BFB Inkompetenz in jeder Linie

  • sunshower;


    Dein Momentmal, ist Deine naive Interpretation eines Mitbewerbers. So auch in Argumentation der Unverbesserlichen. Wenn keine Argumentation mehr hilft, dann kommt der Spruch … Der will nur verkaufen …. Zudem deklarierst Du das Forum als Verkaufsforum. Das ist ein Verstoß zu den Forumsregeln. Sei Dir dem bewusst. Jeder Solariumbetrieb, jeder Händler, jeder Hersteller will und muss verkaufen. Das sind die Marktregeln. Bei Dir offensichtlich nicht und interpretierst es als abwertend. Naive, wie man feststellen muss.


    Das ist ein Fachforum für seriöse Solariumbetriebe. Nehme das zur Kenntnis.


    Das Dokument „Checkliste gewerblicher Solariumbetriebe“ ist für jeden Solariumbetrieb verbindlich.


    Zudem, das offizielle Dokument„Checkliste gewerblicher Solariumbetriebe“ist schon deshalb ein offizielles Dokument, weil BMU (Bundesumwelt- Ministerium, der Gesetzgeber) sich zu Deinem Hautproblem „Ablehnung einer Beratung“, ganz offiziell geäußert hat und eine Klarstellung hierzu abgegeben, wie in so einem Fall das zu Handhaben ist. Das ist eindeutig und unbestritten und auch für Dich verbindlich.

  • @ Elektra


    Nachdem ich mir jetzt auch mal Deine doch etwas kuriose Checkliste durchgelesen habe, stellt sich für mich die Frage, mal andere Punkte außer Beachtung zu lassen, wo steht in der UVSV, daß in den Kabinen geschweige denn im Geschäftsraum die Hauttypen aushängen müssen???


    Also ich kann keinen einzigen Punkt dazu finden oder bin ich des Lesens nicht mehr mächtig :D 8)...

  • ein offizielles Dokument zur UVSV… Somit kann jeder seinen Betrieb fachgerecht überprüfen.


    Es wurden Korrekturen zur alten Versionen vorgenommen. Hierzu hatte ich eine aktive Hilfe von der verantwortlichen Seite erhalten.


    Das Zitat von BMUB (ehemals BMU) wurde als Auszug direkt von der Email kopiert. Das ist nun ein offizielles Dokument und für jeden verbindlich.


    Zusammenfassung:

  • sunshower;

    Nun es ist mit den Verantwortlichen zusammen kordiert worden. Ich habe die Änderungen hierzu eingefügt. Offizieller geht es nicht mehr. Es bleibt aber jedem selber überlassen, wie er es sehen will.... Bindend ist die UVSV / NiSG und das Dokument ist eine praxisnahe Checkliste dazu.... So kann man es auch sehen wollen.

  • im Grunde ist es egal, ob es als offizielles Dokument benannt wird. Ich bestehe nicht darauf. Wenn ich mich so ausdrücke, kann man auch sagen, dass es die erste Checkliste für gewerblichen Solarienbetreiber ist. Die Idee hatte ich hierzu, das BFS ein Solarium – Check für Sonnenstudio-Kunden erstellt hatte.


    http://www.bfs.de/de/uv/uv2/solarien/Solarium_Check.html


    Ein Gegenstück hierzu habe ich erstellt. Es ist das Gewollte zur UVSV / NiSG. Man muss erwähnen, dass der Gesetzgeber nur die Bedingungen und Voraussetzungen zur UV- Bestrahlung benannt hat. Die sich daraus logischen- ergebenden Verwaltungen und Organisation, wurden nicht benannt.


    Der Gesetzgeber überlässt es dem Betreiber, wie er die gesetzlichen Forderungen umsetzt. Das wie, richtet sich immer nach dem Verständnis vom Betreiber zur UVSV / NiSG selber. Zuerst versucht er das mit seinen vorhandenen Mitteln. Sind die „Mittel“ hierzu jedoch veraltet, ist die Bereitschaft zur Erneuerung zum modernen abhängig von seinen finanziellen Mitteln und der Bereitschaft der UVSV überhaupt zu folgen. Für jüngere Solarienbetreiber ist das kaum ein Thema. Die machen es einfach.


