6.Europäischer Fachkongress + Messtechnik

  • "Anlage 4
    (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2)
    Geräte- und Betriebsbuch
    Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27
    (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth
    Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).


    Gerätebuch
    Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
    …….
    …..u.s.w.
    ………….


    Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben
    Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


    Unterschrift und Firmenstempel


    des Betreibers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

  • Tak;


    Danke für die Ergänzung zum Betriebsbuch…. Somit ist Eindeutig erkennbar, das jeder Studiobetreiber zu seinen einzelnen Solarien das Betriebsbuch selber erstellen MUSS.


    Zudem will dadurch der Gesetzgeber erkenn können, das der Studiobetreiber alle optisch wirksamen Bauteile in seinen Solarien kennt und das er die Bestrahlungszeiten zu den Dosierungen in der Tabelle ausrechnen kann. Die Richtigkeit aller Angaben bestätigt er mit Unterschrift und Stempel seiner Firma.


    don;


    eine kleine Aufgabe zu den 50 Stunden mit normalen Vorschaltgeräten… Besorge Dir ein Datenblatt zu Deinen Röhren und schaue Dir bitte die Kurve zum Verhalten der Röhren-Leistung im Verhältnis zur Laufzeit an. So wird Du erkennen können, dass die Röhren-Leistung in W/m² um mindestens 20% nach 50 Std. abfällt. Dann kannst Du aus dem Diagramm entnehmen, dass der Röhren-Wert bei 0,240 W/m² liegt. Diesen Wert verwendest Du dann für die restlichen Röhrenlaufzeiten für Deine Berechnungen zu den jeweiligen Bestrahlungszeiten in Abhängigkeit vom Hauttyp… Noch Fragen hierzu…?

  • Meine Herren...


    Die Antwort auf die Diskussion ist ziemlich klar und eindeutig. Der Betreiber ist dafür verantwortlich die Bücher auszufüllen. WENN der Betreiber in der Lage ist, die Sonnenbank fachgerecht zu vermessen, dann braucht er natürlich keine Herstellerzertifikate. Soweit ICH das weiss, geht das aber nicht mit einem 0-8-15 Messgerät, soweit ICH das gehört habe, sind fachgerechte Messungen ziemlich teuer. Deshalb wird das bei den ganz alten Geräten nicht mehr gemacht.


    Der Vollzug wird aber nicht kommen und die Bank selbst vermessen, der Beamte wird sagen "weisen Sie mir nach, dass das Gerät 0,3 hat" und anschließend "Was sie da haben, ist kein Messgerät, sondern ein Schätzgerät". Dann guckst der Betreiber dumm aus der Wäsche, weil er nun keine Möglichkeit hat 0,3 nachzuweisen.


    Don hat aber in gewisser Weise recht, wenn es um die Beratung geht, dann sind Tak und vor allem Elektra die Exaktesten, die versuchen jedes Wort in seine kleinesten Bestandteile zu zerlegen, ob man da eventuell mit viel Fantasie noch eine strengere Bedeutung reindeuten kann. Aber wenns um die Geräte geht, dem eigentlichen Zweck der UVSV, da darf der Betreiber plötzlich mit einem kleinen Laiengerät seine Sonnenbank vermessen. Das klingt alles schon bissl lustig. Das müsst ihr selbst mal zugeben.


    Aus meiner Sicht können wir unter das Thema einen Strich drunter machen. Aus meiner Sicht ist es wie mit der Beratung. Wenn Tak in der Lage ist, bzw. denkt, dass er es ist, dann soll er doch seine Geräte selbst vermessen. Ich halte es für extrem riskant, da halte ich in jedem Fall das "Ablehnungskreuzchen" für legaler. Ich glaube für meine Person, dass ich im Ernstfall den 0,3 nicht nachweisen könnte, wenn ich kein Gerätepass habe.

