Ergoline konsequent zur UVSV ?

  • Diese auf einer Saunabund-Schulung gemachte Aussage von Dr. Gröning, beschreibt, wie die Bräunungsautomaten bei der Klientel des Saunabunds betrieben werden. (Und auch bei der Fitnessklientel der BSA)
    Es wird die Ausnahmeregelung genutzt, Chipkarten, Wertmarken oder schlicht nur eine Legitimationskarte zum Zahlautomaten zu verkaufen, womit die Kunden selbst die Solarien starten können. Dafür wurde zuvor durch die Unterschrift unter das "Saunabund-Beratungsprotokoll" den Kunden die Pflicht zur Einhaltung des NiSG und der UVSV übertragen. Wer was wie lange und wie oft nutzt, "kann" nicht kontrolliert werden. Beim Saunabund lernt das Fachpersonal, mittels des Beratungsprotokoll dem Solarienbetreiber von jeglicher Verantwortung für die Nutzung seiner Solarien frei zu stellen.
    Dieses "Saunabund-Solarien-Geschäftsmodell" ist für die ganze Branche faktisch verbindlich gemacht worden, weil der Saunabund der "Marktführer" als UVSV-Schulungsträger ist.


    Es geht also nicht nur darum, dass die Saunabund-Aussage den Verzicht auf eine Beratung der Kunden während der Bestrahlungsserie ermöglicht,
    Die Saunabund-Aussage "...der Kunde ...kann nicht kontrolliert werden" ermöglicht allen Menschen Zugang zu den Solarien, weil der Sinn der Aussage
    "Was der Kunde macht, kann nicht kontrolliert werden"
    auch so formuliert werden kann:


    Wie und vom wem die Solarien genutzt werden, kann nicht kontrolliert werden.

    Dies ist die wirkliche Praxis in allen Sonnenstudios, bei denen (aufgrund der technischen Vorrichtung) Kunden selbst Solarien starten können, egal welches UVSV-Beratungstheater (Saunabund oder BSA) vom Personal aufgeführt wird.


    Im Übrigen gibt es keine technische Vorrichtung, die sicherstellen kann,
    dass nur ein Berechtigter ein Solarium nutzt und das auch nur in dem für ihn vorgesehenem Maß.
    Das kann nur Personal ( des Betreibers) sicher stellen.

  • Betrachtet man die Zukunft der Branche, dann muss man sich darüber im klaren sein, dass prinzipiell alle Denkansätze unter dem Vorsatz der Professionalisierung umzusetzen sind.
    Schaut man in einzelnen Wirtschaftszweigen in Umfragen was Kunden erwarten, dann stellt man fest, dass in der Vergangenheit Dinge erwartet wurden, die heute selbstverständlich sind. Bei den modernen Auflistungen der Kundenerwartungen heute spielen Sauberkeit, Qualifikation des Personals und Einhaltung der Gesetzgebung in Kombination mit Qualität keine Rolle mehr, weil sie für den Kunden selbstverständlich geworden sind. Wer diese Selbstverständlichkeiten nicht bieten kann, der fällt automatisch aus dem Spektrum des Suchenden heraus und das Geschäft wird ohne ihn abgewickelt.
    Vielleicht kann sich der eine oder andere noch daran erinnern, welche Sturm der Entrüstung es gab als das Ersatzrad abgeschafft wurde, welches als fünftes Rad immer mit zum Auto geliefert wurde. Es war eine Selbstverständlichkeit.
    Mit Selbstverständlichkeiten werden wir in der Besonnungsbranche heutzutage keinen Kunden gewinnen oder halten können. Der kostenlose Kaffee zu Besonnung ist heute kein Argument mehr, wo mir selbst mein Zahnarzt inzwischen einen kostenlosen Espresso mit einem Keks anbietet.
    Außerdem ist es immer selbstverständlicher für den Kunden geworden, dass wenn er Geld ausgibt, er auch erwartet, von qualifiziertem und gut ausgebildeten Personal bedient zu werden.
    Fasst man diese marketingstechnischen Allgemeinheiten zusammen, resultieren daraus unter dem Stichwort Professionalisierung zwei wesentliche Bedingungen: die Branche muss, wenn sie überleben will erhebliche Anstrengungen im Bereich der Qualifikation von Mitarbeitern sowie der Qualifikation von Angeboten machen.
    Die Konkurrenz zum Beispiel im SB Betrieb mit Standard SB Anbietern wie Fitness und Saunastudios stellt keinerlei Zukunftsoptionen für unsere Branche dar. Das Mitnahmegeschäft in Fitnessstudios und Saunaanlagen ist nicht die Basis für erträgliche und lebenswerte Einkünfte in Sonnenstudios.
    Des weiteren müssen Investoren, die unsere Branche als Finanzquelle sehen erheblich in die Struktur und Qualität der Unternehmen investieren. Vereinzelt zeigen in unserer Branche Sonnenstudiobetriebe bereits was dies in Konsequenz bedeutet um sich in der Folge von Mitläufern und gleichartigen Angeboten unterscheiden zu können.
    Dies muss alles speziell unter dem Aspekt der UVSV betrachtet werden, deren Einhaltung eine Selbstverständlichkeit darstellt. Die Nichteinhaltung von aktueller Gesetzgebung, dies kann man am Beispiel Volkswagen sehr gut beobachten, führt zu nachhaltigen Vertrauens- und damit auch erheblichen Wertverlusten nicht nur bei Kunden sondern auch bei Investoren und zu guter Letzt auch bei den Vertretern der Gesetzgebung.
    Wenn im Rahmen dieses Qualität- und Professionalisierungsprozesses auch noch die Einzelkämpfer Mentalität in unserer Branche ein Ende finden würde, dann wären wir in der Entwicklung unserer Branche nach über 25 Jahren ein wesentliches Stück vorwärtsgekommen.
    All diese Forderungen kann nur erfüllen, wer bereit ist in sein Unternehmen zu investieren. Diese Investitionen muss nicht nur finanzieller Natur sein, sondern auch, und das ist noch viel wichtiger zu aller erst im Kopf stattfinden. Die Verbrauchertrends aufzuspüren und sein Unternehmen danach auszurichten, ist Zukunftssicherung pur.
    Auf diesem Weg in die Zukunft müssen wir uns vielleicht von gewohntem trennen, egal ob das Mitarbeiter, Personal, oder Gewohnheiten sind.
    Eine Besinnung auf das, was wir bieten können, eine Konzentration auf das Kerngeschäft der Wünsche unserer Kunden, muss im Fokus der Entwicklung stehen.

  • hat es es von Beginn an in der Branche gegeben.


    Sei es, dass man seine Heimat beim Weltmarkführer JK oder bei dessen scheinbaren KBL Widersacher gesucht hat.
    Man konnte unter die Haube des Photomed schlüpfen oder sich bei Sunpoint & Co verdingen.
    Man konnte sich in die Gemeinschaft der staatlich geprüften Sonnenstudios zertifizieren lassen
    und sich zugleich den Clubber-Geleitzügen Sunya und PCA anschließen.


    Und jede Allianz versprach Professionalisierung.


    Der Begriff Professionalisierung war leider nur ein Etikett für Ware, die den Studiobetreibern verkauft wurde.
    Diese hatten die Erwartung, dass sie Professionalisierung kaufen könnten, wie ein Rezept für leichter-Geld-Verdienen.


    Entsprechend wurde dann auch mit dem Angebot "Staatlich geprüften Sonnenstudio" verfahren.


    Die Branche erkannte nicht, dass das staatlich geprüfte Sonnenstudio der kleinste gemeinsame Nenner für alle sein sollte.
    Sie erkannte nicht, dass dieser gemeinsame Nenner für alle galt und durchgesetzt werden musste.


    In gleicher Weise hat die Branche das missachtet, was als Ersatz des Angebotes vom Staat geliefert wurde,
    dem NiSGesetz und seiner Ausführungsverordnung, der UVSV


    Das ganze Professionalisierungsgelaber hat bisher nur bewirken sollen,
    dass die Branche sich nicht einigen kann
    auf verbindliche Normen im Umgang mit UV-Strahlung am Menschen.


    Jetzt gibt es, bevor überhaupt von wirklicher Professionalisierung die Rede sein kann,
    nur eine Aufgabe für uns alle:


    Die tatsächliche Durchsetzung der Norm.


