BMU Informiert zu Forderungen zum Solariumverbot

  • BMU- Warum werden Solarien nicht vollkommen verboten?


    BMU –Homepage; Stand: 17.8.2015 (Informationen für alle Nutzerinnen und Nutzer und Minderjährigen…)


    http://www.bmub.bund.de/themen…nschutz/uv-strahlung/faq/
    (Kommentar: das ergibt für jeden Betrieb eine Rechts- und Investitions-Sicherheit, somit ist vorerst - nach bisheriger Einschätzung - für Deutschland ein Solariumverbot vom Tisch.)


    Auszug vom BMU hierzu:


    Ein vollständiges Verbot von Solarien, das angesichts der steigenden Hautkrebserkrankungen teilweise vehement gefordert wird, würde - nach bisheriger Einschätzung - gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen, das ein Recht auf Selbstschädigung beinhaltet.


    Die staatliche Fürsorgepflicht ist nur für die besonders gefährdeten und noch in der Entwicklung befindlichen Minderjährigen stark genug ausgeprägt, um diese mit einem Verbot vor den Gesundheitsgefahren künstlicher UV-Strahlung zu schützen. In anderen Staaten - wie in Brasilien und in der überwiegenden Anzahl der australischen Bundesstaaten - gilt ein generelles Solariennutzungsverbot.


    Welche Anforderungen müssen beim Betrieb eines Solariums eingehalten werden?


    Um die von Solarien ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren, hat die Bundesregierung rechtliche Regelungen zum Schutz vor schädlichen Wirkungen von künstlicher UV-Strahlung erlassen. Weil UV-Strahlung für Minderjährige ein besonders hohes Gesundheitsrisiko darstellt, wurde - den Forderungen internationaler Gesundheitsexperten entsprechend - 2009 die Nutzung von Solarien für Minderjährige verboten (§ 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen - NiSG). Da die Nutzung eines Solariums auch für Erwachsene eine Gefährdung bedeuten kann, regelt die UV-Schutz-Verordnung seit 2012 Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung die Betreiber eines Solariums sicherstellen müssen.


    So sieht die Verordnung die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen vor. Beim Betrieb des Solariums darf eine maximale Bestrahlungsstärke nicht überschritten werden. Zudem muss das Solarium u.a. über eine Notabschaltung verfügen sowie über eine Markierung für den einzuhaltenden Mindestabstand. Die Solarien sind von speziell geschultem Personal zu beaufsichtigen. Wesentliche Aufgabe des Fachpersonals ist es zudem, Nutzerinnen und Nutzern eine fachkundige Beratung anzubieten. Diese umfasst die Bestimmung des Hauttyps, die Empfehlung eines Dosierungsplans sowie den Hinweis auf die Gesundheitsschädlichkeit von UV-Strahlung. Bei entsprechend empfindlichem Hauttyp soll von einer Nutzung des Solariums abgeraten werden. Für das Beratungsangebot darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Das Tragen einer UV-Schutzbrille ist dringend erforderlich. Diese muss Nutzerinnen und Nutzern vom Personal angeboten werden. Für die UV-Schutzbrille darf ebenfalls kein zusätzliches Entgelt verlangt werden.


    BFS –Seite zum Solarium-Check für die Bevölkerung. Stand 21.9.2015 für Nutzerrinnen und Nutzer…


    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt jedem, der trotz der gesundheitlichen Risiken ein Solarium nutzen möchte, grundsätzlich selbst zu überprüfen, ob dort, wo dieses Solarium steht, auf den ihm zustehenden Gesundheitsschutz geachtet wird. Dazu dient eine praktikable Checkliste – der Solarien-Check.


    Der Check für Ihre Gesundheit

    Kann einer der aufgelisteten Punkte nicht mit „Ja“ beantwortet werden, dann sollten Sie das Solarium nicht nutzen – unabhängig davon, welches Zertifikat Sie dort vorfinden:


    http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/solarien/check/check.html


    Auszug hierzu für Fachpersonal:
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    1. fragt, wie lange der letzte Solarienbesuch zurückliegt;
    2. bestimmt den Hauttyp;
    3. erstellt einen individuellen Dosierungsplan über zehn Bestrahlungen;
    4. händigt ungefragt eine Schutzbrille aus;
    5. weist darauf hin, dass man das Solarium nur ungeschminkt und ohne Parfüm nutzen soll.


    Hierzu die UVSV Anlage 5 mit Absatz 5.5 Die Abfolge vom Dosierungsplan ist einzuhalten…

    Das sind wir wieder beim Fachbetrieb mit Fachpersonal anlangt… alles fachlich sehr gut und einfach umzusetzen, mit den WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungs- Systemen. :thumbup:



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