WinSolar Funktionen und Informationen


  • auch die Studiokunden selber, erwarten bedingt durch staatliche Aufklärungen, direkte sehr gute Beratungen zu jeden Besuch. Viele sind heutzutage aufgeklärt und informiert, aber auch oft kritisch zu Solarien eingestellt und zudem verunsichert.


    Der Umgang mit der UV-Bestrahlung, sei es die natürliche Sonne oder die künstliche UV-Bestrahlung in Solarienbetrieben, wird schon in vielen Schulen, angefangen von Jugendlichen bis hin zum Erwachsen, direkt auch öffentlich unmittelbar vermittelt. Die medizinischen Arbeiten zu Veröffentlichungen, sind hierzu als sehr affektiv anzusehen und immer weitreichend angelegt durch Pressemitteilungen unterstützt. Man kann die Vielzahl hierzu nicht mehr ignorieren…


    Im Gegensatz, bietet die Solarienbranche keine zusätzlichen Fachschulungen für das Personal an. Die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Stundenschulungen durch akkreditierte Schulungsträger sind bei weitem ungenügend. Zur praktischen fachlichen Umsetzung der UVSV nicht vorgesehen nicht ausreichend zur Sache. Zudem ungenügend, kontraproduktiv zum Gewollten der UVSV, wie sich das nun durch Sauna-Bund e.V. leider auch nun so negativ raustellte.


    Da stellt sich gleich die Frage: Wo ist denn nun eine gute Orientierung zur fachlich- praktischen Umsetzung der UVSV zu finden?


    Die Antwort hierzu ist sehr einfach: 1. durch dieses fachliche Forum selber und 2. durch die Installation der WinSolar STREAM EDV –Computersteuerung. Durch die praktische Anwendung vom System selber, wird automatisch das fachlich Gewollte zur UVSV direkt vermittelt. Das ist die beste und schnellste praktische „Fachschulung“ überhaupt, um das Studio- Personal professional an die UV-Bestrahlung ran zuführen. Dem Fachpersonal wird dadurch erst richtig bewusst, um was es überhaupt bei der künstlichen UVSV Bestrahlung geht, was wirklich gefordert wird und wie das alles praktisch sehr einfach umgesetzt werden kann.


    Der Lernerfolg stellt sich unmittelbar ein und zaubert ein zufriedenes Lächeln hervor mit der Bemerkung: … so gut zum Verstehen der UV-Bestrahlung, hatte ich es zuvor noch nie gesehen… habe einen totalen Überblick… ist doch alles ganz einfach ohne großen Aufwand umzusetzen… ich werde komplett, auch schriftlich entlastet… das mit der Dosierung in Verbindung zum Hauttyp und den richtigen Einsatz der unterschiedlichen Solarien, ist mir erst jetzt tatsächlich bewusst geworden…. ich habe verstanden und kann dementsprechend handeln und sehr gut selber hin zum Kunden argumentieren…


    Dadurch erst mutiert das Personal tatsächlich zu einem wertvollen Fachpersonal. Denn in der Praxis mit dementsprechenden WinSolar- Anzeigen mit totalem Überblick, mit automatischen Berechnungen zur Dosierung, Bestrahlungszeiten mit Kundenwunsch in Verbindung zur Erythemwirksamkeit der Solarien, werden die Zusammenhänge sehr gut, sehr schnell verdeutlicht und verstanden. Das Fachpersonal kann immer zum Vorteil zum Betrieb selber, sehr schnell eigenständig fachlich gut handeln und Empfehlungen aussprechen. Dieses Selbstbewusstsein, wird positiv auf die Kunden übertragen, was immer durch Weiterempfehlungen honoriert wird.


    Es sind somit sehr gute fachlich-perfekte Beratungen mit Empfehlungen gegenüber dem Kunden im Sinne vom Solarium- Fachbetrieb möglich. Ohne jemals eine gesetzliche Lage ansprechen zu müssen. Der Kunde erkennt Kompetenzen, erkennt treffend die professionellen Qualitäten wie er es hierzu auch durch öffentliche medizinische Aufklärungen gelesen hat. Kommt somit immer gerne wieder.


    Analog zur fachlichen Umsetzungen der UVSV, ist genauso das Kaufmännische mit vielen zusätzlichen Verwaltungen in WinSolar STREAM umgesetzt. Auch diese professionellen Funktionen werden dem Personal zur Verfügung gestellt. Die Entlastung zu allem und die indirekte Führung vom Personal sind für jeden erkennbar vorhanden.


    WinSolar STREAM ist nicht nur eine „Software“ wie oftmals interpretiert wird, sondern ist immer ein komplettes Steuerungssystem mit DIGCOM Steuerelektronik und vielen anderen Komponenten. WinSolar STREAM wird immer komplett angeboten. Komplett bedeutet zudem samt Installation, Schulungen vom Personal und Inhaber. Wobei die Installationskosten grundsätzlich als Pauschale ausgewiesen werden. Somit erhält der Interessent immer ein Gesamtpreis zu seiner Investition, wo keine Kosten mehr hinzukommen.


    Durch die sehr hohen WinSolar- Produktmehrwert- Qualitäten, ist das überhaupt immer das preiswerteste EDV-Computer- Steuerung- System am Markt. Denn der Mehrwert durch WinSolar Funktionalitäten zur UVSV, Funktionalität zum Kaufmännischen zu Abonnementen- Funktionen, zudem im übertragenen Sinne gesehenes „Schutzschild“ gegenüber Behörden und Branchengegner, gerechtfertigt hierzu immer erst mal einen höheren Anschaffungspreis. Der Anschaffungspreis ist dann aber zum angestrebten Ziel und zur Funktionalität in der Praxis gesehen, bedeutungslos.


    Man kann sogar WinSolar STREAM auch so gesehen, als sehr preiswertest ansehen, wenn man die Kosten für Behördenärger, die fehlenden Funktionalitäten zu den oft billigen einfachen Einschalt-PC’ s mit bewertet. Zudem hierzu mit Verkaufs- Aussagen zur UVSV: „… deine Kunden müssen Dir doch nur ein Ablehnungszettel unterschreiben… dann haste wieder SB, Kunde entscheidet selber …“, ist keine Lösung sondern zeigt eine große Unbeholfenheit auf und erzeugt garantiert einen Ärger. Wie die Praxis das sehr deutlich schon mehrfach aufzeigte, hat der Inhaber durch Behörden oder Finanzämter, dann oft so hohe Kosten zu tragen, das er dafür gleich vielfach das WinSolar STREAM System hätte erwerben können.


    WinSolar STREAM Qualitäten einzusetzen, ist so gesehen in jedem Fall preiswerter und zudem immer eine bessere Studiolösung. Wer die praktische UVSV- Umsetzung mit WinSolar STREAM sich ansehen möchte, kann eine Internetvorführung vereinbaren.


    Unsere Kontaktdaten: www.digcom.de


  • denn jeder Betrieb wird danach beurteilt, wie der Betrieb sich zum Gesetzgeber ausgerichtet hat. Das alles analysieren mit erkennen können, wie man sich gesetzeskonform ausrichten muss, ist am besten bei Systemprofis aufgehoben. Daraus entwickelt sich ein Konzept, das in elektronischer Form dann verwirklicht wurde.


    Wie wichtig ein fundiertes Konzept für jeden Betrieb ist, beschreibt die UVSV selber, belehren uns die Branchengegner und hierzu ist auch unmittelbar ein Konzept zu einem gesetzeskonformen Kassensystem zwingend erforderlich. Zudem muss das Kassensystem die Anforderungen zum Gesetzgeber laut 2005, zur UVSV und zum Fachbetrieb selber, maßgeschneidert sein. Ab 1.1.2017 sind lückenlose Kassenaufzeichnungen Pflicht. (Einzelnachweispflichten von elektronischen Kassen die Einzelumsätze aufzeichnen. (GoBS und GDPdU Bundesministerium der Finanzen, IV A 4 - S-0316 / 13 / 10003, ab dem 1.1.2017 Pflicht)


    Das Konzept hierzu hat einen Namen. Wir nennen es das DIGCOM Konzept für Solarienbetriebe. Die praktische Ausführung hierzu, ist das WinSolar STREAM EDV- Computer-Steuerungssystem. Damit wird sichergestellt, dass der Betrieb nicht nur wesentlich einfacher arbeiten kann, sondern zudem werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Kontrollfunktionen ermöglichen dem Manager alles zu überprüfen. Das geht natürlich mit WinSolar STREAM in professioneller Form. Das Personal wird geführt und aber auch zu allen Verkaufsaktivitäten überwacht.


    Das geschlossene Warenwirtschaftssystem sorgt für Sicherheit und es berichtet darüber, wer wie was an welchem Tag verkauft hat. Wenn der Systemmanger das z.B. überprüft will, es überprüft hat, kann die Artikel- Historie zu jedem einzelnen Artikel gelöscht werden. Das löschen hat aber nichts mit dem Verkaufs-Journal, also mit der eigentlichen Kasse zutun, sondern dient der Studiokontrolle zu oft teuren Produkten. Die Kasse mit gesteuerter Kassenschublade, entspricht dem Machbaren, was die gesetzlichen Anforderungen erlauben. Jede Schicht hat eine eigene Abrechnung, das auf dem Abrechnungsausdruck vom Mitarbeiter überprüft und bestätigt werden kann.


