WinSolar Fachbetriebe


  • Öffentlichkeitsarbeit:


    GEGENDARSTELLUNG zu negativen Pressemeldungen und in Äußerungen zu Studien durch medizinische Vertreter…



    Vorwort: Die Gegendarstellungen zu Pressemeldung, beziehen sich immer nur mit Einsatz vom WinSolar STREAM EDV- Steuerungs- Systeme, in gewerbliche Solarien-Fachbetriebe. Durch Einsatz vom WinSolar STREAM System, mit 1:1 Umsetzung aller UVSV- Forderungen, wird eine professionelle Umsetzung zum Gewollten der UVSV mit Fachpersonal gewährleistet. Voraussetzung ist zudem, dass alle Solarien im Betrieb der UVSV entsprechen.


    Darum sind negative Pressemeldungen, für so einen WinSolar- Fachbetrieb, nicht zutreffend.


    Warum kritische Worte zu negativen Pressemeldungen…?


    auch ich als Fachmann und Befürworter der UVSV, bin immer wieder schockiert, was zu Solarien in der Presse und von med. Instituten geschrieben wird. Man findet ja schon bald nichts mehr Positives zur Branche selber. Die UV-Hysterie zur Bevölkerung, das nimmt nun überhand. Das ist regelrecht eine „Hetze“ gegen die Branche und auch zur natürlichen Sonne. Niemand antwortet darauf und wehrt sich dagegen. Mit „ weißen Kittel an“, sollen durch Studien und Pressemeldungen, Solarienbetriebe trotz UVSV, negativ- unzumutbar dargestellt werden. Die Solarien- Besucher sollen dadurch immer wiederkehrende, negative Pressemeldungen zu Solarienbetrieben, verunsichert werden…


    Warum so einen Unsinn in so einer Form? Die UVSV selber ist doch schon eine Prävention für künstliche UV-Bestrahlung. Die Präventionen zur natürlichen Sonne ist eine andere. Das erste sind gewerbliche Betriebe, das zweite ist die Bevölkerung selber zum leichtsinnigen Verhalten in der natürlichen Sonne. Das sollte man erkennen und in sich unterscheiden… Zudem Betriebe, müssen Mitarbeiter und die eigene Familie ernähren.


    Hysterie, zu Unrecht, zum Nachteil einer ganzen Branche. Wir müssen uns dagegen wehren. Hierzu nun meine Argumentationen… Dazu braucht man keinen Professor sein, sondern nur seinen Verstand und die UVSV fachlich richtig interpretiert, professional einsetzen.


    Die Verantwortlichen behaupten: „Wir sind froh darüber, das es die UVSV gibt“. Ich als Fachmann natürlich auch. Aber in dem Sinne, das die UVSV tatsächlich für jeden in der Branche, ein „Schutzschild“ ist. Denn die UVSV ist ein verbrieftes Recht, für gewerbliche Solarienbetriebe.


    Die andauernden negativen Vorwürfe der Branchengegner nerven zunehmend, durch unsachliche Argumentationen, alle Solarien-Fachbetriebe. Es wird immer ungerechter. Also nun den Spieß einfach mal umdrehen. Denn durch verbrieftes UVSV- Recht, dürfen nicht alle in der Solarienbranche, in einem und demselben negativen Topf geworfen werden. Denn branchenintern, gibt es auch Solarien-Fachbetriebe!


    Sollten Branchengegner nun, zu erkannten negativen Solarienbetrieben was auszusetzen haben, sollen diese sich an die jeweiligen zuständigen Bundesländerministerien werden. Diese sind für Kontrollen verantwortlich und nicht die Presse. Das wäre demokratisch zur Gesetzgebung und für alle der bessere Weg. Alle kennen meine Einstellungen zur Gesetzgebung sehr genau. Als überzeugter Demokrat, muss nun das mal so alles gesagt werden. Denn eine „Hetzjagd“ zu einer gesamten Zunft, das hatten wir schon zuletzt im Mittelalter. Mehr Sachlichkeit zu allem, wäre hier wünschenswert.