  • Tak
    Ich fülle mein Geräte und Betriebsbuch schon selber aus was die Röhrenwechsel angeht,
    der Techniker der die Wartung macht füllt die Wartungsprotokolle aus aber die Daten vom Gerät( Bauteile, Bestrahlungsstärke usw.) entnehme ich dem Gerätepass den ich für jedes Gerät habe. Da ich keine Originalröhren einbaue habe ich noch eine Äquivalenz Bestätigung für die Röhren.
    Das ich für das führen dieses Buches verantwortlich bin ist klar aber für die Vermessung der Stärke bezweifle ich weil ich und warscheinlich 99% der Betreiber gar nicht in der Lage sind das Gerät zu vermessen geschweige denn auf die Idee kommen würden ihre Geräte selbst zu vermessen.


    Das Vermessen eines Gerätes halte ich Grundsätzlich für möglich aber nicht rentabel und wie gesagt glaube ich nicht das eine selbsvermessene Sonnenbank vom Vollzug akzeptiert wird. Ich glaube schon das das die Aufgabe vom Hersteller oder einer unabhängigen Institution ist. Es kann doch ein Interessenskonflikt entstehen, der Staat will weniger die Betreiber wollen mehr Bestrahlungsstärke daher ist für den Vollzug anzunehmen das der Betreiber immer zu seinem Vorteil misst.


    Jetz eine Frage hast du alle deine Geräte selbst vermessen die einzelnen Zeiten berechnet und dann in dein Betriebsbuch geschrieben? Wieviel hat dein Gerät zum Vermessen gekostet? Wer hat dir bestätigt das du nach Din vermessen hast?


    Elektra
    wie gesagt ich vermesse meine Geräte nicht selbst du denkst du kannst nach 50 Stunden neu vermessen und dann ein neues Betriebsbuch erstellen, ich glaube das nicht. Natürlich werden die Röhren schwächer aber wie gesagt selber dann zu sagen so jetzt ist das Gerät schwächer ihr könnt alle 1:30 länger gehen kann ich mit nicht vorstellen.


    Ich glaube jeder hat seine Meinung dazu geäussert
    es gibt hier wie auch bei anderen Themen wie immer 2 Meinungen jeder seinen Vollzug befragen was die meinen und seine Schlüsse daraus ziehen.


    Thema für mich beendet.

  • don
    Das war sachlich geantwortet, deshalb antworte ich auch ganz sachlich.
    Und ohne Polemik.


    Ich urteile NICHT darüber, ob Deine Art das Betriebsbuch zu erstellen,
    dem entspricht, was die UVSV von uns verlangt.
    In Grönings Saunabund-Schulung wurde Ähnliches vermittelt.
    Z.B. dass man die Unterlagen der Hersteller und Händler als Betriebsbuchteile verwenden soll.
    Außer dass wir laut Gröning noch mehr eigenes selbst dazu schreiben sollten,
    wie Berichte über regelmäßige Funktionstests an den Geräten.


    Du solltest Dir aber die DIN-Unterlagen beschaffen.
    Die UVSV ist für die Studiobetreiber geschrieben.
    Sie setzt dieses Wissen in den DIN-Vorschriften als Betriebswissen voraus,
    um ein Betriebsbuch erstellen zu können. So sehe ich das.
    Wenn Du die DIN 5050-1 kennen würdest, hättest Du auch verstanden,
    was Elektra dir zum "Messen" und zum "Vermessen" erläutert hat.


    Zur Klarstellung:
    Ich "vermesse" keine UV-Bestrahlungsgeräte.
    Mit dem integralen Verfahren suche ich den den maximalen
    Erythemwert und sorge dafür, dass dieser an keiner Stelle
    für den menschlichen Körper im Gerät überschritten wird.
    Ebenso sorge ich dafür, wenn dies möglich,
    dass die Werte im Gerät nicht zu weit von einander abweichen.


    Den Maximal-Wert verwende ich in Winsolar die die Berechnung
    der Bestrahlungszeiten.


    Ich denke, das Elektra auch der Ansicht ist, dass der Verweis auf die DIN-Normen
    an so prominenter Stelle in der UVSV von uns Betreibern so verstanden werden muss,
    dass ihre Kenntnis für die Erstellung des Betriebsbuchs im Sinne der UVSV vorausgesetzt wird.
    Da frage ich Dich, warum Du uns die europäische Norm als verbindlich für die Erstellung des Betriebsbuchs
    aufzwingen willst.
    Sie ist übrigens in der deutschen Norm integriert.


