Region Hannover, Fachbereich Gesundheit, Hildesheimer Str. 20 in 30169 Hannover hat ein Merkblatt für Solarienbetriebe am 05.2016 im Internet veröffentlicht:
„Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV“
Darin kann jeder interessierte nachlesen, was die Region Hannover von einem Solarienbetreiber erwartet...
Der Link hierzu:
http://www.google.de/url?sa=t&…GWO1H9QtprdLxDdnqp-Rw-UvA
Das PDF File hierzu ist auch dem Anhang beigefügt… das PDF File aus Hannover, nimmt Stellung zu nachfolgenden Überschriften…
Einzuhaltende Betreiberpflichten:
1. Einsatz von Fachpersonal
2. Informationspflichten
3. Dokumentationspflichten
4. Weitergehende Pflichten
5. Aufgaben der zuständigen Behörde
In der Region Hannover ist der Fachbereich Gesundheit die zuständige Überwachungsbehörde für die Vorschriften des NiSG und der UVSV. Der Fachbereich Gesundheit kann die Überprüfung oder die Untersagung des weiteren Betriebs der betroffenen Anlage anordnen, Bußgeldtatbestände verfolgen und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR ahnden. Bei Verstößen kann durch das zuständige Gewerbeamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.
6. Ansprechpartner
Region Hannover, Fachbereich Gesundheit, Hildesheimer Str. 20 in 30169 Hannover
Tel.-Nr.: 0511 / 616 – 42584
Stand: 05.2016