WinSolar Computersteuerung

  • In diesem Zusammenhang sei ein Hinweis erlaubt, das WinSolar STREAM über ein Leasing möglich ist und seit neustens bis 60 Monaten finanziert werden kann. Die Leasing- Gesellschaft hat auf meinen Wunsch hin reagiert. Somit ist die Leasing -Rate geringer. Die Normalität sind aber 36 bzw. 48 Monate.


    Voraussetzung ist, das die Leasing- Gesellschaft auch zur Bonität zustimmt.

  • wie sich nun nach fast zwei Jahren nach der Gesetzgebung herausstellte, ist das WinSolar System mit der kompletten Umsetzung der UVSV und NiSG ein perfektes Verwaltungs- und Steuerungs- System für die tägliche Arbeit im Sonnenstudio. Der Studiobetreiber ist durch das WinSolar System kompetent, fachlich- technisch bestens ausgerüstet und abgesichert.


    Selbst im europäischen Raum ist es das führende System für die Umsetzung aller Aufgaben und Anforderungen. Es ist das „Werkzeug“ für die Zukunft. Es ermöglicht nicht nur die kompetente Umsetzung der Forderungen, sondern bewerkstelligt gleichzeitig alle kaufmännischen und verwaltungstechnischen Aufgaben.


    Viele Studiobetreiber sagten oft nach der Installation, dass sie die Forderungen durch die Gesetzgebung erst jetzt richtig verstanden und umsetzen konnten. Das komplette System erleichtert nicht nur die hohen Anforderungen der Gesetzgebung, sondern erspart dem Studiobetreiber auch sehr viel Geld, Zeit und manueller Arbeit. Das Personal wirkt aufgeweckt, kompetent und selbstsicher.


    Die Umstellung der Sonnenstudios durch „03 Umrüstung“ ist nur eine der Maßnahmen um überhaupt die Arbeit am Empfangs-Tresen gesetzeskonform ausführen zu können. Denn der Empfang ist der wichtigste Bereich im Sonnenstudio. Hier werden die Bedingungen zur Bestrahlung festgelegt. Somit ist eine WinSolar- Investition gleichzeitig die wichtigste Investition im Sonnenstudio um die „Aufgaben“ fachlich, sachlich und gesetztes konform schnell und einfach zu bewerkstelligen.


    Zudem ist WinSolar das modernste System am Markt. Durch die Neuentwicklung entspricht das System dem neusten technischen Stand. Es ist somit Zukunftssicher und ein praktisches Werkzeug für den Sonnenstudiobetreiber und beinhaltet 16 Jahre Erfahrungen zur Arbeiten im Sonnenstudio...




  • So einfach kann ein Sonnenstudio- Betrieb im Alltag sein. Wenn man erst mal von allen Kunden die Erstberatung erledigt und die unterschriebene Einverständniserklärung hat, dauern die Folgeberatungen nur einen Augenblick. Alles andere wird so oder so automatisch erledigt. Es gibt also keinen Grund, die UVSV und das NiSG als unzumutbar anzusehen.

    Das Werkzeug und die „Stimme“ macht die „Musik“ im Sonnenstudioalltag. Nicht zu vergessen die umfangreichen, kaufmännischen Möglichkeiten…. und die sichtbaren und fühlbaren Erleichterungen zu allem. Die Summe hieraus, ergibt eine umfangreiche Sicherheit für die Sonnenstudio- Zukunft.
    :thumbsup:


  • Wie auch Urteile aus 2013 bestätigen, wurden direkt UVSV Forderungen vom Staat durchgesetzt. Aus den Texten ist zu entnehmen, wie genau der Staat die doch sehr umfangreichen Forderungen nimmt.



    Was sehr deutlich auch rausgestellt wurde ist, das auch Gesetze außerhalb der UVSV direkt und indirekt die Forderungen zur UVSV beeinflussen und unterstützen. Das ist kaum einem Studiobetreiber bekannt.


    Bei der Entwicklung zur der Struktur vom WinSolar STREAM System, wurde das alles berücksichtigt. Uns waren die Zusammenhänge und genaue Kenntnisse zum UVSV – Regelwerk, schon lange vorher bekannt.


