Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • erst mal die nüchterne logische Erkenntnis nach studieren der §§§ hierzu… „… die Ausnahmeregelung besagt im Grunde lediglich nur, das während der Bestrahlung kein Personal anwesend sein kann…“ Das ergibt sich aus logischen Überlegungen und aus der UVSV zum Gewollten, zu §4. Geht also somit nur mit einem Nebengewerbe, wo immer autorisiertes Personal anwesend ist …


    Überlegungen und Erkenntnisse:


    Der 2. Nebensatz in §4 Absatz 2 Nummer 1 geht mit einem WENN los „… wenn durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Nutzung der UV-Bestrahlungsgeräte nur möglich ist, …“


    also wenn technisch:


    1. sichergestellt ist, dass die Person, die selber eine Bestrahlung in Anspruch nehmen will, auch die Person tatsächlich ist auf der, der Dosierungsplan und der Hauttyp ausgestellt wurde? ( Identitäts-Prüfung zur Person zu der Chipkarte, Token usw. Also die autorisierte Nutzung sicherstellen… )


    2. NiSG- Eingangsformel der UVSV, sichergestellt ist, das die Person mit der Chipkarte oder Token usw. auch tatsächlich über 18 Jahre alt ist? ( bei Missbrauch sehr teuer oder auch Gewerbeentzug )


    3. sichergestellt ist und erkannt und berücksichtigt wurde, „ … der Dauer und Stärke vorangegangener Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte und der Sonne…“ ( eventuelle Regressansprüche, Schadenersatzklagen bei Missbrauch ausschließen wollen… )


    4. sichergestellt ist, Anlage 5 Absatz 5, 1. Satz; „… Einhaltung der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.“ ( Kontrolle der Bräunungsabstände und Dauer…)


    5. sichergestellt ist, dass die Nutzerin oder Nutzer tatsächliche eine Norm UV-Schutzbrille hat oder auch verwendet, oder dabei hat, oder auch desinfizierte UV-Schutzbrillen vorfindet. ( im Schadenfall bei Regressansprüche, kann kaum einer die Augen des Kunden bezahlen, wie auch immer…)


    6. § 8 Dokumentationspflichten der § 4 Absätze 1 und2 … Aufzeichnungen, Nachweis der erbrachten tatsächlichen Bestrahlungen zu den einzelnen Personen. Also tatsächliche Abfolge der Einzelbestrahlungen…. zu Anlage 5 Absatz 5…


    wenn, wenn, wenn … Geschäft?


    wenn man nun alles mal realistisch betrachtet, wird man zu der Erkenntnis kommen müssen, dass niemals eine Nutzerin oder Nutzer alleine zu den UV-Bestrahlungen gelassen werden kann. Das geht nur sicher und zuverlässig, mit einem Zusatzgewerbe, wo immer Personal dort anwesend ist. Das ist auch das Gewollte zu der Ausnahmeregelung. Also SB- mit zwei Geräten, ist Kamikaze- Flug als Gewerbe.Also ohne eine legale, sichere Zukunft…


    Wer somit „Zweier SB-UV-Bestrahlungs Inseln“ als Gewerbe, in der meisten Zeit ohne Personal, also unbeaufsichtigt betreiben will oder es so plant, der erkennt nicht das potentiale Risiko hierzu, oder ignoriert es absichtlich. Man wird dem Betreiber niemals Verantwortungen zur UV-Bestrahlung zubilligen. Denn immer wird es so sein, dass mindestens einer der aufgeführten Punkte nie sichergestellt werden kann. Dann ist aber vermutlich der Laden, durch Kontrollen, dicht. Siehe Brandenburger Kontrollen…




  • im parallelen Thema „BfB Inkompetenz in jeder Linie“ wurde die komplette Email reingestellt und kommentiert. Eine lohnenswerte Information und Lektüre für Jeden.


    In der Email wurde behauptet: „Der BfB hat in Absprech mit 16 Landesdatenschuzbeauftragen agiert! BfS und BMU, aber auch Digcom haben die Ergebnisse immer wieder bezweifelt."

    Wenn die BfB – Information mit der Behauptung von Norbert Schmid-Keiner stimmen sollte, hätte der BfB jegliche Glaubwürdigkeit und Kompetenz verloren. So ein Unsinn wird angezweifelt…


    Jedenfalls DIGCOM kennt solche angeblichen „BfB- Absprechungen“ mit 16 Länderdatenschutzbeauftragten nicht und kann somit auch nichts hierzu zu Ergebnisse bezweifeln. Ob BFS oder BMU hierzu was kennt oder erfahren haben sollte, ist mir nicht bekannt. Da aber offensichtlich Norbert Schmid-Keiner sich als „Sprecher“ vom BfB outet, halte ich eine Rückfrage zu den genannten Behörden, als sinnvoll und notwendig.


    Das es überhaupt irgendwelche BfB- Absprachen mit 16 Länderbehörden geben soll...


    man kann niemals mit irgendwelchen Deutschen Behörden, nach einer Gesetzgebung, Absprachen zur Gesetzgebung „agieren“, wie es genannt wurde. Das ist vermutlich ein „dummes Geschwätz“ und wäre ein Osterei vom BfB. Aber die BfB Kompetenzen zur Gesetzgebung sind ohnehin, wie schon diskutiert, nicht oder kaum vorhanden?


    Es wurde der Datenschutz zur UVSV in § 8 Absatz 3 implementiert: „Die Dokumentationspflichten der Absätze 1 und 2 können auch durch geeignete elektronische Dokumentationen erfüllt werden. Eine geeignete elektronische Dokumentation nach Satz 1 liegt dann vor, wenn der Betreiber technisch- organisierte Maßnahmen nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzes trifft“


    Das bedeutet, dass wenn Studiodaten einer internen EDV- Steuerung z.B. abhängig durch einen externen dezentralen Server ist, müssen alle Daten geeignet verschlüsselt gesendet werden. Ist das nicht der Fall, wird der Betreiber bei einer negativen Überprüfung, eine hohe Rechnung bezahlen müssen. Das System wird vermutlich konfisziert. So ein System das nicht die Datenschutzrichtlinien beherrscht, darf niemals verwendet werden. Der Datenschutz besagt auch, dass alle Dokumente im Studio unter Verschluss gehalten werden müssen.


    Was nun für welche BfB- Absprachen mit 16 Länderdatenschutzbeauftragten soll der BfB hierzu getroffen haben? Das überhaupt erfolgreich hierzu was vom BfB getroffen worden ist, wird strak angezweifelt. Ich bewerte sowas als BfB-Unsinn….




  • wenn man sich vor Augen hält, das damals zur UVSV Anhörung zu Bonn, der Norbert Schmid-Keiner, damals noch BfB Vorsitzender, als Dr. Schmid-Keiner auftrat und heute „ich bin Norbert Schmid-Keiner“ auftritt, schon den Verband damals zur Anhörungen nicht fachlich korrekt und vertrauensvoll die Branche vertreten konnte. Sein Auftritt zu den Staatsvertretern, war offensichtlich nie überzeugend. Ansonsten hätte die Branche nicht zur Gesetzgebung solche Nachteile in Kauf nehmen müssen…


    Das setzte sich fort, als Norbert Schmid-Keiner sich bei der DAkkS als Schulungsträger akkreditieren lassen wollte. Wie man mitteilte und erfahren hat, hatte er dreimal vergeblich versucht, die Prüfungen zu bestehen. Dreimal wurde er abgelehnt und konnte die DAkkS und somit BMU (Heute BMUB = BMU-Bonn) nicht überzeugen. Die Akkreditierung als Schulungsträge wurde ihm versagt. Unter diesen Gesichtspunkten und die Vorgeschichte hierzu, das der Verband öffentlich mit der „Faust anheben“ zur Gesetzgebung UVSV auftrat und publiziert hat, wurde schon damals dem Verband kein Fachliches und kein Vertrauen vom Staat zugetraut und entgegengebracht. Das wie sich danach raustellte, zum Nachteil der gesamten Branche. Denn der BfB hatte schon damals nicht verstanden, das alles ein Geben und Nehmen ist.


    So wäre Norbert Schmid-Keiner heute eigentlich in der Pflicht, das Vertane und die Fehler von damals, durch fachliche UVSV Überzeugung zum Gewollten wieder gut zu machen. Aber ob das fachlich Gewollte zur UVSV überhaupt vorhanden ist und ein Vertrauen von den gesamten Solarienbetrieben noch entgegengebracht werden kann, ist anzuzweifeln.


    Das ist nun Geschichte zur unserer Branchen- Vergangenheit … nicht mehr zurückschauen wollen… die erfolgreiche Zukunft im Blickwinkel haben…


    So ist es nun in jedem Fall für die gesamte Branche besser, dem reinen Solarienbetreiber Verein, gegründet im April 2014, zu forcieren diesen zu unterstützen und somit der Branche ein neues Gesicht zu geben. Dadurch haben alle Solarienbetreiber eine sehr große Change, der Branche ein neues Ansehen zu geben. Anhand der Vorgesichte zur Branche, ist das nun wirklich bitter notwendig.


