Fairer- Solarien-Wettbewerb (FSW)

  • Tak;


    manchmal kann man einfach nicht Deinen sprunghaften Gedanken folgen. Sei mir nicht böse, aber was Du da mit Deinem SCHUBLDE- Unsinn geschrieben hast, ist schon bemerkenswert. Manchmal vermisst man Deinen klaren Standpunkt. Außerdem ist das hier kein Verkaufsportal. Das muss ich Dir hiermit noch mal nahelegen.


    Paula74;


    Ihre Forderung zu den FSW Grundvorraussetzungen, dazu hat Sie uneingeschränkt Recht und vertritt einen klaren Standpunkt. und zeigt zugleich eine mögliche Satzung zum FSW auf. Denn die Absichten müssen auch diejenigen erkennen können, die sich zum SFW bekennen wollen.


    Ansichten:


    Dieses Forum verkörpert die Branchenneuzeit zur UVSV. Das andere Forum der SB-ler verweilt in der Vergangenheit IST WIEDERSPRÜCHLICH ZUR UVSV und beherbergt auch die Unverbesserlichen.

    Tak


    Sprunghaft: wenn Du dort im trüben SB-ler Forum Vergangenheits- Teich bei den Unverbesserlichen für den FSW fischen willst, dann ist das Dein Problem selber. Zuerst müsstest Du die Unverbesserlichen davon überzeugen, was die UVSV überhaupt verkörpert und was die UVSV will.
    Du kannst es ja dort mal versuchen Diskussionen zur UVSV anzusiedeln …


    Aber der FSW will unter anderem gegen, solche Unverbesserlichen möglicher Weise vorgehen. Das sind Wiedersprüche in der Sache selber und ist ein Wiederspruch mit Dir selber was Du erreichen willst.


    Absichten benennen:


    Mit Gewalt konnte man noch nie einen Ochsen an den Randstein ziehen. Das ist eine alte Weisheit. Zuerst müsste eine vorläufige Satzung benannt werden, die auch von Inhalt die Absichten grobe erkennen lassen. Erst dann kann ein Studiobetreiber überhaupt erkennen, ob das für Ihn ein Beitritt zum FSW Infrage kommt und alles unterstützen könnte …


    Du solltest Dich voll auf deinem Mitbewerber-Rechtsstreit konzentrieren. Erst dann wenn der Richter sein Urteil gesprochen hat, kann das Urteil auch Grundlage und Motivation für andere Studiobetreiber werden die sich dann auch in einem FSW sammeln könnten.




    Wenn man zu viele Schritte auf einmal machen will, könnte man leicht stolpern.

    Elektra

  • Ich habe Dir aufgezeigt, wie auch DU zur Rechtssicherheit beitragen kannst,
    indem DU ein Urteil erwirkst, das DEINE Ansicht stützt.


    Da Du das nicht machst was Deinen Wettbewerb angeht ,
    brauchst Du Dir auch keine Gedanken zu einer Satzung des FSW für Studiobetreiber zu machen.


    Zum Thema "Im Trüben fischen":
    Klarheit in der Rechtslage brauchen wir Fische, wenn wir nicht gefangen werden wollen.
    Rechtsunsicherheit nutzt denen, die uns im Trüben (ab-) fischen wollen.

  • Rechtssicherheit mach ich auf einer ganz anderen Ebene.


    Was den vermeidlichen Mitbewerber angeht, muss ich diesen erst mal als Computersteuerungs - Mitbewerber anerkennen oder überhaupt als solchen erkennen. Das ist nicht der Fall.


    Wenn man die Beschreibung der sehr einfachen „Hobby- Software“ anschaut, hat das wenig gemeinsam mit einem Sonnenstudiounternehmen oder gar was mit der gesetzlichen Lage zutun. Die Software macht den Eindruck eines Hobbyisten der sich freut was auf dem Bildschirm sehen. Das ist keine Steuerung im Sinne vom §2.Satz1. Dazu ist der kleine Sonnenstudiobetrieb mit Hobbycomputer im Büro erst gar nicht in der Lage dazu. Geschweige eine Steuerungs- Elektronik zu entwickeln. Außerdem ist der Mann nicht in der Lage die Funktionen der UVSV zu erkennen. Das hat er ja schon mit seinen geschrieben Unsinn im anderen Forum direkt bewiesen.