    Alle Forderungen zur UVSV wurden 1:1 umgesetzt und ermöglichen dem Personal professional, verantwortungsvoll zu arbeiten. Auffallend ist beim WinSolar STREAM System zur Praxis gesehen, es so gut wie kaum Beratungsablehnungen von Kunden gibt. Es wird berichtet, das über das Jahr gesehen, höchstens 2 bis 5 Kunden sich ablehnend mal verhalten haben. Man hat diese dann einfach nicht bedient, weil der Inhaber seinen guten Ruf nicht beschädigen will. Auffallend ist auch, das genau diese Kunden ein paar Tage später sich einsichtig, kooperativ veralten haben. Das spiegelt verantwortliches Verhalten vom Fachbetrieb direkt wieder.


    Es gibt natürlich auch ein Konzept zur Abonnementen- Geschäft. Jedes Abonnement unterliegt einer Programmfunktion, die das Verhalten vom Abonnement bestimmt. (Konzept programmgesteuertes Abonnement) Somit sind vielfältige Angebote hierzu möglich, die auch auf dem Kundenmonotor dem Kunden in Form einer automatischen Tabelle mitgeteilt wird. Die Abonnementen-Verwaltung zu jedem einzelnen Kunden hin, wird automatisch geführt. Dadurch wird das Personal auch hierzu komplett entlastet. Fehler sind somit ausgeschlossen.


    In allem bis hierher in Kürze gesehen, ist das DIGCOM Konzept zum Verwaltung vom kompletten Solarienbetriebe, ein fachlich- kaufmännisch professionelles Solarium- Konzept, das kaum noch Wünsche offen lässt. Sollte ein Sonderwunsch hinzukommen, wird auch der sich programmieren lassen. Jeder Außenstehende wird aber in jedem Fall erkennen können, das sich der Betrieb perfekt zur allen gesetzlichen Forderungen ausgerichtet hat und ist als Fachbetrieb direkt erkennbar. Zudem der Empfangsbereich bestimmt das Geschäft, bestimmt das verantwortungsvolle Einschalten der Solarien. Das Präventionsziel der UVSV wurde hiermit verwirklicht.


    Auch direkt zu kennen ist: WinSolar STREAM ist zurzeit das vollständigste einzige System, das zur fachlich- professionellen Umsetzung für gewerblich betriebene Anwendung einer künstlichen UV-Bestrahlung, alle gesetzlichen sowie nationalen und europäischen Anforderungen erfüllen kann und in der Praxis umsetzt. Das gleiche hierzu auch zur kaufmännischen Verwaltung vom gesamten Betrieb gesehen.


    Somit immer ein Mehrwert für jeden Solarienbetreiber. Unsere Kontaktdaten: www.digcom.de


    Das Gütesiegel zum UV- Fachbetrieb vom DIGCOM-Kunden erstellt, vielen Dank hierzu:




  • darum ist jedem Betrieb direkt zu empfehlen, die fachlich sehr guten professionellen WinSolar STREAM EDV Systeme hierzu direkt einzusetzen. Es nützt keinem Solarienbetreiber ein Solarium mit vielen zudem
    oft unnötigen Umschaltungen und unnötigen Nutzer- Einstelligen anzuwenden, wenn hierzu nicht das Solarium fachlich perfekt zum Nutzer hin verwaltet und angesteuert werden kann.


    An erster Stelle steht immer die fachlich orientierte Verwaltung vom Nutzer zum Gewollten der UVSV und erst dann an zweiter Stelle, kommt der Einsatz von einem zur UVSV ausgerichtetes Solarium zum Einsatz. Damit das Fachpersonal professionell, alles schnell und zuverlässig zum Nutzer hin verwalten und erledigen kann, ist der Einsatz vom WinSolar STREAM, heutzutage unabdingbar.


    Der Solarien- Betreiber ist dann direkt zu allem sehr gut abgesichert, wird als professionellen Betrieb zur künstlichen UV-Bestrahlung erkannt. Das Personal kann fachlich sehr gut professionell auftreten, wird zudem direkt zu allem sehr stark entlastet.


    Man sollte sich darüber im Klaren sein, um überhaut tausende Nutzer zu seinen Hauteigenschaften und zum persönlichen Dosierungsplan zu unterscheiden, anwenden und verwalten zu können, ist einen sehr gutes WinSolar STREAM EDV- System notwendig. Hinzu kommen noch die ganzen Berechnungen zu den Dosierungen mit dementsprechendem Datenfluss und Dokumentationen und Solarium- Ansteuerungen zu jedem einzelnen Nutzer hin. Zudem müssen die ganzen Geldwertkonten in Perfektion kontrolliert, verwaltet und pro Nutzer einzeln angelegt werden. Um Geldwertkonten zu bedienen, werden Geldwertkaufartikel verwaltet, angelegt und angeboten. Von jedem Geldwertartikel kann sich ein Nutzer so viele kaufen wie er es möchte. Diese werden folgerichtig vollautomatisch abgearbeitet und dokumentiert. Somit ist die Bezahlung zur UV-Serie völlig unabhängig zum Gewollten der UVSV. Erst dadurch können die anstehenden Dosierungen für Nutzer frei abgearbeitet werden.


    Um überhaupt Solarien legal in gewerblichen Betrieben anwenden zu dürfen, sind immer fachliche Anforderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung zu erfüllen. Die UVSV selber beschreibt alle Anforderungen unmittelbar, enthält hierzu aber keine praktische Anleitung zur Umsetzung. Das Gewollte muss somit erkannt, raus gearbeitet und dann perfekt selber umgesetzt werden. Der Betrieb muss sich dementsprechend ein- und ausrichten. Alle Anforderungen sind im WinSolar STREAM System hierzu intrigiert und werden professionell umgesetzt. Das alles ohne jemals den Solarienbetreiber oder das Personal zu überfordern. Beide werden dadurch strak entlastet. Alles geht sehr flott von der Hand und der Nutzer ersieht unmittelbar die Verantwortung vom Betrieb zu seiner Haut. Das ist ein vertrauens-, verantwortungsvoller Umgang mit dem Nutzer, das auch erkannt wird.


    Genau das, ist überhaupt das Entscheidende in der heutigen Zeit zur unmittelbaren Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung. Die WinSolar- Solarienbetriebe verfügen somit pro Nutzer, über die komplette Kontrolle deren künstliche UV-Bestrahlung. Man handelt dadurch verantwortungsvoll.


    Hierzu reicht ein einfaches zuverlässiges Solarium, mit einer bekannten erythemwirksamen Bestrahlungsstärke unter 0,3 W/m² aus. Die heutzutage angeboten vielfältigen Umschaltung und Einstellungen an den Solarien, sind allesamt oft überflüssig und unnötig zur Praxis. Sind offensichtlich erkennbar nur zum teuren Verkauf der Solarien aus Herstellersicht notwendig. Die aber wiederum kaum ein Nutzer alle in der Praxis anwenden will. Kosten zudem zusätzlich unnötiges Geld und verteuern die Kosten im Servicefall erheblich. Daher sollte man sich zum Betrieb von Solarien vorher erkundigen und zu allem abwägen, ob man solche „Spielereien“ auch wirklich braucht. Man will ja nicht den Konkurrenten- Kampf unter den Solarienhersteller, durch so ein Unsinniges mitfinanzieren!


    Man muss wirklich auch sehr genau kontrollieren, ob überhaupt Umschaltungen gesetzeskonform sind und wird auch die notwendige tatsächliche erythemwirksame Bestrahlungsstärke ausgewiesen?


    Man sollte sich zur Erythemwirksamkeit schriftlich bescheinigen lassen, dass die Erythemwirksamkeit vom Gerät niemals überschritten wird und das eine Manipulation zur einen erhöhten Erythemwirksamkeit – Einstellung nicht vorhanden und somit nicht möglich ist. Ganz einfach, um ein nachträgliches Ärgernis mit Behörden zu vermeiden. Denn immer der Solarienbetreiber ist zu allem selber verantwortlich.


    Somit die moderne Formel zur künstlichen UV-Bestrahlung ist:


    fachlich gute verantwortungsvolle Verwaltung vom Nutzer zum Ganzem, sichergestellt durch den Einsatz vom WinSolar STREAM EDV mit Fachpersonal, um dann zur Serie zur anstehenden Dosierung, die gesetzeskonformen Solarien im zweiten Schritt zuverlässig anzusteuern. Zu den immer notwendigen Nachweispflichten, alles glaubhaft automatisch zu dokumentieren. Hört sich einfach an, ist aber zur Praxis pro Nutzer gesehen, doch eine sehr aufwendige Datenflut. Aber durch WinSolar STREAM Automatik, wiederum alles sehr einfach gehalten. Somit auf die tatsächliche praktische Ausrichtung zur UVSV, nur darauf kommt an um glaubhaftsicher, die Zukunft zu meistern.



