Umsetzung UVSV im Fitnessstudio

  • Paula74;


    Tak;


    Gut, wenn ein Sinneswandel nun beim Saunabund eingesetzt hat, ist das nur zu begrüßen. Korrekturen zu erkennen und anzuwenden, kommt der ganzen Branche zugute. Wenn das dann auch noch alles von den Studiobetreibern umgesetzt wird, dann hat tatsächlich die Branchenneuzeit begonnen.


    Die Nachhaltigkeit zum Ganzen muss auch einsetzen, dann wird das Ansehen der Branche sich in der Öffentlichkeit auch ändern.


    Zumindest kann der Saunabund nun, wenn das alles so zutrifft, tatsächlich als dritten Schulungsträger für die Branche angesehen werden.

    Elektra

  • Elektra,
    Du bist aber sehr nachsichtig mit Dr. Gröning, der bisher mit dem "Beratungsprotokoll " beim Kunden abgeladen hat,
    was Aufgabe des Studiobetreibers ist, die permanente Dosierungsberatung.


    Damit verteidigt der Gröning faktisch die Selbstdosierung durch den Kunden - ohne es direkt zu sagen.
    Und er verteidigt damit die Ansteuerung der Solarien durch "Münzer",
    die vom Kunden bedient werden können.


    Ich vermute, dass Dein voreiliges Lob für Herrn Dr.Gröning einen anderen Hintergrund hat:


    Du willst Dich mal wieder davor drücken, das zu tun, was Du
    als erster von den drei Akkreditierten hättest tun müssen.


    Jetzt dürftest Du sogar Deine Steuerung in der Schulung verwenden.


    Der Staat spart sich die Mühe, durch eine Kontrolle deutlich zu machen,
    wie die Beratung gemäß der UVSV in der Praxis gemacht werden muss
    und
    Du vermeidest die Zertifizierung Deines Systems als UVSV-gerecht
    und lässt damit jene, die es gekauft haben, im Regen stehen.


    Konkret: Wenn ich nicht vorher geprüft habe, was die drei schulen,
    kann ich meinen "Sonnenstudofächkräften" keine dieser drei empfehlen.
    Den Saunabund schon gar nicht.

  • @ Tak


    Ich finde es absolut falsch, Dr. Gröning mit SB zu assoziieren, in jeder Hinsicht, ob mit Personal oder ohne...


    Ich weiß natürlich nicht, was zwischen unseren Schulungen passiert ist, aber bei uns war er absolut gegen jede SB-Variante!


    Auch ist er total gegen die Krakenbomber mit hohem Stromverbrauch!


    Natürlich hätte ich viel, viel lieber eine Schulung bei unserem Elektra mitgemacht, aber bei ihm dürfen wir natürlich auch ein paar Punkte nicht außer Acht lassen, die gegen eine Akkreditierung seinerseits sprechen!


    Und für alle:


    Hier die so verachteten Beratungsprotokolle von Tak, die ich selber gar nicht so übel finde, weil sie uns zu keinem Zeitpunkt während der Schulung Freifahrtsscein zur Dauerdosierung verkauft wurden:


    Die PDF-Datei mit dem Dosierungsplan und den Ausschlußkriterien ist leider ein wenig zu groß, um sie schnell mal hochzuladen. Aber wie der in etwa ja aussieht, wissen wir ja alle ;)...

  • Paula 74
    Für das Gesamtbild fehlt noch das dritte Blatt, das Gröning "Idividueller Besonnungsplan" nennt und
    sich als 2 nur pauschale - für 3 und 4 - für alle Kunden entpuppt.
    Da steht noch mehr drin, was als elementare Pflichten des Studiobetreibers auf den Kunden abgeladen werden soll, indem dieser
    es als zur Kenntnis genommen unterschreiben soll. Ziel der Inszenierung: Das was der Kunde danach macht, geht mich nichts mehr an.
    " es kann nicht kontrolliert werden." Die Seitenhiebe auf JK hat er bereits am 30.11. genutzt, um zu vernebeln, worum es ihm letztlich geht:
    " es kann nicht kontrolliert werden".
    Deshalb soll der Kunde bei der Erstberatung verdonnert werden, alles selbst befolgen zu müssen.
    Das kommt dem meisten Studiobetreibern entgegen, denn sie wollen den Kunden möglichst viel Bräune verkaufen. Wer will da ständig auf der Bremse stehen und vor allen auch den den Aufwand dafür betreiben, jede Dosierung des Kunden zu kontrollieren.
    Dann lieber das ganze so gestalten wie das Abreißen eines Pflasters einmal zu Anfang mit jedem Kunden mit der Begründung:
    Es muss sein, bringen wir es hinter uns.


