Umsetzung UVSV im Fitnessstudio

  • Guten Tag zusammen,
    Nach erfolgreich abgeschlossener UVSV Fachkraft Prüfung bleibt bei mir dennoch eine Frage offen.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Wir sind ein Fitnessstudio mit zwei Solarien im Dauerbetrieb. Generell ist es möglich eine Solariumflatrate zum Trainingsabo hinzuzubuchen. Ist die der Fall kann das Mitglied das Solarium täglich selbstständig nutzen.


    Die Umsetzung der Dokumentationspflicht bei Neukunden ist kein Problem, das wird beim Vertragsabschluss durchgeführt.
    Bin ich jedoch verpflichtet alle Bestandskunden quasi "zur Seite zu ziehen" und ihnen eine Beratung anzubieten? - was einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde.


    Leider konnte ich dazu noch keine Antwort bekommen.


    MFG

  • MMA;


    Guten Tag als neuer User,


    Eine einfache Antwort hierzu:


    Die Ausnahme –Regelung zur Nutzung von nur zwei Solarien in der UVSV besagt, das alles erst mal so wie in einem normalen großen Sonnenstudio zu Beratungen, Dosierungsplan, Ausschlusskriterien benennen, Dokumentation erstellen usw. zu handhaben ist.
    Die Ausnahme besteht darin, nur das WÄHREND der Bestrahlung nicht ein Fachpersonal anwesend sein muss.
    Jedoch vor jeder Bestrahlung, muss ein Personal (nicht unbedingt eine Fachkraft) das NiSG [U 18] insofern bedienen, indem geprüft wird, ob die Person auch die Person ist die Bestrahlung nutzen will, für die der Dosierungsplan bei der Beratung ausgestellt wurde. Zudem muss eine DIN UV-Schutzbrille dem Nutzer angeboten und ausgehändigt werden. § 3.1 der UVSV (nicht durch einen Automaten)


    Das ist schon alles. Aber eine Bestrahlung ohne die Kenntnisnahme von einem Personal, ist auch in einem kleinem Fitness- Sonnenstudio nicht möglich.


    Frage: Von welchem Schulungsträger wurde die Schulung denn durchgeführt?

    Elektra

  • Danke für die schnelle Antwort.


    okay das ist alles umsetzbar und kein Problem, da wir sowieso nur Ü18 Mitglieder haben und die Nutzung der Solarien an deren Mitgliedsausweis gekoppelt ist.


    Also hab ich dich richtig verstanden, dass ich von jedem "SolariumFlat" Kunden ( ca. 350 ) eine Dokumentation benötige.
    D.h. mind. eine "Nein ich wünsche keine Beratung" in Schriftform?


    Wenn ja gibt es dafür Fristen bis zu welchem Zeitpunkt alle Unterlagen vollständig sein müssen ?


    Schulungsträger war die BSA.


    Vielen Dank
    MFG

  • MMA;


    BSA ist ein guter Schulungsträger. Ich bin davon überzeugt, dass in den Schulungen alles angesprochen wurde, soweit ich das von meinen Kunden erfahren habe.


    Deine Zeilen:
    Also hab ich dich richtig verstanden, dass ich von jedem "SolariumFlat" Kunden ( ca. 350 ) eine Dokumentation benötige.
    Ja, das hast Du richtig verstanden. Diese Doku pro Nutzer muss mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Wobei zu sagen ist, das die Eindeutigkeit vom Kunden erkennbar sein muss. (Maier, Maier Huber, Huber usw.) Ich empfehle die komplette Adresse mit Geburtsdatum aufzunehmen. Denn im Streifall muss der Studiobetreiber nachweisen, wird die Person ist.


    Deine Zeilen:

    D.h. mind. eine "Nein ich wünsche keine Beratung" in Schriftform?


    Ein Kunde darf zur Beratung nicht negativ Beeinflusst werden. Das wäre sonst von der UVSV nicht gedeckt. Wenn ein Kunde keine Beratung wünscht ist er automatisch Hauttyp 1 und fällt unter den Ausschluss- Kriterien. Aber dieser könnte nur mit 100 J/m² bestrahlt werden. (auch diese Bestrahlung müsste dokumentiert werden) Das mit dem Häkchen machen „Wünsche keine Beratung …“ ist ein BfB Unsinn und kommt wahrscheinlich aus dem unsinnigen SB-Denken heraus. SB ist Geschichte.