    Und da der Staat offensichtlich keine Lust mehr dazu hat, uns dabei zu helfen, wird das kein Spaziergang.

    An zwei wesentlichen Kriterien kann die Durchsetzung der UVSV als tatsächlich gültige und befolgte Norm aufgehängt werden:


    1. Kriterium
    Es darf keine Sonnenbank mehr geben, die von Kunden gestartet werden kann,
    denn es gibt keine technische Vorrichtung, die sicher stellen kann, dass nur Berechtigte ein Solarium nutzen.
    Die Ausnahme für 2 Geräte ist eine in die UVSV geschriebene Illusion.


    2. Kriterium
    Die Dosierungs-Beratung basiert auf dem tatsächlichen Verlauf der Bestrahlungs-Serie


  • Tak;


    Du hast es sehr treffend formuliert. Genau so ist es, ganz einfach mit Deinen zwei Punkten ausgedrückt… Die Verantwortlichen sind mittlerweile sehr sauer, eine Hilfe ist nicht mehr zu erwarten. Die Branche ist nun direkt selber ganz alleine gefordert...


    Norbert;


    vielen Dank… Der beste Beitrag zum Branchen- Gesamt- Management, der in diesem Fach- Forum geschrieben wurde. Das ist akademisches Management mit Weitblick, indem man die Wirklichkeiten in Bezug zur Branche erkennt, analysiert, Anweisungen formulierend- benennt, dann zum Handeln auffordert und alles wieder erneut kontrolliert. So ein Management ist heutzutage selbstverständlich und erfordert zielgerichtete Investitionen, um handeln zu können…


    Die selbstverständlichen fachlichen Qualitäten, mit Einbindung der fachlich- gesetzlichen Forderungen zur UVSV / NiSG, ausnahmslos so angeboten werden. Die Selbstverständlichkeit vom Fachpersonal, das kontrollierend- kompetent Empfehlungen benennt und in der Lage versetzt ist , intelligent notwendige Anweisungen zum Kunden hin auch durchzusetzen. Eben Fachpersonal! Die Führung ohne Zwang zum Kunden zelebrieren. Man könnte hierzu noch vielmehr sagen…


    Wie Du es schon sagtest, das Beispiel VW demonstriert eindeutig… man kann mauscheln … muss aber dann immer das sehr harte Echo von Gesetzgeber verdauen… die Staatsmühlen mahlen zwar sehr langsam, aber stetig dann immer umso heftiger zum Fehlverhalten. Zusätzlich müssen die sehr hohen Forderungen von den Investoren bezahlt werden…. müssen durch Sammelklagen der Kunden, zig Millionen zusätzlich ausgegeben werden… Das Ergebnis zu Ende hin wird deutlich aufzeigen …staatliche Forderungen in einer Demokratie umzusetzen, ist einfacher und ist für jeden immer billiger.


    Es ist nun zu hoffen, dass genau solche Betrachtungen von Norbert, durch Norbert wieder in seiner Akademie angeboten, geschult, vermittelt werden. Mit Ziel: Abschluss Zertifiziertes AfB Fachpersonal. Das ist dann in jedem Fall eine sehr gute Investition… Wir sollten das alles unterstützen…


    Die Branche ist dadurch selber in der Lage, das gesamte Niveau zu jedem Betrieb hin anzuheben… Kann selber Qualitäten zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung benennen. Kann selber Branchen- Ziele benennen. Die Branche kann sich dann selber kontrollieren, kann somit selber notwendige Weiterentwicklungen benennen. Wir brauchen keine „Zielvorgaben“ von unseren Branchengegner, wir können unsere Ziele selber durch eigene Kompetenzen benennen… Wir müssen so oder so, ohnehin 200% erbringen, um dann 100 % sicherstellen zu können…


    Genau auf so einer Line muss aufgebaut werden…


    Anzumerken ist dennoch: Um den Heidschnucken Gröning- Schaden zu seinem SB-Unsinn aus den Köpfen der Betreiber samt Personal zu verbannen, sind sehr große Anstrengungen notwendig. Denn die Heidschnucken Gröning Negativliste, ist schon sehr lang und wird immer länger …




  • die Voraussetzungen hierzu sind, man muss sich unabhängig zu allem Gewohnten, generell fachlich mit der künstlichen UV-Bestrahlung beschäftigen, die Professionalität durch studieren erarbeiten... Was bedeutet das überhaupt?


    Demokratische Gesetzgebungsregelungen steuern das Verhalten der Gesellschaft insgesamt untereinander. Moderne medizinische Erkenntnisse führen wie immer, so auch in unserem Fall zu empfohlenen Verhaltensregeln, die gerade im gewerblichen Bereich zur künstlichen UV-Bestrahlung zwingend einzuhalten sind. Das sind Präventionen um einen Schaden von Nutzern abzuwenden.


    Wenn die medizinischen Erkenntnisse so drückend sind, dass hierzu eine Verordnung notwendig ist, dann ist das keine Bevormundung wie es oft in der Branche das so empfunden wird, sondern ist eine erkannte Notwendigkeit zur Professionalisierung im Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung. Hierzu muss jeder Betrieb investieren.


    1. Professionalisierung fängt damit an, sich zuerst ausführlich mit dem Gewollten laut UV- Fibel und dem nun gesetzlich Gewollten der UVSV zu beschäftigen. Die Grundvoraussetzung überhaupt das auch alles verstehen zu können. Man muss nun die Fähigkeiten aufbringen, alles Gewollte offen zu analysieren, sich mit dem Wünschen der Nutzer und deren Verhalten auseinandersetzen und dann genau die möglichen Fähigkeiten zum Personal analysieren und die Umsetzungen hierzu beschreiben und dann zu realisieren. Somit eine Grundvoraussetzung, um überhaupt professional arbeiten zu können. Die Ergebnisse zur professionellen Realisierungen, spiegeln sich z.B. in den WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen direkt wieder, um einfach mal eine professionelle Lösung hierzu anzusprechen.


    2. Professionalisierung fängt schon damit an zwingend zu erkennen, das die Anwendungen der unterschiedlichen erythemwirksamen Bestrahlungsstärken von z.B. 0,16 W/m², 0,21 W/m², 0,30 W/m² der Solariengeräte zu realisieren und so anzuwenden sind. Nur so können erst überhaupt die individuellen Wünsche der Nutzer zu Bestrahlungszeiten und die damit verbundenen, einzuhaltenden unterschiedlichen Bestrahlungsstufen vom jeweiligen Nutzer- Dosierungsplan je Hauttyp in der Praxis realisiert werden! Eben durch unterschiedliche Erythemwirksamkeit, Solarien dem Nutzer empfehlen zu können. Das ergibt sich logischerweise zur Praxis aus dem Gewollten der UVSV. Das muss sowohl den Solarienhersteller, dem Betreiber und dem Personal sehr deutlich klar werden! Das ist eine Grundvoraussetzung zur praktischen, verantwortungsvollen Anwendung der künstlichen UVA-, UVB- Bestrahlung überhaupt.


    3. Die technischen Voraussetzungen zu jedem professionellen Solarium und die technischen Voraussetzungen zur professionellen EDV- Steuerung müssen somit zwingend hierzu vorhanden sein. Nur so kann überhaupt erst Professionalität in Solarienbetrieben angewendet werden.


    4. Professionalisierung zur künstlichen UV-Bestrahlung fängt auch damit an, dass jedem bewusst wird, dass die künstliche UV-Bestrahlung nur mit unterschiedlichen Dosierungen je Hauttyp überhaupt erst realisiert werden kann. Das Verständnis hierzu, das man zwingend Daten zu UV-Bestrahlung verarbeiten muss, um überhaupt erst professional handeln und reagieren zu können.


    5. Professionalisierung fängt zudem damit an, dass man immer wie in der Natur zum Hauttyp gesehen erkennt, dass es zu Frühjahr, Sommer und Herbst unterschiedliche Erythemwirksamkeit gibt. Man muss hierzu sich zudem bewusst sein, wenn man verantwortungsvoll- professional zur künstlichen UV-Bestrahlung den Nutzer bedienen will, das mögliche erythemwirksame Topologie- Umschaltungen an den Solarien nur Fachpersonal z.B. über eine geeignete EDV- Computersteuerung vornehmen darf. Eine direkte Forderung der Verantwortlichen, der Mediziner überhaupt. Das muss schon jedem zur Verantwortungs-Übernahme sehr klar und direkt bewusst sein.