    Denn jeder Solarienbetreiber muss doch daran Interesse haben, schon alleine seine getätigten Investitionen schützen zu wollen und seinen Betrieb in die Zukunft zu führen. Das geht aber nur dann Erfolgreich, wenn die Branche das gesamte Ansehen zur Öffentlichkeit hin, stark verbessert.


    Also alle sind gefordert… im Grunde auch ein „ich bin Norbert Schmid-Keiner“ Mann



  • im Gegensatz zur Solarienbranche, bietet die FIBO 2015 zum Fitness hin, sehr viele Neues.


    Die Fitness – Branche ist sehr aktiv für Neuerungen. Man kann hierzu sehr viel Innovatives ersehen. Genauso auch der Fitness- Verband ist sehr aktiv für seine Mitglieder. Es wird auch die Politik vom Verband z.B. zum Mindestlohn mit eingebunden. Berechtigte Kritik wird den Politikern mitgeteilt, die auch ein Handeln hierzu versprechen. Zum Beispiel, wenn man eine externe Putzfirma beauftragt und die externe Firma nicht den Mindestlohn bezahlt, müsse der Auftraggeber in diesem Fall ein Fitness-Club, für die Differenzen zum Mindestlohn aufkommen... usw.


    Im Gegensatz zur Branche gesehen, wäre ein BfB vermutlich kaum in der Lage, Differenzen oder berechtigte Einwände zum Mindestlohn vorzutragen. Der BfB versteht ja noch nicht mal J/m², sondern versteht nur, dass man einen Studio-Kunden nicht beraten müsste. Das drücken auch die BfB „Hilfsmittel“ deutlich aus. Einfach Häkchen machen, wünscht keine Beratung…


    So ist es hierzu nicht verwunderlich, dass eine Blüten-Software von sich aus nennenden Marktführer vorgestellt wurde? Dieser hatte sich für sehr preiswerte Dollar-Noten, ein Software –Unternehmen sunlync.com aus den USA gekauft. So preiswert sieht auch das Logo als Blüte aus. Im Sinne zu einem falschen Geldscheinen, präsentiert sich das als reine Vertriebs-Verkaufs- Software, eher für einen Frisör- Salon oder Tabakladen geeignet? Aber für deutschen Solarienbetriebe, wohl kaum.


    Die Blüten-Logo- Software, hat im Grunde so gut wie nichts mit einer künstlichen UV –Bestrahlung, im Sinne zum Gewollten der UVSV / NISG gemeinsam. Diese schaltet nur „Lampen“ ein, wie man deutlich hörte. Passt zur Auffassung zum Ganzen? Blüte oder nicht im Sinne, diese Software ist zudem direkt abhängig von externer Timer-Elektronik, die von anderen US- Firmen eingekauft werden muss. Das ist in den USA oftmals so üblich. Die Blüten-Logo- Softwarefirme bietet diese aber nie selber an, sondern muss vom Betreiber gesondert geordert werden. Externe USA-Firmen zum Timer-Elektronik, die von der Blüten-Logo-Software unterstützt werden sind „T-MAX, „Intellitan“, „ FST“, „Western Database“ und Sigma. Zudem wie zu ersehen ist, auch keine Computer angeboten und es muss zusätzlich die kostenlose Open Source MySQL Datenbank runtergeladen und erst Installiert und mit Port 3306 verwendet werden. Wiederum die Blüten-Logo- Timer-Software benutzt Port 6005. Open Source Datenbank- Software für seriöse Geschäftsunternehmen? Das ist wiederum an sich „einmalig“ in der Überlegung? Viel Logo- Show um nichts, aber insgesamt nicht viel dahinter? Oder…?


    Mit anderen Worten wie auch immer, somit erkennbar, eine Vertriebs-Verkaufs-- Software. Keine EDV- Server- Steuerungs-System im Sinne von Deutschland, wie z.B. das WinSolar STREAM System, wo alle Komponenten Hard- und Software aus einer Hand kommen und eine komplette Einheit bilden. Zudem, perfekt gekonnt, in sich zu allem Gewolltem und Notwendigem abgestimmt ist und eine doppelte Abschaltung vorweisen kann. Also Made in Germany…. WinSolar Systeme benutzen keine „Open Source Datenbank”, sondern ein Industrie Marken Server-Datenbanksystem, das die Anforderungen an einem deutschen Geschäft und auch zum Datenschutz hin sauber erfüllt und nie Daten verloren gehen können... Mit anderen Worten, „Strom weg, einfach wieder einschalten“. Das ist alles und in sich perfekt.


    Wenn man mit der Analyse fertig ist, kommt man zum folgerichtigen Schluss, dass die Blütenlogo- Software nur ca. 20% vom kompletten WinSolar STREAM System enthält. Auch dann, wenn Studio- WinSolar STREAM Systeme mit einem Externen WinSolar Server verbunden arbeiten, so werden alle Filialen sauber getrennt verwaltet, aber alle Verkaufs- und Umsatzgeschäftsdaten zusammengefast und sauber finanztechnisch korrekt verwaltet und abgerechnet. Die staatlichen Anforderungen zum Gewollten,werden zu 100% erfüllt.


    Die Blüten-Logo- Software ist, wie bei den Amerikanern üblich, statistikverliebt und präsentiert sich auch so zum Ganzem und zum Verkauf hin. Auch Personal-Punkte gehören zur Statistik. Ein Personal wird darauf aufdringlich hingewiesen, das wenn es nun noch ein Artikel mehr hinzu verkauft, sich die Punkte zur Provision erhöhen und somit ein Provisionsschnitt höher erreicht wird usw.. Oder wenn ein Artikel unter eine Mindestlagerzahl gefallen ist, kann die Software das sofort beim Lieferanden selber bestellen. Offensichtlich geht die Software davon aus, dass kein mündiges Personal vorhanden ist? Aber der Hersteller will eine Automatik- Bestellung wie auch immer, das so in sich sicherstellen? Zum Solariumbetrieb hin, nahezu lächerlich. Auch ein Punkte System, das war in den 50ger Jahren auch mit Rabattmarken üblich. Aber heutzutage? Aber jedem nach seiner Auffassung... Nur zum fachlichem Gewollten der gesetzlichen Forderungen und zu den ganzen bekannt- gewordenen Kontrollen, ist das alles nicht mehr verständlich. Das im 4. Jahr zur UVSV / NiSG. Vorbildlich ist was anderes. Vernünftige intelligente Verkaufs- Angebot zur UV-Bestrahlung, fehlen zudem gänzlich.




  • Schaut man sich dann noch die angebotene Blüten-Logo- Zusatzsoftware an, wird einem Auffallen, das Unternehmens- Daten mit einem E-Tablett, alles von überall, alles verändert werden kann. Cool? Wörtlich auf der Homepage: „Do Anything’s from Anywhere“… Also den „Münzer-Inhalt erkennen und korrigieren, wie wir ja schon in anderer Sache erkannt hatten? Wohlmöglich noch ein Zapper-System (mit programmierter Steuerhinterziehung? ) ? Kaum wirklich zu glauben? Oder ist das tatsächlich das „high lighted”? Sollten das so US-Behörden erkennen können, würde es sehr teuer für den Hersteller werden…?


    Im Grunde gesehen, noch ein PC-Einschaltsystem als Münzer-Ersatz, das zudem nur dann ein komplettes System ist, wenn externe Steuer- Elektronik und viele andere Komponenten hinzugekauft werden. Da stellt sich die Frage:„Ist das eine Bereicherung für die Branche zur Zukunft?“ Ein Flopp zur EDV-Software- Steuerung in dieser Hinsicht, hatte der Hersteller ja schon mal erkennen müssen?


    Aber wie auch zu erfahren war, hatten andere Solarienhersteller innovative Ideen und verwenden zudem keine Klimaanlagen und Zusatzheizung mit Energie- Leistung- Klasse „F“. Denn es gibt sehr gute digitalgesteuerte Klimaanlagen der Klasse „C“ bis „A“ , die Punktgenau angefahren werden können… Manchmal ist es sehr schwer zu glauben wollen, das einige in der Branche, schwere Verständnisprobleme zu allem haben können?


    Kaum auch noch verständlich ist, das nach den ganzen Kontrollen und den ganzen Gerichtsbeschlüssen mit Ermahnung "Brandenburger Kontrollen" zu Solarien, es immer noch Umschalt-Taster an der Front von einem Solarium zur Erythemwirksamkeit oder UVA / UVB / Collagen Umschaltung gibt. Es wurde sehr deutlich von den Behörden gesagt, das sichergestellt werden muss, dass das nur durch Fachpersonal erfolgen darf... Diese Sicherstellung war auf der Messe nicht erkennbar?


    Damit es sicher, ausschließlich das nur durch Fachpersonal erfolgen kann, muss die mögliche Umschaltung immer am Empfangsbereich erfolgen. Zumindest WinSolar kann das sicherstellen, denn die Elektronik hierzu ist vorhanden. Somit ist es für die Zukunft besser, wenn die Umschalttaster- Löcher durch LED ersetzt werden und die Taster als Schnittstelle zur Steuerung rausgeführt werden. Dann ist sichergestellt ... wie der Gesetzgeber es nun einfordert.