    Zur UVSV – Absicherung oder gar diese zu bedienen, hat das alles wirklich nichts zutun. Der will vermutlich nur verunsichern Studiobetreiben mit kleinem Geldbeutel das Geld aus der Tasche ziehen?


    Tak;


    Deine Idee, um das mal ausdrücklich zu sagen, ist sehr gut. Sowie Deine Aktivitäten gegenüber deinen Mitbewerbern, sind vollkommen legal und in Deiner Region wirklich bitter notwendig.


    Ich bin mir sicher, dass sehr viele Studiobetreiber von Deinem Wissen, Deinen Gesprächen mit Deinem Rechtsanwalt und dem zu erwartenden Ergebnis, direkt davon sehr gut profitieren werden.


    Dein Aufruf zur Unterstützung in Form von FSW ist legal und es sollten viele Studiobetreiber sich dem anschließen. Denn irgendwann braucht das jeder, weil es Teil der Branche wird.


    Dich anzuschließen geht auch verdeckt mit direkter Kontaktaufnahme über Deine Firmen- Adresse. Denn nicht jeder will erst mal hierzu in der Öffentlichkeit sich dazu bekennen. Diese können Dich dann aber in allem Vorhaben unter die Arme greifen, wie auch immer.


    Langsam kann daraus dann der FSW entstehen, den Du dann leiten solltest schon alleine deshalb, weil Du der erste bist, der diesen kostspieligen und mutigen Schritt gewagt hat.

    Elektra

  • @ Tak


    Jetzt doch wieder in den alten Sumpf zurück? Um unserer Branche nicht nur den Hals umzudrehen sondern dann sogar das Genick zu brechen?


    Willst Du mit alten IGS-ler wiederholt scheitern? Möchtegernsoftware-Entwickler und -Betreiber mit ins Boot holen? Um dann wiederholt vom BfB zerschlagen zu werden?


    Mit einem Verband kooperieren, der es bis heute nicht geschafft, abgesehen von leeren Versprechungen, seine AfB aus den Abgrund zu ziehen?


    Na Respekt Tak,


    da können wir alle einer sonnigen Zukunft entgegenblicken :thumbup:...


    Und der Gewinner Deines Ratespielchen bekommt dann als Hauptgewinn eine Eintrittskarte zum Bundesfachkrongreß für Besonnung 2013 :thumbsup:...
    Herzlichen Glückwunsch :thumbsup:...

    Übrigens bei meiner Saunabundschulung würde diese Frage klipp und klar geklärt 8) ...

  • Paula74;

    so könnte ich es auch gesagt haben. Aber um noch einen obendrauf zusetzen, die Branche hat keinen Verband!!!


    Der BfB ist nur der verlängerte Arm zur Desinformation der Studiobetreiber von JK und sonst nichts? „Bundesverband für Besonnung“ ist komplett irreführend, denn im Sonnenstudio gibt es keine Besonnung sondern nur eine UV-Bestrahlung noch strikten Dosierungsvorschriften.


    Aber offensichtlich meint der Vorsitzende damit seine 15 Minuten Marllorca Sonne am Ballermann? Dann ist der BFB also für den Ballermann zuständig? Anders kann ich das nicht interpretieren.

  • Zitat

    Der §2. Satz 1 besagt das eine Steuerung inklusiver Bestandteil der Anlagen ist.


    1. Ist so !
    „UV-Bestrahlungsgeräte“ sind Anlagen, die zur
    Bestrahlung der Haut UV-Strahlung aussenden
    können, einschließlich deren Steuerung;


    Zitat

    Das zieht sich durch alle Paragrafen. Denn es wird schnell erkennbar, das ein Beratungsergebnis der Steuerung 1:1 übergeben werden muss.


    2. Solange es keine bestätigende richterliche Entscheidung dazu gibt "urteile" ich: Wunschdenken auf fremde Rechnung !



    Aus meiner Sicht ist allerdings klar:


    1.Anonyme (gewerbliche) UV-Bestrahlungen sind nicht mehr zulässig.
    Dokumentation: Wer wie bestrahlt wird immer, Ausnahme: bei Ablehnung der Beratung nur die Dosis nicht.


