@all
Wettbewerbsrecht anwenden ist "angewandte Rechtswissenschaft"
Meinen Beitrag habe ich als PDF hochgeladen.
Tak
PostScriptum:
Vollzug gibt es nicht - aber dies:
@all
WEG MIT DEM BRETT, das man uns an die Stirn genagelt hat.
Der Staat hat kein Geld für Kontrollen.
Kein Geld ist nur ein vorgeschobener Grund.
In Wirklichkeit will er uns nicht mehr helfen,
nachdem er sich gut 10 Jahre lang mit unserer Branche abgemüht hat.
Unsere Branche schafft es nicht einmal, einem glasklaren Gesetz zu folgen.
Von anderen Branchen ist er gewohnt, dass diese es freiwillig schaffen, den Wettbewerb zu regeln.
Und das geht so:
Unser Auftrag
Förderung des lauteren Wettbewerbs
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit
und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur
Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage
ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3
Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es ist ihr Auftrag, durch
Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung
zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen
wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.
Mitglied kann gemäß § 3 der Satzung jede natürliche und juristische
Person, die ein Gewerbe betreibt, sowie jede Personenvereinigung
werden. Die Aufnahme erfolgt durch das Präsidium oder durch den
Hauptgeschäftsführer und kann mit einer Frist von drei Monaten zum
Jahresende schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt
werden.
http://www.wettbewerbszentrale…eschwerdestelle/hinweise/
Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß
beschweren. ...
Im Streitfall müssen wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Rücksprache
zu nehmen. Der Beschwerde müssen daher ein Ansprechpartner und eine
postalische Anschrift (gerne auch eine Telefon- oder Telefaxnummer
oder eine E-Mail-Adresse) zu entnehmen sein.
Alle eingehenden Beschwerden werden gleich behandelt
Wir unterscheiden bei der Bearbeitung der Beschwerden nicht zwischen
Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Allerdings informieren wir nur
Mitglieder über den Stand des Verfahrens. Bei der Verfolgung von
Wettbewerbsverstößen nehmen wir keine Rücksicht auf eine
bestehende Mitgliedschaft. Auch gegen Mitglieder werden
wettbewerbsrechtliche Verfahren eingeleitet.
Die genaue Art des Wettbewerbsverstoßes muss uns mitgeteilt werden
Kommentarlos zugesandte Werbemaßnahmen werden von uns nicht bearbeitet. Auch
Angaben wie „Der Konkurrent X behindert mich“ oder „Die AGB des
Anbieters X sind unzulässig“ reichen für eine Rechtsverfolgung
nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B.
„Der Konkurrent X hat am … meine Werbeplakate in … überklebt“
oder „Die AGB des Anbieters X enthalten einen unzulässigen
Haftungsausschluss (Punkt … AGB)“. Eine generelle und umfassende
Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt
nicht.
Entsprechend verfolgen wir auch keine Beschwerden, in
denen lediglich allgemein auf die Nichteinhaltung von
Informationspflichten oder einen Verstoß gegen die
Anbieterkennzeichnungspflicht hingewiesen werden. Auch hier sind
konkrete Verstöße vorzutragen (z. B. „Der Internet-Shop-Betreiber
X räumt auf der Plattform … kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
ein“ oder „Das Impressum der Webseite … enthält keine
ladungsfähige Anschrift“).
Kann der Wettbewerbsverstoß nicht durch Dokumente belegt werden,
benötigen wir für die Rechtsverfolgung eine eidesstattliche Versicherung
Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen
Fällen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden.
Damit die Gerichte ohne Zeugenvernehmung entscheiden können,
benötigen wir in den oben genannten Fällen eine eidesstattliche
Versicherung. Hier finden
Sie die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zum Herunterladen
als PDF-Dokument, die Sie (auch am Rechner mit den vorgesehenen
Formularfeldern) ausfüllen und ausdrucken können. Bitte schildern
Sie in der eidesstattlichen Versicherung so genau wie möglich die
Umstände, denen Sie einen Wettbewerbsverstoß entnehmen.
Je nach Art des Wettbewerbsverstoßes müssen uns (ggf. neben der
Beschwerde-E-Mail oder dem Ausfüllen des Beschwerdeformulars)
zusätzliche Informationen postalisch zur Verfügung gestellt werden
Information
für neue Mitglieder:eue
Wettbewerbszentrale
Herr
Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke
Landgrafenstraße 24 B
61348
Bad Homburg
Telefon: 06172-121518
Fax: 06172-84422
http://www.wettbewerbszentrale…ution/standorte/muenchen/ (Elektra)
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/ins…rte/badhomburg/ (future ?)
Tak