  • Also bezüglich der Sunlync-Software hast du absolut recht. Unabhängig von dem schrecklichen Nutzerinterface, was meines erachtens unbedienbar ist, fehlen natürlich sämtliche UVSV Umsetzungen. Ganz lustig fand ich die Frage wie man mit Hilfe der Software den Hauttyp bestimmt und auch dokumentiert. Du hättest dich dabei wohl im Grabe noch umgedreht ;-)
    Ich muss dir aber dahingehend widersprechen, dass MySQL, also Open-Source-Datenbank nicht für seriöse Geschäftsunternehmen einzusetzen ist. MySQL gehört meines Wissens zu Oracle und gilt wohl als meist verbreitetes relationales Datenbanksystem weltweit. UNd warum Oben Source schlecht sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich weiss ja nicht, was du als Datenbanksystem verwendest, kann ja deinen Aussagen zu Folge nur der MS SQL Server oder Oracle sein, aber deine Aussage "Daten können nie verloren gehen" halte ich für extrem abenteuerlich.


    Bzgl. der Fitnessbranche bin ich ganz und gar nicht deiner Meinung. Ich denke genau wie in der Sonnenbranche bewegt sich dort gerade gar nichts. Ich habe überhaupt keine Innovationen gesehen, im Gegenteil, ich habe nur viel heiße Luft gesehen!


    Zum Thema Beauty Select, was du sicher mit Knöpfchen-Einstellung meinst, gebe ich dir zum Teil recht. Na klar wäre es klasse, wenn man die Einstellung personalgesteuert festlegen könnte. Da sind wir aber noch sehr weit entfernt. Ich konnte ja nichtmal die Bestrahlungsstärken bei den unterschiedlichen Einstellungen erfahren. Bei einer Dosierung muss also immer von 0,3 ausgegangen werden. Das ist schade! Aber andererseits sind das genau die Geräte, die der Kunde derzeit haben möchte und dafür auch bereit ist, tief in seine Tasche zu greifen.


    Wenn ich dagegen KBL oder Luxura sehe. Denen fällt ja nunmal gar nix ein! Die Geräte bei Luxura sind die gleichen wie vor 10 Jahren und KBL fällt in erster Linie durch billiges Plastik mit LED aufgehübscht auf. Auch sind die Geräte abartig tief, sodass man mit einer 2,50er Kabine schon Probleme bekommt.


    Insgesamt muss ich sagen, dafür dass die Branche überall für tot erklärt wird, war gerade bei Ergoline ziemlich viel Betrieb. Mir haben die meisten Geräte gut gefallen, klar der Stromverbauch bleibt zu hoch, das Sensorthema ist immernoch nicht vom Tisch und die NFC-Technik ist völliger Blödsinn, aber gerade das Thema Beauty Select finde ich hochinteressant.

  • sunshower;




    Es geht im Grunde darum, das sich ein Studiobetreiber nicht einfach von einem Hersteller was vorschreiben lässt, was er einzusetzen hat, sondern möchte selber bestimmen was er tatsächlich wie einsetzen will. Dazu muss aber ein Hersteller erkennen können, was ein Studiobetreiber tatsächlich haben will. Muss auch erkennen können, ob das was er anbietet auch einsetzbar ist. Ob es der gesetzlichen Lage entspricht. Wenn es nicht so ist, ist das Hersteller-Produkt nicht einsetzbar. Eine Bevormundung einiger Hersteller, sollte ein Studiobetreiber nicht mehr hinnehmen wollen.


    Das gefällt mir, selbstsicher in der Sache zu den Dingen in der Brache, alles mit offenen Augen sehen. Beauty Select Einstellung, hierzu habe ich den Eindruck, das der Hersteller sich nicht wirklich im Klaren darüber ist, was er überhaupt anbietet? Wenn das dem Hersteller klar wäre, würde folgendes verstehen können:


    1. Wenn „Beauty Select“ die Topologie(biologische Eigenschaft zur Wirkung auf die Haut) einfach vom Nutzer selber umschalten lassen will, ist das unverantwortlich. Ein Hersteller blamiert sich hierzu bis auf die Knochen. Denn wenn die Topologie verändert wird, satt mehr UVA mehr UVB bei schon vereinbarter Dosierung, kann kein Kunde die Auswirkung hierzu erkennen. Der kann nicht beurteilen was da tatsächlich geschieht, dem Personal wird auch dadurch die fachliche Beratung hierzu entzogen. Es muss technisch sichergestellt werden, das nur Fachpersonal überhaupt hierzu was umschalten kann. BMUB und BfS und die Brandenburger Behörden schlagen hierzu Alarm und haben das mit einer „Warnbroschüre“ zum Ausdruck gebracht. Die Behörden denken schon darüber nach, ob JEDES Solarium wie bei „Spielautomaten“ eine Zulassungsnummer braucht!!! Kostet alles wieder viel Geld und die Branche wird als „dumm“ hingestellt, weil diese nicht in der Lage ist, selber zu handeln.


    2. Wenn „Beauty Select“ die Erythemwirksamkeit umschaltet, ist das eine Katastrophe. Wenn ein Kunden das dann noch selber machen kann, ist das richtig unverantwortlich und die größte Dummheit an sich überhaupt. Zudem würde durch Umschaltung, nie eine vereinbarte Dosierung stimmen. Sollte tatsächlich sich die Erythemwirksamkeit durch „Beauty Select“ ändern, muss der Hersteller hierzu die Erythemwirksamkeit pro Umschaltstufe benennen. Ansonsten darf so ein Solarium nicht eingesetzt und in Verkehr gebracht werden. Ein Studiobetreiber müsste zudem das technisch Sicherstellen können, das es NUR durch Personal umgeschaltet werden darf. ER kann es nicht! Dann ist das Studio bei Kontrollen dicht. (Brandenburg)


    MySQL durch Open Source ( der Programmcode steht jeden zur freien Verfügung ) wurde und wird weiterhin von sehr vielen freien Programmieren weltweit weiterentwickelt. Eine Hersteller- unabhängige Open Source Komitee verwaltet und koordiniert alles und muss auch jedem alles kostenlos zur Verfügung gestellt werden. (dahinter stecken oft auch seriöse Sponsern- Hersteller) Man muss Mietglied sein, wenn man sein Beitrag hierzu einbringen will. MySQL, dient für Studenten zum lernen zum Erstellen und um die MySQL- Server- Eigenschaften- Datenbank überhaupt zu programmieren. Denn wer ein Datenbank –Programmanwendung erstellen will, wird feststellen das ca. 60 % von der Anwendung, nur für das Designe und programmieren der Datenbank selber draufgeht.


    Wenn nun eine Datenbank- Firma sich dem MySQL annimmt, wird diese Firma die öffentliche –bekannten Eigenschaften im wesentlich abändern wollen. Dann ist es aber keine Open Source Datenbanksystem, kostet oft viel Geld, ist aber dadurch um ein vielfaches sicherer. Es kann kommerziell eingesetzt werden.


    Wenn das kostenlose MySQL ( Open Source ) verwendet wird, ist sehr vieles sehr vielen Fachleuten alles hierzu bekannt. Oft wird MySQL von unwissenden ungenügenden „Programmieren“ nur als „Datenhinterlegung“ genutzt, ohne die wesentlichen, wichtigen Eigenschaften vom Datenbanksystem selber zu nutzen und zu programmieren. Das ist eine Quick & dirtily Anwendung.


    Ein Datenbanksystem ernsthaft zu programmieren, bedarf ein enormes Fachwissen. Das sind eigene Studiengänge, um dann professional ein Datenbank- Server- System zu erstellen. Datenbankdesigner sind die bestbezahlten Programmierer überhaupt weltweit. Soweit zu MySQL…


  • Niemand schreibt hier irgendwem was vor. Keiner bei Ergoline hat gesagt, ich müsse (!) die Software nutzen. Rein gefühlsmäßig gibt es da ganz andere Leute, die hin und wieder behaupten, jeder Betreiber müsse seine Software nutzen und die damit verbundene Steuerelektronik ;-)


    In Sachen Beauty Select gebe ich dir teilweise recht.
    1. Halte ich es für essentiell wichtig, dass der Hersteller eine klare Aussage zur Erythemwirksamkeit der einzelnen Einstellungen trifft. Wobei "Pure Beauty" und "Sun & Beauty" klar sind. Die Zwischenstufe fehlt allerdings und die sollte man als Betreiber schon zuverlässig wissen. Du hast aber eines nicht beachtet:
    2. Solange man von einer maximalen Bestrahlungsstärke von 0,3 ausgeht, darf man völlig problemlos unterdosieren. Einzig die Einstellung "Pure Beauty", nämlich ausschließlich Collagen, ist da als fragwürdig einzustufen. Im Übrigen, wenn die Brandenburger Behörden dieses Thema so einschätzen wie du, dann hatten sie auf Ihrem Weg alle Sensorgeräte aus dem Verkehr gezogen. Ganz so streng ist die UVSV aber nicht. Solange du keine Überdosierung machst, ist das ganze weitestgehend ok. Zwar nicht genau aber gesetzeskonform. Im Übrigen ist so gut wie jede Besonnung eine Unterdosierung, da wohl kein Gerät zu jeder Zeit exakt 0,3 hat.


