Fachpersonal

  • @alle


    ich bin nach studieren von unterlagen zu dem punkt gekommen, wo ich mir die frage stelle, als fachpersonal besitze ich in zukunft eine urkunde, welche verantwortung werde ich als fachpersonal innerhalb mein arbeitplaz tragen, wenn ich die kunden nicht berate? oder falsch berate? oder es wird von mein schef empfohlen so wie er sich vorstellt zu seine günsten die kunden beraten, wird hier der fachpersonal die verantwortung übernehmen oder der schef?


    also die themen haben in sich ich kann euch sagen die lehrstoff ist nicht vergleichbar zu AfB unterlagen viel umfangreicher!


    ich wette mit euch alle, dass viel sich nicht an beratung schema halten werden, ein ganz einfache b.s viele von uns haben bis heute vorbraunen in solarium für urlaub den kunden vorgeschlagen oder für richtig gehalten, da es jetzt mehr uva starhlungen und weniger uvb als natur sonnen in sonnenstudios gestrahlt wird, kann solarium zum vorbraunen nicht mehr verkauft werden!!


    d.h wenn ein kunde vor meine tecke steht und mir die frage stellt, ich will in 3 wochen in die badeurlaub fliegen, wie wurden sie mir empfehlen zu sonnen, müss ich der kunde erklären, dass er ab jetzt keine eigene lsf aufbauen kann weil ........( also ist unsinn sich für urlaub zu braunen).


    es gibt viel weitere punken die es viele nicht schmeken wird, eine davon hatte ich vor viele monaten in alte forum in frage gestellt, kosmetikverkauf besonders produkte die vor dem sonnen benutzt werden, dürfen von uns nicht mehr empfohlen werden!


    ich sehe schon die nächte tv sendung, die wieder der personal ein gute ausrede hat "es ist viel los ich kann nicht beraten" oder wie bisher "es ist viel los ich hatte kein zeit die personalausweis zu kontrolieren".

  • @Vor fast 10 Jahren zeichnete sich ab, dass 0.6 nicht zu halten ist.
    seit 5 Jahren müssen Neugeräte diese Grenze einhalten.


    Um bei der Obergrenze von 0,3 mW/m-2 erythemwirksame Strahlung über ca 1,5 % UVB-Anteil zu bewahren,
    darf der Strom-Input in die UV-Strahlungsquellen nicht größer als 5 kW/h betragen.


    Statt die Strahlungsleistung im UV-Bereich zu halbieren, um bei einem annehmbaren UVB-Anteil bleiben zu können,
    wird nach UVA ausgewichen.
    Bei den Spitzengeräten aus dem Hause JK wird die Gesamtleistung sogar noch erhöht bis 19 KWh,
    also fast verdoppelt gegenüber dem Leistungslevel, der bei 0.6- Solarien üblich war.
    Da muss der UVB-Anteil am UV-Output gegen Null tendieren.


    Wenn das die Reaktion der Branche war - seit 5 Jahren nun .- dann muss der Gesetzgeber davon ausgehen,
    dass wir alle nur Sofortbräunung verkaufen, die nur bei bereits pigmentierter Haut wirkt
    und keinen wirksamen Schutz bietet vor der Sommersonnenstrahlung mit bis zu 5% UVB Anrteil.


    Auch die Umrüstung der Altgeräte mit sogenannten 0.3 Strahlungsquellen ( Irreführung !) - also reinen UVA-Strahlern -
    lässt uns in die UVA-Falle tappen.


    Wer so wie ich bei der Umrüstung mit Rotlicht mischt, muss messen und INVERKEHRBRINGER des Gerätes sein.


    Jeder der umrüstet, ist INVERKEHRBRINGER und muss - wenn er nicht misst -
    mit den Papieren belegen, dass er 0.3 einhält - mit den Papieren des Lieferanten der Komponenten.
    Diese Liefreanten gehen aber davon aus, dass sämtliche UV-Strahlungsquellen in Betrieb bleiben.
    Also bleibt den Studiobetreibern, die nicht messen, nur das Ausweichen nach UVA.


