Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • der EU- SCENIHR Ausschuss, hat nichts mit irgendeiner Lobby zutun. Sondern handeln und entscheiden auf rein wissenschaftlicher Basis. Auch der Herr Dr. Greinert, der als Gutachter zum SCENIHR akkreditiert wurde, hat dementsprechend nichts mit LOBBY usw. zutun. Ansonsten wäre er nicht nominiert worden. Bekanntlich sind die Arbeiten von EU –Ausschüssen sehr gründlich und immer zeitaufwendig. Man hat durch wirklich unnötiges Solarienhersteller- Missmanagement, somit den grauen Löwen aufgeweckt, der nun seine Krallen ausfährt... um Beute zu machen…


    Wenn man nun das Gesamtbild der Solarienhersteller und die Umsetzung der UVSV sich zum Gesamtergebnis anschaut, lässt so ein in kraftgesetzter EU-Ausschuss nichts Gutes erwarten. Zumal hier nun direkt die künstliche UV-Bestrahlung durch Solarien bewertet wird. Die ja bekanntlich nur einem kleinen Subset zur natürlichen Sonnenbestrahlung darstellt. Daher wurde hierzu direkt verantwortungsvolles Handeln laut UVSV von der Branche eingefordert. Wie die tatsächliche Verantwortungsübernahme in der Branche hierzu nun zur Praxis ausschaut, kennt jeder selber. Dementsprechend kennt jeder schon ein mögliches Ergebnis zum SCENIHR Bericht.


    Das aber wiederum alles, keine notwendigen Aktionen und gar Änderungen von den Solarienhersteller hervorruft, oder hierzu zu erwarten wären. Denn diese verweilen in „Tiefschlaf mit angelegten Scheuklappen“, können ohnehin die Vorgänge nicht verstehen, verstehen nichts zur künstlichen UV-Bestrahlung. Können hierzu somit nichts beitragen. UVSV ist oder wäre fehlerhaft nach deren Meinung usw. UV ist nur eine Lampe zum SB. Werden deshalb nichts zu so einem wichtigen EU- SCENIHR – Aktivität berichten oder eine BFB –Meldung- Stellungnahme abgeben, denn dann würden diese sich selber bis auf die Knochen zu ihren bisherigen Tätigkeiten blamieren. Was wiederum schon blamabel an sich ist.


    Man will ja nicht den „normalen Solarienbetreiber“ verschrecken, denn man direkt zum Selbstzweck so gut kontrolliert- verblendet, dass er bald selber durch Dummheiten der Solarienhersteller ausgelöst, Geschichte sein könnte? Was da dann an Kapital verbraten wird, ist unvorstellbar. Denn so wie man in den Wald rein ruft, so schallt es raus. Eine alte Weisheit… die sich dann bewahrheitet...


  • In die Diskussion um die Ergoline 1600 will ich mich nicht wirklich einmischen, da ich die Argumente beider Seiten relativ gut verstehen kann. Ich möchte versuchen zur Versachlichung der Diskussion beizutragen, auch wenn dies dem einen oder anderen nicht gefallen.
    Die derzeit am Markt befindlichen Solarienhersteller agieren weltweit. Es sind vielleicht in Deutschland ansässige Unternehmen, vielleicht auch nicht, aber ihre Marktanteile in Deutschland lassen den deutschen Markt sehr klein erscheinen.
    Diese Firmen haben nicht wie damals Friedrich Wolff den Studiobetreiber im Auge, sondern wie jedes Industrieunternehmen den Auftrag, ihrem Mehrheitseigner Rendite zu liefern. Da sie europa- oder weltweit agieren nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten aus, die sich ihnen weltweit ergeben. Dies mag man persönlich für verwerflich halten, aber in einer industrialisierten und vernetzten Welt ist es das legitime Recht der Kapitaleigener ihr Kapital zu mehren. Ob dies das moralische oder philosophisch grundlegende Recht ist, ist damit in keiner Weise gesagt. Trotzdem kann man diesen Herstellern vielleicht einen moralischen Vorwurf machen, aber keinesfalls, wenn man es unter der Aufgabenstellung für ihre Kapitalgeber betrachtet.
    Das Industrieunternehmen bei dieser Gratwanderung auf der Gesetzgebung manchmal dazu neigen, diese Gesetzgebung zu überschreiten, zeigen derzeit Volkswagen, vielleicht Opel und vielleicht auch die anderen Autohersteller. Dies mag man moralisch verwerflich finden, aber weltweit mögliche Geschäfte werden eben auch weltweit umgesetzt. Die kleine deutsche UVSV hat ihren Stellenwert in Deutschland spielt aber aus weltweiter Sicht eine verschwindende Rolle.

  • Norbert;


    vielen Dank für Deine sehr realistische Einschätzung der Solarienhersteller mit deren Mehrheitseigner und Geldgeber. Das ist zutreffend... Facit: es wird am Markt vorbeiproduziert und das mit Folgen weltweit gesehen…


    @all; Begründungen zur fehlenden Ergoline Professionalitäten:


    Insgesamt deren Verkanntes zu Forderungen, national sowie weltweit und daraus folgend ein dümmliches, sträfliches Handeln zur gewerbsmäßigen Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung insgesamt. Diese können weder die künstliche UV-Bestrahlung verstehen, noch umsetzten noch brauchbare „Solarien“ hierzu liefern, das aber eine direkte Bedingung weltweit wäre. Die Hersteller- Solarien werden in der Öffentlichkeit einfach als Säge bezeichnet. Sind nicht zu gebrauchen. Punkt und das alles nun schon jahrelang. Das ist somit bemerkenswert und erschreckend für jeden einzelnen Solarienbetreiber zugleich… Dieser wird durch direkte Verblendungen zur Wirklichkeit, mit Profisucht der Solarienhersteller, im Regen stehen gelassen.


    Wiederum müsste das die Mehrheitseigner und Investoren von Ergoline aufschrecken, denn das Produkt ist weltweit nicht marktfähig! Man hätte schon 2012 hierzu direkt reagieren und handeln müssen. Wenn man das Profil von Roggendorf analysiert, wird sehr deutlich, dass dieser alle Aufgaben samt Forderungen, nicht zur künstlichen UV- Bestrahlung gerecht werden kann. Unterm Strich kann festgestellt werden, dass sein laienhaftes Verständnis und Verhalten zur künstlichen UV-Bestrahlung sowie zum Management insgesamt, dem eher eines Bubis und nicht dem eines Manager entsprechen kann? Das trifft auch für seinen deutschen Konkurrenten zu? Die Anteilseigner hätten damals schon den Roggendorf mit Scheitern zur freiwilligen Zertifizierung feuern müssen. Die hätten einenfachlich fundierten Manager finden können, der geeigneter wäre, die Zukunft zur künstlichen UV-Bestrahlung meistern zu können.Das wurde versäumt und müssten nun das Desaster hierzu erkennen können. Aber für jeden erkennbar, mit einer fachlichen Professionalität in jeder Richtung, hat Ergoline nichts gemeinsam.


