Beiträge von nikkigraus

    zu bewerten. Es ist ein personenbezogenes Dokument, auf das DU KEINEN ANSPRUCH HAST....

    vielen Dank für Deine Info. Leider liegst Du falsch. Auch wenn Du die Schulung bezahlst, das Zertifikat gehört dem, der die Schulung dafür gemacht hat. Klär das mal mit Deinem Rechtsanwalt


    Sabse_Koeln


    Wenn man es vertraglich festgehalten hat, dass die Schulung und die Auslagen dafür dem Eigentumsvorbehalt unterliegen - und zwar Demjenigen, der diese bezahlt hat (Arbeitgeber) - kann auch ein Anwalt nichts dagegen machen. Das ist gültiges Recht nach BGB & HGB ... Ein Arbeitsvertrag ist wie eine AGB anzusehen und wenn die Klausel des Eigentumsvorbehalt - gern auch mit Möglichkeit der Auslösung oder Betriebsdarlehens - mit enthalten und akzeptiert ist, wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen ...


    Vielleicht mal etwas Geld investieren und die Arbeitsverträge bei einem Anwalt prüfen lassen ;)
    Der kann sicher noch Tipps zur Verbesserung geben...