Beiträge von Norbert

    Elektra
    Mit Deinen Berechnungen hast Du vollkommen Recht! Damals, als das eingeführt wurde, vergleichbares übrigens in Spanien, ist die Branche schwer in die Knie gegangen. Aufgrund der besonderen Stärke der Kosmetikindustrie in Frankreich war die Branche nie besonders groß. Man darf ja nicht vergessen, wie groß Frankreich, mit 67 Millionen nur etwas kleiner als Deutschland.
    Aber jedes Land hat seinen Breitbart, in Frankreich heißt der Bonniol und ist dort für die Überarbeitung der Statistiken im Interesse des Derma zuständig. Was nicht beutenden soll, dass unsere französischen Kollegen nicht vielleicht auch geschummelt haben, ich weiß es nicht.
    Ob das mit dem Gewerbeentzug in Frankreich geht weiß ich gar nicht??In Deutschland ist er nur theoretisch eine sehr scharfe Waffe, in einem Rechtsstaat hat man natürlich hier Einspruchsmöglichkeiten und das Verwaltungsgericht scheint manchmal auch anderer Meinung zu sein.
    Dies obwohl die Gewerbeverordnung hier eindeutig formuliert und die gültige Rechtsprechung eingrenzend kommentiert. Sie hierzu:
    Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässig ist, wer sein Gewerbe nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreibt.


    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 65, 1 f) ist gewerberechtlich unzuverlässig, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Die Unzuverlässigkeit ist auf das ausgeübte Gewerbe bezogen zu beurteilen. Dabei muss der Gesamteindruck des bisher gezeigten Verhaltens gegen eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung sprechen. Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden kommt es nicht an.
    Die maßgeblichen Tatsachen müssen dem Gewerbetreibenden lediglich objektiv-kausal zuzurechnen sein. Erforderlich ist die Gewerbeuntersagung, wenn sie geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erreichen und nicht unverhältnismäßig ist. Verhältnismäßig ist die Untersagung dann, wenn sie nicht zu einem Nachteil führt, der zum angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht.
    (Zitiert aus http://www.vdb-gmbh-insolvenz.…Risiko/gewerbeentzug.html)
    Zumal die Höchstgeldstrafe nach UVSV auch noch nie ausgesprochen wurde, oder weiß da jemand Näheres??

    Elektra,auf europäischem Terrain solltest Du etwas besser recherchieren, bevor Du Dich zu Aussagen hinreißen läßt.Ich weiß ich soll Dir nicht sgaen, was Du tun sollst, aber für Frankreich ist Fakt:
    1) Die Gesamtbestrahlungsstärke ist begrenzt auf 0,15 mit Unterbegrenzungen für UVB 0,15 und UVA 0,15, also wesentlich strenger als auf europäischer Ebene
    2) Schulungen von 8 Stunden sind für Mitarbeiter seit etwa 7,5 Jahren vorgeschrieben
    3) No Self Service
    49 weitere Verbraucherschutzmaßnahmen
    das Dekret ist am 01-06-97 in Kraft getreten. Es ist tituliert unter Décret n° 97-617 du 30 mai 1997 , hier findest Du ergänzende Informationen

    Mache ich gerne, sobald die abschließende Version vorliegt. Der Stand der Dinge ist wie folgt: Die Nationalversammlung hat den Senatsentwurf korrigiert an den Senat zurückgegebenen. Der Senat hat nun die Möglichkeit das wording zu ändern, darf allerdings nichts Grundsätzliches mehr ändern. Das bedeutet die Details, z.B wie läuft die Zugangskontrolle, was ist zu dokumentieren und was nicht, kennen wir noch nicht. Auch was an werblichen Aussagen nicht mehr genutzt werden darf, ist wohl noch Detailarbeit. Ist zwar vorstellbar, wenn man sich das „Europäische health claim Gesetz“ anschaut, aber für Details noch zu früh. Ich bleibe dran und werde weiter informieren.

    Solarienverbot vom Tisch, BfB hat eben seine Mitglieder informiert, hier dias Wesentliche:
    In den vergangenen Wochen haben Meldungen aus Frankreich für Unruhe in unserer Branche gesorgt. Voreiliege Pressemeldungen berichteten, dass es zu einem Solarienverbot in Frankreich kommt.
    Tatsächlich wurden im Rahmen der Diskussion um ein allgemeines besseres "Präventionsgesetz pro Gesundheit" von einzelnen Abgeordneten VORSCHLÄGE vorgelegt, an deren Ende ein solches Verbot möglich gewesen wäre. Zum Glück hat es sich hier jedoch nur um Vorschläge gehandelt, die von einer kleinen Gruppe Abgeordneter aus dem französischen Senat, einer der beiden Kammern im französischen Parlamentssystem, eingebracht wurden.
    Nun hat die französische Nationalversammlung, die zweite Kammer in diesem System, reagiert bzw. entschieden: Künstliche Bräune anzubieten ist in Frankreich weiter/derzeit erlaubt.
    Begleitet wird dieser Beschluss von weiteren ergänzenden Beschlüssen, die uns in Deutschland bereits bekannt vorkommen , wie zum Beispiel die Einführung einer Ausweiskontrolle, zur Sicherstellung, dass nur Personen, die das 18 Lebensjahr erreicht haben sonnen dürfen. Auch die Übergabe von Informationsmaterial an den Kunden soll geregelt werden. Geplant sind auch Einschränkungen in den werblichen Aussagen.
    Unser Europäischer Dachverband (ESA)ist derzeit aktiv, hier noch verbale Spitzen zu bereinigen , um das Handling mit diesen Beschlüssen für den Studiobetreiber zu vereinfachen.
    Sollten sich auf europäischer Ebene in Brüssel neue Erkenntnisse ergeben, wären die Beschlüsse zu überprüfen.
    Wir gratulieren unseren französischen Verbandskollegen zu diesem Erfolg, der ein Verbot von Solarien und dessen dramatische Signalwirkung, in der Mitte von Europa, verhindert hat.
    Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren, wenn die aktuellen Übersetzungen der Texte aus dem Französischen vorliegen.

