Hallo,
ersteinmal möchte ich mich entschuldigen sollte ich im falschen Tread schreiben.
Meine Frage an die hier die es wissen sollten, ich beobachte bei uns einen Betreiber welcher mehrere Studios führt und diese als Teil-SB laufen lässt, in der kurzen betreuten Zeit sind 3 oder 4 Kabinen offen in der SB-Zeit meist 3.
Wie kann das sein nach dem Gesetz? darf man das überhaupt? was kann man hier machen?
Eigentlich dürfte doch kein Studio mehr aufhaben wenn kein Fachpersonal im Studio steht, hier scheint das aber nicht zu gelten.
Bezahlt wird mit einer Chipkarte welche der Betreiber den Kunden aushändigt die dies dann wiederum selber nach belieben aufladen können und so bräunen können wie zur besten SB-Zeit.
Wie kann hier der U18 Schutz aufrecht erhalten werden und wie kann eine UVSV dann noch gültigkeit haben? hier ist doch eigentlich nichts richtiges dran oder habe ich da was falsch verstanden und es geht so in Ordnung?
Würde mich freuen wenn Ihr als Betreiber hierzu mal was schreiben könntet, ich selber habe kein Studio mag aber den Besitzer nicht sonderlich eine Meldung an das zuständige Amt scheint nichts zu bringen!