@all;
auf nachfolgendem Link stehen die bereits akkreditierten Unternehmen:
http://www.photomed.de/Akkreditierte-Schulung.1207.0.html
Gruß
@all;
auf nachfolgendem Link stehen die bereits akkreditierten Unternehmen:
http://www.photomed.de/Akkreditierte-Schulung.1207.0.html
Gruß
Man gut, daß ich mit dem Handy unfähig bin, Links zu
posten. Ansonsten wäre nach meinem täglichen Internetspaziergang das
Teulelchen in mir mal wieder mit mir durchgegangen. Ich hoffe echt, daß
noch andere nachziehen, wie sie alle versprechen, weil für für mich
und auch ein anderes Sonnenstudio, mit dem ich heute telefoniert habe, sind die Schulungsorte so nicht tragbar, vor Allen langfristig gesehen...
meine fragen:
reicht es wenn ein teil von personal ohne prüfung die seminare absolviert, und ein teil mit prüfung?
darf man dann trotzdem sich dann als fachbetrieb bezeichnen?
@ body sun;
es ist nicht ausreichend nur ein Teil des Personals zu schulen da in § 4 folgendes steht:
Einsatz, Aufgaben
und Qualifikation des Fachpersonals
(1) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat sicherzustellen,
dass
1. mindestens eine als Fachpersonal für den Umgang
mit UV-Bestrahlungsgeräten nach Absatz 4 qualifizierte
Person (Fachpersonal) während der Betriebszeiten
der UV-Bestrahlungsgeräte für den Kontakt
mit den Nutzerinnen oder den Nutzern und die Überprüfung
der UV-Bestrahlungsgeräte anwesend ist,
Somit muß immer geschultes Fachpersonal anwesend sein.
Ohne Prüfung erhält das geschulte Personal kein Urkunde über die Schulung und ist somit kein geschultes Fachpersonal im Sinne der UVSV.
Die Schulung mit Prüfung ist eine Vorgabe der DAKKS und rührt aus nachfolgendem Text der UVSV:
Die Schulung zum Fachpersonal muss zumindest
die in Anlage 6 aufgeführten fachlichen Kenntnisse für
einen sicheren Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
sowie Kenntnisse in den allgemeinen Wirkungen von
UV-Strahlung auf den Menschen und für die Einschätzung
des individuellen Risikos von UV-Strahlung vermitteln.
Um den vermittelten Kenntnisstand zu gewährleisten hat die DAKKS die Prüfung mit integriert.
Gruß
danke für die antwort, meine idee für meine betrieb war folgendes da immer von montag bis samstag in unsere betrieb bis 18 uhr 3 bis 4 personen beschäftig sind brauche hier nicht alle die prüfung zu machen nur die die dann allein abends schichten oder am wochenende die schichten übernehmen an die prüfungen teil nehmen.
trozdem danke.
weisst jemand bis wann alle geschult sein müssen, bei uns in der nähe finden die schulungsterminein erst mitte november statt, wegen verspätung an bekannt gabe von schulungsunternehmen, haben die uns ein übergangsfrist gegeben?
es gibt keine zusätzliche Übergangsfrist. Nur in den jetzigen Situationen wird das alles nicht zum Nachteil vom Studiobetreiber bei Prüfungen sein.
Elektra
Für die Sonnenstudios, die gestern im WDR vorgestellt wurden, gilt mit Sicherheit nicht die Übergansfrist in deinem Sinne. Diese konnten noch nicht mal die Grundforderungen zur Verordnung erfüllen.
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