Informiert in einer Pressemitteilung hierzu… 17.4.2015
"Keine Selbstbedienung am Selbstbräuner“. Der Schutz der Gesundheit ist ein sehr hohes Gut …
SB –Betreiber können einpacken … oder Laden wird dicht gemacht!
Das Bayerische Staatsministerium informiert ...
http://www.stmuv.bayern.de/akt…tailansicht.htm?tid=32841
Scharf: Betreiber von Solarien müssen vor Ort informieren / Kontrollen zum Schutz der Verbraucher
Der Betrieb von Solarien ohne Fachpersonal ist grundsätzlich unzulässig und kann untersagt werden. Damit soll die von Solarien ausgehenden Gefahren für die Gesundheit minimiert werden
weiterlesen im Link …