Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • zur Umsetzung der Forderungen zur gesetzlichen Lage wurde schon sehr viel gesagt und Probleme wurden direkt rausgestellt. Zweifels ohne müssen die Solarien zum praktischen Einsatz in den Studios den Anforderungen der gesetzlichen Lage zur UVSV entsprechen. Schon deshalb, weil ein Solarienbetreiber hierzu direkt selber verantwortlich ist. Darum geht es immer…


    Aber wie sieht es mit den Qualitäten von den Solarien selber aus?


    Es wurde nie was zur technischen Qualität in der Ausführung an sich selber von Solarien gesagt und beanstandet. Da gibt es auch nichts zu beanstanden. Darum sollte an dieser Stelle mal gesagt werden, dass die reine technische mechanische und elektronische Ausführung im Aufbau, in der Konstruktionen, dem Designe und in der hierzu immer notwendigen Qualität, die besten der Welt sind. Das steht außer Frage. Das ist German Quality.


    Alle deutsche Standard- Vorschriften, zu allen elektromechanischen und elektronischen Ausführungen, entsprechen den hierzu erforderlichen deutschen DIN- Normen und den VDE –Vorschriften. Diese werden immer erfüllt. Auf diese reinen technischen Solarien- Qualitäten hierzu, kann sich somit ein Solarienbetreiber verlassen und kann darauf auch stolz sein. Das gilt für alle deutschen Solarien.


    Um nun der UVSV zu entsprechen, darum geht es hier immer.


    Hierzu müssten bei einigen Solarien die Bedienelemente und deren Funktionen zur UVSV überarbeitet werden. Außerdem muss die Erythemwirksamkeit völlig transparent rausgestellt und genau benannt werden. Das ist elementar wichtig, für jeden Solarienbetreiber. Es muss sichergestellt werden, das Umschaltungen zur Erythemwirksamkeit und zur Topologie nur vom Empfangsbereich überhaut aus um schaltbar sind. Das wäre mit einem verbindlichen Interface zur Steuerung hin, durchaus möglich. WinSolar STREAM hat so ein Interface verfügbar. Das könnte zudem direkt schon im Solarium eingebaut sein…


    Zusammenfassend kann gesagt werden:


    es ist hier somit gesagt worden, dass die eigentlichen Qualitäten zu Solarien außer Frage stehen und zur UVSV und der Öffentlichkeit hin, einiges bei Solarien überarbeitet werden muss. Das ist dringend notwendig. Man sollte somit nicht alles in einem Topf werfen, sondern unterscheiden, dass nur zur UVSV einiges hierzu in allem zu beanstandet wird und als notwendige Empfehlung, einiges hierzu geändert werden muss...


    Aber das sind Einstellungen im Kopf zur gesetzlichen Lage, die leider immer noch sehr unterschiedlich ausfallen … umdenken, einfach Handeln abändern und gut ist es…


    Dann kann es zu Solarien, keine negative Presse mehr geben … :thumbsup:



  • es macht keinen Sinn, wenn Solarien technisch perfekt aufgebaut sind, aber zur gesetzlichen Lage und zum Umgang hiermit, alles ungenügend bezeichnet werden. Das wird von der deutschen Krebshilfe direkt bemängelt und angesprochen:


    Solarium: zu oft, zu lange, zu intensiv.“ „Stopp!“ vom 20.8.2015. Der STOPP so und durch die UVSV schon, muss sehr ernst genommen werden! Denn die Mediziner, haben zum Umgang mit der UV-Bestrahlung klare eindeutige fachliche Vorgaben an einem UV-Fachbetrieb gestellt. Das ist eine sehr große Hilfe, für ALLE in der Branche. Somit die Erlaubnis, die künstliche UV-Bestrahlung überhaut anwenden zu dürfen. Mehr kann man nicht mehr erwarten und man sollte dementsprechend handeln…


    Dadurch sind Erwartungshaltungen zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung, durch unmittelbare UV-Strahlungs- Einwirkung auf die Haut eines Nutzers, sehr hoch.


    Jede UV-Bestrahlung wirkt immer unmittelbar. Das beschreibt „die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ eindeutig. Für die erythemwirksame Bestrahlungsstärke sind die Solarien, für die Dosierung ist das Fachpersonal verantwortlich.


    Alles was von der medizinischen Welt und der Öffentlichkeit zur Branche gesagt wird, muss sehr ernstgenommen werden. Das leichtfertig abtun wollen, ist sogar regelrecht dumm, unvernünftig und eine Verantwortung übernehmen zu wollen, wäre so noch nicht mal erkennbar.


    Unverantwortlichkeiten durch Beauty Select, auch ausgedrückt in Solarien- Werbungen, sind somit:
    1. 0,3 Optimized Performance. Somit immer Vollanschlag steht im Wiederspruch zur UVSV und den natürlichen Kundenwünschen zu den unteren Bestrahlungsstufen, steht im Wiederspruch zum gewerblichen Geldverdienen überhaupt. Es wird dadurch direkt das Unverständnis zur UVSV erkennbar. Man kann den Sinn zur UVSV und somit zur Dosierungen noch nicht mal erkennen?


    2. Maximalleistung / Der maximale Output ist an die Gesetzgebung des jeweiligen Landes angepasst. Hier wird direkt ausgedrückt, dass man immer nur maximale UV-Power anwenden will. So wird das direkte Unverständnis, zu einer fachlich korrekten UV-Bestrahlung, dokumentiert. Da kann sich ein Solarienbetreiber ja gleich ein Schild um den Hals hängen: „Wir schalten nur Lampen ein“. Somit erkennbar, man kann die Wirkungen einer UV-Bestrahlung nicht erkennen und der Sinn zur Dosierung ist unverstanden.


    3. Beauty Select: Pure Beauty / Beauty & Sun / Sun & Beauty. Hier ist die Unverantwortlichkeit durch Topologie- und Leistungsumschaltung direkt am Solarium durch Nutzer, sofort erkennbar. Verantwortung zum Umgang mit einer UV-Bestrahlung geht so, gegen NULL. Denn der Nutzer kann die Wirkungen und Auswirkungen kaum erkennen und jede fachliche Beratung der Nutzer wird dadurch zunichte gemacht. Ein Profi Solarienbetreiber, kann noch nicht mal einen Sinn zur Nutzer -Umschaltung erkennen. Denn es ist tatsächlich ein Unsinn und unverantwortlich.


    Die Branche will mit den Solarien- Herstellerprodukten, in gewerblichen Betrieben, Geld verdienen. Das geht nur, wenn die Betriebe Solarien einsetzen, die auch zur gesetzlichen Lage verwendbar sind. Die Dosierung zum Nutzer hin, auch auf fachlicher verantwortungsvoller Grundlage gestellt wird.


    Somit muss der Solarienbetreiber seine Forderungen direkt an Solarienhersteller stellen. Denn ein unsinniges, ungenügendes Solarium zur UVSV, kann er nicht einsetzen und auch nicht kaufen wollen.


    Somit kann ein sogenannter SOLARIUM-KULT, immer neustes Gerät einsetzen wollen, maximal UV-Power Einsatz oder darüber, dem Kunden vermitteln wollen nur diese Power Solarien bräunen gut..., Kunde wähle Deine Bestrahlungszeit selber..., schau hin Kunde kann selber umschalten..., das kann so niemals funktionieren und ist obendrein einfach albern.






  • jeder Betrieb sollte eine Risikoanalyse zum Einsatz vom möglichen Solarium durchführen. Gerade wenn es um eine UV-Schutz- Verordnung geht. Ein UV- Profi kennt anhand der UVSV ganz genau seine Verantwortung hierzu und erkennt sofort bei Nichteinhaltung der Vorschriften, eine Bußgeldandrohung bis 50.000,00 Euro… Das bedeutet verpflichtend, er muss die Angaben von einem Hersteller zu einem Solarium selber genau prüfen und erst dann zu einem möglichen Einsatz oder nicht, entscheiden…


    Er muss auch immer laut UVSV persönlich und somit selbst, das Wartungs- und Betriebsbuch erstellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt er die Richtigkeit all seiner Angaben, inklusive seiner Berechnungen der Bestrahlungszeiten anhand der vorgeschriebenen anzubringenden Dosierungstabelle zur Dosierung beginnend mit 100J/m² bis 800J/m² aufwärts, mit der Erythemwirksamkeit vom Solarium selber. Daher muss hierzu, der Solarienbetreiber, exakt die Erythemwirksamkeit (durch Herstellerangaben- Datenblatt) vom Solarium kennen.


    Der Profi erkennt durch diese gesetzlich geforderte Maßnahme die Brisanz hierzu sofort. Dass durch seine Berechnungen der Bestrahlungszeiten zu den einzelnen Dosierungen pro Solarium, er sich zu einem möglichen eventuellen Fehlverhalten in der Praxis zu den Dosierungsstufen laut UVSV Anlage 5 zur, z.B. erhöhten unerlaubten Bestrahlungszeit zur Stufe, sich niemals hierzu rausreden könnte. (z.B. das habe er so nicht gewusst). Somit, er ganz alleine trägt immer die volle Verantwortung zum Einsatz seiner UV-Bestrahlungsgeräte. Kein anderer, kein Hersteller, kein Händler oder sonst jemanden.


    Grund genug, zu einer Ergoline Solarien- Einsatz- Analyse…


    Beispiel-Berechnung zur Analyse: Ergoline- Solarium Einsatz in Solarienbetrieben = Betriebssicherheit gewährleistet (Elektrischer Aufbau + Mechanischer Aufbau + Designe) multipliziert mit Gesetzeskonform (UVSV Verständnis Hersteller + UVSV Einhaltung + Vertrauen können) Für die Betriebssicherheit insgesamt mögliche 10 Punkte x Gesetzeskonform insgesamt mögliche 10 Punkte, würden denn 100 Punkte ergeben. Also legen wir hierzu los.... und tragen dann Werte ein...


    1. Betriebssicherheit


    Der elektrische Aufbau samt Ausführung entspricht den deutschen Vorschriften. Die Elektronik ist modern somit zeitgemäß funktionell. Eine Brandgefahr durch die Elektrik und eine Stromberührung durch Nutzer, ist ausgeschlossen. Also hierzu 3 Punkte. Der mechanische Aufbau ist vorbildlich praktisch und verspricht Sicherheit, mechanisch- bewegte Bauteile funktionieren einwandfrei und sind in der Lebensdauer hoch. Hierzu weitere 3 Punkte. Das Designe ist zeitlos schön, die weiße Farbgebung erinnert an med. Geräte. Die Werbebeleuchtung in der Farbgebung durch viele LED’s ist ansprechend vielfältig in den Farbmöglichkeiten. Hierzu 4 Punkte, also für die Betriebssicherheit insgesamt 10 Punkte. Vorbildlich zur Betriebssicherheit = (3+3+4).