    Denn ohne Kenntnis vom Hauttyp ist keine Berechnung der Bestrahlungszeit möglich. (siehe BSA) Das ist so aus der UVSV direkt zu erstehen, denn es werden keine Betrahlungsminuten in der UVSV genannt.


    Meine Empfehlung: Es dauert viel länger einem Kunden erklären zu müssen, warum eine Beratung laut Gesetz notwendig ist. Es ist einfacher und geht wesentlich schneller, die Beratungen laut UVSV einfach durchzuführen, oder den Kunden einfach ablehnen.


    Liegen keine Ergebnisse zu den Beratungen vor, wird wahrscheinlich der Vollzug der Länder einen Einwand dagegen haben. Wegen ein paar Kunden ein Bußgeldverfahren einzuhandeln, lohnt nicht.

    Elektra

  • Danke für die ausführlichen Antworten!
    Die Schulung war auch sehr professionell und kompetent, jedoch wurden meine Fragen zur Fitnessstudioproblematik nicht so umfangreich behandelt.


    "Wenn ein Kunde keine Beratung wünscht ist er automatisch Hauttyp 1 und fällt unter den Ausschluss- Kriterien. Aber dieser könnte nur mit 100 J/m² bestrahlt werden. (auch diese Bestrahlung müsste dokumentiert werden) Das mit dem Häkchen machen „Wünsche keine Beratung …“ ist ein BfB Unsinn und kommt wahrscheinlich aus dem unsinnigen SB-Denken heraus. SB ist Geschichte."



    Das stellt natürlich ein großes Problem dar, denn theoretisch kann ein Mitglied täglich 20 Min. die Sonnenbank nutzen. Eine derartige Kontrolle ist nicht möglich.


    Das gesamte Konzept der Kette müsste demnach komplett umstrukturiert werden ( 120 Studios in DE ).


    Ich bin derweil davon ausgegangen, dass sobald ein Mitglied die Beratung ablehnt er tun und lassen kann was er möchte.


    Desweiteren sind Sonnenstudiobetreiber bzw. deren MA dazu verpflichtet vor jeder Besonnung eine Sichtprüfung durchzuführen, was bei uns auch schier unmöglich ist.


    Was denkst du über diese Situation?

  • MMA;


    Bitte MMA, Ihr habt doch eine BSA Schulung durchlaufen….


    Deine Zeilen:
    Das stellt natürlich ein großes Problem dar, denn theoretisch kann ein Mitglied täglich 20 Min. die Sonnenbank nutzen. Eine derartige Kontrolle ist nicht möglich.
    Nein das ist nicht möglich! Die Branchenneuzeit ist nicht von Minuten geprägt sondern von der Dosierung pro Bestrahlung. Siehe Dosierungsplan und der Dokumentation zur Dosierung in J/m².


    Diesen Unsinn, jeder kann jeden Tag 20 Minuten bestrahlt werden, ist das gleich als wenn ein Apotheker sagen würde, das „ …die Dosierung zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten mir egal wäre“. Das Sonnenstudio- Fachpersonal darf also keine Selbstdosierung der Nutzer zulassen. Bitte denke nochmal an die BSA Schulung.


    Ich muss an dieser Stelle sagen: Die WinSolar –Computersteuerungen enthalten die komplette Umsetzung der UVSV und das NiSG. Das alles ist personalsicher und alles ist schnell und sicher und einfach zu handhaben. Die Doku geht automatisch.


    Aus kaufmännischer Sicht zur UV-Bestrahlungen, würde ich auch im Fitness-Bereich ja nach Größe und Kundenzahl mindestens ab 4 Solarien einsetzen. Die Flatrate würde ich ersetzen nach den WinSolar- Funktions- Bestrahlungs- Angeboten oder das eigene in WinSolar Intrigierte Sun-Club System verwenden.. . Dann ist sichergestellt, dass auch jeder Cent ohne Umwege den Betreiber erreicht. Das Club-System könnte direkt oder auch, eventuell mit ein paar Änderungen, im Fitness Bereich angewendet werden. Denn jede Firma will und muss Geld verdienen. Hier geht das ohne Umwege und ohne einer Fremdfirme in Perfektion.