    Die medizinische Fachwelt und die Branchengegner bemitleiden und belächeln mittlerweile die eingebauten Spielerrein in den Solarien, die absolut nichts mit der künstlichen UV-Bestrahlung zu tun haben. Eben Bubis spielen sich aus, zum Leidwesen aller Solarienbetreiber. Denn so ein „Spielzeug- Solarium“ soll dann auch noch den Preis eines Mittelkasse Autos erzielen. Ein Unsinn, unrealistisch zur heutigen Zeit ohnehin…


    Im Vergleich zu einem fachlich gut geeigneten Solarium, dieses hat eine verlässlich festeingestellte Erythemwirksamkeit kleiner 0,3 W/m², eine Leistungsaufnahme unter 10 KW, mit einer einfach zu bedienenden Lüfter- Regelung, einen Start, Stopp (Notabschaltung) zudem die Bedienelemente fühlbar links und rechts in der Liegefläche angebracht und kostet zum Listenpreis unter 16 Tausend Euro. Dann kann der Nutzer ohne jemals die Augen zu öffnen, Wellens und UV-Bestrahlung genießen und der Solarienbetreiber kann sein Geld verdienen. Andersherum, ein Solarienbetreiber kann aber schlichtweg ein viel zu teures, Unnötiges, Ungeeignetes zur UVSV, ein „Spielzeug- Solarium“ niemals einsetzen. Das ist die Realität! Bubis und Profitgier wollen was aufzwingen, was man schlichtweg nicht gebrauchen kann. Sowas müsste auch ein reiner Solarienbetreiber –Verein direkt definieren.


    Schaut man sich den Weltmarkt an, ist festzustellen, dass es nur noch sehr wenige Absatzmärkte gibt. Japan geht noch was, China vereinzelt, Russland ist tot. In den USA beherrschen nur noch riesige Solarien-Ketten den Mart. Insgesamt ist der US-Markt um 60% in den vergangenen 4 Jahren geschrumpft. Kleinere und mittlere US-Betriebe gibt es kaum noch zur künstlichen UV-Bestrahlung. In Europa ist auch nicht sehr viel los. Schaut man aber nach Portugal, dort boomt zurzeit was im illegalen Solarium- Sektor. Denn dort werden Röhren mit 0,6, 0,8 bis hinzu 1 W/m² eingesetzt. Unvorstellbar! Die besagten Betriebe sind nicht durch Reklame, sondern nur durch Mundpropaganda auffindbar, wie man sagte. Das scheint regelrecht eine Mafia zu sein? Das beweist aber auch, dass mit nagelneuen Solarien die illegalen Röhren Anwendungen finden. Wenn so eine unverantwortliche Bubis - Spielerei aufliegt, war es dann wohl das mit den Solarien in Europa und auch weltweit. Hierzu einen Link, dann kann man einiges erkennen… Links werden aber oft, je nach dem, einfach verändert.


    https://www.facebook.com/searc…1480842/places/intersect/


  • Wenn die EU sich gegen die künstliche UV- Bestrahlung für kosmetische Zwecke entscheidet, bricht gleichzeitig der Weltmarkt für Solarien zusammen. Das ist sicher. :!:


    Der Deutsche Markt, mit der vorbildlichen UV-Schutzverordnung, ist der Ausdruck dafür, dass durch die UV-Schutzverordnung medizinisch fachlich korrekt, dynamisch mit allen Freiheitsgraden zur künstlichen UV-Bestrahlung, gearbeitet werden kann. Denn die UV-Schutzverordnung benennt zu keinem Zeitpunkt Bestrahlungszeiten. Das wird durch die Rolle der Erythemwirksamkeit in Bezug zur Dosierung in der Serie mit fünf Bestrahlungsstufen zum jeweiligen Hauttyp so garantiert und lässt dadurch eine sehr gute fachlich Beratung mit Handlungen zum Nutzer zu.


    Im Gegensatz sind alle anderen europäischen Vorschritten zur künstlichen UV-Bestrahlung sehr starre Vorschriften, die den Ablauf zur künstlichen UV- Bestrahlung mehr oder weniger diktieren. Entweder macht es so oder bekommst einen auf Hut. So einfach kann man den Unterschied erklären. Es gibt zwar noch ein paar Takte mehr dazu zu sagen, aber das wird hier mal ausgeblendet.


    Was damit rausgestellt werden soll, ist das Erkennen können vom so wertvollen Teil der UV-Schutzverordnung. Der Solarienbetreiber wird nicht bevormundet, sondern ihm sind alle Freiheitsgrade zur künstlichen UV-Bestrahlung im Rahmen der UVSV §4 mit Anlagen, hauptsächlich durch Anlage 5 gegeben. Wer das bis heute nicht so erkannt hat, ist ein hoffungsloser Fall.


    Also die künstliche UV-Bestrahlung hat was Hirn und mit Können zu tun… Der depperte Solarien-Kult von den Solarienhersteller ist genau das Gegenteilige hierzu. Auch das muss ein Solarienbetreiber erkennen können.


  • Populisten immer ohne Hirn und Weitblick, verblenden verunsichern, jammern und zerstören . Brexit ist kein Gewinn! Sondern sind nur noch Verluste für alle Engländer. Das sieht man heute am schwarzen Europa- Freitag. Alle erstmals, werden sehr viel verlieren, die Zunft wird äußert schwierig für Großbritannien und seine Bürger.


    Parallelen sind auch im übertragenen Sinn zu unserer Branche zu erkennen. Dabei hätten wir auch mit Verstand, Weitblick und verantwortungsvolles Handeln heute eine goldene Zukunft haben können…. Das wurde nicht erkannt und nicht angesteuert… Wir sind nun vom Wohlwollen der Verantwortlichen abhängig…


    Trotzdem, wir wollen nun alle mal hoffen, dass die Branche doch nochmal eine Change, bestimmt mit Veränderungen, erhalten könnte? Wie die aussehen wird, ist abzuwarten. Das würde zumindest alle Investitionen in den Betrieben, erstmals soweit absichern.


  • setzt nachfolgende Überlegungen voraus.


