Diese Webseite habe ich heute besucht und nachfolgenden Kommentar geschrieben:
http://sonnennews.de/2011/11/2…nt-page-1/#comment-147430
Mein Kommentar dazu: (dieser muss vom Betreiber noch freigeschaltet werden, bin ja mal gespannt...)
Sowohl Herr Stefan Riehl und Herr Leopold Bergmann liegen falsch. Diese Aussagen sind widersprüchlich zur UVSV. Hauttyp 1 und 2 sind strikte Ausschluss-Kriterien. Mal abgesehen davon, dass ein Hauttyp 1 ohnehin nicht braun werden kann.
Beratung ist eine eindeutige Pflicht. Hierzu bitte auch UVSV Anlage 1 Verfahren zur Hauttypenbestimmung letzen Satz beachten. „Können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für die Frage die Punktzahl 1 zu vergeben.“ Da es eine Verordnung und kein „Gesetz im Sinne des Wortlautes“ ist muss der Empfehlung genüge getan werden. Somit kommt wieder ein Hauttyp 1 heraus und ist ein Ausschlusskriterium.
100 Joule dürfen immer angewendet werden. Wenn also eine Beratung abgelehnt wird, sind nur 100 Joule möglich. Werden in diesem Fall mehr als 100 Joule verabreicht, ist das nicht mehr von der Verordnung gedeckt. Der Studiobetreiber muss sich in diesem Fall, sollte er weitermachen, schriftlich für jede Bestrahlung absichern. Siehe auch Dokumentationspflichten. Die Verordnung ist ein Regelwerk.
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Bin ja mal gespannt, ob der Kommentar beibehalten wird. Wenn Studiobetreiber die Kommentare von Herr Stefan Riehl und Herr Leopold Bergmann folgen würden, wird das zu hohen Busgeldern führen, soweit das kontrolliert wird.
Elektra