    Das sind zur Professionalisierung der Betriebe, erst fünf Punkte. Aber die zurzeit wichtigsten Punkte zur künstlichen UV-Bestrahlung überhaupt. Wie weit jeder Betrieb noch von einer Professionalität entfernt ist, kann jeder selber abschätzen.


    In jedem Fall ist Professionalität niemals 0,3 Turbo Anschlag- Gehabe, zudem z.B. unkontrolliert immer für 20 Minuten durch Kunden einschalten lassen, sowie der ganze Unsinn zum Sauna-Bund Heidschnucken Gröning überhaupt. Genau das hat in den letzten drei Jahren alle Branchengegner auf den Plan gerufen und die Branche wird dadurch sehr negativ in der Öffentlichkeit beurteilt. Das muss und darf nicht sein…


    Die einzige vernünftige Lösung hierzu ist, sich komplett neu ausrichten, sich schulen zulassen oder zur Praxisumsetzungen am Empfangsbereich gleich in eine professionelle EDV-Computersteuerung zu investieren. Das wäre direkt ein Quantensprung zur Professionalisierung von jedem Betrieb überhaut...




  • bitte auch lesen: im anderen Forumsteil diskutieren wir zu Fachschulungen…


    wie wichtig eine fachlich gute Ausbildung ist, die Notwendigkeit wird durch das Fach-Forum direkt vermittelt. Denn das sehr große Organ Haut, hat so viele Anwendungsgebiete, das es hierzu nun endlich mal auch gewerblich- fachlich- fundierte Betriebe aufzubauen sind.


    Es gibt nicht nur die UV-Bestrahlung, um eine sportlich- gutaussehende Bräunung über eine Serie laut UVSV aufzubauen, sondern die ganzen medizinisch notwendigen Anwendungen zur Haut können in einem Fachbetrieb mit abgedeckt werden. Ich bin sogar noch vor der UVSV davon ausgegangen, dass durch die UVSV, auch einige Dermatologen sich mit Solarien-Fachbetrieb unter deren Aufsicht verbinden. Der Arzt hat das Fachwissen, der Betrieb die teuren Ausrüstungen. Das verlangt aber eine zwingende direkte Anerkennung durch den Arzt.


    Gerade durch meine konsequente Haltung zur künstlichen UV-Bestrahlung mit direkter Lösung hierzu, kommen immer mehr Dermatologen auf mich zu. Diese Fordern zusätzlich die Funktionen für Rezepte und Kassenabrechnungen ein. Denn wenn ein Arzt ein Studio begleitet, ist alles zur Haut möglich. Fordern aber konsequente fachlich-fundierte Lösungen hierzu ein.


    Die dringende Aufgabe ist nun, eine Fachschule für gewerbliche Fachbetriebe zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung in direkter Verbindung mit medizinischen Therapie-Lichtanwendungen und auch freien möglichen Lichtanwendungen aufzubauen….


    hierzu weiter unter http://solariumforum1.de/index…ead&threadID=355&pageNo=3


  • EU KOMMISSION STARTET KONSULTATION ÜBER GESUNDHEITLICHE RISIKEN VON
    UV-STRAHLUNG


    Die Kommission eröffnete am 22.01.2016 eine öffentliche Konsultation zu dem vorläufigen Gutachten des wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretender und neu identifizierter Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) über die gesundheitlichen Risiken von ultravioletter (UV) Strahlung unter besonderer Berücksichtigung von Sonnenbänken zu kosmetischen Zwecken. Hintergrund der von der Kommission beauftragten Stellungnahme sind die 2006 vom wissenschaftlichen Ausschuss für „Konsumgüter" (SCCP) und 2009 von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichten Gutachten, welche die Verwendung von UV-Bräunungsgeräten zur kosmetischen Bräunung als krebserregend einstuften. Auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt SCENIHR zu dem Ergebnis, dass UV-Strahlung hochgradig krebserregend ist, da sie diesen nicht nur verursacht, sondern auch fördert. Es gibt aussagekräftige Beweise, dass die UV-Belastung von Sonnenbänken unter anderem Melanome, Plattenepithelkarzinome und, in geringerem Maße, auch Basalzellkarzinome verursacht. Die wenig positiven Effekte von UV-Bräunungsgeräten werden durch viele Nebenwirkungen überlagert, so hat zum Beispiel eine UV-Überbelastung eher eine negative Auswirkung auf den Vitamin-D-Blutserumspiegel. Nach dem Gutachten gibt es daher keine sichere Obergrenze für die UV-Bestrahlungsstärke von Sonnenbänken. Noch bis zum 21.03.2016 sind Interessenvertreter, Wissenschaftler und alle interessierten Kreise aufgerufen, entsprechende Kommentare per Fragebogen online abzugeben. Relevante Beiträge werden in das endgültige Gutachten einfließen.


    Informationen zur Konsultation: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consultations/public_consultations/scenihr_consultation_30_e
    n.htm


    Das ist ein Feststellungsverfahren zur künstlicheren UV-Bestrahlung durch Solarien-Nutzung. Wie das nun ausgehen kann, kann so nicht beantwortet und erkannt werden.


    So wird nun erst richtig deutlich, was der Heidschnucken Gröning in den letzten drei Jahren zum depperten SB- Verhalten bei den Solarienbetreibern angerichtet hat. Das ist und war kontraproduktiv zur UVSV, das dadurch eine ganze Branche an den Pranger gestellt wird. Man kann hierzu immer nur kräftig alle Solarienbetreiber aufklären, damit so ein Gröning Unsinn eliminiert wird. So ein Konsultation – Verfahren ist kein „kleiner Kuchen“ sondern ein sehr ernstzunehmender Vorgang.



    Es gibt aber noch ein Konsultation- Verfahren „Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit – Voraussetzungen für eine Meldung und Anerkennung“ Hierzu:


    Zusammenfassung
    In Deutschland sind über 2,5 Millionen Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Outdoor-Worker im besonderen Maße gegenüber natürlicher UV-Strahlung exponiert. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Zusammenhang zwischen beruflicher UV-Strahlung und Hautkrebs geprüft und empfohlen, in die Anlage1 zur Berufskrankheiten-Verordnung folgende neue Berufskrankheit aufzunehmen: „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“. Es wird aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt, welche Voraussetzungen für eine Meldung und Anerkennung einer beruflichen Hautkrebserkrankung durch natürliche UV-Strahlung erfüllt sein müssen. Der Link hierzu:
    https://www.researchgate.net/p…e_Meldung_und_Anerkennung



    NUN AUFWACHEN


    der Aufruf hierzu: Die Branche muss nun sehr schnell in die Professionalität zur künstlichen UV-Bestrahlung wechseln. Das Einsehen hierzu, muss schlagartig erfolgen, um weiteren Schaden von der Branche abzuwenden. Wie sowas geht, haben wir hier im Fach-Forum schon sehr deutlich rausgestellt. :thumbup:




  • Die derzeit in Brüssel laufenden Vorgänge sind nicht auf das arme kleine Heideschaf, dass der Saunabund aus seinen Reihen verstoßen hat? Zurückzuführen sondern auf die Tatsache, dass in schöner Regelmäßigkeit Beschlüsse der EU Kommissionen überprüft werden müssen.


    Der eine oder andere kann sich sicherlich noch erinnern, das es auf EU Ebene heftige Diskussionen um die Gefährlichkeit von Solarien gegeben hat, die damals von Spanien ausgelöst worden sind. Das Ergebnis war damals, das man eine Kommission beauftragt hatte, die Gefährlichkeit von Solarien zu überprüfen, und ein 50-seitiges Papier kam, welches prinzipiell für die Branche eigentlich positiv war.
    Die letzte Seite allerdings endete mit dem Hinweis dass Solarien unter Umständen Hautkrebs verursachen könnten. Daraufhin sah man sich auf EU Ebene dazu genötigt, die Bestrahlungsstärke von Solarien auf 0,3 zu reduzieren, was dem stärksten Sonnentag des Jahres in etwa entsprach, physikalische Feinheiten jetzt vollkommen außer Acht gelassen.