    Im Übrigen kann nur das jeweilige Solarium die 0.3 Norm einhalten - das lässt sich nur messen am der Oberfläche
    eines fiktiven menschlichen Körpers.in dem Solarium.
    Es gibt keine 0.3-Norm-Strahlungsquellen. Das ist Irreführung und Studiobetreiberverdummung - einmal mehr.


    Selbst auf die Bestückung mit äquivalenten Röhren ist kein Verlass, weil sie nicht immer das einhalten, was gedruckt ist.


    Andere Bauteile wie Scheiben und Filter beeinflussen den Output, ebenso wie Spannungsunterschiede und Betriebstemperatur
    und nicht zuletzt die steuerbaren elektronischen VGs bieten Fehlerquellen oder Manipulationsmöglichkeiten mit gravierenden Folgen.


    Wenn jetzt erst bewusst wird, dass der Staat es ernst meinte, mit dem Verbot für Vorbräunng zu werben,
    dann ist das ein Armutszeugnis für die Studiobetreiber.


    Über ihr eigentliches Instrument - die Strahlung - wollten sie nichts wissen .- Hauptsache es macht braun und braun ist gut.
    Sie haben auch dieses einfach ignoriert, was schon lange in der UVSV zu lesen war.


    Tak

  • @All;
    body-sun


    Der Staat hat spätestens seit 2007 gesagt, was er sich unter einem Sonnenstudiobetrieb vorstellt. Der Ausdruck hierzu, ist in der UV-Fibel nachzulesen. Bei Interesse: Ich kann jedem diese per Email zusenden.
    Aber nun zum Thema:
    Der Staat verlangt die Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m². Hier stellt sich für den Studiobetreiber schnell die Frage, „…. welche Möglichkeit habe ich, die Leistungen zu kontrollieren…“.


    Meine Antwort hierzu KEINE. Die Hersteller benennen die Leistung im Betriebsbuch. Aber nachkontrollieren kann das kein Studiobetreiber im Sinne vom Bfs.


    Deshalb bin ich auch hierzu in Kontakt mit Bfs um das Manko zu beseitigen. Ich kann Euch versichern, dass an dem Thema gearbeitet wird, um dem Studiobetreiber eine Kontrollmöglichkeit an die Hand zu geben, die auch akzeptiert wird. Es wird eine Verordnung zum Messen der Solarien, speziell für den Studiobetreiber in absehbarer Zeit geben. Das ist Pro-Studiobetreiber, damit er die Möglichkeit zur Kontrolle hierzu hat.


    Vorbräunen im Sonnenstudio

    das sieht jeder Mediziner und der Staat kritisch. Im Grunde geht das nur, wenn ein vernünftiges Verhältnis zu UV-B und UV-A vorhanden ist. Tak hat das ja sehr gut dargestellt. Hier sollte auch der Studiobetreiber dem Personal klare Anweisungen zur Beratungen an die Hand geben. (Personalbesprechung pro Monat)


    Die Arbeit im Empfangsbereich


    Die UVSV verlangt, dass der Kunde immer beraten wird. Die ERST-Beratung mit Hauttyp + Dosierungsplan, Ausschluss –Kriterien usw. ist erst mal zeitaufwendiger. Das ist aber eine einmalige Arbeit, die beim Erstbesuch durchgeführt werden muss. Diese wiederholt sich nicht.


    Bei allem weiteren Kundenbesuche müssen Folgeberatungen durchgeführt werden. Wenn nun die letzten Besuchsdaten vom Gast sofort greifbar und sichtbar sind, (Letzter Besuch in Abhängigkeit zum Abstand und die Dosierungen) geht die Beratung im Verhältnis sehr schnell. (WinSolar User).


    Das bedeutet somit, dass ein Fachpersonal vor jeder Bestrahlung immer zuerst mit dem Kunden die Bedingungen hierzu besprechen, vereinbaren muss. (Fachgerechte Kontrollen zum Ablauf aller Bestrahlungen)


    Aber alles ist ja schon sehr lange bekannt. Das war auch eine Hautforderung und Bedingung zu den „Zertifizierten Sonnenstudios“. Aber keiner hat das wirklich von denen gemacht. Deshalb ist es nun Pflicht. Da können die SB-ler „schwafeln“ wie sie wollen, um dieser Pflicht kommt keiner mehr herum.
    Elektra

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