Beiträge von Norbert

    Schlechte Melanom-Prognose bei zu niedrigen Vitamin-D-Spiegeln
    Erstmals C-reaktives Protein berücksichtigt


    Quelle: SpringerMedizin.de


    Niedrige Vitamin-D-Spiegel im Blut sind mit einem schlechteren Krankheitsverlauf bei Melanompatienten assoziiert. Dies gilt auch dann, wenn man den Entzündungsparameter C-reaktives Protein (CRP) bei der statistischen Untersuchung berücksichtigt, wie aus einer US-Studie hervorgeht.
    Die US-Studie ist Teil einer noch laufenden prospektiven Untersuchung mit mehr als 3000 Melanompatienten und Gesunden. Für die aktuelle Studie haben Onkologen um Dr. Shenying Fang vom MD Anderson Cancer Center der Universität von Texas in Houston Plasmaproben von mehr als 1000 Melanompatienten gleichzeitig auf die Parameter Vitamin D und CRP untersucht. In einer früheren Studie hatten sie bereits zeigen können, dass ein erhöhter CRP-Spiegel im Blut ein Prognosemarker für ein verringertes melanomspezifisches Überleben ist. Damals lag allerdings der Fokus nicht zugleich auch auf Vitamin D. Da sich die Konzentrationen dieses Vitamins im Blut bei entzündlichen Prozessen verringern, könnte dies ein Marker für systemisch-entzündliche Reaktionen sein.
    Fast jeder vierte Studienteilnehmer mit Vitamin-Mangel
    Fang und seine Kollegen haben heparinisierte Plasmaproben von 1042 Patienten für die spätere Testung (nach median 5,1 Jahren) bei –80 °C eingefroren. Bei 914 Patienten (87,7%) erfolgte die Blutentnahme mehr als zwei Wochen nach einer chirurgischen Intervention. Bei allen Patienten wurde sie noch vor Beginn der systemischen Behandlung vorgenommen. Das mediane Follow-up zwischen Blutentnahme und dem letzten Arztkontakt bzw. Tod lag bei 7,1 Jahren, die medianen Vitamin-D-Spiegel bei 25 ng/ml. Als Vitamin-D-Mangel wurden Werte unter 20 ng/ml definiert, als physiologisch Werte über 30 ng/ml. Fast jeder vierte Studienteilnehmer hatte einen Vitamin-Mangel.
    Verwendeten die Wissenschaftler um Fang 20 ng/ml als Cut-off-Wert, errechneten sie für das Gesamtüberleben eine Hazard Ratio (HR) von 1,44 und für das melanomspezifische Überleben eine HR von 1,37: Die Wahrscheinlichkeit, zu sterben bzw. an den Folgen des Melanoms zu sterben, war demnach um 44% bzw. um 37% erhöht. Beim krankheitsfreien Überleben gab es keinen Unterschied zwischen Patienten mit höheren oder niedrigeren Vitamin-D-Werten. Die Ergebnisse von uni- und multivariaten Analysen waren ähnlich. Bei diesen Berechnungen wurden Alter, Geschlecht, Krankheitsstadium, Jahreszeit bei der Blutentnahme und CRP berücksichtigt.
    Schließlich berechneten Fang und seine Kollegen die HR unter der Voraussetzung, dass der Cut-off-Wert bei 16 ng/ml Vitamin D liegt. Die Wahrscheinlichkeit zu sterben war dann bei Patienten mit niedrigeren Werten um das Zweifache erhöht, die Wahrscheinlichkeit, an den Folgen des Melanoms zu sterben, um das 1,76-Fache, und die, ein Rezidiv zu bekommen, um das 1,62-Fache. Auch hier waren sich die Ergebnisse der uni- und der multivariaten Analyse ähnlich.
    Nach Ansicht der Wissenschaftler sind die Studienergebnisse ein Hinweis darauf, dass Melanompatienten von einer Vitamin-D-Supplementation oder von Maßnahmen, die das CRP senken, profitieren könnten. Einschränkend weisen sie darauf hin, dass sie in ihrer Studie keine Informationen zur UV-Exposition der Studienteilnehmer auswerten konnten. Informationen zur Jahreszeit während der Blutentnahme seien nur Näherungswerte.
    publiziert am: 30.3.2016 17:30 Autor: Peter Leiner Quelle: SpringerMedizin.de basierend auf: Fang S et al. Association of Vitamin D Levels With Outcome in Patients With Melanoma After Adjustment For C-Reactive Protein. JCO 2016; online 21. März. doi: 10.1200/JCO.2015.64.1357

