Die SUN-Club Historie Story

  • Es schallt aus dem Wald:
    Ich will aber weiterhin 15 mal 30 Minuten im Monat für meinen Clubbeitrag bräunen
    und widerspreche der Kündigung.


    In den Wald wurde gerufen:


    Für seinen Betrag erhält der Kunde hat das Recht 30 Minuten pro Tag ein Solarium seiner Wahl zu nutzen.


    Der Richter kann erkennen,
    dass der Kunde sein Recht nur zur Hälfte einfordert und ihm dennoch gekündigt wird.
    Der Kunde hat ganz offensichtlich nicht gegen die Geschäftsvereinbarung verstoßen,
    sondern der Anbieter mit seiner Kündigung.
    Der Kläger ist im Recht.


    Wenn jetzt der Anbieter die Beratungsregeln der UVSV als Hilfsargument für die Kündigung
    nennt , was wird der Richter vielleicht fragen ?


    Er wird vielleicht fragen, ob der Kunde eine Beratung gewünscht hat.


    Was wird der Anbieter antworten?


    Er wird antworten, dass der Kunde immer eine Beratung abgelehnt hat.


    Der Richter wird darauf den Anbieter fragen,
    warum dieser dann dennoch den Kunden bestrahlt hat.


    Darauf wird der Anbieter antworten müssen,
    dass er sich nicht das Geschäft mit diesem Kunden entgehen lassen wollte.


    Genau, wird der Richter antworten und dem Kläger nahe legen,
    für alle vergangenen und zukünftig entgangenen Nutzungen
    die Summe der Barwerte auf der teuersten Bank als Entschädigung zu fordern.


    Wenn sich jetzt noch herausstellt, dass der Anbieter keine Klausel für eine reguläre Kündigung
    im Vertrag hat, dann wird aus dem Abonnementgeschäft des Anbieters
    eine Rentenkasse für schlaue Sunclub-Kunden.


    P.S.
    Das will der Anbieter nicht akzeptieren und will in die Berufung gehen.
    Sein Argument ist der Verweis auf die Modalitäten beim Fitnessclub.
    Für Nicht-Nutzung gibt es dort keine Entschädigung.
    Der Solarium-Anbieer kann aber nicht nachweisen,
    dass auch ein Fitnessclubs für die Mitgliedschaft wirbt mit dem Argument
    dass die mehrfache Nutzung eines Trainingsgerätes schnell teurer wird als die Clubmitgliedschaft .
    Er kann das nicht nachweisen, weil
    die Nutzung eines einzelnen Gerätes ohne Beratung und nach Zeit berechnet für Nichtmitglieder
    wird dort schlicht nicht angeboten wird.
    Wer einem Kunden die Nutzung eines bestimmten Solariums ohne Beratung ermöglicht,
    schließt mit diesem einen Mietvertrag ab der nach Zeit bemessen und bezahlt wird.
    Als Abonnement ist das ein Vertrag für 30 Minuten pro Tag.

  • @ Tak
    Tak das wäre das Traum Urteil :-) für deine Auslegungen aber es gibt in der Recht Welt so viele Wege und Gesetzte ,das dein Obige Ausführung so viele Schwachpunkte hat. Solange du nicht der Richter bist ,kann man gelassen in den Tag starten. :-)
    Reduzier deine Hyperbel , ist manchmal besser .



    Der Streitpunkt wird sein, darf er oder nicht, selbst über sein besonnungsverhalten entscheiden,mehr nicht.
    Der Punkt Entschädigung ist viel Komplexer als du es es beschrieben hast,wir sind in Deutschland und nicht in Amerika .
    Und so ganz neben bei, bei Fitness First kann man auch als nicht Kunde den Volleyball platzt,Solarium,vibraplatte,Schwimmbad auf zeit Buchen oder das ganze Paket als Tageskarte, ist zwar sehr Teuer , aber wird angeboten .



    Und ich habe mich informiert ein soll ,heißt in der Rechtsprechung meist muss ,außer bei atypischen Fällen .
    Ein Sollte aber nicht !!!!!!!



