Unverständlich Deine Aussage … Ich kann nicht beurteilen welche Unterlagen Du verwendest.
Ich kann beim besten Willen nicht das Wort Besonnungsminuten in der UVSV finden. Gerade habe ich noch mal den Originaltext der UVSV gelesen. Sowohl im Teil der Paragrafen §4 sowohl auch in der Anlage 5 hierzu. Dort ist nur immer und ausschließlich die Rede von Bestrahlungen.
Die UVSV benennt nie Bestrahlungszeiten. (Besonnungsminuten) Die Bestrahlungszeit selber, also die Minuten und Sekunden, müssen errechnet werden und stehen nirgends in der UVSV abgedruckt. Mit dem Hauttyp und pro Dosierungsstufe in Verbindung mit der Erythemwirksamkeit muss das Produkt der Beratung, eben die Bestrahlungszeit ausgerechnet werden. Das sind das Beratungsprodukt und das Gewollte zur UVSV.
Das müsstest Du doch in der BSA- Schulung gelernt und verstanden haben? Wenn Du einfach davon ausgehst, dass alle Solarien 0,3 W/m² haben, ist das nun Deine Sache, Deine Ansicht. Ich denke an Collagen –Geräte mit 0,15 bis 0,18 Wm² UV-Anteil usw. Die Wirklichkeit sieht eben anderes aus. Nun gut hierzu.
Aber z.B. zudem sehr wichtig: Bei allen Berechnungen geht es auch darum, wenn ein Kundenwunsch 15 Minuten benennet, wie hoch ist dann die Bestrahlungsdosis für ihn? Diese wird für die Dokumentation und dem Kunden-Dosierungskonto dringend benötigt. Schon aus dem Grunde, um eine Übersicht zum Jahres-Dosierungs-Konto pro Kunde zu erhalten und das in der Beratung so auch zu verwenden. Das alles von Hand machen zu wollen, ist aberwitzig.
Darum gibt es das WinSolar und dort werden diese Dinge automatisch errechnet und für das Personal angezeigt und so auch dokumentiert. Das kann man von der System- Verwaltung auch erwarten, die das Personal in allen Situationen fachmännisch unterstützt. Dann geht alles schnell, zügig und der Kunde hat das Gefühl, in einem Fachbetrieb bedient zu werden. Das ist dann Kompetenz, wie die UVSV es auch erwartet. Im Computerzeitalter eben durch Computer.
@all;
Zu den Pausen nach einer Serie: (das Motto hierzu: mit Hirn und sanfte Bräunungen = Umsatz)
Die UVSV: „Eine Bestrahlungsserie umfasst bis zu 10 Bestrahlungen. Sie ist beendet nach 10 Bestrahlungen oder bei einer Unterbrechung zwischen zwei Bestrahlungen von mehr als 4 Wochen“
1. Also müssen nicht 10 Bestrahlungen eingehalten werden. Nach vier Wochen gilt die Haut als unbestrahlt. Diese Erkenntnis kann man sich zur Nutze machen und nach der neunten Bestrahlung eine Pause von 4 Wochen einlegen. Danach kann sofort eine neue Serie beginnen. Das hat den Vorteil, dass wenn sich eine Serie länger 4 Wochen hinziehen sollte, die Pausenzeit auf 4 Wochen verkürzt werden kann.
2. Wenn nie in einer Serie die maximale Dosierung angewendet wurde, also die Dosierung zur 9. und 10. Bestrahlung (z.B. bei HT 3, die 350 J/m²) nie verwendet wird, wird das Maximum der Serie nicht erreicht. (Nun inoffiziell: Dann kann die Pause auf zwei bis drei Wochen verkürzt werden) Das ist nur sehr gutem Fachpersonal vorbehalten und alles muss in diesem Fall nachweisbar zur Dosierung dokumentiert sein. Dann wird es kaum Ärger geben können.
3. Wenn man so will, kann zur Verkürzung der Pause, auch einer einvernehmlichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden getroffen werden. Immer im Hinblick, das zuvor nie ein Erythem nachweisbar laut angewandter Dosierung produziert wurde. Nur gutes verantwortungsvolles Fachpersonal vorbehalten.
Wenn man alles wirklich nachweisen kann, und Fach- Kompetenzen durch Personal im Studio vorhanden sind, wird man nie Ärger bekommen können. Alles ist aufgebaut, auf die nachweisbaren Dosierungen und verantwortliches Handeln. Das ist auch „ein wahres Gesicht“ zur UVSV, eben durch geforderte erkennbare Kompetenzen mit Nachweise zu allem. Ein Fachmann, wird dann auch bei Kontrollen als solcher behandelt.
Auch darum gibt es das WinSolar. Gleichzeitig durch WinSolar, ist sowas immer alles direkt machbar. Der Aufwand hierzu ist zudem dann sehr gering. Es wird dann nie, oder kaum Ärger geben können. Denn damit ist alles fachrecht und glaubwürdig nachweisbar.
Jedoch, wer erkennbar Einfach, Einfach und noch mit Hacken machen arbeitet, Kunde wünscht keine Beratungen, der wird dann mit dem o.G. nie durchkommen. Da gilt die UVSV Buchstabe für Buchstabe.... Eine kompetente fachliche Interpretation ist dann nicht möglich.
Nochmal zu Allem, Fachkompetenzen sind gefragt und keine einfachgestrickten Dummi‘s …