    1. Man muss die Strategien und Handlungen der Branchengegner beobachten, analysieren und die Absichten nach Möglichkeit erkennen. Fakt ist hierzu, das die Branchengegner strickt die künstliche UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke von der natürlichen UV-Bestrahlung in der Natur trennen. Schon aus dem Grunde, dass die künstliche UV-Bestrahlung großen Schaden bei den Nutzern anrichten kann, unterliegt die künstliche UV-Bestrahlung der Notwendigkeit, EU-weit gesetzliche Reglungen zu benennen. Diese müssen befolgt und eingehalten werden. Dafür sind die Solarienbetreiber selber verantwortlich.


    2. Immer unter der Voraussetzung, dass die Branchengegner keine künstliche UV-Bestrahlung den Studiobetreibern zutrauen, sind dementsprechend die Argumentationen hierzu aufgebaut. Deshalb hat man auch den EU- SCENIHR Ausschuss beauftragt, eine wissenschaftliche Klärung, nur zur Anwendung künstlichen UV-Bestrahlung ausschließlich für kosmetische Zwecke, hierzu herbeizuführen. Die weitere Strategie ist zudem, dass in den ersten 2 Jahren nach der UVSV die Branchengegner in Publikationen die Solarien regelrecht verteufelt haben, weil keine Änderungen, Verantwortung in der Branche erkennbar waren. Zudem alle Klagen der Studiobetreiber durch Gerichtsprozesse gingen verloren. Weil es keinen Zweck hat die Studiobetreiber öffentlich anzuklagen, wurde die Strategie nun seit ca. einem Jahr geändert. Alles was mit Solarien zu hat, wird regelrecht vom Internet verband. Das Solarium zur Aufmerksamkeit, kommt in der Öffentlichkeit nicht mehr vor. Viele Seiten sind verschwunden. Man unterdrückt die jegliche Aufmerksamkeit zu Solarien. Hat somit im übertragenen Sinne, die Solarienbetreiber indirekt zum ungesetzlichen Ungehorsam ermuntert, weil diese sich nun unbehelligt fühlen. Direkt heute erkennbar, die Strategie ist aufgegangen, denn kaum ein Solarienbetrieb richtet sich nach der gesetzlichen Lage aus. SB ist immer noch sehr weit verbreitet und wird von der Branche zudem noch gefördert. Somit haben die Branchengegner die besten Voraussetzungen für den EU- SCENIHR Ausschuss geschaffen! Wiederum die Branche selber, hat keine Strategie vorzuweisen. Die Branche wurde regelrecht von den Intelligenzen ausgekontert. Das ist Fakt!


    3. Erstmal nun egal, was der EU- SCENIHR Ausschuss für Forderungen erstellt könnte,


    sollte die zweite Change dann wirklich verantwortungsvoll angenommen werden. Für die Solarien- Hersteller wäre das dann zudem die letzte Change, umzuschwenken und gesetzeskonformes Solarium zu liefern. Das ist von immenserer Bedeutung, wenn die Solarienindustrie überhaupt noch ein Fortbestehen sichern will. Eben wegen der gesamten Marktsituationen, müssten die Solarien zudem preiswert und stromsparend ausgelegt sein und auf alles Unnötiges muss verzichtet werden. Alles was auch nur annähernd mit SB zu tun haben könnte, muss sofort eliminiert werden. Ganz wichtig wäre dann, zu signalisieren, dass die Forderungen der SCENIHR Ausschuss sehr ernst genommen werden. Schon aus dem Grunde, um alle bisherigen Investitionen zu schützen und das Fortbestehen der Betrieb abgesichert werden.


    4. Wenn der der SCENIHR Ausschuss nachfragt, „wie wollen Sie das alles glaubhaft bewerkstelligen“…


    hierzu zur Kommunikation, muss zudem dringend ein deutscher reiner Solarienbetreiber Verein als Ansprechpartner zu den Verantwortlichen installiert, vorhanden sein. Der Verein muss zudem ein anerkennendes Schulcenter zur ergänzenden Ausbildung vom Fachpersonal vorzeigen und sicherstellen können. Das ist von immenser Bedeutung, um glaubhaft auftreten zu können.


    5. Zur Gesetzgebung: die deutsche UVSV, zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung, wurde so ausgelegt, dass ein Fachpersonal im beratenden Nutzerkontakt, die Bestrahlungszeit zur anstehenden UV-Bestrahlung erarbeiten und dann berechnen muss. Hat somit selber die größtmögliche Freiheit, um den Nutzer verantwortungsvoll zufrieden stellen zu können. Das wird direkt nach medizinischen Gesichtspunkten durch UVSV §4 mit Anlagen ermöglicht und vorgeschrieben. Um überhaupt hierzu sinnvoll handeln zu können, müssen Aufzeichnungen pro Nutzer vollständig mitgeführt werden. Deshalb schon, um einen handlungsfähigen, kontrollbaren Zustand zum Nutzer hin erreichen zu können.


    Im Gegensatz zu den anderen EU- Staaten, ist die Gesetzgebung dort direkt starr mit einfachen Benennungen zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung benannt. Samt Bestrahlungszeiten für jeden Hauttyp. Eine weitere zufriedenstellende Handlung zur UV- Bestrahlung, wie es mit der UVSV immer ermöglicht wird, ist dort nicht vorhanden.


    6. Die unmittelbare Anwendung der künstlichen UV-5. Bestrahlung in gewerblichen Betriebe:

    es ist erstmal so oder so egal in welchem EU-Land sich ein Studio befindet, es ist eine dringende komplette Neuausrichtung zur künstlichen UV-bestrahlung je nach der gesetzlichen Lage entsprechen, notwendig. Das müssen die Betriebe dringend sicherstellen. Sich dementsprechend einrichten, ausrichten und notwendige Investitionen vornehmen. Die bestmögliche Neuausrichtung zur professionellen, gewerblichen Anwendung der künstlichen UV- Bestrahlung, wird eindeutig mit den WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen in allen Fällen, in allen EU-Ländern erreicht! Es muss also kein Studio wegen der gesetzlichen Lage schließen, sondern einfach das Handling zur künstlichen UV-Bestrahlung mit WinSolar STREAM durchführen. Dann ist jedes Studio auf der absolut sicheren Seite. Überall wird das System als sehr gut und vorbildlich von den Behörden anerkannt. Teilweise sind die Behörden erstaunt, wie präzise, professionell verantwortlich mit umfangreichen Aufwand der künstlichen UV- Bestrahlung begegnet wird. Es wird die so wichtige Verantwortung im Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung sichtbar. Also das Ziel was auch alle Beteiligten erreichen wollen, wurde dann erreicht. Jeder seriöse Solarienbetreiber, sollte sich zumindest mal hierzu informieren. Dann hat er einen Plan, wie er seine Zukunft absichern und somit seine Investitionen schützen kann.