    Lies ma bitte, hat jetzt nicht direkt mit Sonne zu tun ,aber da sieht man wie weit das Recht auf Selbstschädigung geht.
    der Text ist von einem Richter vom Bundesgerichtshof .




    http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/doping-zählt-recht-selbstschädigung

  • @Futrure;


    dort steht auch:Die Kriminalisierung des Dopings ist schädlicher als das Dopen selbst …. (Rudel- Mentalität) Bloß im Sonnenstudio kann der Nutzer noch nicht mal erkennen wann gedopt wird! Aus diesem Grunde regelt die UVSV die medizinischen Abhängigkeiten…


    Was Du unter Selbstschädigung der Nutzer unter einem Solarium verstehst, ist schlichtweg falsch, einfach irreführend für Dich selber und letztendlich ist das sogar eine Dummheit. Verzeih bitte.


    Begründung:


    Denn Dein Vergleich im Fitness-Bereich, trainiert der Sportler selber seine Muskeln und hört dann auf, wenn seine Sensoren stopp sagen. Er ist nicht in Abhängigkeit von einer Fachkraft die wiederum in Abhängigkeit von seinem Hauttyp die Dosierung bestimmt und letztendlich durch Kenntnis vom Solarium die Bestrahlungs-Minuten berechnet und einschaltet.


    Also die UV -Bestrahlung wirkt durch Abhängigkeiten vom jeweiligen Nutzer-Typ durch die Kenntnis der Fachkraft auf den Nutzer ein. Sensoren beim Nutzer, hierzu gibt es schlichtweg nicht. Der Nutzer kann sich nur auf die Richtigkeit der eingestellten Dosierung der Fachkraft verlassen... Der Nutzer kann selber nicht die medizinischen Abhängigkeiten zur Bestrahlung erkennen und dadurch auch nicht die Dosierung und die Bestrahlungszeit durch Unkenntnis vom Bestrahlungsgerät berechnen.


    Denn ein Sonnenstudio ist im Grunde ein UV-Kosmetik Studio das Abhängigkeiten erkennen und beurteilen und die Dosierung einstellen muss. Die Abhängigkeits-Bedingungen regelt die UVSV. Wenn jetzt der Nutzer sagt, die Abhängigkeiten interessieren mich nicht, dann kann der Studiobetreiber nicht einfach die Gesetz-Forderungen zu den Abhängigkeiten außeracht lassen, wenn er selber nicht massiv gegen die UVSV-Forderungen verstoßen will. Also der Studiobetreiber kann noch nicht mal durch das Regelwerk UVSV, den Wunsch zur Selbstschädigung eines Nutzers unterstützen.


    So stellt sich erst gar nicht die Frage , ob ein Nutzer sich im Sonnenstudio selber schädigen kann. Das wird Dir ein Richter knallhart ins Gesicht sagen und Dich gegebenenfalls bis zu 50.000 € verdonnern. Eventuell erkennst Du nun erkennen, warum ich die UVSV als Regelwerk bezeichne? Denn durch das Regelwerk wird knallhart eine Selbstschädigung eines Nutzers unterbunden. Die Mediziner wollten eine UV- Prävention und die haben diese in Perfektion geschaffen. Wenn der Nutzer sich selber schädigen will, kann er das nur in der freien Natur tun. Aber nie in einem Sonnenstudio.


    Noch weitere Fragen?

  • ...





    future;


    nicht einfach hoffen, sondern mit offenen Augen und logischen Verstand selber erkennen können, das auch alle Anlagen zur UVSV im „Regelwerk“ mitwirken.

    Denn durch körperliche, medizinische Abhängigkeiten von jedem Nutzer und den Forderungen hierzu durch die UVSV, ist die Fachkraft gezwungen die Abhängigkeiten zu ermitteln und erst dann die Bestrahlungszeiten errechnen und kann erst dann das UV-Gerät einschalten. :thumbsup:

  • future
    Ich hab nur überflogen, was bis hier geschrieben wurde von Dir und Elektra.
    Ob ein Recht auf Selbstschädigung besteht oder nicht, ist doch für diesen Fall egal.
    Seit ihr auf dem falschen Dampfer ?


    Die UVSV bestimmt doch nur, was der gewerbliche Anwender zu tun hat , wenn er mit UV bestrahlt.
    Es besagt, dass dieser den Kunden von der Selbstschädigung abraten soll.


    Es ist doch klar, dass der Anbieter gegen die UVSV verstoßen hat,
    weil er ein vom Staat nicht gewolltes Geschäft durch sein Club-Angebot seinem Kunden offeriert hat.
    ( täglich 30 Minuten ...)
    Dennoch gilt der Vertrag mit dem Kunden.
    Und da beides zusammen kommt - der Verstoß gegen die UVSV und das Recht des Klägers gegen die Kündigung -
    ist es doppelt so schlimm.