    Im Übrigen wäre so eine Zulassungnummer durchaus eine sinnvolle Geschichte. Denn nur so kann verhindert werden, dass jede Hohlbirne aus jedem x-beliebigen Gerät ein anderes umbaut, anschließend sein Gerätebuch umschreibt und der Meinung ist, das wird schon irgendwie so hinhauen. Du glaubst sicher nicht, was für lustige Sachen in der Branche dem Kunden angeboten werden. Ich halte da eine Beschränkung des Gerätes auf das, was der Hersteller irgendwan mal gebaut und gemeint hat für duchaus angebracht. Wenn man sein Auto tiefer legt, muss man das schließlich auch beim TÜV eintragen lassen.


    Das du gern gegen Ergoline schießt ist ja mittlerweile bekannt. Aber die Beauty-Select-Geräteserie ist durchaus halbwegs uvsv-gerecht, was man von den Sensor-Geräten ja nun nicht sagen kann. Unabhängig davon sind die beim Kunden durchaus beliebt. Wie gesagt der Kunde ist durchaus bereit für das Gerät tief in die Tasche zu greifen.



    Deine Einschätzungen zu MySQL sind leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Da hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Quick & Dirty sind lange vorbei. Und dass nur Studenten an dem Ding rumfrickeln ist jetzt ein Witz oder? Ich mach mal ne ganz schlaue Vermutung: Dein Forum läuft auch auf MySQL?

  • sunshower;

    wenn ich den Eindruck bei Dir erweckt habe, das gegen einen schließe, ist das so nicht gemeint. Wie auch Du selber, benennst ja auch Dinge die änderungsbedürftig sind. Aber das ist kein schießen ... sondern Nachteile zur Branche einfach benennen und abwehren... wollen...


    Der Hersteller baut ja gute Solarien, keinen Zweifel, wird auch nie in Zweifel gestellt, aber die Beauty Select Funktion passt so nicht zur UVSV. Zudem ein Dorn im Auge vom Gesetzgeber. Du wünscht Dir auch keine Gerätezulassung für die Zukunft. Aber wenn das nicht abgeändert wird, wird es so kommen…


    Es bleibt Dir nichts andres übrig, bei den Einsatz der Geräte die maximale Erythemwirksamkeit einzusetzen. Zum Nachteil für jeden. Eine Änderung hierzu, wäre notwendig und ist samt Elektronik durch WinSolar STREAM sogar verfügbar…


    Dein Wissenstand zu MySQL ist vollkommen falsch. Hast doch hoffentlich verstanden, was Open Source bedeutet. Da flicken keine Studenten rum, sondern hochgradige Ingenieure weltweit. Studenten nutzen das zum erlernen. Nun ich berichte Dir hierzu sozusagen live. Daher kann ich Deine Zeilen hierzu kaum verstehen…Hier nun das Aktuelle… zu MySQL, sollte Dich das interessieren…


    http://www.percona.com/live/my…2015/conference-committee


  • nur die Wirklichkeiten sollten nach 4 Jahre UVSV erkannt werden. Es hilft nichts, wenn auf Dauer Gegenteiliges hierzu gemacht wird. Das ist kaum zu verstehen, denn die deutsche Gesetzgebung ist nicht ausgelegt um was zu verhindern oder jemanden einzuschränken, sondern wurde nur zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung zur fachlichen Anwendung korrigiert, auch die Erythemwirksamkeit angepasst und dann als Verordnung vorgeschrieben.


    Aber die Möglichkeiten zu UVB / UVA anzuwenden, beleibt der Branche in gewissen Grenzen selber überlassen. Wenn man die UVSV genau betrachtet, ist diese eine exakte Beschreibung zum fachlichen Umgang zum Nutzer hin. Wer das als Einschränkung sehen will, ist nicht oder kaum in der Lage, das fachliche zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden.


    Dabei ist doch alles im Grunde sehr einfach. Wenn zudem auch die Industrie hierzu das Equipment fachgerecht- brauchbar zur UVSV zur Verfügung stellt, erhöhen sich viele Chancen. Das wäre es ein riesen Markt, denn jeder würde, wenn ein Solarium fachlich- korrekt vom Empfangsbereich zur Topologie oder zur Erythemwirksamkeit um schaltbar wäre, einsetzen. Das ist auch vorteilhaft zum kaufmännischen, wie schon an andere Stelle rausgestellt wurde. Das ist Vorteilhaft, denn dann ist ein Solarium perfekt auch zu den unteren Bestrahlungsstufen einzusetzen. Das sind dann professionelle Solarien zur künstlichen UV-Bestrahlung. ( ProfUV-Geräte ) Das sollte einer der großen Ziele sein. Das nicht als ein "Vorwurf" nur oberflächlich ansehen, sondern als eine riesen Chance begreifen. Nur die Notwendigkeiten hierzu was einzusehen, damit tut man sich offensichtlich sehr schwer. Warum eigentlich? Der Grund hierzu, ist nicht erkennbar. Es ist auch kaum zu verstehen, dass man so eine Chance ungenutzt lässt. Im Gegensatz hierzu, eine dauernde Konfrontation mit dem Staat, ist kaum lohnenswert und bringt nie was ein.


    Genauso in den USA auch, gibt es hierzu klare Vorschriften, die einzuhalten sich immer lohnen. Das ganze Thema ist weltweit präsent. Andere Staaten haben schon einfach den Betrieb von Solarien untersagt. Das wollen wir nie so vorfinden wollen.


    Jeder hat sehr viel in seine Studios investiert und muss im Grunde sich nur zur UVSV Ausrichten, um seine Werte zu erhalten... Das ist nun wirklich einfach, wenn man den Zusammenhang zum Gewollten verstanden hat. Ansonsten werden sich weiterhin diejenigen sich selber aussortieren, die dem Ganzen kaum folgen können oder nicht wollen oder tatsächlich nicht verstehen können... Das wiederum wäre schade…


  • will die Branche voll auf Konfrontationskurz gehen, oder ist die Branche in der Lage, Fachbetriebe zu installieren…?


    Besser wäre das Zweite, denn…

    der Ton in Pressemeldungen wird jetzt direkter und so scharf, dass direkt angesprochen wird, dass Solarien Hautkrebs erzeugen … Ein direktes Konfrontations- Thema, wird der Branche vor die Nase gehalten…


    … sowohl die USA Colorado Cancer Center vom 8.4.2015 und deutsches Krebsforschungszentrum vom 13.4.2015, sagen direkt, das Solarien Hautkrebs verursachen…. Das sind die Folgen zur direkten Unvernunft im Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung überhaupt.


    http://www.netdoktor.de/news/solarien-verursachen-hautkrebs/


    Der Bericht ist unverständlich zur Sache zugleich… Wer aber so aufgestellt ist, das nur viel Solariumpower ohne Rücksicht auf die immer unterschiedlichen Hautempfindlichkeiten sein Verständnis zur künstlichen UV-Bestrahlung zur Zukunft sein soll, wird auf Dauer kaum was erreichen können. Zum Nachteil aller. Weil durch die uneinsichtigen Leute in der Branche und einigen Betreibern, Einsichten und Verantwortungen zum Umgang mit der UV-Bestrahlungen, wie nun schon seit mehr als zehn Jahren jedem bekannt, oft komplett fehlen. Dadurch kommen dann solche negativen Berichte von hochgradigem Mediziner aus den jeweiligen Instituten…


    Wenn schon öffentlich auf der FIBO 2015 Messe in Köln , ein PC Einschaltsystem deren SunLync-Software das komplette Fachliche geforderte, gesetzlich in einer Verordnung verankerte, ignoriert und somit überhaupt nicht vorhanden ist, dann braucht man sich nach meiner Meinung zu solchen auch unmöglichen und sachlich falschen Berichten zur Sache selber im Vergleich, nicht wundern. Mal abgesehen schon von der Bedienung und Handhabung, kann man noch nicht mal erahnen oder erkennen, dass sowas mit einem Solariumbetrieb der Moderne zu haben soll. Will man damit wie früher, demonstrieren die Faust erheben und dadurch solche Berichte forcieren? Das wäre unverständlich. Aber es drückt deutlich aus, was man von der Gesetzgebung hält. Aber alles hat immer direkte nachteilige Folgen ....


    Soll daraus direkt ersichtlich werden, dass die nun schon 4 Jahre alte UVSV mit NiSG gar nicht angekommen ist, oder noch schlimmer, erst gar nicht verstanden werden will? Man ignoriert es förmlich. Da stellt sich die Frage, wie lange kann so ein Konfrontationskurs zum Fachlich- Geforderten, noch gefahren und aufrechterhalten werden? Das ist unverständlich zu einer Firmenpolitik?