    Wichtig: es ist aus vielen erneuten Überlegen heraus, zu der gesamten EU- Demokratie unwahrscheinlich, dass ein generelles Solarienverbot wie es Frankreich einfordert, kommen wird! Aber das ist ein anderer Beitrag, mit tiefgründigen Überlegungen... :thumbup:


    habe mein Layout geändert....


  • die Verantwortlichen, also der Gesetzgeber und die Behörden, haben zur Branche hin alles getan, um fachlich vernünftig durch die Verordnung handeln zu können. Alles immer mit Einforderungen der notwendigen Verantwortungsübernahme. Aber genau hierzu, wurden die Verantwortlichen schon bitter enttäuscht. Das Ansehen der Branche ist auf dem Tiefpunkt angekommen. Dank BfB und Ergoline, wo die Intelligenzen komplett fehlen...


    Wer das heute und in den vergangenen Jahren nicht so gesehen hat, nicht so erkannt hat, wird keine Zukunft mit seinem Studio erleben können. Hinter einem Studio stecken aber Investitionsgelder, Mitarbeiter usw. die dann verloren sind. Das muss jedem deutlich bewusst werden! Also es geht heutzutage darum, seine Investitionen aktiv zu schützen.


    So ist es nun erforderlich, das sich die Intelligenzen in der Branche zusammen finden, um das noch zu retten was noch zu retten gibt. Diejenigen die sich das zutrauen, sollten sich zu Worte melden. Die UVSV muss in jeder Einzelheit umgesetzt werden. Wer eine Verordnung missachtet, wird so in der Form nicht weiterkommen und nur noch Ärger einfangen.Das muss nicht sein…


    Die UVSV fachgerecht umzusetzen, macht zudem großen Spaß, ist im Grunde sehr einfach und man wird, wenn es fachlich sehr gut beim Kunden rüber kommt, durch zahlungskräftige Kunden belohnt. Hierzu stehen jedem die WinSolar STREAM EDV –Computer Steuerungssysteme zur Verfügung. Also eine direkte professionelle Lösung für die Zukunft.


    In der heutigen Situation wird immer noch mit sehr einfachen und ungenügenden Mitteln in vielen Studios gearbeitet. Die Notwendigkeit, sich neu zu Zukunft auszurichten zu müssen, wird verkannt! Die überlebensnotwendigen Einsichten, die UVSV direkt umzusetzen, fehlen. Deshalb besuchen auch nur die unteren Schichten der Bevölkerung diese Studios. Die unteren Schichten sind aber nicht zahlungskräftig genug, um die heutigen Anforderungen in den Betrieben zu begegnen.


    Also schlagkräftige Gründe genug, um aktiv zu handeln… Sich zusammenfinden, gemeinsam den Kampf aufnehmen, um der Branche eine Zukunft zugeben…


  • Kraken-Mentalität beschreibt das eigentümliche Handeln von Ergoline, alles zu vereinnahmen und alles kontrollieren zu wollen. Zuletzt wurde der Verein BfB von Ergoline einkassiert und dem Ergoline Vertrieb untergeordnet. So ein Unsinn nützt Ergoline überhaupt nichts. Das Gegenteilige ist nun der Fall. Dahinter steckt Egoismus verbunden mit der Angst, dass man die Kontrolle zu den Solarienbetrieben verlieren könnte. So ähnlich in dem Zusammenhang, wird Ergoline auch in den USA schon seit langem kritisiert. Aber was steckt hinter der erkennbaren schon krankhaften Angst zum Kraken Verhalten wirklich?


    Die UVSV, somit der Gesetzgeber, wendet sich direkt und unmittelbar nur an den Solarienbetreiber. Der Solarienbetreiber muss somit definieren können, was ein Solarium zur Verwendung in seinen Betrieb beinhalten muss.


    Also nicht wie früher vor der UVSV, das der Solarienhersteller den Solarienbetreiber vorschreibt, wie ein Solarium noch seinen Vorstellungen auszusehen hat. Dabei wurden in den Solarien komische Blüten in Form von Features und Umschaltungen dem Gerät mitgegeben, die kein Nutzer braucht und ohne hin zur Erythemwirksamkeit laut UVSV auch kein Nutzer hierzu was umschalten darf.


    Zudem führen unnötige mögliche Umschalt- Einstellungen zum öffnen der Augen vom Nutzer. Somit zur unmittelbaren Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Was hierzu auch ein Thema in Brüssel ist. Zudem von den eingebauten Features nutzen die Kunden zu 99% nur den STRAT- Knopf und die Plus –Minus –Einstellungen zum Lüfter. mehr nicht.


    Also das bildlich gesehene Ergoline Kraken- Verhalten beruht darauf, das durch die UVSV der Solarienbetreiber dem Hersteller vorschreibt, wie ein Solarium auszusehen hat.


    Das ist für Ergoline eine Horrervorstellung, denn dann kann Ergoline nicht mehr seine ungesetzlichen, weitüberteuerten Solarien an den Mann bringen. Also wird weiterhin der Solarienbetreiber zur UVSV desinformiert, verblendet, wird angehalten die UVSV zu missachten. Man macht das mit verblendenden, bunten Veranstaltungen, mit irreführendem Party-Charakter Seminare, mit dummen Sprüchen zur UVSV. Zudem die Veranstaltungen mit dem geforderten Eintrittsgeld, finanziert der Solarienbetreiber zudem noch selber. Dreister geht es nicht mehr, dreister kann man ein Solarienbetreiber nicht mehr auf den Arm nehmen. Es ist überhaupt schon verwunderlich, dass darauf Solarienbetreiber überhaupt noch reinfallen…


    Zum eigenen Nutzen, muss der Solarienbetreiber mit unter auch sehr schmerzlich erkennen können, was da für ein Schindluder mit ihm getrieben wird. Das Ergoline Kraken- Verhalten hat in den letzten vier Jahren die Branche drastisch dezimiert, im Ansehen sehr geschadet und die Branche nahezu in die Bedeutungslosigkeit gebracht. Diese wird in der Öffentlichkeit bewusst nicht mehr wahrgenommen. Berichte zur Branche werden von der Presse aktive unterdrückt. Zudem potentielle Nutzer meiden durch sehr gute UV- Aufklärungen der Mediziner die Solarienbetriebe.


