Jetzt ist die Urlaubszeit weitgehendsten zu ende. Wir können somit uns wieder der Branche widmen.
Die meisten Sonnenstudios sollten jetzt die gesetzlichen Aushänge im Geschäftsraum und den Kabinen angebracht haben. Nachzulesen in der UVSV Anlage 7 und der UVSV Anlage 8.
Die Solarien sollten auf die gesetzliche erythemwirksame Bestrahlungsstärke umgerüstet sein. Das Geräte- und Betriebsbuch sollte angelegt und im Studio jederzeit einsehbar sein. Sollte es hierzu noch Fragen geben, empfehlen wir die UVSV – Anlage 4 zu lesen. Hier kann sich jeder das Betriebs- und das Gerätebuch kopieren und anlegen. Das kann jeder selber machen. Sollte dennoch Fragen geben, bitten wir diese zu posten.
Das Gerätebuch beschreibt die Eigenschaften vom Solarium. Die Tabelle „Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand“ sollte als Aufkleber auch auf den Solarien vorhanden sein. Bei KBL Solarien ist das meistens der Fall. Wenn kein Aufkleber vorhanden ist, genügt auch es, diese Tabelle als kleinen Hinweis am Kopfende an der Kabinenwand sichtbar anzubringen. So können der Bräunungsgast und die Prüfer sofort zur Bestrahlungsdosis die ausgerechneten Höchstbestrahlungsdauer in Minuten von diesem Solarium ersehen.
Das Betriebsbuch ist „das schriftliche Servicebuch“ für das jeweilige Solarium das alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen und- Filterwechsel, sonstiges zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendige Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehöreigen Zertifikate und Erklärungen enthält. Das ist praktisch ein Ordner pro Solarium das den „technischen Lebenslauf“ von dem jeweiligen Solarium enthält. Die Form des Betriebsbuches kann aus der UVSV Anlage 4 entnommen werden. Das „Reparaturprotokoll“, Wartungsprotokoll“ und „Wechsel optischer Bauteile“ empfehle ich jeweils eine DIN A4 Seite anzufertigen. So kann diese auch gleich für alle anderen Betriebsbücher kopiert und im jeweiligen Ordner eingefügt werden.
Auf jedem Protokoll sollten zusätzlich die Seriennummer und die genaue Bezeichnung vom Solarium stehen, damit eindeutig ist, welches Solarium gemeint ist.
Zu den Optischen Bauteilen zählen auch die Aryl –Scheiben, die den Mindestabstand von den Röhren garantieren müssen. Diese müssen nur dann getauscht werden, wenn diese mechanisch beschädigt sind. Meistens betrifft das die Liegefläche. Ob diese mit der Zeit milchig wird, interessiert den Gesetzgeber nicht und müssen nicht wegen dem getauscht werden. Das sage ich deshalb, weil einige Händler oder auch ein Hersteller diese empfehlen nach 1200 Std. zu wechseln. Das ist Unsinn und dienst nur der Geld - Macherei. Aber den meisten Studiobetreiber ist das ohnehin bekannt.
Die ganzen Ordner zu den Solarien sollten im Sonnenstudio aufbewahrt werden. (Nicht zuhause) Wenn Prüfungen kommen, müssen diese auch vom Personal vorzeigbar sein. Beamte legen immer Wert darauf, dass alle Ordner wirklich sauber an der Front beschriftet sind. Außerdem sind das auch das Etikett vom Sonnenstudio und das Verständnis zur Technik.
sonnige Grüße TopGun