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Der Dr. Frank Richarz (" International Standardisation ") war meines Wissens derjenige,
der ein technisches Gutachten für die Anhörungen ( für UVSV beim BMU bzw. BfS )
der Vorläufer-Organisationen des BfB verfasst hatte, das auf die Behauptung hinauslief,
dass die technischen Normen ausreichend sein
und daher weitergehende gesetzliche Regelungen nicht erforderlich sein.
Es sollte damit das Selbstbedienungs-Sonnenbank-Gewerbe legitimiert werden:
Auf den Punkt gebracht:
Beratung und Kontrolle durch geschultes Personal in der gewerblichen Anwendung wären nicht nötig,
wenn wie bei dem Privatgebrauch dem Nutzer von Solarien die Hinweise
auf dem "Beipackzettel" (bei Medikamenten "Waschzettel") zur Kenntnis gebracht wurde.