    Diesen Beschluss galt es nun routinemäßig zu überprüfen, was die SCENIHR auch dementsprechend beauftragte und hierzu eine ungefähr 100-seitige englische Antwort bekam.
    Beauftragt wurde eine Kommission die zwei externe Experten hinzu zog, einer dieser Experten war der uns bekannte R.G. aus dem fernen Hamburg, stets zu Diensten der Anti Solarienbewegung.
    Als dieses Papier auf den Markt kam begann ich meine Aktivitäten in diesem Forum zu verstärken, weil ich dieses Papier für unsere Branche als hochgefährlich ansehen. Egal wie man zu Herrn G. Aus Hamburg steht, das Papier beantwortet die Fragen der EU-Kommission vollumfänglich, wenn natürlich auch vollständig tendenziös und mit einer ganz bestimmten Zielrichtung.
    Aber dieser Mensch wird nicht dafür bezahlt die hohe Wissenschaft und Ehrlichkeit zu vertreten, sondern er zählt zu einem der härtesten Feinde der Solarienbranche und ist ein knallharter Lobbyist. Verkleidet in der Harmlosigkeit per se kommt er daher und versucht eine ganze Branche zu vernichten.
    In meinen Posts aus der Vergangenheit ist nachzulesen, dass ich von den Ergebnissen auf europäischer Ebene nichts Positives für uns erwartet.
    Egal welche wissenschaftliche Qualität man diesem Papier zumisst, es ist gefährlich. Der Letzte in unserer Branche sollte verstanden haben was die Zeit geschlagen hat. Und wer sich darüber wundert, dass die deutschen Behörden und die SSK so lange stillgehalten haben, der wird dies sofort verstehen, wenn das Papier von europäischer Ebene in nationale Verordnungen umgesetzt werden muss.
    Jeder sollte sich dringend mit der Qualifizierung und Professionalisierung seines Studios befassen und sich an der Diskussion um die Gestaltung der neuen Fachschulungen beteiligen.
    Ich möchte einmal mehr, wie ich's in den letzten 35 Jahren so oft getan habe, dazu Aufrufe jenseits aller Befindlichkeiten für diese Branche zu arbeiten und sich nicht daran zu stören, wer welche Ideologie vertreibt, denn es geht zum Schluss und die Existenz von den verbliebenen Studios und deren Angestellte.

  • Und das Schlimme (oder Gute) ist, man muss nicht Paula oder Norbert heißen oder Elektra oder Tak, sondern jeder kann an diese Informationen kommen. Egal ob Krebshilfe, Bundesamt für Strahlenschutz, Europäische Union oder Strahlenschutzkommission, fast alle veröffentlichen zu mindestens die Grundinformationen inzwischen im Internet. Man muss nur das tun was jeder Unternehmer tun sollte, sich über die Entwicklungen in seinem Geschäft ständig auf dem Laufenden zu halten. Dies kostet kein Geld, aber natürlich Zeit. Hierzu braucht man auch noch keinen Verband, keinen Verein, keine Liga oder sonstige Organisationen!
    Erst, wenn man sich mit den Organisationen auseinandersetzen will, dann benötigt man eine Organisationsstruktur, sonst bekommt man sehr schnell den Hinweis, dass hier im Hintergrund gearbeitet werde und es sich im Wesentlichen um vertrauliche Informationen handelt, die einem leider nicht zur Verfügung gestellt werden können. Ende des freien Bürgers in der Bundesrepublik Deutschland, mir passiert, letzte Woche in der Kommunikation mit dem Bundesausschuss Gesundheit, der die Krankenkassengelder in Deutschland verschwenden darf? Oder sachgemäß vergibt?
    Erst wer diese Kommunikation weiterführen will, also noch mehr Zeit in sein Geschäft investieren will, der braucht eine Organisationsstruktur, ob die Verband, Verein, Liga oder was auch immer heißt ist .…. egal, nur er muss es tun!
    Also hört auf getan zu werden – tut!

  • Zuerst für Norbert "100% Zustimmung"


    Hier habe ich abgekupfert:
    https://www.locafox.de/blog/el…nipulationssicher-gobd/#3


    ÜBERGANGSFRIST DER FINANZVERWALTUNG LÄUFT ENDE 2016 AUS


    Übersetzt heißt das: Jeder Verkauf muss einzeln durch die Kasse dokumentiert, abgespeichert und mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
    Man spricht daher auch von der Einzelaufzeichnungspflicht.
    Sie ist bereits seit rund sechs Jahren wirksam, tritt ab 2017 dann aber ausnahmslos in Kraft; bis Ende 2016 gilt eine Übergangsregelung:


    „Früher gab es die Möglichkeit, am Ende des Tages auf einen Knopf an der Kasse zu drücken
    und alle Einzelverkaufsdaten zusammengefasst auf dem sogenannten Z-Bon auszudrucken und die Tageseinzeldaten dabei zu löschen.
    Diese Kassen entsprechen nach dem erwähnten BMF-Schreiben nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.


    Alt-Kassen dürfen jedoch noch bis Ende 2016 weiter verwendet werden, wobei die Kassennutzer verpflichtet sind, vom Hersteller angebotene Software-Anpassungen und Speichererweiterungen in Anspruch zu nehmen,
    wenn damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können“,
    verrät Rechtsanwalt und Steuerberater Jochen Bohne aus der Abteilung Steuern und Finanzen beim HDE.


    „Spätestens ab 01.01.2017 gelten die Anforderungen dann allerdings für jedermann ohne Ausnahme,
    insbesondere also die Einzelaufzeichnungspflicht.
    Einzel-Bons zugunsten des Tagesendsummen-Bons (Z-Bon) zu löschen, ist dann also nicht mehr erlaubt.
    Auch die alleinige Aufbewahrung der Z-Bons auf Papier ist nicht ausreichend.


    Davon nicht betroffen, sind Einzelhändler mit geringen Umsätzen und keinen Mitarbeitern, die also nur wenige Kunden am Tag bedienen und auch bisher keine Registrierkasse verwendet haben oder eine mechanische Registrierkasse besitzen (= wie eine offene Ladenschublade). Sie können auch nach wie vor ihre Umsätze auf Papier aufschreiben. „Allerdings müssen die Bareinnahmen dann anhand von Kassenberichten nachgewiesen werden, für die ebenfalls strenge Anforderungen zu beachten sind und die in der Praxis fehleranfällig sind“, erklärt Jochen Bohne vom HDE. Verfüge eine mechanische Registrierkasse über ein Druckwerk und würden damit Bons oder Journalrollen erzeugt, seien diese chronologisch und nachvollziehbar aufzuheben.



    Mein Kommentar:
    Das ist das AUS für Intelligente Automaten - inklusive Chipkarten zum Aufladen .
    Denn wegen des Speichers ermöglichen sie die Dokumentation jedes einzelnen Verkaufsvorgangs, (Diese 10 Jahre lang aufbewahren.)


    Das ist auch das AUS für "Aufstellungsverträge",
    bei denen der Eigentümer der Geräte ( in der Regel der Händler) die alleinige Berechtigung zur Löschung der Daten
    in den Automaten und der Elektronik der Solarien hat.
    Dadurch kann der Gerätegeber erreichen, dass sein Betreiber-Partner ihm den tatsächlichen Anteil an den Einnahmen geben muss
    wenn dieser die Automaten geleert hat.
    Zugleich geht er sicher, dass alle Daten des Deals immer gelöscht werden-.


    Wer die Dokumentation des Einzelverkaufs nicht bis Ende es Jahres implementiert hat,
    dem darf das Finanzamt Absicht unterstellen
    und ausgehend vom Stromverbrauch abschätzen, was "wirklich" eingenommen wurde.


    2 Auswege für 1-Mann/Frau-Betriebe:
    Intelligente Automaten sofort abbauen.
    Nur "dumme Automaten" mit mechanischem Münzprüfer und ohne "Speicher-Gedächnis" montieren,
    die nicht fähig sind, einen Einzelverkauf ab zu rufen und zu drucken, bzw. die Einzelumsätze ab zu rufen und zu speichern.


    Die Dummis sind zwar nicht UVSV-tauglich, weil die Dosierungsschritte zu grob ist -
    Aber wer prüft denn bei den echten Kleinstbetrieben, ob die UVSV eingehalten wird??
    Wenn schon die Großbetriebe mit Selbstbedienungssolarien nicht behelligt werden ??