    Darum nun eine GEGENDARSTELLUNG zur negativen Pressemeldungen…


    1. In immer wiederkehrenden Pressemeldungen, berichtet Professor Breitbart oft in Verbindung zu Hautkrebs indirekt und auch direkt negativ zu Solarien und der Branche selber. Die 0,3W/m² würden immer noch zu stark sein, entspricht UVI 12, so immer wiederholten Vorwürfen. Zu Solarien in Äußerungen von Ihm, werden indirekt für Hautkrebs verantwortlich gemacht. Stimmt das tatsächlich zum gesetzlichen Zeitraum der UVSV? Ich kann es nicht erkennen und somit nicht sichergenug beantworten. Herr Prof. Breitbart berichtete auch, das er in seiner Jugend bedingt durch seine Eltern, sehr viel der Sonne ausgesetzt war und dadurch 3-mal schon im Alter durch Hautkrebs bedingt, operiert wurde. So bedauerlich auch sein Hautkrebs ist, so ist dennoch der Hautkrebs natürlicher Ursprung und nicht durch Solarien entstanden. Wird aber indirekt in diesem Zusammenhang, zu Solarien in Argumentationen eingebracht. Warum nun so? Der eindeutige Nachweis fehlt hierzu?


    Für einen verantwortlichen, anerkannten und hochgeschätzten Medizin- Professor, ist so eine Argumentation weder verständlich noch glaubwürdig in sich zum Gewollten der UVSV. Auch die Äußerungen zu Solarium, maximal 0,3W/m² wären immer noch zu stark, ist so erst mal unverständlich. Wenn sowas einfach ohne Angabe zur verwendeten Erythemwirksamkeit mit Dosierung für die jeweiligen Hauttypen in den Raum gestellt wird, ist das eine Verunglimpfung von Solarienbetriebe allgemein und schädigt dadurch so, professionelle, immer auch verantwortliche UV- Fachbetriebe.


    Herr Prof. Breitbart sollte differenzieren, sollte sich daran erinnern, dass genau er, persönlich bei der UVSV- Anhörung zu Bonn anwesend war, der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke bis maximal 0,3W/m² und den dazugehörigen Dosierungsvereinbarungen je Hauttyp, zugestimmt hat. Was letztendlich zur heutigen UVSV führte.


    Herr Prof. Breitbart, sollte nun anerkennen, dass die erythemwirksamen Bestrahlungsstärke bis zu 0,3W/m² mit den dazugehörigen Dosierungen je nach Hauttyp, verbrieftes, legales Recht zur Anwendung in den Solarien- Fachbetrieben ist. Er hat es ja selber vorgeschlagen und dafür das Bundesverdienstkreuz für Herabsetzung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke in Solarienbetrieben bis maximal 0,3 W/m², erhalten. Daher sind seine negativen Äußerungen zur Branche so unverständlich, widerspricht sich selber und es ist ein undemokratisches Verhalten für einen Würdenträger. Seine Äußerungen zur UV-Bestrahlung, beziehen sich somit eher zur natürlichen Sonne zum Nutzerverhalten hin und auch berechtigt zu unverantwortlichen Solarien- oder SB- Betrieben in der Branche. Es ist daher unverständlich, in solchen Zusammenhängen, Solarien- Fachbetriebe mit einzubeziehen.



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  • 2. Solarien verursachen Hautkrebs. Solche Behauptung,wird von der deutschen Solarienbranche verhebt und direkt von UV- Fachbetrieben zurückgewiesen. Auf Grund seit dem NiSG vom 29. Juli 2009 §§ 3 und 5 Absatz 2 und der UVSV vom 20.Juli 2011 (BGBI. I S. 1412), gibt es keine einzige gesicherte Studie hierzu, das „Solarien verursachen Hautkrebs“, auch nur annähernd belegen und rechtfertigen könnte. Nicht im Zeitfenster der UVSV. Die Anforderungen der deutschen Solarien entsprechen zudem der UVSV §§ 2 und 3 mit Anlagen und es wurde hierzu noch nie, das Gegenteilige zu Solarien von deutschen Behörden erbracht oder solches nicht belegt. Somit ist diese Behauptung unsinnig, unbegründet zum Vorwurf direkt. Durch das NiSG werden in deutschen Solarien Fachbetriebe, keine Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren Zutritt gewährt. Somit ist die Sache, dass Jugendliche durch Nutzung von Solarien in ihrer Jugend, Hautkrebs auch nach Jahren bekommen würden, hinfällig und erst mal so unbegründet in der Sache selber. Es gilt zudem immer der rechtsverbindliche Zeitraum zu einem Vorwurf.