    2. Gesetzeskonform (Beschreibt die Verwendbarkeit der Geräte in Solariumbetriebe)


    Jeder Profi in jeder Welt- Wirtschaft, wird sich anschauen wollen, wir ein Hersteller zu landesüblichen Vorschriften aufgestellt ist. Somit zur Plausibilität, zu einem möglichen Einsatz von Produkten. Werden die Vorschriften überhaupt eingehalten? Hierzu informiert man sich zuerst auf seiner Homepage. Ergoline hat dort sein „Merkblatt UV-Schutzverordnung“ veröffentlicht. In den hier nun erst mal beginnend mit letzten Absatz „Facit“ schreibt Ergoline: „ Die lang diskutierte UV-Schutzverordnung ist geltendes Recht, die Branche hat endlich Entscheidungs- und Investitionssicherheit. Jetzt gilt es, gemeinsam die Vorschriften proaktiv umzusetzen und sich bietenden Chancen in Zukunft zu Nutzen. Wir werden Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen“


    Diesen guten Vorsatz ist Ergoline, nun nach 3 Jahren UVSV, der Branche bis zum heutigen Tag schuldig! Außerdem auch noch ein leeres Versprechen zum „…gemeinsam die Vorschriften proaktiv umzusetzen…“ Das fehlt komplett und Ergoline ist das jedem bis heute schuldig.


    1. Abschnitt „Gerätetechnik“ schreibt Ergoline sinngemäß: … „Solarien mit mehr erythemalen Wert als 0,3 W/m² dürfen nicht betrieben werden“ … Das ist falsch. Es gibt keinen erytemalen Wert weltweit, sondern es gibt nur eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke bis maximal 0,3 W/m² für Solarien. Das bedeutet, dass alle Eventualitäten zur möglichen Überschreitung einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3W/m², berücksichtigt werden müssen. Somit ergibt sich in der Praxis, niemals ein Wert von genau 0,3 W/m², sondern immer darunter. Erkennbar kann Ergoline fachlich die Gerätetechnik zur UVSV nicht verstehen?


    Fortsetzung


  • 2. Abschnitt „Fachpersonal: Die UVSV schreibt geschultes Fahrpersonal vor. Hierzu schreibt Ergoline: „Die AfB (Akademie für Besonnung) hat die Akkreditierung beantragt und wird Ihnen und ihren Mitarbeitern Seminare, aber auch Fernlehrgänge anbieten“. Die Wahrheit hierzu ist, das der Ergoline treue AfB- Mann hierzu, bei der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS in Frankfurt, drei mal vergeblich versucht hat, die Prüfung als Schulungsträger zu bestehen, somit vergeblich eine Akkreditierung zu erlangen. Der AfB- Mann hat dreimal hochkant versagt. Somit eine Schulung laut UVSV, kann die AfB niemals anbieten.


    3. Abschnitt „Informationspflichten“: Ergoline schreibt im dritten Satz hierzu: „ Außerdem müssen Sie Ihren Kunden – falls dieser eine Beratung wünscht – eine entsprechende Informationsschrift aushändigen.“ Spätestens hier wird deutlich, das Ergoline nach 3 Jahren UV- Schutz-Verordnung, diese nicht mal verstehen will oder nicht verstehen kann. Dieses Unverständnis auch noch öffentlich kundzutun, ist schon bemerkenswert.


    Ergoline hat scheinbar nie den UVSV §4, mir allen den dazugehörigen Anlagen, gelesen? Oder ignoriert ganz einfach diesen Paragraphen der UVSV? Vom Verstehen können, ganz zu schweigen und das auch noch als ein Solarienhersteller! Die fachliche Beratung der Nutzer ist das Kernstück, das A & O der Präventionen zur UVSV. Das fordern auch weltweit alle medizinischen Institute und Gesetzgebungen so ein. Das ein sich selbstbezeichnender Weltmarktführer so irrelevant verhält, ist kaum zu glauben. Unverständlich allemal. Der Sinn zum Unsinn ist noch nicht mal erklärbar.


    Somit kann man in der Analyse fortfahren.
    Ein „UVSV Verständnis vom Hersteller“ hierzu, ergibt nach solchen Erkenntnissen, die Punktzahl 0.


    Zum Analysepunkt: „ UVSV Einhaltung“ das ist einfacher zu beantworten. Dadurch das Ergoline öffentlich nachfolgendes schreibt und ein UVSV – Verständnis wie festgestellt, gleich Null ist:


    1. 0,3 Optimized Performance,
    2. Maximalleistung / Der maximale Output ist an die Gesetzgebung des jeweiligen Landes angepasst
    3. Beauty Select: Pure Beauty / Beauty & Sun / Sun & Beauty


    … geht hieraus hervor und das es vermutlich möglich ist, das die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m² doch überschritten werden könnte? Denn genau 0,3 W/m² einzuhalten, ist praxisfremd. Die Länder-Ministerien haben das auch schon durch Messungen so festgestellt. Die Presse bemängelt das schon lange. „Die Erythemwirksamkeit wäre in vielen Fällen viel zu hoch“. Wo soll das zur Branche so noch hinführen?


    Auch durch die „Ergoline Beauty Select“ Funktion, mögliche Umschaltung direkt durch Nutzer der Erythemwirksamkeit und der Topologie, macht jedes zuvor geführte Beratungsgespräch mit dem Nutzer zur festgelten Dosierung, zunichte. Außerdem ist das so, zur UVSV verboten. Es muss hierzu sichergestellt werden, das nur Fachpersonal überhaupt was umschalten könnte.


    Hinzu kommt noch, dass jeder mögliche UV-Röhrensatz per Chipkarten- Setup eingestellt wird. Man kann das auch als eine „Chip Tuning” Funktion so verstehen? Jedenfalls hört man das so in der Branche und man findet das auch noch cool? Das sowas überhaupt zur UVSV möglich sein könnte, ist nun wirklich mehr als unverständlich. Ein Solarium muss zum UV-Röhrensatz immer fest eingestellt sein. Eine nachträgliche Änderung wie auch immer, z.B. durch Austausch einer Chipkarte, darf so niemals ermöglicht werden. Wenn es so ein sollte, fällt das immer sehr negativ auf den Hersteller zurück. Wird ein UV- Röhrensatz von einem Fremdhersteller eingesetzt, muss eine Äquivalenz- Bescheinigung zum Röhrensatz vorliegen und um diese dem Betriebsbuch anzuheften und der Vorgang muss im Wartungsbuch eingetragen werden. Das wäre ein legaler Vorgang.


    Nach diesen Erkenntnissen wird der Profi-Solarienbetreiber zur „UVSV Einhaltung“ die Punktzahl 0 vergeben. Zum Hersteller „Vertrauen können“, kann der Profi- Solarienbetreiber nichts anderes, als nur die Punktzahl 0 zu vergeben.


    So kann zur Analyse „Ergoline Solarium Einsatz in Solarienbetrieben“, der Profi-Solarienbetreiber mathematisch hochrechnen:

    Solarium Einsatz in Solarienbetrieben = (Betriebssicherheit 10 Punkt) x (Gesetzeskonform 0+0+0 Punkte), ist im Ergebnis mathematisch 0 Punkte. Somit null Punkte zum Einsatz von Ergoline Solarium in seinem Betrieb. Der Profi-Solarienbetreiber wird erst dann, hierzu neu analysieren wollen, wenn erkennbar der Hersteller Änderungen herbeigeführt hat. Anders wäre es zu seiner Gesamtverantwortung zu seinem Betrieb, verantwortungslos.


    Anzumerken bleibt, dass man das Management, vom angeblichen Weltmarktführer, so nicht mehr verständlich sein kann. Wie kann ein Hersteller nur so öffentlich sichtbar, unüberlegt handeln. In der Sache und zu gesamten Branche hin, sehr unverständlich. Entweder tauscht der Geschäftsführer das Personal aus, oder holt sich ein Profiberater von externer Seite und handelt sofort.


    Somit ist es auch verständlicher, dass leider die Branchengegner die Solarien als „Särge“ (Coffeins) bezeichnen. Zum Nachteil aller in der Branche.


    Anzumerken beleibt: Selbst dann, wenn erkennbar durch Informationen oder Messungen, Solarien erhöhte Erythemwirksamkeit aufweisen sollten, kann der erhöhte Wert im WinSolar STREAM EDV - Steuerungssystem, eingetragen werden. Die notwendigen Berechnungen zu legalen Bestrahlungszeiten, werden dadurch ermöglicht und in der Zeit so verringert und diese Werte werden dann automatisch mit der Dosierung zusammen dokumentiert.


    Wenn zum Beispiel ein Solarienbetreiber Bedenken zu vorhandene Ergoline Solarien in der Erythemwirksamkeit haben sollte, kann dieser einfach einen Wert zum Beispiel 0,33 W/m² oder 0,35 W/m² eintragen. Somit berechnet WinSolar STREAM automatisch, zur anstehenden Nutzer- Dosierung, dann immer die richtige, legale Bestrahlungszeit aus. Der Nachweis hierzu, ist immer automatisch vorhanden. Das wäre eine Hilfe zur Selbsthilfe, sollte aber trotzdem zur Erythemwirksamkeit, schnell abgeändert werden. Das alles sollte man schon so, wissen wollen… Schaden kann das nie.


    Wenn jemand vor drei Jahren gesagt hätte, dass man zu solchen Themen berichten müsste oder wollte, würde das niemand glauben wollen. Das hätte so oder so Keiner geglaubt. Aber nun ist es eine Realität zur momentanen Wirklichkeit. Wo das nun enden soll, kann man nicht erkennen… Aber Behörden haben alles in der Hand, sowas wirkungsvoll zu beenden oder abzustellen. Hoffentlich nicht auf den Rücken aller Solarienbetreiber...





