BFB Newsletter Informationen

  • Ausgegebenem Anlass möchte ich zum BfB Schreiben Nr.10 vom 31.8.2012 Stellung nehmen, weil eine Sache nicht eindeutig ist..


    Zu den Punkten:


    1. und 2 )


    Das noch nicht akkreditierte Schulungsträger schon Lehrgänge für teures Geld anbieten, ist nicht richtig und ist zu verurteilen. Das entzieht nur unnötig der Branche Gelder.


    Allerdings hätte ich es für einen guten Service gehalten, wenn der BfB alle Studiobetreiber zur den
    Folgen der UVSV für den täglichen Betrieb, insbesondere SB-Betriebe, schon letztes Jahr jeden ausführlich informiert hätte.


    5.) ist zu beanstanden …
    Zitat Newsletter:
    Im BMU ist man der Meinung, dass SB-Studios mit dem 1.11.2012 entweder geschlossen oder wenigstens mit Personal versehen werden müssen. Ob dies von der UVSV gedeckt wird ist zumindest umstritten.
    Zitat ende.


    Dieser Punkt 5 vom BfB ist so in der Aussage falsch und fälschlich zu verstehen. Es ist weder was umstritten noch ist hierzu was unklar.


    Richtig ist, das BMU „die Meinung“ zur UVSV ganz klar und unmissverständlich als Verordnung dargelegt hat. Es ist gültiges Recht seit dem 1.1.2012 mit seinen Übergangsvorschriften. Frau Pütz hat auch ganz klar bei der Vorstellung der Akkreditierungs- Behörde zu Bonn, auf die Frage von Herrn Roggendorf “wird der Termin 1.11.2012 wenn noch keine Akkreditierung aus gesprochen wurde, verschoben?“, mit ganz klar NEIN geantwortet.


    Ab dem 1.1.2012 ist in einem SB- Studio ein UV-Betreib größer 2 Solarien nicht mehr möglich. Diese können das NiSG und die UVSV nicht bedienen und umsetzen. Es ist keine Alterskontrolle möglich, noch können UV-Schutzbrillen laut UVSV §3 Absatz 2 Satz 1 durch Personal angeboten werden. Das ist aber ein Muss. Außerdem müssen Beratungen durchgeführt werden, auch wenn noch kein Fachpersonal im Sinne von § 4 Satz 4 vorhanden ist,





    Ab dem 1.1.2012 ist nur dann ein Betrieb mit 2 Solarien möglich, wenn §4 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 erfüllt wurden. In Satz 2 bezieht sich die technische Vorrichtung ausschließlich auf den Dosierungsplan und nicht auf das aushändigen §3 Absatz 2 Satz 1 der Schutzbrillen. Dazu ist Personal notwendig. Denn der Betrieb von 2 Solarien bedeutet durch §3, dass ein Personal zwar nicht ständig während der Bräunung anwesend sein muss, aber zum aushändigen der Schutzbrille muss Personal und nicht ein Automat anwesend sein.

    § 3 (2) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat ferner sicherzustellen, dass1. UV-Schutzbrillen nach Anlage 3 in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor der Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes durch das Personal des Betreibers eine solche Schutzbrille angeboten wird.

    Dadurch ist eindeutig geregelt, dass zwar nicht immer ein Personal anwesend sein muss, aber wenn der Studiogast ein Solarium nutzen will, muss Personal die Schutzbrillen aushändigen.


    Nach Rücksprache will der Gesetzgeber damit erreichen, das Kleinbetriebe wie Nagelstudio, Massage-Betriebe zusätzlich als Nebenerwerb UV-Bestrahlungen anbieten kann.

    Im Grunde ist die Formulierung in §3 eine Bremse für SB-Betrieb so oder so. Wie man ersehen kann ist der Gesetzgeber hierzu eindeutig in seinen Absichten.


    Die Aussage vom BfBOb dies von der UVSV gedeckt wird ist zumindest umstritten“ ist falsch.



    sonnige Grüße TopGun

  • der Staat hat es noch keine Schulungs-Personen akkreditiert,
    die die offiziellen Schulungen durchführen dürfen.