    Elektra

  • MMA:
    In der Branche wird aktuelle großflächig gestritten, was der Kunde darf oder nicht darf, wenn er eine Beratung ablehnt. Dabei gehen die Meinungen zwischen, er darf machen was er will, bis hin zur Einstufung nach Hauttyp 1 weit auseinander. Eine endgültige Klärung des Sachverhaltes wird wohl erst eine staatliche Kontrolle schaffen, die aber nach meinem Kenntnisstand noch nirgendwo konkret erfolgt ist.


    Davon ausgehend, dass du die gleiche BSA-Schulung mitgemacht hast, wie ich, kann ich bestätigen, dass diese Frage auch dort nicht wirklich geklärt wurde. Unser Dozent hat das Thema genauso offen gelassen, wie die Verordnung formuliert ist. Eines ist jedoch klar, wenn was passiert, ist immer der Betreiber nachweispflichtig und wenn ihr nicht exakt nachweisen könnt, dass der Kunde wirklich alles abgelehnt hat, seid ihr dran...


    Unabhängig davon kann ich trotzdem nicht unterstützen, was ihr macht, bzw vor habt. Eine Bestrahlung mit UV-Licht sollte sich meiner Meinung nach immer auf eine fachkundige Beratung beziehen und zwar bei JEDER Besonnung und nicht nur zur Erstberatung. Theoretisch können sich eure Mitglieder jeden Tag 20 Min unter die Bank legen aber ihr als UV-Fachkräfte solltet das besser wissen und eure Kunden auch aufklären. Mir war sowieso schon immer unklar, wie ihr das in einem Fitnessstudio bewerkstelligen könnt. Was ihr aber wirklich nicht machen dürft, ist eure Kunden "negativ" zu beeinflussen.


    Grundsätzlich fallt ihr mit euren 2 Bänken unter die Teil-SB-Ausnahme. Das heisst, dass ihr den Kunden wirklich nicht bei jeder Besonnung beraten müsst. Ihr müsst nur die Erstberatung komplett machen, die Schutzbrille aushändigen (das sollte ja bei euch am Counter möglich sein...) und ihr müsst sicherstellen, dass der Kunde nicht mehr als 10 Besonnungen hintereinander macht. Dann muss nämlich eine neue Erstberatung erfolgen. Mit ein wenig Aufwand solltet ihr das also umsetzen können. Was ich jedoch nicht verstehe, warum ihr als Fitnessstudio den Aufwand betreibt. Meiner Meinung nach kann sich das eigentlich nicht rechnen...


    Elektra:
    Dein Vergleich hinkt. Klar schreibt der Apotheker 3x1 Tablette auf die Verpackung (Wenns der Arzt aufs Rezept geschrieben hat), aber er kontrolliert sicher nicht, wie ich die Tabletten dann tatsächlich einnehme und ich behaupte, das ist ihm auch völlig Wurscht!
    Außerdem kann der Kunde selbstverständlich jeden Tag 20 Minuten sonnen, woher willst du denn wissen, was die Jungs für ein Gerät dastehen haben? Wenn das Gerät in den 20 Min nur 100J abgibt, ist doch alles in Butter...

  • cnova80;


    Das hast Du wirklich gut dargestellt und gut formuliert.


    Nur die 20 Minuten: Das ist nicht ganz richtig. Angenommen es ist ein Gerät mit 0,16 W/m², dann errechnen sich bei Hauttyp 3 mit Dosierung 100 J/m², 10:22 Minuten.
    20 Minuten sind in jedem Fall abenteuerlich. Welche Dosierung soll das sein und welcher Hauttyp und welche erythemwirksame Bestrahlungsstärke wurden zu Grunde gelegt?


    Im Fitness- Bereich:


    Zur Branchen- Neuzeit ist das Nebengeschäft mit 2 Solarien im Fitness-Studio meistens nur eine preiswerte Beigabe auch zum Saunabereich. Dabei kann man von einem Fachbetrieb für kosmetische Anwendung mit UV-Geräten nicht sprechen. Die Hautaufgaben im Fitness Studio liegen ganz wo anders. Natürlich wäre das eine hervorragende Ergänzung. Aber nicht mit dem Unsinn von nur 2 Geräten.