  • Ich würde mal die Funktion des Kritikers übernehmen und deine Aussagen mal "nacharbeiten"


    1.) das heisst "Design" und nicht "Designe", genaus wie es "Chance" und nicht "Change" heisst, sorry das stört mich schon lange!
    2.) Wenn man eine Analyse macht, dann werden unabhängige Punkte nicht multipliziert, sondern addiert, da die Bewertungspunkte sonst nicht voneinander unabhängig sind ;-) Die einzelnen Kriterien kann man dann unterschiedlich gewichten, dann darf man die erreichten Punkte mit einer Gewichtung multiplizieren. Du hast aber beide Punkte als gleichwertig betrachtet, somit hat Ergoline in deiner "Analyse" 10 von 20 möglichen Punkten erreicht.
    3.) Über Design lässt sich grundsätzlich streiten, ich finde beispielsweise, dass ein weißes, medizinisch wirkendes Design unpassend und unglaubwürdig ist. Bei mir gäbe es somit keine 4 Punkte
    4.) "Wir werden Sie bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen" ... Diese Unterstützung sprichst du Ergoline komplett ab. Das sehe ich völlig anders. Die Aufgabe des Herstellers ist nicht, den Betreiber zu kontrollieren ob er denn ausschließlich Fachpersonal einsetzt, welches sich dann an die gesetzlichen Vorgaben hält oder ob die Kunden alle einen Hauttyp-Test mit Dosierungsplan erhalten. Die Aufgabe des Herstellers ist dafür zu sorgen, dass die Altgeräte umgerüstet werden können und alle Neugeräte gesetzeskonform sind. Außerdem muss der Hersteller dafür sorgen, dass alle Geräte gesetzeskonform vermessen sind und entsprechende Zertifikate ausstellen. Was genau hat denn Ergoline aus deiner Sicht nicht erfüllt?
    5.) Die Nutzung von "erythemalen Wert" zur Beschreibung der maximal zulässigen erythemwirksamen Bestrahlungsstärke halte ich für in Ordnung. Ich denke jeder Betreiber hat es verstanden, du ja offensichtlich auch. Damit ist die Aussage auch nicht falsch, sondern vollkommen korrekt! Denn nirgendwo behauptet Ergoline, dass ein Gerät exakt (!) 0,3 W/qm hat. Ich würde sagen, das ergibt volle Punkte!
    6.) Das Thema Schulung geht Ergoline im Prinzip gar nichts an, da der Herstteler (!) kein Schulungsanbieter ist. Was du meinst ist die AfB, welche ein Teil des Bundesverbandes ist. Der Verband ist aber nicht, wie du das immer darstellst, Ergoline. das ist nicht das Gleiche! Überhaupt zu behaupten, dass AfB die Prüfung nicht bestanden hätte, halte ich für eine sehr gewagte These. Wenn du mich fragst, hätte die AfB niemals die Akkreditierung bekommen können, aber nur weil ihr die gebotene Unabhängigkeit fehlt, nicht weil sie zu dumm sind! Jedenfalls gehört dieser Punkt niemals in deine Herstellerbewertung, KBL hat ja soweit ich weiss auch keine Akkreditierung!
    7.) Was ist denn am Abschnitt Informationspflichten denn falsch? Und vor allem, was hat Ergoline damit zu tun? Wie und warum will denn Ergoline sicherstellen, dass der Nutzer gesetzeskonform beraten wurde??
    8.) UVSV-Einhaltung ist für dich gleich null. Versteh ich jetzt nicht! Der Hersteller hält sich definitiv an die maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke, mir ist kein gerät bekannt, was nicht 0,3 konform (also du weisst schon, erythemwirksame Bestrahlungsstärke und so) ist. Beauty Select genauso wie Sonnenengel halte ich für grenzwertig, da hiermit keine Dosierung gemäß Dosierungsplan mehr möglich ist. Ob diese Unterdosierung (nix anderes ist es ja) erlaubt ist, muss sich zeigen und ist bisher nicht eindeutig geklärt. Ich kann dir aber versichern, dass die Kunden die Funktion toll finden ;-)
    9.) Deine Vermutung, dass 0,3 doch überschritten werden könnte, kannst du nicht nachweisen, du willst doch deine wertvolle Analyse nicht auf Vermutungen oder Halbwahrheiten stützen oder doch?
    10.) Das Thema Chipkarte ist glasklar und eindeutig. Die Chipkarte gehört zum Lampensatz. Wird die Chipkarte verändert oder gehört sie nicht zum passenden Lampensatz ist das Gerät technisch verändert und darf aus mehreren Gründen so nicht betrieben werden. Das gleiche gilt, wenn ich andere Vorschaltgeräte einbaue oder sonstwie technische Veränderungen vornehme. Ich glaub das weisst du schon ganz genau oder?


    Damit haben wir 70% gesetzeskonformität, weil das Thema Sensor und Beauty Select rechtlich ungeklärt ist. UVSV-Verständnis kann man nicht bewerten, wenn dann müsste es volle Punkte geben, da kein echter Verstoß bekannt ist. Und Vertrauen kann man mit Sicherheit nicht in Punkte zusammen fassen. Dein Vertrauen in Ergoline ist offensichtlich 0, das kann mehrere Gründe haben, vielleicht vor allem, weil du keine Schnittstelle zum Gerät bekommst. Ich für meinen Teil habe großes Vertrauen in Ergoline. Die Geräte sind top, leicht zu warten und vernünftig zu bedienen. Meine Kunden sind damit mehr als zufrieden. Vertrauen ist da!


    Zuletzt muss ich nochwas zu deiner Anmerkung sagen:
    Deine Software kann noch so toll sein, obwohl das UI furchtbar ist, aber eine Sonnenbank darf mit Sicherheit nicht mehr als 0,3 W/qm (maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke- im Fall, dass du nicht weisst, was gemeint ist) haben. da hilft auch nicht, wenn ich die Dosierung reduziere und damit der Dosierungsplan stimmt. Das Gerät ist und bleibt verboten. Da hilft auch die Beste Software nicht. Dieser Satz macht deine Arbeit der letzten Jahre zunichte, dieser Satz zeigt, dass du bereit bist, gesetzliche Grenzen zu überschreiten. Du brauchst damit gar nichts mehr erzählen, vor allem nicht anderen Leuten irgendwelche Sachen andichten!


    Wenn mir vor 3 Jahren einer gesagt hätte, dass du heute solchen Unsinn erzählst, wahrscheinlich nur um des Schreibens willen, hätte ich es auch nicht geglaubt. Offensichtlich merkst du nichtmal, dass dir hier niemand mehr zuhört, geht auch gar nicht, steht eh in jedem Post das Gleiche. Aber einer muss dich ja mal wieder auf den Boden holen...


  • hierzu sollte man auch direkt verstehen können… erkennen der Gesamtsituation… und um was es eigentlich hier geht...


    wie aus den öffentlichen Kritiken eindeutig hervorgeht, werden Solarium – Geräte nicht, oder nur kaum anerkannt. Der Umgang mit der subtropischen UV-Bestrahlungsstärke hierzu, wird den Betrieben nicht zugetraut. Das alles zum Trotz, auch noch nach rund 3 Jahren UV-Schutzverordnung… Hierzu ist die Branche mehr oder weniger gezwungen, Selbstkritik zu üben und mögliche Gründe aufzudecken… Denn alles ist branchenhausgemacht.


    Also Grund genug, mit einer Multiplikatoren- Vergleichsmethode, die Gründe hierzu aufzudecken. Man könnte diese, weiter oben genannte Methode, in Punkten erweitern. Aber zum Verständnis, reicht es im Augenblich vollkommen aus. Es zeigt deutlich auf, dass nicht nur eine Gerätesicherheit und ein guter Design ausschlaggebend sind, sondern hiervon sind direkt auch die Umsetzung einer gesetzlichen Verordnung und die Auffassungsgabe hierzu mitverantwortlich, maßgebend. Das zeigt auf, das wenn ein Teil nicht erfüllt werden kann, ist das ganze Produkt wertlos. Es geht somit um ein Vertrauen können zum Produkt Solarium herauszuarbeiten. Die Brisanz liegt zudem auch noch darin, dass direkt und unmittelbar, die Haut vom Nutzer gewerblich betrieben, bestrahlt wird.


    Die Öffentlichkeit schaut da sehr genau hin. Die Branchengegner zerreißen mittelweile die Branche deutlich und zunehmend mit immer schärfer- werdenden Kritiken. Das hat zur Folge, dass verunsicherte Nutzer den Solarien fernbleiben. Potentielle, gebildete Nutzer die auch genug Geld mitbringen könnten, beachten Solarienbetriebe nicht mehr.


    Es wird immer zuerst, auf den Branchen-Primus geschaut und deren Auffassung zur gesetzlichen Lage überprüft. Daran erkennt man Grundeinstellungen einer Branche, die wiederum, direkte Beurteilungen erlauben. Diese sind mittlerweile schlechter geworden, dass immer weitere schleichende Sanktionen weltweit ausgesprochen werden. Somit ist es auch legitim, in das eigene Spiegelbild schauen zu wollen, um mögliche Fehler in der Branche aufzudecken.


    Ein Spiegelbild ist das Ergoline „Merkblatt UV-Schutzverordnung“. Daraus ist eine sehr negative Grundhaltung zu Gesetzgebung vom Branchen- Primus unmittelbar zu erkennen. Das wird auch öffentlich so publiziert. Alle Verantwortlichen erkennen darin eine Missachtung der gesetzlichen Verordnung.


    Der Kernpunkt zur Kritik ist zweifelsohne die komplette Ignoranz der Beratungspflichten zu § 4 und allen hierzu relevanten Anlagen der UVSV. Im Ergoline Merkblatt zur UVSV, zur Nutzer- Beratung, wird noch nicht mal die notwendige Anwendung der grundlegenden Dosierung, einer immer notwendige Hauttypenerkennung und die Arbeitsgrundlage Dosierungsplan, erwähnt! Das sind die elementaren Grundplichten vom geschulten Fachpersonal überhaupt. Das ist der Kernpunkt der UVSV. Die Ergoline Auffassung hierzu: „ Beratung –nur wen der Kunde will“ … Die UVSV wurde nicht für Kunden erstellt, sondern für Solarienbetriebe


    Das ist Ergoline offensichtlich entgangen. Die Betriebe haben der Verordnung Folge zu leisten. Niemals ein Kunde. Das wird auch belegt durch eben grade der Brandenburger Kontrollen. Mit 1300 Beanstandungen aus 56 Betrieben, geht eindeutig hervor, dass hierzu 80% aller Beanstandungen mangelhaftes Befolgen zu § 4 mit Anlagen dokumentiert wurde.


    Wenn nun Solarienbetriebe die Auffassungen von Ergoline folgen, hagelt es von Bußgeldbescheiden. Die Betriebe sind dann noch nicht mal in der Lage, nach Bußgeldbescheide, weiter zu investieren. Ergoline muss somit erkennen können, das durch seine negative, zudem völlige ungenügende Einstellung zur Verordnung, den Betrieben nur noch schadet. Die Folgen erkennen und endlich Verantwortung zu übernehmen. Das ist das Motto. Das vermissen alle Verantwortlichen und alle Mediziner. Zudem nahezu alle Gerichtsurteile, belegen eindeutig die Beratungspflichten. Da muss doch nun ein Einlenken ein Erkennen einsetzen? Wenn nicht, wird es weiter Bußgeldbescheide hageln, die Branche wird als unzumutbar angesehen und eingestuft. Das ist sicher.