    Was soll auch so eine Konfrontations- Branchen-Politik überhaupt bewirken? Wo soll das noch hinführen? Man kann Keinem mehr unterstellen wollen, das er das gesetzlich Geforderte nicht verstehen oder umsetzen kann. Somit wenn man das so erkennt, ist alles befremdend und auch unverständlich zugleich. Die Branche hat niemals das Potential, sich mit medizinischem Institute anzulegen. Dabei könnte die Branche alles längst sehr leichter haben und aufblühen und erfolgreich in die Zukunft schauen.


    Ich jedenfalls, bin berechtigter Meinung, dass wir in der Branche viele Solarienbetriebe haben, die fachlich alles umsetzen können und es auch so wollen. Daher ist ein Konfrontationskurs zu den Medizinern, auch zum Staat, der falsche Weg?




  • wie im anderen Forumsteil „Allgemeine Themen“ durch unsere Userin Eli von der Kontrollbehörde Mecklenburg Vorpommern eine fachliche Antwort zum Gewolltem erhalten und dort veröffentlich hat, wird sehr deutlich, was die „Ausnahmeregelung zu 2er Solarien“ tatsächlich besagt: „Ist als SB nie durchführbar“ und alles muss strikt eingehalten werden…


    Dort wird auch noch mal zur Handhabung einer Serie und Personal Stellung bezogen… Ein seriöser Solarienbetreiber muss demnach sich zur UVSV am Empfangsbereich komplett neu ausrichten. Wenn man aber die Antworten von der FIBO von SynLinc Hersteller zur UVSV –Umsetzung am Empfangsbereich von dem Solarienbetreiber hört, wird deutlich, dass die UVSV einfach komplett ignoriert wird. Der rote negative Faden zieht sich bis zur Technik hin durch. Denn der Hersteller hat es bis heute versäumt, seine technische Lösung zu seinem „Hautsensor“ zur tatsächlichen Nutzung und Wirkung wissenschaftlich zu beweisen und zu erklären. Denn der Hautsensor ist so gesehen, genau das Gegenteil zum Gewollten der UVSV. Der Wunsch eine Beratung durch einen „Hautsensor“ zu ersetzen, kann aber niemals mit einem Sensor verwirklicht werden.


    Wenn man die Anwendung vom Hautsensor sich anschaut, wird mehr oder weniger sehr deutlich, dass der Nutzer auf den „Arm“ genommen wird. Eine Stimme befiehlt, halten Sie den Sensor dort und dort hin …. warten Sie, es wird berechnet ….“ Jeder vernünftige, Normaldenke, wird erkennen können, dass es ein Unsinn und eine Spielerei ist?


    Was soll denn nun mit welchen Parametern tatsächlich berechnet werden? Zum berechnen benötigt man fundierte fachliche, biologische Erkenntnisse und Parameter vom Nutzer. Der Sensor kann niemals einen Hauttyp bzw. die Beschaffenheit und die Hautempfindlichkeiten oder PH-Werte ermitteln? Der Sensor kann niemals demzufolge eine Dosierung bestimmen. Der Sensor kann nie eine Bestrahlungs- Historie erkennen. Der Sensor kann niemals erkennen, ob Medikamente eingenommen werden. Der Sensor kann niemals erkennen, ob der Nutzer schon zweimal am selben Tag den werten „Sensor“ benutzt hat? Der Sensor kann niemals die Haarfarbe oder die Augenfarbe vom Nutzer erkennen. Der Sensor kann niemals einen Keltischen Hauttyp von einem Inder- Hauttyp unterscheiden? Da stellt sich nun die Frage, was soll denn das Ganze überhaupt bewirken können… Biologische und physikalische Gegebenheiten kann der„Sensor“ ohnehin nicht ermitteln oder gar erkennen? Aber genau diese sind zu einer UV-Anwendung von entscheidender Bedeutung. Selbst die Erythemwirksamkeit nach einer Anwendung vom „Sensor“ ist dem Solarienbetreiber und Personal unbekannt. Was soll hierzu denn zur Serie dokumentiert werden? Weder der Solarienbetreiber noch das Personal ist im Bilde, was da tatsächlich mit der „Spielerei“ vor sich geht? Aber genau diese Personen sind für die UV-Anwendung direkt selber verantwortlich. Der Hersteller erst in zweiter Linie.


    Der Hersteller empfiehlt, das Gerät immer für 20 Minuten einzuschalten. Das alleine ist ein Wiederspruch zum Gewollten der UVSV und allen medizinischen Welten. Mit dieser Aussage wird das Gerät mit Sensor aber verkauft. Das diese „technische Lösung“ und die Verkaufsaussage von den Verantwortlichen als Albernheit und Unsinn angesehen wird, ist erklärlich und nachvollziehbar? Die medizinische Welt schlägt Alarm, die Aussagen von dem Medizineren hierzu, das „….Solarien direkt Hautkrebs erzeugen….“. Ob das tatsächlich so ist, ist nun so gesehen, unbedeutend. Denn diese gehen nun davon aus, dass ein Betreiber mit so einem Gerät, nicht erkennen kann was da auf die Haut vom Menschen tatsächlich eingestrahlt wird. Zum Nachteil und Leidwesen aller Solarienbetreiber. Alle werden einfach durch so was über einem Kamm geschert.


    Das der Hautsensor tatsächlich ein Unsinn ist, erkennt man auch daran, das man das Gerät für 5 Minuten einschalten kann. Das bekommt der „Sensor“ aber gar nicht mit. Dadurch alleine schon ist die Aussage von einer netten elektronischen Stimme „….warten sie, es wird berechnet….“ wirklich lächerlich ist. Das kann jeder nachvollziehen. Ein normaldenkender empfindet das als Albernheit.


    Alles passt nicht wirklich zu einer verantwortlichen UV-Bestrahlung zusammen. So muss man sich nicht wundern wollen, wenn alle „Welten“ auf die Solarienbranche einhauen wollen. Die Verantwortlichen und die Mediziner tragen dadurch nun absichtlich und direkt gewollt mit bei, dass die „Kunden“ den Solarienbetrieben fern bleiben sollen… Ein Gewinn, NEIN. Ich sage das alles nicht um zu verärgern, sondern man soll das alles mal wirklich überdenken und somit nachdenken?


    So was alles, kann doch nicht das Ziel einer ganzen Solarien-Branche sein???? Da muss doch nun mal eine Einsicht vorherrschen können??? Wenn das nicht so ist und sich nicht ändert, hat die Branche bald keine Kunden mehr…. Denn das ist die größte und wirkungsvollste „Waffe“ der Branchengegner....






  • Es ist, wie sich nun nach Jahren rausgestellt hat, immer noch unabdingbar und immer noch wirklich notwendig. Ich will verhindern wollen, dass sich eine ganze Branche in der Öffentlichkeit blamiert und sich die Blöße durch Unvernunft und Unwissen gibt. Mittlerweile macht es aber „keinen Spaß“ mehr, denn die Motivationen hierzu sind gedämpft, weil erkennbar nach vier Jahren UVSV keine wesentliche Änderung zur künstlichen UV-Bestrahlung eingesetzt hat. Sowohl auch bei Herstellern, als auch bei den Unverbesserlichen im Umgang hierzu. Trotzdem darf man hierzu nie nachlassen wollen, denn das ist notwendig zur Branchenzukunft, also immer insgesamt gesehen.


    Eingreifen zum einem, weil die Branchengegner dauernd auf uns einhauen (siehe alle Berichte im Internet) und weil trotz, wie ich hierzu der Meinung bin, das durch vernünftige fachliche Aufklärungen zum Gewolltem der UVSV / NiSG jedem nur weiterhelfen kann. Es schadet keinem, schlauer zu werden. Wer aber auch hierzu Anmahnt und sich kritisch zum Verhalten der Branche von einigen sich hierzu äußert, muss auch immer eine Lösung benennen und anbieten können.


    Es reicht somit bei weitem nicht aus, nur auf 0,3 umzustellen. Das wurde ja schon im Grunde 2009 auch mit dem NiSG insoweit vorgeschrieben und die UVSV baut darauf fachlich auf. Der „Knackpunkt in der Branche“ zur UVSV ist die Fachberatung am Empfangsbereich mit fachlich- korrektem Umgang zum Kunden hin und das fachlich- korrekte ansteuern der Solarien.


    Deshalb die fachliche, professionelle Lösung hierzu:


    alles was ein Solarienbetreiber zum Umgang mit der UVSV zur Fachberatung und Handling zu allem braucht, ist das WinSolar STREAM System. Hiermit wurde alles zur UVSV 1:1 umgesetzt und ist somit enthalten. Die ganzen Erfahrungen der letzten 18 Jahre sind enthalten. Es ist gleich so gut umgesetzt worden, dass der Solarienbetreiber nicht nur das fachliche ganz einfach mit seinem Personal umsetzen kann, sondern das Kaufmännische und die Verwaltung von Solariumbetrieb ist gleich mit enthalten. Also alles was ein Solarienbetreiber sich nur wünschen kann, wird ihm zur Verfügung gestellt. WinSolar STREAM Systeme sind professionelle immer komplette EDV- Computersteuerungen, die es jedem ermöglichen, sicher die Zukunft zu meistern. Mit dem Einsatz, wird in vielen Fällen, das Kaufmännische um ein vielfaches angehoben, so dass die Umsatzerwartungen auch erreicht werden können. Hierzu und hiermit kann sogar ein Solarienbetreiber seine vorhandene Cleverness direkt mit einbringen. Es ist alles möglich und lässt kaum noch Wünsche offen. Die Praxis bestätigt das immer wieder.