    Übertrieben ist wohl meine üble Ausmahlung mit der Schadensersatzforderung.
    Aber ganz aus der Luft gegriffen wohl nicht, denn Du hast Dich bemüht,
    meine Mutmaßungen zu widerlegen.
    Sei froh, das Du so einen gnadenlosen Richter wie mich hast.
    Das härtet ab und schützt vor unangenehmen Überraschungen.

  • Zusammenfassend kann gesagt werden,
    1. das eine Selbstdosierung und Selbstschädigung eines Nutzers im Sonnenstudio gesetzlich ausgeschlossen ist, belegt die UVSV eindeutig. Siehe Ausführungen und Diskussionen weiter oben.


    2. das die SUNCLUB’s in der jetzigen angebotenen Form schon aus Nutzer-Verträgen mit unlauterer Werbung zweifelhafte Geschäftsmodelle sind, die gegen verschiedene gesetzliche Auflagen verstoßen. Jeder Nutzer könnte sofort seinen „Vertrag“ kündigen, wenn er die versprochenen Leistungen nicht erhalten sollte. Tak; hat es auch oben beschrieben.


    2.1 Versprechen das 25 Min. jeden Tag „gebräunt“ werden kann, ist ein Verstoß zur UVSV.
    Ein Versprechen, das der Nutzer seine „Wunschbräune“ einfach einstellen kann, belegt das komplette nicht verstehen wollen der gesetzlichen Lage. Denn diese würden „stören“. Siehe auch in ähnlicher Form hierzu die australischen Verhältnisse mit direktem Solarien-Verbot ab 2015.


    2.2 zweifelhafte Dokumentationen mit zweifelhaften Auswertungen und Statistik Angaben.


    2.3 einfach mal so Freischaltungen der Nutzer ohne Aufzeichnung durch eine sogenannte „Studioleitung – Mastercart“ für 20 Min. wenn dieser sich zu Einschränkungen, die es ja laut Vertrag nicht gibt, beschweren sollte. Das berichteten sowohl Nutzer als auch Mittbewerber immer öfter. Wenn so, so erklären sich auch fragwürdige Nutzer- Bräunungs- Statistiken. So erklären sich auch Tatsachen, dass die Clubs beim Verbraucherschutz und Datenschutz noch nicht aufgefallen sind.


    2.4 Das Geschäftsmodel, teilweise mit externem Nutzer Kontenverwalter mit Inkasso, sind auf Verdrängung seriöser Sonnenstudiobetriebe ausgelegt. Die Werbung zu Rekrutierungen beliegt das eindeutig.


    2.5 Das sich die Mediziner zu SUNCLUB‘s mit millionen Nutzer durch so einem „Verhalten“ sich angegriffen und zum Handeln sich genötigt fühlen, ist verständlich. Die Pressemitteilungen belegen das immer wieder. Der Ton wird auch direkter und schärfer. Denn nun nach 2 Jahren UVSV ist eine Besserung hierzu nicht in Sicht.


    Die Branche verbessern, durch Aufklärungen:


    So ist es gerechtfertigt, hierzu direkt alles beim „Namen“ zu nennen, dass seriöse Studiobetreiber das erkennen und Ihre Investitionen schützen können. Wenn diese eine Mitbewerber-Klage einreichen würden, würden diese jeden Prozess gewinnen. Jedenfalls ist das Recht auf Ihrer Seite und die Verantwortlichen würden sogar die Argumentationen hierzu liefern. Denn genau diese, wollen keine ala „MacDonalds“ Sandwich Bräunungs-Ketten für jeden Tag UV-Bestrahlung mit unverantwortlichem Verhalten … Das Branchen –Problem sind die Ketten und SB- Läden, nicht der seriöse normale Studiobetreiber.

  • @ all


    Ihr könnt hier rumpalabern wie Ihr wollt, aber die einzigen seriösen Studiobetreiber sind solche wie body-sun und ich, die alles zur Umsetzung
    der UVSV gemacht haben und die "Sonne" nicht verramschen!!!


    @ future


    Es gab auch damals Betreiber, die mit der Gesundheit seiner Kunden verantwortungsvoll umgegangen sind!!! Auch ohne Zertifizierung und UVSV!!!!