    Nur alteingesessene Solarienbetreiber tun sich da sehr schwer. Denn Eingefahrenes ändern zu wollen, dazu fehlt oft die Bereitschaft.


    Das ist aber das eigentliche Branchenproblem. Die Bereitschaft es machen zu wollen. Hierzu muss aber ein Umdenken einsetzen. Nach nun bald 3 Jahren UVSV, eigentlich mehr als unverständlich.

  • @all


    Eigentlich egal, ob offiziell oder nicht. Eines kann man mit sehr gutem Gewissen sagen.


    Wer nach dieser Checkliste sein Studio ausrichtet wird wohl niemals ein Problem mit der UVSV, dem NiSG und den Kontrollinstanzen bekommen.



  • kann zur gesetzlichen Lage nichts falsch machen. Zu bedenken ist, die UVSV regelt die Bedingungen und Grundlagen mit Anforderungen an einem gewerblichen Solariumbetrieb zur künstlichen UV-Bestrahlung. Die UVSV benennt keine praktischen Umsetzungen.


    Die UVSV beschreibt nicht, wie alles umgesetzt werden muss. Jedoch aus den Forderungen und den Grundlagen zur UV-Bestrahlung geht hervor, wie und was zur Verwaltung vom ganzen notwendig ist. Die Paragrafen benennen die Anforderungen mit Forderungen mit einem Umsetzungszwang. Die direkt dazugehörigen Anlagen benennen sehr konkret, die Grenzwerte die einzuhalten sind und konkretisieren die Forderungen.


    Also für die praktische Umsetzung ist der Betrieb selber verantwortlich und muss sich dementsprechend aufstellen und sich nach dem Gesetz ausrichten. Hierzu ist ein Fachwissen zur UV- Strahlung und UV-Strahlenwirkung notwendig. Der Solariumbetrieb muss sich dementsprechend organisieren und ausrichten und technisch sinnvoll eingerichtet sein.


    Das wie und was hierzu, wird allerdings in der Branche sehr unterschiedlich gesehen. Das reicht von absolut nichts Tun, bis hin zur perfekten Umsetzung zu allem.


    Aber diese gewaltigen Unterschiede, waren schon zur Zeit der freiwilligen Zertifizierungen vorhanden. Man kann sagen, das die UVSV zwar was bewirkt hat, aber von einer seriösen Branche zu sprechen, davon ist diese meilenweit entfernt. Die Kritiker werden sich bald wieder zu Wort melden...


  • wir mussten ja erfahren, das es Einschalt - PC-Steuerungen in der Branche gibt, die den „Umsatz“ weitgehend automatisch manipulieren. Diese sind nun doch weitverbreitet. Solche Software nennt man Zapper-Software. Der Anwender hierzu ist somit ein Zapper.



    Sie hierzu Wikipedia:

    Von Zapper-Software wird nur gesprochen, wenn komplexe Manipulationen eines Datenbestandes weitgehend automatisch vorgenommen werden. Systeme, bei denen z.B. durch Parameteränderungen ein Zähler der Stornierungen im Ausdruck weggelassen wird oder ein Trainingsmodus für die reguläre Arbeit genutzt wird, gehören nicht in die Kategorie der Zapper-Software.“


    Siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Zapper_(Software)


    Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt:


    http://www.meinesteuersoftware…ssar/steuerhinterziehung/

  • Technische Sicherungen zu Zapper


    Der Einsatz von Zapper-Software lässt sich durch technische Maßnahmen erschweren oder auch praktisch unmöglich machen. Dabei handelt es sich vor allem um Fiskalspeicher - Systeme oder neuere Verfahren wie INSIKA.
    Die Stadt Hamburg fördert sogar die Anschaffung und den Einbau von Geräten, die geeignet sind, im Taxameter erzeugte Daten unveränderbar zu sichern und auf externe Speichermedien zu übertragen.
    Somit wer in der Stadt Hamburg Zapper Software einsetzt, wird direkt mit den Behörden auf konfrontiert.


