Gesetzesänderung

  • Richtig daran ist, dass wir im Vergleich zu Frankreich nicht festgenagelt sind auf je 50% Erythemwirksamkeit durch UVB und UVA.
    Aber auch dieser Spielraum ist begrenzt durch die Vorgaben für den verwendbaren UV-Bereich.- definiert durch die Formeln in der UVSV.


    Aus diesem Spielraum ergibt sich auch unsere Verantwortung dafür, was wir damit machen aber auch anrichten können.
    Also die Kenntnisse sind zum Beispiel erforderlich, den Kunden den Sinn der Serienbestrahlung und der Pausen erklären zu können.
    Wer dieses elementare Wissen aus der Bestrahlungspraxis reduziert auf "nur die Bestrahlungsstärke muss stimmen" der hat nur den
    Weiterbetrieb von Bräunungsautomaten im Sinn. Muss er ja auch, weil er der Interessenvertreter der Hotels und Bäder ist, wo diese Automaten stehen. Wenn er jetzt gezwungen ist in der Schulung zu sagen, dass normales Personal anwesend sein muss, um bei der Übergabe der Schutzbrille zu prüfen, ob auch wirklich ein Berechtiger das Gerät benutzt, dann schmerzt ihn das nicht, weil er weiß,
    die Praxis wird anders sein. Da hat er aber nicht genau die UVSV gelesen. Da wird eine technische Vorrichtung als Möglichkeit erwähnt,
    zu verhindern, dass ohne diese Prüfung durch normales Personal der Kunde das Gerät starten kann. Die SB-Fans haben in dieser technischen Vorrichtung immer das Gegenteil vermutet, nämlich dass diese Technik wie beim Zigarettenautomaten die Kontrolle durch Personal ersetzen kann und deshalb weder Fachpersonal noch Personal nach der "Erstberatung" (im Ausnahmebetrieb bis zu 2 Geräten) anwesend sein muss.


    Also statt sich durch Aussagen wie die von Gröning verblöden zu lassen, sollten wir uns selbst darum bemühen mit unserer Tätigkeit mehr Nützliches zu bewirken, als nur Geld mit dem zweifelhaften Bedürfnis nach Sofortbräune zu verdienen.
    Das Wissen über die photobiolohgischen Wirken , dass man auch hier
    http://www.f07.fh-koeln.de/imp…te_optische_strahlung.pdf
    kostenlos bekommen kann, muss unsere Bestrahlungspraxis wieder mit der Zielsetzung Gesundheit verbinden, denn nur dann hat
    Bräunung als eine sichtbare Wirkung der Sonnennstrahlung den positiven Wert in der Beurteilung, was als schön empfunden wird.

  • ich kann nur schwer verstehen, dass die UVSV bei einigen so schwer zu verstehen ist. Die UVSV ist eine Regulierung zur künstlicher UV Bestrahlung.


    Wenn man ständig die „doch so einfache Vergangenheit“ im Kopf hat, wird das nie was mit dem verstehen wollen. „Zukunft geht immer vor Vergangenheit“. Das ist eine Manager- Weisheit.


    Tak hat deutlich noch mal die Bedingungen zu dem Betrieb mit zwei Solarien gesagt. Ergänzend hierzu, es ist laut UVSV nicht möglich, auch nur ein gewerbliches Solarium ohne Personal einzuschalten. Der §3 Satz 1 ist die UV- Betrahlungs- ABS - Bremse. ZU diesem Mechanismus kommt noch das NiSG in Verbindung mit der UVSV hinzu, das vor jeder Bestrahlung auch kontrolliert wird, „ist das tatsächlich auch die Person für die der Dosierungsplan ausgestellt wurde“.


    Die „Zigarettenautomat – Fantasie“ ist noch nicht mal anzudenken. Denn wir haben es hiermit, mit direkter UV-Bestrahlung durch eine Firma, auf die Haut zu tun. Darum hat der Gesetzgeber die logischen Zusammenhänge eingebaut. Das ist als eine technische Regulierung, Vorgehensweise zu verstehen.


    Zum Beispiel gib es in Holland keine Zigarettenautomaten mehr. Da hat der Raucher oftmals große Wege vor sich. Deutschland will dem Beispiel folgen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!