    Mein Fazit und Rat an alle.
    Zumindest die paar Seiten beim Beuth-Verlag kaufen, lesen und zur UVSV und den Betriebsbüchern heften.

  • Wie gesagt denke ich nicht das du deinen gemessenen Wert zur Berechnung nehmen darfst sonder den der vom Hersteller in den Gerätepass eingetragen ist.
    Deine Vorschlag mir die Din Unterlagen zu beschaffen werde ich annehmen und mir das mal genauer anschauen.
    :thumbsup:




  • Vielen Dank von allen für die Zeilen und Meinungen zum Thema. Sachlich und gut von jedem dargestellt. Da doch unterschiedliche Auffassungen zum Messen und Umgang mit der Technik sind, möchte ergänzend als Zusammenfassung anmerken.


    (Wie es jeder von mir kennt, gehe ich den Dingen immer auf den Grund und diskutiere und befrage bei Bedarf auch die Verantwortlichen, um verbindlich und korrekt die Dinge für Euch darlegen zu können. Aber ich habe keinen Einfluss darauf, wie es jeder versteht, verstehen kann und handhabt.)


    Zusammenfassung:
    1. Grundsatz für den Studiobetreiber zur Technik (das ist verbindlich)

    Der Studiobetreiber ist immer für die Technik die er verwendet selber direkt verantwortlich. Das bedeutet, er haftet für die Richtigkeit seiner Angaben in dem von Ihm erstellten Betriebsbuchs. Er haftet für die tägliche Überprüfung seiner Geräte bevor diese in Betrieb gehen. Es wird empfohlen, hierzu ein Nachweis für die turnusmäßige Überprüfungen glaubhaft zu führen.


    Dazu verwendet er die Angaben aus den „Gerätepass“ für die optisch- wirksamen Bauteile. Der „Gerätepass“ ist im Grunde nichts anderes als ein Technisches Datenblatt zum Gerät oder den einzelnen optischen Bauteilen. Aber die Verantwortlichen kennen kein „Gerätepass“ denn das ist eine falsche Benennung zum eigentlichen „gesetzlich vorgeschriebenen Technischen Datenblatt, Technische Bauteile Liste“ das immer kostenlos dem Gerät vom Hersteller beiliegen muss! Damit der Studiobetreiber nachweisen kann, das seine Angaben im Gerätebuch richtig sind, wird empfohlen, einen Kopie von den Technischen Datenblatt dem Gerätebuch bei zuheften.


    Sollte sich herausstellen, dass die Angaben zu den optischen Bauteilen vom Hersteller falsch benannt wurden, ist trotzdem erst mal der Studiobetreiber in Haftung der dann sich an den Hersteller zur Richtigstellung wenden muss.


    2. Grundsatz für Studiobetreiber zum Überprüfung seine verwendeten Technik (das ist verbindlich)


    Er haftet für die tägliche ordnungsmäßige Funktion seiner Gräte auf Einhaltung der Grenzwerte mit Überprüfung der Funktions- Tüchtigkeit seiner Geräte, bevor diese in Betrieb gehen! Es wird empfohlen, hierzu ein Nachweis für die turnusmäßige Überprüfungen glaubhaft zu führen und darzulegen. (siehe auch Führung von Betriebsbuch) Das ist sehr wichtig, sollten „Unfälle“ wie auch immer, passieren. Es müssen die Telefon- Nummern für Notfälle sofort greifbar sein. Eine erste Hilfe- Packt und eine Erste- Hilfe-Ausbildung muss vorhanden sein. Benennung vom nächsten Arzt und Krankenhaus muss greifbar sein. (Die Sicherheits- Kriterien müssen in der Betriebsstätte gewährleistet sein)


    Ich habe die Worte „Einhaltung der Grenzwerte“ genannt. In der Tat ist der Studiobetreiber hierzu direkt selber verantwortlich. Nicht der Hersteller! Bitte beachten. Im Fehlerfall muss der Hersteller zur „Ausbesserung“ herangezogen werden.
    So nun sind wir wieder bei der Überprüfung der Grenzwerte. Also Überprüfung der Geräte auf Grenzwerte- und Betriebs-Werte laut Angaben der Hersteller also (Messtechnik):


    Bitte an dieser Stelle das annehmen was ich Euch nun zu diesem Thema berichte und empfehle.
    Natürlich war ich erst mal entsetzt darüber, das der Studiobetreiber direkt zur Einhaltung der Grenzwerte direkt selber verantwortlich ist. Ich hatte sofort alle Studiobetreiber „vor den Augen“ die technisch nicht so visiert sind. Das hatte zur Folge, dass ich mich direkt mit dem Bfs zur „Überprüfung - Messtechnik“ auseinandergesetzt habe.