    Nach meiner Meinung rechnet sich das nur, wenn auch im Fitness-Bereich ein professionelles Sonnenstudio mit ab 4 Solarien installiert wird. Natürlich mit der Konsequenz, Fachpersonal einzusetzen.


    Wie weit da die Interessen der Betreiber von Fitness Studio gehen, ist unterschiedlich. Unsere Systeme arbeiten auch im Fitness-Studios, wo am Empfangs das alles gehandelt wird.


    Aber eins ist absolut sicher: 2 Geräte als SB zu betreiben, ist in jedem Fall verboten. Egal wie auch immer.

    Elektra

  • @ Cnova80


    Was Du schreibst, ist in meinen Augen echt Schwachsinn. Kaum ein Soli oder Fitneßstudio hat eine Bank, abgesehen von Tak, unter 0,29W/m² stehen.


    Die Bestrahlungspausen sind laut Dosierungsplan fest gelegt, da ist nichts mehr mit jedem Tag 20 min sonnen....


    Mmmh, wohl noch nie die UVSV ganz gelesen??? Obwohl als SP-Fan auch nicht nötig, weil da hat ja noch nicht einmal die Geschäftsführung von seinem Unternehmen Ahnung, womit die überhaupt ihr Geld verdienen :D :P...

  • MMA;
    @All;


    Wir reden hier vom Fitness Industrie mit second UV- Bereich für kosmetische UV-Bestrahlungen...


    Warum so einseitig? Warum wäre die UV-Bestrahlung für ein Fitness-Bereich so wichtig?


    Diese Industrie versteht sich auch als eine Art, Training für den gesunden Körperaufbau, Leistungsfähigkeit, Gesundheit zur Vorbeugung von Zivilkrankheiten, Vorbeugung Alterung der Muskeln mit Rückentreaning usw. Ich bin kein Fachmann für all das, aber jeder versteht was ich damit meine.


    Alles hat einen gemeinsames Ziel: attraktiv, gesund fit und leistungsstark und anerkennend für den Alltag gerüstet zu sein. Da ist auch das Aussehen der Haut unabdingbar und ist das „Aushänge-Schild“ vom gesamten Ergebnis.


    So ist es nahezu ein MUSS im Fitness-Bereich, auch dafür eine fachmännisch – kontrollierte Bräunung zum attraktiven Aussehen beizutragen. Es muss keine übertriebene Bräunung sein, sondern für den Mann sollte eine „geschäftlich gesund- aussehende Bräunung“ und für die Frau „ eine attraktive Bräunung“, so das keine Schminke notwendig wäre, erreicht werden. Das geht nur mit fachmännischen Verständnis und dem dazugehörigen Management und nicht nur nebenbei.


    Wenn man das alles im Ganzen nüchtern betrachtet, könnte sogar die sehr leistungsstarke Fitness- Branche ein besseres Gesamtergebnis erziehen, als ein einzelnes Sonnenstudio.


    Dazu müsste aber erstmals die Fitness –Branche das alles im Zusammenhang erkennen und das Management sich auch darauf einstellen.


    Bei der Studiokette Sunpoint habe ich so das Gefühl, das „Verdienen mit vielen Fialen“ im Vordergrund steht aber das Ergebnis zum Produkt nur als normales „Lampeneinschalten“ mit billigem Personal angesehen wird. Das Management steht nicht hinter seinem Produkt.


    Da könnte, wenn der gesamte Fitness-Bereich, die teilweise starken Schwächen der Sonnenstudios im Zusammenhang erkennt, die Führung der UV-Bestrahlung als Gesamtpaket „Fit, Gesund, Karikativ, gut aussehen“ den Sonnenstudios den Rang ablaufen.


    Elektra

  • Was Du schreibst, ist in meinen Augen echt Schwachsinn. Kaum ein Soli oder Fitneßstudio hat eine Bank, abgesehen von Tak, unter 0,29W/m² stehen.