    Das komplette Regelwerk der UVSV spiegelt sich in dem neun WinSolar in allen Funktionen wieder. Es ist somit nicht nur ein „Einschalt-System“, sondern im Grunde sehr komplexes in den Funktionen, aber dennoch in der Bedienung einfach und übersichtlich gehaltenes System.


    Die 1:1 Umsetzung der UVSV / NiSG geht nur mit einem modernen, direktdarauf abgestimmten EDV-System, wie zum Beispiel das WinSolar-STREAM System. Zudem müssen viele weitergehende Funktionen zur „Firma Sonnenstudio“ unmittelbar enthalten sein.


    Die Praxis hat es deutlich gezeigt, das mit WinSolar die UVSV ganz einfach und ohne Kompromisse umsetzbar ist. Alle notwendigen Dokumentationen können auch ausgedruckt werden. Der Vollzug kann das fordern. Dem Vollzug sind die UVSV –Funktionen bekannt und wissen es genau, dass die UVSV hiermit eingehalten werden kann. Das Urteil vor kurzem hierzu: Vorbildlich.


    Im Grunde ist das WinSolar – STREAM-System die wichtigste elektronische Komponente im Sonnenstudio. Denn alle Bedingungen zur Bestrahlung der Nutzer werden wie ausdrücklich gefordert, am Empfangsbereich mit WinSolar festgelegt. Das geht sehr einfach und sehr schnell und dennoch exakt im Sinne der UVSV. Selbst eine Aushilfe könnte nichts falsch machen.


    Somit ist der Einsatz vom WinSolar STREAM- System eine Garantie für den Studiobetreiber, das er beruhigend in die Zukunft schauen kann. Er hat alles im Griff und muss kaum Kontrollen fürchten.


    Somit zahlen sich diese Investitionen in jedem Fall und in jeder Richtig aus. Zudem wird die Arbeit im Sonnenstudio erheblich vereinfacht und alles geht viel schneller voran.


    Denn das WinSolar STREAM Insider System wurde für die Branchenzukunft gebaut und ist eine Absicherung für den Studiobetreiber für die Branchenneuzeit.



  • vorweg, mit Einsatz vom WinSolar STREAM EDV- Computersteuerung, werden und wird das „Maß aller Dinge“ durch erfüllen aller Forderungen und Gebote, sichergestellt.


    Beratungen und deren Ausführungen, daran werden wie sich nun kürzlich eindeutig rausstellte, Solarienbetriebe direkt und nun sogar weiterreichend beurteilt. Wird das Gebot zu der Prävention laut UVSV § 4 mit Anlage 5 nicht angeboten durchgeführt und angewendet, könnte im Busgeldverfahren nun künftig sogar ein Gewerbeentzug dem Betrieb drohen. Die Verantwortlichen sind heutzutage sehr verärgert. Man will negative Betriebe direkt verbieten.


    Mögliche zusätzlichen Orientierungen und Informationen wie man mitteilte, sind die „Bandenburger Kontrollen“ und deren Veröffentlichung der Prüfprotokolle. (Sind auch im Forum als PDF Datei direkt vorhanden)


    Wer zu all seinen Beratungen und Anwendungen seiner Solarien, keinen eindeutigen Nachweis laut § 4 mit Anlagen hierzu erbringen kann, wird mit Sicherheit, nun auch durch immer mehr negative Vorfälle in der Branche, erhebliche Ärgernisse bekommen. Wenn sich zudem raustellen sollte, dass ein Personal keine eindeutige Schulung laut UVSV durchlaufen hat, wird der Betrieb amtlich so lange geschossen, bis hierzu der Nachweis erbracht werden kann. Das wurde schon mehrfach so von Behörden angewendet und ist zudem immer mit erheblichen Kosten verbunden.


    Es geht also generell um die gesamte Ausrichtug zur UVSV. Es geht um die Personal-Arbeit am Empfangsbereich. Es geht um die gesetzlich geforderten Personalschulungen. Es geht um den Einsatz von gesetzkonformen Solarien. Das alles ist direkt beurteil- und nachprüfbar.