    Im Englisch –sprachigen Raum, wird gesagt: “… dass es einen Zusammenhang zwischen Solariumbesuch in jungen Jahren und Hautkrebserkrankung gibt ( s. Boniol, M., et al., Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and meta-analysis. BMJ, 2012. 345: p. e4757. Boniol, M., et al., Correction. BMJ, 2012. 345: p. e8503 )…“.


    Gesagt wird: „..Solariennutzung statistisch noch einmal gepoolt analysiert haben und feststellen…“
    Wie ist das zu verstehen? Also „gepoolt analysiert haben“ ist der mögliche Hinweis darauf, dass man es nach mal so hingedreht hat, wie man es haben wollte, weil es zuvor unbefriedigend war? Grundsätzlich kann gesagt werden, dass junge Haut sehr empfindlich ist. Alle Mediziner haben hierzu berichtet. Eltern sollten deshalb schon hierzu genau beobachten, aber nie seinem Kind die Sonne an sich verwehren. Denn die Haut „lernt“ auch schon in den jungen Jahren die Anpassung an natürlichen UV-Strahlen… Die Haut vom Kind „erkennt“ den Umgang hierzu… Also T-Short an, Hut auf und gut ist es.


    Die ganze UV-Hysterie, auch um das Thema „…Haut vergisst nie…“. Also im Grunde sich aussperren sollen von UV-Bestrahlungen, ist kontraproduktiv und belastet dadurch früher oder später direkt die Krankenkassen. Die Folgen sich von UV-Bestrahlung fernzuhalten, ist auch gegen der Natur eines jeden Menschen und ist gesundheitsschädlich an sich zur Sache selber.


    Also der Schatten zur Sonne beschreibt die Hysterie zur künstlichen UV-Bestrahlungen… Somit die Wahrheit hierzu, ist immer im Mittelweg zu finden, der auch der Bevölkerung verdeutlicht werden sollte. Auch diese Aussage zur Sache und zur Existenz eines jedem stimmt: „Sonnen ist Leben“, beschreibt somit den Sinn zum Leben in seiner positiven Form… Genau das, erlebt jeder Solarien- Besucher, wenn dieser ein Solarium- Fachbetrieb betritt und durch verantwortlicher Dosierung die Solarien nutzt…


    3. UV-Strahlung ist kanzerogen - egal, ob natürlichen oder künstlichen Ursprungs, so die Aussagen der Mediziner…(kanzerogen = Krebserzeugung fördernd) Also grundsätzlich schädlich und hautkrebserzeugend. Das so alleine ohne Benennung der Anwendung und Dosierung zum Hauttyp, ist unsinnig. Wenn UV-Bestrahlung zur Wasserentkeimung genutzt wird, ist die Aussage so falsch. Es müssen immer der Anwendungsfall mit Dossierung genannt werden. Wenn nicht, dann ist es einfach nur eine Verärgerung an sich, auch eine Verärgerung für Solarien-Fachbetriebe selber…


    Zur Branche gesehen so angewendet, besagt das, alles ist krebserzeugend. Auch Solarien. Das ist natürlich so gesehen „starker Tobak“ und der Branche wird durch so eine Aussage, jedem was böswillig unterstellt. Genau diese Mediziner haben aber vergessen, dass die UVSV eine Prävention sein sollte. Die Branche nutzt die UVSV, also ist es eine. Die UVSV beschreibt im Grunde ein Fachbetrieb. Ein Fachbetrieb kann somit nie von vornherein grundsätzlich kanzerogen sein!
    Die Mediziner haben durch Benennungen der UVSV §§ mit Anlagen, das selber verhindert. Also die Vermeidung von einem Erythem bei jeder Solarium- Nutzung. So kann kaum ein Solarium- Fachbetrieb kanzerogen sein. Diese Aussage der Mediziner in Bezug zu Solarien-Fachbetriebe, ist falsch und somit unsinnig. Die Mediziner wiedersprechen sich durch die UVSV, damit selber. Somit Solarien in Fachbetriebe eingesetzt, erzeugt kein Hautkrebs. Deshalb wird so eine Aussage strikt von der Branche zurückgewiesen. Auf so eine Aussage „kanzerogen“ zur Sache selber, bauen auch die englischen negativen Studien auf. Damit dieses jeder glauben soll, werden gleich zig „Hautkrebsfilme“ auf YouTube gestellt. Offensichtlich ist man seiner eigenen Aussage nicht sicher genug… Aber auf deutsche Solarienbetreiber trieft das ohnehin nicht zu?