    Dem allem zu entkommen, muss auch zusätzlich der Setup zu den Ergoline Solarien mit Chipkarten, zudem Anschlag 03, dringend überarbeitet werden. Das Vertrauen können zur jetzigen Situation, ist bei allen Verantwortlichen und allen Medizinern, nicht mehr gegeben. Diese HABEN DAS LÄNGST ANALYSIERT. Das ist keine Kritik, sondern ein Aufmerksam machen wollen, zum Pulverfass. So ernst ist die Lage. Ansonsten würde ich es nicht erwähnen wollen. Die Glaubwürdigkeit zum Setup ist bei NULL.


    Dabei hatte Ergoline zumindest vor „03 Proformens usw.“ schon mal einen eher glaubwürdigeren Setup mit 0,285 W/m² präsentiert. Das dreistellige hinter dem Komma, wurde zur belächelt, aber toleriert. Ein Setup, wie zuhören, von 0,27 W/m² wird durch -10% Verringerung, als glaubwürdig erkannt und so eingestuft…


    Wenn es nun so sein sollte, kann man neue zur Analyse Berechnung feststellen:

    Ergoline- Solarium Einsatz in Solarienbetrieben = Betriebssicherheit gewährleistet (Elektrischer Aufbau = 3 Punkte + Mechanischer Aufbau = 3 Punkte + Designe = 4 Punkte) multipliziert mit Gesetzeskonform (UVSV Verständnis Hersteller = 3 Punkte + UVSV Einhaltung = 4 Punkte + Vertrauen können = 3 Punkte)


    Das Ergebnis somit = Ergoline- Solarium Einsatz in Solarienbetrieben = (3+3+4) x (3+4+3) = 100 Punkte. (10 x 10 =100) Maximales Ergebnis. Damit könnte Ergoline durchstarten …


    Also die Branchenzukunft hängt direkt von vernünftigen Überlegungen ab…


    Anmerkung: das Thema ist auch für alle Forum USER und Form Gäste von großem Interesse. Denn hierzu sind mehr als 38.000 Zugriffe in den letzten 5 Wochen ergangen. Das kann jeder im Portal anhand der dortigen Zahlen selber nachprüfen… Teilweise sind über 50 Gäste und User gleichzeitig eingeloggt. Hinzukommen telefonische Rückfragen, die immer selbstverständlich- kostenlos, beantwortet werden.



  • ... zumindest steht das oben drüber...


    Ich kann schon verstehen, was du meinst, aber dein Ansatz ist mehrfach falsch.


    1.) Ergoline ist grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Weil Ergoline nur Technik herstellt und Technik entwickelt. Das Einzige, was du Ergoline vorwerfen kannst, ist das Thema Sonnenengel & Beauty Select, wobei hier ganz klar zu sagen ist, dass dieses Thema rechtlich ungeklärt ist. Du bringst immer wieder "Anschlag 0,3", aber auch hier liegst du falsch. Zum einen hat Ergoline durchaus Geräte mit deutlich unter 0,3 im Angebot, zum Anderen ist deine Argumentation gegen 0,3 einfach falsch. Der Kunde kauf keine Zeit, sondern der Kunde kauft ein Ergebnis. Gemäß deiner Argumentation verkaufst du dem Kunden das gleiche Ergebnis zu einem höheren Preis. Das erklärst du dann noch für kudnenfreundlich und für geschäftstüchtig. Ich glaube aber nicht daran, dass man dauerhaft Erfolg haben kann, wenn man seine Kunden betrügt.
    2.) Deine Argumentation gegen Ergoline ist auch deshalb falsch, weil deine Kritikpunkte einfach nicht korrekt sind. Du nimmst ein "Merkblatt" und verurteilst Ergoline dafür, dass sich der Betreiber nicht daran hält? Was soll Ergoline dann dazu tun? Das ist wie, wenn du einem Betreiber ein Winsolar hinstellst und er seine Mitarbeiter nicht zertifizieren lässt (siehe Tak). Dann hast der Betreiber eine Software, die meinetwegen dafür sorgt, dass inhaltlich alles korrekt ist, aber du wirst zugeben, dass er deswegen trotzdem keine Zertifikate hat und keine Kontrollbehörde wird darüber hinwegsehen.
    3.) Deine Drohkulisse in Sachen Branchengegner und Öffentlichkeit weckt keinen Betreiber mehr aus dem Sekundenschlaf. Zum einen ist die mediale Berichterstattung in den präsenten Medien deutlich zurück gegangen, zum anderen wird sich ein Breitbart nie positiv über Solarien äußern, selbst wenn er merken würde, wie falsch seine Aussagen sind. Du hast dahingehend recht, dass potentielle Kunden vermehrt den Solarien fern bleiben, das hat aber nichts mit Ergoline oder der UVSV zu tun. Bräune hat einfach nicht mehr den Stellenwert wie früher. Gingen früher manche Kunden 2-3x pro Woche, andere 1x pro Woche, so hat sich deren Besuchshäufigkeit halbiert. Daraus entsteht, dass wir am Monatsende immer weniger Kunden in unseren Studios begrüßen durften. Was da jetzt bestimmt nicht hilft, ist diese wenigen Kunden zu bescheissen, indem man ihnen weniger Ergebnis für mehr Geld verkauft.


    Du bezeichnest mein Verständnis und meine Argumentation gern als abenteuerlich.
    Mir ist ehrlich nicht klar, wo du das Argument, Ergolines Auffassung wäre "Beratung - nur wenn der Kunde will" her nimmst. Dafür hätte ich gern mal einen Beleg gesehen. Auch deine Zählung von 1300 Verstößen in 56 Betrieben finde ich lustig. Zum einen sind es 57 Betriebe und dann solltest du wohl darauf achten, das du die Verstöße nicht doppelt zählst. Wenn ein Aushang nicht vorhanden ist, dann ist er auch nicht sichtbar und dementsprechend auch nicht deutlich lesbar. Aber ich verstehe schon, erstens klingt 1300 Mängel viel dramatischer und dann hast du es ja mit Statistiken eh nicht so. Da werden ja auch gern mal Werte multipliziert, statt addiert. "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"


    Im übrigen sind die Zugriffszahlen für mich leider nicht nachvollziehbar. Ich kann lediglich erkennen, dass 265 Nutzer angemeldet sind, von denen heute schon 3 (!) hier online waren. Die angezeigten Zugriffszahlen halte ich für extrem spannend, wenn man davon ausgeht, dass weite Teile dieses Forums nur Mitgliedern vorbehalten sein sollen...


    Ich habe aber auch etwas positives für dich:
    Wenn du dann mit deinem Rundumschlag gegen Ergoline fertig bist, kannst du dich doch mal an die wenden, die nun wirklich für die Nichteinhaltung der UVSV verantwortlich sind. Zum Beispiel der "neue" Betreiber-Verein. (Ich hoffe die Jungs haben nur ihr eigenes Geld versenkt). Die haben nämlich bis auf eine laienhafte Broschüre (wenn man das so nennen darf) noch gar nichts auf die Reihe bekommen. Gern kannst du auch noch bissl gegen den BfB wettern, die über seine Vitamin D Werbung auch nicht mehr viel auf die Reihe bekommt. Aber wie wäre es denn, wenn du mal beim wirklichen Problem anfangen würdest. Ich schätze mal, dir ist gar nicht bewusst, dass die meisten Betreiber nur das machen, wass sie in ihren Dkks-zertifizierten Schulungen gelernt haben. Wie wäre es denn mal, wenn du dich diesem Thema widmest. Da kannst du bestimmt auch ein ganzes Forum mit lustigen, verqueren Aussagen sammeln. Wenn du mich fragst, ist hier die Ursache des Problems zu suchen, nämlich dass hier jeder Schulungsträger was anderes erzählt. Übrigens die Aussage "Beratung - nur wenn der Kunde will" kannst du zwar nicht auf Ergoline nutzen, aber sehr gern auf die BSA. Nur so als Beispiel... Die Betreiber werden einen Teufel tun und was anderes machen, als in diesen Schulungen vermittelt worden ist. Schließlich sind das extra zertifizierte Schulungen.


  • das ist ehrlich dargestellt und zum Unbeholfenen zur UVSV alles sehr gut beschrieben. Das soll keine Kritik sein! Das ist aber das Branchenproblem an sich. Das sind auch erkennbar, die Ansichten von Ergoline. Wie die UVSV gesehen dargestellt, die Verordnung indirekt verdeckt, abgelehnt wird. Der Primus, auch BfB hat es so in die Branche reingebracht. Die FIBU 2015, hat es zudem nun öffentlich ans Licht gebracht.


    Dadurch leider immer noch sehr Viele in der Branche, es so sehen, so denken und so danach falsch handeln. Der BfB oder Ergoline „hätte es so gesagt“, danach wird unüberlegt gehandelt. Man sollte lieber den eigenen Verstand und das eigene Können einsetzen, um die UVSV umzusetzen. Diese brauchen keinen Vordenker und keinen Herdentreib- Denken, folgen wollen. Denn jeder ist zur UVSV nun mal selber verantwortlich und hierzu nicht vom „Meinungsbild“ Hersteller Ergoline als Branchen-Primus. Von diesem, ist vieles zur UVSV einfach falsch dargestellt, vieles hierzu wird trotz Vorschrift, einfach ignoriert. Schon deshalb, weil es nicht zum Vertrieb passt. Wäre nur Ballast. Wäre so nicht anwendbar. Aber „03 Anschlag UV-Power“ wäre die direkte, beste Lösung. Eine Erklärung hierzu, wurde nie abgegeben.


    Unbeholfener geht es nicht mehr zu einer Vorschrift. Schon auch dadurch werden, die Solarien seit Mitte 2015, als Särge von Branchengegnern bezeichnet. Man traut den Solarienhersteller und die UV-Bestrahlung in den Betrieben selber, das der Branche nicht mehr zu. Das wird öffentlich publiziert und dadurch halbieren sich die Kunden in den Studios. Das wird sich fortsetzen… wenn nicht alles geändert wird. Sollte schon wegen dem Geldbeutel zuliebe, erfolgen.


    Auch die immer so notwendige Kundenbetreuung mit fachlicher Kundenberatung, Arbeitsgrundlage Dosierungsplan, Hauttypanalyse und die Verwendung damit, die Dosierung in Abhängigkeit der Erythemwirksamkeit zur Berechnung der Bestrahlungszeiten, Einhaltung der Bestrahlungsabstände, Dokumentation der angewendeten Dosierung und weitere Daten, alles wird einfach ignoriert. Der Gegensatz, Kunde soll selber zu allem sich entscheiden. Ein direkter Verstoß zur UVSV. Eine Verantwortung zur UV-Bestrahlung übernehmen, niemals… Ist nur Ballast.