    2. Münz- und Kartenautomaten sind das Gegenteil, dessen, was gefordert wird:

    Zitat

    wenn durch technische
    Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Nutzung der
    UV-Bestrahlungsgeräte nur möglich ist,


    @Paula. Du vermutest falsch.
    Studiobetreiber sollen sich vor keinen Karren spannen lassen und auch nicht von Krakenarmen umklammert werden.

  • @all


    § 8
    Dokumentationspflichten
    (3) Die Dokumentationspflichten der Absätze 1 und 2
    können auch durch eine geeignete elektronische Dokumentation
    erfüllt werden. Eine geeignete elektronische
    Dokumentation nach Satz 1 liegt dann vor, wenn der
    Betreiber technisch-organisatorische Maßnahmen nach
    § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit
    der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
    trifft.


    KÖNNEN steht da.
    Alles kann mit Papier gemacht werden.
    Es muss allerdings sicher gestellt werden, dass Nutzer weder selbst dosieren
    ( Ausnahme: innerhalb einer Serie im 2-Ausnahmebetrieb) noch selbst starten (ausnahmslos) können.
    Nur Sonnenstudiofachkräfte sind zum Dosieren und Starten berechtigt.


    Anders formuliert:
    Es darf keine anonymen gewerblichen UV-Bestrahlungen mehr geben.
    Da diese bisher die Regel waren, ist das die eigentliche Herausforderung an die Branche.
    Hier ist mit dem größten Widerstand zu rechnen.
    Nicht nur wegen des Aufwandes, sondern auch wegen der negativen Auswirkungen auf den Konsum, also den Umsatz.


    Es darf keine anonymen gewerblichen UV-Bestrahlungen mehr geben.
    Das ergibt sich aus der Beratungs- und Dokumentationspflicht.
    Es ist möglich, einzelne Bestrahlungen unter der Prämisse „Kunde lehnt Beratung ab“ zu riskieren
    ohne die Dosis zu dokumentieren,
    aber die Ablehnung der Beratung muss in jedem Einzelfall dokumentiert werden.


    Also keiner muss elektronisch verwalten, wenn er das alles im Betriebsablauf garantieren kann.
    Man braucht weder WinSolar noch AlbSun, denn „MÜSSEN“ steht an der Stelle der UVSV nicht.


    Keine Frage, dass eine Lösung wie WinSolar den Betriebsablauf gemäß UVSV weit besser sichern kann
    als unverbundene Dokumentationsweisen mit Papier oder Programmen wie AlbSun.

    WinSolar muss verglichen werden mit Steuerungen von Beckmann ,SI ,Sunya,
    (Sunclub weiß ich nicht zu beurteilen) die inzwischen anscheinend den gleichen Anspruch haben wie WinSolar.

    Aber die UVSV schreib nur Papier vor,
    gibt die Möglichkeit der Elektronik frei
    und verbindet sie mit Auflagen aus dem Datenschutzgesetz ( Erfüllt Albsun das ?)


    Wer mit Papier oder AlbSun arbeitet hat dieses zu garantieren:


    Es darf keine anonymen gewerblichen UV-Bestrahlungen mehr geben.
    Das muss durch technische Maßnahmen sicher gestellt werden.


    Ob das wirklich garantiert wird, interessiert auch den Wettbewerber
    und nicht nur den Staat.
    Denn diese „Lücke“ lohnt sich.
    Der Anreiz für einen Wettbewerb in Richtung „Extrawürste“ für Betreiber und Kunden ist bestechend.


    Hinzu als Argument kommt die „Angebotsgestaltung“, die verbietet, dem Kunden etwas schmackhaft zu machen,
    was der Zielrichtung der Beratungsinhalte widerspricht.
    Aus diesem Grund ist die sichtbare Anbringung von Bedienungselementen
    zum Selbstdosieren und Selbststarten das falsche Signal an den Kunden.


    Sollte die Branche es nicht rechtzeitig schaffen, die anonymen, also illegalen Bestrahlungen selbst zu verhindern,
    dann könnte der Staat die Regeln für uns so ändern, wie er das seit Jahren schon für die Spielautomaten
    geregelt hat. Gegen Manipulation gesicherte Elektronik könnte als Steuerung der UV_Geräte Pflicht werden.