    Im Sinn: „Uns ist bekannt das die Überprüfung der Herstellerangaben zum Grenzwert für den Studiobetreiber schwierig ist. Dennoch steht der Studiobetreiber direkt in der Pflicht, die Grenzwerte einzuhalten. Hierzu wird empfohlen ein einfaches Messgerät (Elektra Empfehlung z.B. Solarmeter) zu verwenden, um abschätzen zu können, ob das Solarium unter 0,3W/m² ist. Es sind auch die Datenblätter der Röhrenhersteller zu verwenden. Dieser Überprüfungswert ist zwar nur ein annähender Wert, aber der Studiobetreiber hat im Rahmen seiner Möglichkeit dem Gesetz soweit genüge getan. Uns ist auch bekannt, dass die Hersteller so eine Überprüfung nicht unbedingt wollen und geben und bieten keine Unterstützungen hierzu an. Hat der Studiobetreiber aber Zweifel daran, dass der Grenzwert überschritten wird, muss er sein Solarium stilllegen und den Hersteller in der Pflicht nehmen oder dem Bfs das melden. Wir arbeiten hierzu noch an einer Formulierung und Lösungen. Denn eine direkte Überprüfung durch den Studiobetreiber sollte möglich sein. Sind die ermittelten Werte unter 0,3W/m², so könnte der Studiobetreiber zur Berechnung der Bestrahlungszeiten diesen Wert verwenden und in das Gerätebuch eintragen.“
    Im Sinn Ende



    Zum Thema UV- Messtechnik habe ich mich auch schon auseinander gesetzt. Eventuell kann ich hierzu später eine Lösung anbieten. Wie gesagt wir arbeiten daran. Wir empfehlen vorerst ein einfaches "Messgerät" um der Sache genüge zutun.


    Zum Solarmeter kann Tak; vieles sagen….





  • Aber... um deine Ausführungen noch ein wenig weiter zu führen...


    Ein Solarmeter ist ein ungenaues Meßwerkzeug, was lediglich einen Anhaltspunkt geben kann, ob das Gerät unter 0,3 ist. Die Verwendung dieses Meßwertes zur Berechnung der Bestrahlungszeit (gem. Dosierungsplan) sollte für jeden als äußerst zweifelhaft angesehen werden. Damit hätten wir uns einmal im Kreis gedreht. Ohne exakte Vermessung des Gerätes kann ich keine nicht-äquivalenten Röhren einbauen. Weil ich nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Gerät unter 0,3 ist. Vor allem kann ich den "Schätz-Meß-Wert" nicht zur Berechnung der Dosierung heranziehen.


    Würde ich zumindestens nicht tun...

  • cnova80;


    Deine Zweifel sind berechtigt. Wie gesagt, immer der Studiobetreiber ist für den Eingesetzten vom Messwert verantwortlich. Im Grenzbereich zu 0,3W/m² würde ich das auch nicht machen wollen.


    Wenn aber sichergestellt ist, dass der Wert unter 0,3W/m² z.B. bei 0,22 W/m² laut Messgerät liegt, würde ich 10% hinzu addieren und habe dann den Wert von 0,242 W/m². Das wäre so vertrauensvoll in Ordnung. Denn Wert würde ich verwenden.