    Anhang WinSolar STREAM UV-Fachbetrieb:



  • Die WinSolar STREAM EDV- Computersysteme, beinhaltet zusätzlich ein perfektes Kassensystem. Nur dadurch ist es erst möglich, automatisch alle Kassentätigkeiten mit geforderten umfangreichen Daten hierzu, unmittelbar zu erfassen. Zudem ist es sicher, fehlerfrei. Auch dadurch wird das Personal stark entlastet, aber auch genau kontrolliert... Dieses Ziel kann mit einer zusätzlichen, externen Kasse nebenbei, nie erreicht werden.


    Solarienbetriebe, die im geschäftlichen Alltag mit Bargeldgeschäften zu tun haben, sollten darauf achten, dass ihr Kassensystem auf die Handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften abgestimmt sind. Das Bundesfinanzministerium hat bereits 2011 unter dem Titel „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ neue Regelungen erlassen, die spätestens am 31.12.2016 in Kraft treten. Dann endet nämlich die derzeit geltende Übergangsfrist. So rücken Kassensysteme nun auch verstärkt in den Fokus von Kontrollen und Prüfungen durch das Finanzamt.


    Den neuen Vorschriften für PC- oder Registrierkassen ab 2017 zufolge, müssen Kassensysteme Daten künftig elektronisch aufbewahren. Auch der Umfang der zu dokumentierenden Unterlagen wächst somit rapide. So genügt etwa das Aufbewahren vom Papierausdruck des Schicht- und Tagesabschlusses den neuen Anforderungen nicht mehr! Sollten man sich nicht an die neuen Bestimmungen halten, drohen hohe Nachzahlungen ans Finanzamt. Finanzämtern werden dann Einnahmen aus Gewinnen schätzen und könnten auch strafrechtliche Konsequenzen haben.


    Das BMF schreibt vor, dass alle Daten des Kassensystems zwingend elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Zudem ist es erforderlich, dass die elektronisch erstellten Unterlagen während der Aufbewahrungsdauer (in der Regel 10 Jahre) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar sein müssen. Ebenso ist es Pflicht, die Daten manipulationssicher zu speichern, das heißt, jede Änderung muss nachverfolgbar sein. Stornos dürfen zum Beispiel nicht einfach gelöscht werden, sondern der gesamte Vorfall muss dokumentiert und erkennbar bleiben.


    Die neuen PC-Kassen oder Registrierkassen-Vorschriften besagen, dass folgende Unterlagen für das Finanzamt aufbewahrt werden müssen:


    1. Alle Journaldaten
    2. Die vollständige Historie aller im System hinterlegten Artikel, Warengruppen und Preise
    3. Alle Daten zu Änderungen von Auswertungen, Programmierungen und Stammdatenänderungen
    4. Bedienungsanleitung für ein Kassensystem muss dem Finanzamt vorgelegt werden
    5. Protokolle über Einsatzorte sowie Einsatzzeiten (etwa auf Messen oder Märkten) Was kaum für Solarienbetriebe zutreffen kann, dann das PC –Kassensystem ist im Studio fest installiert.


    Wie müssen die Kassendaten aufbewahrt werden?


    Das BMF schreibt vor, dass alle Daten vom Kassensystem zwingend elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Zudem ist es erforderlich, dass die elektronisch erstellten Unterlagen während der Aufbewahrungsdauer (in der Regel 10 Jahre) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar sein müssen. Ebenso ist es Pflicht, die Daten manipulationssicher zu speichern, das heißt, jede Änderung muss nachverfolgbar sein. Stornos dürfen zum Beispiel nicht einfach gelöscht werden, sondern der gesamte Vorfall muss dokumentiert und erkennbar bleiben.


    Fristen und Übergangslösungen


    Alle Solarienbetreiber müssen bereits jetzt schon prüfen, ob ihre Kasse den neuen Vorschriften ab 2016 genügt. Hat der Solarienbetreiber noch keine digitale oder elektronisches Kassensystem, das Hard- oder Softwareseitig nicht so aufgerüstet werden kann, dass den vom BMF genannten Anforderungen entspricht, kann derjenige vorerst noch von einer Übergangsregelung profitieren. Ältere Kassensysteme dürfen bis 31.12.2016 weiter benutzt werden. Sollte es seitens des Herstellers jedoch die Möglichkeit einer Nachrüstung geben, sind die Solarienbetreiber verpflichtet diese auch umgehend durchzuführen.


    Benutzt man ein altes Kassensystem weiterhin, muss man trotzdem den strengeren Anforderungen gerecht werden. Also ein Umrüsten ist zwingend notwendig, wenn man nicht das Finanzamt verärgern will. Man würde in jedem Fall nur den Kürzeren ziehen, wenn man es nicht tut. Weitere Informationen findet man auch z.B. beim Handelsverband Deutschland.


    Neben reinen elektronischen Registrierkassen, besteht die Möglichkeit PC-Kassen einzusetzen. Alle Daten werden dabei auf einer Festplatte gespeichert. Dadurch erst ist die Möglichkeit gegeben, alle geforderten Vorgänge ordnungsgemäß elektronisch zu speichern und dem Finanzamt per Datenexport zur Verfügung zu stellen.


    Die WinSolar STREAM EDV Computersysteme beinhalten das vom Finanzamt geforderte PC-Kassensystem.


    Die sehr umfangreiche Warenwirtschaft ermöglicht das alles. Neben festvorgegebene Warengruppen, kann der Solarienbetreiber weitere Warengruppen anlegen, die dann automatisch geführt werden. Hier an dieser Stelle, auf alle Funktionen einzugehen, würde den Rahmen sprängen. Zu erwähnen sei, alle älteren WinSolar Octavia Systeme, sollten jedoch umgehend durch neue WinSolar STREAM Systeme ersetzt werden.


    Anmerkend sei gesagt, alle DIGCOM WinSolar STREAM Funktionen, können per Internet- Fernbedienung live von Schreibtisch zu Schreibtisch vorgeführt werden. Nur die notwendige Zeit muss zur Verfügung gestellt werden. Meist genügen bereits zwei Stunden … Je nach Verständnis… und Rückfragen…



  • um sich überhaupt im Niveau unterscheiden zu können, ist immer fachliches Wissen zur künstlichen UV-Bestrahlung einer der Grundvoraussetzungen, das auch zugleich eine Verantwortung zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung wiederspiegelt. Die moderne Zeit heutzutage, fordert das ein.


    Jeder Betrieb wird danach beurteil, wie hat sich der Inhaber selber, zur UV-Schutzverordnung und zum Kaufmännischen ausgerichtet. Gleichzeitig ist das auch der erste Eindruck vom Betrieb selber, der sich zur Öffentlichkeit hin, wiederspiegelt.


    Um professionell und fachlich perfekt sich zu positionieren, ist der Einsatz vom WinSolar STREAM- EDV- Computersystem sehr empfehlenswert. Der Inhaber und das Fachpersonal werden dadurch sehr strak entlastet. Gleichzeitig wird das Fachpersonal aktiv unterstützt. Dem Inhaber stehen viele kaufmännische Funktionen zur Verfügung. Das Kassensystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Somit die Arbeit am Empfangsbereich, hat sich im Gegensatz zu schon längst vergangener Zeit, sehr strak verändert. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Nutzer wird direkt eingefordert.


    Letztendlich wird der ganze Solarium-Betrieb, an alldem bemessen… :!: :thumbup:


  • ab dem 1.1.2017 gelten neue Finanzamt- Regeln. GoDB und (Gob) Unter anderem auch für Kassensysteme. WinSolar STREAM und die Kassenfunktionen mit Datenaufzeichnung hierzu, werden schon seit Jahren durch das WinSolar- Warenwirtschaft- System sichergestellt. Das haben auch Finanzamt- Kontrollen in letzter Zeit bestätigt. Auch die notwendigen Datensicherungen hierzu sind enthalten. Mit dem WinSolar System können alle Daten, wie gefordert glaubhaft dargestellt werden. Somit werden alle notwendigen Daten zu (GoB),
    „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung“, bereitgestellt.


    1. Weitere Informationen zu (GoB)
    https://de.wikipedia.org/wiki/…3%9Figer_Buchf%C3%BChrung



    2. Wichtige Informationen zu (GoDB) als PDF File in der Anlage…


    "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) "

    beschreibt was bei dem elektronischen Kassen- Daten –Aufzeichnung zu beachten ist, wer zuständig für die Kassen- Aufzeichnungen ist und wie die Kassen- Aufzeichnungen dem Finanzamt zugänglich gemacht werden müssen…
    Genau diese Anforderungen erfüllt WinSolar STREAM.


    PDF- File Bundesministerium für Finanzen an „Oberste Finanzbehörden der Länder“


  • Es wurde festgestellt, das hier ganz einfach laienhaft gesagt, Solarien sind hautkrebserregend. Es kann deshalb keine verlässliche Bestrahlungsstärke und Dosierungen genannt werden, die Hautkrebs sicher vermeiden könnten. Das ist nun die SCHEER Meinung, wie es offiziell so in sehr kurzer Form, genannt wurde.