  • Tak;

    Die „Papierlösung“ ist möglich ja, hat aber nur einen reinen theoretischen Wert. Denn wer das Regelwerk der UVSV tatsächlich verstanden hat wird erkennen, dass es in der Praxis nicht wirklich durchführbar ist. Spätestens nach 14 Tage würde jedes Personal kündigen, die Kugelschreibertinte ist dauernd leer, der Papierkram nimmt in einem halbwegs laufenden Studio Ausmaße an. Zudem gilt auch für die Papierlösung der Datenschutz. Schrank auf Schrank zu. Die Fehler zur UVSV sind dann alltäglich. Jedenfalls habe ich noch keine funktionierende Papierlösung gesehen.


    Zudem ist nie sichergestellt und glaubhaft dargestellt, dass das Beratungsergebnis auch umgesetzt wurde. Denn mit fast allen Zentral- oder Münz- Steuerungssystemen ist die Selbstdosierung der Kunden oder in Verbindung mit den Personal oder der Chef selbst, möglich. Dazu kommt noch das falsche Denken dem Kunden alle Wünsche erfüllen zu müssen.


    Abenteuerlich:
    Deine Spekulationen, ab ein WinSolar System mit anderen vergleichbar wäre, wäre ungefähr das gleiche als wenn sich ein Eskimo mit einen Chinesen unterhalten würde.


    Meistens fängt und endet der der Vergleich schon beim Verständnis zur UVSV. Auch die Technologie vom System und die Funktionalität zu allem, ist eine andere Welt. Um das nur einigermaßen zu vergleichen, müssen die tatsächlichen Kenntnisse zur UVSV und zudem die technischen Kenntnisse zu Allem erst mal vorhanden sein. Meistens hört da auch schon alles auf. Ein Vergleich wäre auch teilweise unfair, denn das komplette WinSolar System ist eine Neuentwicklung.


    Man muss tatschlich im Ganzen denken:
    Um das Ergebnis zur UVSV überhaupt umzusetzen und das Ziel hierzu überhaupt erreichen zu können, muss man tatsächlich komplett von dem handwerklichen zur UVSV entkoppelt sein. Nur dann kann man sich auf dem Kunden konzentrieren und das Gewollte zur UVSV auch tatsächlich umsetzen. Zudem kommt alles dem Verkauf zugute. Das ist zum Beispiel eine Eigenschaft vom WinSolar System.


    Gestern hatte ein Kunde zur mir nach einer 4 Std. persönlichen Vorführung gesagt:
    „ … da müssen sich alle anderen aber warm anziehen, um nur ein wenig in die Nähe vom WinSolar zu kommen, denn wenn ich das alles so sehe, erkenne ich beim System das sich alles hautsächlich um den Verkauf dreht. Das ist mir am wichtigsten. Die UVSV –Arbeiten soll das System für mich erledigen.“ …


    Dieser hat einer der Ziele vom System auf seiner Art schnell erkannt. Denn nicht die UVSV soll im Alltag dominieren, sondern das Geschäft zum Kunden hin. Zudem kann man mit so einem System selbstbewusster dem Kunden gegenübertreten. Das erkennt man oft auch am Personal direkt.


    Also nicht kein, klein zur UVSV denken, sondern den ganzen Zusammenhang vom Alltag im Sonnenstudio sehen. Dann ist die UVSV nicht Sicht- und spürbar.

    Elektra

  • Hier geht es darum, genau die die Konsequenzen aus der UVSV für die rechtliche Auseinandersetzung zu extrahieren.


    @ Ellektra, was hast Du gemacht ? Das Gegenteil.
    Statt dass Du klar stellst, dass die Papierdokumentation das "Müssen" ist und die elektronische Dokumentation nur das "Können" ist,
    verdrehst Du die UVSV mit Aussagen wie diesen

    Zitat

    Das Beratungsergebnis muss glaubwürdig und nachweisbar zu den Einschaltungen sein
    Der §2. Satz 1 besagt das eine Steuerung inklusiver Bestandteil der Anlagen ist. Das zieht sich durch alle Paragrafen. Denn es wird schnell erkennbar, das ein Beratungsergebnis der Steuerung 1:1 übergeben werden muss.