    Einer solchen Fachschulausbildung muss es gelingen die Gratwanderung zwischen dem nicht zu medizinischen (weil fachspezifisch) und dem medizinischen zu erreichen. Nur dann wird es möglich sein auf der einen Seite die Anerkennung der Ärzte zu bekommen, ohne sich auf der anderen Seite lächerlich zu machen. Dies setzt allerdings auch voraus, dass das ausgebildete Personal deutlich über dem zu erwartenden Mindestlohn von 8,85 € pro Stunde honoriert wird. Die Dienstleistungen werden natürlich auch vom Kunden anders bezahlt werden müssen. Konsequentes Qualitätsmanagement und eine straffe Organisation mit einer freiwilligen garantierten aber auch "zertifizierten oder kontrollierten Fortbildung", am besten über den anerkannten Fernstudienweg, müssen die Grundlage für diese Fachschule bilden.
    Bei der Namensgebung für die Fachschule oder Fachakademie sollten wir vermeiden die Ausbildungsinstitution mit dem Namen Sonne zu diskriminieren, weil wir sie damit für eine ganze Reihe von Dienstleistungen schließen und zum anderen Gegnern wie Greinert oder Breitbart einräumen, dass es sich nur um den getarnten Verkauf von Solarien und Sonnenstudios handelt. Ähnlich wie die Akademie für Besonnung es früher gemacht hat, nämlich totale Produktneutralität, muss auch der Aufbau der Zukunft sein. Sollten Industriepartner Schulungsinteressen anmelden müssen die in einem gesonderten Bereich ausgewiesen und als Industrie gesponserte Veranstaltungen deutlich gemacht werden. Die Offenlegung von Interessenkonflikten ist selbstverständlich und sollte auch konsequent gefordert werden.
    Alle sind eingeladen sich an einer Namensgebung zu beteiligen.

    In die Diskussion um die Ergoline 1600 will ich mich nicht wirklich einmischen, da ich die Argumente beider Seiten relativ gut verstehen kann. Ich möchte versuchen zur Versachlichung der Diskussion beizutragen, auch wenn dies dem einen oder anderen nicht gefallen.
    Die derzeit am Markt befindlichen Solarienhersteller agieren weltweit. Es sind vielleicht in Deutschland ansässige Unternehmen, vielleicht auch nicht, aber ihre Marktanteile in Deutschland lassen den deutschen Markt sehr klein erscheinen.
    Diese Firmen haben nicht wie damals Friedrich Wolff den Studiobetreiber im Auge, sondern wie jedes Industrieunternehmen den Auftrag, ihrem Mehrheitseigner Rendite zu liefern. Da sie europa- oder weltweit agieren nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten aus, die sich ihnen weltweit ergeben. Dies mag man persönlich für verwerflich halten, aber in einer industrialisierten und vernetzten Welt ist es das legitime Recht der Kapitaleigener ihr Kapital zu mehren. Ob dies das moralische oder philosophisch grundlegende Recht ist, ist damit in keiner Weise gesagt. Trotzdem kann man diesen Herstellern vielleicht einen moralischen Vorwurf machen, aber keinesfalls, wenn man es unter der Aufgabenstellung für ihre Kapitalgeber betrachtet.
    Das Industrieunternehmen bei dieser Gratwanderung auf der Gesetzgebung manchmal dazu neigen, diese Gesetzgebung zu überschreiten, zeigen derzeit Volkswagen, vielleicht Opel und vielleicht auch die anderen Autohersteller. Dies mag man moralisch verwerflich finden, aber weltweit mögliche Geschäfte werden eben auch weltweit umgesetzt. Die kleine deutsche UVSV hat ihren Stellenwert in Deutschland spielt aber aus weltweiter Sicht eine verschwindende Rolle.

