Beiträge von cnova80

    Elektra:


    Nagut, dann eben konkreter:
    Lt. Anlage 4 UVSV (Gerätebuch) ist die Höchstbestrahlungsdauer in Minuten anzugeben. Wie kann ich die Höchstbestrahlungsdauer errechnen, wenn ich nicht weiss, welche tatsächliche Bestrahlungsstärke das Solarium hat? Der Rest auf dem Blatt ist völlig irrelevant. Das entscheidende ist die Höchstbestrahlungsdauer. Die kann man aber nur bei exakt definierter Bestrahlungsstärke errechnen. Dabei ist es entscheidend ob das Gerät 0,3 oder 0,25 hat...

    Natürlich kann der Kunde alles ablehnen. Das führt aber dazu, dass Du als Betreiber bei 100 J/m² landest. Ohne Hauttyp keine Berechnung der Bestrahlungszeit möglich. Das hat Dir bestimmt die Schulung beigebracht? Wenn Du bei 100 J/m² gelandet bist und den Kunden dann trotzdem bestrahlst, ist das von der UVSV nicht gedeckt. Du kannst dann nicht einfach machen was Du als BETREIBER dem Kunden gönnen möchtest. Du hast auch keinen Nachweis laut gesetzlich vorgeschriebener Dokumentationspflicht! (Also nur reines SB-Ler denken!) Diese Zeiten sind vorbei!

    Das ist deine Auslegung der UVSV, welche die akkreditierten Schulungsträger jedoch nicht teilen. Klar hast du im Streitfall kein Nachweis. Ob du das riskierst, ist deine eigene kaufmännische Entscheidung.

    Bitte an dieser Stelle erst danken, dann reden. Wenn Du jede 2. Röhre gegen eine Rotlicht- Röhre austauscht würdest, wirst Du annähernd bei dem Wert landen. Lese auch hierzu die Beträge von Tak, dann wirst Du erfahren, wie man sowas messen kann.

    "Annähernd" .... Das ist genau der Punkt!


    Das Problem sind doch die Bestrahlungszeiten, die im Betriebsbuch stehen müssen. Ich denke nicht, dass es akzeptiert ist, wenn man diese "annähernd" ausrechnet. Für eine exakte Bestimmung muss das Gerät vermessen sein. Und den Aufwand für eine völlig unsinnige Maschine möchte ich nicht betreiben!

    Dann könnte Dir auch vieles andere zur UVSV klarer werden. So auch der Sinn zu 0,16 W/m²

    Ich möchte gern mal wissen wie groß eure Studios sind... Ehrlich, ich habe weder den Platz noch das Geld mir ein Gerät hinzustellen, nur im die 100J Erstbesonnung länger als 5 Minuten durchführen zu können.

    Wir flach willst Du den „Ball“ halten?

    Ich reduziere das Ganze einfach nur mal auf ein sinnvolles Maß

    Deine Sichtweise zielt darauf ab, dass ohnehin keine Kontrollen kommen. Die Kontrolle Die Du beschrieben hast, bezieht sich nur auf die Technik im Studio. Das ist nur ein kleiner Teil vom Ganzen.

    Das ist genau meine Sichtweise. Ich bin mir sicher, dass mal jemand kontrollieren kommen wird, aber ich bin mir sicher dass die Kontrollen sehr selten sein werden!

    Seit dem 1.11.2012 werden auch der Thekenbereich und die Arbeit hierzu zu kontrollieren sein. Einen kleinen Vorgeschmack hierzu kannst Du nachlesen zur 3. Solarienprüfung vom Bfs. Dort sind 97% der Studios durchgefallen. Hauptsächlich in Bezug auf Beratungen und Thekenarbeit. Die werden sich tatsächlich durch den ganzen „Papierkram“ wühlen und den Nachweis zur Beratungen, Dosierung, sowie die Bestrahlungs- Historie pro Kunde usw. stichprobenartig prüfen. Das ist der Hauptteil von der UVSV. Denn die Gerätetechnik macht nur 10% aus und ist die Grundlage zu den Thekenarbeiten. Die Thekenarbeiten machen aber 90% der Prüfungen aus.