    Mal sehen, wie diese "UVSV-Aushebelung" endet.

  • Tak; Paula74;

    Danke für Eure Einschätzungen… Ich komme zum gegeben Zeitpunkt auf alles zurück. Im Augenblick habe ich wirklich wenig Zeit.


    1. Ich glaube vorsichtig, einen positiven Fortschritt beim Saunabund zu erkennen …


    2. Um es zu bekräftigen: WinSolar ist gleichzeitig ein Schulungs- System, denn mit dem System werden viele Forderungen zur UVSV erst richtig sichtbar und verständlich. So auch im Sinn von verantwortlichen Personen…. Zudem wird dadurch die Praxis und das Verständnis im Sonnenstudio für das Personal und Manager erleichtert und verbessert...


    Ich dürfte das System, bei einer Akkreditierung im Unterricht verwenden…

    Elektra

  • der kunde ist so "dumm" wie ihn Automatenbräunungsbranche gemacht hat.
    Deshalb gibt es die UVSV und die Verpflichtung der UV-Bestrahler die Kunden
    aufzuklären und an besseres "Besonninungsverhaklten" zu gewöhnen.
    Die Gröningsche Lösung macht das Gegenteil.
    Sie lädt die Verantwortung beim Kunden ab .
    Die Verantwortung für Aufklärung und Änderung der Bestrahlungspraxis hat aber der Bestrahler und nicht der Bestrahlte.

  • Paula74;


    Wenn der Saunabund behauptet, das der Kunde eine Eigenverantwortung zur Bestrahlung hat und nicht die Verantwortung beim Betreiber liegt, ist das ein großer Unsinn. Dann wäre die ganze Schulung hierzu auch ein kompletter Unsinn.


    Oder hast Du es verkehrt aufgefasst? Nicht der Gast macht die Fachschulung sondern die Verantwortlichen im Sonnenstudio. Auch das ist doch wohl sonnenklar ?!


    Die UVSV ist eine Verordnung und wurde nicht für den Bräunungsgast, sondern für den Sonnenstudio- Betreiber und dessen Personal gemacht. ( Aus Konsequenz zur gescheiterten freiwilligen Zertifizierung! )


    Diese haben die volle Verantwortung und bei Nichtbeachtung der Vorschriften und auch die Konsequenzen zu tragen. Das Personal kann auch zum Fehlverhalten direkt in Pflicht genommen werden, wenn der Studiobetreiber nachweisen kann, dass er zur Schulung alles getan hat und das Personal eingewiesen hat. Das sollte jeder auch schriftlich festhalten. Das sollte jedem Studiobetreiber, sonnenklar sein. Das ist eigentlich unglaublich, das man hierzu noch Worte verlieren muss?


    Auch Tak hat das so richtig erkannt und auch so eindeutig dargestellt.

    Elektra

  • Nun,
    so langsam scheinen ja doch immer mehr den positiven Aspekt einer ordentlichen, gewissenhaften Beratung zu erkennen.


    Paula74
    die Dateien sind aber "sehr weich" fotmuliert und mit den Hauttypen 1-4 auch nicht aktuell.


    Im Anhang unsere Arbeitsgrundlage.
    Ich kann nicht verhehlen, dass 1-2 Personen pro Wochen das Geschäft aufgrund unserer geringen Tolerantzgrenze verlassen. Nicht unser Problem, wir setzen auf Qualität.

  • @ Sonnenlicht


    Das sind die Original-Unterlagen vom Saunabund, abgeshen davon, daß ich hier eine Seite nicht hochladen konnte. Ich finde sie ehrlich gesagt ganz ok, im Gegensatz empfinde ich Deine für meine Kunden zu heftig. Bei Dir hört es sich für mich schon fast so an, als ob der Kunde ein Verbrechen begeht, wenn er sonnen möchte ;)...


    Wenn Du möchtest, schicke Dir meine fehlende Datei gern per Mail...

  • Zitat Sonnenlicht - von dem Formular Ausschlusskriterien:
    "--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Der Kunde wünscht keine weitere Beratung, keinen Besonnungsplan und benutzt die UV-Geräte auf eigene
    Verantwortung.
    Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde diesen Passus als gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben."


    Sonnenlicht, das kannst Du besser weglassen !
    Das war eine IDEE vom BfB, um die Selbstdosierung durch dem Kunden zu erhalten.
    Also um die Beratung gemäß der UVSV auszuhebeln.


    In der der UVSV steht kategorischen in Bezug auf die Beratung und den Studiobetreiber: ..bietet an ...
    Also: Auch wenn der Kunde keine Beratung will, musst DU sie IHM anbieten.