    Wir können also noch nicht das Fachpersonal einsetzen, das erforderlich ist,
    um die Beratung gemäß der UVSV durchzuführen.
    Der ursprüngliche Termin 1.11. - ab dem nur noch Fachpersonal eingesetzt werden sollte -
    ist nicht mehr zu halten.


    Da SB-Studios ohnehin nicht beraten, haben sie kein Problem damit, keine Beratung gemäß UVSV anbieten zu können.
    Die Umstellung auf 2-UV-Geräte-SB geht auch nicht, denn auch dafür ist Fachpersonal erforderlich.
    Also machen die SBs vorläufig weiter wie bisher.


    Warum man im BMU der Meinung ist, dass die SB-Studios ab dem 1.11. mit unqualifiziertem Personal
    als Servicestudios betrieben werden sollen, ist nicht nachvollziehbar.
    Herr Roggendorf hält diese BMU-Meinung auch für nicht gedeckt von der UVSV.
    Als Verbandsvorsitzender hat er sich sicherlich juristisch gut beraten lassen,
    sodass diese Aussage so fundiert ist, dass er auch dafür haften kann.


    Ohne Fachpersonal ist eine Beratung gemäß UVSV problematisch.
    Das nicht qualifizierte Personal kann es doch nicht .
    Wer jetzt mit unqualifizierten Personal sicher gehen will, hat am Besten nur Kunden, die keine Beratung wollen.
    und auch nicht wollen, dass ihre persönlichen Daten gespeichert werden.


    Oder man verzichtet einfach auf das nicht qualifizierte Personal
    und kauft lieber für das eingesparte Geld ein neues 0.3-Gerät.
    Welches aktuell das beste ist, kann man jetzt m alten Solariumforum erfahren,
    Dort hat Grizzly im Forum Ergoline gestern ein neues Thema eröffnet:
    "Welche neuen Geräte kann man in 0,3 empfehlen."


    Mit sonnigem Gruß Tak

  • ist hier zu lesen:
    (Zitat aus dem BfB-Newsletter 10:)
    5.
    Im BMU ist man der Meinung, dass SB-Studios mit dem
    01.11.2012 entweder geschlossen oder wenigstens mit Personal versehen werden müssen. Ob dies von der UVSV gedeckt wird ist zumindest umstritten.

    Bitte bewahren Sie Ruhe, der Bundesfachverband steht mit dem BMU wegen der Terminsituation im engen Kontakt!


    Herzliche Grüße Hans-Dieter Roggendorf , Vorsitzender

    (Zitat Newsletter Ende)



    Dazu steht in der UVSV:
    (2) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat ferner sicherzustellen, dass
    1. UV-Schutzbrillen nach Anlage 3 in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und jeder Nutzerin und
    jedem Nutzer vor der Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes durch das Personal des Betreibers
    eine solche Schutzbrille angeboten wird,
    (Dieses gilt ab dem 1.Januar 2012)


    (2) Wer nicht mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte an einem Aufstellungsort betreibt, kann von Absatz 1
    Satz 1 Nummer 1 abweichen, wenn durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Nutzung der
    UV-Bestrahlungsgeräte nur möglich ist, wenn der Nutzerin oder dem Nutzer vor Beginn jeder Bestrahlungsserie
    gemäß Anlage 5 Nummer 3 das Angebot, das in § 3 Absatz 2 Nummer 1 geregelt ist, sowie die Angebote,
    die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 geregelt sind, durch Fachpersonal unterbreitet werden.
    (Dies gilt auch ab dem 1.Januar 2012, denn dies ist Absatz 2 von §4 und nicht Absatz 1:


    § 11 Inkrafttreten

    (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2012 in Kraft.

    (2) § 4 Absatz 1 tritt am 1. November 2012 in Kraft.


    Das spätere Inkrafttreten von §4 Absatz 1 bezieht sich lediglich auf die "zertfitizierte" Qualifikation des Personals.
    Ab dem 1.11. hätte demnach nur Personal im Kundenkontakt tätig werden dürfen,
    das die Bescheinigung eines zertifizierten Schulungsträgers hat.


    Mit sonnigem Gruß Tak

  • Tak;


    mit Deinem ersten Beitrag „03 Umrüstung muss sein…“ hast Du sehr deutlich dargestellt, wie der BfB und die SB- Betreiber zur UVSV denken. Das so ein Gedankenunsinn zur UVSV auch vom BfB verbreitet wird, ist eine Schande für die ganze Branche.


