Tak;
manchmal kann man einfach nicht Deinen sprunghaften Gedanken folgen. Sei mir nicht böse, aber was Du da mit Deinem SCHUBLDE- Unsinn geschrieben hast, ist schon bemerkenswert. Manchmal vermisst man Deinen klaren Standpunkt. Außerdem ist das hier kein Verkaufsportal. Das muss ich Dir hiermit noch mal nahelegen.
Ihre Forderung zu den FSW Grundvorraussetzungen, dazu hat Sie uneingeschränkt Recht und vertritt einen klaren Standpunkt. und zeigt zugleich eine mögliche Satzung zum FSW auf. Denn die Absichten müssen auch diejenigen erkennen können, die sich zum SFW bekennen wollen.
Ansichten:
Dieses Forum verkörpert die Branchenneuzeit zur UVSV. Das andere Forum der SB-ler verweilt in der Vergangenheit IST WIEDERSPRÜCHLICH ZUR UVSV und beherbergt auch die Unverbesserlichen.
Tak
Sprunghaft: wenn Du dort im trüben SB-ler Forum Vergangenheits- Teich bei den Unverbesserlichen für den FSW fischen willst, dann ist das Dein Problem selber. Zuerst müsstest Du die Unverbesserlichen davon überzeugen, was die UVSV überhaupt verkörpert und was die UVSV will.
Du kannst es ja dort mal versuchen Diskussionen zur UVSV anzusiedeln …
Aber der FSW will unter anderem gegen, solche Unverbesserlichen möglicher Weise vorgehen. Das sind Wiedersprüche in der Sache selber und ist ein Wiederspruch mit Dir selber was Du erreichen willst.
Absichten benennen:
Mit Gewalt konnte man noch nie einen Ochsen an den Randstein ziehen. Das ist eine alte Weisheit. Zuerst müsste eine vorläufige Satzung benannt werden, die auch von Inhalt die Absichten grobe erkennen lassen. Erst dann kann ein Studiobetreiber überhaupt erkennen, ob das für Ihn ein Beitritt zum FSW Infrage kommt und alles unterstützen könnte …
Du solltest Dich voll auf deinem Mitbewerber-Rechtsstreit konzentrieren. Erst dann wenn der Richter sein Urteil gesprochen hat, kann das Urteil auch Grundlage und Motivation für andere Studiobetreiber werden die sich dann auch in einem FSW sammeln könnten.
Wenn man zu viele Schritte auf einmal machen will, könnte man leicht stolpern.
Elektra