Sonnenbank auf Stufe "Karibik" eingestellt

  • Sonnenbank auf Stufe "Karibik" eingestellt


    der „Schalter“ alleine ist schon ein Verstoß zur UVSV. Eine Sonnenbank muss laut Betriebsbuch eine festeingestellte erythemwirksame Bestrahlungsstärke aufweisen… Das muss dort dokumentiert werden. Wozu also so ein „Schalter“. Warum? Dieser bringt nur die Branchen –Gegner auf die Palme und es hagelt von negativen Nachrichten in der Presse. Das Unverständnis hierzu ist groß.


    Aber Tuning Tasten sind eben beliebt bei den Unverbesserlichen? Das zeigt auch deutlich, dass der Öffentlichkeit sowas nicht verborgen bleibt. Die Antwort der Presse hierzu:


    15-Jährige im Solarium "gegrillt"


    http://www.spickmich.de/news/2…-im-solarium-gegrillt?p=4


    … Ein Mädchen aus dem nordrhein-westfälischen Gelsenkirchen besuchte regelmäßig ein Solarium. Die Gesamtschülerin wollte genauso braun sein wie ihre Mitschüler. Ihre ganze Jahrgangsstufe geht nämlich in das Sonnenstudio.
    Lange Zeit passierte dem Mädchen beim Sonnenbaden nichts. Doch bei ihrem letzten Besuch war ihre Sonnenbank auf Stufe "Karibik" eingestellt. Das war zu viel für die Haut der 15-Jährigen. Ihr Rücken sieht jetzt aus, als hätte sie auf einem Grill gelegen. Er ist übersät mit Feuerblasen. Sie hat ständig Schmerzen, kann nicht mehr richtig liegen oder sitzen. Sie hat Verbrennungen ersten Grades, wie "Bild online" berichtet. Ihr Vater hat ihr für die Aktion Stubenarrest gegeben….


    im Artikel weiter hierzu …


    Diese Meldung ist zwar schon älter, aber immer noch aktuell. Die Antworten der Jugendlichen im Anhang vom Artikel sind interessant zu lesen und sollten allen zu denken geben.


    Denn das sind die Kunden von morgen. Aber durch das Verhalten der Unverbesserlichen werden diese uns schon im Vorfeld verhagelt?


    An dieser Stelle sei noch mal erwähnt, das ein Branchen- Management der gesamten Branche fehlt um so was zu begegnen....

  • Alsoo... Um dir mal den Wind ein wenig aus den Segeln zu nehmen...


    Der Artikel ist vom Juli 2011 und bezieht sich auf eine Meldung von Bild online. Allein das letztere sollte deine Alarmglocken schrillen lassen!! Der eigentliche Vorfall wird aber vermutlich noch älter sein!
    Zwar gilt die ab 18 Regel zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon, dass also das Mädel sonnen durfte ist nicht korrekt, egal wie das nun zustande gekommen ist, Aber die UVSV ist erst am 20. Juli veröffentlicht worden, also definitiv NACH dem Vorfall. Außerdem gabs da ja dann noch reichlich Übergangszeit. Also zum Zeitpunkt des Vorfalls war der "Karibik"-Schalter, was auch immer der machen soll, in jedem Fall nicht gesetzeswidrig. Außerdem ist der "Karibik"-Schalter keineswegs verboten. Das Gerät darf nur höchstens(!) 0,3 W/qm abgeben. selbstverständlich darf das Gerät auch weniger Leistung haben! Sunpoints Sunselect-Geräte sind ja auch nicht gesetzeswidrig, solange in der maximalen Einstellung nur 0,3 rauskommen ;-)


    Was die Kommentare betrifft, denke ich, dass Schadenfreude grundsätzlich die schönste Freude ist, damit ist die Reaktion durchaus verständlich. Außerdem ist die Geschichte ja auch schon Bild-mäßig geschrieben...


  • Fangen wir mal so an wie Du begonnen hast…. Um Dir nun den Wind aus den Segeln zu nehmen…


    Das NiSG Gesetz gibt schon seit 29. Juni 2009 und für neue Solarien ist die 0,3 W/m² schon Jahre vorher EU-Weit eingefügt worden. Die UVSV ergänzt nur zusätzlich die Pflicht der Umrüstung für alte Solarien mit der bekannten Übergangsfrist. Also zu dem Zeitpunkt war schon alles Pflicht, wenn Du so willst. Aber Dein BfB war schon zu diesem Zeitpunkt realitätsfremd wie auch heute. Ich hoffe Du hast den Unsinn nicht übernommen?


    Zudem gibt der Artikel darüber Auskunft, dass Jugendliche zu den Solarien Besuch genau Informiert sind. Es ist Dir hoffentlich nicht entgangen, das auch in Schulen zum Verhalten „UV-Strahlung“ unterrichtet wird. Zudem wird deutlich, dass gerade die jungen Leute schon zum Teil eine gefestigte Meinung zu allem haben.


    Aber genau diese Leute, sind Deine Kunden von morgen. Da musst Du die Einstellungen genau, wegen eines möglichen Kundengesprächs kennen, sofern diese jungen Leute überhaupt ein Sonnenstudio betreten werden …


    Zudem präsentiert das Internet die Gesellschaft im Allgemeinen. Egal was eine Zeitung wie und in welcher Manier schreibt. Gerade die Jugendlichen sind sehr pfiffig im Bezug zum Internet und Du kannst diesen Jugendlichen nichts vormachen.


    Also nicht Scheuklappen anlegen, sondern mit offenen Augen alles betrachten und nicht den Fehler begehen wollen, alles abzuwiegeln zu wollen. Denn dann wärst Du automatisch der Verlierer zu Neuzeit ...

  • Das ist so einfach nicht richtig.


    Bis zum Inkraftreten der UVSV galt 0,3 für Neugeräte. Erst mit Ablauf der Übergangsfrist mussten die Altgeräte umgerüstet sein. Zum Ereigniszeitpunkt war das Gerät also keinesfalls gesetzeswidrig. Es kann unter Voraussetzungen auch heute noch gesetzeskonform sein. Das weisst du ja :-)


    Und MEIN BfB hat mit dieser Sache gar nichts zu tun. Das weisst du auch.


    Wie Jugendliche oder auch Ältere im Internet sich zu verschiedenen Sachen äußern, kann ich sehr wohl gut einschätzen, ob und wer mir in Sachen Internet was vormacht, darüber kannst und solltest du dir keine Meinung bilden, ohne das du mich kennst.

  • Das Thema hatten wir schon einmal.
    Durch die Auswahl soll nur die Strahlungsmischung verändert werden. Bei "Basic" gibt es weniger UVB und als Ausgleich mehr UVA und bei "Caribic" ist es umgekehrt.
    Der Ery-Output soll gleichbleibend sein und keinesfalls über 300mW. Mit dem Messgerät von Solarmeter (7,5) habe ich dennoch Unterschiede gemessen. Kann aber auch sein, dass es den UBV-Anteil zu hoch gewichtet. Das Problem: Wenn im Durchschnitt die verschiedenen Röhren nicht gleichmäßig abgenutzt werden, muss es zu (nicht erheblichen) Abweichungen kommen.

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