  • siehe hierzu JK Werbung ….


    http://www.ergoline-sonnenenge…e/technologie/duo_select/


    DUO SELEKT dokumentiert öffentlich nachfolgendes, fehlerhaftes zur UVSV…. Die Werbung beschreibt eindeutig, dass so ein Gerät nie UVSV konform sein kann…? Perfekt ist hierzu nicht viel.


    1. die Aussage: „Der Kunde schaltet sein Programm selber….“ Fehler zur UVSV Das Fachpersonal ist hierzu zuständig… zudem muss das technisch sichergestellt werden…


    2. Damit eine Vitamin –Synthese überhaupt einsetzen kann, muss mindestens die Dosierung über 200 J/m² betragen. Somit Fehler zu Serie, die so nie möglich wäre… Fehler zur UVSV. Das Fachpersonal muss und bestimmt die Dosierung anhand der ermittelten Parameter vom Nutzer und nach UVSV Anlage 5 zum Dosierungsplan mit dem Kunden zusammen und dokumentiert die Anwendungen hierzu. Die Abfolge hierzu ist einzuhalten…


    3. Nachgewiesene Vitamin D-Bildung. Durch welches seriöse Institut wurde das denn tatsächlich nachgewiesen? Das Gerät müsste ständig eine Dosierung ab und über 200 J/m² anwenden...


    4.Erkennbar ist: Immer unbekannte Dosierung bei jeder Anwendung… Das Fachpersonal wird ratlos gehalten…. Das Gerät schweigt sich aus … Was soll den zur Anwendung überhaupt dokumentiert werden? Was soll den überhaupt dem Kunden für eine Dosierung empfohlen werden… Direkter Verstoß zur UVSV.


    5. Im STYLIND MODE mit UV-A soll eine nachgewiesene Vitamin-D Bildung stattfinden? Das kann nicht stimmen… Entweder ist das ausversehen so geschrieben oder durch Unkenntnis… Genauso der die Aussage zu einer langanhaltenden Bräunung. Falsch: bei UV-A hält eine Bräunung nur ein paar Stunden an… zudem wird vonmaximale UV-Dosierung gesprochen, ein direkter Fehler… zur UVSV, zur Serie und Dosierungsplan… Welche Dosierung in J/m² wird da überhaupt angewendet? zudem mit unbekannter tatsächlichen Erythemwirksamkeit vom Gerät hierzu…?


    6. Die Aussage “Egal für welches Programm sich ihre Kunden entscheiden …“direkter UVSV… Verstoß… es muss immer technisch sichergestellt werden, das nur Fachpersonal überhaupt hierzu schalten darf. Niemals der Kunde selber…. siehe Brandburger Ermahnungsschreiben ...


    7. Dann weiter wird geschrieben… „Der Hautsensor stellt sicher, …… das immer ohne Sonnenbrandgefahr genießen können,“ Es gibt weltweit keinen „Hautsensor“ der diesen Namen verdient und nie eine biologische UV- Wirkung zur Haut, steuern kann.. Zudem wurde versäumt, die Funktion vom „Hautsensor“ tatsächlich wissenschaftlich auf Funktionen nachzuweisen…
    Direkter Fehler zur UVSV. Der „Hautsensor“ kann nie eine Beratung vom Fachpersonal ersetzen… und darf nie eine Beratung vom Fachpersonal nachträglich verfälschen, verändern…


    8. Die Aufforderung, dass so ein Gerät immer für 20 Minuten eingeschaltet werden soll, ist eine direkte öffentliche Missachtung der ganzen gesetzlichen Lage. Der Hersteller gibt dadurch öffentlich zu, dass sein Produkt die UVSV völlig unbeachtet lässt. „Hautsensor“ und 20 Minuten ist ein direkter Verstoß zur UVSV… Wenn das nicht eingesehen wird, einfach BFS oder BMUB kontaktieren…


    Somit, die Professoren und Mediziner brauchen also nur diese Werbung zum Solarium lesen, um im Bilde zu sein, was der Hersteller ungesetzlich und medizinisch gesehen, unverantwortlich, produziert. So ein Gerät kann nicht der gesetzlichen Lage entsprechen. Dann braucht sich der Hersteller auch nicht zu wundern, wenn die Mediziner und Professoren behaupten, das Solarien direkt Hautkrebs erzeugen… weil offensichtlich durch die Werbung beschrieben, nie verstanden wurde, wie man eine künstliche UV- Bestrahlung fachgerecht anwendet. Zum Nachteil aller in unserer Branche… Dadurch hört dar Spaß und ein eventuelles Verständnis hierzu auf.


    Die Brandenburger Kontrollen haben das ja deutlich angemahnt…. und hierzu auch direkt reagiert.


    Die Aufzählungshinweise, sollten ein Anlass dazu sein, kordierend einzugreifen, damit nicht das Ansehen einer ganzen Branche weiterhin geschädigt wird? Das ist somit kein Vorwurf, sondern es ist tatsächlich erst mal nur ein Hinweis. Konsequent zur UVSV, kann man vom Hersteller so nicht erwarten…




  • Elektra
    geht Deine Kritik.
    Nur in Bezug auf den Sensor trifft sie ins Schwarze.
    Die Dosis muss am Tresen vom Personal festgelegt werden.
    Ein Schalter für den Kunden am Gerät, der die Dosis verändern kann, ist nicht erlaubt.
    Wie der Kunde aber sonst das Gerät nutzt, kann nicht kontrolliert werden,
    da er ja allein in der Kabine ist. Man kann aber davon ausgehen,
    dass er sich auf die Bank legt bevor die Bank startet, den Fluter ganz herunter zieht
    und bis zum Ende in der Sonnenbank bleibt. In diesem Fall bekommt er die vereinbarte Dosis.


    Deine Aussage zur „Schwellendosis“ für die VitamindD-Bildung ist irreführend und deshalb falsch.
    Warum ? Das hatte ich bereits geschrieben:( 2 Links zu älteren Beiträgen)


    Ergoline konsequent zur UVSV ?
    UV-Strahlung: Erfassung, Wirkung, medizinische Bedeutung


    Für ein richtiges Sonnenstudio ist es unsinnig, „BRÄUNUNG“= UVA-Schnellbräunung
    und „BESONNUNG“ mit ausreichendem UBV-Anteil zur Bildung des hauteigenen Lichtschutzes
    in ein Gerät zu packen und den Kunden bestimmen zu lassen, was er nimmt.


    1.Denn der richtige Nutzen der „BESONNUNG“ ergibt sich nur
    durch die steigende Dosis derselben Strahlungsmischung im richtigen Zeittakt.
    Dieser Duo-Sonnenengel ist Selbstbedienungsspielzeug.
    Außerdem fehlt das Rotlichtlicht (Kollagenlicht), dass gleichzeitig den Hautstoffwechsel optimiert
    und die positive Wirkung des UV-Lichtes in der Haut unterstützt.


    2. Es höchst ist fraglich, ob die Spektralverschiebung wirklich so funktioniert, dass der Erythemwert gleich bleibt.
    Das ginge nur mit genauen Sensoren an den verschiedenen Röhrentypen.
    Selbst wenn die Laufzeiten für die unterschiedlichen Röhrentypen getrennt registiert werden
    und über regelbare EVGs nachgesteuert werden, ist es ein fragwürdiges Unterfangen,
    wenn man bedenkt, wie unterschiedlich die Chargen vom gleichen Röhrentyp ausfallen können.


    Besser ist diese Lösung:
    Zwei konventionelle Solarien unterschiedlich ausrüsten.
    Das eine mit UVA-Röhren ( sogenannte 0.3 Röhren, die in allen Geräten unter 0.3 bleiben )
    und das andere mit UVB-haltigen Röhren und Rotlichtröhren so mischen,
    dass eine gleichmäßige Strahlungsverteilung am Körper erreicht wird
    ( in der Liege meistens wegen der Nähe zum Körper je eine im Wechsel.)
    Die Gleichmäßigkeit und Einhaltung der Obergrenze kann mit einem geeigneten Breitbandradiometer gesichert werden.

    Damit kann man kontrolliert BESONNEN,
    es ist viel preiswerter für den Betreiber und er bleibt „Herr“ seines Geschäftes.
    Lässt sich dagegen auf eine Wundertüte ein, die angeblich alles kann,
    macht man sich zum Sklaven.