    Dass DU dass gemacht hast, musst DU DOKUMENTIEREN.


    Bei jedem Besuch - JEDEM !
    JEDES MAL DIE GANZE PROZEDUR MIT IHM !
    Viel Spaß dabei.

  • Hat er doch gemacht!


    Ich denke diese Spitzfindigkeiten werden wir niemals ordentlich zu ende diskutieren können. Außerdem wird es auch völlig wurscht sein, solange wir den Kunden nicht extrem verbrennen und das wird mit 0,3 sowieso schwierig!

  • Hat er doch gemacht!


    Ein Kunde , der nicht beraten werden will, ist jedes mal, wen er eine UV-Bestrahlung haben will, ein Neukunde.
    Ich nehme nicht an, dass Sonnenlicht das so praktiziert.
    .


    Ich denke diese Spitzfindigkeiten
    Das ganze Rechtsystem ist eine riesiges Geflecht von "Spitzfindigkeiten".
    Mit der Abwertung "Spitzfindungkeiten" diese Argumentation wegwischen zu wollen, ist doch sonst nicht Dein Niveau.
    Die UVSV ist ein besonders "hinterhältig" konstruierte "Spitzfindigkeit", weil sie gegen die bekannten Widerstände durchgeboxt werden musste.
    Da war es nützlich, dass einige Gegener der UVSV den Eindruck hatten, dass SB als Ausnahme überlebt hätte, und dass der Kunde ablehnen kann und deshalb
    heine Verpflichtung mehr besteht die Serienbestrahlung gegen den Kundenwunsch durchzusetzen.

    werden wir niemals ordentlich zu ende diskutieren können. Außerdem wird es auch völlig wurscht sein, solange wir den Kunden nicht extrem verbrennen und das wird mit 0,3 sowieso schwierig!

  • Zum einen, niemand bei uns redet hier von SB-Betrieb.
    Also, unsere Vorgehensweise ist doch deutlich zu erkennen.


    Gemäß UVSV BIETEN wir Beratung, Besonnungsplan usw an. Wird dieses angenommen, so wird dieses dokumentiert.


    Was sagt die UVSV, wenn der Kunde dieses Angebot ablehnt?
    Zu lesen ist darüber nicht. Die Annahmen gehen von 100J bis zur freiwillgen Wahl des Kunden. Der Gesetzgeber war der Meinung man darf einen Kunden nicht bevormunden. Wer macht das am Badesee?


    Da wir die Geräte frei geben, kann unser Kunde garnicht überdosieren. Mit seiner Unterschrift entbindet er mich aber aus der Haftung für eventuelle Folgeschäden und auch die Ablehnung ist somit bei uns dokumentiert.
    So wurde es auch in der Schulung der BSA dargestellt.


    Bevor der Kunde allerdings unterschreibt, fängt er an nachzudenken. Die Verantwortungsbewussten lassen sich jetzt doch beraten und die Verantwortungslosen verlassen das Geschäft und suchen sich ein anderes Studio. So ist die Praxis.


    Eigentlich wäre SB nur möglich, wenn ein Besonnungsplan erstellt wurde und unter zu Hilfenahme von technischen Möglichkeiten dieser kontrolliert und somit eingehalten wird.
    In der Praxis wird dieses aber weitgehend anders praktiziert.


    Leider ist Beamtendeutsch schwieriges Deutsch.
    Wir werden wohl warten müssen, bis der Vollzug Klarheit in einigen Punkten bringt.
    Es ist an der Zeit, damit jeder wieder Planungssicherheit hat.

  • Ja, das ist leider die Realität zurzeit die Praxis ...


    Nur das der Gesetzgeber leider keine Argumente vom Badesee oder sonstige gelten lassen wird. Wir sind hier im gewerblichen Bereich für UV-Bestrahlungen tätig. Da gelten die Forderungen laut „Beamten Deutsch“.


    Klarheit wie Ihr alle sagt, wird eventuell der Vollzug erbringen. Aber wenn der Nagel erst mal im Brett ist, wird der Hammer Spuren hinterlassen. Hoffentlich sind dann die Spuren nicht so groß, das ein Studiobetreiber aufgeben müsste. Ich denke einfach an die damalige Zeit zur freiwilligen Zertifizierung. Die Suren hierzu sehen wir heute in Form der UVSV und im Beamtendeutsch.


    Änderungen zum Ganzen und Einsichten, würden uns weiterhelfen. Ansonsten ist das ein Fass ohne Boden.