    4. Solarien wären zur Vorbräunung ungeeignet. List man in vielen negativen Pressemeldungen durch Branchengegner in den Beauty- Foren und Beauty- Zeitschriften. Das alles so dargestellt, ist ein Schwachsinn ohnegleichen und wird hiermit von der Branche als unrichtig und fasch zurückgewiesen. Solche Aussagen sind zudem sogar kontraproduktiv zur angestrebten UV- Prävention überhaupt.


    Genau das Gegenteil, ist in einem UV-Fachbetrieb der Fall. Durch Mediziner selber erstellt, durch das Fachpersonal angewendet, somit durch die UVSV § 4 mit Anlage 5 zu den Bestrahlungsstufen, wird jedem Nutzer der vorbräunen will, zusammen mit dem Fachpersonal ein perfekter Bräunungsplan erstellt. Somit wird fachlich – kontrolliert, professionell der Nutzer durch 10 Anwendungen perfekt vorgebräunt. Das kann niemals Vorort, in einem Urlaubsgebiet so geschehen. Dort erhält die unbestrahlte Büro-Haut vom Urlauber gleich die höchstmögliche Dosierung und wäre dann vermutlich doch kanzerogen. Für den Urlaub eventuell sehr schmerzhaft. Somit die beste Urlaubsvorbereitung zur Sonne, erhält ein Bürger in einem Solarien-Fachbetrieb. Also wenn nun die Branchengegner solche Behauptungen aufstellen, wiedersprechen sich diese selber.


    5. Vitamin- D in Solarien- Nutzungen zu erhalten, würde durch hohe Risiken zur künstlichen UV-Bestrahlung dem wiedersprechen. So die Branchengegner. Das ist von vornherein wieder die voreingenommene Grundeinstellung der Branchengegner, Solarienbetriebe sind kanzerogen. Das sind absolut negative Grundeinstellungen zu Solarienbetriebe generell. Richtig wäre: denn gute Solarienfachbetriebe, könnten nach Vorgabe einer Dosierung zur Erythemwirksamkeit von Solarium, eventuell sogar vom Hautarzt verordnet, den Vitamin-D Mangel von Büroleuten stark verringern. Das ist eine Tatsache, die genutzt werden sollte. Die Krankenkassen ersparen sich dadurch möglicherweise Millionen.


    Natürlich ist die Anwendung von UV-B in Solarien die gefährlichere UV-Bestrahlung und bedarf genauer Kontrolle durch Fachpersonal. Wiederrum durch die UVSV, von Medizinern erstellt, mit Anlage 5 zum Bräunungsplan, erhält der Nutzer durch Anwendung der UV-B ab ca. 200 J/m² das so lebenswichtige Vitamin-D. Ein Solariumbetrieb kann nicht ein Vitamin-D- Mangel erkennen, aber kann den Vitamin-D-Spiegel automatisch erhöhen. Die UV-B Anwendung ist zudem das gesetzlich- verbriefte Recht eines jeden Solarien Fachbetriebes. Zudem durch die Dokumentationsplicht, wird genau nachgewiesen, welche Dosierungen verabreicht wurden. So wiedersprechen sich auch hier die Mediziner selber, denn diese haben der UVSV zugestimmt, wurde im Bundestag und Bundesrat bewilligt und ist somit gültiges Recht von Solarienbetriebe. Wer das Gegenteil in öffentlichen Medien schon fast ketzerisch hierzu verbreitet, missachtet die gesetzliche Lage und schadet Solarienbetriebe vorsätzlich. Somit natürliche und künstliche UV-Bestrahlung, beide sind für eine Vitamin- D- Synthese verantwortlich und lebenswichtig für jeden einzelnen.


    Zusammenfassung:


    Wie man direkt nun erkennen kann, die UVSV und das NiSG sind das Schutzschild zur gesamten Branche. Bei richtiger fachlicher Anwendung als Fachbetrieb, ist jeder Betrieb unangreifbar. Der harte Stahl, aus dem das Schutzschild besteht, das sind die WinSolar STREAM EDV- Steuerungs- Systeme. Zudem in jeder Richtung zur UVSV anwendbar.


    Wer diesen Schutzschild in seinem Betrieb installiert, dann wird der Betrieb kaum Beanstandungen erfahren. Denn die Professionalität zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung, unmittelbar auf die Haut vom Nutzer, wird direkt erkannt und zudem ist bei Bedarf, alles direkt nachweisbar.


    Info hierzu: winsolar(et)digcom.de


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