    Wie auch in den verschiedenen US-Bundesstaten, ist dort Zapper Software explizit verboten. Auch in Deutschland. Wer erwischt wird, hat mit hohen Kosten und sogar mit Gefängnis zu rechnen. Ja nach Höhe vom Steuervergehen. Da oft über Jahre hinweg illegal gearbeitet wird, wird die Marke 100.000,00 schnell überschritten.


    Zusätzlich haben die Behörden sowohl in den USA als auch bei uns erkannt, dass die meiste Zapper-Software aus Schweden kommt. Wer solche Systeme einsetzt, wird allerdings schnell erkannt.


    Es gibt auch sogenannte Einschaltsysteme für Solarien aus Schweden, die Zapper Software haben. Das ist eine Box etwas größer als ein Münzer und hat ein Farbdisplay mit Touch Funktion. Aber diese sind den Behörden meistens bekannt. Unseriöse Solarien Händler bieten so was an.


    Die Schweden Systeme sind sowohl in den USA als auch in Deutschland ein großes Thema. Wenn man in Google „Zapper“ eingibt, wird man sehr viel hierzu erfahren können...


    Als-ob die Branche nicht schon genug mit der Umsetzung der UVSV zu tun hat, kommt noch der illegale Gebrauch von Zapper hinzu. Früher oder später kommt das so oder so alles ans Licht. Die meisten können dann noch nicht mal die Strafen bezahlen...

  • satt Tricksereien zu versuchen um sein Ergebnis zu verbessern, ist es wesentlich besser, sich auf das Marketing im Sonnenstudio zu konzentrieren.


    Die meisten Bürger sind heutzutage online unterwegs und kaufen auch dort ein. So wie früher, wo viele Bürger noch in Geschäften direkt eingekauft haben, die Zeiten sind zunehmend vorbei. Diese sind nicht mehr soviel mobil oder zu Fuß unterwegs und wenn sie doch in Geschäften einkaufen, wollen die Bürger beraten werden. Genau das passiert im Onlineshop nicht.


    Das bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Bürger noch nicht mal wissen, wo das Sonnenstudio überhaupt zu finden ist. Somit vermissen die Sonnenstudios spontane Besucher, oder die Wahrnehmungen hierzu ohnehin... Das betrifft auch andere Geschäfte…


    Aus dieser Erkenntnis muss zwangsläufig Werbung zum Sonnenstudio gemacht werden. Das geht nur wieder mit der alten Methode per Papier oder Postkarte um Neukunden zu gewinnen. Hierzu ist die sportliche Variante per Fahrrad angesagt. Denn per Post, das ist zu teuer. Man sucht geziegelt Straßenzüge aus, um die Werbung in den Briefkasten zu platzieren. Jugendliche wollen gerne mal ein Taschengeld dazuverdienen und sind somit geeignete „Briefträger“…


    Die Werbe- Postenkarten kann man wiederum per Internet-Printshop sehr billig drucken lassen. 10.000 Stück oft für unter 80 Euro. Allerdings hilft nur eine Briefkastenaktion dem Betreiber nicht weiter. Es wird sich erst nach der dritten und höheren Briefkastenaktion ein Erfolg einstellen.


    Wer das konsequent durchführt, wird innerhalb von einem halben oder einem Jahr im Schnitt 500 bis 700 Neukunden hinzugewinnen. Diejenigen, die aggressive Werbung verfolgen, haben oft über tausend Neukunden hinzugewonnen. Das Ziel, auf sich aufmerksam zu machen, wurde erreicht.


  • Ein paar Studiobetreiber haben uns tatsächlich telefonisch berichtet, dass mit der „Papierwerbung“ gute Erfolge erzielt werden können. Einige meldeten sogar einen sehr guten Zuwachs von Neukunden. Immer wieder war es raus zuhören, das ihre Kunden sagten „ … ich wusste gar nicht das es euch hier gibt… „


    Zudem sind SMS –Werbungen auch sehr nützlich. Ein Studiobetreiber nutzte es mit der der Versprechung von einer 2 Euro Gutschrift. Er wunderte sich nur, dass so viele gekommen sind. Die Kunden berichteten, dass sie die SMS auch an Freunden weitergeleitet haben. Daraus haben sich wiederum ein paar Neukunden ergeben. Es musste immer die SMS vorgezeigt werden.