    Das sind sehr wichtige Faktoren, die jeder Betrieb dringend berücksichtigen muss. Mit dem Einsatz vom WinSolar STREAM –System, werden aber schon sehr viele Gebote und Forderungen sowie die fachlich guten Personal- Arbeiten am Empfangsbereich, sehr wirkungsvoll abgefangen. Der Betrieb ist hierzu direkt und nachweisbar abgesichert.


    Die Absicherung zur Personal- Arbeit gehr sogar soweit, das der Inhaber jedes Personal mit Zertifikat einzeln zur Anwendung von der WinSolar STREAM Computersteuerung, mit eigenem Login und eigenem Password freischalten kann.Denn man muss wissen, das der Inhaber immer zu allem generell belangt werden kann, außer es sei denn, er kann eindeutig nachweisen, wer zu dem Zeitpunkt verantwortlich war. Denn wird direkt das Personal belangt und muss selber mit einem Busgeldverfahren rechnen.


    Es geht aber im Betrieb nicht nur um die fachlich gute und nachweisbare Empfangsarbeit, sondern im Betrieb muss zusätzlich die Verwaltung vom gesamten Betrieb sichergestellt werden. Zudem müssen Angebote zu Allem, durch eine Warenwirtschaft mit perfekter Kassa möglich sein. Somit wird nicht nur die gesetzkonforme fachliche Arbeit mit zahlreicher Verwaltung durch WinSolar STREAM sichergestellt, sondern der Betrieb wird durch das System komplett verwaltet.


    Das ist direkt ein direkter Mehrwert für alle Solarienbetriebe.



  • deshalb an dieser Stelle eine informative Aufklärung zur künstlichen UV-Bestrahlung. Die Mediziner beurteilen hierzu ausschließlich die künstliche UV- Bestrahlung und nicht zur natürlichen Besonnung, wie es in der freien Natur möglich ist. Denn die künstliche UV-Bestrahlung wird überwiegend in gewerbliche Solarien-Betreibe angewendet. Der Unterschied hierzu, ist gravierend. Nur verstehen und erkennen sollte man das, um seinen Betrieb fachlich perfekt, verantwortungsvoll zu führen.


    1. Die Energie der UV-Strahlung:


    gemäß DIN 5031, Teil 7, umfasst das Spektrum im Ultravioletten die Wellenlängen von 100 nm bis 380 nm (Grenze zum sichtbaren Licht), die Frequenz der Strahlung reicht also von 789 THz (380 nm) bis 3 PHz (100 nm). Dieser Bereich wird in die Unterbereiche UV-A, UV-B und UV-C eingeteilt.


    UV-Unterbereiche mit deren Photonenenergie:


    1. UV-A mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-A Photonenenergie 3,26-3,94eV
    2. UV-B mit Wellenbereich von 315-280 nm, hierzu die UV-B Photonenenergie 3,94-4,43eV
    3. UV-C mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-C Photonenenergie 4,43-6,20eV


    Wie jeder erkennen kann, ist die UV-Strahlung energiereich… ist mit großer Verantwortung und Sorgfalt anzuwenden. Zur Wirkung, mal drei kurze allgemeine Bereiche angesprochen:


    Chemie:


    UV-Strahlung vermag organische Bindungen zu spalten und ist einerseits durch Zerstörung biogener Substanz lebensfeindlich. Andererseits kann die Vernetzung von Monomeren durch energiereiche UV-Strahlung initiiert werden. Viele Kunststoffe werden durch Ultraviolettstrahlung geschädigt (Trübung, Versprödung, Zerfall).


    Sauerstoff:


    wird durch kurzwellige UV-Strahlung unterhalb 200 nm in atomaren Sauerstoff gespalten und es kommt zur Bildung von Ozon – einem aufgrund dessen Geruchs charakteristischen Merkmal der Wechselwirkung von UV-Strahlung mit Luft – und einer Vielzahl anderer Folgereaktionen. Wiederum die Photosynthese durch UV-Strahlung bei Pflanzen, setzt nach einem sehr komplizierten Vorgang, wiederum Sauerstoff frei. Also, nach dem physikalischen Gesetz, geht nie Energie verloren. Die Energie wird in eine andere Form zur Wirkung umgewandelt.