    Letztere dürften mit Barzahlungsautomaten ohne vorgeschriebene Dokumentation nicht davon kommen.!!!
    Hoffentlich ! Wenn hier die Solarien nicht über einen eignen (versiegelten) Stromzähler laufen, dann kann die Schätzung für den Betreiber sehr teuer werden.
    Auch die staatlichen Einrichtungen nicht, wie z.B. Bäder mit SB-Solarien.


    Der bessere Ausweg für "Kleinstbetriebe":
    Mit der Hand einschalten.
    Wenn es die Hand des Betreibers ist, die das Solarium schaltet, dann freut das die "Verordnung".


  • aber der Reihe nach…


    1. Paula74;


    herzlichen Dank das Du nach Deinem schweren privaten Schicksalsschlag zum Arbeitsleben zurückgefunden hast… wieder aktive tätig sein kannst. Deshalb herzlichen Dank für Deine Email zum Link:


    https://www.bayern.de/wp-conte…2016/02/EB-02-16-zus-.pdf auf Seite 56


    Ich hatte auf das Staatsministerium Bayern nicht geachtet, obwohl es hierzu Hinweise schon gab.


    Zudem Du hast es richtig erkannt, nur die Solarienhersteller sprechen davon, dass angeblich das Thema „Frankreich Solariumverbot“ vom Tisch sei… Es ist aber auf europäische Ebene zur Entscheidung verlagert worden. Aber Nominell glaube ich nicht direkt an einem Solariumverbot, sondern erwarte eher eventuelle weitreichende, mögliche Konsequenzen hierzu…


    2. Norbert;


    Du sagst: „Egal welche wissenschaftliche Qualität man diesem Papier zumisst, es ist gefährlich.“


    Genau so ist es. Warum, das ist die Frage? Die Antwort hierzu, weil es im Europäischen Parlament eingebracht wurde und nicht nur in einem europäischen Ausschuss mit Wirkungskreis Dr. Greinert. Zudem durch die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Es ist eine öffentliche Konsultation, also ein Feststellungsverfahren, das die Verwendung von UV-Bräunungsgeräten zur kosmetischen Bräunung als krebserregend eingestuft hat oder sollte. Wenn das so in der Form durchkommt, wird es vermutlich europaweite Konsequenzen hierzu geben? Das muss man nun sehen und abwarten, was dabei tatsächlich rauskommen könnte.


    Hinzu kommen noch Behörden- Erkenntnisse, dass bei Kontrollen oft sehr viel Ungenügendes festgestellt wurde. Alles wurde immer sehr genau von Behörden dokumentiert und an die Ministerien weitergeleitet. Die einzige umfangreiche Veröffentlichung von Behörden, gerade zu Kontrollen, sind die „Brandenburger Kontrollen“. Das Thema hierzu im Forum unter: Informationen und Meldungen im Überblick: „Umfangreiche Kontrollen durch das Land Brandenburg“ Diskutiert beginnend Anfang 2014…


    http://solariumforum1.de/index…=Brandenburger+Kontrollen


    Die Dokumentationen, Prüfprotokolle, Auswertungen, haben wir ja hier im Forum direkt veröffentlicht und diskutiert. Alle anderen behördlichen Kontrollen wurden so nicht veröffentlicht. Aber gerade durch Kontrollen, sind schon sehr viele Betriebe geschlossen worden, oder haben dann danach einfach freiwillig den Betrieb eingestellt. Meistens aus dem Grunde, weil notwendige Investitionen zum Geforderten, zu groß wären. Deshalb sind schon sehr viele Betriebe „leise“ vom Markt verschwunden. Leider!


    In jedem Fall, müssten sich nun schnellstens Solarienhersteller und Betreiber direkt zur UVSV ausrichten, vieles abändern, wenn die Branche weiterhin existent sein sollte. Immerhin geht es um eine ganze Industrie. Hierzu sind Branchen- Fachschulungen unumgänglich. Der schnellste und beste Weg für alle, ist die direkte Einrichtung von Fernschulungen mit hoher Qualität zum Fachlichen hin.


    3. Tak;


    Du hast das zweite sehr heiße Einsen angesprochen. Die Meldungen hierzu sind vor kurzem auch auf dem Sender NTV gelaufen, dass die Bundesregierung konsequent gegen ungenügende Kassensysteme vorgeht. Die Branche selber ist zudem, zur hohen Risiko-Gruppe vom Finanzamt letztes Jahr eingestuft worden. Diese Informationen kamen von Betreiben selber. Die Zapper –Systeme in der Branche, mit „programmierter Steuerhinterziehungen“, haben Betreiber das Handeln vom Finanzamt hierzu direkt zu spüren bekommen, wie auch mehrmals das so von den Anwendern berichtet wurde. Steuernachzahlungen waren dann immer so heftig, dass neue Investitionen unmöglich waren. Das war direkt zu spüren. Die Zapper-Anwender selber sagen auch ganz offen über Kollegen, damit wird übertreiben. Das Problem sei sehr groß, dagegen wäre die UVSV Umsetzung noch das kleinere Übel. Gerade durch das Finanzamt, hätten schon sehr viele Betriebe schließen müssen.



  • man kann es auch so sehen, das immer wieder neue Ereignisse die Branche überrollen und die Branche dem entweder hinterher laufen oder ohnmächtig das erkennen müssen, eben einfach durch Konzeptlosigkeit zur Sache.


    Die Sache selber, ist der verantwortungsvolle Umgang mit der künstlichen UV- Bestrahlung in gewerblich- geführten Betrieben. Hierzu mit allen Konsequenzen zu gesetzlichen Forderungen. Die gesetzlichen Forderungen sind in der UVSV / NiSG und der Einzelnachweispflichten von elektronischen Kassen die Einzelumsätze aufzeichnen. (GoBS und GDPdU Bundesministerium der Finanzen, IV A 4 - S-0316 / 13 / 10003, ab dem 1.1.2017 Pflicht)


    Hierzu das professionelle Konzept


    alle Forderungen zur Sache werden mit den WinSolar STREAM EDV Computer-Steuerungssystemen zur UVSV 1:1 und durch das angeschlossene Warenwirtschaftssystem zum Kassensystem, erfüllt und umgesetzt. Dahinter steckt das (Copyright) professionelle DIGCOM – Konzept zur Umsetzung der UVSV mit direkter Umsetzung von allen kaufmännisch- gesetzlichen Forderungen. Das einzige schlüssige legale Konzept in der Branche überhaupt, zu allen Forderungen!


    Das Konzept der Solarienhersteller, so erst mal allgemein realistisch gesehen,


    basiert hauptsächlich zu erkennen daran, dass immer maximaler optimierter Erythemwirksamer Anschlag 0,3 W/m² angestrebt wird. Zudem noch mit Topologie-, Leistungsumschaltungen für Nutzer zugänglich sind, was bekanntlich verboten ist. Man will mit immer neudesignte Solarien mit allen möglichen Umschaltungen dem Nutzer das bräunen angenehm gestallten und so dem Solarienbetreiber, das als Konzept verkaufen. Die Solarien selber, sind direkt für Selbstbedienung der Nutzer optimiert. Man setzt somit auf einen Solarium Kult mit immer neusten Geräten. Das Personal empfiehlt zur „Dosierung“ immer die optimierten Solarien einer Serie, was direkt alles so kontraproduktiv zur UV-Schutzverordnung ist. Das Personal ist mehr oder weniger Statist. Die direkt geforderten Verantwortungen laut UVSV zur künstlichen UV-Bestrahlung, bleiben somit unmittelbar auf der Strecke liegen, was alle Mediziner und alle Verantwortlichen öffentlich anprangern.


    Dieses Konzept ist das uralte„Branchen-Steinzeit- Konzept“, nur mit dem Unterschied, das jetzt 0,3 W/m² (wenn überhaupt) statt 0,6 W/m² erythemwirksame Bestrahlungsstärke zum Einsatz kommen. Aber genau dieses „Branchen-Steinzeit- Konzept“ mit überwiegend SB (Selbstbedienung der Nutzer) hat direkt zur heutigen UV-Schutzverordnung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BMU) geführt. Zudem haben hierzu alle medizinischen Professoren und viele Dermatologen die UV-Schutzverordnung direkt, sehr streng und konsequent das so eingefordert und zu allem das direkt forciert. War und ist das überhaupt jedem bewusst? Die Frontmänner der Branchengegner und nun auch Länder-Ministerien machen wie berichtet, weiterhin mobil gegen die Branche.