    Email-Werbung ist auch nur dann nützlich, wenn ein Gutschien versprochen wird. Aber die Neukundenwerbung ist hier eher sehr gering. Das ist hauptsächlich eine Werbung, um ausbleibende Kunden wieder neu zu aktivieren. Es sei denn, dass der Kunde einen Neukunden mitbringt.


    Also sich Regen, bringt einen Sagen ….

  • @all
    Elektra, das ist sicherlich gut gemeint, aber dazu sollte man sich vom Kunden eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen.

    Zitat:


    Wann ist Werbung per E-Mail und SMS zulässig?
    SMS-Werbung ist der Eingang unerwünschter Werbe-Kurznachrichten.
    SMS-Werbung unbekannter Firmen ist grundsätzlich wettbewerbswidrig.

    Das EU Parlament hat am 24.11.09 der Novellierung der der Richtlinie
    über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der
    Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zugestimmt. Im Dezember
    wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis spätestens Juni
    2011 müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt werden.

    Mit Inkrafttreten der EU-Neuregelung ist bei Werbung per
    E-Mail, Fax, SMS oder MMS und automatisierten Marketinganrufen eine
    vorherige Zustimmung des Verbraucher einzuholen.


    Werbung per E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn
    der Verbraucher zuvor in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich
    zugestimmt hat. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage
    des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Verlag Gruner + Jahr
    entschieden.

    Quelle:Verbraucherzentrale Bundesverband v. 10.08.10



    Wer allerdings bei laufenden Verträgen dem
    Unternehmer seine Handynummer nennt, darf von ihm SMS-Werbung für eigene
    Angebote erhalten, solange dem nicht widersprochen wird. So ein
    Widerspruch kann auch schon zusammen mit der Nennung der Handynummer
    erklärt werden.


    Zitat Ende.


    Also, Vorsicht walten lassen.
    Wir sollten mit den Kundendaten sensibel umgehen!

  • Sonnenlicht;

    Vilen Dank für den Hinweis. Soweit habe ich erst mal in dem Augenblick nicht gedacht.


    Wie man sich nun denken kann, besteht die Möglichkeit in unseren EDV Systemen, die Mobilnummern und Emaildaten für den Kunden zu erfassen. Voraussetzung ist immer, dass der Kunde es überhaupt wünscht und die Daten hierzu auch tatsächlich vom Kunden benannt werden.


    Bei der Aufnahme der Kunden- Daten wird der Kunde ja ausdrücklich hierzu gefragt, ob seine Mobil – und Email- Daten aufgenommen werden sollen. Stimmt er dem zu, benennet der Kunde seine Daten. Setzt aber gleichzeitig voraus, dass der sichere Datenschutz hierzu tatsächlich vorhanden ist. Diese Voraussetzungen erfüllen unsere Systeme, in jedem Fall. Zudem, auf der Einverständniserklärung wird das ebenfalls vermerkt und der Kunde unterschreibt es ja.


    Unter diesen Voraussetzungen wären dann solche Werbungen möglich. Es geschieht dann im gegenseitigen Einvernahmen bis auf Wiederruf.


    Aber vielen Dank zu Deiner Mitteilung. Dein Hinweis daraus, sollte man in jedem Fall berücksichtigen.

  • Die Chinesen hatten heute einen Vollangriff auf das Forum gestartet. … Es waren 10 Neuanmeldungen aus China mit 3 Beiträgen. Das war so einen Schmarren was die da geschrieben hatten….


