Diese auf einer Saunabund-Schulung gemachte Aussage von Dr. Gröning, beschreibt, wie die Bräunungsautomaten bei der Klientel des Saunabunds betrieben werden. (Und auch bei der Fitnessklientel der BSA)
Es wird die Ausnahmeregelung genutzt, Chipkarten, Wertmarken oder schlicht nur eine Legitimationskarte zum Zahlautomaten zu verkaufen, womit die Kunden selbst die Solarien starten können. Dafür wurde zuvor durch die Unterschrift unter das "Saunabund-Beratungsprotokoll" den Kunden die Pflicht zur Einhaltung des NiSG und der UVSV übertragen. Wer was wie lange und wie oft nutzt, "kann" nicht kontrolliert werden. Beim Saunabund lernt das Fachpersonal, mittels des Beratungsprotokoll dem Solarienbetreiber von jeglicher Verantwortung für die Nutzung seiner Solarien frei zu stellen.
Dieses "Saunabund-Solarien-Geschäftsmodell" ist für die ganze Branche faktisch verbindlich gemacht worden, weil der Saunabund der "Marktführer" als UVSV-Schulungsträger ist.
Es geht also nicht nur darum, dass die Saunabund-Aussage den Verzicht auf eine Beratung der Kunden während der Bestrahlungsserie ermöglicht,
Die Saunabund-Aussage "...der Kunde ...kann nicht kontrolliert werden" ermöglicht allen Menschen Zugang zu den Solarien, weil der Sinn der Aussage
"Was der Kunde macht, kann nicht kontrolliert werden"
auch so formuliert werden kann:
Wie und vom wem die Solarien genutzt werden, kann nicht kontrolliert werden.
Dies ist die wirkliche Praxis in allen Sonnenstudios, bei denen (aufgrund der technischen Vorrichtung) Kunden selbst Solarien starten können, egal welches UVSV-Beratungstheater (Saunabund oder BSA) vom Personal aufgeführt wird.
Im Übrigen gibt es keine technische Vorrichtung, die sicherstellen kann,
dass nur ein Berechtigter ein Solarium nutzt und das auch nur in dem für ihn vorgesehenem Maß.
Das kann nur Personal ( des Betreibers) sicher stellen.