    Betrachtet man die Entwicklungen auf europäischer Ebene, dann muss man einmal mehr klar differenzieren, zwischen den Vorgängen in Deutschland und der UVSV auf der einen Seite und den Vorgängen in vielen anderen europäischen Ländern in denen es keine Regelung gibt.
    Die deutsche Seite vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz will auf europäischer Ebene zwingend den Maßstab der UVSV als allein geltenden Maßstab durchsetzen. Dafür gibt es im wesentlichen zwei durchaus sehr verständliche Gründe:
    1. fürchtet man von europäischer Gesetzgebung aus eine Aufweichung der UVSV bzw. eine Verunsicherung beim Verbraucher wenn es zwei konkurrierende Gesetzgebungen gibt.
    2. ist man der festen Überzeugung dass die deutsche Lösung die beste für alle in Europa tätigen Solarienbetreiber ist.
    Vor allen den zweiten Punkt kann man natürlich kritisch diskutieren, wenn man sieht dass Länder wie Dänemark oder die Schweiz einen Selbstbedienungsanteil von 80-90 % haben, damit weit, hinter deutschen Sportstudioverhältnissen hinterherhinken. Die Umsetzung des UVSV Maßstabes auf europäischer Ebene würde tatsächlich europaweit massiv Kapital, wenn auch nicht unbedingt Arbeitsplätze vernichten.
    Umso fahrlässiger war es seitens des BFS und BMU die europäische Harmonisierung der Ausbildung zu torpedieren, was aber hauptsaächlich wegen de runter 1. genannten Gründe passierte.
    Dass nun die Überarbeitungen der Risikoeinschätzung im Rahmen der europäischen Arbeit dazu führen könnte, das europaweite Solarienwesen massiv einzuschränken, kann Internetseiten der Kommission komfortabel und in aller Ruhe studiert werden.
    Trotzdem muss man bedenken, dass eine Umsetzung der UVSV auf europäischer Ebene im Augenblick für zahlreiche europäische Kollegen in den Sonnenstudios das aus der Studios bedeutenwürde. Eine Harmonisierung, wie sie die Ausbildungsbemühungen europaweit vorantreiben wollen ist sicherlich der richtige Weg, obwohl er vielleicht zu spät eingeschlagen wurde.
    Im vierten Quartal diesen Jahres werden wir sehen, wie die Kommission die Zukunft der Solarienbranche europaweit sieht.

    Zu dieser komischen Teilnehmerzusammenstellung hätte ich viel zu sagen, aber lasst Fakten sprechen:
    Der Geschäftsführer der ESA und die PR-Dame sind als ESA auf Position 22 und 23 akkreditiert.
    Betrachtet man die Tätigkeiten, der einzelnen internationalen Verbandsvertreter, dann sieht man sehr gut, welche Firma in welcher Stärke aufgeschlagen ist.
    Manchmal ist es besser mit heruntergeklappt Visier zu erscheinen!

    @ elektra
    mit dem überraschend und erschreckend täuschst Du Dich vollständig. Der Termin für die öffentliche Anhörung war bereits Anfang Februar von der europäischen Kommission auf der dafür vorgesehenen Seite eingerichtet.
    Alle verantwortlichen Beteiligten wussten also bereits zur Beauty, dass etwa anderthalb Monate später diese Anhörung würde stattfinden können.
    Allerdings muss ich die in einem Recht geben die Bekanntgabe des Termins Anfang Februar kam tatsächlich relativ unerwartet, da alle Betroffenen und Beteiligten bis 27. April ihre schriftliche Meinung im Rahmen einer ordentlichen Anhörung vortragen können.

    So könnte es auch bald bei uns in der Branche aussehen:
    Besonders bermerkenwert die rot markierte Begründung!!


    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Verbraucherschutz
    Die Raucherquote senken


    Zum Schutz der Gesundheit will die Bundesregierung nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische
    Zigaretten gleichbehandeln. Für Tabakerzeugnisse sollen die Werbeverbote künftig weiter reichen als
    bisher. Dazu hat das Kabinett heute eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen.


