Nagelstudio

  • @ all


    Hiermit möchte ich ein Thema auffrischen lassen, welches ich im "alten" Forum doch sehr amüsant fand und zwar die netten Aushärtungeräte bei der Nagelemodellage, weil dieses gestern ein Thema war.


    Laut Dr. Gröning unterliegen diese Geräte der UVSV, ergo wenn ein Nagelstudio zwei Sonnenbänke PLUS ein Aushärtungsgerät gewerblich betreibt, fällt dieses Studio nicht mehr unter die Zweier-Variante.


    ABER vor ca. zwei Wochen soll er vom BfS oder BMU (weiß ich jetzt nicht mehr genau) eine Email erhalten haben, daß dieses nicht der Fall wäre, was er bei uns ganz klar mit Unverständnis dementiert hat...

  • Da wird ja auch zu kosmetischen Zwecken mit UV bestrahlt - aber nicht die Haut, sondern der Kleber. Die Wirkung der Strahlung gilt also nicht der Haut. Gut - in der UVSV steht auch "sonstige" und "außerhalb der..." usw.
    Aber Gröning geht es nur darum neue Opfer zu finden, die alle 5 Jahre für seine Unterschrift auf einer Schulungsbescheiningung Geld an ihn zahlen müssen. Weil er offensichtlich in jeder Schulung diese Angeln ausgeworfen hat, mag sich das BMU genötigt gesehen haben, ihm mit der Email Grenzen zu setzen. Nach Grönings Erwartung mussten sogar Nagelbetriebe ohne Solarien bei ihm Kunden für seine Zerti-Ablassscheine werden.

  • @ Tak


    Ist es nicht egal, welcher "Verein" uns das Geld aus Tasche zieht??? Weil Dumpingpreise hat von denen noch niemand geboten, selbst die Eintagessschulung der BSA ist im Gegensatz zur AfB-Schulung noch sehr teuer...


    Und daran Teilnehmen müssen wir so oder so.........................

  • Einwand:


    Die BSA bietet keine Eintagesschule an.
    Es sind 12 Unterrichtsstunden auf zwei Tage verteilt. So wie es zur Akreditierung notwendig ist.
    Wie die Nachschulung in 5 Jahren aussieht weiss man heute noch nicht genau, dieses wird wohl dann an einem Tag zu bewerkstelligen sein.

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