    Um das alles zu ändern, müssen die Solarienbetriebe aufwachen, umdenken, erkennen und dann gezielt handeln. Nur so können die Betriebe noch eine Zukunft erleben... :thumbup:


  • deshalb an dieser Stelle eine Aufklärung zur künstlichen UV-Bestrahlung, wie es auch der wissenschaftliche EU – Ausschuss benennen würde. Denn der EU Ausschuss beurteilt ausschließlich die künstliche UV- Bestrahlung und nicht zu einer Besonnung, wie es in der freien Natur möglich ist. Der Unterschied ist gravierend. Nur verstehen und erkennen muss man das…


    1. Die Energie der UV-Strahlung:


    gemäß DIN 5031, Teil 7, umfasst das Spektrum im Ultravioletten die Wellenlängen von 100 nm bis 380 nm (Grenze zum sichtbaren Licht), die Frequenz der Strahlung reicht also von 789 THz (380 nm) bis 3 PHz (100 nm). Dieser Bereich wird in die Unterbereiche UV-A, UV-B und UV-C eingeteilt.


    UV-Unterbereiche mit deren Photonenenergie:
    1. UV-A mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-A Photonenenergie 3,26-3,94Ev
    2. UV-B mit Wellenbereich von 315-280 nm, hierzu die UV-B Photonenenergie 3,94-4,43eV
    3. UV-C mit Wellenbereich von 380-315 nm, hierzu die UV-C Photonenenergie 4,43-6,20eV


    Wie jeder erkennen kann, ist die UV-Strahlung energiereich… ist mit großer Verantwortung und Sorgfalt anzuwenden. Zur Wirkung, mal drei kurze allgemeine Bereiche angesprochen:


    Chemie:


    UV-Strahlung vermag organische Bindungen zu spalten und ist einerseits durch Zerstörung biogener Substanz lebensfeindlich. Andererseits kann die Vernetzung von Monomeren durch energiereiche UV-Strahlung initiiert werden. Viele Kunststoffe werden durch Ultraviolettstrahlung geschädigt (Trübung, Versprödung, Zerfall).


    Sauerstoff:


    wird durch kurzwellige UV-Strahlung unterhalb 200 nm in atomaren Sauerstoff gespalten und es kommt zur Bildung von Ozon – einem aufgrund dessen Geruchs charakteristischen Merkmal der Wechselwirkung von UV-Strahlung mit Luft – und einer Vielzahl anderer Folgereaktionen. Wiederum die Photosynthese durch UV-Strahlung bei Pflanzen, setzt nach einem sehr komplizierten Vorgang, wiederum Sauerstoff frei. Also, nach dem physikalischen Gesetz, geht nie Energie verloren. Die Energie wird in eine andere Form zur Wirkung umgewandelt.


    Biologie:


    obwohl die Ultraviolettstrahlung die niedrigstenergetische der ionisierenden Strahlungen ist, kann sie für den Menschen und andere Organismen gefährlich sein. UV-Strahlung mit größerer Wellenlänge vermag bereits chemische Bindungen organischer Moleküle zu zerstören. Daher ist Vorsicht beim Umgang mit technischen UV-Quellen angebracht. Der übermäßige Besuch von Solarien ist aus diesem Grund stark umstritten.


    Weiter Beispiele, könnte man zur UV-Strahlung beliebig fortsetzen. Somit wie jeder erkennen kann, ist die energiereiche UV-Strahlung keine LAMPE (laut SB-Deppen) sondern eine UV-Strahlungsquelle die energiereich und zerstörend wirken kann. Die Anwendung und der Umgang, unmittelbar auf die menschliche Haut, setzt somit Fachwissen voraus.


    Genau hier setzt die fachbezogene UV-Schutzverordnung an. Die UVSV ist speziell nur für die künstliche UV-Bestrahlung ausgelegt und hat mit der Bräunung der natürlichen Sonne nichts gemeinsam.


    Begründung hierzu:

    denn die Sonneneinstrahlung verfügt über ein ganz anderes natürliches Spektrum, als die der künstlichen UV-Quelle. Die künstliche UV-Quelle ist nur ein sehr kleines, schmales Subset zu der natürlichen Sonneneinstrahlung. Ist außerdem noch in UV-A
    oder UV-B auf gespaltet und ist immer konstant gleichbleibend, in der oft subtropischen Strahlungsleistung angewendet. Kann somit immer nur ein Teil vom natürlichen erythemwirksamen Spektrum des UV-Strahlungs-Diagramms sein. Dadurch ist die künstliche UV-Bestrahlung niemals vergleichbar mit der natürlichen Sonne. Wenn das dennoch jemand auf seiner Studio- Homepage vergleichend oder andeutend vergleichend darstellt, erkennen die Mediziner sowie die Verantwortlichen und die Fachwelt, sofort den Laien zur künstlichen UV-Bestrahlung. So ein Betrieb blamiert sich bis auf die Knochen und provoziert direkte Ablehnungen zu seinem Betrieb. Der Inhaber stellt sich selber mit seinen Solarien
    an an den Pranger, denn diese werden dann von der Öffentlichkeit als „Särge“ angesehen, weil das Potential zur künstlichen UV- Bestrahlung nicht erkennbar wird.


    Somit die Anwendung der künstlichen UV-Quelle, erfordert genaue Fachkenntnisse hierzu und weiter zum Hauttyp sowie die Beschaffenheit der Haut pro Nutzer ein, damit die dementsprechende Dosierung je Hauttyp überhaupt erst richtig angesetzt werden kann. Genauso muss die Erythemwirksamkeit einer konstanten UV-Quelle genauestens bekannt und ausgewiesen sein. Hierzu darf niemals das natürliche Maximum der Erythemwirksamkeit von 0,3 W/m² überschreiten werden.


    Genau hierzu, wird das Fachliche sowie die Verantwortungsübernahme durch die UVSV beschrieben und direkt eingefordert. Letztendlich, muss mit dem Nutzer zusammen, ein sinnvoller Dosierungsplan für 10 UV-Bestrahlungen nach Richtlinien der UVSV erstellt werden. Die Abfolge hierzu ist laut UVSV Anlage 5.5 kontrolliert einzuhalten. Genau deshalb, werden die UVSV-Schulungen zwingend vorgeschrieben, um Fachkenntnisse zu erlangen. Hierzu die Verantwortung zu allem, obliegt der gesamten Solarienbranche. Kontrolliert und überwacht, durch einen anerkannten legalen Solarienbetreiber-Verein. Diese Vorrausetzung ist aber immer noch im Werdegang. Aber sehr wichtig zum überleben der gesamten Branche insgesamt…


    Fortsetzung...