    Paula... Mach dich locker und denk nochmal drüber nach, was du so von dir gibst. Ich hab das Gefühl, bei dir laufen die Geschäfte derzeit richtig schlecht... So deiner Laune nach zu urteilen. Aber ich muss zugeben deine Kommentare erzeugen regelmäßig schmunzeln bei mir ;-)

    Die Bestrahlungspausen sind laut Dosierungsplan fest gelegt, da ist nichts mehr mit jedem Tag 20 min sonnen....

    Dann frag ich mal ganz dezent, wie sind denn die Bestrahlungspausen in der UVSV festgelegt? Soweit ich weiss, zw. den ersten beiden Betrahlungen sollens 48h sein, sonst 24h...

    Mmmh, wohl noch nie die UVSV ganz gelesen??? Obwohl als SP-Fan auch nicht nötig, weil da hat ja noch nicht einmal die Geschäftsführung von seinem Unternehmen Ahnung, womit die überhaupt ihr Geld verdienen ...

    Richtig. Ich bin SP-Fan. Ich weiss aber auch bissl was drüber. Ich weiss wie die technisch arbeiten und wie die Abläufe dort sind. Ich weiss auch, dass es auch bei SP schlechtere und bessere Betreiber gibt, genau wie in der restlichen Branche. Und ich weiss, dass die Geschäftsführung von SP ziemlich effizient Geld verdient. Mit Sicherheit mehr und besser als wir anderen Betreiber!

  • ich weis gar nicht was solche Diskussionen bewirken sollen? Wir sprechen hier von Fitness Studios und UV-Bestrahlungen.


    Nochmal zur Erinnerung:


    1. Eine Bestrahlungspause ist einzuhalten nach der der Serie von 10 Bestrahlungen, von der Länge der gesamten Bestrahlungsserie. Das ist eindeutig und unmissverständlich. Ist in der Bestrahlungsserie eine Unterbrechung von größer 1 Woche aber kleiner von 4 Wochen, ist die nächste Bestrahlung um eine Stufe zu verringern.


    2. Das Solarien immer für 20 Minuten einzuschalten, ist im jeden Fall nicht nur immer unverantwortlich, sondern entspricht jeglicher fachlichen Grundlage zur UVSV und ist einfach nur als „Dumm“ zu bezeichnen und wiederspricht allen gesetzlichen Anforderungen. Der SB-Junkie mit Selbstdosierung ist offensichtlich ein „Krebsgeschwür“ im wahrsten Sinne des Wortes für die Branche. Die TV-Sendung „Schweinchen Rosi“ lässt grüßen. Reporter kennen offensichtlich die Branche besser als die Branche sich selbst.


    3. Wenn bei SP das Management nur ausgerichtet ist auf Geldverdienen mit billigen Mitarbeitern und die Forderungen zur UVSV quasi ignoriert werden, ist das nicht nur schlecht für die gesamte Branche, sondern dokumentiert auch, das SP noch nicht in der Branchenneuzeit angekommen sein kann. Die gesetzlichen Forderungen wurden von SP nicht verstanden oder ignoriert. Wer davon ein Fun sein kann, disqualifiziert sich selber. Das wird mit Sicherheit Folgen haben, nicht nur für SP sondern alle Studiobetreiber sind von so einem großen Fehlverhalten betroffen.


    Ich erinnere an die Zeit der „freiwilligen Zertifizierungen“. Das gleiche Verhalten damals. Jeder tat nur so, als ob Forderungen umgesetzt werden, ober in Wirklichkeit hat jeder nichts getan und auch nichts verstanden. Soll sich nun, da alles ein MUSS durch Gesetz ist, wiederholen? Das wäre verdammt teuer für jeden, der sich nicht an die gesetzlichen Forderungen hält. Das spekulieren, wie verhält sich der Vollzug, ist allein schon im Gedanken fatal, denn Spekulanten haben fast immer verloren. So oder so.


    Wenn zum Beispiel die Fitness- Branche, Ressourcen für die UV- Bestrahlung freimachen, bereitstellen würde, hätten viele Sonnenstudios nichts mehr zu sagen. Denn die Fitness- Branche wäre unvoreingenommen und würde das Management von vornherein an die gesetzliche Lage ausrichten.