    Ist das nicht der Fall, dann können die Bestrahlungszeiten beliebig vom Personal oder dem Nutzer nach der „Beratung“ eingestellt werden.


    dahingegend, dass sie fordere, dass sie ähnlich wie eine elektronische Registrierkasse die UV-Geräte steuern müsse, die alle Vorgänge automatisch speichere.
    WinSolar kann das, aber die UVSV fordert nicht WinSolar, sondern dies:



    Mit Deinem Drang, Werbung für Dein System zu machen, stiftest Du ständig Verwirrung.
    Dein obiger Beitrag ist ein Beispiel dafür.
    Hier geht es um FSW und nicht um die weitergehenden Vorzüge von WinSolar.
    Du bestätigst leider immer wieder, dass das Anliegen des FSW hier ständig von Dir untergepflügt wird und Paula,
    Du läuftst hinter Elektras Pflug hinterher und streust Unkrautsamen (falsche Schlussfolgerungen) in die Furchen.

  • Diese Frage muss sich jeder stellen,
    der mit Papier dokumentiert oder mit einer Pc-Software wie AlbSun,
    die nicht mit der Steuerungselektronik verbunden ist.


    Wenn es Zweifel daran gibt, dass die Dokumentation alle geschäftlichen Bestrahlungen erfasst .
    müssen diese ausgeräumt werden können.


    Greift hier der technische Teil der Dokumentationspflicht ?
    Im Betriebsbuch ist nicht die Rede davon, dass ein Journal über die Detail-Betriebszeiten der UV-Geräte geschrieben werden muss.


    Das ändert aber nichts daran, dass man es gut gebrauchen könnte,
    wenn man sich gegen den Vorwurf wehren muss,
    "Extrawürste" für sich und die Kunden "gegrillt" zu haben.

  • @all


    Und so viel Papier ist es auch nicht ,ein paar Kreuze oder auch nur eins bei nicht gewünschter Beratung und eine Unterschrift fertig.
    Und wenn der Gesetzgeber meint dass ein Kunde jedesmal,bei nicht gewünschter Beratung unterschreiben muss ,dann lass ich ihn unter dem Zettel vom letzten mal mit neuem Datum unterschreiben.


    SunClub
    Bei mir funktionierts und gebe sogar zusätzlich Geld für neue Kunden aus .
    Das man im Schnitt 3,4 Besonnungen hat ist Fakt . Diesen schnitt erreicht man natürlich nicht mit 50 Kunden im Bestand .
    Aber mehr als 4,5 Besonnungen hat man sogar bei kleinen bestand an Kunden nicht .
    Es gibt Studios mit 1000 und mehr Mitglieder ,wenn die wirklich 7 oder mehr besonnungen im Schnitt hätten ,würde es gar nicht gehen bei 9 Kabinen.


    Und der SunClub lässt die Freiheit beim Betreiber ,ich kann den Club verkaufen wie ich will !
    Und es ist auch mit der UVSV vereinbar ,wir verkaufen den Club als Premium Mitgliedschaft und reibungslosen Ablauf und wir machen mit dem Kunden auch ab und zu ma eine Rechnung, dass es sich lohnt den Club zu machen ,bei gesunden Maß an Besonungen zb 50 mal 8 sind 400 und mit dem Club 280 im Jahr ,wird aber in kleinen beträgen monatlich geräuschlos abgebucht und der Kunde geht niemals fremd.
    Und wenn nicht sogar die Club Kunden eher UVSV sonnen,wir haben alle Daten ,wir haben den besonungsverlauf immer bei Besuch vorm Display , 100 Joule gar kein Problem ,da keine extra kosten ,schicken wir auf unsere teuere monamie hat 100joule Funktion auf 10 Minuten.
    Dann gibt es die 3% verrückten die zu viel Sonnen ,die unterschreiben uns einen Wisch wo drauf steht ,dass sie sich nicht an die Beratung halten und die ganzen gesundheitlichen Risiken . und der letzte Punkt muss vor Gericht, ob der Kunde jetzt mit seiner Unterschrift uns enbindet von der Pflicht oder nicht !! Das gleiche Problem haben wir mit Barzahler. Also kein Club Problem sondern allgemein!


    Kontrollen


    Ich habe mich in den letzten Wochen massiv mit 0,3 beschäftigt und bin zum ergebniss gekommen ,das bei ordentlichen Kontrollen, auch Studio Betreiber abgemahnt oder Bußgelder bezahlen müssen die alles nach bestes wissen umgerüstet haben .
    Natürlich könnten wir dann schadensforderung an die stellen die die Umrüstung gemacht haben.
    Aber wenn die Kontrollen noch ein Jahr dauern bis sie anfangen ,dann wird es vielleicht nicht mehr vielle treffen ,da die Fehler geräuschloss behoben werden ohne das der Betreiber es merkt.