  • Tak;


    Das ist richtig was Du als Fachmann gesagt und wie Du alles beschreibst hast. Der DUO Sonnenengel „Hautsensor“ ist nur „Spielzeug“ was auch die Verantwortlichen genauso sehen und ist somit ein klarer Verstoß zur UVSV an sich. Genauso richtig ist, was ich in den Aufzählungshinweisen nicht so direkt rausgestellt habe, das nur Fachpersonal am Empfangstresen die Erythemwirksame- Dosierung (das ist die UV-Bestrahlung = Dosierung) festlegt und in Form mit einem Dosierungsplan mit dem Kunden vereinbart.


    Zur „Schwellendosierung“, ich habe es erst mal nicht weiter ausgeführt. Die erythemwirksame- Dosierung wurde deshalb so angesprochen, weil mit einem „gemischten UV- Gerät“ also zur Topologie um schaltbar mit UV-A und UV-B, nie in beiden Fällen wie in der Werbung behauptet wird, eine gesicherte Vitamin– D Synthese stattfinden kann.


    Sondern nur in einem Fall zur Topologie, mit ausreichendem UV-B Anteil, wenn überhaupt vorhanden. Aber auch das wird angezweifelt. Denn hierzu sagt die Werbung, dass mit einer reduzierten, verringerten „Dosierung“ was auch immer damit gemeint ist, gearbeitet wird. Somit ist nie erkennbar, ob überhaupt ein Vitamin-D Synthese einsetzen kann? Denn die „Dosierung“ ist für ein Fachpersonal unbekannt. Nur bei einer ausrechenden erythemwirksame UV-B Bestrahlung (fachlich die Dosierung), ab 200 J/m², kann nur dann eine Vitamin– D Synthese überhaupt stattfinden.


    In Deinen beiden Punkten 1 und 2 wurde berechtigt der DUO-Sonnenengel von Dir als ein teures Selbstbedienungsspielzeug bezeichnet. Das Gerät ist somit nicht legal verwendbar. Auch schon deshalb, weil der Hersteller empfiehlt, diese „Spielzeug“ immer für 20 Minuten einzuschalten. Das ist ein direkter Unsinn zur UVSV. Deutlich berechtigt hast Du auch angezweifelt, dass die Erythemwirksamkeit im Umschaltfall, gleichbleibend sein soll. Die eigentliche tatsächliche Erythemwirksamkeit ist aber in diesen Fällen somit auch dem Fachpersonal unbekannt. So stellt sich das „Gerät“ tatsächlich als Spielzeug dar, weil ein Fachpersonal nie fachlich-notwendige Parameter erkennen und ansetzen kann.


    KONTOLLIERT BESONNNEN das ist Dein Motto, was direkt ein Fachmann wieder spiegelt...


    Deine vorgestellte „Bessere Lösung“ ist erst mal wesentlich preiswerter und sehr gut. Ältere Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten sind somit noch wie vor, sehr gute „Dienstgeräte“, auch schon deshalb weil die Erythemwirksamkeit laut Röhren- Datenblatt um 30 % nach 50Std. nachlässt und sich bei 0,21 W/m² einpendelt. Somit eine Goldgrube zum kaufmännischen hin gesehen. Siehe hierzu auch das „Thema Bräunungs- Rezepte“ weiter unten…. Ich konnte wie auch immer noch nie verstehen, dass dubiose Händler diese Solarien dem Studiobetreiber ausreden wollen… Denn zur UVSV und zum kaufmännischen hin gesehen, ist der Einsatz von solchen Solarien als perfekt anzusehen.


    Es wäre auch sehr Sinnvoll, wenn neue Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet werden. Dann sind diese im Einkauf für ein Studio sehr preiswert, Leistungsreduziert und der Solarienbetreiber ist „Herr seiner Kundenbestrahlungen“ mit allen bekannten Parametern ohne irgendeine Beeinträchtigung. Der Markt wird es ohnehin bald einfordern…


    Das zum Thema von Dir angesprochenes: „Die Gleichmäßigkeit und Einhaltung der Obergrenze kann mit einem geeigneten Breitbandradiometer gesichert werden“ sollten wir nun vertiefen… Das ist sehr gut… Auch deshalb habe ich hierzu ein neues Thema aufgemacht… Es geht dabei nicht um eine Neuvermessung vom Solarium, sondern um eine fachliche Überprüfung von relevanten Parametern mit Werte. Auch jede einzelne Röhre kann hiermit auf Leistungsabfall überprüft werden. Das ist auch die einzige brauchbare Möglichkeit, die Einhaltungen zu allem zu überprüfen. Im Zweifelsfall, kann dann der Hersteller kontaktiert werden und muss dann hierzu Stellung nehmen…




  • Deine vorgestellte „Bessere Lösung“ ist erst mal wesentlich preiswerter und sehr gut. Ältere Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten sind somit noch wie vor, sehr gute „Dienstgeräte“, auch schon deshalb weil die Erythemwirksamkeit laut Röhren- Datenblatt um 30 % nach 50Std. nachlässt und sich bei 0,21 W/m² einpendelt. Somit eine Goldgrube zum kaufmännischen hin gesehen. Siehe hierzu auch das „Thema Bräunungs- Rezepte“ weiter unten…. Ich konnte wie auch immer noch nie verstehen, dass dubiose Händler diese Solarien dem Studiobetreiber ausreden wollen… Denn zur UVSV und zum kaufmännischen hin gesehen, ist der Einsatz von solchen Solarien als perfekt anzusehen.

    Kannst du die These 30% nach 50 Std rechtssicher nachweisen? Ich halte diese Aussage für sehr sportlich. Es wäre interessant zu sehen, wie sich ein Kontrolleur im Studio verhält, wenn ich die Dosierung auf 0,21 statt 0,3 anwende. Selbst wenn ich mit einem Solarmeter komme, befürchte ich, dass diese als nicht geeicht angesehen wird und dessen Messwerte nicht akzeptiert werden.

    Es wäre auch sehr Sinnvoll, wenn neue Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet werden. Dann sind diese im Einkauf für ein Studio sehr preiswert, Leistungsreduziert und der Solarienbetreiber ist „Herr seiner Kundenbestrahlungen“ mit allen bekannten Parametern ohne irgendeine Beeinträchtigung. Der Markt wird es ohnehin bald einfordern…

    Ich kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Genauso wie ich nicht nachvollziehen kann, wie du aus einem Gerät mit weniger Leistung und damit verbundener längerer Besonnungszeit einen "Goldgrube" machst. An anderen Stellen erklärst du immer, wie kritisch und aufgeklärt der Kunde schon ist, aber hier bist du der Meinung ich kann den Kunden betrügen, indem ich ihm die gleiche Leistung für mehr Geld verkaufen kann. Ist zwar ne tolle Idee aber ob der Kunde das akzeptiert halte ich für zweifelhaft. Deshalb und aus oben genannten Gründen halte ich EVGs für die einzig sinnvolle Methode, dem Kunden eine gleichbleibende gute Leistung für sein Geld anzubieten.


    Das zum Thema von Dir angesprochenes: „Die Gleichmäßigkeit und Einhaltung der Obergrenze kann mit einem geeigneten Breitbandradiometer gesichert werden“ sollten wir nun vertiefen… Das ist sehr gut… Auch deshalb habe ich hierzu ein neues Thema aufgemacht… Es geht dabei nicht um eine Neuvermessung vom Solarium, sondern um eine fachliche Überprüfung von relevanten Parametern mit Werte. Auch jede einzelne Röhre kann hiermit auf Leistungsabfall überprüft werden. Das ist auch die einzige brauchbare Möglichkeit, die Einhaltungen zu allem zu überprüfen. Im Zweifelsfall, kann dann der Hersteller kontaktiert werden und muss dann hierzu Stellung nehmen…

    Dann freue ich mich auf denjenigen, der damit das erste Mal bei einer Kontrolle seine "Überdosierung" begründen will. Freiwillige vor! Ich möchte das jedoch nicht sein.



  • weil Du hier mitliest und wir schon sehr oft diese Themen hatten… Nun gut, um Dein technisches Verständnis und Dein Verständnis zur UVSV aufzufrischen, möchte ich Dir gerne Deine Fragen noch mal genauer beantworten…



    1. Abschnitt: ….klar kann das eindeutig nachgewiesen werden … Durch immer notwendige Buchhaltungen im Betriebs- und Servicebuch…


    offensichtlich hast Du noch nie Röhren eingekauft? Wenn ein seriöser Händler Dir Röhren liefert, muss immer ein Datenblatt der Röhren mit beliegen. Aus dem Datenblatt erkennst Du die Leistungsabfallkurve über die „Stunden-Lebensdauer“ der Röhren. Diese ist eindeutig dargestellt. Je nach Röhrentyp und Qualität, fällt die Erythemwirksamkeit nach ca. 50 Std. zwischen 20 und 30% ab und bleibt dann für viele Stunden bis zum Ende konstant. Das ist ein sehr wichtiges Dokument zu den Röhren… Darf nie entsorgt werden…


