mit Sicherheit auch eine Auswirkung durch die SCHEER Meinung der medizinischen Wissenschaftler.
Die Hannover Behörde hat das ganz klar und deutlich mit dem „Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV“ ausgedrückt. siehe vorrangegangene Artikel.
Es wird nun direkt eine Verantwortung durch Anwendung der fachlich- geprägten UVSV unverkennbar eingefordert. Auffallend ist auch zu erkennen, dass die angebliche 2er Ausnahme –Regelung im Grunde keine Ausnahme in Sinne von SB-Anwendungen sein kann. Es wird kurz und knapp gesagt, „nur unter bestimmten Vorrausetzungen… Genau diese werden vermutlich nun strickt eingefordert. Wer das nicht macht und keinen Verantwortungen zur künstlichen UV-Bestrahlung beweisen kann, dem droht nun sogar ein Gewerbeentzug!
Daraus ist zu erkennen, wie verärgert die Behörden sind. Die Zügel werden nun angezogen. Direkt wurde zudem bekanntgegeben, das der Nutzer zum bedienen von einem Solarium zur noch den „Notaus“ Schalter verwenden darf. Der Sinn hierzu, wie ein Solarium aufgebaut sein muss, ist somit klar und deutlich gesagt worden. Wer also am Solarium zusätzliche Leistungsumschaltungen hat, wird zwangsläufig in Erklärungsnot geraten.
Von den Behörden ist das eine klare Ansage, wie der Nutzer zu Bedienen ist und was das Fahrpersonal dringend erfüllen muss. So wird hierzu zum Nachweis die Dokumentationen zu Beratungen und die Dokumentationen zu dem Nutzer- Hauttyp und zum Nutzer – Dosierungsplan eingefordert. Wer das nicht erbringen kann, muss sich rechtfertigen und mit Konsequenzen rechnen.
Im Grunde wird nun genau das eingefordert, was wir hier im Fachforum schon seit fünf Jahren anmahnen und zum fachlich Gewollten berichten. Spätestens jetzt, sollten so schnell wie möglich die SB- Betriebe dicht gemacht werden und die Quasi SB- Betriebe (man tut so als ob) sollten sich schnellstens zur UVSV ausrichten.
Diese Erkenntnisse sollten nun sehr ernst genommen werden. Denn es ist zu erkennen, das es kein generelles Solariumverbot geben wird, sondern man pickt sich offensichtlich durch mögliche Kontrollen „die unfachmännischen Betriebe“ raus und macht diese Betriebe dicht.
Die Behörden haben hierzu nun sehr starke Gründe von den medizinischen Wissenschaftlern durch EU- Kommissionen erhalten. Gegen diese Gründe zur künstlichen UV-Bestrahlung, werden vermutlich beim immer möglichen Verfahren zum Gewerbeentzug, angewendet.
Die Empfehlung ist nun, sich zur gewerblichen Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke, sich dementsprechend schnell neu auszurichten. Das ist immer billiger als alles Andere. Oder schlicht gesagt, die Verantwortung zur Nutzer- UV-Bestrahlung zu übernehmen. Ausreden gibt es nicht mehr.
Somit jeder hat es selber in der Hand, wie Er oder Sie die Zukunft meistert.