angewandte Rechtswissenschaft

  • @all


    Wettbewerbsrecht anwenden ist "angewandte Rechtswissenschaft"



    Meinen Beitrag habe ich als PDF hochgeladen.


    Tak


    PostScriptum:


    Vollzug gibt es nicht - aber dies:



    @all
    WEG MIT DEM BRETT, das man uns an die Stirn genagelt hat.
    Der Staat hat kein Geld für Kontrollen.
    Kein Geld ist nur ein vorgeschobener Grund.
    In Wirklichkeit will er uns nicht mehr helfen,
    nachdem er sich gut 10 Jahre lang mit unserer Branche abgemüht hat.
    Unsere Branche schafft es nicht einmal, einem glasklaren Gesetz zu folgen.

    Von anderen Branchen ist er gewohnt, dass diese es freiwillig schaffen, den Wettbewerb zu regeln.


    Und das geht so:

    Unser Auftrag
    Förderung des lauteren Wettbewerbs


    Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit
    und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur
    Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage
    ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3
    Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB
    (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es ist ihr Auftrag, durch
    Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung
    zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen
    wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.


    Mitglied kann gemäß § 3 der Satzung jede natürliche und juristische
    Person, die ein Gewerbe betreibt, sowie jede Personenvereinigung
    werden. Die Aufnahme erfolgt durch das Präsidium oder durch den
    Hauptgeschäftsführer und kann mit einer Frist von drei Monaten zum
    Jahresende schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt
    werden.


    http://www.wettbewerbszentrale…eschwerdestelle/hinweise/


    Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß
    beschweren. ...


    Im Streitfall müssen wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Rücksprache
    zu nehmen. Der Beschwerde müssen daher ein Ansprechpartner und eine
    postalische Anschrift (gerne auch eine Telefon- oder Telefaxnummer
    oder eine E-Mail-Adresse) zu entnehmen sein.


    Alle eingehenden Beschwerden werden gleich behandelt


    Wir unterscheiden bei der Bearbeitung der Beschwerden nicht zwischen
    Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Allerdings informieren wir nur
    Mitglieder über den Stand des Verfahrens.
    Bei der Verfolgung von
    Wettbewerbsverstößen nehmen wir keine Rücksicht auf eine
    bestehende Mitgliedschaft. Auch gegen Mitglieder werden
    wettbewerbsrechtliche Verfahren eingeleitet.



    Die genaue Art des Wettbewerbsverstoßes muss uns mitgeteilt werden
    Kommentarlos zugesandte Werbemaßnahmen werden von uns nicht bearbeitet. Auch
    Angaben wie „Der Konkurrent X behindert mich“ oder „Die AGB des
    Anbieters X sind unzulässig“ reichen für eine Rechtsverfolgung
    nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B.
    „Der Konkurrent X hat am … meine Werbeplakate in … überklebt“
    oder „Die AGB des Anbieters X enthalten einen unzulässigen
    Haftungsausschluss (Punkt … AGB)“. Eine generelle und umfassende
    Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt
    nicht.


    Entsprechend verfolgen wir auch keine Beschwerden, in
    denen lediglich allgemein auf die Nichteinhaltung von
    Informationspflichten oder einen Verstoß gegen die
    Anbieterkennzeichnungspflicht hingewiesen werden. Auch hier sind
    konkrete Verstöße vorzutragen (z. B. „Der Internet-Shop-Betreiber
    X räumt auf der Plattform … kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
    ein“ oder „Das Impressum der Webseite … enthält keine
    ladungsfähige Anschrift“).



    Kann der Wettbewerbsverstoß nicht durch Dokumente belegt werden,
    benötigen wir für die Rechtsverfolgung eine eidesstattliche Versicherung



    Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen
    Fällen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden.

    Damit die Gerichte ohne Zeugenvernehmung entscheiden können,
    benötigen wir in den oben genannten Fällen eine eidesstattliche
    Versicherung.
    Hier finden
    Sie die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zum Herunterladen
    als PDF-Dokument, die Sie (auch am Rechner mit den vorgesehenen
    Formularfeldern) ausfüllen und ausdrucken können. Bitte schildern
    Sie in der eidesstattlichen Versicherung so genau wie möglich die
    Umstände, denen Sie einen Wettbewerbsverstoß entnehmen.


    Je nach Art des Wettbewerbsverstoßes müssen uns (ggf. neben der
    Beschwerde-E-Mail oder dem Ausfüllen des Beschwerdeformulars)
    zusätzliche Informationen postalisch zur Verfügung gestellt werden



    Information
    für neue Mitglieder:eue
    Wettbewerbszentrale
    Herr
    Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke
    Landgrafenstraße 24 B
    61348
    Bad Homburg
    Telefon: 06172-121518
    Fax: 06172-84422



    http://www.wettbewerbszentrale…ution/standorte/muenchen/ (Elektra)


    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/ins…rte/badhomburg/ (future ?)



    Tak



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