Abschließende Stellungnahme über die biologische Wirkung von UV-Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Sonnenliegen für kosmetische Zwecke
SCHEER WG auf Solarien
SCHEER Mitglieder: Ana Proykova (Vorsitzender der AG seit April 2016 und Berichterstatter), Theodoros Samaras, Rodica Mariana Ion
SCCS Mitglied: Pieter Jan Coenraads
Externe Experten: Claire Beausoleil, Jean-Francois Doré (Ko-Berichterstatter), Rüdiger Greinert, Philippe Hartemann, Norbert Leitgeb, Lesley Rushton (Vorsitzender der WG bis April 2016), Greet Schoeters
auf Anfrage von: Europäische Kommission
genehmigt auf : 17. November 2016
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission, des Wissenschaftlichen Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und aufkommende Risiken überprüft jüngsten Beweise für die 2006 Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbraucherprodukte zu den biologischen Wirkungen von UV-Strahlung (UV-Strahlung) relevant für die Gesundheit, mit besonderem Bezug zu aktualisieren zu Liegen für kosmetische Zwecke. Der Begriff "Liege" bezieht sich auf alle Arten von UV-Bräunungsgeräten für kosmetische Zwecke eingesetzt.
UVR, einschließlich UVR von Solarien emittiert, ist ein karzinogen, da es sowohl als ein Initiator und ein Promotor wirkt. Die SCHEER kommt zu dem Schluss, dass es starke Hinweise, dass Exposition gegenüber UV-Strahlung, die von Solarien emittiert einschließlich, kutane Melanom und Plattenepithelkarzinom in allen Altersgruppen verursacht und dass das Risiko für Krebs höher ist, wenn die erste Belichtung im jüngeren Alter nimmt. Es gibt moderate Hinweise, dass Exposition gegenüber UV-Strahlung, einschließlich der von Solarien emittiert, auch das Risiko von Basalzellkarzinom und okularen Melanomen erhöht.
Die potentiell vorteilhaften Wirkungen der Sonnenliege Verwendung wie die Erzeugung von Vitamin D sind durch die nachteiligen Wirkungen überwogen. Es gibt keine Notwendigkeit, Solarien zu nutzen, um Vitamin D-Produktion zu induzieren.
Es gibt keinen Schwellenwert von UV-Bestrahlungsstärke und UV-Dosis für die Induktion von Hautkrebs. Deshalb gibt es keinen sicheren Grenzwert für die Exposition gegenüber UV-Strahlung von Solarien.
Stellungnahme genannt zu werden, wie:
SCHEER (Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und aufkommende Risiken), Stellungnahme über die biologische Wirkung von UV-Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Sonnenliegen für kosmetische Zwecke, 17. November 2017.
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