    Leb in Deiner "Ich verramschse die Sonne weiter und früher wurden alle nur gebrutzelt Welt" weiter. Weil genau deswegen haben solche Solis wie meins überlebt :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: !!!!





  • Paula74;

    es ist nicht ganz so, wie Du es bei future siehst. Er hat nicht in allen Sonnenstudios den CLUB. Wo er es vermeiden kann, macht er keinen Club…


    Nun wie er es selber sagt, ist er gezwungen sogar genötigt in einem Sonnenstudio einen Club anzubieten, wenn in dem Ballungsgebiet ein Konkurrent einen Club anbietet. Wenn nun so ein „Automatismus“ zu solchen Entscheidungen führen, wird Keiner und auch die Branche auf langer Sicht nicht überleben können. Das ist mehr oder weniger Verdrängung des Konkurrenten der keinen Club anbietet.


    Darum ist das Geschäftsmodel SUNCLUB die schlechteste Variante von einem Geschäftsmodell in einem Sonnenstudio und für die Branche. (Es ist ein VIRUS). Die Auswirkungen sind dann, dass nur noch ein paar Ketten übrigbleiben. Denn die normalen Sonnenstudios werden durch so einer „kaufmännischen Dummheit“ verdrängt. Aber allem Herstellen fehlt dann der Absatz seiner Produkte zu den normalen Sonnenstudios. Das wiederum korrigieren zu wollen, ist fast unmöglich. Die Branche vernichtet sich selbst.


    Das ist dann eine Abwärtsspirale, die eine Branche in die Bedeutungslosigkeit drängt. Der Vollzug hat es dann allerdings leichter. Der braucht nur noch die Ketten „aufräumen“ und dann hat sich die Branche ohnehin erledigt.


    So ist ein SUNCLUB auf längerer Sicht konterproduktive und vernichtet die Branche. Der Vollzug wird in so einem Fall wahrscheinlich das noch alles forcieren.

  • Anmerkend:


    während sich die seriösen Sonnenstudiobetreiber sich an die UVSV Funktionen halten, sind die CLUB Betreiber nur daran interessiert, möglichst viel von den CLUB zu verkaufen und das der Kunde nach Möglichkeit nur sehr wenig kommt. Zu der geleichen Kategorie mit anderem illegalen Verhalten zur gesetzlichen Lage, zählen auch die Unverbesserlichen.


    Die CLUB-Betreiber mit Versprechungen hierzu „jeden Tag Bräunen“ obwohl die UVSV Anlage 5 genau das Gegenteil zum Dosierungsplan vorschreibt, kann man die CLUB Betreiber als unseriös bezeichnen, schädigen die Branche im Ruf insgesamt.


    Denn genau diese Gruppen provozieren die Mediziner und Verantwortlichen zu handeln und provozieren dann auch negatives Ansehen mit negativen Pressemeldungen.


    Dabei unterscheiden die Verantwortlichen leider nicht nach den genannten „Gruppen“, wie man es raushören konnte.
    "...es ist nicht erkennbar, das die Branche Verantwortung zur UV-Bestrahlung übernimmt..."

  • future
    Deine Lage kann ich sehr gut nachvollziehen.
    Du bist nicht freiwillig in dem "Rudel", denn die Geschäftsmodelle der anderen prägen auch die Erwartung der Kunden.
    Das ist die eigentlich träge Masse, die wir nur gemeinsam in eine neue Richtung lenken können.
    Weil es aber den meisten Studiobetreibern unmöglich zu sein scheint,
    gegen den vermeintlichen Willen der Kunden Geschäfte mit ihnen machen zu können,
    klammert man sich an jede Info über die UVSV, die besagt,
    dass die BERATUNG gemäß UVSV nur unverbindlich sei.


    Wenn jetzt ein Kunde, der die Beratung abgelehnt hat,
    erfolgreich gegen eine mit der UVSV begründete Kündigung klagt,
    soll daraus gefolgert werden,
    dass Flatrate-Angebote nicht illegal sind.
    Das ist wohl LETZTLICH der Sinn Deiner ERWARTUNG:

    Zitat

    Der Streitpunkt wird sein, darf er oder nicht,
    selbst über sein besonnungsverhalten entscheiden,mehr nicht.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Erwartung enttäuscht wird.
    Nicht etwa, weil der Kunde doch verliert,
    sondern weil es ein Geschäftskonflikt ist,
    der mit der UVSV nichts zu tun hat.


    Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass ein entsprechendes Urteil in der Branche von
    den Vorbetern auf dem galaktischen Solarienkongress genutzt werden könnte,
    um die Hoffnung wieder zu beleben,
    dass der Wille des Kunden uns Geschäftsmodelle ermöglicht, in denen
    die UV-Bestrahlung nach Dosierungsplan keine Rolle spielt.


    Die BfB-Vorbeter versuchen aber nicht nur in dieser Hinsicht mit dem Staat Katz und Maus zu spielen.
    Auf der technischen Ebene wird mit steuerbaren EVGs und kundenspezifischen Einstellungen gespielt,
    die angeblich 0,3 zur Konstante machen.
    Das Ergebnis soll analog zum Audi-Spruch "Vorsprung durch Technik"
    wie folgt so verstanden werden:
    "UVSV-frei durch Technik"

  • @ Tak & Elektra


    Ich versteh Euch nicht!


    Einerseits poltert Ihr auf diese Clubs, andererseits nehmt Ihr solche Betreiber in Schutz 8|... Future hat mit seinem Verhalten keine Daseinsberechtigung so wie alle, die gegen die UVSV verstoßen, in unserer Branche verdient!


    Fakt ist, daß sie unserem Image weiter schädigen durch ihre Brutzelwirkung und Preiszerstörung!


    Also wie ich schon öfter geschrieben habe:


    - weg von Dumpingpreisen


    - weg von Brutzelflat


    - Schließung der SB-Studios


    - Einhaltung der UVSV


    Weil ansonsten wird es bald sehr düster in vielen Studios!!!!


    Tak, lauf mal durch Aurich und schau Dir ehemalige Kunden an! Nein,. die meisten sind nicht mehr Soli gebräunt, ziehen nämlich die vornehme Blässe anstatt krebserregender Solibräune vor! Dieses Problem zieht sich durch ganz Deutschland!!!


    Und Beileid denjenigen, die so gut wie keine Neukunden mehr bekommen :( :( :(...


  • Wer sich genau an 0,3W/m² klammert und dazu unnötig durch teure Elektronik die Solarien hierzu „aufmotzt“, hat den Sinn der Dosierung und den mathematischen und medizinischen Zusammenhang überhaupt nicht verstanden. Sonst würde er sowas nicht machen.

    Diese Solarien kosten weit über die € 40.000 , sind vom Sinn her eher nutzlos, denn herkömmliche Solarien mit konventionellen Vorschaltgeräten können tatsächlich bessere Ergebnisse erzielen, sind billiger und es können in allen 5 Dosierungsstufen mehr Bestrahlungszeiten verkauft werden. Also der Kosten- Nutzungsfaktor ist in der Praxis gegeben und ist im Endeffekt um 100% rentabler.


    Mit anderen Worten, der Kosten- Nutzungsfaktor ist bei „aufgemotzten“ Solarien nicht mehr gegeben. Das passt nicht zur heutigen Zeit. Denn die Rentabilität bis zur Gewinnzone wird irgendwann in die Zukunft verschoben. Wer soll auch in solche teureren Geräte investieren, der nur einigermaßen rechnen kann. Angeblich sollen den Händlern 37 % Rabatt gewährt werden. Dann würde so ein Solarium immerhin noch 25.000 € dem Händler im Einkauf kosten. In den ganzen Überlegungen zu solch ein „Vorsprung mit Technik mit nur einem Rückwärtsgang“ ist schon bei der Konstruktions – Planung vermutlich ein Fehler entstanden. Der unsinnige Annahme, das nur die höchstmöglich- erlaubte Bestrahlungsstärke der Solarien gut "bräunt" ist in der Vergangenheit mit den irrsinnigen Unverständnis zur UV-Bestrahlung bis 0,8 W/m² zu suchen. Derjenige hat nichts Veranden und nichts hinzugelernt.

  • Paula74
    Du schreibst

    Zitat

    @ Tak & Elektra
    Ich versteh Euch nicht!
    Einerseits poltert Ihr auf diese Clubs, andererseits nehmt Ihr solche Betreiber in Schutz


    Wenn es zutrifft, dass Du es geschafft hast, dass Deine Kunden ( mehrheitlich oder alle? ) die Dienstleistung UV-Bestrahlung mit Terminen verabreden,
    dann frage ich mich, wie das möglich geworden ist.
    In einer Region, in der SB-Bestrahlung auch aus Sicht der Kunden die Normalität ist,
    dürfte "Besonnung" als persönliche Dienstleitung auf Terminbasis sehr schwer erreichbar zu sein.
    Genauso wird es sich verhalten, wenn Club-Flatrate aus Kundensicht die Normalität ist,
    denn diese ist wegen des " Selbstschädigungsrechts" im Grunde nichts als Selbstbedienung im Mietverhältnis mit Putz-Service .