    Die Prüfungen vom Bfs hatten doch nur ein einziges, sehr eindeutiges Ziel. Die freiwillige Zertifizierung als Unsinn hinzustellen, damit endlich alle Betreiber ein Mindestmaß an Kundenverantwortung übernehmen. Und genau so sehe ich das auch. Es kann und konnte nicht sein, dass der Kunde bei der Erstbesonnung schon nach 7,5 Minuten einen Sonnenbrand bekommt. Keiner kann mir erklären, dass er eine Erstbesonnung auf einer 2% UVB Röhre so kalkulieren kann, dass der Kunde sich nicht verbrennt. Deswegen sind einheitliche Beratungsstandards eingeführt worden, die auch sinnvoll sind. Ich finde zwar die Dosisstufen zu vorsichtig, aber auf jeden Fall ist der Besonnungsplan nun besser als gar keiner.

    Deine Spekulationen zu Kontrollen solltest Du überdenken. Der Staat geht davon aus, dass alleine durch Verstoß zum Mitbewerbsrecht ca. 40% der Kontrollen alleine durch Anzeigen von Studiobetreibern kommen werden. 60% werden staatlich gelenkte Kontrollen sein. Diese werden zudem forciert von den Medizinern. Ich befürchte sogar, dass RTL auch seine Kommentare hierzu senden wird.

    Ich glaube ehrlich, dass du übertreibst. Ich denke nicht, dass es so viele Denunzianten gibt und ich glaube auch nicht, dass uns die Medien oder die Krebshilfe irgendwann mit anderen Augen sehen werden als jetzt. Wir werden uns immer negativen Kampagnen ausgesetzt sehen. Ich kann mir ehrlich aber auch nicht vorstellen, dass zumindestens in meiner Region der Verwaltungsapparat jemanden anstellen wird, der den ganzen Tag durch Sonnenstudios pilgert, mit sau-teurer Meßtechnik ausgestattet wird und sich Beratungsgespräche anhört.



    Sonnenfreund:
    Ich kann nur von einer BSA-Schulung sprechen. Wie der Saunabund das behandelt, weiss ich nicht.
    Ich habe vor Schulungsbeginn einen Ordner mit etwa 100 Seiten Schulungmaterial bekommen. (Beim Durchlesen habe ich ehrlich gesagt ein wenig geschwitzt...) Am ersten Tag wurden weitgehend die Inhalte vermittelt, also Aufbau und Funktionen der Haut, Hautkrankheiten, Technik und Beratungsgespräch. Am zweiten Tag wurde dann Prüfungsvorbereitung gemacht. Also das Hintergrundwissen geübt und das Beratungsgespräch trainiert. Als Durchschnittsdeutscher ist es ehrlich nicht möglich die Prüfung nicht zu schaffen. Das Beratungsgespräch bestand zu 2/3 aus vorlesen und richtiges Ankreuzen. (Wenn man die Ausschlusskriterien richtig vorgelesen und den Kunden bei einem zutreffenden Ausschlusskriterium nicht sonnen gelassen hat, hatte man bestanden).
    Für mich war in erster Linie wichtig, wie die UVSV von der BSA ausgelegt wurde. Die haben ja schließlich die Akkreditierung erhalten. Es wurde klar gesagt, dass der Kunde grundsätzlich selbst entscheiden darf und er auch die Erstbesonnung verweigern darf. Er darf sich auch weigern irgendwelche Zettel zu unterschreiben. Dem Betreiber fehlt an dieser Stelle nur der Nachweis. Den Nachweis brauche ich im Klagefall (wenn denn der Kunde sich tatsächlich verbrennt...) und wenn eine Kontrolle den sehen möchte.
    Interessant war auch, dass wir beim Thema Sonnenbrand viel UV-B abstrahlen, aber als es um das Thema Vorbräunen und Vitamin-D Bildung ging, da hatten wir plötzlich sehr wenig UV-B, sodass man bei uns weder eine interessante Menge UV-B bilden könne und schon gar keinen Sonnenschutz aufbauen kann. Nach längerer Diskussion hat mir der Dozent wenigstens einen kleinen Sonnenschutz zugestanden...