    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes enthält schärfere Regelungen, als es die
    Tabakproduktrichtlinie der EU vorsieht. Die Umsetzung der Richtlinie selbst ist bereits erfolgt.
    Nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen den nikotinhaltigen E-Zigaretten
    im Tabakerzeugnisgesetz gleichgestellt sein.
    Die Raucherquote hat sich in den letzten Jahren in Deutschland weiter verringert. Im europäischen
    Vergleich steht Deutschland gut da. Trotzdem sind allein hier jedes Jahr 120.000 Todesfälle auf das
    Rauchen zurückzuführen. Dadurch entstehen volkswirtschaftliche Kosten von nahezu 80 Milliarden Euro
    jährlich.
    Deshalb will die Bundesregierung mit Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes die Raucherquote allgemein
    und besonders bei Jugendlichen weiter senken. Zumal sich elektronische Zigaretten vor allem bei
    16-19-Jährigen zu einem Lifestyle-Produkt entwickelt.
    Schärfere Werbeverbote
    Für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sind über die bestehenden
    Regelungen hinaus zusätzliche Werbeverbote vorgesehen. Dies sind:
    - ein generelles Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter
    sowie
    - eine Beschränkung der Kinowerbung auf solche Kinofilme, für die keine Jugendfreigabe vorliegt.
    Eine kostenlosen Abgabe wird verboten für
    - Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak und
    - außerhalb von Geschäftsräumen für andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse,
    E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.
    Abwägen zugunsten des Gesundheitsschutzes
    Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Tabak- und
    Werbewirtschaft (Berufs- und Meinungsäußerungsfreiheit) sind aus Sicht der Bundesregierung
    gerechtfertigt. Sie waren gegenüber den hohen Gütern des Gesundheitsschutzes und des Schutzes von
    Leben abzuwägen.
    Dass eine Schutzpflicht des Staates bestehen kann, die auch eine Risikovorsorge
    gegen Gesundheitsgefährdungen umfasst, davon geht das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen
    Entscheidungen aus.
    Auch der Jugendschutz wurde bei der Abwägung herangezogen. Jugendliche können sich Außenwerbung
    schwer entziehen. Studien belegen einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Kontakts mit
    Zigarettenwerbung und dem Rauchverhalten von Jugendlichen. Im Übrigen ist im
    Jugendschutz-Änderungsgesetz vorgesehen, dass sowohl die Abgabe nikotinhaltiger und auch
    nikotinfreier E-Zigaretten an Jugendlichen verboten ist.
    Es ist erforderlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.
    (Quelle, Presse-und Infromationsdienst der Bundesregierung)

    Und das Schlimme (oder Gute) ist, man muss nicht Paula oder Norbert heißen oder Elektra oder Tak, sondern jeder kann an diese Informationen kommen. Egal ob Krebshilfe, Bundesamt für Strahlenschutz, Europäische Union oder Strahlenschutzkommission, fast alle veröffentlichen zu mindestens die Grundinformationen inzwischen im Internet. Man muss nur das tun was jeder Unternehmer tun sollte, sich über die Entwicklungen in seinem Geschäft ständig auf dem Laufenden zu halten. Dies kostet kein Geld, aber natürlich Zeit. Hierzu braucht man auch noch keinen Verband, keinen Verein, keine Liga oder sonstige Organisationen!
    Erst, wenn man sich mit den Organisationen auseinandersetzen will, dann benötigt man eine Organisationsstruktur, sonst bekommt man sehr schnell den Hinweis, dass hier im Hintergrund gearbeitet werde und es sich im Wesentlichen um vertrauliche Informationen handelt, die einem leider nicht zur Verfügung gestellt werden können. Ende des freien Bürgers in der Bundesrepublik Deutschland, mir passiert, letzte Woche in der Kommunikation mit dem Bundesausschuss Gesundheit, der die Krankenkassengelder in Deutschland verschwenden darf? Oder sachgemäß vergibt?
    Erst wer diese Kommunikation weiterführen will, also noch mehr Zeit in sein Geschäft investieren will, der braucht eine Organisationsstruktur, ob die Verband, Verein, Liga oder was auch immer heißt ist .…. egal, nur er muss es tun!
    Also hört auf getan zu werden – tut!