  • 2. Die Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung…


    Die UVSV verordnet eine Beratungspflicht, grundsätzlich den Nutzer vor der ersten UV-Bestrahlung aufzuklären und endet mit einer Einverständniserklärung. Das ist in sehr vielen anderen Brachen die gleiche Pflicht und nicht andres. z.B. Banken, Versicherungen, Apotheken, vor jedem medizinischen Eingriff usw. Jeder kennt das. Gleichzeitig ist das auch eine Absicherung für den Betrieb. Zudem müssen Bei Kontrollen diese Unterlagen vorzeigbar sein. Sollte mal ein Nutzer eine Beratung ablehnen, hierzu hat sich BMU schriftlich politisch geäußert. „ …. es kann hin und wieder auch mal vorkommen, dass eine Beratung abgelehnt wird. Da sind dem Solarienbetreiber nicht unbedingt die Hände gebunden, sondern handelt so wie er es in der Schulung gelernt hat...“ Übersetzt, kann man das auch so formulieren…
    „wenn Du nicht in der Lage warst, den Nutzer sachgerecht zu beraten, dann fange einfach noch mal von vorne an, so wie Du es in der Schulung gelernt hast…“


    Die von Ergoline BfB ketzerische Verbreitung einer generellen Beratungsablehnung ist somit ein kompletter Unsinn. Auch der Unsinn, der Kunde entscheidet selber, ist als sehr dumm zu bewerten, ist blödsinnig zugleich und unterstreicht zudem gleichzeitig die Ablehnung einer so dringend geforderten Verantwortungsübernahme zur künstlichen UV-Bestrahlung. Ergoline- BfB unterstreicht und zelebriert selber somit unmittelbar, seine direkte Inkompetenz zur künstlichen UV-Bestrahlung.


    Wie auch die Brandenburger Kontrollen deutlich hervorgehoben haben, wird die Missachtung der Beratungspflicht direkt geahndet. Das kann soweit gehen, wie es dort direkt berichtet wurde, dass auch im Beratungs- Ignorierungsfall, ein Gewerbeverbot ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Nachweis einer Beratungsablehnung zu erbringen. Eine generelle Beratungsablehnung gibt es nicht. Der Nachweis einer Beratungsablehnung ist eine gescheiterte Beratung. Deshalbmuss bei erneutem Besuch dieser Person, eine erneute Beratung sattfinden. Wird wieder abgelehnt, muss das erneut dokumentiert werden usw. … Hat ein Studio nur noch Beratungsablehnungen, ist die Missachtung der Beratungspflichten unmittelbar erfüllt und höchstwahrscheinlich wird das Studio dann dichtgemacht.


    Um die Nutzer überhaupt bedienen zu können, ist ein persönlicher mit dem Nutzer zusammen, unter Berücksichtigung seines Hauttyps und den zu verwendeten Solarien, ein Dosierungsplan nach UVSV Anlage 5 mit Besuchsdatum, Dosierungsstufen, Dosierung mit den ausgerechneten Bestrahlungszeiten, zu erstellen. Die Abfolge vom Dosierungsplan ist laut UVSV Anlage 5 Absatz 5 einzuhalten. Zudem, die Dokumentation hierzu sind mindestens ein halbes Jahr nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. Genau all das, beschreibt auch die notwendige Buchhaltung zu jedem Nutzer hin. Oft haben die Studios mehr als acht Tausend Kunden zu unterscheiden, zu bedienen…


    Um das manuell mit Papier durchzuführen, wäre dasein Aktenberg, der einen sehr großen Platz beanspruchen würde. Aber kein Mensch macht das heutzutage mit Papier, sondern mit einem EDV- System. Damit merkt man den Aufwand erst gar nicht. Auch Abweichungen vom Dosierungsplan, können und müssen mitgeschrieben werden usw. Zudem muss bedacht werden, dass auch gleichzeitig das ganze Kaufmännische unter Berücksichtigung der jeweiligen Schicht und die Abonnementen- Struktur, mit erledigt werden muss. So kann die Monster- Solarium-Buchhaltung, schon große Ausmaße annehmen. Das alles von Hand zu erledigen, wäre sehr aufwendig, würde viel zuviel Zeit in Anspruch nehmen, ist zudem sehr fehlerträchtig und auch unwirtschaftlich...


    Um das alles professional in einem Wippern-Schlag zu erledigen, setzt man einfach die professionellen WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen ein. Das ist auch die beste Empfehlung europaweit. Kein Personal und auch der Inhaber selber, wird dadurch nie was von einer Monster-Buchhaltung merken. Denn das macht das System vollautomatisch, ganz nebenbei im Hintergrund. So kann sich das Personal komplett dem Kunden widmen, kann professionell die Kundenwünsche erfüllen. Das Personal wird gleichbleibend, auch in der Qualitätsausführung, geführt und sehr stark entlastet. Die notwendige Schichtabrechnung, ist für das Personal mit einem Ausdruck schnell erledigt. Denn das Personal hat es zum Feierabend immer eilig. So werden Personal und der Kunde selber, immer zufrieden sein. Denn der Aufwand zu allem ist sehr gering und benötigt sehr wenig Zeit.


    So ein moderner fachlich- geprägter Aufwand im Studio zur künstlichen UV-Bestrahlung, ist genau das Gegenteilige, was BfB – Ergoline sich vorstellen. Diese verbreiten zur UVSV nur noch Unsinn und verführen durch ihre Unkenntnis, den Solarienbetreiber zum ungesetzlichen Handeln. Intelligenzen, Management fehlen somit. Diese Herren wollen den UVSV- Aufwand einfach nicht erkennen oder anerkennen, wollen die UVSV am liebsten weg reden, um die Vergangenheit zum albern SB- Gehabe huldigen.


    Schaffen dadurch einfach nicht den Weg zur Branchenneuzeit und igeln sich regelrecht in SB-Gehabe ein. Die merken noch nicht mal, dass die Öffentlichkeit die Solarienbetriebe schon abgeschrieben haben. Merken noch nicht mal, das die Mediziner den Solarienbetrieben die Kundschaft vergraulen. Da stellt sich gleich die dringende Frage: Merken die überhaupt noch was? Vermutlich erkennen diese SB-Bubis noch nicht mal, das es eine Branchenneuzeit gibt. Und sowas will ein Marktführer sein? Lächerlich, denn seine Solarien entsprechen noch nicht mal der UVSV. Sind ausschließlich nur für den Endkunden gemacht, der alles selber damit umschalten kann. Das entspricht so nicht der UVSV und ist verboten. Eine mögliche Umschaltung der Erythemwirksamkeit, obliegt ausschließlich nur dem Fachpersonal und muss technisch so auch sichergestellt werden. Mit einem Endkunden- Solarium, können Solariumbetriebe nichts anfangen, handelt sich damit nur noch unnötigen Ärger ein. Trotzdem zu allem, ist immer noch die Hoffnung da, das Ergoline die Wende schaffen könnte. Das Potential wäre hierzu, mit Sicherheit vorhanden. Im Kopf muss zur UVSV umgeschaltet werden! Dann geht alles viel leichter und einfacher...