    Elektra

  • 1. Eine Bestrahlungspause ist einzuhalten nach der der Serie von 10 Bestrahlungen, von der Länge der gesamten Bestrahlungsserie. Das ist eindeutig und unmissverständlich. Ist in der Bestrahlungsserie eine Unterbrechung von größer 1 Woche aber kleiner von 4 Wochen, ist die nächste Bestrahlung um eine Stufe zu verringern.

    Es ging darum, ob der Kunde jeden Tag sonnen gehen darf oder nicht. Es ging NICHT darum, was nach einer Bestrahlungsserie zu passieren hat. LIES DIE TEXTE!!!

    2. Das Solarien immer für 20 Minuten einzuschalten, ist im jeden Fall nicht nur immer unverantwortlich, sondern entspricht jeglicher fachlichen Grundlage zur UVSV und ist einfach nur als „Dumm“ zu bezeichnen und wiederspricht allen gesetzlichen Anforderungen. Der SB-Junkie mit Selbstdosierung ist offensichtlich ein „Krebsgeschwür“ im wahrsten Sinne des Wortes für die Branche. Die TV-Sendung „Schweinchen Rosi“ lässt grüßen. Reporter kennen offensichtlich die Branche besser als die Branche sich selbst.

    Aber sicher kannst du das Solarium IMMER 20 Minuten starten. Wenn die Bank 0,08W/m2 hat... Und vor allem rede doch nicht dauernd so einen panischen Unsinn. Du weisst doch genau, wie die Geschichte mit Schweinchen Rosi gelaufen ist. Und hör doch mal mit deiner beschissenen Krebs-Panik auf. Kein Mensch redet hier davon die Kunden bis zur Unkenntlichkeit zu verbrennen! Und nun sei doch mal ehrlich, wenn sich jemand dafür entscheidet ein SB-Sonnenstudio zu besuchen und dann noch jedes Maß zu überschreiten, was sogar der gesunde Menschenverstand verbietet, den wird man niemals zu einem vernünftigen Umgang mit UV Licht bewegen. SB ist doch schon seit Jahren tod und eigentlich reicht schon die Ü18 Regel um SB komplett vom Markt verschwinden zu lassen. Aber scheinbar können die Behörden den Sinn und Nutzen des Verschwindens von SB nicht erkennen. Darum gibts die eben jetzt noch.

    3. Wenn bei SP das Management nur ausgerichtet ist auf Geldverdienen mit billigen Mitarbeitern und die Forderungen zur UVSV quasi ignoriert werden, ist das nicht nur schlecht für die gesamte Branche, sondern dokumentiert auch, das SP noch nicht in der Branchenneuzeit angekommen sein kann. Die gesetzlichen Forderungen wurden von SP nicht verstanden oder ignoriert. Wer davon ein Fun sein kann, disqualifiziert sich selber. Das wird mit Sicherheit Folgen haben, nicht nur für SP sondern alle Studiobetreiber sind von so einem großen Fehlverhalten betroffen.

    Das ist absoluter Blödsinn. Das hast du sicher nicht nochmal gelesen, bevor du auf "absenden" gedrückt hast oder? So eine unseriöse Aussage hast du sehr lange nicht mehr von dir gegeben! Du weißt weder, wie und wie viel SP verdient, noch weißt du was die Mitarbeiter verdienen (auch nicht, wie diese im Vergleich zum Wettbewerb verdienen), noch weißt du wie und ob SP die UVSV umsetzt. Den Spruch mit "verstanden und ignoriert" würde ich einfach mal an dieser Stelle ignorieren. Und selbstverständlich bedanke ich mich für deine Beleidigung an meiner Person (musst du dich jetzt eigentlich selbst aus dem Forum ausschließen??)


    Deine Drohgebärden sind übrigens wieder stark gestiegen in letzter Zeit. Du weißt sicher immer noch, dass deine Interpretation der UVSV von derer anderen Betreiber etwas "auseinander" geht. Du weißt sicher auch, dass bis jetzt keine staatliche Instanz deine oder die andere Interpretation als die gültige bestätigt hat. Also sage gern deine Meinung und Interpretation aber halte dich mit deinen Drohung zurück. Das kannst du gern machen, wenn du 1 Beispiel nennen kannst, der auf Grund der falschen Auslegung der UVSV eine Kabine zuschließen musste!