    Hierzu die Auffassung zur UVSV Beratung § 4 mit Anlagen, im „Ergoline- Merkblatt- UVSV“ im 3 Abschnitt 3. Satz hierzu: (im vorgehenden Beitrag mit angehängt) „ Außerdem müssen Sie Ihrem Kunden- falls dieser eine Beratung wünscht- eine entsprechende Informationsschrift aushändigen“. Das ist alles was der Branchen-Primus Ergoline zur § 4 mit Anlagen zu sagen, erkannt hat. So es auch weiterträgt. Das das so öffentlich zu einer Vorordnung darzustellen, unbeholfener geht es nicht mehr. Jeder erkennt sofort die UVSV-Missachtung. Eben die Solarien sind Särge, sind die öffentlichen Antworten hierzu.


    Dadurch ist man betrübt darüber, weil das Gewollte zur UVSV, schon im Ansatz kaum oder nicht verstanden, nicht erkannt und nicht umgesetzt wird... Das Unverständnis ist direkt sichtbar. Mit einer Dosierung kann man nichts anfangen. Die Dosierung wird vom Sinn und der Anwendung nicht verstanden. Viele können nicht die darin enthaltenen Bestrahlungszeiten, zuerst immer zur Beratung unabhängig von der Erythemwirksamkeit, erkennen. Können dadurch nicht die Dosierungen sinnvoll einsetzen. So auch sehen und sagen das direkt, alle Verantwortlichen… Weil so ein Unverständnis vorhanden ist, darum wurden die WinSolar STREAM Systeme entwickelt. Die eingebauten „UVSV-Stoßdämpfer“ bügeln zum Unverständnis, auch zur Dosierung und vieles mehr, einfach aus. Das ist die Lösung für jeden.


    Abenteuerlich ist aber die Aussage vom User: „Was da jetzt bestimmt nicht hilft, ist diese wenigen Kunden zu bescheissen, indem man ihnen weniger Ergebnis für mehr Geld verkauft“. Dieser User hat weder eine Dosierung verstanden, noch kann dieser kaum kaufmännisch vernünftig denken. Der hat niemals erkannt, dass die Dosierung – Menge immer nur das Ergebnis zu einer UVSV- Bestrahlung ist. Sein Ergebnis – Verständnis ist aber das Sichtbare nach einer Bestrahlung. Darum wurde auch die UVSV in Kraft gesetzt um so ein Unverständnis zu unterbinden.


    Wenn z.B. das Kunden- „Ergebnis“ 250 J/m² sein soll, kann diese Dosierungs-Menge einmal z.B. mit einem Solarium mit 0,21 W/m² verkauft werden, oder mit einem Solarium 0,3 W/m². Der Unterschied hierzu sind lediglich die Bestrahlungszeiten. 0,21 W/m² ergeben 19:50 Minuten, 0,3 W/m² ergeben 13:53 Minuten für den Kunden. Beide Bestrahlungszeiten sind vom Ergebnis her immer wieder 250 J/m². Nun kann der Kunde zu diesen Möglichkeiten doch selber entscheiden, wie lange er das Solarium nutzen will. Solarium-Nutzung ist ein Vermietungsgeschäft. Längere Zeiten kosten somit mehr Geld. Aber darin erkennt unser User ein Bescheissen wollen…? Sehr abenteuerlich in der Auffassungsgabe?


    Weil angesprochen: BSA-ZERT Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie Informiert:
    http://www.bsa-zert.de/neue-termine-online/


    Auch nun ein paar Beispiele zur Öffentlichkeit hin:


    1. Der Ton in Pressemeldungen wird jetzt direkter und so scharf, dass direkt angesprochen wird, dass Solarien Hautkrebs erzeugen … sowohl die USA Colorado Cancer Center vom 8.4.2015 und deutsches Krebsforschungszentrum vom 13.4.2015, sagen direkt, dass Solarien Hautkrebs verursachen…. Das sind die Folgen zur direkten Unvernunft im Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung.
    http://www.netdoktor.de/news/solarien-verursachen-hautkrebs/


    2. oder sehr negativ von( Paula74): FOCUS www.focus.de/gesundheit/videos/schaeden-fuer-koerper-und-psyche-sie-haben-nie-gewusst-wie-gefaehrlich-sonnenbaeder-wirklich-sind_id_4487967.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-gesundheit&fbc=facebook-focus-online-gesundheit&ts=201502200749


    Es ist somit klar, wie die Öffentlichkeit zu Solarien – Branchen weltweit denken. Solarien erzeugen Hautkrebs, damit ist auch der Branchen-Primus Ergoline direkt angesprochen. Keine gute Werbung zu seinen Produkten. Das kommt auch daher, dass weltweit das Produkt und die Firma selber, keine Anerkennung finden und finden können...


    Das liegt am Hersteller selber: Ergoline hat z.B. den Sinn und Zweck der UVSV nicht erkannt, nicht verstanden und handelt dementsprechend sichtbar unbeholfen? Das und die Unsicherheit zur UVSV selber, werden direkt an seine Kunden weitergetragen. Auf der FIBO 2015, hat das sehr deutlich die Firma mit negativen Äußerungen zur UVSV, zum Ausdruck gebracht.


    Die UVSV wird als Bevormundung empfunden und so angesehen. Alles ist nur Ballast, nicht umsetzbar und zum Studiokunden hin nicht anwendbar. Der Kunde will ein sofortiges Ergebnis sehen usw ... „03 Anschlag“ ist der beste erkennbare Beweis und Ausdruck, für nicht verstehen können und steht direkt für unverantwortliches handeln.


    Der Ausdruck besagt deutlich, dass der Sinn zur Dosierung nicht erkannt, nicht verstanden und dementsprechend nicht angewendet wird. Jeder klardenkende Solarienbetreiber, kann selber zur UVSV erkennen, dass immer die Erythemwirksamkeit seiner Solarien unter 0,3 W/m² angesiedelt sein muss. Denn die Erythemwirksamkeit 0,3 W/m², darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Also müssen alle Unwiedrigkeiten, die ein Überschreiten ermöglichen könnten, mit berücksichtigt, eingerechnet werden.


    Das wurde aber schon alles im Forum besprochen. Jeder angemeldete User und auch unsere Gäste (teilweise) können das alles direkt nachlesen.

  • Mich wundert wirklich, dass sich Ergoline und auch der BfB deine Unterstellungen und Verleumdungen so geduldig anhören...


    Ich habe aber jetzt trotzdem etwas nicht so genau verstanden.
    Wenn der Kunde in das Studio kommt und ein "Ergebnis" von 250J (pro qm??) wünscht, dann ist es aus deiner Sicht (für den Kunden) besser, wenn er 19:50 sonnt zum Preis von sagen wir 10 €, statt 13:53 zum Preis von 8€. Also aus Kundensicht kann ich das wirklich nicht verstehen. Erklär mir das bitte. Die Betreibersicht ist mir dabei durchaus klar, aber meinst du nicht, dass der Kunde das irgendwann merkt?


    Was mit der Link zur BSA sagen soll weiss ich leider nicht, die Qualität der Schulung wird nicht besser, indem man die Brandenburger Kontrollen genauso falsch auswertet wie du.


    Die beiden Presselinks gehören doch zum Üblichen, was die Branche seit mindestens 20 Jahren jeden Frühling lesen muss. Sorry das hebt mich mittlerweile einfach nicht mehr an, zumal die Quellen wirklich äußerst zweifelhaft sind. Netdoktor und Focus gehören mit Sicherheit nicht zu den vertrauenswürdigen Medien... Aber les ja auch keine Bild.


  • früher hatte meine kleine Tochter ihre gelbe Quietschen-Ente mit in der Badewanne. Diese zauberte ihr immer ein wunderschönes lächeln in Gesicht. Diese Ente hatten wir zu Ihrer Schulzeit weiterverwendet. Wenn unlogische oder falsche Antworten kamen, quietsche ich die gelbe Ente. Immer wieder zauberte die Ente ein lächeln und dann richtige Antworten hervor. Der Lernerfolg war enorm… Diese steht heute noch auf meinen Schreibtisch. Als ich Deinen Text gelesen hatte, quietsche die gelbe Ente mehrmals…


    Deine Rechtsauffassungen sind nun wirklich abenteuerlich… und einfach zu schräg… anderes kann man es nicht mehr bezeichnen…


    Denn „0,3 W/m² Anschlag bei Solarien“ ist logisch und in der Praxis unglaubwürdig und vermittelt jedem Mediziner sofort, das so ein Hersteller nicht die UV-Strahlung in der Wirkung verstehen kann. Denn eine UV-Strahlung, ob 0,16 W/m² oder 0,24 W/m² oder 0,3 W/m² wirkt immer sofort unmittelbar gleichbleibend in der Wirkung auf die Haut ein. Der Unterschied besteht bis zum erreichen von einem Erythem, lediglich in der Bestrahlungsdauer. Damit ein Erythem vermieden wird, wird in der UVSV durch Dosierungsstufen in Abhängigkeit vom jeweiligen Hauttyp, diese benannt. In der Dosierung zur Erythemwirksamkeit vom Solarium hin, stecken die Bestrahlungszeiten, die raus gerechnet werden müssen.


    Aber ohne Kenntnis von der Kundenbeschaffenheit seiner Haut, kann nichts errechnet werden. Wenn ein Hersteller nun behauptet, dass Kundenberatungen mehr oder weniger so gesagt, unnötig sind, macht sich dieser nur noch lächerlich in der Öffentlichkeit. Die Antwort: Solarien erzeugen Hautkrebs, Solarien sind Säge… Bürger werden aufgeklärt….


    Das alles schlägt sich in den negativen Besucherzahlen in den Betrieben nieder. Die gelbe Ente quietscht ohne Unterbrechung. Da müsste doch eigentlich ein Aufwachen sattfinden?


    Also auch das lesen…. Die Auswirkungen bei Kontrollen:
    Hier werden Dir durch BSA die 1300 Beanstandungen der Brandenburger Kontrollen erklärt…
    http://www.bsa-zert.de/neue-termine-online/


    Zu Deiner Frage hierzu:
    Der Unterschied hierzu sind lediglich die Bestrahlungszeiten. 0,21 W/m² ergeben 19:50 Minuten, 0,3 W/m² ergeben 13:53 Minuten für den Kunden. Beide Bestrahlungszeiten sind vom Ergebnis her immer wieder 250 J/m². Nun kann der Kunde zu diesen Möglichkeiten doch selber entscheiden, wie lange er das Solarium nutzen will.