  • Eigenzitat:


    Zitat ende


    Das Messen des Eythemwertes einer Sonnenbank ist mit dem integralen Verfahren mit einem Breitbandradiometer ein relativ sicheres und genaues Verfahren, wenn man die Messvorschriften befolgt. Relativ in Bezug auf das Messen mit einem Spektralradiometer, weil an dieses für die Messung von Sonnenbänken mit Röhren und Brennern als Strahlenquelle besonders hohe Anforderungen erfüllen muss, um Fehlerquellen auszuschließen. Eine Sonnebank ist voller elektromagnetischer Wellen, die Messung ist zudem sehr abhängig von der Temperatur der sensiblen Teile.
    Ein Sprektralradiometer für 3000 € erfüllt sie nicht, man muss wohl das 10fache hinblättern und es muss regelmäßig Kalibriert werden, also auch noch hohe laufende Kosten enstehen dadurch, dass zuverlässig jede Frequenz für sich in ihrem Leistungsanteil gemessen wird. Produzenten von Röhren müssen solche Messungen machen, damit sie nachweisen können, welche Frequenzen in welcher Stärke emittiert werden.
    Mit dem integralen Verfahren wird tatsächlich die Erythemwirksamkeit "geschätzt". Das ist aber kein Nachteil, wenn die Berechnung für dies Schätzung korrekt ist. Im Vergleichsmessungen an Sonnenbänken mit den hochwertigsten Sprektralradiometern erreichten Breitbandradiometer eine Genauigkeit von +/- 5% gegenüber der spektralen Messung des Erythemwertes. Uns interessiert jedoch nicht die Stärke jeder einzelnen Frequenz in diesem Frequenz-Bereich sondern nur die Summe in ihrer Auswirkung auf die Haut. Diese Genauigkeit trifft sowohl für dieses
    http://solarmeter.com/model75.html
    preisgünstige Gerät zu,
    sondern auch für ein Gerät, dass HNSunlight vor einigen Jahren von Groebel hat fertigen lassen,
    um die Konformität ihrer Komponenten vor Ort in jedem individuellen Gerät kontrollieren zu können.
    Dass es dann nicht zum Einsatz gekommen ist, hat wohl mit Gründen des Marketings zu tun.
    Das Solarmeter model75 ist speziell für die Messung von Solarien konzipiert und wird mit dem besten Spektralradiometer
    von OceanOptitics
    http://www.oceanoptics.com/
    einzeln kalibriert.
    Auf dieses Gerät bin ich gekommen, weil es in einem Studio eines IGSlers getestet worden war im Vergleich mit einem Spektralradiometer . Ausführende des Tests sollen Länderbeamte im Auftrag des BMU oder BfS gewesen sein. Die Tests wurden in demStudio an Mehreren Geräten durchgeführt, auch an einem Sonnenengel. Die IGS hat sich das Gerät aus den USA gekauft. Es zeigte sich, dass das model75 z.B. die damals brandneue intellisun von KBL in der Caribic-Einstellung punktgenau mit 0,3 anzeigte. Das traf auch auf die Esprit zu, als sie mit neuen Röhren von 0,6 auf 0,3 - elektronisch umgestellt worden war.


    Um auf das Eingangszitat zurück zu kommen:
    Der massenhafte Einsatz dieser "0.3- Röhren ist eine Umgehung der Pflicht zur korrekten Angabe des Erythemwertes.
    Die Norm 0.3 gilt nur für ein Solarium- gemesen an der Oberfläche eines fiktiven menschlichen Körpers in dem UV-Bestrahlungsgerät.
    Mit dem model75 gemessen, ergeben diese Persilschein-Röhren immer Werte deutlich unter 0,2, manchmal nur 0,1. Zur Kontrolle des UVA-Bereichs, der wenig oder gar nicht mehr erythemwirksam ist, verwende ich ein Breitbandradiometer von sglux, das zur Erfassung dieses Bereiches konzipiert worden ist. Damit kann ich dann auch feststellen, dass diese Universal-0.3-Röhren ähnlich strahlen, wie alte GBs mit Glasreflektoren und alten metallbedampften Filterscheiben. Ich habe übrigens auch überprüft, ob die Reduzierung von CPI-KBL-Geräten auf 0.3 tatsächlich die angegeben Werte erreichte. Punktgenau.
    Und das Ergebnis, dass die von KBL verwendeten Filterscheiben viel weniger gealtert sind
    und sich nicht total in den langwelligen Bereich verabschiedet haben.

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