Artzt schickt Minderjährige zu mir um sich bestrahlen zu lassen !!!????

  • @all
    habe einen Artzt der aus gesundheitlichen gründen Minderjährige und Erwachsene bei mir sonnen schickt ,habe ihn jetzt kontaktiert ,dass das nicht so einfach geht mit den minderjährigen. Habe mir überlegt ob es vielleicht möglich ist, wenn mir der Artzt schriftlich eine Behandlung inklusive Dosierung aufstellt und mir bestätigt, dass der Kunde unter ärztliche Beobachtung steht .



    In der letzten Zeit haben wir relative viele Kunden die von verschiedenen Ärzten geschickt werden.
    Eine Ärzten war sogar bei uns, ihr hat es sehr gefallen ,dass wir sogar den Melanien gehalt bestimmen können.
    Dieses Phänomen habe ich aber nur in einem Studio .


    Grüße Future

  • @ cnova80


    Du liegst falsch. Du darfst keine Minderjährigen bestrahlen, egal mit oder ohne Attest. Hat der Arzt eine Möglichkeit in seiner Praxis, darf er natürlich auch Minderjährige aus Heilungszwecken bestrahlen...




    § 4 Nutzungsverbot für Minderjährige




    Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.







  • @all habe mir eine Lösung einfallen lassen , ich vermiete dem Artzt mein bestrahlungsgerät und stelle dem Artzt eine Rechnung und der Artzt kann dann seinen Patienten eine Rechnung stellen . Somit müsste es gehen ,ob der Artzt sich jetzt ein bestrahlungsgerät kauft oder mietet dürfte kein Unterschied machen. Ich habe mit der Beratung und Dosierung nichts zu tun ,maximal übernehme ich die Kontrolle der Dosierung für den Artzt .


    Zb. Ich stelle dem Artzt für eine Stunde eine Rechnung für 30 Euro und der Artzt stellt dann eine Rechnung für Beratung und ärztliche Beobachtung in Höhe von 130 Euro



    Ich habe mir NISG grad nochmal durchgelesen ,für Heilkunde und Zahkunde gilt Paragraph 3 nicht und Paragraph 4 bezieht sich auf Paragraph 3 und deshalb denke ich ,dass es gehen müsste .


    Ist jetzt mehr ein Gedanken Spiel ,der Aufwand wäre für die paar Minderjährigen eh nicht rentable.
    Mich freut schon,dass überhaupt Ärzte Patienten schicken :-)
    Die Zahlen für 5 Minuten ohne mit den Finger zu zucken meinen Mindestpreis !


  • warum eine Frage mit Arzt und Minderjährigen stellen? Ist zwar Interessant aber:


    NiSG und UVSV äußern sich hier vollkommen klar: Keine Minderjährigen und für niemanden eine ärztliche Therapie ohne ärztliche Aufsicht auf gewerblich betriebenen UV-Betrahlungsgeräten. Desgleichen dürften, trotz schriftlicher Erlaubnis der Eltern, auch keine Minderjährigen gewerblich betriebenen UV-Betrahlungsgeräte im Sonnenstudio nutzen.


    Das sieht der Gesetzgeber genauso und hat dementsprechend gehandelt.



    Elektra

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!