    Hierzu ein kurzes Vorwort:


    Ein Profi- Solarienbetreiber hat erkannt, das er zum Bestrahlungs- Angebot zu seinen Kunden hin, unterschiedliche Erythemwirksamkeit in seinem Studio zwingend benötigt. Mit 03-Anschlag sind immer nur die geringsten Bestrahlungszeiten möglich! Auch zu den unteren UVSV- Bestrahlungsstufen, werden mit legalen errechneten Bestrahlungszeiten durch 03Anschlag, unakzeptable Bestrahlungszeiten für den Kunden erreicht. Aber sein Studio „lebt“ nun mal vom Verkauf seiner Bestrahlungszeiten…


    Der Profi-Solarienbetreiber wird nun so reagieren:


    es werden am Beispiel mit Dosierung 250 J/m², zur Bestrahlungsstufe 4, in der Serie mit 6. Bestrahlung, dem Kunden zwei Angebote unterbreitet. Der Kunde kann sich zur anstehenden Dosierung zwischen 13:53 und 19:50 Minuten entscheiden. Der Kunde wird sich nun zu seinen mitgebrachten Wunschminuten entscheiden. Angenommen 17 Minuten. So wird der Kunde das Solarium mit 0,21 W/m² benutzen. 17 Minuten entsprechen einer Dosierung von 214 J/m². Darum werden nun zum Kunden-Dosierungs- Jahreskonto, 36 J/m² gutgeschrieben. Die Verwaltung zu allem, geht mit WinSolar STREAM EDV –Computersteuerungen, vollautomatisch.


    Das bedeutet, die modernen Solarien- Fachbetriebe, arbeiten um vielfaches intelligenter. Wie in „alten Zeiten“, können sogar wieder Kundenwünsche berücksichtigt werden. Die Kundschaft wird es dem Studio danken…



  • Meine Rechtsauffassung ist abenteuerlich... wie meinst du das jetzt genau? Und worauf beziehst du das?


    Wie du ja selbst sagst, ist es offensichtlich egal, ob das Gerät nun 0,16, 0,24 oder 0,6 w/qm (maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke - nur für dich) hat. Die Dosis ist un bleibt von der Bestrahlungsdauer abhängig. Ob das Gerät nun 0,28 oder 0,167 W/qm hat ist egal, man dosiert anhand der Bestrahlungszeit, hast du doch selbst gesagt. Um also eine Dosis von 250J zu erzielen, ist es egal, wieviel Leistung (erythemwirksame Bestrahlungsstärke - nur für dich) das Gerät hat, die Bestrahlungsdauer entscheidet über die Dosis.


    Da du ja nicht so sehr aus der Praxis bist, helfe ich dir. Wir Studiobetreiber verkaufen dem Kunden KEINE Bestrahlungszeit, wir verkaufen ein Bräunungsergebnis. Unser Produkt ist nicht Zeit sondern Bräune. Um auf dein Beispiel zu kommen: Der Kunde kann sich zwischen 13:53 und 19:50 entscheiden. 13:53 kosten 8,- €, 19:50 kosten 10,-€. Dann fragt der Kunde wo ist da der Unterschied? Ich erkläre also dem Kunden, dass er beim zweiten Angebot mehr "Zeit" hat. Spätestens hier fragt der Kunde ob ich noch alle Latten am Zaun habe. Das verstehst du doch oder?


    Übrigens, weil du ja meine Rechtsauffassung so abenteuerlich findest... Wo genau steht denn in der UVSV etwas von "Kunden-Dosierungs-Jahreskonto" und jetzt wirds spannend, wie willst du das denn rechtssicher dokumentieren? Is genauso lustig, dass die Geräte durch den Einsatz von WInsolar auch gern 0,35 oder von mir aus 0,5 W/qm haben dürfen...


    Offensichtlich bist du derjenige, der nicht mehr ganz gerade quietscht...


    Das erneute Posten des Links zur BSA macht deren und deine Rechnung immernoch nicht richtiger...


  • Du schreibst: Dein Kunde sagt … ob Du noch alle Latten am Zaun hast … nun, das soll Dein Kunde beantworten. Ich kann es jedenfalls nicht … Deine Argumentationen zum Kunden hin, kennen ich nicht … zu Deinem Erfolg: wie Du selber sagt, „meine Kundenzahl hat sich halbiert…“ Darum müsstest Du mal darüber richtig nachdenken? …. Zum warum das so ist …?


    die modernen Solarienbetriebe:


    UV-Bestrahlung verstehen können… Dosierungen verstehen können… kaufmännisches Handeln, verwalten und verstehen können… intelligent arbeiten… eben, darum gibt es die WinSolar STREAM EDV- COMPUTER- STEUERUNGEN. So einfach ist die Branchenneuzeit… Das System ist obendrein der beste Lehrer für alle wirkenden in Solarienbetrieben… Professionalität kann man somit kaufen…


    Denn der Unterschied ist, eine Serie von 10 fachlich gutbetreuten UV-Bestrahlungen, das ist das Ergebnis im modernen Solarium-Fachbetrieb…


  • der vorangegangenen Dialoge, haben deutlich aufgezeigt, wie groß die Unterschiede in der Branche zur Auffassung und Umsetzung der UV-Schutzverordnung noch sind. Facit hierzu: aber immer jeder ganz alleine, ist für sein Tun und Handeln in seinem Betrieb verantwortlich. Muss hierzu dafür geradestehen. Ein direkter Schutz hierzu, sind Aufklärungen für jeden ...


    Wie und was die UV-Schutzverordnung fordert, wurde auch schon durch zahlreiche Kontrollen und zahlreiche Urteile von Verwaltungsgerichten und zahlreiche Beiträge im Forum, bestätigt. Zu allen Urteilen ist anzumerken, dass noch kein einziger Kläger aus der Branche, jemals einen Prozess gewonnen hat. Zudem ist jeder Prozess sehr teuer für jeden Kläger ausgefallen.


    Daraus geht eindeutig hervor, wie wichtig Beratungen, Hauttypenanalyse, Dosierungsplan, Berechnungen, Dokumentationen und Kundenverwaltungen, intelligente Mitarbeiter sind. Die Glaubwürdigkeit zum Vertrauen können, muss direkt nachgewiesen werden. Schon alleine zum Ansehen von einem Betrieb.


    Das Verständnis zur UVSV-Anlagen und den dazugehörigen Paragrafen, ist unabdingbar. Das Verständnis hierzu, siegelt auch gleichzeitig die Qualitäten, Intelligenzen und den Charakter der Betriebe wieder. Man kann sofort eindeutig zur Arbeit am Empfangsbereich erkennen, mit was für einen Betrieb man es zu tun hat.


    Das ist immer öffentlich. Das ist überwiegend zum UVSV- Verständnis generell und zur fachlichen Arbeit am Empfangsbereich direkt für die Öffentlichkeit erkennbar, direkt sichtbar. Die Öffentlichkeit erkennt sehr große Unterschiede in der Auffassungsgabe der Mitarbeiter und Inhaber. Sind zur künstlichen UV-Bestrahlung erkennbar kaum involviert und handeln sichtbar ungenügend, laienhaft. Die Dialoge mit den Kunden spiegeln das direkt wieder. Verantwortungen zur künstlichen UV-Bestrahlung sind kaum erkennbar.


    Das prägt das Ansehen einer ganzen Branche. Wenn nun die Öffentlichkeit sich die Solarienhersteller anschauen, wird erkennbar, dass man direkt auf nur UV- Power –Anschlag setzt. Die Subtropischen UV-Bestrahlungen sollen, auch teilweise noch mit Bräunungsbeschleuniger, sofortige Bräunungs- Ergebnisse beim Nutzer hervorrufen. Somit das „Sonnenstudio-Ergebnis“ an sich, wie vor der UVSV…


    Somit die Intelligenzen einsetzen und eine Verantwortung übernehmen wollen, sind direkt am Empfangsbereich erkennbar, aber in den Betrieben weitgehendstes ausgeschaltet. So die Meinungen, Ansichten und Einschätzungen der Verantwortlichen, alle Mediziner und Publizisten, heutzutage generell in den Betrieben. Das negative Branchenansehen, drückt sich in allen Publikationen und auf allen Medien aus. Man sagt sogar, die Branche wäre hierzu schon so abgebrüht, das durch diese Dummheiten, die Branche die Hinweise zum Ungenügenden noch nicht mal erkennen kann.


    Mit anderen Worten, ein Vertrauen wird der Branche nicht entgegengebracht. Solarien wären Särge. Das ist der Ausdruck dafür. Denn die Betriebe merken noch nicht mal, dass direkt die Verstöße zur UVSV, durch stille Beobachtung vom Empfangsbereich, direkt sichtbar, offen dargelegt werden.


    Branchengegner haben das schon öfters übergeprüft und sagen dem Sinn nach: „Jeder UV-Fachmann, kennt die Bestrahlungszeiten zur UVSV- Serie zum UV-Anschlag 0,3 W/m². So ist es leicht zu erkennen, wie leichtsinnig und unverantwortlich die Nutzer unter den Solarien geschickt werden. Fast immer ohne Nutzer – Hautkenntnisse ohne Dosierungsplan, ohne Kenntnisse der Haupteigenschaften. Jede Einschaltung wäre fast immer ein UVSV-Verstoß. Die Mühe zu Beratungen, wäre ohnehin nur Ballast. Die Betriebe gehen von vorneherein davon aus, das die Nutzer keine Beratungen wünschen!“.


    Solche Erkenntnisse werden Folgen haben… Man unterstellt sogar nun den Betrieben, dass ungenügende berufliche Qualifikationen, intelligentes Handeln in den Betrieben verhindern. Man denk über Betriebszulassungen nach, wie es schon in Österreich praktizieret wird.


    Mit anderen Worten: die Branche muss sich selber ausbilden, die Solarienhersteller müssen dafür Soge tragen, damit ihre Produkte in der Öffentlichkeit überhaupt eine Anerkennung finden können. Ansonsten bleiben Kunden den Solarien- Betrieben fern. Das alles wäre nun ein weiter Weg, aber gleichzeitig wirklich unverständlich, nach 3 Jahren UVSV.


    Aber zur Qualifikation der Betrieb, wer soll das übernehmen, wenn auch schon der BfB hierzu unqualifiziert ist? Seine UVSV-„Hilfsmittel“ belegen das eindeutig. Somit müssen die Betriebe sich selber organisieren. Sich selber qualifizieren, um weitere Sanktionen durch Behörden zu entkommen. Denn neue Sanktionen hemmen Investitionen und die Solarienhersteller finden dann keinen Betrieb mehr, die Solarien kaufen wollten.