    Elektra was für ein Sinn soll es machen die Club besonnungen nach unten zu manipulieren. Nach oben vielleicht aber nach unten?


    Grüße future

  • future
    Lobenswert, dass Du zum fairen Ringen, um das was gelten darf, bereit bist.


    Zitat

    Und wenn der Gesetzgeber meint dass ein Kunde jedesmal,bei nicht gewünschter Beratung unterschreiben muss ,dann lass ich ihn unter dem Zettel vom letzten mal mit neuem Datum unterschreiben.


    Gegenposition:
    Da der Kunde die Beratung abgelehnt hat, ist er auch kein Serienkunde im Sinne der UVSV. Also ist er (immer) Neukunde. Die ganze Prozedur muss wiederholt werden.
    Datum und Unterschrift auf dem vorhandenen Dokument von der letzten Kundenaufnahme ist praktisch aber beweist das Gegenteil, nämlich, dass er nicht wie ein Neukunde
    behandelt wurde sondern dass bei Dir die Intention besteht, ihn in der Ablehnung zu bestärken.
    Schlechte Karten für Dich.


    Zitat

    Und der SunClub lässt die Freiheit beim Betreiber ,ich kann den Club verkaufen wie ich will !



    Gegenposition
    Die regelmäßige monatliche Zahlung veranlasst den Kunden zur regelmäßigen Nutzung. Wir sollen aber das Gegenteil beim Kunden bewirken:
    Zur Serie und Pause anleiten. Selbst wenn man die Verpflichtung zur Seriennutzung dem Kunden in den Vertrag schreiben würde und die Monatsbeiträge als Ratenzahlung für die Seriennutzung 5X10 Bestrahlungen im Jahr deklariere, sehe ich Probleme für die Rechtfertigung dieses Vorgehens. Denn es bleibt dennoch ein "Trojanisches Pferd", wenn ich behaupte, dass wäre ein legaler Weg um den Kunden zur Serienbestrahlung zu veranlassen. Dein Statistik wird Deine Behauptung widerlegen und eher die Regelmäßigkeit
    beweisen als die Einhaltung von Serien und Pausen : 4,5 mal jeden Monat. Schön für das Geschäft, schlecht als Beweis für erfolgreiche UVSV-Beratung.
    Kannste knicken ! Klarheit hätten wir aber erst, wenn jemand gegen dieses Geschäftsmodell eines Mitbewerbers klagt,
    um herauszufinden, was ein Gericht aus der UVSV heraus liest.Wie gesagt, ich - als Betreiber - habe hier keine Veranlassung dazu es auf diesem Weg klären zu lassen.
    Aber es könnte auch so Laufen:
    Wer einen Vertrag mit einem Clubanbieter geschlossen hat,
    kann seit dem 1.1.2012 fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen und abwarten, ob der Clubanbieter
    der Kündigung widerspricht. Wenn er klug ist, wird er nichts unternehmen, der Clubanbieter.




    Zitat

    Elektra was für ein Sinn soll es machen die Club besonnungen nach unten zu manipulieren. Nach oben vielleicht aber nach unten?


    Deine Steuerung schreibt doch ein genaues Journal der Bestrahlungen ? Macht SI das ? Dann ist doch alles wasserdicht.

  • future;


    soweit mir bekannt ist, hast Du doch vor kurzem Prüfungen in Statistik abgelegt. Sodas du doch nun wirklich wissen musst, wie Statistikdaten zu bewerten werden.


    Wenn ich Deinen Schnitt-Wert zur Flatrate anschaue, kann nicht glauben das du jeweils was von Statistik gehört hast. Welche Datenmengen wurden von Dir verwendet und wie verteilen sich deren Anhäufungen und Mengen?


    Um eine Aussage hierzu zu erstellen, benötigst Du die Jahresmenge von 100 Nutzen, um nur eine wage Aussage zu erstellen. Diese Daten liegen Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht mal vor. Deine Aussage ist wertlos und falsch.!