    Auf Grund dieser SCHERR zuvor SCENIHR Meinung, haben die Bundesländer mit einem „Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieben von UV-Bestrahlungsgeräten nach NiSG und UVSV“ reagiert und veröffentlicht. Stand 5.2016. Siehe als Beispiel- Anlage: Gesundheitsamt Hannover. Bitte lesen… Dort sind auch Begründungen genannt worden.


    Das Merkblatt stellt wesentliche Betreiberpflichten dar und informiert über allgemeine Aspekte, die bei dem Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten zu beachten sind.


    im Einzelnen sind die Abschnitte auf der 1. Seite mit Überschriften im Merkblatt genannt:


    1. Zum Thema


    hier folgen Begründungen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen


    2. Gesetze und Verordnungen
    es wird auf das Regelwerk eingegangen…


    3. Zu den zu überwachenden Anforderungen zählen Insbesondere:
    es folgen Anforderungen an UV-Bestrahlungsgeräten und was zu überwachen ist…


    Zweite Seite:
    Einzuhaltende Betreiberpflichten:


    1. Einsatz von Fachpersonal
    2. Informationspflichten
    3. Dokumentationspflichten
    4. Weitergehende Pflichten
    5. Aufgaben der zuständigen Behörde:


    In der Region Hannover ist der Fachbereich Gesundheit die zuständige Überwachungsbehörde für die Vorschriften des NiSG und der UVSV. Der Fachbereich Gesundheit kann die Überprüfung oder die Untersagung des weiteren Betriebs der betroffenen Anlage anordnen, Bußgeldtatbestände verfolgen und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR ahnden. Bei Verstößen kann durch das zuständige Gewerbeamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.


    Es wird somit kein Solarium- Verbot geben, sondern die Anforderungen an Betriebe, sollen durch Behörden überprüft werden…


    Das ist durch das Merkblatt soweit eindeutig zu erkennen, das die Behörden kein Solarium-Verbot trotz SCVHERR Meinung anstreben, sondern man will offensichtlich doch einzelne Betriebe überprüfen. Man kann zudem bei Verstößen, durch das zuständige Gewerbeamt sogar ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten. So deutlich wurde es noch nicht von den Länderbehörden angesprochen. Man will offensichtlich die Anzahl der Betriebe reduzieren, die SB- oder Quasi- SB (tun so als ob) Betreibe sind. Das alles ist eindeutig zu erkennen und jeder Betrieb sollte, wenn nicht schon geschehen, sich dementsprechend neu ausrichten.


    Für die Arbeit am Empfangsbereich, mit den doch sehr vielfältigen Aufgaben gegenüber jedem Kunden und der „Buchhaltung“ gegenüber den Behörden, die ganzen notwendigen Dokumentationen mit Nachweisen zu jeden einzelnen Kunden zu erstellen, ist die beste Empfehlung hierzu das WinSolar STREAM EDV- Computersteuerung, einzusetzen. Das ist von den Behörden anerkannt.


    Denn dort wo es mit dem WinSolar STREAM möglich ist, geht alles automatisch. Das Fachpersonal wird aktive unterstützt. Dann können professionell, 1:1 die Forderungen mit Anforderungen zum NiSG und der UV-Schutzverordnung ganz einfach umgesetzt werden. Zudem wird der komplette kaufmännische Bereich durch die Anforderungen zum Kassensystem mit der WinSolar STREAM Warenwirtschaft, nach den Richtlinien zu GoDB abgedeckt. Für 2017 sehr wichtig!


    Dadurch wird sichergestellt, das ein Betrieb, wenn er auch die Anforderungen zu seinen eingesetzten Solarien erfüllen kann, nie in Schwierigkeiten geraten. Der Betrieb selber, wird mit der Zeit zum Fachbetrieb für künstliche UV-Bestrahlung. Der Vorteil vom WinSolar ist zudem, die Entwicklungen zum WinSolar STREAM System gehen immer weiter. Auch spezielle Wünsche zu einem Betrieb, können nach Absprachen, umgesetzt werden…
    Zur Information:


  • Um diese Anforderungen professional begegnen zu können, sind die WinSolar STREAM Systeme nun sehr empfehlenswert. Es wird dadurch auch, die so wichtig geforderte Verantwortungsübernahme zur künstlichen UV-Bestrahlung, unmittelbar erkennbar. Das sollte man nun alles sehr ernst nehmen,damit der Betrieb nicht unnötig in Kritik gerät. Denn jeder Betreiber, wird zu all seinem Tun, direkt zur Verantwortung ran gezogen.


    Warum: mit WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen, werden schon mal alle zwingend notwendigen, nachweispflichten Unterlagen, voll automatisch erstellt. Das ist unschätzbar. Somit werden hierzu nie Probleme auftreten können. Das ist ein Vorteil für jeden Betrieb. Sollte ein Kunde doch mal überhöhte Dosierungen zu den unteren Dosierungsstufen in Anspruch nehmen, kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Einverständnis vom Kunden zu dem damaligen Zeitpunkt erbracht wurde. Das ist praxisnah und wertvoll zugleich.


    Zu allen Handlungen, wird kein Solarienbetreiber durch die UVSV Anforderungen blockiert oder gar vom System einschränkt. Zum Anderem wird auch gleichzeitig, das kaufmännisch Notwendige, gesetzeskonform erledigt. Auch hier kann sogar der Solarienbetreiber im elektronischen Journal, bei nachweisbaren Fehlbuchen durch sein Personal, eingreifen und korrigieren. Das Personal wird sich hierzu schon automatisch melden, wenndas Personal nicht das Fehlende aus eigener Tasche bezahlen will.


    Die Praxisorientierung zum Gewollten im Studio, wurde deshalb sehr großgeschrieben. Wiederum, der Solarienbetreiber kann zu allem selber entscheiden und kann durch Vorgaben selber den Tagesablauf schon mal vorabbestimmen. Schon in den ersten Minuten, wird der praxisorientiert- ausgelegte Studiobetrieb, durch WinSolar STREAM erkennbar.


    WinSolar STREAM wirkt zudem, wie ein Schutzschild zum fachlich Geforderten. Man kann grundlegende Dinge einfach nicht falsch machen. Selbst dann, wenn das Personal nicht so in die Materie involviert sein sollte. Somit wird auch gleichzeitig ein Solarienbetreiber, nach „außen hin“ bestens automatisch geschützt. Denn wollte man tatsächlich die gesetzlichen Forderungen manuell durchführen, werden Fehler zu den Kunden zwangsläufig auftreten, die man dann später nicht mehr wirklich rechtfertigen kann. Spätesten dann, wird man erkennen, wie wertvoll die automatischen Aufzeichnungen durch WinSolar in der Praxis sind.


    Natürlich kosten so ein Expertensystem erst mal Investitionsgelder. Aber jeder Cent hierzu, ist bestens angelegt. Ist zudem erkennbar immer billiger und sichererer, ist ein Schutzschild, sollte man in behördliche Kontrollen laufen. Im Vergleich zur WinSolar- Investition und dem was Behörden bei Verstoß in der Regel in Rechnung stellen könnten, wird man sehr schnell erkennen können, wie „billig“ doch die Investigation von einem WinSolar System tatsächlich damals ausgefallen ist.


    Mal abgesehen davon, ist die eigentliche Hautaufgabe von einem WinSolar STREAM System, das direkt nach außen hin sichtbar, der Betrieb als professioneller Fachbetrieb mit direkter Verantwortungsübernahe erkennt wird. Also der Mehrwert zu solchen Erkenntnissen, wird das Image vom Betrieb drastisch anheben.


    Denn wenn nun ein Kunde heutzutage, bei all den negativen Äußerungen in der Presse schon mal verunsichert kommt, wird er in so einem WinSolar STREAM Studio eines Besseren belehrt. Genau das spricht sich auch in Kundenkreisen rum. So kann man auch in der heutigen Zeit, noch Neukunden hinzugewinnen. Der eigentliche Sinn vom ganzen Unternehmen. Somit schon man gut, das es die WinSolar-STREAM –Systeme zukaufen gibt…


  • wie das System im Zusammenhang zur UVSV arbeitet, dieser Interessent sollte sich bei uns melden und einen kostenlosen Online- Vorführtermin vereinbaren und hierzu auch Zeit einplanen.


    Ein professionelles EDV-System in Zusammenhang mit den ganzen gesetzlichen Vorschriften und deren Verwaltungen, lässt sich nicht in ein paar Minuten erklären. Es werden keine Vorkenntnisse zur UVSV erwartet, denn die notwendigen Zusammenhänge, werden beim Erklären der Funktionen automatisch rübergebracht und sofort verstanden.


    Die notwendigen UVSV - Zusammenhänge mit Auswirkungen, sind durch automaische Funktionen sehr leicht zu verstehen. Denn die Erythemwirksamkeit in Zusammenhang mit Funktionen zur Dosierung je nach Hauttyp, wird durch die sich live bewegenden Zahlen-Werte bei Änderung automatisch in der WinSolar- Oberfläche numerisch dargestellt. Das Verständnis hierzu, ist sofort vorhanden.