    Also Intelligenzen nun wirklich einsetzen, intelligente Pläne erstellen und nun endlich intelligent handeln. Nur so geht Zukunft… Das Branchen- Produkt hierzu: …Solarien-Fachbetriebe…



  • zum Werdegang der UVSV, habe ich alle UVSV- Entwürfen vom BMU-Bonn erhalten und habe auch Stellungsnahmen hierzu abgegeben. Ich war also mit involviert zum Werdegang der UVSV.


    In den UVSV- Entwürfen waren damals 2011 noch, der Hauttyp II enthalten, UV-Messtoleranz- Angaben enthalten, für jeden Hauttyp eine eigene maximale MED in J/m² Angabe zur Jahresdosierung aufgeführt, eine dokumentierte Möglichkeit, das Nutzer Beratung ablehnen könnten, enthalten.


    Was ist davon in der heutigen UVSV, nach der Anhörung der UVSV zu Bann, noch übriggeblieben? Nichts hierzu. Zu verdanken durch Unfähigkeit mit Uneinsichtigkeit vom damaligen Verband. Der Hauttyp II ist nun ein Ausschlusskriterium, Messtoleranz wurde komplett gestrichen, Jahresdosierung wurde direkt auf 50 Anwendungen beschränkt, von Beratungsablehnung wird in keinem Wort mehr was hierzu erwähnt. Noch nicht mal in Auslegungen. Man findet hierzu nichts in der heutigen UVSV. Davon ist nur noch das allgemeine Grundrecht zu einer Ablehnung, eines jeden Bürgers übriggeblieben.


    Das ist am besten erklärbar mit der Straßenverkehrsverordnung. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h, kann jeder ablehnen, ignorieren. Die Folgen bei Kontrollen hierzu, kennt auch jeder. Die „Geschwindigkeitsbeschränkung zur UVSV“ wäre dem Sinn nach vergleichbar mit der Bestrahlungsserie von 10 x UV- Anwendungen, mit Benennung der fünf Dosierung- Stufen pro Hauttyp. Besser gesagt, verantwortungsvoller Umgang mit der UV-Bestrahlung je Hauttyp wurde angeordnet... Wenn das ignoriert wird, dann sollte jeder hierzu, die Kontroll-Protokolle der Behörde Brandenburg lesen.


    Also alles zu Beratungen ignorieren, tricksen wollen wie auch immer, Möglichkeit an der Bestrahlungsstärke-Schraube zu drehen, Nutzer kann selber am Solarium Leistungen umschalten, Hauttypenanalyse, Dosierungsplan ignorieren wollen, bringt nichts ein. Im Gegenteil, alles ist sehr teuer. Es kann sogar der Gewerbeschein entzogen werden. Und was dann???


    Die Antwort hierzu: vorher intelligenter handeln…



  • 17.09.2015 08:02 Uhr


    Der französische Senat hat Solarstudios verboten, weil sie entscheidend zum Anstieg der Fälle von Hautkrebs beitragen sollen. Die Nationalversammlung muss noch zustimmen. Das Gesetz wäre Teil eines umfangreichen Pakets.



    http://www.handelsblatt.com/pa…oht-das-aus/12327744.html



    Nehmt meine Beiträge


    bitte sehr ernst. Ich sage es nicht umsonst… Auch unsere deutschen Verantwortlichen sind sehr verärgert… Keiner außer mir in der Branche, kann das besser beurteilen …
    Sich zur UVSV sofort neu ausrichten... Das ist das was Vorrangig ansteht..


  • oder die Story, wie sich ein Unternehmen selber ruinieren wird…


    wenn man sich die letzten drei UVSV – Jahre anschaut, haben die Solarienhersteller am Thema vorbei produziert. Die Produkte und deren Funktionen stehen kontraproduktiv zur UVSV.


    Die Folge: Das Bild zu Solarien in der Öffentlichkeit ist katastrophal. Mit einer der Gründe, die gegensätzliche Strategie zur UVSV. Man produziert nur für die „UV-Junkies“ in der Branche, weil man trotz der UV-Schutzverordnung der Ansicht ist, dass ein Solarium mit einer Anwendung ein Ergebnis erbringen muss. Man will den Kunden für sein Geld zufriedenstellen. Diese Ansicht ist direkt kontraproduktiv zur UVSV und spiegelt die Vergangenheit vor der UVSV wieder. Man kann den Sinn und das Gewollte zur UVSV nicht erkennen. Das alles ist gegensätzlich zu jeglicher Vernunft.


    Die Folge: Solarien erzeugen Hautkrebs. Solarien sind Säge. So die Feststellung der Öffentlichkeit. Auch stark hervorgerufen durch wirklich laienhafte PR-Strategie. „03 Anschlag“ und Setup mit Chipkarte für Röhrensätze, ist erkennbar der Ausdruck dafür, dass man eine Verantwortung zur UV-Bestrahlung nicht übernehmen will, nicht übernehmen kann…


    Die Folge: Das generelle Verbot für Solarien wird sehr laut, wurde schon umgesetzt, oder weiterreichende Sanktionen gegen die Branche sind die Folge und werden folgen… Man könnte nun erkennen und vermuten, dass die Missachtung der gesetzlichen Lage vorsätzlich durch solche PR angeheizt wird? Man kann aber direkt erkennen, dass überhaupt keine Strategie zur Umsetzung der UVSV von Solarienhersteller vorhanden ist? Das belegen die möglichen Topologie und Leistungsumschaltung, durch Nutzer, direkt an Solarien. Was soll überhaupt der Sinn zu so einem Unsinn sein? Einige sagen, solche Solarien gehören verboten. Auch das ist falsch, denn sowas IST verboten.


    Die Folge: Solarien sind auch schon bei einer Anwendung hautkrebsfördernd. So die Mediziner und alle Verantwortlichen… Politiker reagieren mit strickten Solariumverbot.


    So könnte ein guter Freund den Hersteller und den so ernannten Weltmarkführer zurufen, Deine ganze Produkt- Strategie und Deine ganze PR – Ausrichtung, ist direkt ein „Schuss in den Offen“? Mit so einer Ausrichtung, ruinierst Du Dein ganzes Unternehmen und Deine Marke?


    Man braucht aber kein Freund sein, um dem Unternehmen zu raten, dass seine Strategie schnell geändert werden muss, wenn das Unternehmen in Zukunft überhaupt noch Solarien verkaufen will.


    Was aber immer öfter direkt in der Branche erkennbar ist, dass vermutlich die UVSV offensichtlich- erkennbar, eine Nummer zu groß für Branchen- Mitglieder sind. Hier muss direkt ein Umdenkprozess stattfinden, wenn solche Betriebe zukünftig auch noch „Bräunungen“ verkaufen wollen…


    Das ERGEBNIS in einem modernen UV-Fachbetrieb, wird mit einer Serie aus 10 Bestrahlungen unter Berücksichtigung der fünf Dosierungsstufen zum Nutzerhauttyp hin, erreicht. Das Gegensätzliche zu UV-Junkies, mit einer Bestrahlung soll ein Ergebnis erreicht werden… Das ist nicht nur eine direkte Körperverletzung auf langer Sicht zum Nutzer hin, sondern legimitiert Politiker zu einem direkten Solarien-Verbot.


    Alle Solarien- Hersteller müssen sich nun sehr schnell entscheiden wollen, welchen Weg diese gehen wollen? Denn die Geduld aller Verantwortlichen ist offensichtlich sehr strak strapaziert…



  • hat das auch Ergoline so erkannt?


    Die Erythemwirksamkeit vom Solarium und die Dosierungen je Hauttyp zur Serie, müssen berücksichtigt werden. Für den Studiobetreiber und dem Fachpersonal, ist die Dosierung je Hauttyp, immer das biologische machbare für das Studio zum Kunden gesehen und immer zur maximalen legalen Bestrahlungszeit.


    Hierzu müssen zwingend die UVSV- Bestrahlungsstufen einbezogen werden. Das ist die Arbeitsgrundlage in jedem Betrieb. Denn erkennbar sind bis zur 8. Bestrahlung in einer Serie, mit Hauttyp III, 6, 7, 8 Einschaltung, sind bis 250 J/m² legal möglich ….


    Die Bestrahlungszeiten hierzu:


    1. zu einem Solarium mit 0,3 W/m² mit 250 J/m², sind „nur“ legal maximal 13: 53 Minuten machbar.
    2. zum Solarium mit 0,21 W/m² mit 250 J/m² sind bis maximal 19:50 Minuten legal erlaubt.
    3. zu einem Solarium mit 0,3 W/m² ist erst zu den beiden letzten Bestrahlungen, 9. und 10., sind erst dann maximal 19:26 Minuten erreichbar.

    Ein Profi- Solarium- Fachbetrieb berücksichtigt das deshalb schon zu mögliche Kundenwünsche hin:


    solche professionellen Erkenntnisse eines Fachbetriebes, sollten zudem bei der Preisgestaltung pro Solarium berücksichtigt und voll einkalkuliert werden…


    Wenn man ausschließlich nur Solarien mit einer Erythemwirksamkeit von 0,3 W/m² einsetzt, können immer nur die minimalsten Bestrahlungszeiten verkauft und zusätzlich können so angewendet, keine Kundenwünsche zu möglichen höheren Bestrahlungszeiten legal berücksichtigt werden.


    Somit ist der Einsatz von einem Solarium mit 0,21W/m² sehr sinnvoll und bringt zudem bis zur 8. Bestrahlung in einer Serie von 10 Bestrahlungen, mehr Geld jedem Betrieb ein… Intelligentes Handeln, perfekte Kalkulationen, sind somit „Gold“ wert… Diese Intelligenz ist im WinSolar STREAM System intrigiert…


    Ein Solarienhersteller muss aus den genannten Gründen, auf solche fachlichen Erkenntnisse reagieren und dem Markt dementsprechende Erythemwirksamkeit von 0,27W/m², 0,21W/m² und 0,16 W/m² zur Verfügung stellen können. Der Grund hierzu, wurde weiter oben schon ausführlich besprochen.




  • jeder Solarienhersteller muss zur gültigen Verordnung, seine Produkte ausrichten. Die Ausrichtung muss sich an den vorordneten Dosierungen zur Serie je Hauttyp orientieren und nicht nach einer optimalen, elektronischen Proformens zur Pigmentbildung oder Bräunungs- Leistung von Solarien- Geräte.


    Schon deshalb aus diesen wichtigen Gründen, denn jede Haut reagiert unterschiedlich und ist unterschiedlich in seiner Beschaffenheit. Das kann niemals ein Solarium- Gerät elektronisch erkennen. Dafür ist immer nur das Fachpersonal im Betrieb verantwortlich.