    __________


    Beispiel:


    Wenn voller Dummheit eine Menge von 4 Kandidaten zum Beispiel so berechnet wird:


    1 + 2 + 59 + 30 = 92, Durchschnitt 92 : 4 = 23 und dann behauptet wird das jeder der 4 Kandidaten im Schnitt 24 x gesonnt hat, dann wird jedem bewusst das sowas nicht stimmen kann.


    Zudem wird man von den Falt Rate Junkies kaum verlässliche Daten erhalten. Die Besucherdaten werden flachgehalten, um schon alleine die Jahres- Einschaltquote pro Nutzer zu verschönern. Aber diese haben die Rechnung immer ohne den Wirt gemacht. Denn die Stromverbrach spricht die wahre Sprache. Jedem ist mathematisch die Einschaltquote bis auf 3% genau nachweisbar.


    ________


    Thema Kunde lehnt ab und macht das BfB- oder das der Unverbesserlichen – Häkchen. Wer die Ablehnung nicht dokumentiert, werden alle Einschaltungen die nicht nachweisbar sind, als Vorstoß zur UVSV gewertet.


    Zum ersten ist so eine Ablehnung nicht mehr von der UVSV gedeckt und zum zweiten hat der Staat eine wissenschaftliche Studie mit Statisch erstellt, woraus hervorgeht das die Bevölkerung von über 85% eine Beratung wirklich wünscht.


    Wenn jetzt ein Unverbesserlicher mit seinen Ablehnungszetteln daher kommt und sich damit auch noch wichtig macht, wird schnell die Frage kommen, wer sind diese Personen die abgelehnt haben?
    Ist die Adresse nicht bekannt und der Nutzer kann hierzu nicht befragt werden, sind alle Einschaltungen hierzu illegal. Kann der Nutzer ermittelt und befragt werden und dieser sagt man hat mich dazu gedrängt, ist wahrscheinlich das Studio für alle Zeit geschlossen.


    Übersteigt die Anzahl der Ablehnungszettel die staatliche Statistik, wird festgestellt, das der Betreiber nicht in der Lage ist, die Beratungen in seinem Laden sicherzustellen. Auch das wird Konsequenzen haben.


    Die Kurzsichtigkeit der Unverbesserlichen ist schon deshalb gegeben, weil diese sich mit Ihren eigenen Zahlen belügen ohne es zu merken. Im Volksmund nennt man das einfach Dummheit.


    Aber die Weitsichtigkeit der Verantwortlichen wird das in sofern ändern, des der Unverbesserliche sich nun darüber Gedanken machen kann, wie er aus dem Bußgeld- Verfahren wieder rauskommt.

    Elektra



  • Tak;


    zum Papierkram


    Der Papierkram ist ein MÜSSEN aus dem KÖNNEN mit der elektronischen Lösung wird. Beides ist wertlos und unglaubwürdig, wenn das Beratungsergebnis nicht 1:1 der Steuerungseinheit übergeben werden kann.


    Zudem ist noch die Frage zu klären, was der eine oder andere unter Dokumentation versteht.


    Elektra

  • Tak


    Wenn ein Kunde kommt dann wird die Beratung angeboten und wenn er die ablehnt ,dann kann man den Register auf machen und wenn dann schon ein Zettel vom Kunden da ist ,sehe ich da kein Problem den vorhandenen Zettel noch ma zu nutzen . Das heißt aber nicht dass wir ihn nicht vorher von neu gefragt haben ,ich kann mir auch nicht vorstellen dass ein Richter mir sagt nein immer neuen Zettel . Da müsste ja elektronische Speicherung den Kunden ja auch 100 mal Abspeichern ,da wird auch nur das Datum hinzugefügt . Weil wenn man schon auf bestehende Daten zugreift dann ist es nach der UVSV anscheinend nicht als neukunden anzusehen. Ich sehe mein Vorgehen eher effizienter als jedes mal ein neuen Wisch unterschreiben zu lassen . Für mich macht das kein Unterschied !