    Zu all diesem, wird auch im EU- Ausschuss nachgedacht und vermutlich dementsprechend gehandelt. :thumbup:





  • ergänzend zum vorhergegangen Beitrag… Ergoline der unsinnige Versuch: Vergleich Sonneneinstrahlung und künstliche UV-Strahlung mit „SonnenNews Juli 2016 “ Einfach ein alberner dummer Motivation – Versuch für SB-ler.


    das „SonnenNews Juli 2016 “ von Ergoline ist richtig albern, falsch in der Sache zugleich. Der angedeutete Zusammenhang zu Solarien ist einfach unsinnig und widersprüchlich. Damit macht sich Ergoline nur noch lächerlich und zeigt deutlich auf, dass keine Kompetenzen zur künstlichen UV-Bestrahlung vorhanden sind. Damit kann man noch nicht mal den dümmsten SB- Bubi verblenden.


    Was komplett für Solarienbetreiber fehlt, sind- fachlich fundierte Aussagen zur künstlichen UV-Bestrahlung und wie das professionell angewendet wird. Die Sonne hat mit Solarien so im SonnenNews dargestellt, erst mal nichts gemeinsam. Das ist ein Typischer Roggendorf Unsinn.


    Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Solarienbetreiber auf so einen Unsinn, verblendend zur Sache reinfallen? So einNews-Letter gehört in die Rundablage (für SB-Bubi: „Papierkorb“) und nicht auf einer Studio-Homepage, wenn man sich nicht blamabel abseits stellen will !!


    Hier die BfB- Ergoline Blamage:

  • was sind die Gesundheits- und Sicherheits- Auswirkungen sowohl zur natürlichen UV Bestrahlung und der künstlichen UV-Bestrahlung von Solarien? Eine Bewertung durch die Europäische Kommission Wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgüter (SCCP)


    What are the health and safety implications of both natural solar UV radiation and artificial UV radiation from sunbeds? An assessment by the European Commission Scientific Committee on Consumer Products (SCCP)


    http://copublications.greenfacts.org/en/sunbeds/index.htm#7

  • Bezüglich der von Dir zitierten SonnenNews hast Du Recht.Hier stimen die Inhalte nicht mit den Tatsachen überein, und es muss jedem Studiobetreiber abgeraten werden, dies auf seiner Homapage zu stellen.
    Zwei zentrale Fehler liegen vor.
    1.Nicht jedes Solarium erzeugt das Spektrum( auf die Lebensdauer der UV-Quelle) gerechnet, genug UVB -Strahlung um Vitamin D zu erzeugen.
    2.Die Behauptung Solarium und Tageslicht seinen gleich oder ähnlich ist einfach falsch.

  • @Paula,
    vielleicht erinnerst Du Dich noch an die Diskussion damals?
    Das Gutachten der SCCP ( eigentlich über weite Strecken sehr positiv) endete damals mit dem obskuren Hinweis auf der letzten Seite, dass es keine sichere Bestrahlungsstärke gibt und deswegen, wieder sinngemäß, auf die Bestrahlung zu kosmetischen Zwecken hätte verzichtet werden müssen.
    Die Niederspannungsrichtlinie der EU sieht aber vor, dass ein Gerät, für dessen medizinische Sicherheit keine Garantie übernommen werden, kann, verboten werden muss. Das wäre schon vor 10 Jahren das aus für Solarien gewesen.


    Dies war aber von keiner Seite gewollt und die Gegner um Greinert und Breitbart hatten mit diesem Ergebnis nicht gerechnet, sie waren also argumentativ nicht auf ein Verbot vorbereitet.


    Allseits begann die politische Suche nach einem für alle erträglichen Kompromiss- dieser hieß- so stark wie die Sonne, am längsten Tag des Jahres, am intensivsten Punkt der Welt, zu Mittagszeit oder kurz 0,3- denn was die Natur darf dürfen Solarienbetreiber auch.
    Meine einigte sich auf diesen Kompromiss, weil man wusste, alle Regularien der EU müssen routinemäßig alle 5 Jahre überprüft werden.
    Die Gegner waren mit der Einschränkung zufrieden, hatten sie doch eigentlich gesiegt- es war amtlich notiert, es gibt keine sicher Option- und es war Zeit das Rüsten für die nächste Schlacht zu beginnen.


    Die Hersteller waren einerseits betrübt, weil sich ein Grauschleier auf das wunderbare Geschäft legte, es aber anderseits weiterbetrieben werden konnte.
    Viele Studiobetreiber waren froh das die lästige Diskussion zu Ende geht und das Geschäft weiter läuft.
    Nur wenige von ihnen ahnten, was die Gegner, und die Hersteller wussten- die Bombe tickte im Keller.


    Obwohl schon damals der UVA-Anteil viel zu hoch war, im Vergleich zur Natursonne, wurden fast keine Konsequenzen in den letzten Jahren gezogen. Im Gegenteil, der Strahlungscocktail wurde um verschiedene Wellenlängen bereichert, ohne die genauen Konsequenzen der Multiplikator -Effekte zu kennen.
    In spätestens 5 Jahren beginnt der Zirkus wieder, wenn er diesmal von Seiten der Gegner nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
    Und ewig grüßt das Murmeltier, nur dass der Betreiber leider auf der Seite der Bombe und der Gegner auf der Seite der Lunte sitzt! ;( ;( ;(

  • Zitat

    Allseits begann die politische Suche nach einem für alle erträglichen Kompromiss- dieser hieß-
    so stark wie die Sonne, am längsten Tag des Jahres, am intensivsten Punkt der Welt, zu Mittagszeit oder kurz 0,3-
    denn was die Natur darf dürfen Solarienbetreiber auch.


    In diesen Experten-Kommissionen - bis hoch zur WHO - geht es um die Claims für Profite genau wie bei der WTO.
    Bei der WTO ist das wirtschaftliche Motiv offensichtlich,die Absprachen spiegeln die Machtverhältnisse,
    auch wenn dort immer von Gerechtigkeit und Fairness geredet wird.
    Bei den Lifescience-Kommissionen wird das wirtschaftliche Motiv maskiert durch den Anspruch,
    die Gesundheit aller Menschen zu fördern .
    Die Empfehlungen - die Wunschvorstellungen der Profiteure - können nur durch politische Entscheidung wirksam werden.
    Angekommen in der politischen Dimension wird der Expertenwunsch mit dem "Menschenverstand" konfrontiert,
    der meistens der "gesunde" ist.
    So war es auch in diesem Fall, weil nach dem "gesunden Menschenverstand" Sonnenlicht ein Lebensmittel ist.