    Es läuft immer ein virtueller Dosierungsplan im Hintergrund, ohne dass dieser als solcher sichtbar ist. Jeder wird sagen, das ist dadurch doch alles wirklich sehr einfach, die UVSV fachlich- gekonnt umzusetzen. Es wird hierzu alles angezeigt. Jeder wird auch sofort erkennen, dass man zum Kundenwunsch hin, nie durch das System ausgebremst wird. Letztendlich entscheidet anhand der angezeigten Kunden- Zahlenwerte die Fachkraft, wie zum Kunden hin verfahren wird. Das ist ja auch der Sinn von der UVSV, direkt Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung gegenüber dem Kunden zu übernehmen. Die notwendigen Kunden-Dokumentationen zur UVSV, laufen automatisch im Hintergrund ab. Hierzu wird man auch kaum was merken. Es wird einfach gemacht. Das war es dann auch schon zur UVSV. In jeden Fall erkennt der Kunde sofort, das fachlich gut gearbeitet wird.


    Die Bedienungen hierzu sind schnell erlernbar auch einfach gehalten. Man kann im Grunde auch alles mit der Mouse oder mit dem Finger je nach Monitor ausführen, anwählen Man sollte nur aufgeschlossen all dem gegenüberstehen, denn Willen aufbringen professional zu arbeiten.


    Im Weiteren wird dann für die Erklärungen zu vielen Verwaltungen und Einstellungen einiges an Zeit verbraucht. Es wird auch ein Anlagen vom Neukunden, mit Hauttyp, Erstellung Dosierungsplan durchgespielt. Schließlich die einmalig, benötigte Einverständnis- Erklärung ausgedruckt, die der Kunde dann unterschreiben muss. Das war es dann auch schon im Wesentlichen zur UVSV-Beratung. Ab diesem Zeitpunkt geht alles zum Kunden hin, ohne viel Aufwand und Mühe weiter. Beim erneuten Kunden- Besuch wird nur die Kundenkarte durchgezogen und schon ist alles Notwendige für den Kunden vorhanden. Das Kundengespräch zur anstehenden Besonnung, ist deshalb sehr einfach und die Freischaltung schnell erledigt. Die notwendige Doku hierzu, wird automatisch erledigt.


    Man muss also neugierig sein, um die Zusammenhänge mit der WinSolar App zu verstehen. Jeder macht das im Grunde mit seinen Smartphone automatisch täglich… Nur WinSolar ist kein Münzer!


  • die professionellen WinSolar STREAM EDV Systeme, für gewerbliche Solarienbetriebe, setzen die medizinisch- eingeforderten Bedingungen zur künstlichen UV-Bestrahlung einfach 1:1 um.


    Das ist eine wichtige Voraussetzung überhaupt, um Fachpersonal unterstützen zu können. Dem Fachpersonal wird es dadurch sehr leicht gemacht, Kunden professionell- fachlich- perfekt zu bedienen. Zudem der beste Schutz für jeden Solarienbetreiber.


    Somit und dadurch, durch technisch fachlich geführte Beratung zum Kunden- Hauttyp und zum Hauttyp passende Dosierungen empfehlen kann. Die Dosierung in J/m² laut Dosierungsplan einzustellen. Hierzu zu Notwendigkeiten beraten, wenn der Kunde einen abweichenden Wunsch äußert. Dementsprechend, das zur Anwendung ausgewählte Solarium, verantwortungsvoll freischalten zu können. (WinSolar schaltet erst das Solarium ein, wenn der Kunde den START am Solarium betätigt)


    Alle Bedingungen zur UVSV und zur UV-Fibel werden berücksichtigt. Dadurch bedingt, wird das Fahrpersonal mit WinSolar STREAM unterstützend geführt. Dadurch wird ermöglicht, dass ein Fachpersonal überhaupt verantwortungsvoll zum Kunden hin handeln und entscheiden kann.


    Automatisch hinterlegte Kundendaten werden zur anstehenden UV- Anwendung eingelesen, somit eine Beratung mit Empfehlungen möglich wird. Dadurch kann verantwortungsvoll gearbeitet und dementsprechend gehandelt werden.


    Im Grunde ist das WinSolar STREAM EDV-Computer- Steuerungssystem, aus heutiger Sicht gesehen, das einzige professionell- fachgebundene System zur UV-Schutzverordnung, zur künstlichen UV-Beststrahlung. Die beste Empfehlung für ein Solariumbetreiber überhaupt. Es gibt sogar weltweit, hierzu kein vergleichbares System. Viele professionelle Solarienbetreiber sagen sogar, dass es ihnen erst durch WinSolar STREAM überhaupt möglich wurde, den fachlichen notwendigen Umfang zu erkennen. Dadurch alle Forderungen ganz einfach umsetzen kann.


    Um das einfach mal bildlich anzudeuten und aufzuzeigen, wurden ein paar Bilder in der Anlage hinzugefügt. Das ist nur ein sehr grober Überblick. Weitere Informationen mit Erklärungen wären notwendig. Aber den Sinn zu allem, wird meist schon erkannt.


    Interessenten zu weiterführenden Informationen, können unter 08141 - 537 29 52 oder einfach per Email rst@digcom.de oder winsolar@digcom.de oder per Mitteilung an den Administrator im Forum angefragt werden…


    WinSolar STREAM - Anlagen…





  • Generell sind WinSolar STREAM Funktionen nach der UVSV und der UV-Fibel ausgerichtet. Das ist eine sehr große Hilfe für das Personal und dem Studio-Inhaber.


    Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) informiert: Diese Seiten sollte jeder nach und nach lesen


    http://www.bfs.de/DE/themen/op…BA5A346301FDC299.2_cid382

    Daher ist es nach der Bundestagswahl sehr zu empfehlen, sich dementsprechend komplett neu zur UVSV auszurichten, diejenigen die es bis jetzt immer „versäumt“ haben. Auf Grundlage der UVSV werden vom BFS unmittelbar direkt Kontrollen eingefordert! Die Länder sind hierzu angehalten, wurden vom BFS dementsprechend informiert.


    Es ist außerdem damit zu rechnen, dass der Bund die Bundesländer zu einheitlichen Kontrollen nun schon synchronisiert hat. (Einheitliches Prüfverfahren)


    Somit werden vermutlich, so wie es nun aussieht, die Länder- Behörden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aktiv. Somit ist hierzu Vorbeugung für die Studios unmittelbar angesagt. Denn Vorbereitung / Ausrichtung zur UVSV ist immer billiger als alles andere. Aber das ist ja jedem bekannt. :thumbsup:



  • es ist kommt immer mal hin und wieder vor, wenn ein gute Solarienbetreiber mit örtlichem Hautarzt seine Leistungen in Bezug zur hauttypengerechten Dosierung vorstellt, das dadurch dann der Hautarzt auf Rezept Bestrahlungen seinen Patienten verordnet…


    Mit WinSolar STREAM, wie jeder mittlerweile erfahren hat, kann jeder Dosierungswert in Bezug zur verwendeten Erythemwirksamkeit, individuell eingestellt werden.


    Am besten legt man dem Hautarzt nachfolgende Informationen zu WinSolar STREAM vor:


    1. WinSolar Beratung in UV-Fachbetriebe
    2.
    Kalkulation Einsatz Solarien


    Hier nun die PDF Files als Anlage:




  • eine grundsätzliche Aufklärung zur künstlichen UV-Bestrahlung hierzu, wie es mitunter auch wissenschaftliche Verantwortliche schon getan haben. Die Literatur hierzu, sei auf die UV-Fibel von 2007 und die UV-Schutzverordnung(UVSV von 2012) verwiesen. Das nun auch noch zu 2018!


    Die künstliche UV- Bestrahlung für kosmetische Zwecke, sollte nie mit der natürlichen Sonne verglichen oder gar gleichgesetzt werden. Der Specktrums- Unterschied hierzu ist tatsächlich gravierend. Denn, das Verhalten und die Reaktionen der Menschen in der Sonne und bei künstlicher UV-Bestrahlung, sindsehr unterschiedlich. Genau das, sollte jedermann zur künstlichen UV-Bestrahlung laut UVSV, zuvor erkennen, verstehen, berücksichtigen und professional anwenden.


    Denn sowohl die WHO, die EU-Ausschüsse, Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) und viele Mediziner weltweit, haben durch erkennbare immer noch unvernünftige, unverantwortliches Handeln in Solarium-Betrieben, oft mit „Selbst- Bedienung –Nutzeranwendung“ zur künstlichen UV-Bestrahlung, hart reagiert. In den letzten 6 Jahren zur gesamten Solarium - Branche weltweit gesehen, haben trotz guter Aufklärung und ländereigene Gesetzgebungen, Behörden und Wissenschaftler ungewöhnlich hart mit weiteren Vorboten und erweiterten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Solarium- Branche verärgert gehandelt. Rein amtlich zu Behörden hin gesehen: Zur künstlichen UV-Bestrahlung wurden durch wissenschaftliche, neue Erkenntnisse, Präventionen erweitert.


