Maria, Pillepalle, angenommen Ihr könnte Eure UVSV-gemäße Kundenverwaltung/Studiosteuerung selbst schreiben, dann müsste
die Diskussion über WinSolar von großem Interesse für Euch sein.
Gut, wenn Euch die ganze Richtung der Auslegung nicht passt, weil Ihr lieber eine andere hättet, dann haltet Euch dabei besser raus-
Oder bringt es in einer Diskussion auf den Punkt, warum es falsch ist, die UVSV so zu verstehen.
Zentraler Punkt dabei bei ist vermutlich Euer Ansatz, dass der Kunde eine Beratung ablehnen kann.
In meiner Anmerkung zu Sonnenlichts Formular habe ich meine Ansicht dazu dargestellt, dass die Ablehnung (mit Unterschrift) durch den Kunden die Pflicht zum Anbieten und die Pflicht zum Dokumentieren nicht "aushebeln" kann.
Elektra,
Du kannst doch froh darüber sein, dass ich hier die UVSV-Feinheiten von WinSolar thematisiere.
Dabei geht es mir nicht zuerst um Dein Produkt, sondern darum, wie die UVSV-Beratung in Bezug auf
Abweichung vom Dosierungsplan praktiziert werden kann. Wenn die Kunden zu Terminen kommen würden,
wäre die Einhaltung der Dosierungsstufen kein Problem,(Außer wenn sie nicht während der Serie noch andere UV-Bestahlungen erhalten würden.)
Die Kunden kommen aber, wann sie wollen. Wenn wir Ihnen nicht vermitteln können, warum Serienbestrahlungen besser sind, wird das auch so bleiben. Dadurch werden automatisch Bestrahlungen produziert, die außerhalb der UVSV-Regeln sind und das wird auch noch dokumentiert. Muss auch dokumentiert werden. Wenn jetzt nicht der Effekt eintreten soll, dass die Mitarbeitern in Ihrem Bemühen den
Kunden den SINN der Serienbestahlung zu vermitteln, resignieren, ist es von zentraler Bedeutung, dass sie hier sehr einfach den Grund
der Abweichung in der Dokumentation automatisch abspeichern können. Denn wichtiger ist das Gespräch mit dem Kunden, um ihm auf die Schiene Serienbestrahlung zu lenken, als die in dem Moment völlig unangebrachte Konzenttration darauf, freihändig etwas in einer Notizfunktion zu formulieren und dann noch den Bezug zu der jeweiligen Bestrahlung herzustellen.
Deine Umschreibung des Problems "als Verantwortungsbereich" des Personals ist in Wirklichkeit eine Kapitulation vor der Aufgabe
den Widerspruch zwischen Selbstdosierungs-Anspruch des Kunden und Serienbestrahlungspflicht für den Studiobetreiber praxisgerecht zu lösen.
Zur Richtigstellung: Vermutlich bist Du mit Deinem Programm weiter als alle anderen. Aber an diesem Punkt reicht es nicht,
nur die Abweichnung zu dokumentieren. Darin besteht dadurch die Gefahr, dass man sich an sie gewöhnt.
Wenn es einen Wettbewerb zwischen Sonnenstudiofachkräften gibt, sollte der nicht nur daran gemessen werden, wer z.B.
den größten Umsatz macht, oder die meisten Abos verkauft ... usw. Der Wettbewerb sollte vor allem darum gehen, wer die meisten Kunden zur Serienbestrahlung durch gute Argumentation bewogen hat. Eine Abweichung ist dann immer wieder der Anlass darüber den Kunden aufzuklären. Das ist aber der absolut falsche Zeitpunkt für Notizschreiberei. Aber es ist auch gefährlich, nur "Nein" "Nein, nicht befolgen"abzuhaken.
Besser wäre ein Abhaken eines Abweichungsgrundes aus einer kleinen Auswahl. möglicher Gründe.
Wenn mann die ABWEICHUNGSFÄLLE Mitarbeiter-bezogen filtern könnte, hätte man ein Instrument, letztlich den Erfolg der Beratungsbemühungen in Richtung Serienbestrahlung