    Hierzu muss man wissen wie dieser Normungsvorgang überhaupt
    auf den Weg gebracht worden ist. Die ESA, der europäische Dachverband der
    Solarien- und Sonnenstudiobetreiber hat in Zusammenarbeit mit den europäischen
    Organisationen einen Weg gesucht, einen bestimmten Standard für Länder
    umzusetzen, der einen einheitlichen Maßstab für alle europäischen Länder
    darstellen soll. Dabei war es Konsens dass eine EuroNorm der sinnvollste Weg
    für alle als Orientierungslinie darstellen könne. Diese Norm ist die Grundlage
    für Länder, in denen es viel weniger Regulation, viel weniger Ausbildung und
    viel weniger Verbraucherschutz gibt als bei uns. Um in diesen Ländern die
    Studiobetreiber nicht gleich ins wirtschaftliche Aus zu schicken, sind die
    Standards mit den Deutschen nicht zu vergleichen. In einem europaweiten
    Diskussionsprozess wurden über Jahre die Grundlagen für diese Norm gebildet,
    jeder hatte übrigens die Möglichkeit sich an dieser Diskussion, zu beteiligen, dies
    haben auch zahlreiche Studiobetreiber getan und waren selbst im deutschen
    Spiegelausschuss vertreten. Ebenso wie die Vertreter der Krebshilfe, der
    deutschen dermatologischen Gesellschaft, des Bundesumweltministeriums des
    Bundesamtes für Strahlenschutz ,Vertreter des Verbraucherschutzes und andere.
    Schon alleine die vielen Teilnehmer machen deutlich das, es einmal mehr ein
    Kompromiss des Möglichen und nicht des Wünschenswerten ist. Nebenbei Polen
    sehen übrigens etwas anderes als wünschenswert als zum Beispiel deutsche
    Behördenvertreter oder französische Behördenvertreter.

    Ich weiß es ist müßig mit ihr darüber zu reden, dass ein
    Verband im Normalfall nur sehr schwer in die Hände eines Industrieunternehmens
    zu bekommen ist. Die Verbände unserer Branche waren in den vergangenen 25
    Jahren je nachdem wie man es definiert in den Händen von Ergoline, Wolff ,
    Cosmedico oder KBL, oder sie waren es eben auch nicht, denn sowohl im
    Photomedverband als auch im BFB haben Betreiber entweder das Stimmen
    Gleichgewicht oder haben es gehabt, bzw. wenn sie sich mit dem Handel
    zusammenschließen haben sie sogar die Mehrheit über die Hersteller gehabt. Ich
    sage das nicht um über irgendwelche Hirngespinste zu streiten, sondern möchte
    die Diskussion an dieser Stelle versachlichen. Wie man einen Verband in die
    Hände bekommt, wie man ihn in eine bestimmte Richtung drängen kann, das kann
    man sehr gut bei der deutschen dermatologischen Gesellschaft und ihren
    Veranstaltungen sehen, hier werden von den einzelnen Pharma-Unternehmen zig 100
    tausende an Ausstellungsgeldern, Referentenhonoraren, Lunchpaketen und andere
    vergleichbare Investitionen getätigt. Von den Tonnen an Informationsmaterial,
    Büchern CDs Schulungsangeboten und Kugelschreibern wollen wir gar nicht
    sprechen.



    Der Nachteil den viele Aktive haben, sowohl bei den
    Dermatologen als auch bei den Sonnenstudiobetreibern ist der, dass sie keine
    Zeit für Verbandsarbeit haben. Deswegen bevölkern alle überall immer dieselben
    Köpfe dieselben Gremien. Und wer sich in seinem Musikverein Hundesportverein
    oder anderen örtlichen Aktivitäten umschaut wird sehen, dass er dort auf
    dasselbe Vereinsschicksal trifft. Gesellschaftliche Entwicklungen lassen sich
    leider nicht durch Polemik konterkarieren auch wenn man sie noch so oft
    wiederholt.

    Hallo Elektra,



    ich bin mir nicht sicher, ob Deine juristischen Ausführungen
    über die Verantwortlichkeiten von Händlern, Länderaufsichtsbehörden,
    Gewerbeaufsichtsämtern und ähnlichem richtig sind und kann sie auch nicht
    beurteilen, denn ich bin kein Jurist. Deswegen lass ich es lieber. Dass Du in
    diesem Zusammenhang über den BFB herziehst, ist ja nichts anderes als ein
    verzweifelter Marketingtrick, um der von dir favorisierten Nullnummer Leben
    einzutauchen.



    Nur um die Geschichte richtig zu erzählen: Der BFB hat im
    Rahmen aufwendiger Roadshows die Studiobetreiber in mehreren Zentren
    Deutschlands direkt informiert und hat dort Rede und Antwort gestanden. Leider warst
    Du nicht dort.