    Deshalb muss nun dringend, 2018 gehandelt werden. Solarium- Betriebe sollten sehr schnell umdenken, hinzulernen, verstehen können, letztendlich unmittelbar handeln, wenn man tatsächlich eine Zukunft erleben will.


    Eine unmittelbare fachlich- perfekte Lösung hierzu, sind die DIGCOM WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen. Direkt entworfen und entwickelt, zur professionellen funktionalen Anwendung, der künstlichen UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke in gewerblichen Betrieben. (Copyright by DIGCOM Reinhard F. Strauß) Somit kann jeder Solarien-Betreiber, schon unmittelbar zur Zukunft gesehen, sich sehr gut professionell absichern… Die UVSV wird dadurch 1:1 umgesetzt.


    1. Kenntnisse zur Energie der UV-Strahlung:


    gemäß DIN 5031, Teil 7, umfasst das Spektrum im Ultravioletten die Wellenlängen von 100 nm bis 380 nm (Grenze zum sichtbaren Licht), die Frequenz der Strahlung reicht also von 789 THz (380 nm) bis 3 PHz (100 nm). Dieser Bereich wird in die Unterbereiche UV-A, UV-B und UV-C eingeteilt.


    UV-Unterbereiche mit deren Photonenenergie:

    1. UV-A mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-A Photonenenergie 3,26-3,94eV
    2. UV-B mit Wellenbereich von 315-280 nm, hierzu die UV-B Photonenenergie 3,94-4,43eV
    3. UV-C mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-C Photonenenergie 4,43-6,20eV


    Wie jeder erkennen kann, ist die UV-Strahlung energiereich… ist nur mit großer Verantwortung und Sorgfalt und mit Fachkenntnissen anzuwenden. Zur Wirkung kurze allgemeine Bereiche zum Verstehen können angesprochen:


    Chemie: UV-Strahlung vermag organische Bindungen zu spalten und ist einerseits durch Zerstörung biogener Substanz lebensfeindlich. Andererseits kann die Vernetzung von Monomeren durch energiereiche UV-Strahlung initiiert werden. Viele Kunststoffe werden durch Ultraviolettstrahlung geschädigt (Trübung, Versprödung, Zerfall).


    Sauerstoff: wird durch kurzwellige UV-Strahlung unterhalb 200 nm in atomaren Sauerstoff gespalten und es kommt zur Bildung von Ozon – einem aufgrund dessen Geruchs charakteristischen Merkmal der Wechselwirkung von UV-Strahlung mit Luft – und einer Vielzahl anderer Folgereaktionen. Wiederum die Photosynthese durch UV-Strahlung bei Pflanzen, setzt nach einem sehr komplizierten Vorgang, wiederum Sauerstoff frei. Also, nach dem physikalischen Gesetz, geht nie Energie verloren. Die Energie wird in eine andere Form zur Wirkung umgewandelt.


    Biologie: obwohl die Ultraviolettstrahlung die niedrigstenergetische der ionisierenden Strahlungen ist, kann sie für den Menschen und andere Organismen gefährlich sein. UV-Strahlung mit größerer Wellenlänge vermag bereits chemische Bindungen organischer Moleküle zu zerstören. Daher ist Vorsicht beim Umgang mit technischen UV-Quellen angebracht. Der übermäßige Besuch von Solarien ist aus diesem Grund stark umstritten. Weiter Beispiele kann man zur UV-Strahlung mit industriellen Anwendungen beliebig fortsetzen.


    Die künstliche UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke in der Anwendung verstehen können:


    Wie jeder erkennen kann, ist die energiereiche UV-Strahlung nie eine normale „LAMPE“ wie durch Ergoline mit seinen SB- Solarien mit verbotenen Ergoline Leistungsumschaltungen und den Ergoline-BfB Verein, sehr unfachmännisch dummdreist, in den letzten 6 Jahren publiziert und angeboten hat.


    Eine künstliche UV-Bestrahlung, ist immer energiereich- zerstörend und somit gesundheitsschädlich. Wenn damit nicht fachbezogen, zur Dosierung nach Hauttyp, zur Solarium- Erythemwirksamkeit, gearbeitet wird. Die kosmetische UV-Anwendung wirkt gleichbleibend und unmittelbar auf die menschliche Haut ein. Setzt somit immer weltweit gesehen, gutes professionelles technisches Equipment, geschultes Fachwissen mit Fachpersonal voraus! (UVSV, WHO und EU-Ausschüsse)


    2. Genau hier setzt die fachbezogene deutsche UV-Schutzverordnung an.

    Die UVSV ist speziell, nur für die künstliche UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke, ausgelegt. Die künstliche UV-Bestrahlung hat mit einer „Bräunung“ wie mit der natürlichen Sonne möglich, im Umgang mit Nutzer, nicht viel gemeinsam. Die Sonne steht für natürliche Bräunung mit ausreichendem Vitamin D Synthese bei dementsprechender Wetterlage. Dagegen künstliche UV-Bestrahlung ist keine natürliche Bräunung, durch meist einseitiges hohes UV-A
    mit nur ganz geringem UV-B-Anteil. Eignet sich dadurch meist kaum für eine natürliche Vitamin D Synthese, zumal die zu erwartende schädlichen weit überhöhten (66%) unnatürliche UV-A Anteile überwiegt. (siehe laut Ergoline, Turbo Proformens UV-A Bomber Solarien-Geräte mit verbotenen Leistungsumschaltungen, zudem durch die übernatürliche hohe UV-A - Anteile, dadurch auch bedingt der sehr hohe unrentable Stromverbrauch. Hierzu muss und sollte Ergoline noch sehr vieles verbessern. Das ist dringend notwendig, um überhaupt fachlich ernstgenommen zu werden.)


  • Wichtig zu wissen: Bei einer natürlichen Bräunung durch die Sonne spielen unmittelbar Wind, Schatten, Bewölkung, Siegelungen durch Wasser und Schnee, die Tageszeiten und immer gegebene Ausweichmöglichkeiten durch Schwitzen und Unwohlfühlen, eine entscheidende Rolle. Denn jedes Lebenswesen, hat durch eigene natürliche „Sensoren“, die den Aufenthalt in der Sonne regeln. Somit naturgegebene Schutzmöglichkeiten zur natürlichen Sonne, die zu Selbstschutz-Reaktionen führen. Wie auch immer, wie jemand den Aufenthalt in der Sonnevertragen kann und hierzu nach Hauttyp empfindet, ist meist sehr unterschiedlich und führt deshalb zu natürlichen Selbstschutz- Reaktionen.


    Das alles ist, bei einer Solarium-Anwendung, kaum möglich. Durch Klima- Temperatur geregelte Solarien mit konstanter Temperatur und konstanter maximale Erythemwirksame UV-Bestrahlung, wirken die „naturgegeben Sensoren“ nicht. Eine Fluchtmöglichkeit wird somit erst gar nicht vom Körper signalisiert. Natureigene Reaktionen bleiben aus. Deshalb, bei einer Überdosierung zum jeweiligen Hauttyp, wird das Ergebnis, erst wenn es schon zu spät ist, sichtbar. Eine Hautschädigung vom Nutzer wird somit unmittelbar durch ein Solarium und durch falsche Einstellung der Dosierung zum Hauttyp verursacht! Das alles kann ein Solarium- Nutzer, zuvor nie erkennen!


    Darum auch die UVSV vom 1.1. 2012, um sowas im Ansatz schon, zu vermeiden. Eventuell versteht nun ein Solarienbetreiber auch die Reaktionen der WHO, der EU-Ausschüsse, sowie die Präventionen vom BMU-B, BFS, Mediziner durch die Inkraftsetzung der UVSV durch Bundeskanzlerin Frau Merkel?


    Die Branchen – Katastrophe wirdaber durch SB-Betriebe und nach mal zusätzlich, durch den Verkauf und Einsatz verbotener Selbstbedienungs- Solarien mit direkten Nutzer-Leistungsumschaltungen, verstärkt. Negativ hinzukommend, mit dem oft zusätzlich eingesetzten Verkauf von Bräunungsbeschleuniger, um den Nutzerhauttyp empfindlicher werden zu lassen, erhöht dieses Haut- Doping unmittelbaren die Hautschädigung um ein vielfaches, ohne dass es einem Nutzer tatsächlich bewusst wird. Geschweige von den verehrenden möglichen Nutzer- Langzeitschäden!


    Durch allerdieser Unvernunft zur Solarien- Leistungsumschaltungen und zu so einem erkannten laienhaften Handeln in Sonnenstudios, würde auch jede Kontrolle zur Abfolge des UVSV- Nutzer- Dosierungsplan verloren gehen. Zudem eine zuvor fachlich vereinbarte Dosierung zum Nutzerhauttyp, wiederum abgestimmt auf die jeweilige Erythemwirksamkeit vom Solarium, sowie die sich daraus errechnete Bestrahlungszeit, wäre das Dosierungs- Ergebnis und die zuvor vereinbarte Bestrahlungszeit einfach irrelevant. Sollte ein Nutzer hierzu selber, alles am Ergoline –Solarium umschalten können... Durch so ein Sonnenstudio- Laienverhalten, wird ein Nutzer stark geschädigt, ohne das es einem Nutzer tatsächlich bewusst wird. Ein Nutzer erkennt somit auch nichtdie Langzeitschädigung seiner Haut. (deshalb auch Reaktion hierzu, durch WHO, EU-Ausschüsse, BFS)


    Der Ergoline H. D. Roggendorf sagte zu seinen Leistungsumschaltungen durch Nutzer: „Man kann nicht kontrollieren, was ein Nutzer in der Kabine macht“. Reagiert somit dumm-dreist, verantwortungslos zur künstlichen UV-Bestrahlung. Kann selber keine Notwendigkeit zur fachlich korrekten Anwendung der künstlichen UV-Bestuhlung erkennen? Lehnt die UVSV ohnehin ab?