    Wenn zum Beispiel die Fitness- Branche, Ressourcen für die UV- Bestrahlung freimachen, bereitstellen würde, hätten viele Sonnenstudios nichts mehr zu sagen. Denn die Fitness- Branche wäre unvoreingenommen und würde das Management von vornherein an die gesetzliche Lage ausrichten.


    Elektra

    Richtig es ging hier um das Thema Fitnessstudio. Ihr beide (Paula & Elektra) habt mal schön das Thema zerredet und MMA weiss jetzt überhaupt nix mehr! Warum könnt ihr nicht akzeptieren, das er unter die Teil-SB-Regelung fällt. Er ist doch problemlos in der Lage, die Schutzbrille am Counter zu übergeben, er hat doch überhaupt keine Probleme, dem Nutzer den Solarium-Chip in die Hand zu drücken, wenn er es für richtig hält und warum wollt ihr ihm nicht seine Interpretation der UVSV zugestehen? Mit eurer sinnlosen Panikmache vergrault ihr hier nur die Nutzer!

  • Wenn in einem Fitnessstudio vernünftig trainiert wird, dann nach einem Trainungsplan.
    Es gibt daher Fitnesstudios, die verdienen wegen der Qualifikation der Tainer das Vertrauen und das Geld der Kunden.
    Es gibt aber auch andersartige Fitnessstudios, da verbringen Menschen mit tollen Geräten unter körperlicher Anstrengung ihre Freizeit, u. U. mit nachträglicher Entspannung und Erholung am Tresen unter Bier- und Nikotinstärkung.


    Zu den Fitnessstudios der ersten Kategorie würde es passen, wenn die dem Sinn der Serienbestrahlung entsprechend ein Hauttraining empfehlen für den Zyklus einer Hauterneuerung in etwa einem Monat, 10 Bestrahlungen mit ausreichend UVB in sinnvoller Steigerung der Dosis, sodass nach ca 4 Wochen ein Maximum (neuer) Pigmente und die Lichtschwiele gebildet wurden. 5 dieser Zyklen mit künstlichem UV ist das Maximum, dass die UVSV pro Jahr empfiehlt.
    Wer trotz dieser sinnvollen Regelung die Nutzung der UV-Geräte zur Selbstdosierung frei gibt, kann dies in der Ausnahmeregelung mit einem Dosis-Volumen, dass sich aus dem Dosierungsplan von maximal 10 Bestrahlungen errechnet. Wenn das Volumen verbraucht ist, z. B. in 4 Bestrahlungen in Maximaldosis, muss der Nutzer wieder die Beratung mit allem Pipapo über sich ergehen lassen, denn der Solarienbettreiber muss es so machen, wenn er sich an die UVSV halten will. Ich vermute sogar, dass dieser sich darüber informieren
    muss, wie sein Kunde dosiert hat, sonst kann er keine Beratung im Sinn der UVSV ausführen
    . Diese nachträgliche Kontrolle der Selbstdosierung durch den Kunden ist der Ausgleich dafür, dass in der Ausnahme die Fachberatung nicht bei jeder einzelnen Bestrahlung zur Verfügung für den Kunden stehen muss.


    Zum Thema
    "Ich wünsche keine Beratung" als genialer Schachzug, um die UVSV "auszuhebeln" ist anzumerken:


    Der Kunde kann die Beratung ablehnen. Das entbindet aber nicht den Betreiber von seiner Pflicht, sie immer anzubieten.
    Immer heißt im jedem einzelnen Fall eines Kundenwunsches nach der UV-Bestrahlung. Die ganze Prozedur der Aufklärung usw.
    muss immer wieder durchdekliniert werden. Wer das so handhaben will, kann ein Schild anbringen:
    "Nur für Kunden die keine Beratung wünschen."
    Außerdem muss er sich jede Dosierung vom Kunden unterschriftlich absegnen lassen, will er kein Scheunentor für Regressforderungen öffnen.
    Und er sollte sich nicht darauf verlassen dass seine Kunden im gemeinsamen Einverständnis mit ihm in der Aushebelung der UVSV nicht plötzlich doch die Ansicht wechseln und ihm die Mit-Schuld für den Hautkrebs anlasten wollen.
    Denn dieses offene Tor können auch andere nutzen, die die Rechtmäßigkeit dieses Geschäftsmodells kostenpflichtig prüfen lassen.