    Dieses Dokument muss dem Service und Betriebsbuch bei Röhrenwechsel immer mit beigelegt werden. Zudem notierst Du das Datum mit Uhrzeit und die genaue Bezeichnung der Röhre mit Bestellnummer zu Eindeutigkeit und trägst die Anfangs- Erythemwirksamkeit 0,3 W/m² ein. Nach 50 Std. wird erneut ein Eintrag mit gleichen Angaben (wichtig die Laufzeit- Stundenzahl) nun in Bezug auf Röhrendatenblatt z.B. -30% Erythemwirksamer- Leistungsabfall, 0,21 W/m² eintragen. Diese „Buchhaltung“ ist immer notwendig und ein sicherer, eindeutiger Beleg als Beweis zur Erythemwirksamkeit. Das ist ganz legal, jeder Prüfer kennt das zu konventionellen Vorschaltgeräten und wird zudem erkennen können, dass Du die Rolle der Erythemwirksamkeit in Bezug zur Dosierung auch tatsächlich verstanden hast. Der Prüfer wird hierzu nie eine Beanstandung aussprechen. Diese Werte werden dann in das WinSolar STREAM System übernommen und eingetragen und ab dem Zeitpunkt wird alles automatisch korrekt berechnet, angezeigt und dokumentiert… Hierzu wird der Prüfer immer sagen …sehr vorbildlich …


    Deine Vermutungen zu Handheld UV-Messgeräte, durch Unwissen hierzu, sind unbegründet und sind das Gerede der Unverbesserlichen. Diese Leute können ohnehin nichts verstehen… Zum Solarmeter oder ähnliche Handheld-Messgeräte an anderer Stelle, wenn Zeit hierzu vorhanden ist. Nur soweit, zur Überprüfung sind diese Geräte bestens geeignet und sind immer vom Werk aus kalibriert...


    2. Abschnitt Du schreibst, kann nichts nachvollziehen, dadurch nichts verstehen wollen… Mag so sein, aber aus Deinen Worten geht eindeutig hervor, das Du kaum die Rolle der Erythemwirksamkeit in Bezug zur Dosierung inhaltlich tatsächlich verstanden hast. Ansonsten würdest Du sowas nicht schreiben. Darum nun eine Antwort hierzu:


    Die Leistung, die in einem Solariumbetrieb verkauft wird, ist nun mal die Dosierung zur Serie. (Siehe auch Thema in diesem Forum „Bräunungs- Rezepte …“) Die Dosierung ist zuerst zur Beratung des Kunden völlig unabhängig von der Erythemwirksamkeit der Geräte zu sehen. Wurde dann eine Dosierung mit dem Kunden zusammen zu seinem Dosierungsplan festgelegt, dann ist die Frage an den Kunden, wie viel Zeit er zur Nutzung der Dosierung mitgebracht hat. Erst jetzt kommt die Erythemwirksamkeit der Solarien ins Spiel. Bei weniger Erythemwirksamkeit errechnen sich längere Bestrahlungszeiten und umgekehrt zu 0,3W/m² . Es ist nun die Entscheidung des Kunden selber, ob er längere Zeit zur Dosierung bezahlen und nutzen will. Wo ist da ein Betrug zum Kunden hin zu sehen? Zudem hat jedes Solarium ein anderes Preisgefüge. Das wäre dann ein Thema zur kaufmännisch Kalkulationen der einzelnen Solarien…


    Also, den einzigen den Du tatsächlich „betrügen“ kannst, das bist Du selber… durch Unwissenheit oder nicht verstehen können, dadurch weniger Einnahmen... Zudem die Haut bräunt wesentlich besser, wenn mit weniger Erythemwirksamkeit länger Bestrahlungszeiten genutzt werden. Die Haut ist kein Turbo, sondern benötigt immer viel Zeit zu Wirkungen. Das ist dann das Thema Lichtanwendungen insgesamt…


    3. Abschnitt: Hier ist zu sagen, Deine Polemik ist einfach Unsinn…



  • Eigenzitat:


    Mehr dazu hier im Anhang

  • Tak;


    Du bist der fachliche Beweis dafür, dass sich ein Solarienbetreiber durchaus selber helfen kann. Hierzu sind technische Kenntnisse und ein direktes Verständnis zum Gesamtgewollten notwendig. Mit diesem Wissen bist Du bestens ausgerüstet.


    Die UVSV schreibt nicht vor, ob eine UV-Strahlen Quelle von einem Hersteller oder ob ein gewiefter Solarienbetreiber selber ein Inverkehrbringer ist. In beiden Fällen müssen die Normungen hierzu eingehalten werden. Es wird auch nicht vorgeschrieben, ob konventionelle Vorschaltgeräte oder UVG’ s eingesetzt werden. Mit konventionellen Vorschaltgeräten ist aber eher eine Selbsthilfe zum Gewollten für einen Solarienbetreiber möglich. Das unsachliche Gerede zum ermitteln und überprüfen der Messwerte durch UV-Handhelds, ist meist von Herstellen gesagt, wirklich unsinnig.


    @All;


    Offensichtlich fürchten einige Hersteller Kontrollmöglichkeiten durch Solarienbetreiber. Schaut man sich aber das Gebilde und die Messwerte von einigen Solarien an, so ist dort schon im Ansatz die Glaubwürdigkeit untergraben. Ich möchte mal wirklich technisch genau erklärt bekommen, wie eine angegebene Erythemwirksamkeit von 0,285 W/m² zustande kommt? Das ist so nicht glaubhaft, weil der Wert 285 mW/m², also 10-³ genau, kaum so einstellbar ist… Man hat das Gefühl, das so ein Wert ausgewürfelt und nicht gemessen wurde? Aber man kann mich ja auch belehren…


    Die Selbsthilfe kommt auch daher, das Hersteller teilweise an den Bedürfnissen von einem Solariumbetrieb direkt vorbeiarbeiten und Forderungen und Innovationen zum UVSV- Gewollten nicht berücksichtigen. Da ist auch durchaus als Sturheit anzusehen und ist mit im Spiel, weil man offensichtlich die gesetzliche Lage nicht berücksichtigen will oder auch kann und immer noch SB-Gehabe einbringen will. Man will vorschreiben, was der Solarienbetreiber einsetzen soll. Das funktioniert heute nicht mehr. Möglichst alles noch zusätzlich Unnötige, in einem Gerät verpacken wollen. Dadurch mit auch gesehen, ist das sehr teure Produkt wirklich unbrauchbar zur UVSV. Das schlimme daran ist, der Hersteller kann es noch nicht mal erkennen und einsehen oder auch verstehen wollen? Ansonsten siehe das Gerät andres aus. Wir sind heutzutage nicht mehr im letzten vergangenen Jahrzehnt, wo sowas mit „Namenglänzen“, noch möglich war... Die Situationen haben sich heutzutage um 180° gedreht!


    Oft hat man auch das Gefühl, das nicht richtig die Wirkung zu einer UV-Quelle verstanden wird. Das kann man kaum glauben wollen. Denn sonst wäre eine Topologie –Umschaltung direkt am Gerät, so nicht möglich. Hinderlich für die gesamte Branche. Es wird durch Unverständnis zum Ganzen, am Markt vorbeiproduziert, verärgert die Verantwortlichen, aber alles wird sehr teuer mit vielen bunten Prospekten und Turbo –Worten verkauft. Ein Solarienbetreiber braucht sowas nicht. Sollte man zudem gedanklich befehlen würden, alles rechts raustreten, was nicht vom Hersteller noch selber entwickelt und produziert wurde, beleibt vermutlich nur noch der pulverbesichtete Rahmen vom Solarium übrig? Direkt zum teuren Nachteil vieler Solarienbetreiber, weil die Zuliefererliste sehr lang geworden ist?…


    Besser sind Innovationen, darum nun mal eine theoretische Überlegungen zur UV-Quelle: Wenn schon teure UVG’ s zum Einsatz kommen sollen, müsste der gesamte Tunnel, als gesamt UV-Oszillator erkannt werden. Damit das Maximale zum Integral der Strahlungsreflektionen möglich wird, müsste zudem der Tunnel hinten den Röhren selber der eigentliche Reflektor sein. Dieser Aufbau ist dann als Gesamt- UV-Oszillator anzusehen. Dadurch, die UV-Röhren haben somit keinen eingebauten Reflektor. So ist theoretisch, physikalisch gesehen, eine maximale „Mischung“ durch ungehinderte Reflektionen vom UV-Licht möglich. Wenn nun Collagen-Mischungen hinzukommen, kann man das ganze Gebilde als tatsächliche „Lichtquelle“ also als Lichtanwendung ansehen. Durch sehr starke Reflektionen, wird sich auch theoretisch gesehen, die Leistungsaufnahme vermutlich verringern können. Nun könnten mit den EVG‘ s so gesehen sinnvoll, stabile gleichmäßigere Gesamt- Erythemwirksamkeit eingestellt werden.


    In diesem Beispiel will ich nur anregen, andeuten, das Innovationen nach oben hin offen und möglich sind. Anstatt SB oder Verweigerungen im Kopf zu haben, sollten alle Köpfe einfach sich mit technischen Möglichkeiten auseinandersetzen und gleichzeitig durch zusätzliche Schulungen in den Betrieben die Qualitäten zur Branche hin verbessern. Den Professionalitäten müssen schnell in absehbarer Zeit erkennbar sein. Nur dann, werden auch die Branchengegner verstummen können…

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