    Daher schon sind solche Aussagen zu Solarien in sich widersprüchlich, unglaubwürdig. Zudem kann nie ein Solarium- Nutzer bei einer Leistungs- oder Topologie – Umschlungen, den Sinn oder die Auswirkungen hierzu erkennen. Zudem ist das im sehr hohen Maße unverantwortlich und immer unsinnig zur Nutzerhaut.


    So kann man erkennen, dass eine ganze Produktpalette vom Solarium- Hersteller, gegensätzlich, ja auch unverantwortlich in sich zur UVSV ausgerichtet ist? Die Mediziner erkennen bei Verwendung von solchen Solarien sehr genau, dass keine Verantwortung zur UV-Bestrahlung vorhanden ist. Sowie auch zur biologischen Beschaffenheit der Haut, keine Kenntnisse angewendet werden. Daher wird der Einsatz von solchen Solarien nicht empfohlen. Das wird öffentlich auch so direkt dargestellt.


    Das müsste ein Solarien-Hersteller doch auch lesen und selber erkennen können, dass wenn man solche Solarien in Betriebe platziert, jeder Betrieb in sich an der UVSV vorbeiarbeitet? Denn so gesehen, ist eine ganze Branche an sich unglaubwürdig zur Gesetzgebung und kann so keine Anerkennung in der Öffentlichkeit finden.


    Erkannt werden muss: Nicht ein Solarium bedient einen Nutzer, sondern immer nur das (verordnete) Fachpersonal im Betrieb. Das muss auch der „Weltmarktführer“ allmählich erkennen können, denn mit dem Weltmarktführer sein wollen, ist es am 1.1.2016 vorbei. Dann ist der Kontinent Australien nicht mehr mit Solarien belieferbar. Dort sind Solarien unter hoher Strafandrohung, komplett verboten.


    Also schon an der Ausrichtung einer Solarien- Lieferpalette ist zu erkennen, ob der Gesetzgebung zu Solarien genüge getan wurde. Neuausrichten zur UVSV, das ist das, was dringend anstehen muss… Ansonsten sind solche Solarien wertlos in den Anwendungen an sich…




  • die Literatur zur Branche ist nun mal die UVSV / NiSG und sind nun mal die Aussagen der Branchengegner in der Presse: 1. wie man handeln sollte und 2. was auch tatsächlich falsch in der Branche läuft und gelaufen ist. Lesen …. verhindert Dummheiten …


    Dann kann man auch vermuten, dass dann verstanden werden könnte? Somit sollte man zur Erkenntnis kommen können, dass zur UV-Schutzverordnung, gehandelt werden muss. Nicht erst abwarten, bis ein Kontrolleur ins Studio kommt. Dann ist es schon oft zu spät. Die Folgen sind dann mitunter katastrophal, wie auch alle hierzu im Forum informiert wurden.


    Auch deshalb katastrophal, weil der Branchen-Primus Ergoline / BfB die Meinung vertritt, das ein Studio-Kunde nur dann beraten werden will, wenn der Studio-Kunde es auch so wollte? Der Studio- Kunde solle zudem die Studio- Solarien zum UV-Power selber bedienen können usw ... Verantwortungen zur UV-Bestrahlung übernehmen wollen, ist so nie gegeben. Das alleine, ist schon eine sehr große Dummheit zur UV-Schutz – VERORDNUNG an sich. Wenn das dann auch noch so von Solarienbetreiber angenommen wird, ist die Katastrophe zu Branche hin perfekt… Solarien wären Särge, so die Presse?


    Man hört auch immer wieder in der Branche von Solarienbetreiber, dass zur unseren fachlichen UVSV Forums- Aufklärungen, wir dadurch eine Auseinandersetzung mit Ergoline haben sollten. Das ist nicht so, ist unsinnig. Ist so gesehen, auch wieder eine Albernheit an sich. Wir selber sehen das nie so, zum und im Aufklärungs- Zusammenhang für Solarienbetreiber. Gerade, auch deshalb, weil wir Ergoline und andere Hersteller wertschätzen.


    Wir kritisieren nur und machen darauf aufmerksam, das „Weltmarkführer- Ergoline- Verhalten“ zur UVSV und sein Verhalten zur Öffentlichkeit hin. Somit Änderungen müssen so oder so herbeiführen werden... Hierzu negativ zum Verhalten von dem Weltmarktführer Ergoline betroffen, sind auch direkt andere Firmen in der Branche. Die Mahnungen zum Weltmarktführer hin, sind aber immer konstruktiv.


    Dieser hat bis heute, zu seinen 03- Anschlag- Produkt- Diktat, keine Anerkennung in der Öffentlichkeit und keine Anerkennung zu den Medizinern hin, erreichen können. Denn seine Branchen-Politik mit „Spielzeuganhang BfB“, verhindert das wirkungsvoll? Somit ein negatives "Meinung- Umsetzung- Diktat" zur UVSV vom Weltmarktführer, ist direkt ein Nachteil für alle Solarienbetreiber und andere Firmen in der Branche? So muss man es auch sehen können. Im Ansehen so oder so, ist so was generell schlecht für alle in der Brnache? Somit konstruktive Kritik ist immer besser, als Abmahnungen.


    Fachliche Auseinandersetzungen kommen deshalb zustande, weil eben Ergoline der Branchen-Primus sein will, aber nie die Wirklichkeiten zur UVSV- Branchenneuzeit erkennen kann oder will? Dabei „brennt es Lichterloh“ zur Anwendungen der Solarien weltweit... Ein Wirkungsvolles Handeln zu notwendigen Änderungen, ist aber bis zum heutigen Tag nicht, oder nur kaum erkennbar.


    Wie ein Image zum Produkt kaputtgemacht werden kann, zeigt in diesen Tagen das Fehlverhalten von VW-Konzern deutlichstes auf. Der Schaden ist noch nicht mal kalkulierbar. Software- Trickserei, mit dem Gedanken im Hintergrund, man würde es nie merken, ist Milliardenschwer teuer. Kann auch so einen Konzern direkt ruinieren. Kann von ganz oben in den Keller fallen? Eben durch Fehlverhalten vom Management zur Gesetzeslage. Das ist dann direkt eine sehr große Dummheit, weil keiner sich mehr auf den Konzern und dem Management verlassen- und vertrauen kann?


    Darüber sollte man sehr schnell Nachdenken und dann fachlich richtig gut, gesetzeskonform handeln…


  • Zeitung: Manager Magazin heute:
    13:17 Uhr Psychogramm eines Manager-Absturzes. „Winterkorn steht auf einem 10-Meter-Brett und im Becken ist kein Wasser“


    Ganz so krass würde ich das nicht so, in unserer Branche sehen wollen… Bei uns in der Branche ist es eher ein Unverständnis zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Also die praktische Anwendung und Umsetzung der UVSV überhaupt. Denn die 12 Stundenschulung ist nur ein informieren, was das Gewollte sein soll, aber keiner oder einige wie auch immer, können es kaum sinnvoll in der Praxis umsetzen und anwenden.


    Es fehlt das wie und auch warum und wozu? Hierzu fehlt auch einfach das Verständnis zur unmittelbaren Wirkung der UV-Bestrahlung an sich. Das wird auch damit ausgedrückt… „03 bräunt nicht...“ Das wäre aber der erste Ansatz zum Nachdenken und dann das zum Verstehen können, auch was einsetzt…


    Denn eine UV-Strahlung wirkt immer sofort unmittelbar, erst mal unabhängig von der UV-Bestrahlungsstärke zu sehen! Als Beispiele außerhalb unser Branche: 1. beim Zahnarzt zur Härtung der Zahn-Füllung, 2. UV-Geldschein- Prüfer, 3. In der Forensik zum Erkennen von erst unsichtbaren Blutspritzern und anderen Körperflüssigkeiten… 4. UV-Strahlung zur Herstellung vom Auto-Tachoscheiben-Ziffernblatt, 5. direkt zum Entkeimen von Wasser, 6. UV-Bestrahlung zum Lebenserhalt von Reptilen im Zoo, usw.


    Dieses weitverbreitete Unverständnis zur praktischen Anwendung, Umsetzung der UVSV überhaupt, macht sehr vielen Betrieben zu schaffen...


    Oft wird gesagt, ich muss doch nur … usw. … Man erkennt somit kein vernünftiges Konzept in der praktischen Umsetzung und Anwendung und auch in der Dosierung zum jeweiligen Hauttyp hin. Die Hauttyp Ermittlung, der Sinn hierzu und die Nutzung in der Praxis vom Hauttyp selber, ist oft unverständlich. Das warum das so sein muss, ist oft nicht einsichtig. Der Sinn zur Dosierung in Abhängigkeit vom Hauttyp, wird kaum erkannt und angewendet und somit nicht verstanden.


    Daraus folgt auch das Unverständnis zu den so negativen Pressemeldungen. Also man kann in der Branche die praktische Umsetzung der UVSV nicht verstehen und kann die daraus negative Presse zur Branche hin auch nicht verstehen. Da stellt sich die Frage „was kann dann überhaupt noch verstanden werden..“?... Dann also doch: Die Branche steht auf ein 10m Brett und im Becken ist kein Wasser?

    So ein Unverständnis wird auch bei Ergoline –Werbungsplakat zum Vorbräunen in Betrieben direkt sichtbar. Denn Ergoline mit Ansicht „03 Anschlag optimierte UV-Power Anwendung" in Betrieben, ist zum Vorbräunen ungeeignet. So auch die Presse und alle Mediziner. Also nur Anwendung der subtropischen UV-Bestrahlung. Dann braucht eine unbestrahlte "Büro-Haut", erst gar nicht in einem „Sonnenstudio“ gehen wollen, sondern kann gleich zum subtropischen Urlaubsort fahren. Da ist kein Unterschied vorhanden. Somit ist Ergoline Plakat-Werbung zum Vorbräunen richtig unsinnig.


    Denn Ergoline hat scheinbar immer noch nicht verstanden, das ein "Vorbräunen" nur mit einem Solarium- Fachbetrieb, mit Anwendung verringerter Erythemwirksamkeit und Anwendung der UVSV- Bestrahlungsstufen zum jeweiligen Hauttyp hin, sinnvoll erfolgen kann. Was man dazu in der Praxis dringend braucht, ist das WinSolar STREAM EDV- Computersystem. Denn dann ist auch alles direkt Anwendbar, Nachvollziehbar zum jeweiligen Nutzer hin. Solche Betriebe können dann mit "Vorbräunung" auch bedenkenlos in Werbung gehen...



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