    Lt. Schulung der BSA entscheidet grundsätzlich der Kunde. Wenn er nicht unterschreiben will, unterschreibt er nicht. Dann nehme ich meinen Hauttest-Beratungs-Super-Zettel und schreibe drauf, dass der Kunde die Beratung und die Unterschrift verweigert hat. Dieser wird dann abgeheftet. Selbstverständlich habe ich nun im Ernstfall keinen Nachweis. In diesem Fall brauche ich diesen Nachweis aber nur in einem einzigen Fall. Nämlich wenn der Kunde mich wegen einer Verbrennung verklagt. Weil der Gesetzgeber die Bestrahlungsleistung der Geräte stark begrenzt hat, wird sich der Kunde nicht verbrennen und wenn doch, wird er nicht klagen, weil er genau weiss warum und weshalb er sich verbrennt.


    Bevor jetzt aber jemand denkt, er könne einfach ein Stapel "Kd will keine Beratung"- Zettel vorbereiten und seine Beratung einstellen, dem sollte bewusst sein, dass staatliche Kontrollorgane für alles irgendwelche "Quoten" haben. Wenn also die Mehrheit deiner Zettel mit "Kd will keine Beratung" beschrieben sind, wird er dich mit Sicherheit auseinander nehmen. Ist genau das gleiche, wenn die höhere Stromkosten als Umsatz hast.


    Unabhängig davon glaube ich nicht daran, dass man 8-10 € für ne Besonnung kassieren kann und dann dem Kunden erklärt "Aber Beratung willst du doch bestimmt keine, oder?" Ich denke für das Geld möchte der Kunde auch bissl Show.


    Und dann muss ich noch dazu sagen, dass ich nicht verstehen kann, wie einige früher gearbeitet haben. Bei uns gibts schon immer einen Besonnungsplan. Die Kunden wurden schon immer gemäß ihren Bestrahlungspausen auf verschiedene Geräte und Besonnungszeiten geschickt. Habt ihr früher die Besonnungszeiten gewürfelt? Wir haben die Besonnungszeiten einfach ein wenig nach unten korrigiert und fertig ist. Kein Mitarbeiter rechnet bei mir irgendwelche Bestrahlungsdosen gegen Besonnungszeiten, soviel Zeit haben die Mitarbeiter nicht. Auch habe ich ehrlich noch NIE einen Kunden erlebt, der zur Tür reinkommt und fröhlich daher sagt, er möge doch heute bitte 250J haben??


    Außerdem sollten einige mal lernen den Ball flach zu halten. Wenn ich schon den Begriff "Vollzug" höre, dann schwillt mir der Kamm.Was denkt ihr, was der Kontrolleur (wenn er denn wirklich mal kommt) bei euch im Studio macht? Betriebsbücher und Röhren kontrollieren. Zertifikate überprüfen und wenn es hoch kommt, dann schaut er sich ein Neukundengespräch an. Die Beratungsformulare müssen gem. Datenschutz vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Das heisst die dürfen entweder nicht im Studio oder müssen in einem separat verschlossenem Schrank gelagert werden. Und dann möchte ich den Typ sehen, wie der sich durch die 1500 unsortierten Formulare aus dem letzten halben Jahr quält. Ehrlich, ich weiss nicht, was er da finden will. Und was passiert, wenn er wirklich irgendwas findet und beanstandet? Ganz klar, sollte ein Gerät nicht 0,3 entsprechen, bzw keine Zertifikate da sein, wird die Kabine geschlossen mit der Auflage den Mangel zu beheben. Und bei allen anderen Fällen... Gibts ne Auflage den Mangel bis dann und dann zu beheben! Nix mit 50000 € Strafe... so einfach is es in Deutschland nicht... (Die Auflage sollte man dann aber schon erfüllen) Stellt euch doch mal vor... 50000€ Strafe, weil ich ein Zettel nicht richtig ausgefüllt habe... Das hat mit Sicherheit vor keinem Gericht bestand!

    Allein die Aussage "Wir schenken Ihnen 500 Facebook-Freunde" ist absolut unseriös und führt bei mir automatisch zu Ablage "P"


    Unabhängig davon ist der Inhalt aber übrigens korrekt. Impressum muss auch auf der Facebook Seite angegeben werden. Abmahnen darf ich aber nur ein mit mir im Wettbewerb stehendes Unternehmen. Als wenn Tak nicht seine Abmahnmaschenerie wieder anwirft hat der einfache Sonnenstudiobetreiber nicht übermäßig viel zu befürchten ;-)

    Sorry... Alles was du beschreibst, war dabei. Nur vom "wie" steht da nichts.