  • cnova80;


    So kenne ich Dich nicht wieder. Vermutlich bist Du heute mit dem verkehrten Fuß aufgestanden? Zumal sagt Du doch, dass Du alles verstanden hast?


    Ich kann weder Drohgebärden oder sonst was erkennen. Ich erkenne die Wirklichkeit zu den Berichten der Medien, auch wenn Du nicht die Inhalte zur Kenntnis nehmen willst. Ich nehme immer das Geschrieben zur Kenntnis. Das ist bildlich mit einem Spiegelbild zu sehen, der der Branche vor die Nase gehalten wird. Man kann das natürlich ignorieren, oder daraus lernen?


    Über Deine 20 Minuten mit 0,008 W/m² kannst ja noch mal selber nachdenken. Mir ist so ein Solarium nicht bekannt, schon gar nicht in der Branche. Wenn Du sagen willst, 0,3 W/m² mit einem weder technisch- noch wissenschaftlich- anerkannten, angeblichen und auch nicht von der UVSV gedeckter Hautsensor, könnte ein Solarium 20 Minuten ohne Personal uneingeschränkt einschalten, dann ist das genauso ein Unsinn wie mit 0,008 W/m² ein Solarium für 20 Minuten einzuschalten. Dann sage mir doch bitte mal, was das Personal zu Grunde legen soll. Welcher Hauttyp, welche Dosierungen hier in beiden Fällen angewendet werden sollen? Nur die Rolle der Erythemwirksamkeit in Bezug zur Bestrahlungsdosis laut UVSV ist maßgebend, auch wenn Du es schon nicht mehr hören kannst oder nicht mehr hören willst. Aber Lernphasen dauern eben… ?


    In einem gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Die Branche wartet auf den Vollzug, um zu sehen was der zu allen sagt. Dann wären wir wieder bei der damaligen Situation zur „Freiwilligen Zertifizierung“. Dort hat auch jeder nichts gemacht und abgewartet, bis der Staat letztendlich keine andere Möglichkeit mehr erkannt hat und die UVSV mit allen Konsequenzen der Branche verordnet hat. Jetzt wartet wieder die Branche, um dann wieder überrascht zu sein, zu den möglichen Konsequenzen? Aber Lernphasen dauern eben… ?


    Uneinsichtigkeit führt immer zu einer Handlung und Reaktionen. Mal abwarten wie in diesem Fall Handlungen und Reaktionen ausfallen werden?

    Elektra

  • @ all


    Heute bei unserer Sauanabund-Schulung waren ein Ftineßstudio-Betreiber mit gerade mal zwei Bänken und eine Kosmetikerin mit nur einer Bank dabei. Das hätte ich so nie erwartet :thumbup: ...


    Und es wurde ganz klar von Herrn Dr. Gröning dargestellt, daß IMMER Personal da sein muß und zwar zum Aushändigen der Schutzbrille und zu Beginn jeder Bestrahlungsserie MUß Fachpersonal da sein. Also auch in dieser Variante ein absolutes AUS für SB!!!!

  • Aha. Gut so. Wer im Geschäft bleiben will, muss sich wandeln.


    Gibt es immer noch das "Beratungsprotokoll", das dem Kunden alle Verantwortung anlastet für die Dosierung und dem Studiobetrieber aller Verpflichtung enthebt, die Einhaltung der Dosierungsempfehlungen zu überwachen ?
    "Weil nicht kontrolliert werden kann, was der Kunde dann macht." O-Ton Gröning Ende November letzten Jahres.

  • @ Tak


    Bei uns lag der Schwerpunkt eher darin, daß wir von unseren Kunden nicht durch deren Unvernunft angegriffen werden können.


    Aber mehr folgt die Tage, weil bin heute echt platt und ich muß erst einmal alles sacken und hab mir natürlich auch ein paar Notizen gemacht...


    Aber nur eins im Vorfeld, auch die Berechnung der Bestrahlungsdosis wurde kurz angesprochen...


    Morgen ist unsere "Prüfung" :)...

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