    Es war also kein Kompromiss sondern eine (vorläufige) Kapitulation.


    Sonnenlicht ist ein natürliches Lebensmittel, Solariumlicht ist ein vom Menschen hergestelltes Lebensmittel.
    Nicht erst seit Ackerbau und Viehzucht stellt der Mensch Lebensmittel her.
    Bereits die Herstellung von Werkzeug und Kleidung gehört dazu.
    Und die Erzeugung von Wärme und Licht durch "domestiziertes" Feuer.


    Solariumlicht verbieten ist Entzug von Lebensmittel.


    Wem nützt ein Verbot von Solariumlicht ?


    Wem nützt der Entzug von Lebensmittel ?


    Dem Organismus, dem das Lebensmittel entzogen wird ?

  • Tak;


    nur das "Lebensmittel" künstliche UV - Bestrahlung muss auch fachlich verstanden und perfekt angewendet werden. Nur dann ist es ein "Lebensmittel" wenn man es so benennen wollte. Auf das WIE kommt es an und weil das fachliche WIE fehlt, haben wir heute ein großes Problem...


    Paula74;
    Norbert;


    Nur weil das geschriebene von SCCP 10 Jahre alt ist, ist trotzdem der Inhalt hoch modern. An der UV-Strahlung und deren physikalischen Eigenschaften, hat sich ja seit damals nichts verändert. Zudem werden die Werke von damals, heute auch von SCANIHR verwendet. Man findet hierzu auch Hinweise auf SCCP usw. eben weil der Inhalt auch heute immer noch seine Gültigkeit hat. Ebenso wie sehr alte mathematische Erkenntnisse, heute genauso unverändert ihre Gültigkeit haben…


    Die UV-Fibel, dieses sehr fachlich bezogene Werk, war auch die Grundlage zur freiwilligen Zertifizierung. Nur schon damals, konnte sich kaum ein Solarienbetreiber mit dem Werk wirklich anfreunden, es anwenden, konnte es nicht durchschauen, geschweige verstehen. Das war aber für mich der Beginn, die Inhalte der UV-Fibel in einem Program, zu verwirklichen.


    Die Verantwortlichen gingen damals davon aus, dass sich alle Betriebe zur UV-Fibel ausrichten und dass die fachlichen Schulungen, die Studiobetreiber und das Personal, an die Materie heranführen. Leider war das Gegenteilige der Fall, man huldigte das SB-Gehabe weil man nichts, absolut nichts zur UV-Fibel verstanden hat oder verstehen wollte. Das war damals schon ein sehr großer Fehler… und der Beginn, das die Branche so angesehen wird, wie es heute der Fall ist…


    Die Erkenntnisse die alle Verantwortlichen daraus gezogen haben, führten dann zur dritten Solarienprüfung von zufällig 100 ausgewählten Sonnenstudios. Das Ergebnis war so katastrophal, das dann eine Prüfung eingeleitet wurde, ob eine Verordnung im Bundestag und Bundesrat durchkommen kann. Letztendlich endete das alles 2012 in der UV-Schutzverordnung. Gleichzeitig war das auch der Start dazu, dass die Verantwortlichen der Branche misstraut haben. Also die Branche ist selber verantwortlich für das heutige Desaster.


    Nun hat SCANIHR das Wort, wo die Branchen nun wirklich keinen Einfluss mehr auf das Geschehen haben… Wir können nur zusehen, abwarten und alles blitzschnell abändern… damit man wenigstens was Positives noch vorzeigen könnte... Im Endeffekt wollen die Verantwortlichen endlich Taten sehen … Kann die Solarienbranche UV-Strahlung oder nicht? Der Beweis hierzu muss erbracht werden…


  • was auf der Erdoberfläche davon ankommt,
    ist SONNENLICHT
    und ein Teil davon ist UV-LICHT
    und nicht UV-STRAHLUNG.


    Wir wenden UV-LICHT für kosmetische Zwecke an,
    auch wenn Strahlenschützer uns UV-STRAHLUNG ins Stammbuch schreiben,
    in welcher Absicht auch immer.
    Die Bezeichnung UV-LICHT - ob von der Sonne oder dem Solarium - ist nicht schönfärberisch
    sondern sachlich richtig und zutreffend.


    Außerdem:
    Für kosmetische Zwecke soll ein Solarium nicht nur UV-LICHT verwenden,
    auch wenn es für die Haut-Bräunung die wichtigste Energieform ist.


    Unsere LICHT&HAUT-Bibel ist mit der UV-Fibel NICHT fertig geschrieben.


    Es ist NICHT UNSERE Aufgabe, den Bräunungsautomaten-Betreibern die UVSV zu predigen.
    Das ist allein die Aufgabe des Staates.


    Wir befassen uns besser mit dem, was uns von den Automatenaufstellern unterscheidet.
    Nicht die Attraktion des Bräunungsautomaten für den Kunden darf unser Geschäft kennzeichnen,
    sondern die vielseitige und wirkungsvolle Anwendung von Licht zur Haut- und Gesundheitsvorsorge
    ist unsere Mission, wobei die Bräunung nur ein Effekt unter anderen ist.


    Ob der Staat die Automatenbetreiber und die Selbstdosierung weiterhin duldet oder nicht,
    tangiert uns kaum. Eher hätten wir Nachteile, wenn durch eine staatliche Intervention,
    das Angebot günstiger Gebrauchtsolarien auf Dauer reduziert werden würde.

  • Tak,
    da kann ich Dir nur Recht geben!!
    Wir können die Verordnungsbrecher nicht bekehren. Ich bitte auch nicht jeden , der in der Stadt 80 fährt zum Gespräch und erkläre ihm die Regeln. Die Vollzugsbehörden werden es regeln.
    Wenn die Hersteller manipulieren wollen- auch das können wir nicht verhindern.
    Aber eine "Licht und Mensch -Fibel", die Optionen für die Zukunft eröffnet- für die, die wollen,die können wir eröffnen. Wir können zeigen, wie Licht und Gesundheit zwingend zusammen gehören.
    Wir müssen nicht die Gegenwart konservieren und die Vergangenheit verteidigen, wir müssen die Zukunft eröffnen.

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