    Dadurch disqualifiziert sich H. D. Roggendorf und Ergoline mit seinen in sich verbotenen, bundleuchtenden Turbo- SB- Solarien bis ins bodenlose. Unmissverständlicher kann Ergoline nicht mehr eine sehr große Unfähigkeit zur künstlichen UV-Bestrahlung selbst ausdrücken. Diese Ergoline Verantwortungslosigkeit durch fehlendes Ergoline- Fachwissen insgesamt, sind nun die Reaktionen der WHO und den EU-Ausschüssen, mehr als verständlich! Alle Mediziner weltweit, warenzu weiteren Auflagen zur künstlichen UV-Bestrahlung sich einig und involviert. Nur Ergoline ist unfähig, diese weltweiten Reaktionen der Mediziner überhaupt zu erkennen?


    Vertiefende Begründung hierzu:


    die Sonneneinstrahlung verfügt über ein ganz anderes, viel größeres natürliches Licht- und UV- Spektrum. Die der künstlichen UV-Quelle in Solarien können das so niemals liefern. Die künstliche UV-Quelle ist nur ein sehr kleines, schmales Subset zu der natürlichen UV-Sonneneinstrahlung. Ist außerdem noch in UV-Aoder UV-B auf gespaltet, wird oft immer in konstant gleichbleibender subtropischer Strahlungsleistung angewendet. Ist somit nur ein kleiner Ausschnitt zum natürlichen Sonnen- Spektrum. Dadurch ist die künstliche UV-Bestrahlung niemals mit der Sonne vergleichbar.


    Wenn nun dennoch jemand die künstliche UV-Bestrahlung auf seiner Sonnenstudio- Homepage, vergleichend oder andeutend zur natürlichen Sonne darstellt, erkennt die Fachwelt sofort den UV-Laien zur künstlichen UV-Bestrahlung. So ein Betrieb blamiert sich und riskiert provozierend direkte Ablehnungen. Deshalb wurden schon zu allem, Solarien inder Presse als „Särge“ dargestellt… Das zudem auch noch durch viele laienhafte Internet- BfB- Ergoline Publikation unmittelbar provoziert und dadurch vermutlich hervorgerufen?


    Mit allen Erkenntnissen, die künstliche UV-Bestrahlung kann hauptsächlich nur noch mit Solarien-Fachbetriebe, mit dementsprechendem gutgeschultem Fachpersonal, betrieben werden.


    Um den Gesamtaufwand zur UVSV zu begrenzen, muss hierzu dem professionellen Solarienbetreiber einsehr gutes Computer- EDV- Steuerungssystem zur Umsetzung angeboten werden. Das istheutzutage nahezu unumgänglich, um fachlich gut und schnell arbeiten zu können. Das sollte jedem für das Jahr 2018 verständlich sein und bewusst werden.



  • 3. Die fachliche Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung laut UV-Schutzverordnung …



    Die Grundvoraussetzung zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung verordnet die UVSV. Grundsätzlich müssen, durchBeratungspflichten, die Nutzer vor der ersten UV-Bestrahlung im Sonnenstudio, zu den Gefahren und Risiken der künstlichen UV-Bestrahlung aufgeklärt werden. Das endet letztendlich mit einer vom Nutzer unterschrieben, Einverständniserklärung, die wiederum sorgfältig aufzubewahren sind. Das ist ein einmaliger Vorgang laut UVSV §4,um den Nutzer in einem gesetzlich vorgeschrieben Kenntnisstand zur künstlichen UV-Bestrahlung zu versetzen.


    Das ist nichts Neues. In sehr vielen anderen Brachen ist das die gleiche Pflicht. z.B. Banken, Versicherungen, Apotheken, vor jedem medizinischen Eingriff usw. Jeder kennt das. Gleichzeitig ist das auch eine rechtliche Absicherung für jeden Betrieb und man lernt seinen Kunden schon vorab besser kennen.


    Die fachliche Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung, wird fast ausschließlich in den Anlagen zu den §§ der UVSV beschrieben, verordnet. Die Anwendung der künstlichen UV-Strahlung im gewerblichen Bereich fürkosmetische Zwecke, erfordert genaue und gute Fachkenntnisse, um auch eine Verantwortungsübernahme einzugehen. Die Selbstbedienung eines Nutzers ist streng verboten.


    Eine Schulung pro Mitarbeiter wird zwingend vorschreiben. Die UVSV fordert grundlegende fachliche Kenntnisse ein. Pro Nutzer muss der Hauttyp laut UVSV, zwingend bekannt sein. Der erstellte Hauttyp wird dokumentiert, aufbewahrt und dem Nutzer auf Verlangen übergeben. Durch den erkannten Hauttyp, dann erst kann überhaupt die jeweilige Dosierung zu einer Serie für 10 Bestrahlungen festgelegt werden. Zu einer momentanen anstehenden UV- Anwendung, müssen die Beschaffenheit der Nutzerhaut und der Gesundheitszustand bekannt sein. Muss gegeben falls abgeklärt werden. Vor der ersten Anwendung oder einer Folgebestrahlungsserie, muss ein Dosierungsplan für jeweils 10 Bestrahlungen, mit dem Nutzer zusammen, erstellt und dokumentiert werden. Die Dosierungsplanabfolge, ist immer zu kontrollieren, zu dokumentieren und die Abfolge ist einzuhalten. Geringe Abweichungen bis zur nächst höheren Bestrahlungsstufe wären aber durchaus möglich. Die Fachkraft hat hierzu nach Beratung in Einvernehmen mit dem Nutzer durchaus eine Handlungsmöglichkeit. Die neue Dosierung hierzu, ist dann zu dokumentieren. Alle Dokumente als Nachweise, müssen mindestens 6 Monate als Verschlusssache aufbewahrt werden. Es ist ratsam diese dringend 12 Monate aufzubewahren.


    Das alles fachgerecht zu handhaben,erfordert einen erheblichen bürokratischen Aufwand zur UVSV, der durch Einsatz eines EDV-Systems sehr stark relativiert werden kann. Das alles professional in einem Wippern-Schlag zu erledigen, setzt man einfach die professionellen WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen ein. Das ist auch die beste Empfehlung europaweit. Die sehr aufwendigen Verwaltungen mit erforderlichen Dokumentationen zu allem, werden vollautomatisch im Hintergrund ausgeführt. Das Personal wird sehr unterstützt und in gleichem Maße entlastet. Kann sich fachlich komplett dem Kunden widmen. Kann dann professionell gekonnt, die Kundenwünsche zu Bestrahlungszeiten durch WinSolar STREAM erfüllen. Die Qualität ist dadurch gleichbleibend gut, das Personal wird geführt, gleichzeitig stark entlastet. Ein Kunde bemerkt schnell diefachliche gute Bedienung. Das wiederum, wird vom Nutzer dem Kunden honoriert.


    Elektra


    Wir wünschen jeden User, fröhliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018.
    DIGCOM digital Communication, Reinhard F. Strauß, bei Rückfragen: 0171 3708900 oder auch über den Instant-Messaging-Dienst, WhatsApp möglich.


    WinSolar STREAM Informationen:


  • Was jeder wissen sollte.


    anbei für Euch noch ein paar weitere Informationen von meinem Steuerberater durch Zugriff mit Datenträgern durch Beamte und auch der Kassennachschau allgemein. Diese §§§ regeln das:


    1. § 146 AO allgemeine Ordnungsvorschriften
    2. § 146a Abs. 1 AO zur digitalen Prüfbarkeit
    3. § 146b AO zur Kassen-Nachschau (insb. Abs. 2 Sätze 2 und 3) – hier ist die Pflicht zur Übergabe in maschinenlesbarer Form sogar im Gesetz verpflichtend!