    Ich hatte die 10 Anmeldungen aus China und die 3 Beiträge gelöscht… > Das sind vermutlich Jugendliche aus einer Uni… <

  • als Beispiel zu unserer Branche:


    Die deutsche Speilautomaten-Industrie bemüht sich um Angerkennung. Hierzu wurden automatenspezifische Fachberufe installiert. Hier der Link zur Automaten Industrie:


    http://automatenwirtschaft.de/ausbildung.html


    Unsere Branche könnte hiervon direkt lernen. Die Inhalte einer dreijährigen Ausbildung lauten:


    Die Ausbildung zur/zum Automatenfachfraun/-mann ist dreijährig und fokussiert sich auf kaufmännische sowie technische Qualifikationen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf folgenden Gebieten:


    - kaufmännische Geschäftsprozesse
    -Marketing
    -Personalwirtschaft
    -mechatronische Installationen
    -Instandhaltung
    -Informations- und Kommunikationstechnik


    Man braucht keine großen Brücken zu diesen Inhalten zu unserer Branche zu bauen, um zu erkennen, dass die Inhalte fast gleich übernommen werden könnten.


    Wenn unsere Branche so was Ähnliches schaffen würde, könnten wir in der Branche sehr gut durchstarten.


    Wie die tatsächliche Wirklichkeit heute in unserer Branche aussieht, haben wir ja weiter oben schon diskutiert. Das bemühen zu gesetzeskonformen Verhalten in der Solarien-Branche, muss wohl erst noch immer wieder neu gelernt werden?


    Wenn sich aber jeder ein wenig bemüht, ist der Weg zum Fachbetrieb hin einfach. Viele gehen schon den diesen Weg. Alles muss zudem weiterentwickelt werden, um auch das Ziel zur Anerkennung insgesamt zur Branche erreicht zu können. Unsere Branche tut es sich selber hierzu, sehr schwer. Die Branchenvergangenheit muss einfach abgeschüttelt werden, um dann neu durchstarten.


    Der fasche Weg hierzu wäre:


    - das Ignorieren der Wirklichkeit zur gesetzlichen Lage.
    -das ignorieren legaler kaufmännischen Tätigkeiten.
    -das Ignorieren der Grenzen zur der maximalen Erythemwirksamkeit je UV-Gerät
    -das Ignorieren der Wirklichkeiten zu illegalen SB-Betrieben
    -das verherrlichen von illegalen Tätigkeiten insgesamt. Das ist nicht „cool“, sondern schadet der
    Branche insgesamt mit zunehmender Tendenz. Einsichten hierzu fehlen oft komplett.
    -das beschimpfen von Solarienbetreiber, die sich zu den illegalen Machenschaften seiner Konkurrenten wehren. Das ist ein völlig fasch verstandenes Rechtsempfinden. Das ist auch kein „Ehrenkodex- Verhalten“ sondern eine pure Dummheit an sich selber und kommt aus Banden-Mitgliedschaften, die Gesetze ohnehin mit Füssen treten.


    Der legale Weg


    Legal zu arbeiten, ist gleichzeitig auch eine Herausforderung. Der richtige Weg zur Zukunft, ist immer nur mit fairen, legalen Mitteln zu reichen. Das hält die Gemeinschaft eben durch Regeln zusammen. Diejenigen, die es nicht einsehen wollen, fliegen ohnehin früher oder später auf. Das ist nur eine Frage der Zeit. Eben durch die Gemeinschaftsregeln. Dann wird es aber sehr teuer für diese. Das Auffliegen der illegalen Tätigkeiten, schadet dann zusätzlich der Branche insgesamt.


    Rechtschaffenheit und Tugend sind immer gepaart mit langfristigen Erfolgen. Unrechtschaffende, haben aber immer nur eine begrenzte „Laufzeit“. Das ist eine Tatsche die, die Geschichte zur Vergangenheiten uns belehrten.


    In unserer Branche gibt es aber immer mehr Einsichten zu allen. Auch wenn es dem einen oder anderen schwer fällt. Der Weg ist nun mal mit Regeln belegt, die einzuhalten sind. Wenn man sich diese ein wenig genauer anschaut sind, die Regeln mit ein bisschen Einsicht, sehr leicht zu meisten. Eine Benachteiligung ist nicht zu erkennen, sondern die Regeln zur Branche führen zwangsläufig zu einem Fachbetrieb. Hierzu sollte die Branche zusätzliche Schulungen anbieten.


    Die ehemalige Afb kann doch einfach hierzu ausgebuddelt werden? Oder doch nicht? :?: :!:

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