hier um gar nix. Sperre doch was und wen du willst. Die Reaktion wirst du immer direkt darauf erhalten.


    Elektra: Ein reiner Betreiberverband ist hoffnungslos unterfinanziert. Die Homepage ist da mit Sicherheit das geringste Problem.


    Ich frag mal anders, was erwartet ihr von einem neuen Verband und was wärt ihr bereit monatlich dafür zu zahlen?

    Ich denke so: Wenn ich ein Forum in den ÖFFENTLICHEN Raum stelle, was das Internet zweifellos ist, muss ich damit leben, dass sich in diesem Raum Leute befinden, die nicht meiner Meinung sind. Es gibt ganz klare Grenzen, was nicht zu tolerieren ist, aber das was ihr "bestraft" geht weit über das normale hinaus.