    Die derzeit in Brüssel laufenden Vorgänge sind nicht auf das arme kleine Heideschaf, dass der Saunabund aus seinen Reihen verstoßen hat? Zurückzuführen sondern auf die Tatsache, dass in schöner Regelmäßigkeit Beschlüsse der EU Kommissionen überprüft werden müssen.


    Der eine oder andere kann sich sicherlich noch erinnern, das es auf EU Ebene heftige Diskussionen um die Gefährlichkeit von Solarien gegeben hat, die damals von Spanien ausgelöst worden sind. Das Ergebnis war damals, das man eine Kommission beauftragt hatte, die Gefährlichkeit von Solarien zu überprüfen, und ein 50-seitiges Papier kam, welches prinzipiell für die Branche eigentlich positiv war.
    Die letzte Seite allerdings endete mit dem Hinweis dass Solarien unter Umständen Hautkrebs verursachen könnten. Daraufhin sah man sich auf EU Ebene dazu genötigt, die Bestrahlungsstärke von Solarien auf 0,3 zu reduzieren, was dem stärksten Sonnentag des Jahres in etwa entsprach, physikalische Feinheiten jetzt vollkommen außer Acht gelassen.


    Diesen Beschluss galt es nun routinemäßig zu überprüfen, was die SCENIHR auch dementsprechend beauftragte und hierzu eine ungefähr 100-seitige englische Antwort bekam.
    Beauftragt wurde eine Kommission die zwei externe Experten hinzu zog, einer dieser Experten war der uns bekannte R.G. aus dem fernen Hamburg, stets zu Diensten der Anti Solarienbewegung.
    Als dieses Papier auf den Markt kam begann ich meine Aktivitäten in diesem Forum zu verstärken, weil ich dieses Papier für unsere Branche als hochgefährlich ansehen. Egal wie man zu Herrn G. Aus Hamburg steht, das Papier beantwortet die Fragen der EU-Kommission vollumfänglich, wenn natürlich auch vollständig tendenziös und mit einer ganz bestimmten Zielrichtung.
    Aber dieser Mensch wird nicht dafür bezahlt die hohe Wissenschaft und Ehrlichkeit zu vertreten, sondern er zählt zu einem der härtesten Feinde der Solarienbranche und ist ein knallharter Lobbyist. Verkleidet in der Harmlosigkeit per se kommt er daher und versucht eine ganze Branche zu vernichten.
    In meinen Posts aus der Vergangenheit ist nachzulesen, dass ich von den Ergebnissen auf europäischer Ebene nichts Positives für uns erwartet.
    Egal welche wissenschaftliche Qualität man diesem Papier zumisst, es ist gefährlich. Der Letzte in unserer Branche sollte verstanden haben was die Zeit geschlagen hat. Und wer sich darüber wundert, dass die deutschen Behörden und die SSK so lange stillgehalten haben, der wird dies sofort verstehen, wenn das Papier von europäischer Ebene in nationale Verordnungen umgesetzt werden muss.
    Jeder sollte sich dringend mit der Qualifizierung und Professionalisierung seines Studios befassen und sich an der Diskussion um die Gestaltung der neuen Fachschulungen beteiligen.
    Ich möchte einmal mehr, wie ich's in den letzten 35 Jahren so oft getan habe, dazu Aufrufe jenseits aller Befindlichkeiten für diese Branche zu arbeiten und sich nicht daran zu stören, wer welche Ideologie vertreibt, denn es geht zum Schluss und die Existenz von den verbliebenen Studios und deren Angestellte.

    hier der Einleitungstext:


    Jeder zweite Deutsche ist nicht ausreichend mit Vitamin D versorgt – das ist eines der
    markantesten Ergebnisse einer aktuellen Studie.1 Für diese Untersuchung standen mehrere Zehntausend Probanden aus verschiedenen europäischen Ländern zur Verfügung. Besonders im Winter sinkt der Gehalt des Sonnenvitamins im Blut deutlich ab, doch auch im Sommer wurde noch bei über einem Drittel der deutschen Studienteilnehmer ein Mangel festgestellt.
    mehr sieghe unter folgendem Link

    http://www.give-ev.de/2016/03/…tamin-d-status-in-europa/

    Prävalenz, Risikogruppen und Motive der Solariennutzung in Deutschland


    Quelle: Der Hautarzt
    Quellendetails


    Zusammenfassung


    Hintergrund


    Solarienstrahlung wurde jüngst von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als krebserregend eingestuft. Anders als in anderen Nationen war die Datenlage zu diesem dermatologisch wichtigen Risikofaktor in Deutschland bis zuletzt mangelhaft.


    Ziel der Arbeit


    Ziel der SUN-Study 2012 (Sunbed-Use: Needs for Action Study) war daher die Ermittlung epidemiologischer Prävalenzdaten zu diesem völlig vermeidbaren Risikofaktor.
    Material und Methoden


    Es wurden 4851 Personen im Alter zwischen 14 und 45 Jahren zufällig und repräsentativ aus der bundesdeutschen Bevölkerung ausgewählt und mittels standardisierter Telefoninterviews befragt. Der Befragungszeitraum wurde in eine Sommer- und eine Winterwelle gesplittet, um mögliche Jahreszeiteffekte zu berücksichtigen.
    Ergebnisse


    Vier von 10 Deutschen im Alter von 14 bis 45 Jahren [39,2 % (95 %-KI: 37,8–40,6 %)] waren schon einmal in einem Solarium. Innerhalb des letzten Jahres hatten 14,6 % (95 %-KI: 13,6–15,6 %) ein Solarium besucht. Die durchschnittliche Nutzung lag bei derzeitigen Nutzern bei 6 Besuchen pro Jahr. Unter den derzeitigen Solariennutzern hatte jeder Zwanzigste eine familiäre Vorgeschichte eines malignen Melanoms bei Verwandten ersten Grades. Über 5 % aller Minderjährigen besuchen trotz des bundesweiten Verbots zurzeit Solarien – meist an unbeaufsichtigten Standorten. Die Hälfte dieser Minderjährigen kannte das gesetzliche Solarienverbot für Minderjährige nicht.
    Diskussion
    Unsere Studie belegt, dass die Solariennutzung als ein wichtiger Risikofaktor für Hautkrebs weit verbreitet ist. In der deutschen Bevölkerung bestehen zudem deutliche Informationsdefizite über die Gesundheitsrisiken von Solarien.


    Die Studie wurde gefördert von der Deutschen Krebshilfe e. V.


    Schlüsselwörter: Melanom - Risikofaktoren - Solarium - Hautkrebs - UV-Strahlung

    @ Elektra
    sehr gute Ausführungen zu einem Thema, das in einem neuen Schulungsangebot auf keinen Fall fehlen darf. Wenn man sich überlegt mit welchen Zertifikaten und Ausbildungen im Bereich-Wellness-Fitness und Gesundheit insgesamt geworben wird, dann sieht man erst wie viele Entwicklungsspielräume hier für interessierte Branchenmitglieder gegeben sind.
    Viele Informationen lassen sich hier im Rahmen eines Fernlehrgangs vermitteln und zum Teil auch überprüfen, was für die Nutzer und den interessierten Betreiber den Vorteil hat, dass die Kosten überschaubar sind und trotzdem unter vorgegebenen Rahmenbedingungen Qualität vermittelt werden kann.
    Allerdings muss allen an diesem Thema Interessierten klar sein, dass sich diese Themen nur an den Kunden verkaufen lassen. Das heißt man muss hierfür auch entsprechendes Personal und je nach Preisgestaltung auch entsprechendes Ambiente zur Verfügung haben.
    Aber auch hier kommt es darauf an Qualität abzuliefern und nicht durch irgendwelches sinnloses Gerede dem Kunden etwas an zu drehen, dessen Nutzen er zum Schluss nicht nachvollziehen kann.