    Was sind nun Frontmänner? Wie damals zum Werdegang der UVSV war der Prof. Breitbart für die Herabsetzung der Erythemwirksamen Bestrahlungsstärke auf 0,3 W/m² mitverantwortlich, wofür er mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde. Die natürliche 0,3 W/m² ist aber immer noch die subtropische erythemwirksame Bestrahlungsstärke vom Äquator Mittiges um 12:00h bei wolkenlosem Himmel, die wir in den Studios somit noch anwenden dürfen. Ist das jedem überhaupt bewusst? Hatte man damals zur Rolle vom Prof. Breitbart zum Werdegang der UVSV nachgefragt, wurde immer nur gesagt, er wäre ja nur einer von vielen Medizinern. Man hatte es runter gespielt.


    Der heutige Frontmann der Branchengegner ist Dr. Greinert aus Buxtehude. Das ist unverkennbar. Fragt man nun wieder die Verantwortlichen zur Rolle von Dr. Greinert, wird wieder gesagt, er wäre ja nur ein Mediziner von vielen. Daraus muss man lernen, das die von mir als Frontmänner genannt, in Wahrheit Mediziner sind, die von der Wichtigkeit zwar runter gespielt werden, aber von sehr vielen Medizinern direkt zu seinen Aktivitäten unterstützt und indirekt an die „Front“ geschickt wird. Der zudem in vielen europäischen Gremien und Ausschüssen vertreten ist. Solarien- Branchenvertreter sind neben den Dr. Greinert nur Statisten, weil eben eine sehr große Konzeptlosigkeit zur UVSV in der Branche vorherrscht. Zudem gibt es noch nicht mal Ansprechpartner aus der Branche, die den Anforderungen von Herrn Dr. Greinert gerecht werden könnten. So die Verantwortlichen hierzu.


    Man kann somit feststellen: wäre das WinSolar STREAM System nicht in der Branche verfügbar, würde man aus der Branche noch nicht mal ein professionelles Konzept zur Umsetzung der UVSV erkennen können. Es ist sonst hierzu, nichts in der Branche vorhanden. Aber wiederum könnte man mit WinSolar STREAM dem Dr. Greinert direkt demonstrieren, wie professional und verantwortungsvoll die UVSV tatsächlich damit umgesetzt wird. Man könnte ihm zeigen, dass der wichtigste Bereich im Studio zur Verantwortung direkt am Empfangsbereich beginnt und die Solarien dadurch verantwortungsvoll eingesetzt werden. Das ist dann die praktische Umsetzung zum Schutzschild zur UVSV, denn die UVSV selber ist das Schutzschild zur Branche, wenn alles 1:1 angewendet und umgesetzt wird. Das muss jedem bewusst werden.


    Dadurch ist die Branche nicht ganz ohne Konzept und genau das, wissen die Verantwortlichen auch. Aber alles in der Summe zur Branche gesehen, ist das alles im Ganzem immer noch viel zu wenig. Wir brauchen, um das Schutzschild UVSV überhaupt verstehen zu können, weitreichende Fachschulungen, um das Niveau in der Branche anheben zu können. Die Fachschulungen müssten auch kaufmännischen Aspekt enthalten, um allen gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden. Es gibt somit noch viel zu tun. Wenn nicht und alles ausbleibt, haben wir französische Solarien im Einsatz. Noch können wir das ganze Spektrum zur UV-Strahlung anwenden…




  • das es bitter notwendig ist, zeigen uns die Branchengegner auf. Nicht hierbei zuschauen wollen, was passiert, sondern auch aktiv denken aktiv mitwirken und aktiv handeln…


    wir können hier nur aufklären, Informationen gegeben und hoffen dass alles auch bei dem Solarienbetreiber ankommt. Sich aber dringend zur Gesetzeslage neu ausrichten, muss jeder selber für sich bewerkstelligen. Wir können nicht einfach alles beim alten belassen. Wenn so, macht jeder seinen Betrieb in absehbarer Zeit kaputt. Beim Neuausrichten kann man nur insofern helfen, wenn der Solarienbetreiber noch viele Fragen hierzu haben sollte, können seine Fragen auch unabhängig von allem und immer kostenlos auch per Telefon beantwortet werden. Man braucht nur anrufen oder sich im Forum kund tun. Oder einfach hier selber Fragen stellen.


    Wir hatten ja schon mal mit viel Anstrengung einen Verein im April 2014 gegründet, der leider in Tiefschlaf gehalten wird… die Anstrengungen hierzu, scheinen umsonst gewesen zu sein. Das sieht aus wie eine Nullnummer? Auch deshalb weil zu wenige die Notwendigkeiten hierzu erkennen…


    Deshalb wurde noch mal ein neuer Verein von Tak; in Aurich gegründet. Damit ein Mitglied nicht hunderte von Kilometer fahren muss, soll dieser Verein auch per Forum über das Internet geführt werden können. Samt Abstimmungen zum Verein. Der Link hierzu www.solariumliga.de wurde schon eingerichtet. Im Grunde könnte sich jeder schon mal dort als USER anmelden und Beiträge schreiben… Fragen stellen und nochmal Fragen stellen, damit wir vorrankommen können… Es ist zwar noch nicht alles perfekt, aber zum arbeiten reicht es allemal dicke aus…


    Das alles nicht immer nur von ein paar arrangierte USER und meine Wenigkeit mit eingenommen bewerkstelligt werden kann, liegt auch auf der Hand. Wenn jeder mithelfen könnte, wenn alle unvoreingenommen frei mitdenken und mit handeln würden, wäre allen direkt geholfen. Alle würden dann abgesichert weiterkommen können. Wir müssen dringend mit den Behörden einen höflich- fachlichen Dialog aufnehmen, damit Grundsätze geklärt werden können… Wir dürfen nicht einfach zu allem zuschauen wollen, wir müssen handeln und uns alle arrangieren.


    Man kann sich aktiv einbringen, selber Forderungen formulieren, selber Notwendigkeiten benennen, selber sich Aufgaben stellen. Es geht nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Ansonsten würden alle verlieren. Nur der Druck von dem Branchengegner, ist nun schon so groß, das wir nicht mehr viel Zeit verschwenden dürfen. Alle die Betriebe, die sich nachweisbar wie auch immer, zur UVSV laut dem Gewollten ausrichten können, können nicht angegriffen werden. Wenn wir es schaffen sollten, dass 40 % aller Betriebe so handeln würden, wird die Branche unangreifbar. Nur die Struktur hierzu, muss von allen aufgebaut werden. Alle sind aufgerufen, aktiv mitzuarbeiten.


    Um das alles zu bewerkstelligen, müssen Gelder aufgebracht werden. Es wär mal von Interesse zu erfahren, ob Betriebe zu so einer Organisation monatlich einen Betrag von z.B. 50, 100 Euro für 1 ½ Jahre aufbringen könnten? Vorausgesetzt, das hierzu auch viele vorerst Ehrenamtlich arbeiten müssten. Ich mache das z.B. mit diesem Forum nun schon bald 3 ½ Jahre ehrenamtlich, auf eigene Kosten mit sehr viel Zeitaufwand und Bemühungen. Eventuell sind ja noch weitere Personen hierzu bereit, das alles zu unterstützen?


    Die Notwendigkeiten hierzu, sind sehr hoch… Darüber sollten alle mal nachdenken. Denn das Schiff Solarienbranche, kann immer noch sicher in einem Hafen anlegen. Nur die Mannschaft hierzu, muss das auch wollen hierzu bereit sein und ausführen können…





  • wenn man davon ausgeht, wie sich Ergoline BfB –Verein zur freiwilligen Zertifizierung und dann zum Werdegang der UVSV, damals wirklich fachlich mehr als ungenügend zur Sache veralten hat, ist es nun wie heute die FIOBO 2016
    zum gleichem ungenügenden Verhalten es aufzeigt, nicht mehr verwunderlich, das durch soviel Verantwortungslosigkeit gepaart mit Unvernunft, massiv gegen Solarien in Europa vorgegangen wird.

    Die Verantwortlichen wollen erst gar nicht mehr mit dem Herstellen reden, sondern handeln, schaffen Fakten und bringen negative Solarien- Gutachten nach Brüssel ein. Der Grund hierzu, wurden
    allen Verantwortlichen, eben durch die FIBO 2016 noch zusätzlich bestätigt. Die Hersteller grinsen zu allen Vorwürfen, nur noch arrogant vor sich hin und jeder der die Sachlage reell überschauen kann, empfindet so ein Verhalten bemitleidenswert.