    BMF-Schreiben sowie die Beschreibung der benötigten Daten


    1. BMF zum Datenzugriff:


    Grundsätze zu (GoBD)


    Zitat: „Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit“


    Das BMF PDF File ist unter dem Link erreichbar:


    http://www.bundesfinanzministe…DPdU/2014-11-14-GoBD.html


    2. Informationen zur maschinellen Auswertbarkeit mit Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

    Das BMF PDF File ist unter dem Link erreichbar:


    http://www.bundesfinanzministe…ntraegerueberlassung.html



    ich hoffe nun, dass jedem die Ernsthaftigkeit zum Thema Kasse und IT- gestützte Buchführung klargeworden ist… Bei weitergehenden Fragen hierzu, könnte man mich auch kontaktieren…


    Denn 1. WinSolar STREAM ist mit dem WinSolar Kassensystem, hierzu bestens mit seinem Warenwirtschafts – System ausgestattet und gerüstet… Sowie 2.WinSolar STREAM ist die perfekte Steuerung im Sinne der UVSV… Alles ist leicht, einfach und verständlich umsetzbar… :thumbup:


  • ab Freitag 25.5.2018 gilt der neue Datenschutz


    Kurz gesagt zum Hauptziel: Sicherheit und Schutz von Personalbezogenen Daten. Diese sind nur Nutzbar mit Einverständnis von den Personen selbst und wenn diese Daten sehr sicher verwaltet und gespeichert werden. Das müssen Betriebe strikt gewährleisten. Vorab erstellte Zustimmungen können jederzeit wiederrufen werden. Betriebe müssen dann auch Daten löschen usw…


    Im Jahr 1995 hielt sich das Lied "Back for Good" der britischen Band Take That 31 Wochen lang in den Charts, Siemens brachte das erste Mobiltelefon auf den Markt, das SMS senden und empfangen konnte, und nur 250.000 Deutsche hatten einen Internetanschluss. So alt sind auch die bisher geltenden Datenschutzregeln in Europa. Heute sind 60 Millionen Deutschen online. Das Internet hat sich rapide gewandelt, jedes Jahr vervielfacht sich die Menge produzierter Daten, ihre Nutzung wird immer komplexer. Eine Anpassung des Datenschutzes war daher überfällig.

    Die Verordnung gilt europaweit


    und soll den Schutz von Daten innerhalb der EU einheitlich gewährleisten. Verbraucherrechte werden gestärkt, indem es künftig etwa ein "Recht auf Vergessen werden" gibt. EU-Bürger dürfen demnach von Unternehmen verlangen, dass die ihre personenbezogenen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Kontonummer oder Kfz-Kennzeichen) löschen, wenn die Speicherung nicht länger notwendig ist oder es einen Missbrauch der Informationen gab.


    Eine weitere wichtige Änderung: Wer sich über die Nutzung seiner Daten beschweren will, kann dies künftig immer im Heimatland und in der eigenen Sprache tun - und muss nicht mehr wie bisher etwa den Dienstsitz eines sozialen Netzwerks wie Facebook beachten.


    Mit WinSolar STREAM werden alle Daten sehr sicher gespeichert und der Zugriff auf die Daten der Kunden regelt der Studiobetreiber mit der WinSolar –Personalverwaltung. Er vergibt pro Mitarbeiter einen Login mit Passwort. So ist jederzeit nachvollziehbar, wer was wo wie gemacht hat.


    Grundsätzlich sollte jeder Kunde die Verwaltung seiner Daten dem Studio zustimmen und dem Kunden mitteilen, dass seine Daten nie das Studio verlassen und seine Daten auch nie zu Werbezwecke weitergegeben werden. Nur zur UVSV-Verwaltungen brauchen wir personenbezogene Daten um schon alleine z.B. die Abfolge vom persönlichen Dosierungsplan zu kontrollieren und einzuhalten. usw… :thumbup:



  • Der EU –Datenschutz: EU-Verordnung DSGVO, ist ja schon seit zwei Jahren in allen Funktionen und Forderungen bekannt. Am 25.5.2018 sind nur die Übergangsfristen ausgelaufen und nun EU-Weit geltendes Recht.


    Zur UVSV müssen nun mal viele Nutzer- Daten erhoben und der Datenschutz eingehalten werden. Das steht so auch in der UVSV und ist seit 6 Jahren hoffentlich jedem bekannt. Denn die Datenerhebung ergeben sich aus der Logik der UVSV- Funktionen und Forderungen. Mit WinSolar STREAM ist das alles sehr einfach handhabbar und stellt somit keine Beeinträchtigung dar. Es ist im Ganzen ein professioneller Vorgang, zur fachlich perfekten Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung mit jeweiligem Nachweis hierzu.


    Somit ist die EU- DSGVO, eine Grunddaten - Schutzverordnung für alle Verbraucher, nur noch eine Ergänzung zur UVSV.Deshalb erstellt WinSolar nach der Erstberatung auch eine Einverständniserklärung, die beidseitig per Unterschrift bestätigt wird. Das Einverständnis zur notwendigen Datenverarbeitung wird somit eingeholt.
    :thumbup:


  • Firmen müssen Ihren Datenschutz zur EU- DSGVO bearbeiten, erweitern, ergänzen. Ist ein Bestandteil zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. :!:



    Zur Geschäftsbedingung, muss zwingend eine zusätzliche DSGVO - Datenschutzerklärung erstellt werden. Hier ein
    Beispielhafter Formulierungsvorschlag auf WinSolar bezogen. Es müssen zwingend alle Daten die gespeichert werden genannt und wie diese verwendet werden, aufgeführt sein:


    Beginn:


    „Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich. „Name“, „Adresse“ Geburtsdatummit Nutzer-Foto, die persönliche UV-Geräte Nutzungs-Daten und den Verlauf der UV- Dosierung Daten, der Kaufmit Verwaltung von Abonnementen und der Abonnementen.- Nutzungsdaten zum Zweck als Nachweis zur UVSV (UV-Schutzverordnung) und bei eventueller medizinischer Nachfragen, in unserer EDV- sicher gespeichert, verarbeitet und angewendet werden. Diese Daten werden nur intern verwendet und nie an Dritte weitergegeben. Nur berechtigte, zugelassene Mitarbeiter können diese Daten überhaupt bearbeiten und einsehen.


    Diese Einwilligung kann jederzeit bei … (Angabe der entsprechenden Kontaktdaten) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.“


    Ende:


    Das reicht vorerst. Tipp: Im Internet zu Firmen DSGVO-Verpflichtungserklärungen gibt es zu genüge. Diese können einfach mal eingesehen und zu den persönlichen Formulierungen herangezogen werden. Es ist im Bedarfsfall wesentlich mehr zu berücksichtigen.


    Mit WinSolar STREAM wird absolut sichergestellt, welcher Mitarbeiter die Daten mit WinSolar bearbeiten darf! Denn Jeder Mitarbeiter hat seinen eigen Login zum WinSolar STREAM System. Das wird vom Inhaber erstellt. Das ist sehr Wichtig für die Sicherheit zum gesamten Betrieb und zur DSGVO. Somit haben überhaupt zur Datenverarbeitung nur bekannte genehmigte Mitarbeiter einen Zugriff. Ein Nachweis hierzu kann jederzeit erbracht werden.


    Dann weiter:

    DSGVO
    Aushang in den Geschäftsräumen um die Kunden zu informieren.


    Hierzu ein Beispiel:

    Unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Daten Ihr Vertrauen in uns ist uns sehr wichtig.
    Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass wir unsere Datenschutzerklärung aktualisiert und eine DSGVO-Verpflichtungserklärung hinzugefügt haben, um besser zu erklären, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.


    Wichtigste Aktualisierungen unserer Datenschutzerklärung


    1. Die Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und mit wem wir
    diese teilen, um eine bestmögliche Kundenerfahrung zu bieten.
    2. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten speichern und schützen und für wie lange wir diese aufbewahren, was unsere Verpflichtung zur Handhabung Ihrer personenbezogenen Daten mit der gebotenen Sorgfalt unterstreicht.
    3. Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten und an wen Sie sich wenden können, falls Sie Bedenken haben sollten, um Ihnen dabei zu helfen, die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten.


    Das alles haben wir in einem verbesserten „Datenschutz- Layout“ für einfachere Lesbarkeit und mehr Transparenz erstellt. Das können Sie jederzeit einsehen. Alle Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.


    Somit die zusätzlich erstellte DSGVO – Datenschutzerklärung zum Betrieb, kann jeder Kunde einsehen, diesem zustimmen oder auch schriftlich, mündlich, Datenerhebung widerrufen.


    Es muss somit nicht extra zur WinSolar Erstberatung mit der daraus resultierende unterschrieben Einverständniserklärung, noch zusätzlich einen Einverständnis zum Datenschutz unterschieben werden. Denn den Grundsatz zum Datenschutz erklärt die Firma in Ihren Datenschutz laut Vorgabe der EU. Ein Verweis auf den firmeneigenen Datenschutz- Erklärung reicht somit aus. :thumbup:


    DSGVO Tipp: Wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, muss der Betrieb einen Datenschutzbeauftragten benennen, beauftragen.



  • Schon 2013 BMU / BFS von Dr. Asmuß Charite Berlin ganz klar sich zur UV -Strahlung geäußert und das in einem PDF File zusammengefasst. Im Grunde müsste damals schon jeder die Bedeutung der fachlichen Anwendung laut UVSV erkennen?


    Es geht um Fachwissen. Daraus kann jeder ernsthafte, seriöser Solarienbetreiber erkennen, wie wichtig es ist, fachorientiert und mit geschultem Wissen zur UVSV, im Sonnenstudio zu arbeiten.


    UV-Strahlenschutz, Erfassung, Wirkung, medizinische Bedeutung



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