Wenn in einem Fitnessstudio vernünftig trainiert wird, dann nach einem Trainungsplan.
Es gibt daher Fitnesstudios, die verdienen wegen der Qualifikation der Tainer das Vertrauen und das Geld der Kunden.
Es gibt aber auch andersartige Fitnessstudios, da verbringen Menschen mit tollen Geräten unter körperlicher Anstrengung ihre Freizeit, u. U. mit nachträglicher Entspannung und Erholung am Tresen unter Bier- und Nikotinstärkung.
Zu den Fitnessstudios der ersten Kategorie würde es passen, wenn die dem Sinn der Serienbestrahlung entsprechend ein Hauttraining empfehlen für den Zyklus einer Hauterneuerung in etwa einem Monat, 10 Bestrahlungen mit ausreichend UVB in sinnvoller Steigerung der Dosis, sodass nach ca 4 Wochen ein Maximum (neuer) Pigmente und die Lichtschwiele gebildet wurden. 5 dieser Zyklen mit künstlichem UV ist das Maximum, dass die UVSV pro Jahr empfiehlt.
Wer trotz dieser sinnvollen Regelung die Nutzung der UV-Geräte zur Selbstdosierung frei gibt, kann dies in der Ausnahmeregelung mit einem Dosis-Volumen, dass sich aus dem Dosierungsplan von maximal 10 Bestrahlungen errechnet. Wenn das Volumen verbraucht ist, z. B. in 4 Bestrahlungen in Maximaldosis, muss der Nutzer wieder die Beratung mit allem Pipapo über sich ergehen lassen, denn der Solarienbettreiber muss es so machen, wenn er sich an die UVSV halten will. Ich vermute sogar, dass dieser sich darüber informieren
muss, wie sein Kunde dosiert hat, sonst kann er keine Beratung im Sinn der UVSV ausführen. Diese nachträgliche Kontrolle der Selbstdosierung durch den Kunden ist der Ausgleich dafür, dass in der Ausnahme die Fachberatung nicht bei jeder einzelnen Bestrahlung zur Verfügung für den Kunden stehen muss.
Zum Thema
"Ich wünsche keine Beratung" als genialer Schachzug, um die UVSV "auszuhebeln" ist anzumerken:
Der Kunde kann die Beratung ablehnen. Das entbindet aber nicht den Betreiber von seiner Pflicht, sie immer anzubieten.
Immer heißt im jedem einzelnen Fall eines Kundenwunsches nach der UV-Bestrahlung. Die ganze Prozedur der Aufklärung usw.
muss immer wieder durchdekliniert werden. Wer das so handhaben will, kann ein Schild anbringen:
"Nur für Kunden die keine Beratung wünschen."
Außerdem muss er sich jede Dosierung vom Kunden unterschriftlich absegnen lassen, will er kein Scheunentor für Regressforderungen öffnen.
Und er sollte sich nicht darauf verlassen dass seine Kunden im gemeinsamen Einverständnis mit ihm in der Aushebelung der UVSV nicht plötzlich doch die Ansicht wechseln und ihm die Mit-Schuld für den Hautkrebs anlasten wollen.
Denn dieses offene Tor können auch andere nutzen, die die Rechtmäßigkeit dieses Geschäftsmodells kostenpflichtig prüfen lassen.