    Man hat nichts hinzugelernt, das fachlich Ungenügende zur UVSV wurde auf der FIBO geradezu zelebriert… Die UVSV wurde „mit Füssen“ getreten. Verantwortungslosigkeit zum Umgang mit der künstlichen UV- Bestrahlung wird zur Show gestellt. Demonstrativer „Show Down“ gegen staatliche Verordnungen.
    Wo soll das noch enden? Mit so einer Präsentation auf einer öffentlichen Messe nach vier Jahren UVSV, so ruiniert sich eine ganze Branche selber. Man konnte dort die Unvernunft und Verantwortungslosigkeit direkt erkennen.


    Chancen vertan…


    die Messe hatte eindeutig aufgezeigt, beide deutschen Solarienhersteller, wollen oder können nicht der UV- Schutzverordnung folgen. Ergoline hält die UVSV für fehlerhaft zudem mit fadenscheinigen Begründungen, die eindeutig aufzeigen, das zum fachen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung nichts verstanden werden kann. Dementsprechend auch noch das arrogante Verhalten insgesamt und die öffentliche Show- Ausstellung von Solarien, wo jeder unmittelbar erkennen kann, das kaum die Produkte der UVSV entsprechen können?… In Gesprächen erfährt man auch noch, die UV-Schutzverordnung wäre nicht umsetzbar. Das belegt eine Unbeholfenheit zur UVSV insgesamt. Man hat erkennbar, noch nicht mal einen Plan, um dem fachlich Gewollten vom Gesetzgeber zu folgen.


    So wird nun ein „FIBO Show Down“ daraus nun ein „Brüssel Show Down“ gegen die Solarienbranche insgesamt. Man will erst gar nicht mehr einzelne Solarienbetriebe bewerten oder kontrollieren, sondern will gleich die Grundlage zu einem Solariumbetrieb Eleminieren.


    So sind neue nachfolgende 2016 beschriebene Aktivitäten von Medizinern, Ministerien verständlich:


    1. die Deutsche Krebshilfe nun eine Solarien-Studie: Wer? Wie oft? Warum? am 18.02.2016 beschlossen. Der Link hierzu: https://idw-online.de/de/news646298


    2.KOMMISSION STARTET KONSULTATION ÜBER GESUNDHEITLICHE RISIKEN VON UV-STRAHLUNG
    “ Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel“ Seite 56 hierzu:
    https://www.bayern.de/wp-conte…2016/02/EB-02-16-zus-.pdf das ist sehr ernst zunehmen!


    3. zu erwähnen: DAkkS Akkreditierungen, Urteil vom Bundes Verfassungsgericht generell zu akkreditierten Schulungsträgern. BVGericht Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung.pdf vom 22.1.206


    4. schon 2012 warnte Dr. Rüdiger Greinert, Generalsekretär von EUROSKIN. „Die Industrie versucht, durch das Erstellen eigener Ausbildungsmaterialien die geforderte unabhängige Ausbildung des Fachpersonals für Solarien zu unterlaufen.“ er hatte es richtig erkannt. Heutzutage ist erkennbar, Dr. Rüdiger Greinert, ist mit einer der schärften Gegner der Solarienbranche und ist direkt in EU Gremien verantwortlich tätig.



  • Wie man die beiden deutschen Hersteller auf der FIBO beobachtete, vereinten sich diese Schulter an Schulter und grinsten zu allem Ungenügenden vor sich hin. Unter dieser kritischen Brille alles
    betrachtet, erkennt man bei beiden einen tiefroten Fleck auf der Stirn, wo geschrieben steht „ihr könnt es nicht besser“. Man empfindet Mitleid.


    Für die Branchengegner ist das so geschildert, bildlich gesehen, ein Hautkrebsgeschwür, das operiert und beseitigt werden muss. Denn Einsichten sind von den beiden deutschen Herstellen nicht mehr zu erwarten. Also muss das „Spielzeug Solarium“ wegopperiert werden. Die Begründungen hierzu, liegen bereits in Brüssel. Beide Solarien- Hersteller sagen hierzu, man wäre in zahlreichen Gremien hierzu vertreten. Aber zu erkennen: die träumen regelrecht vor sich hin, machen sich auch noch was vor und erkennen nicht, dass Ihre Gremien –Vertretung bei allen Verantwortlichen nur als Statisten angesehen werden. Fachliche sinnvolle Begründungen, Einwände usw., können diese hierzu ohnehin nicht einbringen. Haben deshalb noch nie Ergebnisse erzielt. Das ist auch die Realität.


    Alle Solarienbetreiber sollten das auch so erkennen, jetzt unmittelbar handeln, sich zusammenschließen, Forderungen stellen, einen eigenen Verein gründen. Denn der BfB ist schon vom Kopf her, absolut unfähig, noch Unheil von der Branche abzuwenden. Der wird noch nicht mal mehr in der Öffentlichkeit als solcher erkannt.


    Das müssten alle Solarienbetreiber sofort erkerkennen, wenn die Betriebe ihr ganzes Eigentum noch schützen wollen. Jetzt unmittelbar Handeln… ist die Devise… aber auf keinem Fall darauf warten wollen, das man die Solarien wohlmöglicher Weise, kostenpflichtig entsorgen müsste.




  • um dementsprechend seine Produkte danach auszurichten? BfB Roggendorfs Aussage: er sagte,


    1. wenn ein Kunde aus dem Urlaub gut gebräunt ins Studio kommen würde, müsste dieser dann 100 Joule nehmen. Das sei ein Blödsinn und unzumutbar. Eine sehr gewagte Unterstellung die falsch ist!


    2. Das zudem wenn eine Serie beendet ist, dann soll eine Pause der Dauer der Serie eingelegt werden. Wenn die Serie 3 Monate dauern würde, müsste die UV-Pause 3 Monate dauern… Das wäre so nicht anwendbar. Er hält deshalb die UVSV für fehlerhaft. Facit: Eine falsche sehr gewagte Unterstellung!


    So auch die sehr weitverbreiteten Ansichten vieler Solarienbetreiber. BfB Roggendorf hierzu als dubioser Meinungsmacher auftretend. Dementsprechend ungenügend und geradezu albern, die BfB UVSV Hilfsmittel hierzu. Wer so die UVSV interpretiert, hat diese nie gelesen und analysiert, um aus Gesetzes- Texten den Sinn zum Gewollten herauszuarbeiten. Dementsprechend auch die falsche UVSV Ausrichtung seiner Produkte, zu erkennen auf der FIBO 2016?


    Jetzt würden einige Solarienbetreiber fragen, was ist falsch an BfB Roggendorf Aussagen? Genau das, soll nun der nachfolgende Text anhand vom Gewollten der UVSV mit zur Hilfename der UV-Fibel das alles (grob) analysieren. Vieles hierzu kann auch in anderen Forumsteilen nachgelesen werden.


    Grundsätzlich richtet sich die UVSV an den Solarienbetreiber und erst mal nicht an Hersteller. Die volle Verantwortung zur künstlichen UV- Bestrahlung in gewerblich- geführten Betrieben, unterliegt beim Solarium- Betreiber. Die UVSV ist wie der Name es sagt, eine Verordnung. Eine Verordnung benennt Eckdaten, benennt Anwendungs- und Verhaltensdaten zu allem, ausschließlich für einen gewerblichen Betrieb mit Fachpersonal, der mit dem Verkauf von künstlicher UV-Bestrahlung Geld verdienen will. Also ein gewerblicher Unternehmer, der einen Gewinn erzielen will und somit Steuern zahlen muss. Die Kunden zur künstlichen UV-Bestrahlung kommen immer in ihrer Freizeit, sind zum Hauttyp immer individuell zu bewerten und haben immer sehr unterschiedliche Wünsche zu Bräunungs- Verhalten und Bestrahlungszeiten. Dieses muss ein Betrieb berücksichtigen, um überhaupt erfolgreich agieren zu können.


    Unter diesen Vorrausetzungen wurde die UVSV auf weitgehendsten Grundlagen, in der endgültigen Version mit paar Abweichungen, zur UV-Fibel erstellt. Somit vieles kann aus der UV-Fibel, die einzigvorhandene Beschreibung zur künstlichen UV-Bestrahlung überhaupt, entnommen werden.