    Biologie:


    obwohl die Ultraviolettstrahlung die niedrigstenergetische der ionisierenden Strahlungen ist, kann sie für den Menschen und andere Organismen gefährlich sein. UV-Strahlung mit größerer Wellenlänge vermag bereits chemische Bindungen organischer Moleküle zu zerstören. Daher ist Vorsicht beim Umgang mit technischen UV-Quellen angebracht. Der übermäßige Besuch von Solarien ist aus diesem Grund stark umstritten.


    Weiter Beispiele, könnte man zur UV-Strahlung beliebig fortsetzen. Somit wie jeder erkennen kann, ist die energiereiche UV-Strahlung keine LAMPE (laut SB-Deppen) sondern eine UV-Strahlungsquelle die energiereich und zerstörend wirken kann. Die Anwendung und der Umgang, unmittelbar auf die menschliche Haut, setzt somit Fachwissen voraus.


    Genau hier setzt die fachbezogene UV-Schutzverordnung an. Die UVSV ist speziell nur für die künstliche UV-Bestrahlung ausgelegt und hat mit der Bräunung der natürlichen Sonne nichts gemeinsam.


    Begründung hierzu:


    denn die Sonneneinstrahlung verfügt über ein ganz anderes natürliches Spektrum, als die der künstlichen UV-Quelle. Die künstliche UV-Quelle ist nur ein sehr kleines, schmales Subset zu der natürlichen Sonneneinstrahlung. Ist außerdem noch in UV-A oder UV-B auf gespaltet und ist immer konstant gleichbleibend, in der oft subtropischen Strahlungsleistung angewendet. Kann somit immer nur ein Teil vom natürlichen erythemwirksamen Spektrum des UV-Strahlungs-Diagramms sein. Dadurch ist die künstliche UV-Bestrahlung niemals vergleichbar mit der natürlichen Sonne. Wenn das dennoch jemand auf seiner Studio- Homepage vergleichend oder andeutend vergleichend darstellt, erkennen die Mediziner sowie die Verantwortlichen und die Fachwelt, sofort den Laien zur künstlichen UV-Bestrahlung. So ein Betrieb blamiert sich und provoziert direkte Ablehnungen zu seinem Betrieb.


    Somit die Anwendung der künstlichen UV-Quelle, erfordert genaue Fachkenntnisse hierzu und weiter zum Hauttyp sowie die Beschaffenheit der Haut pro Nutzer ein, damit die dementsprechende Dosierung je Hauttyp überhaupt erst richtig angesetzt werden kann. Genauso muss die Erythemwirksamkeit einer konstanten UV-Quelle genauestens bekannt und ausgewiesen sein. Hierzu darf niemals das natürliche Maximum der Erythemwirksamkeit von 0,3 W/m² überschreiten werden.


    Genau hierzu, wird das Fachliche sowie die Verantwortungsübernahme durch die UVSV beschrieben und direkt eingefordert. Letztendlich, muss mit dem Nutzer zusammen, ein sinnvoller Dosierungsplan für 10 UV-Bestrahlungen nach Richtlinien der UVSV erstellt werden. Die Abfolge hierzu ist laut UVSV Anlage 5.5 kontrolliert einzuhalten. Genau deshalb, werden die UVSV-Schulungen zwingend vorgeschrieben, um Fachkenntnisse und Forderungen zur UVSV zu erlangen. Die Verantwortung zu allem hierzu, obliegt der gesamten Solarienbranche. Kontrolliert und überwacht, durch einen anerkannten legalen Solarienbetreiber-Verein. Diese Vorrausetzung zu so einem Verein, sind noch gegeben.