    Ich vermute, dass es in erster ein Ergebnis Deines persönlichen Einsatzes im Umgang mit den Kunden ist und dass Deine Mitarbeiter in Deinem Fahrwasser
    mitschwimmend, es leicht haben Deinem Tempo zu folgen. Aber es müssen auch die Bedingungen auf Kundenseite und Konkurrenzseite günstig sein, um das zu etablieren.
    Ich kann es verstehen, dass future in seinem Umfeld kein Chance hat, es anders zu machen, oder es so zu machen wie Du.
    Ich bin zuletzt auch gezwungen worden, um Standorte nicht an SB-Konkurrenz zu verlieren, es mit dem selbem Mittel zu verteidigen.
    Erst als ich die Chance bekam, durch die UVSV , zu klagen, konnte ich darauf verzichten, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben zu wollen.
    Doch was hat es bisher gebracht ?
    Außer zwei Richtersprüchen für mich finanziell nichts- im Gegenteil, nur Kosten und die SB-konkurrenz macht einfach weiter.


    In den verblieben Studios werde ich jetzt die persönliche Dienstleistung mit Terminabsprache und UV-Serienbestrahlung zur Regel machen. Und dabei die Termine so legen, dass "Happy Hour" kein Thema mehr ist. Es ist auch keine Freizeitdienstleistuing mehr, sondern kosmetische Behandlung als Hautpflege
    mit Licht. Das Ziel ist eine gesunde Hautfarbe und eine gesunde Haut je nach Hauttyp, denn es gibt weder eine "gesunde Bräune" noch eine gesunde "Blässe". Aber auch die Kunden, die eine Bräunung um des Aussehens willen erhalten wollen, werden auch bedient - allerdings mit de notwendigen Aufklärung
    Da UV-Serienbestrahlung und Rotlichtbestrahlung zur Regeneration in der Pause zusammen etwa 100 Bestrahlungen im Jahr ergeben können, wäre das Angebot eines Jahres-Abonnement ein Win-Win-Geschäft für Kunde und Geschäft. Keine Flatrate sondern ein Jahres-Korb von 50/50 und alle Bestrahlungen im JahresAbo mit Termin, und die UV-Bestrahlungen Serie mit ansteigender Dosierung.

  • @ Tak


    Zum Thema Standort:


    Bevor ich gezwungen werde, gegen meine Prinzipien zu agieren, würde ich ihn probieren zu verkaufen oder aufgeben!


    Zum Thema Termin:


    Ich habe nicht geschrieben, daß ich es extrem bei mir umsetze, aber ich habe Kunden, die machen es. Aber das hängt auch von der Kundenfrequenz im Studio ab. Umso mehr Kunden, umso besser klappt es nun mal...


    @ Adam


    Shut up! Konzentriere Dich auf Dein Studium und sabbele nicht dauernd dazwischen! Unsere Branche hat momentan echt andere Probleme!





  • @All; @Paula;


    wir haben kein Schwarz und Weiß denken... denn


    Es gibt in unserer Branche keine Polarisierung zwischen Böse und Gut oder Freund und Feind. Alles sind Unternehmer, die je nach Auffassung und deren ureigenen Ansichten bestimmtes Handeln und Führung von Ihren Unternehmen hervorrufen. Sowohl KBL, Ergoline, UWE und alle Röhrenhersteller und natürlich auch DIGCOM haben dieses Jahr sehr viel und hart gearbeitet um ihre Produkte in die Branchenneuzeit zu führen. Jeder von seiner besten Seite. Denn immerhin sind alle Produkte von sehr hoher Qualität und natürlich „Made in Germany“ die weltweit hohes ansehen hervorrufen.


    Diese Produkte sollen die Branche in die Zukunft führen. Daran sind alle interessiert. Jeder dieser Unternehmer, schaut und kommuniziert mit den Endabnehmern der Branche. Hierzu gibt es Diskussionen und Meinungen mit Ansichten, die ausschließlich und hautsächlich sich immer auf die uns auferlegte gesetzliche Lage beziehen. Dazu trägt auch diese Forum mit bei.