    Aber fahr doch einfach selbst zur Schulung und mach dir ein Bild davon.... Ich mein bevor du forderst, dass der BSA die Akkreditierung entzogen werden soll. Wenn ich mir vorstelle, dass nur noch der Saunabund schulen darf, dann kann ich mir auf der einen Seite vorstellen, wie sich künftig die Schulungskosten entwickeln werden und auf der anderen Seite werde ich dann wohl nur halbjährlich Personal einstellen können, nämlich immer dann wenn der verbliebene Saunabund mal eine Schulung bei mir in der Nähe anbietet.


    Ich denke, dass die reine UVSV Schulung nicht reichen wird, ein qualitativ hochwertiges Beratungsgespräch durchzuführen. Das wird weder der Saunabund noch die BSA leisten können. Ich denke beide werden die theoretischen Grundlagen vermitteln können, die praktische Umsetzung im Studio wird aber wie bisher auch in Betreiberverantwortung liegen. Positiv wird sein, da die Prüfung wenig schwierig ist, werden wir die Prüfungskosten nicht mehrfach tragen müssen. Ich persönlich kann da durchaus einen Vorteil für mich erkennen, wenn ich mir sicher sein kann, dass keiner meiner Mitarbeiterinnen die Schulung mehrfach machen muss.

    @ cnova80


    Saunabund oder BSA-Akademie?

    BSA


    Elektra: Ich hab nur beschrieben, wie die Prüfung abläuft. Von Dokumentation und dem ganzen Drumherum war übrigens während der gesamten Schulung keine Rede. Das heisst im Umkehrschluss, dass es nicht reichen wird, seine Mitarbeiter nur zu dieser Schulung zu schicken und fertig ist. Besonders die Leute, welche aus der Fitness-Branche kamen, wissen vom Thema Dokumentation genauso viel wie vorher.


    Es war ja aber auch eine Mitarbeiterschulung und keine Betreiberschulung. Man wird also weiterhin selbst die UVSV so umsetzen müssen, wie man das für richtig hält. (Ich geh schonmal in Deckung :D )

    @ cnova80


    Und wie haben die dann die Prüfung überstanden?


    Wer lesen kann, besteht die Prüfung. So einfach ist das.
    Beim Beratungsgespräch erreicht man 75% durch reines Vorlesen von Fragen, weitere 20% durch richtiges Ablesen der Besonnungszeiten und 5% muss man sich merken...
    Da hab ich keine Fragen mehr dazu...

    Sorry, aber wenn ich gesehen habe, was zu dieser Schulung abgeht, denke ich, dass diese Mitarbeiter(innen) lieber die Klappe halten sollen und sich aufs Putzen konzentrieren sollten.


    Das hat nix mit Ignorieren der UVSV zu tun, diese Mitarbeiter verstehen weder den Sinn noch sind sie in der Lage den Inhalt umzusetzen. Vor allem nicht so, dass es der Branche hilft.

    Ich glaube nicht, dass die SB-ler das Image unserer Branche prägen. Ich glaube ich habe kürzlich das Image unserer Branche gesehen!! Ich war zur UVSV Schulung... Ganz ehrlich... Was manche Betreiber für geistlose Mitarbeiterinnen beschäftigen, welchen Unsinn diese den ganzen Tag ablassen und welches Bräunungsergebnis (nie und nimmer 0,3!) manche zur Schau stellen... Genau DAS war das Image unserer Branche. Ich denke die SB-ler sind nicht unser Problem, sondern genau diese Mitarbeiterinnen! Hier sollte vielleicht jeder Betreiber mal nachbessern. Nicht nur, dass die Mitarbeiterinnen GAR KEIN Fachwissen besitzen, obwohl die schon jahrelang in den Studios arbeiten, kommt auch nur dämliches Zeug aus deren Gesichtern.


    Aber genau diese Leute stehen dann vor der Kamera von RTL & Co... Nicht die SB-Studios!