    2. Die Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung…

    Die UVSV verordnet eine Beratungspflicht, grundsätzlich den Nutzer vor der ersten UV-Bestrahlung aufzuklären und endet mit einer Einverständniserklärung. Das ist in sehr vielen anderen Brachen die gleiche Pflicht und nicht andres. z.B. Banken, Versicherungen, Apotheken, vor jedem medizinischen Eingriff usw. Jeder kennt das. Gleichzeitig ist das auch eine Absicherung für den Betrieb. Zudem müssen Bei Kontrollen diese Unterlagen vorzeigbar sein. Sollte mal ein Nutzer eine Beratung ablehnen, hierzu hat sich BMU schriftlich politisch geäußert. „ …. es kann hin und wieder auch mal vorkommen, dass eine Beratung abgelehnt wird. Da sind dem Solarienbetreiber nicht unbedingt die Hände gebunden, sondern handelt so wie er es in der Schulung gelernt hat...“ Übersetzt, kann man das auch so formulieren… „wenn Du nicht in der Lage warst, den Nutzer sachgerecht fachlich zu beraten, dann fange einfach noch mal von vorne an, so wie Du es in der Schulung gelernt hast…“


    Wie auch die Brandenburger Kontrollen deutlich hervorgehoben haben, wird die Missachtung der Beratungspflicht direkt geahndet. Das kann soweit gehen, wie es dort direkt berichtet wurde, dass auch im Beratungs- Ignorierungsfall ein Gewerbeverbot ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Nachweis einer Beratungsablehnung zu erbringen. Eine generelle Beratungsablehnung gibt es nicht. Der Nachweis einer Beratungsablehnung ist eine gescheiterte Beratung. Deshalbmuss bei erneutem Besuch dieser Person, eine erneute Beratung sattfinden. Wird wieder abgelehnt, muss das erneut dokumentiert werden usw. … Hat ein Studio nur noch Beratungsablehnungen, ist die Missachtung der Beratungspflichten unmittelbar erfüllt und höchstwahrscheinlich wird das Studio dann dichtgemacht.


    Um die Nutzer überhaupt bedienen zu können, ist ein persönlicher mit dem Nutzer zusammen, unter Berücksichtigung seines Hauttyps und den zu verwendeten Solarien, ein Dosierungsplan nach UVSV Anlage 5 mit Besuchsdatum, Dosierungsstufen, Dosierung mit den ausgerechneten Bestrahlungszeiten, zu erstellen. Die Abfolge vom Dosierungsplan ist laut UVSV Anlage 5 Absatz 5 einzuhalten. Zudem, die Dokumentation hierzu sind mindestens ein halbes Jahr nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. Genau all das, beschreibt auch die notwendige Buchhaltung zu jedem Nutzer hin. Oft haben die Studios mehr als acht Tausend Kunden zu unterscheiden, zu bedienen…


    Um das manuell mit Papier durchzuführen, wäre das ein Aktenberg, der einen sehr großen Platz beanspruchen würde. Aber kein Mensch macht das heutzutage mit Papier, sondern mit einem WinSolar STREAM EDV- System. Damit merkt man den Aufwand erst gar nicht. Auch Abweichungen vom Dosierungsplan, können und müssen mitgeschrieben werden usw. Zudem muss bedacht werden, dass auch gleichzeitig das ganze Kaufmännische unter Berücksichtigung der jeweiligen Schicht und die Abonnementen- Struktur, mit erledigt werden muss. So kann die Monster- Solarium-Buchhaltung, schon große Ausmaße annehmen. Das alles von Hand zu erledigen, wäre sehr aufwendig, würde viel zuviel Zeit in Anspruch nehmen, ist zudem sehr fehlerträchtig und auch unwirtschaftlich...


    Um das alles professional in einem Wippern-Schlag zu erledigen, setzt man einfach die professionellen WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen ein. Das ist auch die beste Empfehlung europaweit. Kein Personal und auch der Inhaber selber, wird dadurch nie was von einer Monster-Buchhaltung merken. Denn das macht das System vollautomatisch, ganz nebenbei im Hintergrund. So kann sich das Personal komplett dem Kunden widmen, kann professionell die Kundenwünsche erfüllen. Das Personal wird gleichbleibend, auch in der Qualitätsausführung, geführt und sehr stark entlastet. Die notwendige Schichtabrechnung, ist für das Personal mit einem Ausdruck schnell erledigt. Denn das Personal hat es zum Feierabend immer eilig. So werden Personal und der Kunde selber, immer zufrieden sein. Denn der Aufwand zu allem ist sehr gering und benötigt sehr wenig Zeit. :thumbsup:


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