Zitatzu der Ausnahmeregelung…
In der UVSV in Anlage 5 Absatz 5 steht sehr deutlich: „…Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen…“ Das ist keine Ausnahme… und muss immer eingehalten werden… Das ist auch der Sinn von der Arbeitsgrundlage Dosierungsplan...
Soweit ich mich entsinne, ging es auch darum, dass die Einhaltung vom Zeitabständen auch nicht automatisch vorgegeben werden kann. Also wird dem Nutzer nur die Dosierungsempfehlung mit gegeben und ein Volumen für 10 Einschaltungen. Eine zeitliche Vorgabe zum Abstand nur als "nicht mehr als einmal pro Tag". Nur anwesendes Fachpersonal wäre in der Lage die Dosierung in Bezug auf geänderten Zeitabstand zu korrigieren. Also wird davon ausgegangen, dass der Nutzer sich freiwillig an den Dosierungsplan hält.
Übrigens empfehle ich Dir Deine ersten drei Zeilen nur der Erniedrigung dienenden Bemerkungen zu "sunshower" umgehend zu löschen.
Du kannst froh sein, dass er und ich immer noch in Deinem Monologforum schreiben
Dein Vorteil, als einziger mit einem unangemessen groben Keil auf vermeintlich grobe Klötze los zu gehen können,
ist der größte Nachteil dieser Plattform.