    SunClub


    Genau das ist das Ergebnis der Kunde kommt nicht monatlich regelmäßig ,sondern hat Phasen wo der Kunde häufiger kommt und wieder nicht ,und die Phasen muss mann dann nur noch steuern .
    Für mich ist das ein Wirtschafts Tool der eine kommt damit klar und der andere nicht. Und ich kann mir nicht vorstellen das irgend ein Richter ,den Club verbietet ,dann fehlt ja nur noch ein Mindestpreis usw. Dan wären wir bei der Planwirtschaft . Ein Angebot verleitet auch den Kunden häufiger zu gehen oder ich kann ja auch pro besonnung nur noch 5euro verlangen usw. Und da habe ich sogar Erfahrung gemacht ,ich habe die happy Hour vom Vorbesitzer abgeschafft ergebniss die Kunden sind einfach weniger gekommen .
    Dann würde ich jetzt zu dir kommen und behaupten deine Preise verleiten den Kunden zu oft zu kommen nimm 20 Euro pro besonnung dann kommt der Kunde nur noch 10 im Jahr vorbei. Klar wir dir niemand jemals deine Preise vorschreiben.
    Und für kein Richter wird's meiner Meinung reichen, wenn man argumentiert, man verleite den Kunde häufiger zu gehen!


    Und habt ihr mal an SB Zigaretten Verkauf gedacht , dass ist auch erlaubt obwohl kein Personal aufs alter kontrollieren kann.


    Grüße future

  • Elektra


    Ich habe eigene Werte mit 100 Nutzer und 500 Nutzer und auch 25 Nutzern .



    Und du brauchst mir auch kein Beispiel Rechnung zu zeigen ich weiß ganz genau was ich mache und wie ich es rechne.
    ich habe auch nicht den Median genommen ,da er Ausreißer nicht berücksichtigt .deshalb habe ich auch den arithmetischen mittel genommen und ich habe auch sehr viele andere Daten .


    Nach deiner Club Vorstellung müssten alle Studios schon längst Pleite sein ,da frage ich mich nur warum dass in den meisten Fällen die erfolgreichsten Studios sind . Ich behaupte es gibt mehr Studios mit Club als ohne.


    Da sieht man einfach dass du mit Club keine Erfahrung gemacht hast ,zumindest nicht langfristig .




    Grüße future

  • @ Future


    Billigflats funktionieren nur in Großstädten!!!


    Über Dein unmoralisches Verhalten auf Kosten der Gesundheiit Deiner Kunden denke ich morgen nach, weil will mich nicht nach ein wenig Geburtstagsfeiern reinsteigern, aber:


    Deine Einstellung schadet der gesamten Branche, ok, wie viele andere auch! Ich hoffe nur, daß man dieses Dir Deiner kurzen Branchenangehörigkeit und Unerfahrenheit anrechnen kann, weil ansonsten handelst Du für mich grobfahrlässig!!!

  • @Paula


    Auf kosten der Gesundheit ?


    Kunden die eine Beratung nicht stur ablehnen ,bekommen bei uns eine sehr gute Beratung inkl Melanin Werte.


    Und ich habe seit dem ich dabei bin nie Hardcore 2,6 Röhren oder mehr drin gehabt, auch nicht als noch keine 0,3 gab.
    Da ich schon nach ein paar Wochen analysiert habe, dass man sich nur verbrennt auf solche Röhren .
    Ich hatte anfangs 1,6 und dann 1,0 UVB , ich finde das 0,3 gesetzt Super .



    Wegen euch alt eingesessenen Betreiber haben wir ein schlechten Ruf ,aber regional ist der Ruf viel viel besser geworden zum Glück haben in meiner Region die meisten Studios eine gute Durchschnitts Qualität . Und das wichtigste im Sonnenstudio ist das Personal .


    Wenn das Personal schlecht ist ,dann bringt eine Super Steuerung und bringen Super Solarien nichtssssss.


    Grüße Future

  • future;

    ich wollte nur aufzeigen, dass die Bewertungen zu Flat Club so nicht bewertet werden können und immer falsch dargestellt werden.


    Das Geschäftsmodel Flat Rate, ist so wie es in der Branche angewendet wird, das schlechteste Preisgefüge das man sich vorstellen kann. Denn jedes Studio bleibt unter den Umsatzmöglichkeiten, die es bei einem kalkulierten Preisgefüge erreichen könnte.


    Durch die Falt Rate ist auch das Ansehen der Branche in sofern geschädigt, als das diese es nicht besser könnte… Auf langer Sicht ist die Flat Rate der Untergang der Branche...


    Das personal ist ein elementarer Bestandteil eines Sonnenstudios .... Ohne Frage ....

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