    Hierzu sind teilweise sehr unterschiedliche Auffassungen und Auslegungen vorhanden, die in einem Meinungsaustausch dargelegt werden sollten. Das Gute ist immer an solche Kommunikationen, das jede neue Erkenntnisse für Jeden zu einem bestimmten Handeln führt und die notwendige Synchronisation in der Branche stattfinden kann. Wie in Parlamenten, wo auch hart um Meinungen gerungen werden, sind diese aber immer nach einem Meinungsaustausch so fair und freundlich wie immer zueinander.


    Auch wenn wir hier von den Unverbesserlichen sprechen, sind das trotzdem immer gute Menschen und Unternehmer, die aber hart am Limit der gesetzlichen Lage arbeiten und dementsprechend Ihre Unternehmen führen. Das sowas zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann ist auch klar. Diese suchen Ihre Möglichkeiten in dem momentanen machbaren, egal wie der Staat es haben will.


    Das wiederum bringt neue harte Diskussionen mit sich. Hierzu ist immer ein Meinungsaustauch notwendig. Es wird und gibt hierzu immer unterschiedliche Ansichten zu mal das Gesetz nicht genau verständlich definiert hat, ob ein Nutzer sich mit der Mithilfe von einem Studiobetreiber selbst schädigen darf. Denn die Mithilfe zur Selbstschädigung eines Anderen, ist wiederum in anderen Gesetzen strafbar. Dazu schweigt sich unsere UVSV aus.


    Ich kann Euch versichern, da ich immer die Kommunikation mit den Verantwortlichen zu vielen Fragen aufrechterhalte und habe auch vor kurzem genau zu diesem Thema Fragen gestellt, die eine Antwort hervorrufen werden. Denn der Vollzug kann hierzu kaum eine befriedigende Antwort liefern.


    Aber das Gewollte ist eindeutig wie es die Verantwortlichen darlegen. Ein Fachpersonal muss immer eine Beratung ausführen. Also anbietet und nicht kann anbieten. Erst wenn sich in der Beratung rausstellen sollte, das der Nutzer diese Beratung ablehnen sollte, kann der Studiobetreiber nur dann den Nutzer nach seinen Vorstellungen bedienen, wenn der Studiobetreiber sich hierzu per Unterschrift auf einen vorbereiteten Zettel, abgesichert hat. Dieses Dokument ist ein halbes Jahr aufzubewahren. Diese gesamte Prozedur, muss bei jeder Ablehnung durchgeführt werden, denn diese Handlung ist nicht durch die UVSV gedeckt.


    Nach meiner Meinung ist das tatsächlich ein bürokratischer Zettelaufwand, der umgegangen werden kann, wenn man jede Beratung zum Ziel führt, das Einem so was erspart bleibt.


    Aber genau zu diesem Thema ist die Synchronisation in der Branche noch nicht abgeschlossen.

  • Um das auch mal deutlich zu sagen, ich bin weder der Vollzug noch der Gesetzgeber. Ich habe weder einen Einfluss auf den Vollzug noch zum Gesetzgeber. Ich habe mir nur die Möglichkeit zu allen aufkommenden Fragen an die Verantwortlichen offengehalten. Wiederum durch Höflichkeit, aber auch durch direkte, kritische Fragen das Gewollte zu erklären zu bekommen...


    Ich bin ein Elektroniker und Informatiker, der die gesetzlichen Forderungen zum Gewollten analysiert, durchleuchtet was der der Gesetzgeber tatsächlich, zu seinen gewollten Forderungen tatsächlich erreichen will. Diese Informationen benötigte ich, um ein „Heterogenes Netzwerk“ aufzubauen (Beziehungen zur UVSV) um alles in einer Datenbank/ Programm zu verwirklichen. So das der Studiobetreiber durch ein „Werkzeug“ sehr einfach die täglichen Arbeiten in seinem Betrieb meistern kann.


    Um auch Informationen weiterzugeben, wurde das Forum hierzu eingerichtet. Viele der Informationen / Meinungen / Vorstellungen werden hier Diskutiert…


    Ich habe es deshalb so gesagt, weil manche mich mit dem Vollzug und Gesetzgeber verwechseln wollen. Das ist wiederum ein Unsinn. Gerade Informationen aus erster Hand führen zu Kenntnissen, die jeder annehmen oder verwerfen kann.

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