    Elektra

  • Von einer Bevormundung des Kunden ist in der UVSV oder sonstigen Schriften keine Rede. Das ist eine Interpretation der Studiobetreiber wie schon zur Zertifizierungszeiten. Wenn der Kunde ablehnen sollte, ist dazu auch nichts zu lesen. Aber ist eine Beratung nicht möglich, ist sehr wohl nachzulesen, dass nur 100J/m² anzuwenden sind. Dadurch, das Anbieten und die UVSV eine Verordnung ist (siehe Verkehrsverordnung im Vergleich) ist das Anbieten wie ein Befehl ein Muss. Das sagt das Beamtendeutsch deutlich.


    Außerdem dauert eine Erklärung „warum wir die Beratung zwingend brauchen“ länger, als gleich die Beratung kompetent und sachlich durchzuführen.


    Ein Studiobetreiber hat nicht die Meinung eines ablehnenden Kunden zu folgen, sondern das was im Gesetz steht.


    Elektra

  • Ich persönlich halte die Aussage, dass wenn der Kunde ablehnt, nur 100J bestrahlt werden dürfen, für sehr weit her geholt. Soviel Fantasie kann ich nicht aufbringen.


    Aber unabhängig davon ist ja eigentlich viel interessanter, wenn ich dem Kunden empfehle (anbiete), dass er 100J sonnen soll, er aber dann auf eigenen Wunsch 150J sonnt. Ich hab ja eigentlich gar kein Interesse, dass der Kunde einfach meine Beratung ablehnt, das untergräbt ja meine Kompetenz. Aber ich habe kein Interesse, dass der Kunde 100J sonnt. Ich führe also die Beratung durch, bestimme ordnungsgemäß den Hauttyp, der selbstverständlich zu 98% zwischen Hauttyp 3 & 4 liegt und empfehle ihm dann die "Testbesonnung" von 100J. Wie ich meine Besonnungen nenne, geht den Gesetzgeber schonmal gar nix an! Wenn der Kunde diese nun nicht wünscht, was dann? Lehnt er jetzt mein Beratungsangebot komplett ab? Darf der Kunde jetzt machen was er möchte? Oder darf er denn jetzt nur 100J sonnen? Ich meine, nen Hauttyp habe ich ja bestimmt, damit fällt die Empfehlung "Kann der Hauttyp nicht eindeutig bestimmt werden, ist immer Hauttyp 1 anzunehmen", hinfällig. Also was passiert jetzt? Ich meine aber, was passiert in der Praxis jetzt?

  • cnova80;


    Ich kann nicht glauben was Du da von Dir gibst ?? Hast Du canova80 das geschrieben oder ein Schatten von Dir???


    Du sagst: „soviel Fantasie kann ich nicht aufbringen …“


    Du hast doch gesagt, dass Du die UVSV zumindest gelesen hast und geschult bist. Das kann ich Dir bei Deinem letzten Beitrag kaum ernsthaft glauben. Diese Aussagen brauchst Du nur bei einer eventuellen Prüfung zu wiederholen. Dann viel Glück!
    Merksatz: Der Kunde bestimmt nie was. Im Sonnenstudio bestimmt nur die Fachkraft!!!! Also nehmen wir es genau:


    Zumindest würdest Du spätestens bei UVSV mit Anlage 1 letzer Satz (zum Hauttypen Verfahren) erkennen können, das Deine Fantasien ein Ende haben. Da steht: „können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für diese Frage die Punktzahl 1 zu vergeben“ Damit ist es ein Hauttyp 1 und somit ein Ausschluss –Kriterium. Wenn Du dann in diesem Zusammenhang, UVSV Anlage 5.4 die Tabelle studierst, wird noch mehr Fantasie entschwinden, denn wirst Du erkennen müssen steht dort nur 100 J/m² ...


    Wenn Du nun mehr wie 100 J/m² den Kunden bestrahlst, dann ist das nicht mehr von der UVSV gedeckt. Du stehst außerhalb vom Gesetz. Um Dich rechtlich gegenüber dem Kunden abzusichern, musst Du diesen Fall auch jedes Mal Dokumentieren.


    Hast Du aber den Hauttyp tatsächlich bestimmt und hältst Dich dann nicht an die Vorgaben zum Hauttyp, ist das auch ein Verstoß zur UVSV.


    Wie Du erkennen kannst, ist die UVSV „bildlich ein Regelwerk mit Zahnrädern die ineinander greifen". Es ist aber kein Regelwerk mit oberflächlicher Bertachtung oder „Möchtegerns“ oder „Dummis“. Da muss man sich schon die Mühe machen und genau hinschauen und quer lesen um die Zusammenhänge verstehen zu können.




    Elektra

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