    Diese sollten Deinen zweiten Beitrag „Warum ist das so…“ hierzu genau durchlesen, denn deutlicher kann das „AUS“ für die unverbesserlichen SB-Betreiber nicht formuliert werden.


    Für die Personal-Studios, die im Sinne BfB eventuell denken, „es ändert sich ja nichts, SB sei im Sinne ja noch umstritten..“, sollten schnell umdenken und die UVSV sowie NiSG im gesetzlichen Sinne umsetzen. Denn der Staat hat ein Regelwerk für die Branche geschaffen, das ein fachmännisches Arbeiten in Sonnenstudios vorschreibt.


    Das ab erst ab dem 1.11.2012 Fachpersonal vorgeschrieben ist, hat aber nichts damit zu tun, das der §4 Satz1 auch schon seit dem 1.1.2012 angewendet werden muss. Nur nach dem 1.11.2012 darf hierzu nur Fachpersonal eingesetzt werden.


    Durch die fehlende Akzeptierung der Schulungsträger wird vom Staat und den Ländern nur dann großzügig bei den Kontrollen verfahren, wenn der Studiobetreiber alles zur eigenen Schulung seines Personals im Sinne der UVSV getan hat und wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden sind.


    Das setzt aber voraus, dass der Studiobetreiber die UVSV und das NiSG verstanden hat.


    Hierzu ist bei einigen Studiobetreibern ein großer Nachholbedarf anzumahnen, denn das sagen mir auch meine Arbeiten und Erkenntnisse als Elektra im alten Forum deutlich. :!:


    sonnige Grüße TopGun

  • @all


    "Ruhe bewahren", diese Aufforderung von Hans-Dieter wurde am Ende des Newsletter wurde befolgt.
    Die UVSV ist kein Thema mehr - den Newsletter des BfB zur UVSV eingeschlossen.
    Folglich war sogar die frohe Botschaft für SB von Hans-Dieter , im engen Kontakt mit dem BMU - keine Nachricht im alten Solariumforum.


    Als ein Forenmitglied diese Ruhe störte, den BfB-Segen für SB kritisierte, sorgte Ralf persönlich wieder für Ruhe.
    In wenigen Worten, poetisch verdichtet, spricht er zu dem Volk von Hans-Dieter:


    Nee nich wieder wegen nix zanken!


    (Wir sitzen doch alle in einem Boot)


    Cool bleiben, wir werden
    keinen Euro mehr machen wenn alle SB s geschloss
    en sind.(Woher weiß der Ralf das ? Hat er in Windhagen Ökonomie studiert ?)





    Es bringt uns auch nix wenn alle Sonnenstudios geschlossen wären und zB. nur
    noch meins da wär.

    ( Heuchler - ein Hersteller der 70 Prozent Marktanteil hat, ist fast Monopolist)



    Seit Jahren Predige ich das dieses ganze Gezanke nix bringt.


    (JK-Gleichschaltung - und wir sind wieder wer.)



    Kümmert euch um euren Laden!!!!!!!!!!
    (Motivationstrainer und Trommelveranstaltungen wollen dasselbe von uns)




    Ein Sb in Buxtehude aufm Dorf tut niemand weh. Punkt.


    ( Ein kühner Seitenhieb auf Breitbart )


    Und ganz nebenbei wenn ich manchmal höre was so in SSt s gelabert wird dann ist
    besser zu schweigen(Gold) also ohne Personal.

    ( Eigentlich ist Ralf auch ein SBler , der sich nicht traut, konsequent zu sein.)




    Ich denke mit 0,3 ist das ganze Gesetz nicht mehr so wichtig,


    ( Genau, deshalb ist NiSG und UVSV auch kein Thema mehr. Ruhe bewahren und 0.3 Kaufen)




    man sollte vielleicht Hersteller mehr in den Würgegriff nehmen wenn sie noch
    stärkere Röhren verkaufen


    ( Nur die Hersteller sind schuld , wenn zukünftig 0,3 draufsteht und doch mehr rauskommt, nicht der Ralf.)


    Mit sonnigem Gruß Tak

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