    Daraus direkt erkennbar, Beschreibung zum verantwortungsvollen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung in einem Fachbetrieb. Der erkannte Handlungsspielraum hierzu, ist für den Betreiber, dennoch sehr groß.


    Eine sehr grobe Analyse zum Gewollten der UVSV, zum Verantwortungsvollen Umgang mit Nutzer, enthält somit mindestens nachfolgende Überlegungen:


    1. der Betreiber kann maximal bis zur subtropischen UV-Bestrahlung und im ganzem Spektrum, den UV-Bereich anwenden. Aber die maximale natürliche Erythemwirksamkeit hierzu,darf bei den verwendeten Solarien nie überschritten werden. Das muss der Betreiber sicherstellen können. Hierzu müssen Service und Betriebsbücher direkt vom Betreiber selber, erstellt und geführt werden. Auf verlangen, müssen diese vorgelegt werden. Die Erythemwirksamkeit und hierzu die Dosierung bis 800 J/m² mit hierzu errechneten Bestrahlungszeiten, müssen am Solarium direkt sichtbar für den Nutzer angebracht werden. Ebenso die hierzu erforderlichen Warnhinweise zur Nutzung vom Gerät. Zusätzliche Nutzerinformationen müssen im Geschäftsraum und in den Kabinen angebracht werden. Damit ist der statische, der einmaligen Grundforderungen genüge getan.


    2. Nur geschultes Fachpersonal, das zudem ein Zertifikat zur vorgeschriebenen UVSV 12 Std. Schulung verfügt, muss während der gesamten Öffnungszeiten anwesend sein, um die Nutzer zu bedienen undzu beraten. Das Fachpersonal muss über grundlegende Kenntnisse zur künstlichen UV-Bestrahlung verfügen. Aus den weiteren Forderungen, ist direkt erkennbar, das nur das Fachpersonal kontrolliert die Solarien zur anstehenden Bestrahlung freischaltet. Wenn der Nutzer selber auswählen, umschalten und dann einschalten könnte, wäre jede Beratung sinnlos. Zum Nutzer selber, sind Aufzeichnungen pro Nutzer notwendig, um überhaupt tausende Nutzer zum Hauttyp zum Dosierungsplan und zum UV-Bestrahlungs- Verhalten unterscheiden zu können. Zudem sinn- und verantwortungsvolle Entscheidungen zur anstehenden Bestrahlung überhaupt erst dadurch zutreffen, hierzu beraten kann. Der Datenschutz zu Aufzeichnungen wird zudem eingefordert. Aufzeichnungen sind nach dem letzten Eintrag ein halbes Jahr lang aufzubewahren und müssen auf Verlangen vorzeigbar sein. Aufzeichnungen können in elektronischer Form erfolgen. Hierzu zu allem, zu erkennen ist, dass die elektronische Aufzeichnung der einzige machbare Weg ist. Das alles in herkömmlicher Papierform durchzuführen, ist schon aus zeitlichen Gründen kaum machbar, sehr fehlerhaft und unrentabel in jeder Richtung zugleich. Für das Personal unzumutbar.



  • 3.
    Die jeweiligen einzelnen UV-Bestrahlungen für Nutzer, werden durch die UVSV sehr detailliert beschrieben und eingefordert. Direkt zu erkennen ist, dass hierzu die UVSV den fachlichen Schwerpunkt zur künstlichen UV-Bestrahlung beschreibt und einfordert.


    Die grundsätzliche Erstberatung der Nutzer (Hilfe hierzu die UV-Fibel) zur künstlichen UV-Bestrahlung ist eine Pflicht und umfasst die gemeinsame Erstellung vom Nutzerhauttyp mit Benennung und Erklärungen der Auschlußkriteren sowie eine Erklärung zum direkten Sinn von unterschiedlichem Dosierungsplan zum jeweils verwendeten Erythemwirksamkeit der Solarien. Hierzu die Benennung der einzuhaltenden Bestrahlungs- Abstände. Die Beratung endet mit einer sinnvollen Einverständniserklärung, die sowohl der Nutzer als auch das Personal unterschreibt. Anschließend müssen dem Nutzer Informationsschriften ausgehändigt und zum jeweiligen Hauttyp zusammen ein Dosierungsplan erstellt werden. Die somit gemeinsam erstellte Abfolge vom Dosierungsplan muss eingehalten, vom Ablauf her kontrolliert werden. Eine direkt pro Nutzer zu erkennende Arbeitsgrundlage für das Fachpersonal.


    Ein Dosierungsplan besteht aus einer Serie für jeweils zehn Bestrahlungen, unterteilt in fünf Bestrahlungsstufen zum jeweiligen Hauttyp gesehen. Das kann direkt so in der Tabelle zu Anlage 5 erkennt werden. Die Abstände zu den Einzelbestrahlungen, ist zwischen der ersten und zweiten Bestrahlung 48 Std. und zu jeder weiteren Bestrahlung 24 Std. Diese Abstände müssen vor jeder Bestrahlung kontrolliert werden um alleine schon fachlich verantwortungsvoll zu handeln. Der Nachweis hierzu ist zu erbringen. Somit ist die Dauer in Tagen einer Serie mindestens (10 Tage *2) + 1 Tag. Die sich daraus ergebende Bestrahlungspause wäre somit 21 Tage. Sollte sich das Nutzerverhalten ändern und der Abstand zur einen Bestrahlung 14 Tage dazwischen liegen, so ist zur anstehenden Bestrahlung eine Bestrahlungsstufe niedriger zu wählen. Ist der Abstand aber größer vier Wochen, ist diese Serie beendet. Dieser Sachverhalt ist in der UVSV eindeutig beschrieben und zu entnehmen.


    Wenn man nun die Bestrahlungsstufen zur Erythemwirksamkeit zu den Solarien studiert, wird man bei 0,3 W/m² nur die geringsten Bestrahlungszeiten anwenden können. Somit kaum einen Kundenwunsch zur Bestrahlungszeit folgen können. Deshalb sind im Solariumbetrieb mindestens drei erythemwirksame Bestrahlungsstärken erforderlich. Zu 0,3 W/m² auch 0,21 W/m² und 0,16 W/m² notwendig, um diese Solarien dann dem Kunden zum seinem Kundenwunsch hin, empfehlen zu können. Das kann man ausrechnen, denn dann sind bis zu 40 % höhere Bestrahlungszeiten möglich, was immer einen kaufmännischen Vorteil mit sich bringt. Denn eine Haut verträgt zudem keine „Turbobräunung“, deshalbeine ist eine längere Bestrahlungszeit mit geringerer Erythemwirksamkeit, sehr sinnvoll. Erkennbar ist das am Bräunungs- Gesamtergebnis zur Serie. Zur Haut gesehen, weniger Bestrahlungsstärke ist zum Bräunungs- Ergebnis mehr und bringt zudem mehr Geld ein.


    Ende der groben Schnell- Analyse zur UVSV.


    Logischerweise gesehen hat somit jeder Betrieb, durch clevere Beratung zum Dosierungsplan, es selber in der Hand, wie lange eine Bestrahlungspause nach einer Serie ausfällt, die dann einzuhalten ist. Das alles erfolgreich umzusetzen, ist z.B. mit dem WinSolar STREAM EDV- System ganz einfach möglich. Für jeden Betrieb somit ein Gewinn.

    Also Ergoline BfB Roggendorf kennt vermutlichen den UVSV Inhalt nicht und somit nicht das Gewollte zur UVSV.
    Wenn ja, würde er nicht so einen Unsinn zu Pausen verbreiten. Wenn nun ein Nutzer z.B. aus dem gutgebräunten Urlaub kommt, dieser in einer Dosierungs- Serie im Studio aufgenommen wurde, der Bräunungs- Abstand größer vierzehn Tage ist, muss die anstehend Bräunung lediglich um eine Bestrahlungsstufe verringert werden. Wenn nun der Nutzer neu im Studio ist, ist die erste Bestrahlung schon durch die Urlaubsbräune erkennbar erledigt und kann gleich mit der zweiten Bestrahlungsstufe beginnen. Auch das ist logisch. Nur der Nachweis hierzu, muss erbraucht werden.


    Im Ganzem nach vier Jahre UVSV gesehen, ist es schon bemerkenswert, wenn man noch weiterhin zur UVSV referieren und Hersteller aufklären muss!


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